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Seite 1-44 (pdf, 10 Mb - Trafikantenzeitung

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Im Blickpunkt<br />

VCPÖ-Forderung<br />

Zahlungsart-Updating<br />

für Geschäftskunden<br />

A uf<br />

der Tagesordnung einer<br />

der routinemäßigen Gespräche<br />

des Bundesgremiums<br />

der Tabaktrafikanten und<br />

der Monopolverwaltungsgesellschaft<br />

stehen dieser Tage die<br />

Forderungen der Mineralölindustrie<br />

bezüglich einer monatlichen Abrechnung<br />

der den Tankstellenkunden zurayonnierten<br />

Trafiken und die des Verbands<br />

des Cigarren und Pfeifen­<br />

fachhändler Österreichs (VCPÖ)<br />

hinsichtlich einer zeitgemäßen Regelung<br />

der Zahlungsmodalität beim Verkauf<br />

von Tabakwaren an andere Unternehmen,<br />

wie Tankstellen, Gast­<br />

gewerbebetriebe oder Hotels.<br />

„Derzeit gilt für Trafikanten offiziell<br />

die Regelung, daß Tabakwaren auch von<br />

Geschäftskunden bar oder mittels<br />

VCPÖ-Präsident Klaus Fischer:<br />

Wir fordern eine zeitgemäße<br />

Regelung der Zahlungsmodalität<br />

beim Verkauf von Tabakwaren an<br />

andere Unternehmen<br />

12 trafikantenzeitung 4/2008<br />

Kreditkarte bei Abholung bezahlt<br />

werden müssen. Diese Regelung scheint<br />

uns zwar im historischen Kontext verständlich,<br />

ist im heutigen Geschäfts­<br />

leben aber unüblich und unzeitgemäß“,<br />

begründet VCPÖ­Präsident Klaus<br />

Fischer das Eintreten des Verbands für<br />

die Zulässigkeit einer geschäftsüblichen<br />

Rechnungslegung mit prompter Zahlung<br />

per Banküberweisung.<br />

Ein Anliegen, das Rechtssicherheit für<br />

alle Trafikanten schaffen soll, zumal sich<br />

a) schon jetzt immer wieder „schwarze<br />

Schafe“ finden lassen, die es mit den<br />

bestehenden Spielregeln nicht so genau<br />

nehmen, und b) die Banküberweisung<br />

für Tabakwaren bereits jetzt – regional<br />

unterschiedlich – toleriert wird. „Damit<br />

trägt die monopolrechtliche Praxis bereits<br />

jetzt den veränderten Usancen im<br />

Geschäftsleben Rechnung, allerdings<br />

verbunden mit einer Ungleichbehandlung<br />

von Trafikanten und verbunden mit<br />

entsprechender Rechtsunsicherheit“,<br />

begründet Klaus Fischer das an die<br />

Monopolverwaltung gerichtete Ersuchen,<br />

die monopolrechtliche Praxis<br />

nicht zuletzt zur Wahrung der Chancengleichheit<br />

den aktuellen Geschäftsusancen<br />

anzupassen.<br />

Trafikanten, die sich regeltreu verhalten,<br />

sind derzeit oft mit verärgerten<br />

Geschäftspartnern konfrontiert, die<br />

ihnen Unfähigkeit und Unwilligkeit<br />

unterstellen. Insbesondere größere Betriebe<br />

– wie Hotels, Gastronomie oder<br />

Tankstellen – beklagen, daß es ihnen aus<br />

innerbetrieblichen Gründen oft kaum<br />

möglich sei , den Tabakwareneinkauf bar<br />

zu bezahlen, denn: erstens müsse man<br />

den Einkauf vorher genau kalkulieren,<br />

um den Bargeldbedarf zu ermitteln, zweitens<br />

wird meist ein Bote geschickt, dem<br />

man weder die oft erhebliche Menge<br />

Bargeld noch eine Kreditkarte mitzugeben<br />

bereit ist, und schließlich wird in<br />

den meisten Betrieben der gesamte<br />

Zahlungsverkehr intern über die Buchhaltung<br />

abgewickelt. Die als umständlich<br />

und kundenfeindlich empfundene<br />

Trafiken­Gepflogenheit scheint schon<br />

allein in Analogie zur bereits zulässigen<br />

Kreditkartenzahlung nicht mehr angebracht,<br />

muß der Trafikant in diesem Fall<br />

Vizepräsident Georg Vacano<br />

Eine im heutigen Geschäftsleben<br />

weitgehend unübliche Zahlungsmethode<br />

stößt er bei Firmenkunden<br />

auf wenig Verständnis

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