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III. Harmonisierung der Umsatzsteuer

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ARTIKEL 58 (ex Artikel 73d)<br />

(1) Artikel 56 berührt nicht das Recht <strong>der</strong> Mitgliedstaaten,<br />

a) die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts<br />

anzuwenden, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem<br />

Wohnort o<strong>der</strong> Kapitalanlageort unterschiedlich<br />

behandeln,<br />

b) die unerlässlichen Maßnahmen zu treffen, um<br />

Zuwi<strong>der</strong>handlungen gegen innerstaatliche Rechts-<br />

und Verwaltungsvorschriften, insbeson<strong>der</strong>e auf dem<br />

Gebiet des Steuerrechts und <strong>der</strong> Aufsicht über Finanzinstitute,<br />

zu verhin<strong>der</strong>n, sowie Meldeverfahren<br />

für den Kapitalverkehr zwecks administrativer o<strong>der</strong><br />

statistischer Information vorzusehen o<strong>der</strong> Maßnahmen<br />

zu ergreifen, die aus Gründen <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Ordnung o<strong>der</strong> Sicherheit gerechtfertigt sind.<br />

(2) Dieses Kapitel berührt nicht die Anwendbarkeit<br />

von Beschränkungen des Nie<strong>der</strong>lassungsrechts, die<br />

mit diesem Vertrag vereinbar sind.<br />

(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen<br />

und Verfahren dürfen we<strong>der</strong> ein Mittel zur<br />

willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte<br />

Beschränkung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs<br />

im Sinne des Artikels 56 darstellen<br />

Indirekte Steuern<br />

-13-<br />

ARTICLE 58 (ex Article 73d)<br />

1. The provisions of Article 56 shall be without<br />

prejudice to the right of Member States:<br />

(a)to apply the relevant provisions of their tax law<br />

which distinguish between taxpayers who are not in<br />

the same situation with regard to their place of<br />

residence or with regard to the place where their<br />

capital is invested;<br />

(b) to take all requisite measures to prevent<br />

infringements of national law and regulations, in<br />

particular in the field of taxation and the prudential<br />

supervision of financial institutions, or to lay down<br />

procedures for the declaration of capital movements<br />

for purposes of administrative or statistical<br />

information, or to take measures which are justified<br />

on grounds of public policy or public security.<br />

2. The provisions of this Chapter shall be without<br />

prejudice to the applicability of restrictions on the<br />

right of establishment which are compatible with this<br />

Treaty..<br />

3. The measures and procedures referred to in<br />

paragraphs 1 and 2 shall not constitute a means of<br />

arbitrary discrimination or a disguised restriction on<br />

the free movement of capital and payments as defined<br />

in Article 56.<br />

Beschränkungen des Kapitalverkehrs und des Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten<br />

sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittlän<strong>der</strong>n sind verboten. Art 58 führt dazu ergänzend<br />

aus, dass Art 56 nicht das Recht <strong>der</strong> Mitgliedstaaten berührt, einschlägige Vorschriften ihres<br />

Steuerrechts anzuwenden, die Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort o<strong>der</strong> Kapitalanlageort<br />

unterschiedlich behandeln. Solche Ungleichbehandlungen dürfen jedoch we<strong>der</strong> eine<br />

willkürliche Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs<br />

darstellen.<br />

Die Kapitalverkehrsfreiheit spielt dabei vor allem im Bereich <strong>der</strong> direkten Steuern eine Rolle.<br />

Im Gegensatz zur <strong>Harmonisierung</strong> bei den indirekten Steuern befinden sich die Anpassungen<br />

bei den direkten Steuern erst im Anfangsstadium. Die Bemühungen <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

konzentrieren sich auf das politisch Machbare und das unter Wettbewerbsaspekten<br />

absolut Notwendige. Als Minimalziel mussten mit <strong>der</strong> Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes<br />

steuerliche Hemmnisse für eine grenzüberschreitende Betätigung von Unternehmen<br />

beseitigt werden.

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