25.09.2012 Aufrufe

Verhandlungsschrift - Gemeinde St. Martin im Mühlkreis

Verhandlungsschrift - Gemeinde St. Martin im Mühlkreis

Verhandlungsschrift - Gemeinde St. Martin im Mühlkreis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 1 -<br />

MARKTGEMEINDEAMT<br />

ST. MARTIN IM MÜHLKREIS<br />

Markt 2, 4113 <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., pol. Bezirk Rohrbach, Tel. (07232) 2105-0; Fax 2105-9<br />

Homepage: www.sankt-martin.at; E-Mail: gemeindeamt@sankt-martin.at<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />

Sitzungsnummer: GR/2009/08<br />

Über die öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />

am Dienstag, den 15.12.2009, Tagungsort Sitzungssaal des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong><br />

Beginn: 19:00 Uhr<br />

Ende: 20:30 Uhr<br />

Anwesende<br />

Herr Bgm. Wolfgang Schirz ÖVP<br />

Herr Vizebgm. Karl Leitner ÖVP<br />

Herr Siegfried Kepplinger ÖVP<br />

Frau Klaudia S<strong>im</strong>ader ÖVP<br />

Herr Josef Weiß ÖVP<br />

Herr Daniel Paleczek ÖVP<br />

Herr Josef Pusch ÖVP<br />

Frau Notburga Kepplinger ÖVP<br />

Herr Christoph Hagenauer ÖVP<br />

Frau Sandra Füreder ÖVP<br />

Herr Franz Riegler ÖVP<br />

Herr Helmut Ratzenböck ÖVP<br />

Herr Herbert Wagner ÖVP<br />

Herr Josef Schütz ÖVP<br />

Herr Thomas Hagenauer ÖVP<br />

Herr Johannes Wild ÖVP<br />

Herr Thomas Mitterlehner ÖVP<br />

Herr Wolfgang Hofer ÖVP Vertretung für Herrn Franz Pusch<br />

Frau Helga Schürz SPÖ<br />

Herr Werner Gruber SPÖ<br />

Herr Wilhelm Enzenhofer SPÖ<br />

Frau Roswitha Priglinger SPÖ<br />

Herr Christoph Neumüller SPÖ<br />

Herr Josef Feyrer SPÖ Vertretung für Herrn Franz Zach<br />

Herr Walter Koller FPÖ


Es fehlen<br />

- 2 -<br />

Herr Franz Pusch ÖVP entschuldigt abwesend<br />

Herr Franz Zach SPÖ entschuldigt abwesend<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 Oö. GemO. 1990 idF der Novelle 2007):<br />

AL Günther Kehrer<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 1. Dez. 2009 unter Bekanntgabe des Tagesordnung<br />

erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht<br />

wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung vom 17. Nov. 2009 bis zur heutigen<br />

Sitzung während der Amtsstunden <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht aufgelegen ist, während<br />

der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese <strong>Verhandlungsschrift</strong> bis zum Sitzungsschluss<br />

Einwendungen eingebracht werden können.<br />

e) Gemäß § 54 der OÖ. GemO. 1990 idF LGBl Nr. 152/2001, teilen die Fraktionsobmänner<br />

Daniel Paleczek (ÖVP), Werner Gruber (SPÖ) und Walter Koller (FPÖ) mit, dass sie die <strong>Verhandlungsschrift</strong><br />

selber unterfertigen werden.<br />

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />

Der Bürgermeister beantragt in der Folge der Dringlichkeit die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes<br />

in die heutige Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />

- Änderung der Abfallgebührenordnung


Tagesordnung:<br />

1 . Voranschlag für das Finanzjahr 2010<br />

- 3 -<br />

2 . Beschluss über den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2010 - 2013<br />

3 . Sanierung der Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. - Turnsaaltrakt: Ansuchen um Gewährung<br />

von BZ-Mitteln<br />

4 . Beschlussfassung der Feuerwehr - Tarifordnung 2010<br />

5 . Unterhaltungszentrum <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.: Abschluss einer Vereinbarung für die Berechnung<br />

der Lustbarkeitsabgabe<br />

6 . Änderung der Richtlinien für die Förderung von energiesparenden Maßnahmen und<br />

Alternativenergien<br />

7 . Änderung der Abfallordnung<br />

8 . OÖ. GAS-WÄRME GmbH: Abschluss einer Vereinbarung über eine Vertragsanpassung<br />

des Erdgasliefervertrages mit der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />

9 . LEADER-Regionalverein Donau-Böhmerwald: Nominierung der Mitglieder für die Generalversammlung<br />

und Beschlussfassung des Mitgliedsbeitrages<br />

10 . Festsetzung der Anordnungs-, Zeichnungs- und Quittungsberechtigung<br />

11 . Ehrung der ausgeschiedenen Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

12 . Vergabe von Arbeiten und Lieferungen<br />

13 . Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse<br />

14 . Allfälliges<br />

15 . Änderung der Abfallgebührenordnung


- 4 -<br />

1. Voranschlag für das Finanzjahr 2010<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Den Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr 2010 erhielt jede Fraktion und zudem wurde<br />

er bereits in der <strong>Gemeinde</strong>vorstandssitzung vom 09. Dezember 2009 <strong>im</strong> Detail vor beraten.<br />

Bei der <strong>im</strong> Sinne des § 76 Abs. 2 der OÖ GemO. 1990 erfolgten zweiwöchigen Auflage des<br />

Voranschlages, worüber die Kundmachung vorliegt, sind gegen denselben keine Erinnerungen<br />

eingebracht wurden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat unterzieht den <strong>Gemeinde</strong>voranschlag in allen Ansätzen<br />

und die sonstigen gem. § 74 Abs. 3 und 4 der OÖ GemO. 1990 erstellten Voranschläge einer<br />

Prüfung und es werden als Ergebnis dieser Prüfung die vom Bürgermeister beantragen Voranschlagssätze<br />

unverändert angenommen.<br />

Der Haushaltsvoranschlag wurde auf Grund der <strong>im</strong> Voranschlagerlass für das Jahr 2010 vorgegebenen<br />

Richtlinien und Ansätze erstellt und somit wie folgt festgestellt:<br />

ORDENTLICHER VORANSCHLAG<br />

Summe der Einnahmen € 5.008.300,-<br />

Summe der Ausgaben € 5.008.300,-<br />

AUSSERORDENTLICHER VORANSCHLAG<br />

Summe der Einnahmen € 970.600,-<br />

Summe der Ausgaben € 1.048.600,-<br />

Be<strong>im</strong> außerordentlichen Haushalt ergibt sich <strong>im</strong> Finanzjahr 2010 ein Abgang in der Höhe von €<br />

78.000,-. Dieser Abgang resultiert aus den Vorhaben Sanierung der <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />

(€ 40.000,-) und Sanierung der <strong>St</strong>raßenbeleuchtung (€ 38.000,-) und wird zum größten Teil<br />

mit bereits genehmigten Landes– und BZ-Mitteln in den Jahren 2010 und 2013 ausgeglichen.<br />

Der Bürgermeister beantragt die Festsetzung der Hebesätze für <strong>Gemeinde</strong>steuern für das Finanzjahr<br />

2010 wie folgt:<br />

Die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) mit 500 v.H.d. <strong>St</strong>euermessbetrages;<br />

die Grundsteuer für bebaute Grundstücke (B) mit 500 v.H.d. <strong>St</strong>euermessbetrages;<br />

die Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) mit 10 v.H.d. Preises oder Entgelts;<br />

die Lustbarkeitsabgabe für die Vorführung von<br />

Bildstreifen mit 5 v.H.d. Preises oder Entgelts<br />

die Hundeabgabe mit € 15,00 pro Jahr;<br />

für Wachhunde beträgt die Hundeabgabe € 10,00 pro Jahr.<br />

Wasserleitungsanschlussgebühr (gemäß § 2 der Wassergebührenordnung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.)<br />

für bebaute Grundstücke gem. § 2 Abs. 1 € 12,51 je m² der Bemessungsgrundlage,<br />

mindestens aber € 1.876,60<br />

für unbebaute Grundstücke gem. § 2 Abs. 3 € 1.876,60<br />

Wasserbenützungsgebühr<br />

Die Wasserbenützungsgebühr wird nach den <strong>im</strong> § 4 der Wassergebührenordnung vom<br />

14.11.2007 für das Jahr 2010 festgesetzten Sätzen eingehoben.<br />

€ 1,10 je m³ Wasserverbrauch<br />

€ 48,00 Grundgebühr<br />

€ 3,40 je m³ für die Entnahme aus dem Hydranten<br />

Bereitstellungsgebühr<br />

Die Bereitstellungsgebühr wird in der <strong>im</strong> § 3 der Wassergebührenordnung vom 14.11.2007<br />

festgesetzten Höhe eingehoben.<br />

€ 0,08 je m² Grundstücksfläche<br />

Kanalanschlussgebühr (gemäß § 2 der Kanalgebührenordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.)<br />

für bebaute Grundstücke gem. § 2 Abs. 1 € 20,87 je m² der Bemessungsgrundlage


- 5 -<br />

mindestens aber € 3.130,60<br />

für unbebaute Grundstücke gem. § 2 Abs. 4 € 3.130,60<br />

Kanalbenützungsgebühr<br />

Die Kanalbenützungsgebühr wird nach den <strong>im</strong> § 4 der Kanalgebührenordnung vom 14.11.2007<br />

für das Jahr 2010 festgesetzten Sätzen eingehoben.<br />

€ 3,48 je m³ Wasserverbrauch, mindestens jährlich € 50,00<br />

Kanalbenützungsgebühr (Entsorgungsgebühr) für Senkgrubeübernahmestation € 7,85 je m³<br />

Bereitstellungsgebühr<br />

Die Bereitstellungsgebühr wird in der <strong>im</strong> § 3 der Kanalgebührenordnung vom 14.11.2007 festgesetzten<br />

Höhe eingehoben.<br />

€ 0,15 je m² Grundstücksfläche<br />

Abfallgebühren für 13 Abfuhren (Entleerungen) (gemäß § 2 Abs. 1 der Abfallgebührenordnung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.)<br />

a) je Restmülltonne oder Restmüllsack bis 80 l Inhalt € 132,00<br />

b) je Restmülltonne mit 120 l Inhalt € 158,40<br />

c) je Restmülltonne mit 240 l Inhalt € 277,20<br />

d) je Restmüllcontainer mit 770 l Inhalt € 884,40<br />

e) je Restmüllcontainer mit 1100 l Inhalt € 1.254,00<br />

f) reduzierte Gebühr für 1-Personenhaushalte oder nur<br />

zeitweise bewohnte Objekte für Restmülltonne<br />

oder Restmüllsack mit bis zu 80 l Inhalt € 92,40<br />

g) je zusätzlicher Entleerung einer Restmülltonne bis 80 Liter<br />

Inhalt oder je zusätzlichem Restmüllsack bis 80 Liter Inhalt € 4,00<br />

h) je zusätzlicher Entleerung einer Restmülltonne mit 120 l Inhalt € 6,00<br />

Für weniger als 13 Abfuhren jährlich wird 1/13 der jeweiligen Gebühr a) - e)<br />

pro Abfuhr verrechnet<br />

Die angeführten Abfallgebühren verdoppeln sich bei zweiwöchigem Abfuhrintervall (26 Abfuhren<br />

pro Jahr).<br />

In den vorstehenden Gebühren ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.<br />

Der Dienstpostenplan wird festgesetzt mit:<br />

Allgemeine Verwaltung:<br />

Handwerklicher Dienst:<br />

Bedienstete Schulen:<br />

1,00 PE GD 10.1 B II-VII<br />

1,00 PE GD 14.1 I b<br />

2,00 PE GD 16.3 I c<br />

1,00 PE GD 17.5 C I-IV / N2<br />

3,00 PE GD 18.5 I c<br />

1,00 PE GD 18.4 I c<br />

1,00 PE GD 19.5 I d<br />

1,00 PE GD 20.3 I d<br />

1,00 PE GD 17.3 II p2<br />

1,00 PE GD 19.1 II p2<br />

2,00 PE GD 19.1 II p3 ad personam p2)<br />

2,00 PE GD 19.1 II p3<br />

1,00 PE GD 25.2 II p5<br />

2,00 PE GD 19.1 II p2<br />

2,00 PE GD 22.4 I e<br />

5,00 PE GD 25.1 II p5


- 6 -<br />

Bedienstete Schülerausspeisung:<br />

1,00 PE GD 19.1 II p3<br />

1,00 PE GD 23.1 II p4<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die <strong>im</strong> Finanzjahr 2010 zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit<br />

der <strong>Gemeinde</strong>kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit<br />

€ 834.716,- festgesetzt.<br />

Gleichzeitig beantragt der Bürgermeister die Gewährung folgender <strong>Gemeinde</strong>beiträge:<br />

Schwarzes Kreuz (€ 0,73 je Gefallenen) € 141,62<br />

<strong>Gemeinde</strong>bundbeitrag + EUREGIO € 5.100,00<br />

Zivilschutzverband (€ 0,17je Einwohner) € 618,80<br />

Wienaktion und Schikurs (€ 14,54 je Schüler) und<br />

sonstige Schulveranstaltungen (€ 7,27 je Schüler) € 2.200,00<br />

Sportverein <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. (allgemein) € 13.300,00<br />

Rentnerbund u. -verband + KOV € 2.906,91<br />

Solaranlagenförderung € 15.000,00<br />

Beitrag für Landschaftspflege € 7.000,00<br />

Beitrag für Besamungsbeihilfe € 9.500,00<br />

Musikkapelle <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. € 3.633,65<br />

Tourismusverband - Beitrag für Werbung € 3.633,65<br />

Beitrag für Bezirksverkehrskonzept € 26.600,00<br />

Kameradschaftsbund - Kriegerdenkmalpflege € 210,00<br />

Verein Erlebniswelt Granit – Pflege <strong>St</strong>einlehrpfad € 2.000,00<br />

Kirchenchor <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. € 200,00<br />

Jugendtreff <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. € 500,00<br />

Jugendblasorchester € 1.090,09<br />

Summe: € 93.634,72<br />

Beratung:<br />

GV Werner Gruber:<br />

Die SPÖ-Fraktion st<strong>im</strong>mt dem vorgelegten Voranschlag für 2010 grundsätzlich zu, keine Zust<strong>im</strong>mung<br />

gibt es für die Erhöhung der Müllgebühren. Wir haben schon <strong>im</strong> Juni 2006 gegen<br />

den Beitritt zur bezirksweiten Müllabfuhr gest<strong>im</strong>mt, da wir eine ständige Erhöhung der Müllgebühren<br />

befürchtet haben und diese tritt nun ein.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die Zust<strong>im</strong>mung zum Voranschlag für das Finanzjahr 2010 in der<br />

vorliegenden Form sowie die Auflösung der Rücklage für den Grundankauf be<strong>im</strong> Marktplatz in<br />

der Höhe von € 155.000,-. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden<br />

<strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung (mit Ausnahme der Erhöhung der Müllgebühren)<br />

einst<strong>im</strong>mig zu. Die SPÖ-Fraktion st<strong>im</strong>mt mit 6 <strong>St</strong><strong>im</strong>men gegen die Erhöhung der Müllgebühren.<br />

2. Beschluss über den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2010 - 2013<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Das Amt der OÖ Landesregierung, Abt. <strong>Gemeinde</strong>n, hat mit Erlass vom 29. August 2002 mitgeteilt,<br />

dass nach § 16 Oö. GemHKRO, LBGl. 69/2002, die <strong>Gemeinde</strong>n verpflichtet sind, gemeinsam<br />

mit dem Voranschlag einen mittelfristigen Finanzplan für einen Zeitraum von 4 Jahren<br />

zu erstellen und dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der mittelfristige Finanzplan<br />

besteht aus dem mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan und dem Investitionsplan.<br />

Der mittelfristige Einnahmen- und Ausgabenplan enthält alle voraussichtlichen voranschlagswirksamen<br />

Einnahmen und Ausgaben für Investitionsvorhaben und zweckgebundene<br />

Investitionsförderungen für jedes Finanzjahr der Planperiode. Der Saldo zwischen den laufenden<br />

Einnahmen und Ausgaben ergibt für jedes Jahr die Budgetspitze (= frei verfügbarer Bud-


- 7 -<br />

getrahmen). Das Ausmaß des frei verfügbaren Budgetrahmens zeigt einerseits die Höhe der<br />

zur Finanzierung von Investitionen und sonstigen einmaligen Mittel, andererseits ist die Verkraftbarkeit<br />

zusätzlicher Belastungen an der Budgetspitze zu messen.<br />

Der mittelfristige Investitionsplan enthält die Einnahmen und Ausgaben für Investitionsvorhaben<br />

und zweckgebundene Investitionsförderungen für jedes Finanzjahr der Planperiode.<br />

Der vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossene mittelfristige Finanzplan ist bei der Erstellung des Voranschlages<br />

zu berücksichtigen. Der mittelfristige Finanzplan ist alljährlich zugleich mit dem Voranschlagsentwurf<br />

für das nächste Finanzjahr dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur allfälligen Anpassung an<br />

geänderte Verhältnisse und zur Fortführung für ein weiteres Finanzjahr vorzulegen.<br />

Folgende Funktionen hat der mittelfristige Finanzplan:<br />

- Sicherung des Haushaltsgleichgewichtes<br />

- Koordinierung der haushaltspolitischen Entscheidungen<br />

- Abst<strong>im</strong>mung der Investitionstätigkeit mit der Haushaltskoordinierung<br />

- Prüfung der Verkraftbarkeit von Investitionen<br />

- Möglichkeit zum früheren Erkennen von Veränderungen in der Entwicklung<br />

- Information<br />

- Transparenz<br />

- Prioritätenreihung, Verfolgen von politischen <strong>St</strong>rategien<br />

Dem mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan ist zu entnehmen, dass für die Finanzjahre<br />

2010 – 2013 folgende Budgetspitze errechnet worden ist.<br />

2009: € - 104.300,-<br />

2010: € - 104.600,-<br />

2011: € - 88.500,-<br />

2012: € - 105.300,-<br />

Die Interessentenbeiträge für Wasser, Kanal und <strong>St</strong>raße werden zu diesen Budgetspitzen nicht<br />

mit eingerechnet.<br />

Ebenfalls erstellt wurde ein mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2010 - 2013. Folgende Vorhaben<br />

wurden dabei, mit zum Teil geschätzten Gesamtkosten, berücksichtigt:<br />

a) Volksschule: Sanierung Turnsaaltrakt € 117.600,-<br />

b) Sanierung des Kindergartens I € 885.000,-<br />

c) <strong>Gemeinde</strong>haus Markt 14: Einbau eines Schülerhortes € 19.700,-<br />

d) Entwicklung des Ortszentrums € 700.000,-<br />

e) Sanierung der <strong>Gemeinde</strong>straßen € 180.000,-<br />

f) Erweiterung des Geh- und Radwegenetzes € 200.000,-<br />

g) Ankauf eines Kommunalfahrzeuges (Klein-LKW) € 197.000,-<br />

h) Sanierung der <strong>St</strong>raßenbeleuchtung € 144.000,-<br />

i) Kanal BA 08: Siedlung <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> – West € 63.000,-<br />

j) Kanal BA 09: Sanierung Untermühl € 10.000,-<br />

k) Umbau und Sanierung der Zahnarztordination € 21.900,-<br />

Für diese Vorhaben werden aufgrund von genehmigten Finanzierungsplänen bzw. aufgrund von<br />

geschätzten Förderungen für die Jahre 2010 – 2013 folgende Anteilsbeiträge aus dem ordentlichen<br />

Haushalt benötigt:<br />

2009: € 150.900,-<br />

2010: € 148.000,-<br />

2011: € 61.000,-<br />

2012: € 35.200,-<br />

Aufgrund einer Gegenüberstellung von Budgetspitze und Anteilsbeiträge aus dem ordentlichen<br />

Haushalt geht hervor, dass die derzeit geplanten Vorhaben der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />

nicht finanziert werden können. Es wird daher erforderlich sein, sämtliche Interessentenbeiträ-


- 8 -<br />

ge für diese Vorhaben zu verwenden und nach weiteren Einsparungsmöglichkeiten zu suchen,<br />

damit diese Vorhaben auch finanziert werden können.<br />

Voraussetzung dafür ist aber auch, dass bei den Vorhaben, für welche noch keine genehmigte<br />

Finanzierung vorliegt, die von der <strong>Gemeinde</strong> beantragten Förderungsmittel auch bewilligt werden.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die Beschlussfassung der mittelfristigen Finanzplanung für die<br />

Finanzjahre 2010 bis 2013 in der vorliegenden Form. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men<br />

die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

3. Sanierung der Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. - Turnsaaltrakt: Ansuchen<br />

um Gewährung von BZ-Mitteln<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Die Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. wurde in den Jahren 1986 bis 1987 bis auf den Turnsaaltrakt<br />

mit den darüber liegenden Klassen generalsaniert. Dieser Trakt wurde 1972 errichtet und war<br />

daher in diesem Sanierungsprogramm nicht enthalten. Im Zuge des Anschlusses an die Nahwärme<br />

hat sich herausgestellt, dass dieser Baukörper energetisch dringend saniert werden<br />

muss, die Fenster sind z.B. schon 37 Jahre alt. Geplant ist eine neue Heizungsanlage <strong>im</strong> Turnsaal,<br />

neue Fenster in diesem Trakt sowie die Isolierung der Dachbodendecke. Herr Architekt DI<br />

Buchberger wurde mit der Zusammenstellung der Gesamtkosten <strong>im</strong> Sinne des Kostendämpfungserlasses<br />

für Oö. <strong>Gemeinde</strong>n beauftragt. Demnach betragen die Kosten für die Sanierung<br />

dieses Traktes € 117.600,-. Diese Kostenaufstellung wurde dem Land Oö., Direktion Bildung<br />

und Gesellschaft, zur Überprüfung vorgelegt. Weiters wurde dieses Vorhaben auch be<strong>im</strong><br />

Sprechtag mit LR Dr. Josef <strong>St</strong>ockinger am 11. September 2008 angesprochen. LR Dr. Josef<br />

<strong>St</strong>ockinger hat erklärt, dass die Direktion Bildung und Gesellschaft die „Federführung“ bei diesem<br />

Vorhaben hat und sich die Direktion Inneres und Kommunales mit einem Drittel der genehmigten<br />

Gesamtkosten beteiligen wird. Im BZ-Erlass vom 14. Dezember 2009 wird darauf<br />

hingewiesen, dass aufgrund der schwierigen Finanzlage die Realisierung von Bauprojekten für<br />

die noch kein aufsichtsbehördlicher Finanzierungsplan vorliegt, frühestens wieder ab dem Jahr<br />

2013 denkbar ist. Von dieser Regelung ausgenommen sind ausnahmslos nur Vorhaben, bei<br />

denen auf Grund von Gefahr <strong>im</strong> Verzug unaufschiebbare Maßnahmen erforderlich sind. Weiters<br />

hat der Energieausweis sowie die Auswertung mit der Wärmebildkamera ergeben, dass sowohl<br />

bei der Volks- und der Hauptschule ein energietechnischer Sanierungsbedarf bei den gesamten<br />

Gebäuden notwendig ist. Es ist jedoch sinnvoll den BZ-Antrag für die Sanierung dieses Teilbereiches<br />

zu stellen, damit die Wartezeit be<strong>im</strong> Schulbauprogramm verkürzt wird.<br />

Beratung:<br />

GV Werner Gruber:<br />

Können Sanierungsmaßnahmen be<strong>im</strong> Turnsaaltrakt trotzdem vorgezogen werden?<br />

AL Günther Kehrer:<br />

Es ist nur sinnvoll jene Arbeiten vorzuziehen, die in Eigenregie erledigt werden können, da die<br />

<strong>Gemeinde</strong> ansonsten auf viel Fördergelder verzichten muss.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt daher die Fassung des Grundsatzbeschlusses zur Sanierung des<br />

Turnsaaltraktes bei der Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., die Antragstellung auf Gewährung von BZ-<br />

Mitteln und die Reihung des Vorhabens auf Priorität 1 sowie die Beschlussfassung des folgenden<br />

Finanzierungsplanes:


- 9 -<br />

1. Kosten:<br />

B a u a b s c h n i t t e<br />

Gesamt<br />

I 2010 II 2011 III 2012 IV 2013 V 2014<br />

Grunderwerb u. Aufschlie-<br />

1<br />

ßung 0<br />

2 Honorare 7.800 7.800<br />

3 Baumeister- u. übrige<br />

Prof.-Arbeiten 109.800 109.800<br />

4 Einrichtung 0<br />

5 Außenanlagen 0<br />

6 Sonstige Kosten 0<br />

7 Summe: 117.600 0 0 0 0 117.600<br />

2. Finanzierungsvorschlag<br />

1 Rücklagen<br />

2 Anteilsbetrag o.H. 20.000 19.200 39.200<br />

3 Interessentenbeiträge<br />

4 Vermögensveräußerung<br />

5 Darlehen (Förderungsd.)<br />

6 Darlehen (Bank)<br />

7 Sonstige Mittel<br />

8 Bundeszuschuss<br />

9 Landeszuschuss 39.200 39.200<br />

10<br />

11<br />

Beantragte bzw. gewährte<br />

Bedarfszuweisung 39.200 39.200<br />

12 Summe: 78.400 20.000 19.200 0 0 117.600<br />

Abgang = -/Überschuss =<br />

+ -39.200 20.000 19.200 0<br />

Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener<br />

Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

4. Beschlussfassung der Feuerwehr - Tarifordnung 2010<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Das Landesfeuerwehrkommando für Oberösterreich hat in Abst<strong>im</strong>mung mit dem Österreichischen<br />

Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV – Beschluss vom 09. September 2009) eine neue, den<br />

derzeitigen Verhältnissen angepasste, Feuerwehr – Tarifordnung 2010 der Freiwilligen Feuerwehren<br />

und Betriebsfeuerwehren erarbeitet und am 22. September 2009 in der Sitzung der<br />

Landesfeuerwehrleitung beschlossen. Es wurde dabei die Index-<strong>St</strong>eigerung seit dem Jahr 2005<br />

berücksichtigt. Diese Tarifordnung tritt nur nach der Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

und der Kundmachung gemäß § 94 Abs. 6 der Oö. Gemeindordnung in Kraft. Gleichzeitig tritt<br />

die Feuerwehrtarifordnung vom 01. März 2005 außer Kraft.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister legt dem <strong>Gemeinde</strong>rat die gegenständliche Tarifordnung vor (siehe Beilage)<br />

und beantragt die Beschlussfassung der Feuerwehr – Tarifordnung 2010. Diesem Antrag des


- 10 -<br />

Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig<br />

zu.<br />

5. Unterhaltungszentrum <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.: Abschluss einer Vereinbarung<br />

für die Berechnung der Lustbarkeitsabgabe<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Die Vereinbarung für die Berechnung der Lustbarkeitsabgabe mit dem Unterhaltungszentrum<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> läuft mit 31. Dezember 2009 aus, daher muss wieder eine neue Vereinbarung für<br />

das Jahr 2010 abgeschlossen werden. Nach Rücksprache mit dem Betreiber der Diskothek,<br />

Herrn <strong>St</strong>efan Süß, sind die derzeitigen Besucherzahlen in der Disco Empire zwar recht gut, die<br />

Diskothek wird aber wieder bereits Ende April zusperren, da <strong>im</strong> Mai die Sommerfeste beginnen<br />

und daher die Besucher ausbleiben. Daher soll die Vereinbarung für das Jahr 2009 aufrecht<br />

bleiben. Eine monatliche Pauschalabgabe von € 3.000,- stellt für die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong><br />

eine sehr gute Einnahme dar und entspricht sicher dem derzeitigen Besucherstrom <strong>im</strong> Unterhaltungszentrum<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />

Die Vereinbarung beinhaltet <strong>im</strong> Wesentlichen, dass die Lustbarkeitsabgabe für den Eintritt in<br />

Form einer Pauschalabgabe eingehoben wird. Für die Monate Jänner bis April sowie September<br />

bis Dezember wird als Bemessungsgrundlage ein Betrag von € 30.000,- je Monat herangezogen.<br />

Die Lustbarkeitsabgabe beträgt lt. OÖ Lustbarkeitsabgabeordnung sowie der Lustbarkeitsverordnung<br />

der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. 10 % der Bemessungsgrundlage. Die Vorschreibung<br />

erfolgt monatlich, diese Vereinbarung gilt vom 01. Jänner bis 31. Dezember 2010.<br />

Die Lustbarkeitsabgabe für den Betrieb von Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder<br />

ähnlichen Apparaten wird eigens nach der Lustbarkeitsverordnung der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong><br />

i. M. abgerechnet.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister bringt den anwesenden Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates die Vereinbarung<br />

(siehe Beilage) vollinhaltlich zur Kenntnis und beantragt die Beschlussfassung dieser Vereinbarung<br />

mit der Fa. Moa Gastro Betriebs GmbH. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die<br />

25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

6. Änderung der Richtlinien für die Förderung von energiesparenden Maßnahmen<br />

und Alternativenergien<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung am 16. April 2003 die Richtlinien für die Förderung von<br />

energiesparenden Maßnahmen und Alternativenergien überarbeitet. In dieser Sitzung wurde<br />

beschlossen, dass alle energiesparenden Maßnahmen welche das Land Oberösterreich fördert,<br />

auch von der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. gefördert werden sollen. Als Förderhöhe wurde<br />

25 % der Landesförderung, max<strong>im</strong>al ein Betrag von € 1.000,- festgesetzt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>beitrag für diese Förderung hat 2003 noch € 6.800,- betragen und ist 2005 bereits<br />

auf € 15.900,- gestiegen. 2007 wurde ein Betrag von € 20.600,- an die <strong>Gemeinde</strong>bürger<br />

ausbezahlt, diese Summe ist 2008 auf € 22.700,- gestiegen. Für das Finanzjahr 2009 wurde<br />

<strong>im</strong> Nachtragsvoranschlag ein Betrag von € 30.000,- veranschlagt. Auf Grund der derzeitigen<br />

wirtschaftlichen Situation der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., mit einem massiven Rückgang<br />

der Ertragsanteile (- € 300.000,- innerhalb von 2 Jahren) und der rasant steigenden Ausgaben<br />

<strong>im</strong> Sozialbereich, sind diese Förderungen nicht mehr leistbar. Außerdem sind die freiwilligen<br />

Ausgaben lt. Erlass des Landes Oberösterreich mit € 15,- je Einwohner beschränkt. Der Umweltausschuss<br />

hat in der Sitzung am 25. November 2009 über diese Förderrichtlinien beraten.<br />

Der Umweltausschuss empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig, auch weiterhin alle energiesparenden<br />

Maßnahmen welche das Land Oberösterreich fördert seitens der <strong>Gemeinde</strong> zu fördern.<br />

Als Förderhöhe soll ein Betrag von 12,5 % der Landesförderung, max<strong>im</strong>al € 500,- herangezogen<br />

werden, damit wird die derzeitige Förderung für die <strong>Gemeinde</strong>bürger halbiert. Bei diesen


- 11 -<br />

Förderungsrichtlinien wird der <strong>Gemeinde</strong>beitrag <strong>im</strong> kommenden Jahr zwischen € 12.000,- bis<br />

15.000,- betragen.<br />

Beratung:<br />

GR Enzenhofer Wilhelm:<br />

Ich bin mit der Kürzung dieser <strong>Gemeinde</strong>förderung nicht einverstanden. Gerade in diesen Tagen<br />

wird viel über den Kl<strong>im</strong>aschutz diskutiert und dieser Beschluss wäre ein Schritt in die verkehrte<br />

Richtung. Mir ist natürlich klar, dass die <strong>Gemeinde</strong> sparen muss, man sollte aber alle<br />

<strong>Gemeinde</strong>förderungen anschauen. Vielleicht gibt es Sparmöglichkeiten bei der Wirtschafts-<br />

oder Vereinsförderung.<br />

GR Schütz Josef:<br />

Da der Obmann des Umweltausschusses GR Franz Pusch heute nicht anwesend ist, möchte ich<br />

kurz über die Umweltausschusssitzung am 25. November 2009 berichten. Der Umweltausschuss<br />

hat dem <strong>Gemeinde</strong>rat deshalb einst<strong>im</strong>mig die Kürzung der Förderung von Alternativenergien<br />

vorgeschlagen, weil mit dieser Regelung die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. noch<br />

<strong>im</strong>mer führend <strong>im</strong> Bezirk Rohrbach ist.<br />

GR Helmut Ratzenböck:<br />

Damals wurden diese Richtlinien beschlossen, damit die <strong>Gemeinde</strong>bürger einen Anreiz haben,<br />

ihre Heizungsform zu wechseln. Die Förderung bleibt aufrecht, aber in der bestehenden Höhe<br />

können wir uns es einfach nicht mehr leisten. Die <strong>Gemeinde</strong> hat viele wichtige Aufgaben zu<br />

finanzieren.<br />

Bgm. Wolfgang Schirz:<br />

Da gerade das Budget <strong>im</strong> Landtag beschlossen wird, weiß ich, dass das Land OÖ die Förderungen<br />

für alternative Energien nicht kürzen wird. Jeder Ausschuss wurde beauftragt, in seinem<br />

Bereich nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen. So hat der Sozialausschuss bereits Überlegungen<br />

angestellt, wie der Abgang bei „Essen auf Rädern“ gekürzt werden kann. Dieses Thema<br />

wird uns bei der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung beschäftigen. Auch der Wirtschaftsausschuss<br />

hat den Auftrag über die Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. zu beraten<br />

und wird in nächster Zeit eine Sitzung abhalten. Es kann nicht unser Ziel sein, eine Abgangsgemeinde<br />

zu werden.<br />

GV Siegfried Kepplinger:<br />

GR Wilhelm Enzenhofer soll erklären, in welchen Bereichen er konkret Einsparungen erzielen<br />

möchte.<br />

GR Wilhelm Enzenhofer:<br />

Ich finde die Kürzung der Förderung für alternative Energien einfach nicht gut.<br />

GV Werner Gruber:<br />

Ich bin für eine Beibehaltung des bestehenden Systems, solange wir es uns noch leisten können.<br />

Man muss zum Beispiel bedenken, welch hohe Förderungen für die Errichtung von Biogasanlagen<br />

zur Auszahlung gelangen. Ich weiß aber nicht genau welche Energieformen überhaupt<br />

den Förderungsrichtlinien entsprechen, darüber wurde ich zuwenig informiert. Vielleicht<br />

sollten die gesamten Förderungsrichtlinien überdenkt werden. Macht zum Beispiel die Anbringung<br />

von Sonnenkollektoren den Hauptanteil der Förderungen aus?<br />

AL Kehrer Günther:<br />

Zum größten Teil wird die Errichtung von Erdwärmeheizungen gefördert.<br />

GR Thomas Mitterlehner:<br />

Welche Fördersumme erhält der <strong>Gemeinde</strong>bürger <strong>im</strong> Durchschnitt?<br />

AL Kehrer Günther:<br />

Zwischen € 500,- und € 700,-.


- 12 -<br />

GV Ing. Josef Weiß:<br />

Man muss berücksichtigen, dass die Förderung nur gekürzt und nicht abgeschafft wird.<br />

GR Walter Koller:<br />

Es hat jeder in seiner Wortmeldung natürlich recht, aber wenn es die Finanzen der <strong>Gemeinde</strong><br />

nicht mehr zulassen, bin ich für eine Kürzung dieser <strong>Gemeinde</strong>förderung.<br />

Vizebgm. Karl Leitner:<br />

Ich möchte darauf hinweisen, dass für die Errichtung einer Biogasanlage keine <strong>Gemeinde</strong>förderung<br />

gewährt wird.<br />

GV Werner Gruber:<br />

Das macht für mich keinen Unterschied, <strong>St</strong>euergeld ist <strong>St</strong>euergeld.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt ab 01. Jänner 2010 die Gewährung eines <strong>Gemeinde</strong>beitrages für<br />

energiesparenden Maßnahmen und Alternativenergien von 12,5 % der Landesförderung. Dieser<br />

<strong>Gemeinde</strong>beitrag wird mit einer Summe von max<strong>im</strong>al € 500,- begrenzt. Diesem Antrag des<br />

Bürgermeisters wird mit 19 Ja-<strong>St</strong><strong>im</strong>men und 6 Nein-<strong>St</strong><strong>im</strong>men (SPÖ-Fraktion) in offener Abst<strong>im</strong>mung<br />

zugest<strong>im</strong>mt.<br />

7. Änderung der Abfallordnung<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, hat mit Rundschreiben<br />

vom 12. Oktober 2009 mitgeteilt, dass mit 1. August 2009 das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz<br />

in Kraft getreten ist, welches das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 1997 ersetzt. Daraus<br />

haben sich auch für die <strong>Gemeinde</strong>n einige Neuerungen ergeben. Weiters ist auch eine<br />

neue, auf das Oö. AWG 2009 abgest<strong>im</strong>mte Abfallordnung zu beschließen.<br />

Unter anderem wurde der Begriff „biogene Abfälle“ aufgespaltet in die Begriffe „Grünabfälle“<br />

und „Biotonnenabfälle“, da Sammlung und Behandlung dieser Abfälle verschieden geregelt<br />

sind. Der Begriff „Biotonne“ wurde definiert, um zu verdeutlichen, dass es sich auch dabei um<br />

einen Abfallbehälter handeln muss. Die Definition der „ordnungsgemäßen Eigenkompostierung“<br />

soll den Schutz der öffentlichen Interessen und der Nachbarschaft gewährleisten. Das Abfuhrintervall<br />

für die Abholung der Hausabfälle ist von der <strong>Gemeinde</strong> wählbar; das längste Intervall<br />

beträgt jedoch nur mehr vier Wochen. Dies ist aus hygienischen Gründen erforderlich und entspricht<br />

auch der in den anderen Bundesländern gepflegten Praxis. Um den Anteil der biogenen<br />

Abfälle <strong>im</strong> Hausabfall weiter zu senken, soll in dicht besiedelten <strong>Gemeinde</strong>gebieten die Biotonnenabfuhr<br />

verpflichtend erfolgen. Grünabfälle und außerhalb von dicht besiedelten Gebieten<br />

anfallende Biotonnenabfälle können von den <strong>Gemeinde</strong>n <strong>im</strong> Wege des Holsystems gesammelt<br />

werden, wenn die in der Abfallordnung vorgesehen ist. Eine Verpflichtung der <strong>Gemeinde</strong>n dazu<br />

besteht nicht. Die <strong>Gemeinde</strong>n können in ihren Abfallordnungen die Abholung haushaltsähnlicher<br />

Gewerbeabfälle bei den Abfallerzeugern vorsehen. Das max<strong>im</strong>ale Abfuhrintervall wird entsprechend<br />

jenem für Hausabfälle auf vier Wochen verkürzt, sofern nicht eine gesonderte Abholung<br />

der Biotonnenabfälle erfolgt. In einem erweiterten Sonderbereich werden die Hausabfälle<br />

nicht abgeholt, sondern müssen von den Abfallerzeugern zu einer Sammelstelle gebracht werden.<br />

Die Anzahl sowie der Art und Größe der Abfallbehälter sowie die ordnungsgemäße Eigenkompostierung<br />

können mittels Bescheid festgesetzt werden. Bezüglich der Meldeverpflichtung<br />

betreffend Baurestmassen haben die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>im</strong> Rahmen ihrer baurechtlichen Kompetenz<br />

die ihnen als Baubehörde zur Kenntnis gebrachten oder die von Amts wegen angeordneten<br />

Abbruchvorhaben unverzüglich dem Bezirksabfallverband zu melden.<br />

Da die gesamte Müllentsorgung <strong>im</strong> Bezirk Rohrbach über den Bezirksabfallverband geregelt<br />

wird, hat dieser eine Musterabfallordnung für alle <strong>Gemeinde</strong>n des Bezirkes Rohrbach ausgearbeitet.


- 13 -<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die Beschlussfassung der folgenden<br />

Verordnung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. vom 15. Dezember 2009,<br />

mit der eine Abfallordnung erlassen wird.<br />

Auf Grund des §6 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 (Oö. AWG 2009),<br />

LGBI. Nr. 71/2009, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Begriffsbest<strong>im</strong>mungen<br />

(1) Hausabfälle sind alle festen Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen,<br />

sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen<br />

oder als sperrige Abfälle anzusehen sind.<br />

(2) Sperrige Abfälle sind feste Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen,<br />

aber wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für Hausabfälle best<strong>im</strong>mten Abfallbehältern<br />

gelagert werden können.<br />

(3) Biogene Abfälle sind <strong>St</strong>offe, die auf Grund ihres hohen organischen, biologisch abbaubaren<br />

Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders geeignet sind und zwar<br />

Grünabfälle (lit.a) und Biotonnenabfälle (lit.b).<br />

(a) Grünabfälle: natürliche organische Abfälle aus dem Garten und Grünflächenbereich,<br />

wie insbesondere Grasschnitt, <strong>St</strong>rauchschnitt, Baumschnitt, Christbäume, Laub, Blumen<br />

und Fallobst;<br />

(b) Biotonnenabfälle:<br />

� feste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche aus der Zubereitung von Nahrungsmitteln;<br />

� andere organische Abfälle aus der Zubereitung und dem Verzehr von Nahrungsmitteln<br />

(Speisereste), sofern sie einer dafür geeigneten aeroben oder anaeroben Behandlungsanlage<br />

zugeführt werden können;<br />

� Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier handelt, welches mit Nahrungsmitteln<br />

in Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen<br />

geeignet ist.<br />

(4) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind feste Abfälle aus Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft<br />

sowie aus vergleichbaren Einrichtungen <strong>im</strong> öffentlichen Bereich, die in ihrer Zusammensetzung<br />

und Beschaffenheit Hausabfällen ähnlich sind.<br />

(5) Ordnungsgemäße Eigenkompostierung: Eine Eigenkompostierung gilt dann als ordnungsgemäß,<br />

wenn dabei die Ziele und Grundsätze des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009<br />

eingehalten werden, insbesondere keine schädlichen Einwirkungen auf Böden und Gewässer<br />

bewirkt werden, keine unzumutbaren Belästigungen für Nachbarn oder Nachbarinnen<br />

entstehen und ausschließlich eigene biogene Abfälle pflanzlicher Herkunft eingesetzt werden.<br />

§ 2<br />

Abholbereich<br />

(1) Der Abholbereich für die Sammlung der Hausabfälle umfasst das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />

(2) Für sperrige Abfälle besteht eine ständige Abgabemöglichkeit in allen Altstoffsammelzentren<br />

des BAV Rohrbach. Überdies erfolgt eine Abholung nach Bedarf gegen vorherige Anmeldung<br />

be<strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt.<br />

(3) Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle umfasst das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />

(4) Der Abholbereich für die Erfassung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle umfasst das<br />

gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet, wenn nicht zum Zeitpunkt der Erlassung dieser Verordnung ein<br />

gültiger privatrechtlicher Vertrag mit einem Entsorgungsunternehmen besteht.


- 14 -<br />

§ 3<br />

Pflichten der Abfallbesitzer<br />

(1) Hausabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammlung bereitzustellen.<br />

(2) Sperrige Abfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, in ein Altstoffsammelzentrum<br />

des BAV Rohrbach zu bringen.<br />

(3) Biotonnenabfälle sind <strong>im</strong> Abholbereich für die Sammlung bereit zu stellen, ansonsten zu<br />

einer von der <strong>Gemeinde</strong> festgelegten Sammelstelle oder direkt zur Kompostierungsanlage<br />

zu bringen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Biotonnenabfälle einer ordnungsgemäßen<br />

Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />

(4) Grünabfälle sind zu einer von der <strong>Gemeinde</strong> festgelegten Sammelstelle oder direkt zur<br />

Kompostierungsanlage zu bringen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Grünabfälle einer<br />

ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />

(5) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, für die<br />

Sammlung bereitzustellen.<br />

§ 4<br />

Abfallbehälter<br />

(1) Für die Lagerung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle<br />

sind ausreichend große, flüssigkeitsdichte, schließbare und widerstandsfähige<br />

Abfallbehälter zu verwenden.<br />

Für Abfallbehälter sind folgende Europäische Normen (EN) anzuwenden:<br />

Kunststoffsack 80 Liter EN 13592<br />

Kunststofftonne 80 - 240 Liter EN 840-1<br />

<strong>St</strong>ahlblech- oder Kunststoffcontainer 770 - 1.100 Liter EN 840-3<br />

Bioabfallsäcke aus Maisstärke 15 Liter EN 13432<br />

Bioabfallsäcke aus Papier 15 Liter EN 13592<br />

Bioabfallsäcke (Laubsäcke) 110 Liter EN 13592<br />

(2) Die Abfallbehälter für die Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle<br />

werden von der <strong>Gemeinde</strong> beschafft und an die Liegenschaftseigentümer<br />

verkauft. Es dürfen nur die von der <strong>Gemeinde</strong> gekennzeichneten Abfallbehälter und -säcke<br />

verwendet werden.<br />

(3) Die Abfallbehälter sind verschlossen und rechtzeitig zur Abfuhr bereitzustellen und so aufzustellen,<br />

dass<br />

(a) sie für die sie berechtigt benützenden Personen und für die mit der Entleerung der<br />

darin gelagerten Abfälle betrauten Personen leicht zugänglich sind und<br />

(b) durch die ordnungsgemäße Benutzung und Entleerung bzw. den ordnungsgemäßen<br />

Transport der Abfallbehälter möglichst niemand gefährdet oder unzumutbar belästigt<br />

wird.<br />

§ 5<br />

Anzahl und Volumen der Abfallbehälter<br />

Die Anzahl der für ein Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich nach dem Bedarf<br />

und zwar insbesondere nach der Anzahl der die Abfallbehälter benützenden Personen, der<br />

Größe der Abfallbehälter und der Länge der Abfuhrintervalle.<br />

Die Anzahl und das Volumen der Abfallbehälter für Hausabfälle sind so festzulegen, dass jeder<br />

Person <strong>im</strong> Haushalt unter Berücksichtigung der Behältergröße und des Abfuhrintervalls ein<br />

Behältervolumen von mindestens 5 Liter pro Woche zur Verfügung steht. (Für einen 4-<br />

Personen-Haushalt ist eine 80 Liter Abfalltonne bei einem vierwöchigen Abfuhrintervall vorzusehen.)<br />

Im Bedarfsfall können zusätzlich Abfallsäcke (für die Sammlung der Hausabfälle und Biotonnenabfälle)<br />

gegen Entgelt be<strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt abgeholt werden. Abfallgebührenzahler können<br />

pro Jahr bis zu 52 <strong>St</strong>ück Bioabfallsäcke (15 Liter) für die Sammlung der Biotonnenabfälle am<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt kostenlos abholen.


- 15 -<br />

(a) Mehrfamilienhäuser<br />

Im Falle einer Vermietung von Wohnungen an “familienfremde Personen” ist pro Haushalt eine<br />

80 Liter Abfalltonne zu verwenden.<br />

In einem “Mehrfamilienhaus” auf der Basis von Eigentumswohnungen ist pro Wohnung eine 80<br />

Liter Abfalltonne zu verwenden.<br />

(b) Gewerbebetriebe<br />

Bei den haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen muss bei Betrieben je angefangenen 20 Mitarbeitern<br />

mindestens eine 80 Liter Abfalltonne bei vierwöchigem Abfuhrintervall zur Verfügung stehen.<br />

Bei Bedarf werden mehrere oder größere Abfalltonnen oder ein Abfallcontainer zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

(c) Gasthäuser<br />

Gastgewerbebetriebe mit bis zu 100 Sitzplätzen müssen mindestens eine 80 Liter Abfalltonne<br />

bei vierwöchigem Abfuhrintervall verwenden.<br />

Gastgewerbebetriebe mit über 100 Sitzplätzen müssen mindestens einen 770 Liter Abfallcontainer<br />

bei vierwöchigem Abfuhrintervall verwenden.<br />

§ 6<br />

Abfuhrtermine<br />

(1) Die Sammlung der Hausabfälle durch die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. (bzw. durch den<br />

beauftragten Dritten) erfolgt nach dem <strong>im</strong> Anhang festgelegten Gebieten und der Abfuhrintervallen<br />

(2-wöchig, 4-wöchig)<br />

(2) Die sperrigen Abfälle können in jedem Altstoffsammelzentrum des BAV Rohrbach zu den<br />

Öffnungszeiten in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden. Es besteht die<br />

Möglichkeit gegen Anmeldung und Kostenersatz be<strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt die sperrigen Abfälle<br />

abholen zu lassen.<br />

(3) Die Sammlung der Biotonnenabfälle erfolgt wöchentlich.<br />

(4) Die Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle erfolgt nach dem <strong>im</strong> Anhang<br />

festgelegten Gebieten und der Abfuhrintervallen (2-wöchig, 4-wöchig)<br />

Die Tage der Sammlung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle<br />

werden durch Anschlag an der Amtstafel, Veröffentlichung in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung und <strong>im</strong><br />

Veranstaltungskalender bekannt gemacht.<br />

§ 7<br />

Behandlungsanlagen für biogene Abfälle<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eines vertraglich gebundenen Dritten,<br />

des Landwirtes Erwin Pusch, 4113 <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., Lanzersdorf 6, welcher eine Kompostierungsanlage<br />

mit dem <strong>St</strong>andort 4113 <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., Lanzersdorf 6, zur Verwertung der <strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden biogenen Abfälle betreibt.<br />

§ 8<br />

Anzeigepflicht<br />

Vermehrt oder verringert sich die Menge des durchschnittlich von einer Liegenschaft abzuführenden<br />

Abfalls wesentlich, so hat dies der Eigentümer ohne unnötigen Aufschub der <strong>Gemeinde</strong><br />

anzuzeigen.<br />

§ 9<br />

Bauwerke auf fremdem Grund<br />

Bei Bauwerken auf fremdem Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zugehör eines Baurechtes)<br />

sind die für den Liegenschaftseigentümer geltenden Best<strong>im</strong>mungen dieser Verordnung sinngemäß<br />

auf den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden.


- 16 -<br />

§ 10<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Berechnung der Abfallgebühr ist nach den Best<strong>im</strong>mungen des § 18 Oö. AWG 2009 vorzunehmen.<br />

Dazu erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat eine gesonderte Abfallgebührenordnung.<br />

§ 11<br />

In-Kraft-Treten<br />

(1) Diese Abfallordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 durch zwei Wochen<br />

kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />

rechtswirksam.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Abfallordnung vom 15. November 2006 außer Kraft.<br />

2-Wöchige Abfuhr:<br />

Plöcking<br />

Am Westhang<br />

Andorferstraße<br />

Aubachweg<br />

Badergasse<br />

Bergstraße<br />

Bräustraße<br />

Donaustraße<br />

Dr.-Roser-<strong>St</strong>r.<br />

Eduard-Haas-Weg<br />

4-Wöchige Abfuhr:<br />

(mit Ausnahme von Gewerbebetrieben,<br />

Schulen oder<br />

Wohnanlagen)<br />

Adsdorf<br />

Allersdorf<br />

Anzing<br />

Dunzendorf<br />

Erdmannsdorf<br />

Falkenbach<br />

Der Bürgermeister:<br />

Gebiete der einzelnen Abfuhrintervalle<br />

Haselberg<br />

Haidingerweg<br />

Kirchenstraße<br />

Kreuzfeldstraße<br />

Lachnerstraße<br />

Landshaager <strong>St</strong>raße<br />

Langgasse<br />

Lebzelterweg<br />

Falkenberg<br />

Gerling<br />

Grub<br />

Kobling<br />

Lanzersdorf<br />

Mahring<br />

Neuhaus<br />

Oberhart<br />

Reith<br />

Markt<br />

Neuhauser <strong>St</strong>raße<br />

Pöchtragerweg<br />

Ringweg<br />

Schmiedgrub<br />

Schulstraße<br />

Weinleiten<br />

Wolfsdoppel<br />

Ritzersdorf<br />

Unterhart<br />

Untermühl<br />

Windischberg<br />

Windorf<br />

Wohndorf B<strong>im</strong>berg<br />

Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener<br />

Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

8. OÖ. GAS-WÄRME GmbH: Abschluss einer Vereinbarung über eine Vertragsanpassung<br />

des Erdgasliefervertrages mit der Marktgemeinde <strong>St</strong>.<br />

<strong>Martin</strong> i. M.<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. hat mit der Oberösterreichischen Ferngas GmbH. mit Beschluss<br />

vom 22. Dezember 1993 einen Gaslieferungsvertrag für die angeschlossen <strong>Gemeinde</strong>objekte<br />

abgeschlossen. Da jedoch die Komponenten Netz und Energie in Zukunft getrennt<br />

werden müssen, ist eine Anpassung des Vertrages notwendig. Die Vertragspartner vereinbaren<br />

die Trennung des derzeitigen All – In Preises in die Komponenten Netz und Energie. Vertragsgegenstand<br />

ist künftig die Lieferung von Erdgas durch die OÖ. Gas-Wärme GmbH lt. Punkt 2.1


- 17 -<br />

der AGB. Der für den Transport der gelieferten Erdgasmengen zum Kunden erforderliche Nutzungsvertrag<br />

ist mit dem lokalen Verteilernetzbetreiber wird von der OÖ. Gas-Wärme GmbH.<br />

direkt auf den Kunden übertragen. Die OÖ. Gas-Wärme GmbH. übern<strong>im</strong>mt für den Kunden die<br />

Koordination des Netzzugangsvertrages und die Weiterverrechnung der daraus anfallenden<br />

Systementgelte, sodass der Kunde auch weiterhin eine einheitliche Rechnung für die gesamte<br />

Erdgasversorgung enthält. Für die Energie wird ein Preis von 3,085 ct/kWh vereinbart. Diesem<br />

Preis liegen als Kalkulationsbasis die Jahresbezugsmengen und <strong>St</strong>undenhöchstleistungen entsprechend<br />

Anlage 1 zugrunde. Bei Unterschreitung dieser Mengen auf unter 70 % vereinbaren<br />

beide Vertragspartner einen neuen Erdgasvertragspreis auf Basis der neuen Bezugsstruktur.<br />

Auf den Energiepreis gibt die OÖ. Gas-Wärme dem Kunden bis auf Widerruf einen Rabatt von<br />

10 % solange keine Kündigung dieses Vertrages ausgesprochen wird. Dies entspricht dem<br />

Gaspreis, welche die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M derzeit für ihre Objekte bezahlt. Der vertraglich<br />

vereinbarte Preis verändert sich zum selben Zeitpunkt und um denselben Prozentsatz,<br />

um den sich der Erdgaspreis der OÖ. Gas-Wärme <strong>im</strong> allgemeinen Preissystem für Oberösterreich<br />

ändert.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die Zust<strong>im</strong>mung zu der gegenständlichen Vertragsanpassung<br />

(siehe Beilage) über den bestehenden Erdgasliefervertrag der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />

mit der OÖ. GAS-WÄRME GmbH. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden<br />

<strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

9. LEADER-Regionalverein Donau-Böhmerwald: Nominierung der Mitglieder<br />

für die Generalversammlung und Beschlussfassung des Mitgliedsbeitrages<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Die LEADER Region Donau-Böhmerwald hat mit E-Mail vom 20. November 2009 mitgeteilt,<br />

dass der Mitgliedsbeitrag für den Leader Regionalverein für das Jahr 2010 und die folgenden<br />

Jahre auch weiterhin € 2,50 pro Einwohner in der <strong>Gemeinde</strong> betragen wird. Dies wird auch in<br />

der Generalversammlung <strong>im</strong> nächsten Jahr beschlossen. Weiters wird auch um eine allfällige<br />

Neunominierung der Mitglieder für die Generalversammlung ersucht. Gemäß den <strong>St</strong>atuten der<br />

LEADER Region Donau-Böhmerwald entsenden die einzelnen Mitgliedsgemeinden gleich viele<br />

Vertreter zur Generalversammlung, wie es der Anzahl der Mitglieder des jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>vorstandes<br />

entspricht.<br />

Von der ÖVP-Fraktion werden folgende Mitglieder vorgeschlagen:<br />

Bürgermeister Wolfgang Schirz, Schulstraße 33<br />

Vizebürgermeister Karl Leitner, Allersdorf 12<br />

GV Siegfried Kepplinger, Schmiedgrub 1<br />

Karin Ernst, Untermühl 4<br />

Rainer Zeller, Ritzersdorf 25<br />

Von der SPÖ-Fraktion werden folgende Mitglieder vorgeschlagen:<br />

GV Schürz Helga, Dunzendorf 7<br />

GR Enzenhofer Wilhelm, Reith 4<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die Gewährung des Mitgliedsbeitrages von € 2,50 je Einwohner<br />

für die Jahre 2010 bis 2013 und die Entsendung der oben genannten Mitglieder für die Generalversammlung.<br />

Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten<br />

in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.


- 18 -<br />

10. Festsetzung der Anordnungs-, Zeichnungs- und Quittungsberechtigung<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Bei der konstituierenden Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 22. Oktober 2009 wurde Herr Karl<br />

Leitner von der ÖVP-Fraktion zum neuen Vizebürgermeister der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />

gewählt. Daher muss die Anordnungs-, Zeichnungs- und Quittungsberechtigung entsprechend<br />

abgeändert werden.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt daher rückwirkend ab 22. Oktober 2009 folgende Regelung:<br />

Berechtigung: Funktion:<br />

Anordnungsberechtigt Bürgermeister Wolfgang SCHIRZ<br />

Anordnungsberechtigt Vizebürgermeister Karl LEITNER<br />

Quittungsberechtigt Amtsleiter Günther KEHRER<br />

Buchhalter Johannes SCHÜRZ<br />

<strong>Gemeinde</strong>beamter Manfred MÄRZINGER<br />

Gemeinsame Zeichnungs- Amtsleiter Günther KEHRER<br />

berechtigung für Banken Buchhalter Johannes SCHÜRZ<br />

(Sparkasse und Raiffeisenbank) <strong>Gemeinde</strong>beamter Manfred MÄRZINGER<br />

Kassenführung <strong>Gemeinde</strong>beamter Manfred MÄRZINGER<br />

Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener<br />

Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

11. Ehrung der ausgeschiedenen Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Nach der <strong>Gemeinde</strong>ratswahl am 27. September 2009 sind einige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

aus diesem Kollegialorgan ausgeschieden. Für die ausgeschieden Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

sind für ihre Arbeit <strong>im</strong> Dienste der Öffentlichkeit entsprechende Ehrungen geplant. Die Überreichung<br />

der Auszeichnungen soll bei einer gemeinsamen Veranstaltung erfolgen.<br />

Auf Grund ihrer Funktionen und ihres Tätigkeitsbereiches habe ich folgenden Vorschlag erarbeitet:<br />

Ehrenzeichen in GOLD:<br />

Oskar <strong>St</strong>eininger: GV von 1983 - 1991, GR von 1979 - 2003, Ersatz–GR von 2003 – 2009<br />

Roland Braun: GV von 2000 – 2009, GR von 1985 – 2009<br />

Gerhard Dall: GV von 1991 – 1997, GR von 1979 – 2009<br />

Ernst Springer: GV von 1985 – 1991, GR von 1979 – 1991, Ersatz–GR von 1991 - 2009<br />

Ehrenzeichen in SILBER:<br />

Ing. Josef Kraml: GR von 2005 – 2009, Ersatz – GR von 1991 – 2005<br />

Theresia Panholzer: GR von 1997 – 2003 und 2008 – 2009, Ersatz–GR von 2003 – 2008<br />

Max Kneidinger: GR von 1991 – 1997, Ersatz-GR von 1979 – 1991 und 1997 – 2009<br />

Ulrike Leitner: GR von 1991 – 2003, Ersatz-GR von 2003 – 2009<br />

Hermenegild Gastinger: GR von 1997 – 2003, Ersatz-GR von 2003 – 2009<br />

Gottfried Hofer: GR von 1985 – 1997, Ersatz–GR von 1979 – 1985 und 1997 – 2009<br />

Urkunde Dank und Anerkennung:<br />

Mag. Anton Gierlinger: Ersatz–GR von 1997 – 2009<br />

Dr. Otto Plappart: Ersatz–GR von 1997 – 2009<br />

Rudolf <strong>St</strong>eininger: Ersatz-GR von 1985 – 2009<br />

Walter Wagner: GR von 1991 – 1997, Ersatz-GR von 1997 – 2009<br />

Herr Wagner hat für seine Funktion als Obmann des Musikvereines <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. bereits das<br />

Ehrenzeichen in GOLD erhalten.<br />

Johann Hofer: Ersatz-GR von 1991 – 2009


- 19 -<br />

Peter Rammerstorfer: Ersatz-GR von 1991-2009<br />

Konrad Leitner: Ersatz-GR von 1997 – 2009<br />

Heinrich Habringer: Ersatz-GR von 1973 – 2009<br />

Elke Brandstetter: Ersatz-GR von 2003 – 2009<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die Zust<strong>im</strong>mung zur Verleihung der Ehrenzeichen in Gold und<br />

Silber sowie der Urkunden Dank und Anerkennung an die ausgeschiedenen <strong>Gemeinde</strong>räten<br />

nach dem oben genannten Vorschlag. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden<br />

<strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

12. Vergabe von Arbeiten und Lieferungen<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.<br />

13. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse<br />

Prüfungsausschuss:<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Prüfungsausschusses, Herrn GR Enzenhofer Wilhelm,<br />

über die Gebarungsprüfung vom 7. Dezember 2009 zu berichten. Dieser teilt mit, dass<br />

der Kassenbestand geprüft und für in Ordnung befunden wurde.<br />

Weiters wurden die Belege stichprobenartig geprüft und in Ordnung befunden.<br />

Die Reparaturkosten für den VW-Kipper erscheinen relativ hoch.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Dieser Bericht wird von den anwesenden Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zust<strong>im</strong>mend zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Umweltausschuss:<br />

Obmannstv. Josef Schütz:<br />

In der letzten Umweltausschusssitzung am 25. November 2009 wurden folgende Tagesordnungspunkte<br />

behandelt:<br />

- Beratung über Förderungsmaßnahmen der <strong>Gemeinde</strong> für alternative Energien<br />

- Präsentation und Beratung über die Wärmebildaufnahmen von <strong>Gemeinde</strong>einrichtungen<br />

- Zehn Schritte in die Energieautarkie<br />

- Allfälliges (Ziele des Umweltausschusses bis zum Jahr 2015)<br />

Kulturausschuss:<br />

Obmann Helmut Ratzenböck:<br />

Am 21. November 2009 fand der He<strong>im</strong>atabend, die letzte Quartalsveranstaltung <strong>im</strong> Jubiläumsjahr<br />

25 Jahre Markt <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., <strong>im</strong> Kultursaal der Hauptschule statt.<br />

Der diesjährige Weihnachtsmarkt fand vergangenen Samstag <strong>im</strong> Ortszentrum statt. Leider haben<br />

manche <strong>St</strong>andbesitzer sehr viel Müll hinterlassen. In der nächsten Sitzung des Kulturausschusses<br />

wird nach einer Lösung für dieses Problem gesucht.<br />

Sozialausschuss:<br />

Obfrau Klaudia S<strong>im</strong>ader:<br />

In der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 3. Dezember 2009 wurde unter anderem das<br />

Thema „Essen auf Rädern“ behandelt. Es wurde eine Empfehlung für den <strong>Gemeinde</strong>rat herausgearbeitet,<br />

welche in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung behandelt wird.<br />

Im Oktober 2010 soll auch wieder eine Gesundheitsstraße stattfinden.


- 20 -<br />

Bauausschuss:<br />

Obmann Bgm. Wolfgang Schirz:<br />

Die Direktion der Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. hat in einem Schreiben an die <strong>Gemeinde</strong> auf einige<br />

Baumängel <strong>im</strong> Schulgebäude aufmerksam gemacht. Diese wurden bei der letzten Bauausschusssitzung<br />

vor Ort besichtigt. Die Reparatur des Bodens und der feuchten Wand <strong>im</strong> Konferenzz<strong>im</strong>mer<br />

wird sofort in Angriff genommen. Die Feuchtigkeit <strong>im</strong> Heizraum ist nicht so vordringlich<br />

zu behandeln. Das Hauptproblem liegt darin, dass höchstwahrscheinlich auf der Südseite<br />

des Gebäudes aufgehendes Wasser von außen eindringt. Dieses Problem ist jedoch nur<br />

mit großzügigen Aufgrabungsarbeiten (Drainage) zu lösen. Bei der heute schon angesprochenen<br />

Generalsanierung der Volksschule wird diese Baumaßnahme miteinbezogen.<br />

Das Sanierungsprogramm der <strong>St</strong>raßenbeleuchtung für die nächsten zwei Jahre wurde festgelegt.<br />

2010: Siedlung Süd (Kreuzfeld- Andorfer- und Dr.-Roser-<strong>St</strong>raße); die neue Siedlung<br />

„Am Westhang“ sowie Plöcking und Untermühl<br />

2011: Siedlung Süd-West (Schul-, Berg-, Donau-, Kirchenstraße und Ringweg)<br />

Die Baumeisterarbeiten für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens I wurde an die<br />

Fa. Weissl, Linz, vergeben. Die einhe<strong>im</strong>ischen Firmen (Baufirma Lang, Baufirma Füreder) konnten<br />

mit dem Angebot der Fa. Weissl nicht mithalten. Für die Zwischenfinanzierung dieses Vorhabens<br />

wird von der Pfarre ein Baukonto bei der Raiba <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. eingerichtet.<br />

Das <strong>St</strong>raßenbauprogramm 2008 bis 2010 mit einer Gesamtsumme von € 500.000,- ist bis auf<br />

€ 50.000,- ausgeschöpft. Mit dieser Summe sollen <strong>im</strong> kommenden Jahr vor allem vordringliche<br />

Ausbesserungsarbeiten finanziert werden. Be<strong>im</strong> Güterwegerhaltungsprogramm 2010 soll auf<br />

die Errichtung von Seitengräben und Sanierung der Durchlässe das Hauptaugenmerk gelegt<br />

werden. Weiters steht die Asphaltierung des Güterweges Kainberger-Pichler sowie eines kleinen<br />

Teilstückes vom Sehrmannkreuz Richtung Grub auf dem Programm. Ob diese Maßnahmen<br />

jedoch zur Gänze durchgeführt werden ist noch nicht sicher, da das Land OÖ auf in diesem<br />

Bereich die Finanzmittel erheblich gekürzt hat.<br />

Die Fa. Poschacher hat die Planungen einer zweiten Zufahrt über den Biermühlenweg zu ihrem<br />

Betriebsgelände in Plöcking abgeschlossen und verlangt nun eine Zust<strong>im</strong>mungserklärung seitens<br />

der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., dass die Tuttenmühler-<strong>Gemeinde</strong>straße und das anschließende<br />

öffentliche Gut auch mitbenutzt werden dürfen. Da es einen einst<strong>im</strong>migen <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss<br />

über die Forderung einer zweiten Betriebszufahrt gibt, habe ich diese<br />

Zust<strong>im</strong>mungserklärung unterschrieben.<br />

GR Herbert Wagner:<br />

Warum wird eigentlich das geforderte Wasserbecken bei der bestehenden Betriebsausfahrt<br />

nicht errichtet? Die <strong>St</strong>aubbelastung in Plöcking wird <strong>im</strong>mer mehr.<br />

Bgm. Wolfgang Schirz:<br />

Die Fa. Poschacher hat mit dem Bürgerbeirat vereinbart, dass das Wasserbecken freiwillig errichtet<br />

wird. Da es <strong>im</strong>mer wieder Probleme mit den Anrainern bezüglich der <strong>St</strong>einbrucherweiterung<br />

gibt, wurde das Becken bis heute nicht errichtet.<br />

Bezüglich einer zweiten Ausfahrt be<strong>im</strong> Projekt Lachnersiedlung hat die Grundbesitzerin Elisabeth<br />

Bammer grundsätzlich ihr Einverständnis erklärt, falls auch sie ihr angrenzendes Grundstück<br />

in Bauland/Wohngebiet umwidmen darf. Diese gewünschte Umwidmung wurde von den<br />

zuständigen Abteilungen des Landes OÖ (Abt. Raumordnung und Naturschutz) am 14. Dezember<br />

2009 vor Ort besichtigt und kategorisch abgelehnt. Die Kosten für diese zweite Ausfahrt<br />

werden derzeit von der Fa. <strong>St</strong>rabag erhoben, anschließend wird es ein weiteres Gespräch mit<br />

der Familie Bammer geben.<br />

Gestern hat es ein Gespräch mit Herrn Peter Krammer und Herrn Michael Feichtinger bezüglich<br />

dem <strong>St</strong>and be<strong>im</strong> Projekt Braugasthaus gegeben. Herr Feichtinger hat mitgeteilt, dass zwischen<br />

68 und 70 Prozent der Finanzierung gesichert ist und auch die Baufirma bereits feststeht. Für<br />

die restlichen 30 Prozent sollen Finanzinvestoren gewonnen werden. Nach dem Abschluss der<br />

Planungsarbeiten soll <strong>im</strong> Sommer 2010 der <strong>St</strong>art für dieses Bauvorhaben sein.


- 21 -<br />

Be<strong>im</strong> Gebäude Mahring 12 haben die <strong>Gemeinde</strong>arbeiter mit den Ausräumarbeiten begonnen.<br />

Das Altholz kauft die Fa. Rammerstorfer aus Altenberg. Noch vor Weihnachten soll der Abriss<br />

des Gebäudes erfolgen. Herr Reinhold Resch vom BAV Rohrbach hat das Haus bereits besichtigt<br />

und ein entsprechendes Gutachten über den Abbruch erstellt. Der Kamin und die Selche<br />

muss bei der Bauschuttdeponie in Ulrichsberg entsorgt werden. Die Kleinmengen an Ziegeln<br />

werden von <strong>Gemeinde</strong>bürgern wiederverwertet und das <strong>St</strong>einabbruchmaterial wird zur Anschüttung<br />

eines Parkplatzes be<strong>im</strong> Reiterhof Premser verwendet.<br />

14. Allfälliges<br />

GR Walter Koller:<br />

Da es sich um die letzte <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>im</strong> heurigen Jahr handelt, möchte ich mich sehr<br />

herzlich für die gute Zusammenarbeit speziell auch mit den Bediensteten am <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

(besonders AL Günther Kehrer) bedanken.<br />

Bgm. Wolfgang Schirz:<br />

Auch ich darf die Gelegenheit nutzen und mich für das vertrauensvolle Miteinander bedanken.<br />

Besonders auch für die faire und vorbildliche Wahlwerbung bei der stattfindenden <strong>Gemeinde</strong>rats-<br />

und Bürgermeisterwahl <strong>im</strong> September. Für die Zukunft darf ich weiterhin um ein konstruktives<br />

Arbeiten bitten um ein bestmögliches Wirken für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger<br />

zu erreichen.<br />

Im Namen der <strong>Gemeinde</strong> darf ich alle anwesenden <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder ins Gasthaus Wöhrer<br />

zu Bratwürsten und zwei Getränken einladen.<br />

Abschließend darf ich noch allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr<br />

2010 wünschen.<br />

15. Änderung der Abfallgebührenordnung<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Der Bezirksabfallverband Rohrbach hat mit E-Mail vom 04. Dezember eine neue Abfallgebührenordnung<br />

übermittelt. Auf Grund des neuen Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 ist die Erlassung<br />

einer neuen Gebührenordnung erforderlich, bzw. muss die Abfallgebührenordnung auf<br />

das AWG 2009 abgest<strong>im</strong>mt werden. Weiters müssen die Müllgebühren aus wirtschaftlichen<br />

Gründen erstmals seit 6 Jahren wieder erhöht werden. Ein massiver Einbruch der Erlöse bei<br />

der Verwertung der Altstoffe hat zu dieser Erhöhung der Müllgebühren geführt.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt daher die Zust<strong>im</strong>mung zur der folgenden<br />

Verordnung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. vom 15. Dezember 2009,<br />

mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird.<br />

Aufgrund des § 18 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 (Oö. AWG 2009),<br />

LGBI. Nr. 71/2009, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Gegenstand der Gebühr<br />

Für die Sammlung (Erfassung), Entsorgung und Verwertung von Abfällen ist eine Abfallgebühr<br />

zu entrichten.<br />

§ 2<br />

Höhe der Gebühren<br />

(1) Die jährliche Abfallgebühr für 13 Abfuhren beträgt netto:<br />

(a) je Abfalltonne oder Abfallsack bis 80 Liter Inhalt EUR 120,-


- 22 -<br />

(b) je Abfalltonne mit 120 Liter Inhalt EUR 144,-<br />

(c) je Abfalltonne mit 240 Liter Inhalt EUR 252,-<br />

(d) je Container mit 770 Liter Inhalt EUR 804,-<br />

(e) je Container mit 1100 Liter Inhalt EUR 1.140,-<br />

(f) für 1-Personenhaushalte oder nur zeitweisebewohnte Objekte EUR 84,-<br />

(g) für den 14-ten und mehr Abfallsäcke EUR 3,64<br />

(2) Unter Abs. (1) (a) – (g) angeführten Gebühren verdoppeln sich <strong>im</strong> Falle eines zweiwöchigen<br />

Abfuhrintervalls (26 Abfuhren pro Jahr).<br />

§3<br />

Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer, <strong>im</strong> Falle des Bestehens von Baurechten<br />

oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren<br />

verpflichtet.<br />

§4<br />

Beginn der Gebührenpflicht<br />

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistung nach §2 beginnt mit Anfang des Monats, in<br />

dem die Sammlung von Abfällen von den jeweiligen Liegenschaften erstmals stattfindet.<br />

§5<br />

Fälligkeit<br />

Die Gebühren nach §2 sind vierteljährlich, jeweils am 15. 2., 15. 5., 15. 8., und 15. 11. eines<br />

jeden Jahres zur Zahlung fällig.<br />

Wenn eine Ab- oder Anmeldung der Behälter innerhalb des Jahres erfolgt wird je Abfuhr 1/13<br />

der Jahresgebühr verrechnet.<br />

§6<br />

Umsatzsteuer<br />

In den Gebühren nach §2 ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.<br />

§7<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.<br />

Gleichzeitig trifft die Abfallgebührenordnung vom 14. Dezember 2006 außer Kraft.<br />

Diesem Antrag des Bürgermeisters wird mit 19 Ja-<strong>St</strong><strong>im</strong>men und mit 6 Nein-<strong>St</strong><strong>im</strong>men (SPÖ-<br />

Fraktion) in offener Abst<strong>im</strong>mung zugest<strong>im</strong>mt.


- 23 -<br />

Genehmigung der <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung:<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte<br />

Sitzung vom 17. November wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr<br />

vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:30 Uhr.<br />

.....................................................<br />

(Vorsitzender)<br />

.....................................................<br />

(Schriftführer)<br />

Der Vorsitzende beurkundet, dass gegen die vorliegende <strong>Verhandlungsschrift</strong> in der Sitzung<br />

vom keine Einwendungen erhoben wurden.<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., am<br />

Der Vorsitzende<br />

..............................................................................<br />

Das ordnungsgemäße Zustandekommen der vorstehenden <strong>Verhandlungsschrift</strong> des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

wird bestätigt.<br />

.................................................... .<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat ÖVP)<br />

....................................................<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat SPÖ)<br />

....................................................<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat FPÖ)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!