III. Harmonisierung der Umsatzsteuer
III. Harmonisierung der Umsatzsteuer
III. Harmonisierung der Umsatzsteuer
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Indirekte Steuern<br />
� Der Ort einer Dienstleistung bei Begutachtung o<strong>der</strong> Bearbeitung von beweglichen körperlichen<br />
Gegenständen kann nunmehr bei Verwendung einer UID in den Erteilerstaat verlegt<br />
werden, vorausgesetzt es erfolgt eine Versendung bzw Beför<strong>der</strong>ung aus dem Staat in<br />
dem die Dienstleistung erbracht wurde.<br />
� Durch die eingeführte Steuerlagerregelung können nunmehr die Mitgliedsstaaten die<br />
Steuerbefreiung im Rahmen einer Zolllagerregelung auf Umsätze in Lagern für<br />
verbrauchsteuerpflichtige Waren und auf Umsätze in von den Mitgliedstaaten definierten<br />
Lagern für nicht verbrauchsteuerpflichtige Waren erweitern.<br />
Die 7. EG Richtlinie<br />
Richtlinie 94/5/EWG des Rates vom 14. Februar 1994 zur Ergänzung des gemeinsamen<br />
Mehrwertsteuersystems und zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie 77/388/EWG, Son<strong>der</strong>regelung<br />
für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke o<strong>der</strong> Antiquitäten.<br />
Diese Richtlinie trifft Son<strong>der</strong>regelungen über die Differenzbesteuerung für die Lieferung von<br />
Gebraucht-, Kunst-, und Sammlungsgegenstände sowie von Antiquitäten durch einen steuerpflichtigen<br />
Wie<strong>der</strong>verkäufer bzw durch einen im eigenen Namen aufgrund eines Kommissionsvertrages<br />
für Rechnung eines Dritten handelnden Veranstalter bei einer öffentlichen Versteigerung<br />
sowie Übergangsbestimmungen für die Besteuerung des Handels mit diesen Gegenständen.<br />
Nach RL 94/5/EG für die Besteuerung von Gebraucht-, Kunst-, und Sammlungsgegenständen<br />
sowie von Antiquitäten kann <strong>der</strong> Unternehmer, welcher die genannten Gegenstände von einem<br />
nicht zum Vorsteuerabzug Berechtigten erworben hat, grundsätzlich an Stelle des gesamten<br />
Entgelts nur den positiven Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis<br />
<strong>der</strong> Mehrwertsteuer unterwerfen.<br />
Richtlinie für arbeitsintensive Dienstleistungen<br />
Richtlinie 1999/85/EG des Rates vom 12 Oktober 1999 zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie<br />
77/388/EWG hinsichtlich <strong>der</strong> Möglichkeit auf arbeitsintensive Dienstleistungen versuchsweise<br />
einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden.<br />
In Anbetracht <strong>der</strong> hohen Arbeitslosigkeit wurde durch diese Richtlinie die Möglichkeit geschaffen<br />
jeweils zwei, in Ausnahmefällen drei <strong>der</strong> in einem Anhang angeführten arbeitsintensiven<br />
Dienstleistungen, wie zB<br />
� die Renovierung von Privatwohnungen<br />
� kleine Reparaturdienstleistungen betreffend Kleidung<br />
� häusliche Pflegedienste<br />
einem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen. Dafür ist eine Ermächtigung durch den Rat nötig.<br />
Die Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />
� Sie müssen arbeitsintensiv sein<br />
� sie müssen in weitgehendem Masse direkt an den Endverbraucher erbracht werden<br />
� sie müssen einen überwiegend lokalen Charakter aufweisen<br />
� sie dürfen nicht geeignet sein, Wettbewerbsverzerrungen hervorzurufen<br />
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