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Der Ernst-Ludwig-Park - Portal-Darmstadt

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In Abstimmung mit der Arbeit am städtebaulichen<br />

Konzept wurde der Entwurf des Bebauungsplans W 32<br />

erstellt. Wünsche und Anregungen der GVD und der<br />

beteiligten Investoren und Baugemeinschaften konnten<br />

in die Planung integriert und eine sinnvolle Regelungs-<br />

dichte entwickelt werden. Die städtebauliche Qualität<br />

im Sinne des Konzepts sollte mit dem Ziel kosten-<br />

günstige Eigenheime zu realisieren gesichert werden.<br />

Zugleich galt es, ausreichende Freiheiten für die vom<br />

Wohnungsmarkt abhängigen Investoren zu erhalten.<br />

Wichtigstes Instrument dieser Abstimmung wurden die<br />

von der GVD initiierten „Investorengespräche“, bei de-<br />

nen seit Mai 2002 immer wieder die Projektbeteiligten<br />

an einem Tisch zusammenkamen. In den Bebauungs-<br />

plan wurde eine Landschaftsplanung der mit dem Büro<br />

„planquadrat“ kooperierenden Landschaftsarchitekten<br />

„Adler & Olesch“ eingearbeitet, sowie Maßnahmen<br />

des aktiven und passiven Lärmschutzes aufgrund der<br />

15<br />

schalltechnischen Untersuchung der Fritz GmbH Nach<br />

den Beschlüssen der städtischen Gremien erfolgte vom<br />

21.02. bis 21.03.2003 die Offenlage des Entwurfs und<br />

damit die im Baugesetzbuch vorgeschriebene Betei-<br />

ligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Nach der<br />

Bearbeitung der eingegangenen Anregungen, die nicht<br />

zu wesentlichen Änderungen des Plans führte, erfolgte<br />

am 30.09.2003 der Satzungsbeschluss durch die<br />

Stadtverordnetenversammlung. <strong>Der</strong> Bebauungsplan W<br />

32 konnte am 06.11.2003 nach Genehmigung durch<br />

das Regierungspräsidium in Kraft treten. Damit war<br />

die Rechtsgrundlage für die nun beginnende Bautätig-<br />

keit geschaffen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren<br />

wurde ein Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt<br />

und der GVD geschlossen, in dem die Umsetzung<br />

weiterer wohnungspolitischer und ökologischer Ziele<br />

der Stadt für den Verkauf der Grundstücke und deren<br />

Bebauung gesichert wurde.<br />

bebauungsplan

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