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III. Harmonisierung der Umsatzsteuer

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Indirekte Steuern<br />

Seeling, 8.5.2003 – Rs C-269/00<br />

„Die Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a und 13 Teil B Buchstabe b <strong>der</strong> Sechsten<br />

Richtlinie 77/388/EWG […] sind so auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen,<br />

wonach die Verwendung eines Teils eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten<br />

Betriebsgebäudes für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen als eine - als Vermietung<br />

o<strong>der</strong> Verpachtung eines Grundstücks im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b -<br />

steuerfreie Dienstleistung behandelt wird.“<br />

Als Reaktion auf das Urteil hat <strong>der</strong> österreichische Gesetzgeber die maßgeblichen Paragraphen<br />

des UStG (§ 3a Abs 1a und § 12 Abs 3 Z 4 UStG) mit Wirkung ab 1.5.2004 geän<strong>der</strong>t.<br />

Damit ist nun <strong>der</strong> Vorsteuerabzug für den nichtunternehmerisch genutzten Teil eines Grundstückes<br />

ausgeschlossen. Zugleich wird mit <strong>der</strong> privaten Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten<br />

Grundstücks kein Eigenverbrauchstatbestand mehr verwirklicht.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> neueren Judikatur des EuGH erscheint es allerdings zweifelhaft, ob die österreichische<br />

Rechtslage dem Gemeinschaftsrecht entspricht. In <strong>der</strong> Rechtssache Charles und<br />

Charles-Tijmens (14.7.2005, C-434/03) hat <strong>der</strong> EuGH entschieden, dass die Sechste MWSt-<br />

Richtlinie einer Regelung entgegensteht, die es ausschließt, dass „ein Steuerpflichtiger ein<br />

Investitionsgut, das zum Teil für Zwecke des Unternehmens und zum Teil für an<strong>der</strong>e Zwecke<br />

verwendet wird, insgesamt seinem Unternehmen zuordnet und gegebenenfalls die beim Erwerb<br />

dieses Gegenstands geschuldete Mehrwertsteuer vollständig und sofort abzieht.“<br />

Der generelle Ausschluss eines Vorsteuerabzuges für privat genutzte Teile eines betrieblichen<br />

Grundstückes in § 12 Abs 3 Z 4 UStG ist demnach wohl gemeinschaftswidrig.<br />

Cookies World, 11.9.2003 - Rs C-155/01<br />

Der Verwaltungsgerichtshof hatte zur Frage <strong>der</strong> Übereinstimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d<br />

UStG 1994 (Eigenverbrauchsbesteuerung insbeson<strong>der</strong>e bei PKW-Leasing im EU-Ausland)<br />

mit dem EU-Recht ein Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof gestellt.<br />

Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Sechste Richtlinie 77/388/EWG […] einer Bestimmung<br />

eines Mitgliedstaats entgegen[steht], nach <strong>der</strong> das Tätigen von Ausgaben, die Dienstleistungen<br />

betreffen, die einem in diesem Mitgliedstaat ansässigen Empfänger in an<strong>der</strong>en<br />

Mitgliedstaaten erbracht wurden, <strong>der</strong> Mehrwertsteuer unterliegt, während die betreffenden<br />

Dienstleistungen, wären sie demselben Empfänger im Inland erbracht worden, diesen nicht<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt hätten.<br />

Im Verfahren hatte <strong>der</strong> Generalanwalt einen Weg aufgezeigt, wie Österreich die bestehende<br />

Regelung – allerdings zeitlich beschränkt – trotz <strong>der</strong> Entscheidung des EuGH beibehalten<br />

kann, nämlich im Wege des Art 17. Abs. 7 <strong>der</strong> 6. EG-Richtlinie.<br />

Gemäß Art 17. Abs. 7 <strong>der</strong> 6. EG-Richtlinie kann ein Mitgliedstaat aus konjunkturellen Gründen<br />

das Recht auf Vorsteuerabzug ausschließen bzw. wenn keine Mehrwertsteuerbelastung<br />

stattgefunden hat, in <strong>der</strong> Weise eine Besteuerung durchführen, dass diese Steuer die Mehrwertsteuer<br />

nicht überschreitet, die beim entsprechenden Erwerb zu entrichten wäre. Eine solche<br />

Bestimmung muss zeitlich beschränkt sein und ist nur nach <strong>der</strong> in Art. 29 <strong>der</strong> 6. EG-<br />

Richtlinie geregelten Konsultation des EU-Mehrwertsteuerausschusses zulässig.<br />

Die Konsultation Österreichs wurde im Mehrwertsteuerausschuss geführt und ist mit <strong>der</strong><br />

Kenntnisnahme durch den Mehrwertsteuerausschuss bereits am 8. 1. 2003 abgeschlossen.<br />

Aufgrund einer Verlängerung <strong>der</strong> Ausnahme kommt es nun noch bis Ende 2007 zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung<br />

bei PKW-Leasing im EU-Ausland (zB in Deutschland) durch österreichische<br />

Unternehmer.<br />

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