Faltblatt Patientenverfügung - Evangelisches Krankenhaus Köln ...
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Adressen | Links Adressen | Links<br />
deutscher cAritAsverbAnd<br />
Karlstr. 40<br />
79104 Freiburg<br />
Telefon: (0761) 200 - 0<br />
www.caritas.de<br />
Auf der Internetseite des Caritasverbands werden<br />
unter dem Suchbegriff „<strong>Patientenverfügung</strong>“ viele<br />
Informationen bereit gestellt sowie als pdf zum<br />
Herunterladen die <strong>Patientenverfügung</strong>, Muster der<br />
Betreuungsverfügung, Muster der Vorsorgevollmacht<br />
des BMJ (s.u.).<br />
bundesministerium der Justiz (bmJ)<br />
Mohrenstraße 37<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: (030) 18 580 - 0<br />
Fax: (030) 18 580 - 95 25<br />
www.bmj.bund.de<br />
LesensWert „Ratgeber zur <strong>Patientenverfügung</strong>“<br />
(Broschüre)<br />
Im Internet herunterzuladen:<br />
www.bmj.bund.de oder per Post zu bestellen<br />
Ausserdem<br />
LesensWert<br />
Broschüre „Vorsorge für Unfall,<br />
Krankheit und Alter“<br />
Herausgeber:<br />
Bayerisches Staatsministerium der Justiz<br />
Prielmayerstraße 7<br />
80335 München<br />
Unter www.verwaltung.bayern.de/<br />
Broschuerenbestellen-.196.htm<br />
herunterzuladen oder per Post beim<br />
Bayrischen Staatsministerium der Justiz<br />
zu bestellen<br />
deutsche hospizstiftung (dhs)<br />
Deutsche Hospiz Stiftung<br />
Geschäftsstelle Dortmund<br />
Europaplatz 7<br />
44269 Dortmund<br />
Telefon: (0231) 73 80 73 - 0<br />
Fax: (0231) 73 80 73 - 1<br />
www.hospize.de<br />
Die Deutsche Hospizstiftung verschickt Informationsmaterialien<br />
zum Thema <strong>Patientenverfügung</strong> (kostenpflichtig)<br />
und hilft Mitgliedern in einem persönlichen<br />
Beratungsgespräch bei der Abfassung ihrer <strong>Patientenverfügung</strong>.<br />
Das Infomaterial kann per Post oder über<br />
das Internet angefordert werden.<br />
Sollten Sie darüber hinaus Fragen, Anregungen oder<br />
Kritikpunkte zum Thema <strong>Patientenverfügung</strong> haben,<br />
sprechen Sie uns bitte an. Wir werden versuchen, Ihnen<br />
weiter zu helfen,<br />
Ihr<br />
evAngeLisches krAnkenhAus köLn-WeyertAL<br />
Weyertal 76<br />
50931 <strong>Köln</strong><br />
Telefon: (0221) 479 - 0<br />
Fax: (0221) 479 - 25 20<br />
E-mail: kh@evk-koeln.de<br />
www.evk-koeln.de<br />
Ansprechpartnerin:<br />
pfLege- und soziALberAtung im evAngeLischen<br />
krAnkenhAus köLn-WeyertAL<br />
Frau Christa Hausbrandt-Flörchinger<br />
Telefon: (0221) 479 - 23 27<br />
Fax: (0221) 479 - 24 20<br />
<strong>Patientenverfügung</strong><br />
Vorsorgevollmacht<br />
Betreuungsverfügung<br />
WissensWertes | Adressen | Links
Unter dem Oberbegriff Fürsorgevollmacht werden unterschiedliche<br />
persönliche Verfügungen zusammengefasst: die<br />
<strong>Patientenverfügung</strong>, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.<br />
Die vielfältigen individuellen Möglichkeiten,<br />
eine solche Vollmacht zu formulieren, abhängig von der<br />
persönlichen Situation und den Wünschen, lassen es für uns<br />
als <strong>Krankenhaus</strong> nicht zu, einen Vordruck zur Verfügung zu<br />
stellen. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen jedoch als<br />
Leitfaden dienen, um zu einer auf Ihre Bedürfnisse ausgerichteten<br />
Fürsorgevollmacht zu gelangen.<br />
Wir möchten Ihnen dabei behilflich sein, notwendige<br />
Informationen zum Thema <strong>Patientenverfügung</strong>,<br />
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zusammen<br />
zu tragen, die es Ihnen ermöglichen, gemeinsam mit Ihrer<br />
Familie und/oder Ihrem Hausarzt eine individuell auf Sie<br />
zugeschnittene Willensäußerung zu Ihrer medizinischen<br />
Behandlung und Pflege zu verfassen.<br />
Wissenswertes<br />
Jeder Mensch hat das Recht, über seine medizinische<br />
Behandlung und Pflege selbst zu entscheiden. Wer jedoch<br />
durch Unfall oder Krankheit in die Situation gerät, seinen<br />
Willen nicht mehr äußern zu können, ist darauf angewiesen,<br />
dass ein anderer in seinem Sinne entscheidet, um die<br />
für Ärzte und Ärztinnen notwendige Zustimmung zum<br />
jeweiligen Behandlungsverfahren zu geben. Das gilt für die<br />
Einleitung wie für die Fortführung einer Therapie.<br />
Wer in einer solchen Situation nicht möchte, dass ein anderer<br />
über das Ob und das Wie der ärztlichen Behandlung entscheidet,<br />
kann in einer <strong>Patientenverfügung</strong> die eigenen Wünsche<br />
und Vorstellungen sowohl zur Anwendung medizinischer<br />
Verfahren als auch zum Verzicht darauf schriftlich festlegen.<br />
Auch eine detaillierte <strong>Patientenverfügung</strong>, die viele<br />
Eventualitäten berücksichtigt, kann nicht jede konkret eingetretene<br />
Situation abbilden und den damit verbundenen<br />
Patientenwillen widerspiegeln. Deshalb ist die Benennung<br />
von Bevollmächtigten und gewünschten Betreuern von Seiten<br />
des Patienten/der Patientin sinnvoll und notwendig.<br />
zum vergLeich:<br />
„Eine pAtientenverfügung ist eine individuelle, schriftliche<br />
oder mündliche, formfreie Willenserklärung eines entscheidungsfähigen<br />
Menschen zur zukünftigen Behandlung<br />
im Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit. Sie sollte<br />
Angaben zu Art und Umfang der medizinischen Behandlung<br />
in bestimmten Situationen enthalten. Adressat der Verfügung<br />
ist nicht nur der behandelnde Arzt, sondern jeder (z. B.<br />
Pflegepersonal), der an der Behandlung und Betreuung teilnimmt.<br />
Der in der <strong>Patientenverfügung</strong> geäußerte Wille ist,<br />
sofern die Wirksamkeit der Erklärung gegeben ist und keine<br />
Anhaltspunkte für eine Veränderung des Willens vorliegen,<br />
zu beachten.<br />
Mit der vorsorgevoLLmAcht wird eine Vertrauensperson<br />
für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit<br />
des Vollmachtgebers für bestimmte Bereiche,<br />
z. B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten, bevollmächtigt.<br />
Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter des Willens. Er<br />
verschafft dem Willen des aktuell nicht mehr einwilligungsfähigen<br />
Vollmachtgebers Ausdruck und Geltung.<br />
Eine betreuungsverfügung ist eine für das Vormundschaftsgericht<br />
bestimmte Willensäußerung einer Person<br />
für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein solcher<br />
Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Patient infolge einer<br />
Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht<br />
mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer bestellt<br />
werden muss.“<br />
aus: Empfehlungen der Bundesärztekammer<br />
und der Zentralen Ethikkommission bei<br />
der Bundesärztekammer zum Umgang mit<br />
Vorsorgevollmacht und <strong>Patientenverfügung</strong><br />
in der ärztlichen Praxis<br />
Adressen | Links<br />
bundesärztekAmmer<br />
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern<br />
Herbert-Lewin-Platz 1<br />
10623 Berlin<br />
Telefon: (030) 4004 56-0<br />
Fax: (030) 4004 56-388<br />
www.bundesaerztekammer.de<br />
LesensWert „Empfehlungen der Bundesärztekammer<br />
und der Zentralen Ethikkommission bei<br />
der Bundesärztekammer zum Umgang mit<br />
Vorsorgevollmacht und <strong>Patientenverfügung</strong><br />
in der ärztlichen Praxis.“<br />
Im Internet herunterzuladen unter:<br />
www.arzt.de/downloads/<br />
EmpfPatientenverfuegung.pdf<br />
Die gemeinsamen Empfehlungen wollen den Beteiligten<br />
eine Orientierung im Umgang mit Vorsorgevollmachten<br />
und <strong>Patientenverfügung</strong>en geben. Insbesondere sollen<br />
damit Nutzen und Grenzen dieser beiden Instrumente<br />
verdeutlicht werden.<br />
evAngeLische kirche deutschLAnds (ekd)<br />
Herrenhäuser Str. 12<br />
30419 Hannover<br />
Telefon: (0511) 27 96 - 0<br />
Fax: (0511) 27 96 - 707<br />
www.ekd.de<br />
LesensWert Christliche <strong>Patientenverfügung</strong><br />
Handreichung<br />
(Informationen zu <strong>Patientenverfügung</strong>,<br />
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung)<br />
Formulare, 2. Auflage 2003<br />
Im Internet herunterzuladen oder als Broschüre<br />
per Post bestellbar, Adresse s.o.