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Faltblatt Patientenverfügung - Evangelisches Krankenhaus Köln ...

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Unter dem Oberbegriff Fürsorgevollmacht werden unterschiedliche<br />

persönliche Verfügungen zusammengefasst: die<br />

<strong>Patientenverfügung</strong>, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.<br />

Die vielfältigen individuellen Möglichkeiten,<br />

eine solche Vollmacht zu formulieren, abhängig von der<br />

persönlichen Situation und den Wünschen, lassen es für uns<br />

als <strong>Krankenhaus</strong> nicht zu, einen Vordruck zur Verfügung zu<br />

stellen. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen jedoch als<br />

Leitfaden dienen, um zu einer auf Ihre Bedürfnisse ausgerichteten<br />

Fürsorgevollmacht zu gelangen.<br />

Wir möchten Ihnen dabei behilflich sein, notwendige<br />

Informationen zum Thema <strong>Patientenverfügung</strong>,<br />

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zusammen<br />

zu tragen, die es Ihnen ermöglichen, gemeinsam mit Ihrer<br />

Familie und/oder Ihrem Hausarzt eine individuell auf Sie<br />

zugeschnittene Willensäußerung zu Ihrer medizinischen<br />

Behandlung und Pflege zu verfassen.<br />

Wissenswertes<br />

Jeder Mensch hat das Recht, über seine medizinische<br />

Behandlung und Pflege selbst zu entscheiden. Wer jedoch<br />

durch Unfall oder Krankheit in die Situation gerät, seinen<br />

Willen nicht mehr äußern zu können, ist darauf angewiesen,<br />

dass ein anderer in seinem Sinne entscheidet, um die<br />

für Ärzte und Ärztinnen notwendige Zustimmung zum<br />

jeweiligen Behandlungsverfahren zu geben. Das gilt für die<br />

Einleitung wie für die Fortführung einer Therapie.<br />

Wer in einer solchen Situation nicht möchte, dass ein anderer<br />

über das Ob und das Wie der ärztlichen Behandlung entscheidet,<br />

kann in einer <strong>Patientenverfügung</strong> die eigenen Wünsche<br />

und Vorstellungen sowohl zur Anwendung medizinischer<br />

Verfahren als auch zum Verzicht darauf schriftlich festlegen.<br />

Auch eine detaillierte <strong>Patientenverfügung</strong>, die viele<br />

Eventualitäten berücksichtigt, kann nicht jede konkret eingetretene<br />

Situation abbilden und den damit verbundenen<br />

Patientenwillen widerspiegeln. Deshalb ist die Benennung<br />

von Bevollmächtigten und gewünschten Betreuern von Seiten<br />

des Patienten/der Patientin sinnvoll und notwendig.<br />

zum vergLeich:<br />

„Eine pAtientenverfügung ist eine individuelle, schriftliche<br />

oder mündliche, formfreie Willenserklärung eines entscheidungsfähigen<br />

Menschen zur zukünftigen Behandlung<br />

im Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit. Sie sollte<br />

Angaben zu Art und Umfang der medizinischen Behandlung<br />

in bestimmten Situationen enthalten. Adressat der Verfügung<br />

ist nicht nur der behandelnde Arzt, sondern jeder (z. B.<br />

Pflegepersonal), der an der Behandlung und Betreuung teilnimmt.<br />

Der in der <strong>Patientenverfügung</strong> geäußerte Wille ist,<br />

sofern die Wirksamkeit der Erklärung gegeben ist und keine<br />

Anhaltspunkte für eine Veränderung des Willens vorliegen,<br />

zu beachten.<br />

Mit der vorsorgevoLLmAcht wird eine Vertrauensperson<br />

für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit<br />

des Vollmachtgebers für bestimmte Bereiche,<br />

z. B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten, bevollmächtigt.<br />

Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter des Willens. Er<br />

verschafft dem Willen des aktuell nicht mehr einwilligungsfähigen<br />

Vollmachtgebers Ausdruck und Geltung.<br />

Eine betreuungsverfügung ist eine für das Vormundschaftsgericht<br />

bestimmte Willensäußerung einer Person<br />

für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein solcher<br />

Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Patient infolge einer<br />

Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht<br />

mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer bestellt<br />

werden muss.“<br />

aus: Empfehlungen der Bundesärztekammer<br />

und der Zentralen Ethikkommission bei<br />

der Bundesärztekammer zum Umgang mit<br />

Vorsorgevollmacht und <strong>Patientenverfügung</strong><br />

in der ärztlichen Praxis<br />

Adressen | Links<br />

bundesärztekAmmer<br />

Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern<br />

Herbert-Lewin-Platz 1<br />

10623 Berlin<br />

Telefon: (030) 4004 56-0<br />

Fax: (030) 4004 56-388<br />

www.bundesaerztekammer.de<br />

LesensWert „Empfehlungen der Bundesärztekammer<br />

und der Zentralen Ethikkommission bei<br />

der Bundesärztekammer zum Umgang mit<br />

Vorsorgevollmacht und <strong>Patientenverfügung</strong><br />

in der ärztlichen Praxis.“<br />

Im Internet herunterzuladen unter:<br />

www.arzt.de/downloads/<br />

EmpfPatientenverfuegung.pdf<br />

Die gemeinsamen Empfehlungen wollen den Beteiligten<br />

eine Orientierung im Umgang mit Vorsorgevollmachten<br />

und <strong>Patientenverfügung</strong>en geben. Insbesondere sollen<br />

damit Nutzen und Grenzen dieser beiden Instrumente<br />

verdeutlicht werden.<br />

evAngeLische kirche deutschLAnds (ekd)<br />

Herrenhäuser Str. 12<br />

30419 Hannover<br />

Telefon: (0511) 27 96 - 0<br />

Fax: (0511) 27 96 - 707<br />

www.ekd.de<br />

LesensWert Christliche <strong>Patientenverfügung</strong><br />

Handreichung<br />

(Informationen zu <strong>Patientenverfügung</strong>,<br />

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung)<br />

Formulare, 2. Auflage 2003<br />

Im Internet herunterzuladen oder als Broschüre<br />

per Post bestellbar, Adresse s.o.

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