Seite 1-44 (pdf, 10 Mb - Trafikantenzeitung
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Im Blickpunkt<br />
VCPÖ-Forderung<br />
Zahlungsart-Updating<br />
für Geschäftskunden<br />
A uf<br />
der Tagesordnung einer<br />
der routinemäßigen Gespräche<br />
des Bundesgremiums<br />
der Tabaktrafikanten und<br />
der Monopolverwaltungsgesellschaft<br />
stehen dieser Tage die<br />
Forderungen der Mineralölindustrie<br />
bezüglich einer monatlichen Abrechnung<br />
der den Tankstellenkunden zurayonnierten<br />
Trafiken und die des Verbands<br />
des Cigarren und Pfeifen<br />
fachhändler Österreichs (VCPÖ)<br />
hinsichtlich einer zeitgemäßen Regelung<br />
der Zahlungsmodalität beim Verkauf<br />
von Tabakwaren an andere Unternehmen,<br />
wie Tankstellen, Gast<br />
gewerbebetriebe oder Hotels.<br />
„Derzeit gilt für Trafikanten offiziell<br />
die Regelung, daß Tabakwaren auch von<br />
Geschäftskunden bar oder mittels<br />
VCPÖ-Präsident Klaus Fischer:<br />
Wir fordern eine zeitgemäße<br />
Regelung der Zahlungsmodalität<br />
beim Verkauf von Tabakwaren an<br />
andere Unternehmen<br />
12 trafikantenzeitung 4/2008<br />
Kreditkarte bei Abholung bezahlt<br />
werden müssen. Diese Regelung scheint<br />
uns zwar im historischen Kontext verständlich,<br />
ist im heutigen Geschäfts<br />
leben aber unüblich und unzeitgemäß“,<br />
begründet VCPÖPräsident Klaus<br />
Fischer das Eintreten des Verbands für<br />
die Zulässigkeit einer geschäftsüblichen<br />
Rechnungslegung mit prompter Zahlung<br />
per Banküberweisung.<br />
Ein Anliegen, das Rechtssicherheit für<br />
alle Trafikanten schaffen soll, zumal sich<br />
a) schon jetzt immer wieder „schwarze<br />
Schafe“ finden lassen, die es mit den<br />
bestehenden Spielregeln nicht so genau<br />
nehmen, und b) die Banküberweisung<br />
für Tabakwaren bereits jetzt – regional<br />
unterschiedlich – toleriert wird. „Damit<br />
trägt die monopolrechtliche Praxis bereits<br />
jetzt den veränderten Usancen im<br />
Geschäftsleben Rechnung, allerdings<br />
verbunden mit einer Ungleichbehandlung<br />
von Trafikanten und verbunden mit<br />
entsprechender Rechtsunsicherheit“,<br />
begründet Klaus Fischer das an die<br />
Monopolverwaltung gerichtete Ersuchen,<br />
die monopolrechtliche Praxis<br />
nicht zuletzt zur Wahrung der Chancengleichheit<br />
den aktuellen Geschäftsusancen<br />
anzupassen.<br />
Trafikanten, die sich regeltreu verhalten,<br />
sind derzeit oft mit verärgerten<br />
Geschäftspartnern konfrontiert, die<br />
ihnen Unfähigkeit und Unwilligkeit<br />
unterstellen. Insbesondere größere Betriebe<br />
– wie Hotels, Gastronomie oder<br />
Tankstellen – beklagen, daß es ihnen aus<br />
innerbetrieblichen Gründen oft kaum<br />
möglich sei , den Tabakwareneinkauf bar<br />
zu bezahlen, denn: erstens müsse man<br />
den Einkauf vorher genau kalkulieren,<br />
um den Bargeldbedarf zu ermitteln, zweitens<br />
wird meist ein Bote geschickt, dem<br />
man weder die oft erhebliche Menge<br />
Bargeld noch eine Kreditkarte mitzugeben<br />
bereit ist, und schließlich wird in<br />
den meisten Betrieben der gesamte<br />
Zahlungsverkehr intern über die Buchhaltung<br />
abgewickelt. Die als umständlich<br />
und kundenfeindlich empfundene<br />
TrafikenGepflogenheit scheint schon<br />
allein in Analogie zur bereits zulässigen<br />
Kreditkartenzahlung nicht mehr angebracht,<br />
muß der Trafikant in diesem Fall<br />
Vizepräsident Georg Vacano<br />
Eine im heutigen Geschäftsleben<br />
weitgehend unübliche Zahlungsmethode<br />
stößt er bei Firmenkunden<br />
auf wenig Verständnis