Der Ernst-Ludwig-Park - Portal-Darmstadt
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In Abstimmung mit der Arbeit am städtebaulichen<br />
Konzept wurde der Entwurf des Bebauungsplans W 32<br />
erstellt. Wünsche und Anregungen der GVD und der<br />
beteiligten Investoren und Baugemeinschaften konnten<br />
in die Planung integriert und eine sinnvolle Regelungs-<br />
dichte entwickelt werden. Die städtebauliche Qualität<br />
im Sinne des Konzepts sollte mit dem Ziel kosten-<br />
günstige Eigenheime zu realisieren gesichert werden.<br />
Zugleich galt es, ausreichende Freiheiten für die vom<br />
Wohnungsmarkt abhängigen Investoren zu erhalten.<br />
Wichtigstes Instrument dieser Abstimmung wurden die<br />
von der GVD initiierten „Investorengespräche“, bei de-<br />
nen seit Mai 2002 immer wieder die Projektbeteiligten<br />
an einem Tisch zusammenkamen. In den Bebauungs-<br />
plan wurde eine Landschaftsplanung der mit dem Büro<br />
„planquadrat“ kooperierenden Landschaftsarchitekten<br />
„Adler & Olesch“ eingearbeitet, sowie Maßnahmen<br />
des aktiven und passiven Lärmschutzes aufgrund der<br />
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schalltechnischen Untersuchung der Fritz GmbH Nach<br />
den Beschlüssen der städtischen Gremien erfolgte vom<br />
21.02. bis 21.03.2003 die Offenlage des Entwurfs und<br />
damit die im Baugesetzbuch vorgeschriebene Betei-<br />
ligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Nach der<br />
Bearbeitung der eingegangenen Anregungen, die nicht<br />
zu wesentlichen Änderungen des Plans führte, erfolgte<br />
am 30.09.2003 der Satzungsbeschluss durch die<br />
Stadtverordnetenversammlung. <strong>Der</strong> Bebauungsplan W<br />
32 konnte am 06.11.2003 nach Genehmigung durch<br />
das Regierungspräsidium in Kraft treten. Damit war<br />
die Rechtsgrundlage für die nun beginnende Bautätig-<br />
keit geschaffen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren<br />
wurde ein Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt<br />
und der GVD geschlossen, in dem die Umsetzung<br />
weiterer wohnungspolitischer und ökologischer Ziele<br />
der Stadt für den Verkauf der Grundstücke und deren<br />
Bebauung gesichert wurde.<br />
bebauungsplan