Seite 1-44 (pdf, 10 Mb - Trafikantenzeitung
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doch mehrere Wochen auf die Gutschrift<br />
des Verkaufserlöses warten und hat überdies<br />
noch ein Disagio von durchschnittlich<br />
3 Prozent vom Warenwert zu tragen.<br />
„Dagegen bedeutet die Zahlungsmodalität<br />
prompt nach Rechnungserhalt,<br />
daß mit Zahlungseingang in voller<br />
Höhe binnen weniger Tage gerechnet<br />
werden kann“, nennt VCPÖVizepräsident<br />
Georg Vacano einen aus der angestrebten<br />
Neuregelung resultierenden<br />
Vorteil für den Tabakwareneinzelhandel.<br />
Wozu noch kommt, daß sich in Zeiten,<br />
da Trafiküberfälle zum Alltag gehören,<br />
der bargeldlose Zahlungsverkehr als ein<br />
zusätzlicher Pluspunkt erweist, weil<br />
Tankstellen oder Gastronomen zumeist<br />
Einkäufe in Höhe einer regulären<br />
Tageslosung tätigen.<br />
„Tabaktrafiken haben sich in den vergangenen<br />
Jahren zunehmend zu komplexen<br />
Unternehmen mit einem breiten<br />
Sortiment und unterschiedlichsten Abrechnungsmodalitäten<br />
entwickelt. Der<br />
Tabakwareneinzelhandel muß zahlreiche<br />
Rechtsvorschriften beachten, die dem<br />
nicht monopolkundigen oft nur schwer<br />
oder nicht erklärbar sind. Der Zahlungseingang<br />
per Banküberweisung stellt dem<br />
gegenüber eine relativ geringe Anforderung<br />
dar.<br />
„Schon das bestehende und aus Sicht<br />
des VCPÖ und seiner Mitglieder sinnvolle<br />
und unantastbare Rabatt und Zugabeverbot<br />
ist dem Kunden oft schwer<br />
genug zu erklären. Wenn der Trafikant<br />
dann auch noch eine, im heutigen Geschäftsleben<br />
weitgehend unübliche<br />
Zahlungsmethode verlangt, stößt er bei<br />
Firmenkunden meist auf wenig Verständnis.<br />
Dies führt immer wieder dazu, daß<br />
regeltreue TrafikantInnen wichtige<br />
Kunden, wie Tankstellen oder Gastronomen,<br />
verlieren und das Geschäft jene<br />
machen, die es mit den Regeln nicht so<br />
genau nehmen. Dieser Umstand kann<br />
weder im Interesse der Monopolverwaltung<br />
noch des Berufsstandes liegen“,<br />
heißt es im VCPÖAnsuchen, dessen erhoffte<br />
positive Erledigung nach Verbandsmeinung<br />
keine Gesetzesänderung<br />
erforderlich mache, da die Zahlungsmodalität<br />
„prompt“ bedeute, daß eben kein<br />
„Zahlungsziel“, bzw. kein „Verkäuferkredit“<br />
gewährt werde. Nur die<br />
Zahlungsart werde bargeldlos – und das<br />
sei bereits gesetzlich geregelt. Auch eine<br />
Vorteilsgewährung könne daraus nicht<br />
abgeleitet werden – im Gegenteil, es sei<br />
Zeit die Benachteiligung der Trafikanten<br />
zu beheben.<br />
Nichtraucherschutz-Gesetz<br />
Bürokratie-<br />
Kompromiß<br />
nfang April schien die Nichtraucher<br />
A schutzgesetz¬gebung die große<br />
Ausnahne vom erst kürzlich verkündeten<br />
Koalitionsfrieden zu sein. Eine Verschiebung<br />
des Termins für die Wiederaufnahme<br />
der Gespräche zwischen<br />
Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky<br />
und der SPÖGesundheitssprecherin<br />
Sabine Oberhauser ließ ihn schief hängen.<br />
Inhaltlich schien man von einem<br />
Konsens weiter entfernt denn je zuvor,<br />
forderte Oberhauser doch plötzlich ein<br />
generelles Rauchverbot für alle Lokale,<br />
also auch für jene, wo die Voraussetzung<br />
für baulich abgetrennte<br />
Raucherzonen gegeben wäre. Damit<br />
sorgte sie für Kritik aus der eigenen<br />
Parteiriege. Um die nun mehr denn je<br />
verhärteten Fronten aufzuweichen,<br />
setzte man Kdolsky Sozialminister<br />
Erwin Buchinger als SPÖChefver Gesundheitsministerin Andrea<br />
SPÖ-Sozialminister Erwin<br />
Buchinger ist optimistisch, einen<br />
Kompromiß zu erzielen – sowohl<br />
für die Wirte wie auch für den<br />
Gastro-Arbeitnehmerschutz<br />
Im Blickpunkt<br />
Kdolsky: Über die Wahlfreiheit<br />
der Wirte sollen in Problemfällen<br />
einer räumlichen Trennung von<br />
Fall zu Fall die Beamten entscheiden<br />
handler gegenüber. Schon nach der<br />
ersten Verhandlungsrunde zeichnet<br />
sich ein Kompromiß ab. Und zwar<br />
dahingehend, daß die räumliche<br />
Trennung von Raucher und Nichtraucherbereichen<br />
grundsätzlich für alle<br />
Lokalgrößen gilt. Bei kleineren Lokalen<br />
– für diese forderte Kdolsky ursprünglich<br />
Wahlfreiheit sich als Raucher<br />
oder Nichtraucherlokal ausweisen zu<br />
können – sollen nunmehr Baupolizei,<br />
Denkmalamt und Feuerpolizei das letzte<br />
Worte haben. Wenn diese aufgrund<br />
der räumlichen Beengtheit Bedenken<br />
gegen eine räumliche Abtrennung<br />
hegen, soll den Wirten die Wahlfreiheit<br />
zugestanden werden. Im Mai soll<br />
der Gesetzesvorschlag den Ministerrat<br />
passieren – gültig soll die Regelung mit<br />
Jänner 2009 werden.<br />
4/2008 trafikantenzeitung 1