III. Harmonisierung der Umsatzsteuer
III. Harmonisierung der Umsatzsteuer
III. Harmonisierung der Umsatzsteuer
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Indirekte Steuern<br />
Seeling, 8.5.2003 – Rs C-269/00<br />
„Die Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a und 13 Teil B Buchstabe b <strong>der</strong> Sechsten<br />
Richtlinie 77/388/EWG […] sind so auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen,<br />
wonach die Verwendung eines Teils eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten<br />
Betriebsgebäudes für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen als eine - als Vermietung<br />
o<strong>der</strong> Verpachtung eines Grundstücks im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b -<br />
steuerfreie Dienstleistung behandelt wird.“<br />
Als Reaktion auf das Urteil hat <strong>der</strong> österreichische Gesetzgeber die maßgeblichen Paragraphen<br />
des UStG (§ 3a Abs 1a und § 12 Abs 3 Z 4 UStG) mit Wirkung ab 1.5.2004 geän<strong>der</strong>t.<br />
Damit ist nun <strong>der</strong> Vorsteuerabzug für den nichtunternehmerisch genutzten Teil eines Grundstückes<br />
ausgeschlossen. Zugleich wird mit <strong>der</strong> privaten Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten<br />
Grundstücks kein Eigenverbrauchstatbestand mehr verwirklicht.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> neueren Judikatur des EuGH erscheint es allerdings zweifelhaft, ob die österreichische<br />
Rechtslage dem Gemeinschaftsrecht entspricht. In <strong>der</strong> Rechtssache Charles und<br />
Charles-Tijmens (14.7.2005, C-434/03) hat <strong>der</strong> EuGH entschieden, dass die Sechste MWSt-<br />
Richtlinie einer Regelung entgegensteht, die es ausschließt, dass „ein Steuerpflichtiger ein<br />
Investitionsgut, das zum Teil für Zwecke des Unternehmens und zum Teil für an<strong>der</strong>e Zwecke<br />
verwendet wird, insgesamt seinem Unternehmen zuordnet und gegebenenfalls die beim Erwerb<br />
dieses Gegenstands geschuldete Mehrwertsteuer vollständig und sofort abzieht.“<br />
Der generelle Ausschluss eines Vorsteuerabzuges für privat genutzte Teile eines betrieblichen<br />
Grundstückes in § 12 Abs 3 Z 4 UStG ist demnach wohl gemeinschaftswidrig.<br />
Cookies World, 11.9.2003 - Rs C-155/01<br />
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zur Frage <strong>der</strong> Übereinstimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d<br />
UStG 1994 (Eigenverbrauchsbesteuerung insbeson<strong>der</strong>e bei PKW-Leasing im EU-Ausland)<br />
mit dem EU-Recht ein Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof gestellt.<br />
Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Sechste Richtlinie 77/388/EWG […] einer Bestimmung<br />
eines Mitgliedstaats entgegen[steht], nach <strong>der</strong> das Tätigen von Ausgaben, die Dienstleistungen<br />
betreffen, die einem in diesem Mitgliedstaat ansässigen Empfänger in an<strong>der</strong>en<br />
Mitgliedstaaten erbracht wurden, <strong>der</strong> Mehrwertsteuer unterliegt, während die betreffenden<br />
Dienstleistungen, wären sie demselben Empfänger im Inland erbracht worden, diesen nicht<br />
zum Vorsteuerabzug berechtigt hätten.<br />
Im Verfahren hatte <strong>der</strong> Generalanwalt einen Weg aufgezeigt, wie Österreich die bestehende<br />
Regelung – allerdings zeitlich beschränkt – trotz <strong>der</strong> Entscheidung des EuGH beibehalten<br />
kann, nämlich im Wege des Art 17. Abs. 7 <strong>der</strong> 6. EG-Richtlinie.<br />
Gemäß Art 17. Abs. 7 <strong>der</strong> 6. EG-Richtlinie kann ein Mitgliedstaat aus konjunkturellen Gründen<br />
das Recht auf Vorsteuerabzug ausschließen bzw. wenn keine Mehrwertsteuerbelastung<br />
stattgefunden hat, in <strong>der</strong> Weise eine Besteuerung durchführen, dass diese Steuer die Mehrwertsteuer<br />
nicht überschreitet, die beim entsprechenden Erwerb zu entrichten wäre. Eine solche<br />
Bestimmung muss zeitlich beschränkt sein und ist nur nach <strong>der</strong> in Art. 29 <strong>der</strong> 6. EG-<br />
Richtlinie geregelten Konsultation des EU-Mehrwertsteuerausschusses zulässig.<br />
Die Konsultation Österreichs wurde im Mehrwertsteuerausschuss geführt und ist mit <strong>der</strong><br />
Kenntnisnahme durch den Mehrwertsteuerausschuss bereits am 8. 1. 2003 abgeschlossen.<br />
Aufgrund einer Verlängerung <strong>der</strong> Ausnahme kommt es nun noch bis Ende 2007 zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung<br />
bei PKW-Leasing im EU-Ausland (zB in Deutschland) durch österreichische<br />
Unternehmer.<br />
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