16.01.2013 Aufrufe

III. Harmonisierung der Umsatzsteuer

III. Harmonisierung der Umsatzsteuer

III. Harmonisierung der Umsatzsteuer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Indirekte Steuern<br />

� Der Ort einer Dienstleistung bei Begutachtung o<strong>der</strong> Bearbeitung von beweglichen körperlichen<br />

Gegenständen kann nunmehr bei Verwendung einer UID in den Erteilerstaat verlegt<br />

werden, vorausgesetzt es erfolgt eine Versendung bzw Beför<strong>der</strong>ung aus dem Staat in<br />

dem die Dienstleistung erbracht wurde.<br />

� Durch die eingeführte Steuerlagerregelung können nunmehr die Mitgliedsstaaten die<br />

Steuerbefreiung im Rahmen einer Zolllagerregelung auf Umsätze in Lagern für<br />

verbrauchsteuerpflichtige Waren und auf Umsätze in von den Mitgliedstaaten definierten<br />

Lagern für nicht verbrauchsteuerpflichtige Waren erweitern.<br />

Die 7. EG Richtlinie<br />

Richtlinie 94/5/EWG des Rates vom 14. Februar 1994 zur Ergänzung des gemeinsamen<br />

Mehrwertsteuersystems und zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie 77/388/EWG, Son<strong>der</strong>regelung<br />

für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke o<strong>der</strong> Antiquitäten.<br />

Diese Richtlinie trifft Son<strong>der</strong>regelungen über die Differenzbesteuerung für die Lieferung von<br />

Gebraucht-, Kunst-, und Sammlungsgegenstände sowie von Antiquitäten durch einen steuerpflichtigen<br />

Wie<strong>der</strong>verkäufer bzw durch einen im eigenen Namen aufgrund eines Kommissionsvertrages<br />

für Rechnung eines Dritten handelnden Veranstalter bei einer öffentlichen Versteigerung<br />

sowie Übergangsbestimmungen für die Besteuerung des Handels mit diesen Gegenständen.<br />

Nach RL 94/5/EG für die Besteuerung von Gebraucht-, Kunst-, und Sammlungsgegenständen<br />

sowie von Antiquitäten kann <strong>der</strong> Unternehmer, welcher die genannten Gegenstände von einem<br />

nicht zum Vorsteuerabzug Berechtigten erworben hat, grundsätzlich an Stelle des gesamten<br />

Entgelts nur den positiven Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis<br />

<strong>der</strong> Mehrwertsteuer unterwerfen.<br />

Richtlinie für arbeitsintensive Dienstleistungen<br />

Richtlinie 1999/85/EG des Rates vom 12 Oktober 1999 zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie<br />

77/388/EWG hinsichtlich <strong>der</strong> Möglichkeit auf arbeitsintensive Dienstleistungen versuchsweise<br />

einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden.<br />

In Anbetracht <strong>der</strong> hohen Arbeitslosigkeit wurde durch diese Richtlinie die Möglichkeit geschaffen<br />

jeweils zwei, in Ausnahmefällen drei <strong>der</strong> in einem Anhang angeführten arbeitsintensiven<br />

Dienstleistungen, wie zB<br />

� die Renovierung von Privatwohnungen<br />

� kleine Reparaturdienstleistungen betreffend Kleidung<br />

� häusliche Pflegedienste<br />

einem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen. Dafür ist eine Ermächtigung durch den Rat nötig.<br />

Die Dienstleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />

� Sie müssen arbeitsintensiv sein<br />

� sie müssen in weitgehendem Masse direkt an den Endverbraucher erbracht werden<br />

� sie müssen einen überwiegend lokalen Charakter aufweisen<br />

� sie dürfen nicht geeignet sein, Wettbewerbsverzerrungen hervorzurufen<br />

-77-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!