Mitarbeit und Mitschrift - Märkisches Gymnasium Hamm
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———————————————— Profilklassencurriculum ———————<br />
Evangelische Religionslehre<br />
Vorüberlegungen<br />
Dieser Entwurf geht davon aus, dass Profilklassen zu Beginn der Jahrgangsstufe<br />
7 (Modell I) oder zu Beginn der Jahrgangsstufe 9 (Modell II) gebildet werden.<br />
• Die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler sollten vor der Entscheidung für den Unterricht<br />
in einer Profilklasse die Gelegenheit haben, in Ruhe ihre Fähigkeiten in<br />
allen Fachbereichen des <strong>Gymnasium</strong>s zu erproben.<br />
• Das Prinzip der Doppeljahrgangsstufen, das für den Lehrplan Evangelische<br />
Religionslehre Sek<strong>und</strong>arstufe I charakteristisch ist, kann auf diese Weise<br />
konsequent beibehalten werden.<br />
Diese Beschreibung von Anforderungen <strong>und</strong> Qualifikationen orientiert sich an<br />
den Lehrplänen für Evangelische Religionslehre für die S I <strong>und</strong> S II <strong>und</strong> berücksichtigt<br />
die dort ausgewiesene Obligatorik. Dieses Papier enthält die Abschnitte:<br />
• Qualifikationen, die am Ende der Klasse 10 erreicht sein müssen<br />
• Qualifikationen, die am Ende der Jahrgangsstufe 11 erreicht sein müssen<br />
• Entwurf einer Obligatorik für Evangelische Religionslehre in Profilklassen<br />
(Verankerung der geforderten Inhalte <strong>und</strong> Methoden in den Jahrgangsstufen<br />
7-10 bzw. 9-10)<br />
I. Qualifikationen, die gemäß Lehrplan am Ende der Klasse 10 erwartet<br />
werden müssen:<br />
Der Lehrplan Evangelische Religionslehre Sek<strong>und</strong>arstufe II <strong>Gymnasium</strong>/Gesamtschule<br />
(1999) beschreibt in allgemeiner Form die Qualifikationen,<br />
die am Ende der Klasse 10 gemäß Lehrplan erreicht sein müssen, um mit Erfolg<br />
am Religionsunterricht der gymnasialen Oberstufe teilnehmen zu können:<br />
• „In methodischer Hinsicht sollte insbesondere die Fähigkeit vorhanden sein,<br />
Texte sorgfältig zu analysieren <strong>und</strong> sich begründet argumentativ darauf beziehen<br />
zu können. Auch sollte ein differenziertes Verständnis biblischen<br />
Sprechens, das die historisch-kritische Dimension des Alten <strong>und</strong> des Neuen<br />
Testaments einbezieht, vorliegen."<br />
• „Inhaltlich wird eine Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben in<br />
seiner historisch-kulturellen Ausprägung vorausgesetzt; dazu gehören auch<br />
Gr<strong>und</strong>kenntnisse über das Alte <strong>und</strong> das Neue Testament. Die Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler sollten religiösen Themen <strong>und</strong> ethischen Gr<strong>und</strong>fragen gegenüber<br />
aufgeschlossen sein, um engagiert am Religionsunterricht teilnehmen<br />
zu können." (Lehrplan Evangelische Religionslehre Sek<strong>und</strong>arstufe II <strong>Gymnasium</strong>/Gesamtschule,<br />
Frechen 1999, S. 55)<br />
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sowohl methodische als<br />
auch inhaltliche Qualifikationen erreicht sein müssen (siehe Abschnitt 4).<br />
II. Qualifikationen, die gemäß Lehrplan am Ende der Jahrgangsstufe 11<br />
erwartet werden müssen:<br />
Als Qualifikationen werden im Lehrplan Evangelische Religionslehre Sek<strong>und</strong>arstufe<br />
II <strong>Gymnasium</strong>/Gesamtschule benannt:<br />
„Der Unterricht folgt für die Jahrgangsstufe 11 bis 13 insgesamt einem Sequenzialitätsprinzip.<br />
Dabei ergibt sich für die Jahrgangsstufe 11, dass sie die wis-<br />
2003 ———— 233 ————