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Seite 1-44 (pdf, 10 Mb - Trafikantenzeitung

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doch mehrere Wochen auf die Gutschrift<br />

des Verkaufserlöses warten und hat überdies<br />

noch ein Disagio von durchschnittlich<br />

3 Prozent vom Warenwert zu tragen.<br />

„Dagegen bedeutet die Zahlungsmodalität<br />

prompt nach Rechnungserhalt,<br />

daß mit Zahlungseingang in voller<br />

Höhe binnen weniger Tage gerechnet<br />

werden kann“, nennt VCPÖ­Vizepräsident<br />

Georg Vacano einen aus der angestrebten<br />

Neuregelung resultierenden<br />

Vorteil für den Tabakwareneinzelhandel.<br />

Wozu noch kommt, daß sich in Zeiten,<br />

da Trafiküberfälle zum Alltag gehören,<br />

der bargeldlose Zahlungsverkehr als ein<br />

zusätzlicher Pluspunkt erweist, weil<br />

Tankstellen oder Gastronomen zumeist<br />

Einkäufe in Höhe einer regulären<br />

Tageslosung tätigen.<br />

„Tabaktrafiken haben sich in den vergangenen<br />

Jahren zunehmend zu komplexen<br />

Unternehmen mit einem breiten<br />

Sortiment und unterschiedlichsten Abrechnungsmodalitäten<br />

entwickelt. Der<br />

Tabakwareneinzelhandel muß zahlreiche<br />

Rechtsvorschriften beachten, die dem<br />

nicht monopolkundigen oft nur schwer<br />

oder nicht erklärbar sind. Der Zahlungseingang<br />

per Banküberweisung stellt dem<br />

gegenüber eine relativ geringe Anforderung<br />

dar.<br />

„Schon das bestehende und aus Sicht<br />

des VCPÖ und seiner Mitglieder sinnvolle<br />

und unantastbare Rabatt­ und Zugabeverbot<br />

ist dem Kunden oft schwer<br />

genug zu erklären. Wenn der Trafikant<br />

dann auch noch eine, im heutigen Geschäftsleben<br />

weitgehend unübliche<br />

Zahlungsmethode verlangt, stößt er bei<br />

Firmenkunden meist auf wenig Verständnis.<br />

Dies führt immer wieder dazu, daß<br />

regeltreue TrafikantInnen wichtige<br />

Kunden, wie Tankstellen oder Gastronomen,<br />

verlieren und das Geschäft jene<br />

machen, die es mit den Regeln nicht so<br />

genau nehmen. Dieser Umstand kann<br />

weder im Interesse der Monopolverwaltung<br />

noch des Berufsstandes liegen“,<br />

heißt es im VCPÖ­Ansuchen, dessen erhoffte<br />

positive Erledigung nach Verbandsmeinung<br />

keine Gesetzesänderung<br />

erforderlich mache, da die Zahlungsmodalität<br />

„prompt“ bedeute, daß eben kein<br />

„Zahlungsziel“, bzw. kein „Verkäuferkredit“<br />

gewährt werde. Nur die<br />

Zahlungsart werde bargeldlos – und das<br />

sei bereits gesetzlich geregelt. Auch eine<br />

Vorteilsgewährung könne daraus nicht<br />

abgeleitet werden – im Gegenteil, es sei<br />

Zeit die Benachteiligung der Trafikanten<br />

zu beheben.<br />

Nichtraucherschutz-Gesetz<br />

Bürokratie-<br />

Kompromiß<br />

nfang April schien die Nichtraucher­<br />

A schutzgesetz¬gebung die große<br />

Ausnahne vom erst kürzlich verkündeten<br />

Koalitionsfrieden zu sein. Eine Verschiebung<br />

des Termins für die Wiederaufnahme<br />

der Gespräche zwischen<br />

Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky<br />

und der SPÖ­Gesundheitssprecherin<br />

Sabine Oberhauser ließ ihn schief hängen.<br />

Inhaltlich schien man von einem<br />

Konsens weiter entfernt denn je zuvor,<br />

forderte Oberhauser doch plötzlich ein<br />

generelles Rauchverbot für alle Lokale,<br />

also auch für jene, wo die Voraussetzung<br />

für baulich abgetrennte<br />

Raucherzonen gegeben wäre. Damit<br />

sorgte sie für Kritik aus der eigenen<br />

Parteiriege. Um die nun mehr denn je<br />

verhärteten Fronten aufzuweichen,<br />

setzte man Kdolsky Sozialminister<br />

Erwin Buchinger als SPÖ­Chefver­ Gesundheitsministerin Andrea<br />

SPÖ-Sozialminister Erwin<br />

Buchinger ist optimistisch, einen<br />

Kompromiß zu erzielen – sowohl<br />

für die Wirte wie auch für den<br />

Gastro-Arbeitnehmerschutz<br />

Im Blickpunkt<br />

Kdolsky: Über die Wahlfreiheit<br />

der Wirte sollen in Problemfällen<br />

einer räumlichen Trennung von<br />

Fall zu Fall die Beamten entscheiden<br />

handler gegenüber. Schon nach der<br />

ersten Verhandlungsrunde zeichnet<br />

sich ein Kompromiß ab. Und zwar<br />

dahingehend, daß die räumliche<br />

Trennung von Raucher und Nichtraucherbereichen<br />

grundsätzlich für alle<br />

Lokalgrößen gilt. Bei kleineren Lokalen<br />

– für diese forderte Kdolsky ursprünglich<br />

Wahlfreiheit sich als Raucher­<br />

oder Nichtraucherlokal ausweisen zu<br />

können – sollen nunmehr Baupolizei,<br />

Denkmalamt und Feuerpolizei das letzte<br />

Worte haben. Wenn diese aufgrund<br />

der räumlichen Beengtheit Bedenken<br />

gegen eine räumliche Abtrennung<br />

hegen, soll den Wirten die Wahlfreiheit<br />

zugestanden werden. Im Mai soll<br />

der Gesetzesvorschlag den Ministerrat<br />

passieren – gültig soll die Regelung mit<br />

Jänner 2009 werden.<br />

4/2008 trafikantenzeitung 1

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