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Betriebsinformation: Solidaritätsfonds Anhang I 1. Ermittlung der Berechnungsbasis gemäß § 6 Abs. 9: Berechnungsbasis = Umsatz 2006 x 2/3 + Wurzel aus Umsatz 2006 x 100 2. Berechnung der Zuschüsse gemäß § 6 Abs. 9: Zuschuss (Tabakfachgeschäft) = Berechnungsbasis x (Umsatzrückgang-0,05) x durchschnittliche Handelsspanne (Tabakfachgeschäfte) gemäß § 6 Abs. 8. Zuschuss (Tabakverkaufsstelle) = Berechnungsbasis x (Umsatzrückgang-0,05) x durchschnittliche Handelsspanne (Tabakverkaufsstelle) gemäß § 6 Abs. 8. 24 trafi kantenzeitung 4/2008 Mindest kleinverkaufspreise ab 1. Mai Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend GZ. BMGFJ-22181/0010-III/B/6/2008 Mindestkleinverkaufspreise Kundmachung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Festsetzung der Mindestkleinverkaufspreise für Tabakerzeugnisse zur Sicherstellung eines Mindestpreis niveaus Aufgrund des § 3 der Mindestpreisregelungsverordnung, BGBl. II Nr. 171/2006, werden zum Stichtag 1. Mai 2008 folgende Mindestkleinverkaufspreise für Zigaretten und Feinschnitte festgesetzt: Tabakerzeugnis/Mindestkleinverkaufspreis/Einheit Zigaretten: 0,1666 / Stück (theoretischer Packungspreis 3,332 Euro– Anm. d. Red.) Feinschnitt: 0,0774 / Gramm (um 0,0021 Euro mehr als im Vorjahr – Anm. d. Red.) Wien, am 7. 4. 2008 Für die Bundesministerin: Dr. Hrabcik

Bezugsquelle: Alfred Ackerl, Mannersdorf, Tel.: 02168 67725 Pfeifen- und Cigarren-Journal-Fortsetzung von Seite 20 Rauchige Leckerbissen Aus dem Dreigestirn der neuen Planta­Pfeifentabakserie „Bellini“ (Venezia, Toscana, Torino) erwählte Alfred Ackerl für die Erweiterung seines Pfeifentabaksortiments den „Toscana“ – eine mit Grappa und einem Hauch Pfi rsicharoma veredelte Virginia­, Burley­, Black Cavendish­ Mischung (50 Gramm: 6,70 Euro). – Zuwachs erhält die „Holger­Danske“­Pfeifentabakkollektion. Sie wird um eine Mixture mit Vanille­ und Orangenaroma erweitert (50 Gramm: 6,10 Euro). – Eine geschmackliche „Karibikreise zum Sensationspreis“ verspricht der Brigg­Coco­Ananas­Pfeifentabak (50 Gramm: 3,95 Euro) – Schon vor längerer Zeit ins Angebot aufgenommen: Mit der Lemon­Mint­Aromazigarette stellt Planta der bereits bestens am Markt eingeführten Mango­Geschmacksrichtung ein Raucherlebnis zur Seite, das Erfrischung pur garantiert. Stanwell Guarana Das Temperament Brasiliens rauchen Guarana nennt sich eine aus dem Amazonasbecken stammende Lianenart. Aus den roten Früchten dieses Seifenbaumgewächses werden schon seit längerem von Getränkeherstellern limonadenähnliche Erfrischungsgetränke hergestellt. Darüber hinaus werden auch Schokolade, Kaugummi und Energy­Drinks mit Guarana­Anteil produziert. Jetzt wird mit dem „Stanwell Guarana“­Pfeifentabak das Temperament Brasiliens frei Haus mitgeliefert. Highland Virginia aus Brasilien, ausgesuchte Burleys und dunkler Black Cavendish werden mit ein wenig Limette und Guarana­Flavour zu einer raffi niert­exotischen Mischung vereinigt, die sich übrigens keineswegs so süß raucht wie der Geruchssinn nach Öffnen der Packung vermuten läßt. Der Wild Cut sorgt überdies für ein sanftes Aroma mit feiner Geschmacksfülle. Diese und das problemlose Handling machen diesen Tabak aus dem Hause Orlik zu einem unkomplizierten Blend auch für Pfeifeneinsteiger. 50­Gramm­Pouch: 6 Euro. Bezugsquelle: tobaccoland 4/2008 trafi kantenzeitung 2

Betriebsinformation: Solidaritätsfonds<br />

Anhang I<br />

1. Ermittlung der Berechnungsbasis gemäß § 6 Abs. 9:<br />

Berechnungsbasis = Umsatz 2006 x 2/3 + Wurzel aus Umsatz 2006 x <strong>10</strong>0<br />

2. Berechnung der Zuschüsse gemäß § 6 Abs. 9:<br />

Zuschuss (Tabakfachgeschäft) = Berechnungsbasis x (Umsatzrückgang-0,05) x durchschnittliche Handelsspanne (Tabakfachgeschäfte)<br />

gemäß § 6 Abs. 8.<br />

Zuschuss (Tabakverkaufsstelle) = Berechnungsbasis x (Umsatzrückgang-0,05) x durchschnittliche Handelsspanne (Tabakverkaufsstelle)<br />

gemäß § 6 Abs. 8.<br />

24 trafi kantenzeitung 4/2008<br />

Mindest<br />

kleinverkaufspreise<br />

ab 1. Mai<br />

Bundesministerium für<br />

Gesundheit,<br />

Familie und Jugend<br />

GZ. BMGFJ-22181/00<strong>10</strong>-III/B/6/2008<br />

Mindestkleinverkaufspreise<br />

Kundmachung<br />

der Bundesministerin für Gesundheit,<br />

Familie und Jugend<br />

über die Festsetzung der<br />

Mindestkleinverkaufspreise für Tabakerzeugnisse<br />

zur Sicherstellung eines<br />

Mindestpreis niveaus<br />

Aufgrund des § 3 der Mindestpreisregelungsverordnung,<br />

BGBl. II<br />

Nr. 171/2006, werden zum Stichtag<br />

1. Mai 2008 folgende Mindestkleinverkaufspreise<br />

für Zigaretten und<br />

Feinschnitte festgesetzt:<br />

Tabakerzeugnis/Mindestkleinverkaufspreis/Einheit<br />

Zigaretten: 0,1666 / Stück<br />

(theoretischer Packungspreis<br />

3,332 Euro– Anm. d. Red.)<br />

Feinschnitt: 0,0774 / Gramm<br />

(um 0,0021 Euro mehr als im<br />

Vorjahr – Anm. d. Red.)<br />

Wien, am 7. 4. 2008<br />

Für die Bundesministerin:<br />

Dr. Hrabcik

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