Verhandlungsschrift - Gemeinde St. Martin im Mühlkreis
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MARKTGEMEINDEAMT<br />
ST. MARTIN IM MÜHLKREIS<br />
Markt 2, 4113 <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., pol. Bezirk Rohrbach, Tel. (07232) 2105-0; Fax 2105-9<br />
Homepage: www.sankt-martin.at; E-Mail: gemeindeamt@sankt-martin.at<br />
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<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
Sitzungsnummer: GR/2009/08<br />
Über die öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />
am Dienstag, den 15.12.2009, Tagungsort Sitzungssaal des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong><br />
Beginn: 19:00 Uhr<br />
Ende: 20:30 Uhr<br />
Anwesende<br />
Herr Bgm. Wolfgang Schirz ÖVP<br />
Herr Vizebgm. Karl Leitner ÖVP<br />
Herr Siegfried Kepplinger ÖVP<br />
Frau Klaudia S<strong>im</strong>ader ÖVP<br />
Herr Josef Weiß ÖVP<br />
Herr Daniel Paleczek ÖVP<br />
Herr Josef Pusch ÖVP<br />
Frau Notburga Kepplinger ÖVP<br />
Herr Christoph Hagenauer ÖVP<br />
Frau Sandra Füreder ÖVP<br />
Herr Franz Riegler ÖVP<br />
Herr Helmut Ratzenböck ÖVP<br />
Herr Herbert Wagner ÖVP<br />
Herr Josef Schütz ÖVP<br />
Herr Thomas Hagenauer ÖVP<br />
Herr Johannes Wild ÖVP<br />
Herr Thomas Mitterlehner ÖVP<br />
Herr Wolfgang Hofer ÖVP Vertretung für Herrn Franz Pusch<br />
Frau Helga Schürz SPÖ<br />
Herr Werner Gruber SPÖ<br />
Herr Wilhelm Enzenhofer SPÖ<br />
Frau Roswitha Priglinger SPÖ<br />
Herr Christoph Neumüller SPÖ<br />
Herr Josef Feyrer SPÖ Vertretung für Herrn Franz Zach<br />
Herr Walter Koller FPÖ
Es fehlen<br />
- 2 -<br />
Herr Franz Pusch ÖVP entschuldigt abwesend<br />
Herr Franz Zach SPÖ entschuldigt abwesend<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 Oö. GemO. 1990 idF der Novelle 2007):<br />
AL Günther Kehrer<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />
bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 1. Dez. 2009 unter Bekanntgabe des Tagesordnung<br />
erfolgt ist;<br />
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht<br />
wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung vom 17. Nov. 2009 bis zur heutigen<br />
Sitzung während der Amtsstunden <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht aufgelegen ist, während<br />
der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese <strong>Verhandlungsschrift</strong> bis zum Sitzungsschluss<br />
Einwendungen eingebracht werden können.<br />
e) Gemäß § 54 der OÖ. GemO. 1990 idF LGBl Nr. 152/2001, teilen die Fraktionsobmänner<br />
Daniel Paleczek (ÖVP), Werner Gruber (SPÖ) und Walter Koller (FPÖ) mit, dass sie die <strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
selber unterfertigen werden.<br />
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />
Der Bürgermeister beantragt in der Folge der Dringlichkeit die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes<br />
in die heutige Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />
- Änderung der Abfallgebührenordnung
Tagesordnung:<br />
1 . Voranschlag für das Finanzjahr 2010<br />
- 3 -<br />
2 . Beschluss über den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2010 - 2013<br />
3 . Sanierung der Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. - Turnsaaltrakt: Ansuchen um Gewährung<br />
von BZ-Mitteln<br />
4 . Beschlussfassung der Feuerwehr - Tarifordnung 2010<br />
5 . Unterhaltungszentrum <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.: Abschluss einer Vereinbarung für die Berechnung<br />
der Lustbarkeitsabgabe<br />
6 . Änderung der Richtlinien für die Förderung von energiesparenden Maßnahmen und<br />
Alternativenergien<br />
7 . Änderung der Abfallordnung<br />
8 . OÖ. GAS-WÄRME GmbH: Abschluss einer Vereinbarung über eine Vertragsanpassung<br />
des Erdgasliefervertrages mit der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />
9 . LEADER-Regionalverein Donau-Böhmerwald: Nominierung der Mitglieder für die Generalversammlung<br />
und Beschlussfassung des Mitgliedsbeitrages<br />
10 . Festsetzung der Anordnungs-, Zeichnungs- und Quittungsberechtigung<br />
11 . Ehrung der ausgeschiedenen Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
12 . Vergabe von Arbeiten und Lieferungen<br />
13 . Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse<br />
14 . Allfälliges<br />
15 . Änderung der Abfallgebührenordnung
- 4 -<br />
1. Voranschlag für das Finanzjahr 2010<br />
Bericht des Vorsitzenden:<br />
Den Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr 2010 erhielt jede Fraktion und zudem wurde<br />
er bereits in der <strong>Gemeinde</strong>vorstandssitzung vom 09. Dezember 2009 <strong>im</strong> Detail vor beraten.<br />
Bei der <strong>im</strong> Sinne des § 76 Abs. 2 der OÖ GemO. 1990 erfolgten zweiwöchigen Auflage des<br />
Voranschlages, worüber die Kundmachung vorliegt, sind gegen denselben keine Erinnerungen<br />
eingebracht wurden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat unterzieht den <strong>Gemeinde</strong>voranschlag in allen Ansätzen<br />
und die sonstigen gem. § 74 Abs. 3 und 4 der OÖ GemO. 1990 erstellten Voranschläge einer<br />
Prüfung und es werden als Ergebnis dieser Prüfung die vom Bürgermeister beantragen Voranschlagssätze<br />
unverändert angenommen.<br />
Der Haushaltsvoranschlag wurde auf Grund der <strong>im</strong> Voranschlagerlass für das Jahr 2010 vorgegebenen<br />
Richtlinien und Ansätze erstellt und somit wie folgt festgestellt:<br />
ORDENTLICHER VORANSCHLAG<br />
Summe der Einnahmen € 5.008.300,-<br />
Summe der Ausgaben € 5.008.300,-<br />
AUSSERORDENTLICHER VORANSCHLAG<br />
Summe der Einnahmen € 970.600,-<br />
Summe der Ausgaben € 1.048.600,-<br />
Be<strong>im</strong> außerordentlichen Haushalt ergibt sich <strong>im</strong> Finanzjahr 2010 ein Abgang in der Höhe von €<br />
78.000,-. Dieser Abgang resultiert aus den Vorhaben Sanierung der <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />
(€ 40.000,-) und Sanierung der <strong>St</strong>raßenbeleuchtung (€ 38.000,-) und wird zum größten Teil<br />
mit bereits genehmigten Landes– und BZ-Mitteln in den Jahren 2010 und 2013 ausgeglichen.<br />
Der Bürgermeister beantragt die Festsetzung der Hebesätze für <strong>Gemeinde</strong>steuern für das Finanzjahr<br />
2010 wie folgt:<br />
Die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) mit 500 v.H.d. <strong>St</strong>euermessbetrages;<br />
die Grundsteuer für bebaute Grundstücke (B) mit 500 v.H.d. <strong>St</strong>euermessbetrages;<br />
die Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) mit 10 v.H.d. Preises oder Entgelts;<br />
die Lustbarkeitsabgabe für die Vorführung von<br />
Bildstreifen mit 5 v.H.d. Preises oder Entgelts<br />
die Hundeabgabe mit € 15,00 pro Jahr;<br />
für Wachhunde beträgt die Hundeabgabe € 10,00 pro Jahr.<br />
Wasserleitungsanschlussgebühr (gemäß § 2 der Wassergebührenordnung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.)<br />
für bebaute Grundstücke gem. § 2 Abs. 1 € 12,51 je m² der Bemessungsgrundlage,<br />
mindestens aber € 1.876,60<br />
für unbebaute Grundstücke gem. § 2 Abs. 3 € 1.876,60<br />
Wasserbenützungsgebühr<br />
Die Wasserbenützungsgebühr wird nach den <strong>im</strong> § 4 der Wassergebührenordnung vom<br />
14.11.2007 für das Jahr 2010 festgesetzten Sätzen eingehoben.<br />
€ 1,10 je m³ Wasserverbrauch<br />
€ 48,00 Grundgebühr<br />
€ 3,40 je m³ für die Entnahme aus dem Hydranten<br />
Bereitstellungsgebühr<br />
Die Bereitstellungsgebühr wird in der <strong>im</strong> § 3 der Wassergebührenordnung vom 14.11.2007<br />
festgesetzten Höhe eingehoben.<br />
€ 0,08 je m² Grundstücksfläche<br />
Kanalanschlussgebühr (gemäß § 2 der Kanalgebührenordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.)<br />
für bebaute Grundstücke gem. § 2 Abs. 1 € 20,87 je m² der Bemessungsgrundlage
- 5 -<br />
mindestens aber € 3.130,60<br />
für unbebaute Grundstücke gem. § 2 Abs. 4 € 3.130,60<br />
Kanalbenützungsgebühr<br />
Die Kanalbenützungsgebühr wird nach den <strong>im</strong> § 4 der Kanalgebührenordnung vom 14.11.2007<br />
für das Jahr 2010 festgesetzten Sätzen eingehoben.<br />
€ 3,48 je m³ Wasserverbrauch, mindestens jährlich € 50,00<br />
Kanalbenützungsgebühr (Entsorgungsgebühr) für Senkgrubeübernahmestation € 7,85 je m³<br />
Bereitstellungsgebühr<br />
Die Bereitstellungsgebühr wird in der <strong>im</strong> § 3 der Kanalgebührenordnung vom 14.11.2007 festgesetzten<br />
Höhe eingehoben.<br />
€ 0,15 je m² Grundstücksfläche<br />
Abfallgebühren für 13 Abfuhren (Entleerungen) (gemäß § 2 Abs. 1 der Abfallgebührenordnung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.)<br />
a) je Restmülltonne oder Restmüllsack bis 80 l Inhalt € 132,00<br />
b) je Restmülltonne mit 120 l Inhalt € 158,40<br />
c) je Restmülltonne mit 240 l Inhalt € 277,20<br />
d) je Restmüllcontainer mit 770 l Inhalt € 884,40<br />
e) je Restmüllcontainer mit 1100 l Inhalt € 1.254,00<br />
f) reduzierte Gebühr für 1-Personenhaushalte oder nur<br />
zeitweise bewohnte Objekte für Restmülltonne<br />
oder Restmüllsack mit bis zu 80 l Inhalt € 92,40<br />
g) je zusätzlicher Entleerung einer Restmülltonne bis 80 Liter<br />
Inhalt oder je zusätzlichem Restmüllsack bis 80 Liter Inhalt € 4,00<br />
h) je zusätzlicher Entleerung einer Restmülltonne mit 120 l Inhalt € 6,00<br />
Für weniger als 13 Abfuhren jährlich wird 1/13 der jeweiligen Gebühr a) - e)<br />
pro Abfuhr verrechnet<br />
Die angeführten Abfallgebühren verdoppeln sich bei zweiwöchigem Abfuhrintervall (26 Abfuhren<br />
pro Jahr).<br />
In den vorstehenden Gebühren ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.<br />
Der Dienstpostenplan wird festgesetzt mit:<br />
Allgemeine Verwaltung:<br />
Handwerklicher Dienst:<br />
Bedienstete Schulen:<br />
1,00 PE GD 10.1 B II-VII<br />
1,00 PE GD 14.1 I b<br />
2,00 PE GD 16.3 I c<br />
1,00 PE GD 17.5 C I-IV / N2<br />
3,00 PE GD 18.5 I c<br />
1,00 PE GD 18.4 I c<br />
1,00 PE GD 19.5 I d<br />
1,00 PE GD 20.3 I d<br />
1,00 PE GD 17.3 II p2<br />
1,00 PE GD 19.1 II p2<br />
2,00 PE GD 19.1 II p3 ad personam p2)<br />
2,00 PE GD 19.1 II p3<br />
1,00 PE GD 25.2 II p5<br />
2,00 PE GD 19.1 II p2<br />
2,00 PE GD 22.4 I e<br />
5,00 PE GD 25.1 II p5
- 6 -<br />
Bedienstete Schülerausspeisung:<br />
1,00 PE GD 19.1 II p3<br />
1,00 PE GD 23.1 II p4<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die <strong>im</strong> Finanzjahr 2010 zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit<br />
der <strong>Gemeinde</strong>kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit<br />
€ 834.716,- festgesetzt.<br />
Gleichzeitig beantragt der Bürgermeister die Gewährung folgender <strong>Gemeinde</strong>beiträge:<br />
Schwarzes Kreuz (€ 0,73 je Gefallenen) € 141,62<br />
<strong>Gemeinde</strong>bundbeitrag + EUREGIO € 5.100,00<br />
Zivilschutzverband (€ 0,17je Einwohner) € 618,80<br />
Wienaktion und Schikurs (€ 14,54 je Schüler) und<br />
sonstige Schulveranstaltungen (€ 7,27 je Schüler) € 2.200,00<br />
Sportverein <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. (allgemein) € 13.300,00<br />
Rentnerbund u. -verband + KOV € 2.906,91<br />
Solaranlagenförderung € 15.000,00<br />
Beitrag für Landschaftspflege € 7.000,00<br />
Beitrag für Besamungsbeihilfe € 9.500,00<br />
Musikkapelle <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. € 3.633,65<br />
Tourismusverband - Beitrag für Werbung € 3.633,65<br />
Beitrag für Bezirksverkehrskonzept € 26.600,00<br />
Kameradschaftsbund - Kriegerdenkmalpflege € 210,00<br />
Verein Erlebniswelt Granit – Pflege <strong>St</strong>einlehrpfad € 2.000,00<br />
Kirchenchor <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. € 200,00<br />
Jugendtreff <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. € 500,00<br />
Jugendblasorchester € 1.090,09<br />
Summe: € 93.634,72<br />
Beratung:<br />
GV Werner Gruber:<br />
Die SPÖ-Fraktion st<strong>im</strong>mt dem vorgelegten Voranschlag für 2010 grundsätzlich zu, keine Zust<strong>im</strong>mung<br />
gibt es für die Erhöhung der Müllgebühren. Wir haben schon <strong>im</strong> Juni 2006 gegen<br />
den Beitritt zur bezirksweiten Müllabfuhr gest<strong>im</strong>mt, da wir eine ständige Erhöhung der Müllgebühren<br />
befürchtet haben und diese tritt nun ein.<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
Der Bürgermeister beantragt die Zust<strong>im</strong>mung zum Voranschlag für das Finanzjahr 2010 in der<br />
vorliegenden Form sowie die Auflösung der Rücklage für den Grundankauf be<strong>im</strong> Marktplatz in<br />
der Höhe von € 155.000,-. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden<br />
<strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung (mit Ausnahme der Erhöhung der Müllgebühren)<br />
einst<strong>im</strong>mig zu. Die SPÖ-Fraktion st<strong>im</strong>mt mit 6 <strong>St</strong><strong>im</strong>men gegen die Erhöhung der Müllgebühren.<br />
2. Beschluss über den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2010 - 2013<br />
Bericht des Vorsitzenden:<br />
Das Amt der OÖ Landesregierung, Abt. <strong>Gemeinde</strong>n, hat mit Erlass vom 29. August 2002 mitgeteilt,<br />
dass nach § 16 Oö. GemHKRO, LBGl. 69/2002, die <strong>Gemeinde</strong>n verpflichtet sind, gemeinsam<br />
mit dem Voranschlag einen mittelfristigen Finanzplan für einen Zeitraum von 4 Jahren<br />
zu erstellen und dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der mittelfristige Finanzplan<br />
besteht aus dem mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan und dem Investitionsplan.<br />
Der mittelfristige Einnahmen- und Ausgabenplan enthält alle voraussichtlichen voranschlagswirksamen<br />
Einnahmen und Ausgaben für Investitionsvorhaben und zweckgebundene<br />
Investitionsförderungen für jedes Finanzjahr der Planperiode. Der Saldo zwischen den laufenden<br />
Einnahmen und Ausgaben ergibt für jedes Jahr die Budgetspitze (= frei verfügbarer Bud-
- 7 -<br />
getrahmen). Das Ausmaß des frei verfügbaren Budgetrahmens zeigt einerseits die Höhe der<br />
zur Finanzierung von Investitionen und sonstigen einmaligen Mittel, andererseits ist die Verkraftbarkeit<br />
zusätzlicher Belastungen an der Budgetspitze zu messen.<br />
Der mittelfristige Investitionsplan enthält die Einnahmen und Ausgaben für Investitionsvorhaben<br />
und zweckgebundene Investitionsförderungen für jedes Finanzjahr der Planperiode.<br />
Der vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossene mittelfristige Finanzplan ist bei der Erstellung des Voranschlages<br />
zu berücksichtigen. Der mittelfristige Finanzplan ist alljährlich zugleich mit dem Voranschlagsentwurf<br />
für das nächste Finanzjahr dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur allfälligen Anpassung an<br />
geänderte Verhältnisse und zur Fortführung für ein weiteres Finanzjahr vorzulegen.<br />
Folgende Funktionen hat der mittelfristige Finanzplan:<br />
- Sicherung des Haushaltsgleichgewichtes<br />
- Koordinierung der haushaltspolitischen Entscheidungen<br />
- Abst<strong>im</strong>mung der Investitionstätigkeit mit der Haushaltskoordinierung<br />
- Prüfung der Verkraftbarkeit von Investitionen<br />
- Möglichkeit zum früheren Erkennen von Veränderungen in der Entwicklung<br />
- Information<br />
- Transparenz<br />
- Prioritätenreihung, Verfolgen von politischen <strong>St</strong>rategien<br />
Dem mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan ist zu entnehmen, dass für die Finanzjahre<br />
2010 – 2013 folgende Budgetspitze errechnet worden ist.<br />
2009: € - 104.300,-<br />
2010: € - 104.600,-<br />
2011: € - 88.500,-<br />
2012: € - 105.300,-<br />
Die Interessentenbeiträge für Wasser, Kanal und <strong>St</strong>raße werden zu diesen Budgetspitzen nicht<br />
mit eingerechnet.<br />
Ebenfalls erstellt wurde ein mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2010 - 2013. Folgende Vorhaben<br />
wurden dabei, mit zum Teil geschätzten Gesamtkosten, berücksichtigt:<br />
a) Volksschule: Sanierung Turnsaaltrakt € 117.600,-<br />
b) Sanierung des Kindergartens I € 885.000,-<br />
c) <strong>Gemeinde</strong>haus Markt 14: Einbau eines Schülerhortes € 19.700,-<br />
d) Entwicklung des Ortszentrums € 700.000,-<br />
e) Sanierung der <strong>Gemeinde</strong>straßen € 180.000,-<br />
f) Erweiterung des Geh- und Radwegenetzes € 200.000,-<br />
g) Ankauf eines Kommunalfahrzeuges (Klein-LKW) € 197.000,-<br />
h) Sanierung der <strong>St</strong>raßenbeleuchtung € 144.000,-<br />
i) Kanal BA 08: Siedlung <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> – West € 63.000,-<br />
j) Kanal BA 09: Sanierung Untermühl € 10.000,-<br />
k) Umbau und Sanierung der Zahnarztordination € 21.900,-<br />
Für diese Vorhaben werden aufgrund von genehmigten Finanzierungsplänen bzw. aufgrund von<br />
geschätzten Förderungen für die Jahre 2010 – 2013 folgende Anteilsbeiträge aus dem ordentlichen<br />
Haushalt benötigt:<br />
2009: € 150.900,-<br />
2010: € 148.000,-<br />
2011: € 61.000,-<br />
2012: € 35.200,-<br />
Aufgrund einer Gegenüberstellung von Budgetspitze und Anteilsbeiträge aus dem ordentlichen<br />
Haushalt geht hervor, dass die derzeit geplanten Vorhaben der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />
nicht finanziert werden können. Es wird daher erforderlich sein, sämtliche Interessentenbeiträ-
- 8 -<br />
ge für diese Vorhaben zu verwenden und nach weiteren Einsparungsmöglichkeiten zu suchen,<br />
damit diese Vorhaben auch finanziert werden können.<br />
Voraussetzung dafür ist aber auch, dass bei den Vorhaben, für welche noch keine genehmigte<br />
Finanzierung vorliegt, die von der <strong>Gemeinde</strong> beantragten Förderungsmittel auch bewilligt werden.<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
Der Bürgermeister beantragt die Beschlussfassung der mittelfristigen Finanzplanung für die<br />
Finanzjahre 2010 bis 2013 in der vorliegenden Form. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men<br />
die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />
3. Sanierung der Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. - Turnsaaltrakt: Ansuchen<br />
um Gewährung von BZ-Mitteln<br />
Bericht des Vorsitzenden:<br />
Die Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. wurde in den Jahren 1986 bis 1987 bis auf den Turnsaaltrakt<br />
mit den darüber liegenden Klassen generalsaniert. Dieser Trakt wurde 1972 errichtet und war<br />
daher in diesem Sanierungsprogramm nicht enthalten. Im Zuge des Anschlusses an die Nahwärme<br />
hat sich herausgestellt, dass dieser Baukörper energetisch dringend saniert werden<br />
muss, die Fenster sind z.B. schon 37 Jahre alt. Geplant ist eine neue Heizungsanlage <strong>im</strong> Turnsaal,<br />
neue Fenster in diesem Trakt sowie die Isolierung der Dachbodendecke. Herr Architekt DI<br />
Buchberger wurde mit der Zusammenstellung der Gesamtkosten <strong>im</strong> Sinne des Kostendämpfungserlasses<br />
für Oö. <strong>Gemeinde</strong>n beauftragt. Demnach betragen die Kosten für die Sanierung<br />
dieses Traktes € 117.600,-. Diese Kostenaufstellung wurde dem Land Oö., Direktion Bildung<br />
und Gesellschaft, zur Überprüfung vorgelegt. Weiters wurde dieses Vorhaben auch be<strong>im</strong><br />
Sprechtag mit LR Dr. Josef <strong>St</strong>ockinger am 11. September 2008 angesprochen. LR Dr. Josef<br />
<strong>St</strong>ockinger hat erklärt, dass die Direktion Bildung und Gesellschaft die „Federführung“ bei diesem<br />
Vorhaben hat und sich die Direktion Inneres und Kommunales mit einem Drittel der genehmigten<br />
Gesamtkosten beteiligen wird. Im BZ-Erlass vom 14. Dezember 2009 wird darauf<br />
hingewiesen, dass aufgrund der schwierigen Finanzlage die Realisierung von Bauprojekten für<br />
die noch kein aufsichtsbehördlicher Finanzierungsplan vorliegt, frühestens wieder ab dem Jahr<br />
2013 denkbar ist. Von dieser Regelung ausgenommen sind ausnahmslos nur Vorhaben, bei<br />
denen auf Grund von Gefahr <strong>im</strong> Verzug unaufschiebbare Maßnahmen erforderlich sind. Weiters<br />
hat der Energieausweis sowie die Auswertung mit der Wärmebildkamera ergeben, dass sowohl<br />
bei der Volks- und der Hauptschule ein energietechnischer Sanierungsbedarf bei den gesamten<br />
Gebäuden notwendig ist. Es ist jedoch sinnvoll den BZ-Antrag für die Sanierung dieses Teilbereiches<br />
zu stellen, damit die Wartezeit be<strong>im</strong> Schulbauprogramm verkürzt wird.<br />
Beratung:<br />
GV Werner Gruber:<br />
Können Sanierungsmaßnahmen be<strong>im</strong> Turnsaaltrakt trotzdem vorgezogen werden?<br />
AL Günther Kehrer:<br />
Es ist nur sinnvoll jene Arbeiten vorzuziehen, die in Eigenregie erledigt werden können, da die<br />
<strong>Gemeinde</strong> ansonsten auf viel Fördergelder verzichten muss.<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
Der Bürgermeister beantragt daher die Fassung des Grundsatzbeschlusses zur Sanierung des<br />
Turnsaaltraktes bei der Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., die Antragstellung auf Gewährung von BZ-<br />
Mitteln und die Reihung des Vorhabens auf Priorität 1 sowie die Beschlussfassung des folgenden<br />
Finanzierungsplanes:
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1. Kosten:<br />
B a u a b s c h n i t t e<br />
Gesamt<br />
I 2010 II 2011 III 2012 IV 2013 V 2014<br />
Grunderwerb u. Aufschlie-<br />
1<br />
ßung 0<br />
2 Honorare 7.800 7.800<br />
3 Baumeister- u. übrige<br />
Prof.-Arbeiten 109.800 109.800<br />
4 Einrichtung 0<br />
5 Außenanlagen 0<br />
6 Sonstige Kosten 0<br />
7 Summe: 117.600 0 0 0 0 117.600<br />
2. Finanzierungsvorschlag<br />
1 Rücklagen<br />
2 Anteilsbetrag o.H. 20.000 19.200 39.200<br />
3 Interessentenbeiträge<br />
4 Vermögensveräußerung<br />
5 Darlehen (Förderungsd.)<br />
6 Darlehen (Bank)<br />
7 Sonstige Mittel<br />
8 Bundeszuschuss<br />
9 Landeszuschuss 39.200 39.200<br />
10<br />
11<br />
Beantragte bzw. gewährte<br />
Bedarfszuweisung 39.200 39.200<br />
12 Summe: 78.400 20.000 19.200 0 0 117.600<br />
Abgang = -/Überschuss =<br />
+ -39.200 20.000 19.200 0<br />
Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener<br />
Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />
4. Beschlussfassung der Feuerwehr - Tarifordnung 2010<br />
Bericht des Vorsitzenden:<br />
Das Landesfeuerwehrkommando für Oberösterreich hat in Abst<strong>im</strong>mung mit dem Österreichischen<br />
Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV – Beschluss vom 09. September 2009) eine neue, den<br />
derzeitigen Verhältnissen angepasste, Feuerwehr – Tarifordnung 2010 der Freiwilligen Feuerwehren<br />
und Betriebsfeuerwehren erarbeitet und am 22. September 2009 in der Sitzung der<br />
Landesfeuerwehrleitung beschlossen. Es wurde dabei die Index-<strong>St</strong>eigerung seit dem Jahr 2005<br />
berücksichtigt. Diese Tarifordnung tritt nur nach der Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
und der Kundmachung gemäß § 94 Abs. 6 der Oö. Gemeindordnung in Kraft. Gleichzeitig tritt<br />
die Feuerwehrtarifordnung vom 01. März 2005 außer Kraft.<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
Der Bürgermeister legt dem <strong>Gemeinde</strong>rat die gegenständliche Tarifordnung vor (siehe Beilage)<br />
und beantragt die Beschlussfassung der Feuerwehr – Tarifordnung 2010. Diesem Antrag des
- 10 -<br />
Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig<br />
zu.<br />
5. Unterhaltungszentrum <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.: Abschluss einer Vereinbarung<br />
für die Berechnung der Lustbarkeitsabgabe<br />
Bericht des Vorsitzenden:<br />
Die Vereinbarung für die Berechnung der Lustbarkeitsabgabe mit dem Unterhaltungszentrum<br />
<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> läuft mit 31. Dezember 2009 aus, daher muss wieder eine neue Vereinbarung für<br />
das Jahr 2010 abgeschlossen werden. Nach Rücksprache mit dem Betreiber der Diskothek,<br />
Herrn <strong>St</strong>efan Süß, sind die derzeitigen Besucherzahlen in der Disco Empire zwar recht gut, die<br />
Diskothek wird aber wieder bereits Ende April zusperren, da <strong>im</strong> Mai die Sommerfeste beginnen<br />
und daher die Besucher ausbleiben. Daher soll die Vereinbarung für das Jahr 2009 aufrecht<br />
bleiben. Eine monatliche Pauschalabgabe von € 3.000,- stellt für die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong><br />
eine sehr gute Einnahme dar und entspricht sicher dem derzeitigen Besucherstrom <strong>im</strong> Unterhaltungszentrum<br />
<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />
Die Vereinbarung beinhaltet <strong>im</strong> Wesentlichen, dass die Lustbarkeitsabgabe für den Eintritt in<br />
Form einer Pauschalabgabe eingehoben wird. Für die Monate Jänner bis April sowie September<br />
bis Dezember wird als Bemessungsgrundlage ein Betrag von € 30.000,- je Monat herangezogen.<br />
Die Lustbarkeitsabgabe beträgt lt. OÖ Lustbarkeitsabgabeordnung sowie der Lustbarkeitsverordnung<br />
der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. 10 % der Bemessungsgrundlage. Die Vorschreibung<br />
erfolgt monatlich, diese Vereinbarung gilt vom 01. Jänner bis 31. Dezember 2010.<br />
Die Lustbarkeitsabgabe für den Betrieb von Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder<br />
ähnlichen Apparaten wird eigens nach der Lustbarkeitsverordnung der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong><br />
i. M. abgerechnet.<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
Der Bürgermeister bringt den anwesenden Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates die Vereinbarung<br />
(siehe Beilage) vollinhaltlich zur Kenntnis und beantragt die Beschlussfassung dieser Vereinbarung<br />
mit der Fa. Moa Gastro Betriebs GmbH. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die<br />
25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />
6. Änderung der Richtlinien für die Förderung von energiesparenden Maßnahmen<br />
und Alternativenergien<br />
Bericht des Vorsitzenden:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung am 16. April 2003 die Richtlinien für die Förderung von<br />
energiesparenden Maßnahmen und Alternativenergien überarbeitet. In dieser Sitzung wurde<br />
beschlossen, dass alle energiesparenden Maßnahmen welche das Land Oberösterreich fördert,<br />
auch von der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. gefördert werden sollen. Als Förderhöhe wurde<br />
25 % der Landesförderung, max<strong>im</strong>al ein Betrag von € 1.000,- festgesetzt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>beitrag für diese Förderung hat 2003 noch € 6.800,- betragen und ist 2005 bereits<br />
auf € 15.900,- gestiegen. 2007 wurde ein Betrag von € 20.600,- an die <strong>Gemeinde</strong>bürger<br />
ausbezahlt, diese Summe ist 2008 auf € 22.700,- gestiegen. Für das Finanzjahr 2009 wurde<br />
<strong>im</strong> Nachtragsvoranschlag ein Betrag von € 30.000,- veranschlagt. Auf Grund der derzeitigen<br />
wirtschaftlichen Situation der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., mit einem massiven Rückgang<br />
der Ertragsanteile (- € 300.000,- innerhalb von 2 Jahren) und der rasant steigenden Ausgaben<br />
<strong>im</strong> Sozialbereich, sind diese Förderungen nicht mehr leistbar. Außerdem sind die freiwilligen<br />
Ausgaben lt. Erlass des Landes Oberösterreich mit € 15,- je Einwohner beschränkt. Der Umweltausschuss<br />
hat in der Sitzung am 25. November 2009 über diese Förderrichtlinien beraten.<br />
Der Umweltausschuss empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig, auch weiterhin alle energiesparenden<br />
Maßnahmen welche das Land Oberösterreich fördert seitens der <strong>Gemeinde</strong> zu fördern.<br />
Als Förderhöhe soll ein Betrag von 12,5 % der Landesförderung, max<strong>im</strong>al € 500,- herangezogen<br />
werden, damit wird die derzeitige Förderung für die <strong>Gemeinde</strong>bürger halbiert. Bei diesen
- 11 -<br />
Förderungsrichtlinien wird der <strong>Gemeinde</strong>beitrag <strong>im</strong> kommenden Jahr zwischen € 12.000,- bis<br />
15.000,- betragen.<br />
Beratung:<br />
GR Enzenhofer Wilhelm:<br />
Ich bin mit der Kürzung dieser <strong>Gemeinde</strong>förderung nicht einverstanden. Gerade in diesen Tagen<br />
wird viel über den Kl<strong>im</strong>aschutz diskutiert und dieser Beschluss wäre ein Schritt in die verkehrte<br />
Richtung. Mir ist natürlich klar, dass die <strong>Gemeinde</strong> sparen muss, man sollte aber alle<br />
<strong>Gemeinde</strong>förderungen anschauen. Vielleicht gibt es Sparmöglichkeiten bei der Wirtschafts-<br />
oder Vereinsförderung.<br />
GR Schütz Josef:<br />
Da der Obmann des Umweltausschusses GR Franz Pusch heute nicht anwesend ist, möchte ich<br />
kurz über die Umweltausschusssitzung am 25. November 2009 berichten. Der Umweltausschuss<br />
hat dem <strong>Gemeinde</strong>rat deshalb einst<strong>im</strong>mig die Kürzung der Förderung von Alternativenergien<br />
vorgeschlagen, weil mit dieser Regelung die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. noch<br />
<strong>im</strong>mer führend <strong>im</strong> Bezirk Rohrbach ist.<br />
GR Helmut Ratzenböck:<br />
Damals wurden diese Richtlinien beschlossen, damit die <strong>Gemeinde</strong>bürger einen Anreiz haben,<br />
ihre Heizungsform zu wechseln. Die Förderung bleibt aufrecht, aber in der bestehenden Höhe<br />
können wir uns es einfach nicht mehr leisten. Die <strong>Gemeinde</strong> hat viele wichtige Aufgaben zu<br />
finanzieren.<br />
Bgm. Wolfgang Schirz:<br />
Da gerade das Budget <strong>im</strong> Landtag beschlossen wird, weiß ich, dass das Land OÖ die Förderungen<br />
für alternative Energien nicht kürzen wird. Jeder Ausschuss wurde beauftragt, in seinem<br />
Bereich nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen. So hat der Sozialausschuss bereits Überlegungen<br />
angestellt, wie der Abgang bei „Essen auf Rädern“ gekürzt werden kann. Dieses Thema<br />
wird uns bei der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung beschäftigen. Auch der Wirtschaftsausschuss<br />
hat den Auftrag über die Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. zu beraten<br />
und wird in nächster Zeit eine Sitzung abhalten. Es kann nicht unser Ziel sein, eine Abgangsgemeinde<br />
zu werden.<br />
GV Siegfried Kepplinger:<br />
GR Wilhelm Enzenhofer soll erklären, in welchen Bereichen er konkret Einsparungen erzielen<br />
möchte.<br />
GR Wilhelm Enzenhofer:<br />
Ich finde die Kürzung der Förderung für alternative Energien einfach nicht gut.<br />
GV Werner Gruber:<br />
Ich bin für eine Beibehaltung des bestehenden Systems, solange wir es uns noch leisten können.<br />
Man muss zum Beispiel bedenken, welch hohe Förderungen für die Errichtung von Biogasanlagen<br />
zur Auszahlung gelangen. Ich weiß aber nicht genau welche Energieformen überhaupt<br />
den Förderungsrichtlinien entsprechen, darüber wurde ich zuwenig informiert. Vielleicht<br />
sollten die gesamten Förderungsrichtlinien überdenkt werden. Macht zum Beispiel die Anbringung<br />
von Sonnenkollektoren den Hauptanteil der Förderungen aus?<br />
AL Kehrer Günther:<br />
Zum größten Teil wird die Errichtung von Erdwärmeheizungen gefördert.<br />
GR Thomas Mitterlehner:<br />
Welche Fördersumme erhält der <strong>Gemeinde</strong>bürger <strong>im</strong> Durchschnitt?<br />
AL Kehrer Günther:<br />
Zwischen € 500,- und € 700,-.
- 12 -<br />
GV Ing. Josef Weiß:<br />
Man muss berücksichtigen, dass die Förderung nur gekürzt und nicht abgeschafft wird.<br />
GR Walter Koller:<br />
Es hat jeder in seiner Wortmeldung natürlich recht, aber wenn es die Finanzen der <strong>Gemeinde</strong><br />
nicht mehr zulassen, bin ich für eine Kürzung dieser <strong>Gemeinde</strong>förderung.<br />
Vizebgm. Karl Leitner:<br />
Ich möchte darauf hinweisen, dass für die Errichtung einer Biogasanlage keine <strong>Gemeinde</strong>förderung<br />
gewährt wird.<br />
GV Werner Gruber:<br />
Das macht für mich keinen Unterschied, <strong>St</strong>euergeld ist <strong>St</strong>euergeld.<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
Der Bürgermeister beantragt ab 01. Jänner 2010 die Gewährung eines <strong>Gemeinde</strong>beitrages für<br />
energiesparenden Maßnahmen und Alternativenergien von 12,5 % der Landesförderung. Dieser<br />
<strong>Gemeinde</strong>beitrag wird mit einer Summe von max<strong>im</strong>al € 500,- begrenzt. Diesem Antrag des<br />
Bürgermeisters wird mit 19 Ja-<strong>St</strong><strong>im</strong>men und 6 Nein-<strong>St</strong><strong>im</strong>men (SPÖ-Fraktion) in offener Abst<strong>im</strong>mung<br />
zugest<strong>im</strong>mt.<br />
7. Änderung der Abfallordnung<br />
Bericht des Vorsitzenden:<br />
Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, hat mit Rundschreiben<br />
vom 12. Oktober 2009 mitgeteilt, dass mit 1. August 2009 das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz<br />
in Kraft getreten ist, welches das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 1997 ersetzt. Daraus<br />
haben sich auch für die <strong>Gemeinde</strong>n einige Neuerungen ergeben. Weiters ist auch eine<br />
neue, auf das Oö. AWG 2009 abgest<strong>im</strong>mte Abfallordnung zu beschließen.<br />
Unter anderem wurde der Begriff „biogene Abfälle“ aufgespaltet in die Begriffe „Grünabfälle“<br />
und „Biotonnenabfälle“, da Sammlung und Behandlung dieser Abfälle verschieden geregelt<br />
sind. Der Begriff „Biotonne“ wurde definiert, um zu verdeutlichen, dass es sich auch dabei um<br />
einen Abfallbehälter handeln muss. Die Definition der „ordnungsgemäßen Eigenkompostierung“<br />
soll den Schutz der öffentlichen Interessen und der Nachbarschaft gewährleisten. Das Abfuhrintervall<br />
für die Abholung der Hausabfälle ist von der <strong>Gemeinde</strong> wählbar; das längste Intervall<br />
beträgt jedoch nur mehr vier Wochen. Dies ist aus hygienischen Gründen erforderlich und entspricht<br />
auch der in den anderen Bundesländern gepflegten Praxis. Um den Anteil der biogenen<br />
Abfälle <strong>im</strong> Hausabfall weiter zu senken, soll in dicht besiedelten <strong>Gemeinde</strong>gebieten die Biotonnenabfuhr<br />
verpflichtend erfolgen. Grünabfälle und außerhalb von dicht besiedelten Gebieten<br />
anfallende Biotonnenabfälle können von den <strong>Gemeinde</strong>n <strong>im</strong> Wege des Holsystems gesammelt<br />
werden, wenn die in der Abfallordnung vorgesehen ist. Eine Verpflichtung der <strong>Gemeinde</strong>n dazu<br />
besteht nicht. Die <strong>Gemeinde</strong>n können in ihren Abfallordnungen die Abholung haushaltsähnlicher<br />
Gewerbeabfälle bei den Abfallerzeugern vorsehen. Das max<strong>im</strong>ale Abfuhrintervall wird entsprechend<br />
jenem für Hausabfälle auf vier Wochen verkürzt, sofern nicht eine gesonderte Abholung<br />
der Biotonnenabfälle erfolgt. In einem erweiterten Sonderbereich werden die Hausabfälle<br />
nicht abgeholt, sondern müssen von den Abfallerzeugern zu einer Sammelstelle gebracht werden.<br />
Die Anzahl sowie der Art und Größe der Abfallbehälter sowie die ordnungsgemäße Eigenkompostierung<br />
können mittels Bescheid festgesetzt werden. Bezüglich der Meldeverpflichtung<br />
betreffend Baurestmassen haben die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>im</strong> Rahmen ihrer baurechtlichen Kompetenz<br />
die ihnen als Baubehörde zur Kenntnis gebrachten oder die von Amts wegen angeordneten<br />
Abbruchvorhaben unverzüglich dem Bezirksabfallverband zu melden.<br />
Da die gesamte Müllentsorgung <strong>im</strong> Bezirk Rohrbach über den Bezirksabfallverband geregelt<br />
wird, hat dieser eine Musterabfallordnung für alle <strong>Gemeinde</strong>n des Bezirkes Rohrbach ausgearbeitet.
- 13 -<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
Der Bürgermeister beantragt die Beschlussfassung der folgenden<br />
Verordnung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. vom 15. Dezember 2009,<br />
mit der eine Abfallordnung erlassen wird.<br />
Auf Grund des §6 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 (Oö. AWG 2009),<br />
LGBI. Nr. 71/2009, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Begriffsbest<strong>im</strong>mungen<br />
(1) Hausabfälle sind alle festen Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen,<br />
sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen<br />
oder als sperrige Abfälle anzusehen sind.<br />
(2) Sperrige Abfälle sind feste Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen,<br />
aber wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für Hausabfälle best<strong>im</strong>mten Abfallbehältern<br />
gelagert werden können.<br />
(3) Biogene Abfälle sind <strong>St</strong>offe, die auf Grund ihres hohen organischen, biologisch abbaubaren<br />
Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders geeignet sind und zwar<br />
Grünabfälle (lit.a) und Biotonnenabfälle (lit.b).<br />
(a) Grünabfälle: natürliche organische Abfälle aus dem Garten und Grünflächenbereich,<br />
wie insbesondere Grasschnitt, <strong>St</strong>rauchschnitt, Baumschnitt, Christbäume, Laub, Blumen<br />
und Fallobst;<br />
(b) Biotonnenabfälle:<br />
� feste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche aus der Zubereitung von Nahrungsmitteln;<br />
� andere organische Abfälle aus der Zubereitung und dem Verzehr von Nahrungsmitteln<br />
(Speisereste), sofern sie einer dafür geeigneten aeroben oder anaeroben Behandlungsanlage<br />
zugeführt werden können;<br />
� Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier handelt, welches mit Nahrungsmitteln<br />
in Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen<br />
geeignet ist.<br />
(4) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind feste Abfälle aus Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft<br />
sowie aus vergleichbaren Einrichtungen <strong>im</strong> öffentlichen Bereich, die in ihrer Zusammensetzung<br />
und Beschaffenheit Hausabfällen ähnlich sind.<br />
(5) Ordnungsgemäße Eigenkompostierung: Eine Eigenkompostierung gilt dann als ordnungsgemäß,<br />
wenn dabei die Ziele und Grundsätze des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009<br />
eingehalten werden, insbesondere keine schädlichen Einwirkungen auf Böden und Gewässer<br />
bewirkt werden, keine unzumutbaren Belästigungen für Nachbarn oder Nachbarinnen<br />
entstehen und ausschließlich eigene biogene Abfälle pflanzlicher Herkunft eingesetzt werden.<br />
§ 2<br />
Abholbereich<br />
(1) Der Abholbereich für die Sammlung der Hausabfälle umfasst das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />
(2) Für sperrige Abfälle besteht eine ständige Abgabemöglichkeit in allen Altstoffsammelzentren<br />
des BAV Rohrbach. Überdies erfolgt eine Abholung nach Bedarf gegen vorherige Anmeldung<br />
be<strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt.<br />
(3) Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle umfasst das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />
(4) Der Abholbereich für die Erfassung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle umfasst das<br />
gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet, wenn nicht zum Zeitpunkt der Erlassung dieser Verordnung ein<br />
gültiger privatrechtlicher Vertrag mit einem Entsorgungsunternehmen besteht.
- 14 -<br />
§ 3<br />
Pflichten der Abfallbesitzer<br />
(1) Hausabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammlung bereitzustellen.<br />
(2) Sperrige Abfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, in ein Altstoffsammelzentrum<br />
des BAV Rohrbach zu bringen.<br />
(3) Biotonnenabfälle sind <strong>im</strong> Abholbereich für die Sammlung bereit zu stellen, ansonsten zu<br />
einer von der <strong>Gemeinde</strong> festgelegten Sammelstelle oder direkt zur Kompostierungsanlage<br />
zu bringen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Biotonnenabfälle einer ordnungsgemäßen<br />
Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />
(4) Grünabfälle sind zu einer von der <strong>Gemeinde</strong> festgelegten Sammelstelle oder direkt zur<br />
Kompostierungsanlage zu bringen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Grünabfälle einer<br />
ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden.<br />
(5) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, für die<br />
Sammlung bereitzustellen.<br />
§ 4<br />
Abfallbehälter<br />
(1) Für die Lagerung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle<br />
sind ausreichend große, flüssigkeitsdichte, schließbare und widerstandsfähige<br />
Abfallbehälter zu verwenden.<br />
Für Abfallbehälter sind folgende Europäische Normen (EN) anzuwenden:<br />
Kunststoffsack 80 Liter EN 13592<br />
Kunststofftonne 80 - 240 Liter EN 840-1<br />
<strong>St</strong>ahlblech- oder Kunststoffcontainer 770 - 1.100 Liter EN 840-3<br />
Bioabfallsäcke aus Maisstärke 15 Liter EN 13432<br />
Bioabfallsäcke aus Papier 15 Liter EN 13592<br />
Bioabfallsäcke (Laubsäcke) 110 Liter EN 13592<br />
(2) Die Abfallbehälter für die Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle<br />
werden von der <strong>Gemeinde</strong> beschafft und an die Liegenschaftseigentümer<br />
verkauft. Es dürfen nur die von der <strong>Gemeinde</strong> gekennzeichneten Abfallbehälter und -säcke<br />
verwendet werden.<br />
(3) Die Abfallbehälter sind verschlossen und rechtzeitig zur Abfuhr bereitzustellen und so aufzustellen,<br />
dass<br />
(a) sie für die sie berechtigt benützenden Personen und für die mit der Entleerung der<br />
darin gelagerten Abfälle betrauten Personen leicht zugänglich sind und<br />
(b) durch die ordnungsgemäße Benutzung und Entleerung bzw. den ordnungsgemäßen<br />
Transport der Abfallbehälter möglichst niemand gefährdet oder unzumutbar belästigt<br />
wird.<br />
§ 5<br />
Anzahl und Volumen der Abfallbehälter<br />
Die Anzahl der für ein Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich nach dem Bedarf<br />
und zwar insbesondere nach der Anzahl der die Abfallbehälter benützenden Personen, der<br />
Größe der Abfallbehälter und der Länge der Abfuhrintervalle.<br />
Die Anzahl und das Volumen der Abfallbehälter für Hausabfälle sind so festzulegen, dass jeder<br />
Person <strong>im</strong> Haushalt unter Berücksichtigung der Behältergröße und des Abfuhrintervalls ein<br />
Behältervolumen von mindestens 5 Liter pro Woche zur Verfügung steht. (Für einen 4-<br />
Personen-Haushalt ist eine 80 Liter Abfalltonne bei einem vierwöchigen Abfuhrintervall vorzusehen.)<br />
Im Bedarfsfall können zusätzlich Abfallsäcke (für die Sammlung der Hausabfälle und Biotonnenabfälle)<br />
gegen Entgelt be<strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt abgeholt werden. Abfallgebührenzahler können<br />
pro Jahr bis zu 52 <strong>St</strong>ück Bioabfallsäcke (15 Liter) für die Sammlung der Biotonnenabfälle am<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt kostenlos abholen.
- 15 -<br />
(a) Mehrfamilienhäuser<br />
Im Falle einer Vermietung von Wohnungen an “familienfremde Personen” ist pro Haushalt eine<br />
80 Liter Abfalltonne zu verwenden.<br />
In einem “Mehrfamilienhaus” auf der Basis von Eigentumswohnungen ist pro Wohnung eine 80<br />
Liter Abfalltonne zu verwenden.<br />
(b) Gewerbebetriebe<br />
Bei den haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen muss bei Betrieben je angefangenen 20 Mitarbeitern<br />
mindestens eine 80 Liter Abfalltonne bei vierwöchigem Abfuhrintervall zur Verfügung stehen.<br />
Bei Bedarf werden mehrere oder größere Abfalltonnen oder ein Abfallcontainer zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
(c) Gasthäuser<br />
Gastgewerbebetriebe mit bis zu 100 Sitzplätzen müssen mindestens eine 80 Liter Abfalltonne<br />
bei vierwöchigem Abfuhrintervall verwenden.<br />
Gastgewerbebetriebe mit über 100 Sitzplätzen müssen mindestens einen 770 Liter Abfallcontainer<br />
bei vierwöchigem Abfuhrintervall verwenden.<br />
§ 6<br />
Abfuhrtermine<br />
(1) Die Sammlung der Hausabfälle durch die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. (bzw. durch den<br />
beauftragten Dritten) erfolgt nach dem <strong>im</strong> Anhang festgelegten Gebieten und der Abfuhrintervallen<br />
(2-wöchig, 4-wöchig)<br />
(2) Die sperrigen Abfälle können in jedem Altstoffsammelzentrum des BAV Rohrbach zu den<br />
Öffnungszeiten in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden. Es besteht die<br />
Möglichkeit gegen Anmeldung und Kostenersatz be<strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt die sperrigen Abfälle<br />
abholen zu lassen.<br />
(3) Die Sammlung der Biotonnenabfälle erfolgt wöchentlich.<br />
(4) Die Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle erfolgt nach dem <strong>im</strong> Anhang<br />
festgelegten Gebieten und der Abfuhrintervallen (2-wöchig, 4-wöchig)<br />
Die Tage der Sammlung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle<br />
werden durch Anschlag an der Amtstafel, Veröffentlichung in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung und <strong>im</strong><br />
Veranstaltungskalender bekannt gemacht.<br />
§ 7<br />
Behandlungsanlagen für biogene Abfälle<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eines vertraglich gebundenen Dritten,<br />
des Landwirtes Erwin Pusch, 4113 <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., Lanzersdorf 6, welcher eine Kompostierungsanlage<br />
mit dem <strong>St</strong>andort 4113 <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., Lanzersdorf 6, zur Verwertung der <strong>im</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden biogenen Abfälle betreibt.<br />
§ 8<br />
Anzeigepflicht<br />
Vermehrt oder verringert sich die Menge des durchschnittlich von einer Liegenschaft abzuführenden<br />
Abfalls wesentlich, so hat dies der Eigentümer ohne unnötigen Aufschub der <strong>Gemeinde</strong><br />
anzuzeigen.<br />
§ 9<br />
Bauwerke auf fremdem Grund<br />
Bei Bauwerken auf fremdem Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zugehör eines Baurechtes)<br />
sind die für den Liegenschaftseigentümer geltenden Best<strong>im</strong>mungen dieser Verordnung sinngemäß<br />
auf den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden.
- 16 -<br />
§ 10<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Berechnung der Abfallgebühr ist nach den Best<strong>im</strong>mungen des § 18 Oö. AWG 2009 vorzunehmen.<br />
Dazu erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat eine gesonderte Abfallgebührenordnung.<br />
§ 11<br />
In-Kraft-Treten<br />
(1) Diese Abfallordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />
rechtswirksam.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Abfallordnung vom 15. November 2006 außer Kraft.<br />
2-Wöchige Abfuhr:<br />
Plöcking<br />
Am Westhang<br />
Andorferstraße<br />
Aubachweg<br />
Badergasse<br />
Bergstraße<br />
Bräustraße<br />
Donaustraße<br />
Dr.-Roser-<strong>St</strong>r.<br />
Eduard-Haas-Weg<br />
4-Wöchige Abfuhr:<br />
(mit Ausnahme von Gewerbebetrieben,<br />
Schulen oder<br />
Wohnanlagen)<br />
Adsdorf<br />
Allersdorf<br />
Anzing<br />
Dunzendorf<br />
Erdmannsdorf<br />
Falkenbach<br />
Der Bürgermeister:<br />
Gebiete der einzelnen Abfuhrintervalle<br />
Haselberg<br />
Haidingerweg<br />
Kirchenstraße<br />
Kreuzfeldstraße<br />
Lachnerstraße<br />
Landshaager <strong>St</strong>raße<br />
Langgasse<br />
Lebzelterweg<br />
Falkenberg<br />
Gerling<br />
Grub<br />
Kobling<br />
Lanzersdorf<br />
Mahring<br />
Neuhaus<br />
Oberhart<br />
Reith<br />
Markt<br />
Neuhauser <strong>St</strong>raße<br />
Pöchtragerweg<br />
Ringweg<br />
Schmiedgrub<br />
Schulstraße<br />
Weinleiten<br />
Wolfsdoppel<br />
Ritzersdorf<br />
Unterhart<br />
Untermühl<br />
Windischberg<br />
Windorf<br />
Wohndorf B<strong>im</strong>berg<br />
Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener<br />
Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />
8. OÖ. GAS-WÄRME GmbH: Abschluss einer Vereinbarung über eine Vertragsanpassung<br />
des Erdgasliefervertrages mit der Marktgemeinde <strong>St</strong>.<br />
<strong>Martin</strong> i. M.<br />
Bericht des Vorsitzenden:<br />
Die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. hat mit der Oberösterreichischen Ferngas GmbH. mit Beschluss<br />
vom 22. Dezember 1993 einen Gaslieferungsvertrag für die angeschlossen <strong>Gemeinde</strong>objekte<br />
abgeschlossen. Da jedoch die Komponenten Netz und Energie in Zukunft getrennt<br />
werden müssen, ist eine Anpassung des Vertrages notwendig. Die Vertragspartner vereinbaren<br />
die Trennung des derzeitigen All – In Preises in die Komponenten Netz und Energie. Vertragsgegenstand<br />
ist künftig die Lieferung von Erdgas durch die OÖ. Gas-Wärme GmbH lt. Punkt 2.1
- 17 -<br />
der AGB. Der für den Transport der gelieferten Erdgasmengen zum Kunden erforderliche Nutzungsvertrag<br />
ist mit dem lokalen Verteilernetzbetreiber wird von der OÖ. Gas-Wärme GmbH.<br />
direkt auf den Kunden übertragen. Die OÖ. Gas-Wärme GmbH. übern<strong>im</strong>mt für den Kunden die<br />
Koordination des Netzzugangsvertrages und die Weiterverrechnung der daraus anfallenden<br />
Systementgelte, sodass der Kunde auch weiterhin eine einheitliche Rechnung für die gesamte<br />
Erdgasversorgung enthält. Für die Energie wird ein Preis von 3,085 ct/kWh vereinbart. Diesem<br />
Preis liegen als Kalkulationsbasis die Jahresbezugsmengen und <strong>St</strong>undenhöchstleistungen entsprechend<br />
Anlage 1 zugrunde. Bei Unterschreitung dieser Mengen auf unter 70 % vereinbaren<br />
beide Vertragspartner einen neuen Erdgasvertragspreis auf Basis der neuen Bezugsstruktur.<br />
Auf den Energiepreis gibt die OÖ. Gas-Wärme dem Kunden bis auf Widerruf einen Rabatt von<br />
10 % solange keine Kündigung dieses Vertrages ausgesprochen wird. Dies entspricht dem<br />
Gaspreis, welche die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M derzeit für ihre Objekte bezahlt. Der vertraglich<br />
vereinbarte Preis verändert sich zum selben Zeitpunkt und um denselben Prozentsatz,<br />
um den sich der Erdgaspreis der OÖ. Gas-Wärme <strong>im</strong> allgemeinen Preissystem für Oberösterreich<br />
ändert.<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
Der Bürgermeister beantragt die Zust<strong>im</strong>mung zu der gegenständlichen Vertragsanpassung<br />
(siehe Beilage) über den bestehenden Erdgasliefervertrag der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />
mit der OÖ. GAS-WÄRME GmbH. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden<br />
<strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />
9. LEADER-Regionalverein Donau-Böhmerwald: Nominierung der Mitglieder<br />
für die Generalversammlung und Beschlussfassung des Mitgliedsbeitrages<br />
Bericht des Vorsitzenden:<br />
Die LEADER Region Donau-Böhmerwald hat mit E-Mail vom 20. November 2009 mitgeteilt,<br />
dass der Mitgliedsbeitrag für den Leader Regionalverein für das Jahr 2010 und die folgenden<br />
Jahre auch weiterhin € 2,50 pro Einwohner in der <strong>Gemeinde</strong> betragen wird. Dies wird auch in<br />
der Generalversammlung <strong>im</strong> nächsten Jahr beschlossen. Weiters wird auch um eine allfällige<br />
Neunominierung der Mitglieder für die Generalversammlung ersucht. Gemäß den <strong>St</strong>atuten der<br />
LEADER Region Donau-Böhmerwald entsenden die einzelnen Mitgliedsgemeinden gleich viele<br />
Vertreter zur Generalversammlung, wie es der Anzahl der Mitglieder des jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>vorstandes<br />
entspricht.<br />
Von der ÖVP-Fraktion werden folgende Mitglieder vorgeschlagen:<br />
Bürgermeister Wolfgang Schirz, Schulstraße 33<br />
Vizebürgermeister Karl Leitner, Allersdorf 12<br />
GV Siegfried Kepplinger, Schmiedgrub 1<br />
Karin Ernst, Untermühl 4<br />
Rainer Zeller, Ritzersdorf 25<br />
Von der SPÖ-Fraktion werden folgende Mitglieder vorgeschlagen:<br />
GV Schürz Helga, Dunzendorf 7<br />
GR Enzenhofer Wilhelm, Reith 4<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
Der Bürgermeister beantragt die Gewährung des Mitgliedsbeitrages von € 2,50 je Einwohner<br />
für die Jahre 2010 bis 2013 und die Entsendung der oben genannten Mitglieder für die Generalversammlung.<br />
Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten<br />
in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.
- 18 -<br />
10. Festsetzung der Anordnungs-, Zeichnungs- und Quittungsberechtigung<br />
Bericht des Vorsitzenden:<br />
Bei der konstituierenden Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 22. Oktober 2009 wurde Herr Karl<br />
Leitner von der ÖVP-Fraktion zum neuen Vizebürgermeister der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />
gewählt. Daher muss die Anordnungs-, Zeichnungs- und Quittungsberechtigung entsprechend<br />
abgeändert werden.<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
Der Bürgermeister beantragt daher rückwirkend ab 22. Oktober 2009 folgende Regelung:<br />
Berechtigung: Funktion:<br />
Anordnungsberechtigt Bürgermeister Wolfgang SCHIRZ<br />
Anordnungsberechtigt Vizebürgermeister Karl LEITNER<br />
Quittungsberechtigt Amtsleiter Günther KEHRER<br />
Buchhalter Johannes SCHÜRZ<br />
<strong>Gemeinde</strong>beamter Manfred MÄRZINGER<br />
Gemeinsame Zeichnungs- Amtsleiter Günther KEHRER<br />
berechtigung für Banken Buchhalter Johannes SCHÜRZ<br />
(Sparkasse und Raiffeisenbank) <strong>Gemeinde</strong>beamter Manfred MÄRZINGER<br />
Kassenführung <strong>Gemeinde</strong>beamter Manfred MÄRZINGER<br />
Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener<br />
Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />
11. Ehrung der ausgeschiedenen Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Bericht des Vorsitzenden:<br />
Nach der <strong>Gemeinde</strong>ratswahl am 27. September 2009 sind einige Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
aus diesem Kollegialorgan ausgeschieden. Für die ausgeschieden Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
sind für ihre Arbeit <strong>im</strong> Dienste der Öffentlichkeit entsprechende Ehrungen geplant. Die Überreichung<br />
der Auszeichnungen soll bei einer gemeinsamen Veranstaltung erfolgen.<br />
Auf Grund ihrer Funktionen und ihres Tätigkeitsbereiches habe ich folgenden Vorschlag erarbeitet:<br />
Ehrenzeichen in GOLD:<br />
Oskar <strong>St</strong>eininger: GV von 1983 - 1991, GR von 1979 - 2003, Ersatz–GR von 2003 – 2009<br />
Roland Braun: GV von 2000 – 2009, GR von 1985 – 2009<br />
Gerhard Dall: GV von 1991 – 1997, GR von 1979 – 2009<br />
Ernst Springer: GV von 1985 – 1991, GR von 1979 – 1991, Ersatz–GR von 1991 - 2009<br />
Ehrenzeichen in SILBER:<br />
Ing. Josef Kraml: GR von 2005 – 2009, Ersatz – GR von 1991 – 2005<br />
Theresia Panholzer: GR von 1997 – 2003 und 2008 – 2009, Ersatz–GR von 2003 – 2008<br />
Max Kneidinger: GR von 1991 – 1997, Ersatz-GR von 1979 – 1991 und 1997 – 2009<br />
Ulrike Leitner: GR von 1991 – 2003, Ersatz-GR von 2003 – 2009<br />
Hermenegild Gastinger: GR von 1997 – 2003, Ersatz-GR von 2003 – 2009<br />
Gottfried Hofer: GR von 1985 – 1997, Ersatz–GR von 1979 – 1985 und 1997 – 2009<br />
Urkunde Dank und Anerkennung:<br />
Mag. Anton Gierlinger: Ersatz–GR von 1997 – 2009<br />
Dr. Otto Plappart: Ersatz–GR von 1997 – 2009<br />
Rudolf <strong>St</strong>eininger: Ersatz-GR von 1985 – 2009<br />
Walter Wagner: GR von 1991 – 1997, Ersatz-GR von 1997 – 2009<br />
Herr Wagner hat für seine Funktion als Obmann des Musikvereines <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. bereits das<br />
Ehrenzeichen in GOLD erhalten.<br />
Johann Hofer: Ersatz-GR von 1991 – 2009
- 19 -<br />
Peter Rammerstorfer: Ersatz-GR von 1991-2009<br />
Konrad Leitner: Ersatz-GR von 1997 – 2009<br />
Heinrich Habringer: Ersatz-GR von 1973 – 2009<br />
Elke Brandstetter: Ersatz-GR von 2003 – 2009<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
Der Bürgermeister beantragt die Zust<strong>im</strong>mung zur Verleihung der Ehrenzeichen in Gold und<br />
Silber sowie der Urkunden Dank und Anerkennung an die ausgeschiedenen <strong>Gemeinde</strong>räten<br />
nach dem oben genannten Vorschlag. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden<br />
<strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />
12. Vergabe von Arbeiten und Lieferungen<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.<br />
13. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse<br />
Prüfungsausschuss:<br />
Bericht des Vorsitzenden:<br />
Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Prüfungsausschusses, Herrn GR Enzenhofer Wilhelm,<br />
über die Gebarungsprüfung vom 7. Dezember 2009 zu berichten. Dieser teilt mit, dass<br />
der Kassenbestand geprüft und für in Ordnung befunden wurde.<br />
Weiters wurden die Belege stichprobenartig geprüft und in Ordnung befunden.<br />
Die Reparaturkosten für den VW-Kipper erscheinen relativ hoch.<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
Dieser Bericht wird von den anwesenden Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates zust<strong>im</strong>mend zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Umweltausschuss:<br />
Obmannstv. Josef Schütz:<br />
In der letzten Umweltausschusssitzung am 25. November 2009 wurden folgende Tagesordnungspunkte<br />
behandelt:<br />
- Beratung über Förderungsmaßnahmen der <strong>Gemeinde</strong> für alternative Energien<br />
- Präsentation und Beratung über die Wärmebildaufnahmen von <strong>Gemeinde</strong>einrichtungen<br />
- Zehn Schritte in die Energieautarkie<br />
- Allfälliges (Ziele des Umweltausschusses bis zum Jahr 2015)<br />
Kulturausschuss:<br />
Obmann Helmut Ratzenböck:<br />
Am 21. November 2009 fand der He<strong>im</strong>atabend, die letzte Quartalsveranstaltung <strong>im</strong> Jubiläumsjahr<br />
25 Jahre Markt <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., <strong>im</strong> Kultursaal der Hauptschule statt.<br />
Der diesjährige Weihnachtsmarkt fand vergangenen Samstag <strong>im</strong> Ortszentrum statt. Leider haben<br />
manche <strong>St</strong>andbesitzer sehr viel Müll hinterlassen. In der nächsten Sitzung des Kulturausschusses<br />
wird nach einer Lösung für dieses Problem gesucht.<br />
Sozialausschuss:<br />
Obfrau Klaudia S<strong>im</strong>ader:<br />
In der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 3. Dezember 2009 wurde unter anderem das<br />
Thema „Essen auf Rädern“ behandelt. Es wurde eine Empfehlung für den <strong>Gemeinde</strong>rat herausgearbeitet,<br />
welche in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung behandelt wird.<br />
Im Oktober 2010 soll auch wieder eine Gesundheitsstraße stattfinden.
- 20 -<br />
Bauausschuss:<br />
Obmann Bgm. Wolfgang Schirz:<br />
Die Direktion der Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. hat in einem Schreiben an die <strong>Gemeinde</strong> auf einige<br />
Baumängel <strong>im</strong> Schulgebäude aufmerksam gemacht. Diese wurden bei der letzten Bauausschusssitzung<br />
vor Ort besichtigt. Die Reparatur des Bodens und der feuchten Wand <strong>im</strong> Konferenzz<strong>im</strong>mer<br />
wird sofort in Angriff genommen. Die Feuchtigkeit <strong>im</strong> Heizraum ist nicht so vordringlich<br />
zu behandeln. Das Hauptproblem liegt darin, dass höchstwahrscheinlich auf der Südseite<br />
des Gebäudes aufgehendes Wasser von außen eindringt. Dieses Problem ist jedoch nur<br />
mit großzügigen Aufgrabungsarbeiten (Drainage) zu lösen. Bei der heute schon angesprochenen<br />
Generalsanierung der Volksschule wird diese Baumaßnahme miteinbezogen.<br />
Das Sanierungsprogramm der <strong>St</strong>raßenbeleuchtung für die nächsten zwei Jahre wurde festgelegt.<br />
2010: Siedlung Süd (Kreuzfeld- Andorfer- und Dr.-Roser-<strong>St</strong>raße); die neue Siedlung<br />
„Am Westhang“ sowie Plöcking und Untermühl<br />
2011: Siedlung Süd-West (Schul-, Berg-, Donau-, Kirchenstraße und Ringweg)<br />
Die Baumeisterarbeiten für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens I wurde an die<br />
Fa. Weissl, Linz, vergeben. Die einhe<strong>im</strong>ischen Firmen (Baufirma Lang, Baufirma Füreder) konnten<br />
mit dem Angebot der Fa. Weissl nicht mithalten. Für die Zwischenfinanzierung dieses Vorhabens<br />
wird von der Pfarre ein Baukonto bei der Raiba <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. eingerichtet.<br />
Das <strong>St</strong>raßenbauprogramm 2008 bis 2010 mit einer Gesamtsumme von € 500.000,- ist bis auf<br />
€ 50.000,- ausgeschöpft. Mit dieser Summe sollen <strong>im</strong> kommenden Jahr vor allem vordringliche<br />
Ausbesserungsarbeiten finanziert werden. Be<strong>im</strong> Güterwegerhaltungsprogramm 2010 soll auf<br />
die Errichtung von Seitengräben und Sanierung der Durchlässe das Hauptaugenmerk gelegt<br />
werden. Weiters steht die Asphaltierung des Güterweges Kainberger-Pichler sowie eines kleinen<br />
Teilstückes vom Sehrmannkreuz Richtung Grub auf dem Programm. Ob diese Maßnahmen<br />
jedoch zur Gänze durchgeführt werden ist noch nicht sicher, da das Land OÖ auf in diesem<br />
Bereich die Finanzmittel erheblich gekürzt hat.<br />
Die Fa. Poschacher hat die Planungen einer zweiten Zufahrt über den Biermühlenweg zu ihrem<br />
Betriebsgelände in Plöcking abgeschlossen und verlangt nun eine Zust<strong>im</strong>mungserklärung seitens<br />
der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., dass die Tuttenmühler-<strong>Gemeinde</strong>straße und das anschließende<br />
öffentliche Gut auch mitbenutzt werden dürfen. Da es einen einst<strong>im</strong>migen <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss<br />
über die Forderung einer zweiten Betriebszufahrt gibt, habe ich diese<br />
Zust<strong>im</strong>mungserklärung unterschrieben.<br />
GR Herbert Wagner:<br />
Warum wird eigentlich das geforderte Wasserbecken bei der bestehenden Betriebsausfahrt<br />
nicht errichtet? Die <strong>St</strong>aubbelastung in Plöcking wird <strong>im</strong>mer mehr.<br />
Bgm. Wolfgang Schirz:<br />
Die Fa. Poschacher hat mit dem Bürgerbeirat vereinbart, dass das Wasserbecken freiwillig errichtet<br />
wird. Da es <strong>im</strong>mer wieder Probleme mit den Anrainern bezüglich der <strong>St</strong>einbrucherweiterung<br />
gibt, wurde das Becken bis heute nicht errichtet.<br />
Bezüglich einer zweiten Ausfahrt be<strong>im</strong> Projekt Lachnersiedlung hat die Grundbesitzerin Elisabeth<br />
Bammer grundsätzlich ihr Einverständnis erklärt, falls auch sie ihr angrenzendes Grundstück<br />
in Bauland/Wohngebiet umwidmen darf. Diese gewünschte Umwidmung wurde von den<br />
zuständigen Abteilungen des Landes OÖ (Abt. Raumordnung und Naturschutz) am 14. Dezember<br />
2009 vor Ort besichtigt und kategorisch abgelehnt. Die Kosten für diese zweite Ausfahrt<br />
werden derzeit von der Fa. <strong>St</strong>rabag erhoben, anschließend wird es ein weiteres Gespräch mit<br />
der Familie Bammer geben.<br />
Gestern hat es ein Gespräch mit Herrn Peter Krammer und Herrn Michael Feichtinger bezüglich<br />
dem <strong>St</strong>and be<strong>im</strong> Projekt Braugasthaus gegeben. Herr Feichtinger hat mitgeteilt, dass zwischen<br />
68 und 70 Prozent der Finanzierung gesichert ist und auch die Baufirma bereits feststeht. Für<br />
die restlichen 30 Prozent sollen Finanzinvestoren gewonnen werden. Nach dem Abschluss der<br />
Planungsarbeiten soll <strong>im</strong> Sommer 2010 der <strong>St</strong>art für dieses Bauvorhaben sein.
- 21 -<br />
Be<strong>im</strong> Gebäude Mahring 12 haben die <strong>Gemeinde</strong>arbeiter mit den Ausräumarbeiten begonnen.<br />
Das Altholz kauft die Fa. Rammerstorfer aus Altenberg. Noch vor Weihnachten soll der Abriss<br />
des Gebäudes erfolgen. Herr Reinhold Resch vom BAV Rohrbach hat das Haus bereits besichtigt<br />
und ein entsprechendes Gutachten über den Abbruch erstellt. Der Kamin und die Selche<br />
muss bei der Bauschuttdeponie in Ulrichsberg entsorgt werden. Die Kleinmengen an Ziegeln<br />
werden von <strong>Gemeinde</strong>bürgern wiederverwertet und das <strong>St</strong>einabbruchmaterial wird zur Anschüttung<br />
eines Parkplatzes be<strong>im</strong> Reiterhof Premser verwendet.<br />
14. Allfälliges<br />
GR Walter Koller:<br />
Da es sich um die letzte <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung <strong>im</strong> heurigen Jahr handelt, möchte ich mich sehr<br />
herzlich für die gute Zusammenarbeit speziell auch mit den Bediensteten am <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
(besonders AL Günther Kehrer) bedanken.<br />
Bgm. Wolfgang Schirz:<br />
Auch ich darf die Gelegenheit nutzen und mich für das vertrauensvolle Miteinander bedanken.<br />
Besonders auch für die faire und vorbildliche Wahlwerbung bei der stattfindenden <strong>Gemeinde</strong>rats-<br />
und Bürgermeisterwahl <strong>im</strong> September. Für die Zukunft darf ich weiterhin um ein konstruktives<br />
Arbeiten bitten um ein bestmögliches Wirken für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger<br />
zu erreichen.<br />
Im Namen der <strong>Gemeinde</strong> darf ich alle anwesenden <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder ins Gasthaus Wöhrer<br />
zu Bratwürsten und zwei Getränken einladen.<br />
Abschließend darf ich noch allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr<br />
2010 wünschen.<br />
15. Änderung der Abfallgebührenordnung<br />
Bericht des Vorsitzenden:<br />
Der Bezirksabfallverband Rohrbach hat mit E-Mail vom 04. Dezember eine neue Abfallgebührenordnung<br />
übermittelt. Auf Grund des neuen Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 ist die Erlassung<br />
einer neuen Gebührenordnung erforderlich, bzw. muss die Abfallgebührenordnung auf<br />
das AWG 2009 abgest<strong>im</strong>mt werden. Weiters müssen die Müllgebühren aus wirtschaftlichen<br />
Gründen erstmals seit 6 Jahren wieder erhöht werden. Ein massiver Einbruch der Erlöse bei<br />
der Verwertung der Altstoffe hat zu dieser Erhöhung der Müllgebühren geführt.<br />
Abst<strong>im</strong>mung:<br />
Der Bürgermeister beantragt daher die Zust<strong>im</strong>mung zur der folgenden<br />
Verordnung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. vom 15. Dezember 2009,<br />
mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird.<br />
Aufgrund des § 18 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 (Oö. AWG 2009),<br />
LGBI. Nr. 71/2009, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Gegenstand der Gebühr<br />
Für die Sammlung (Erfassung), Entsorgung und Verwertung von Abfällen ist eine Abfallgebühr<br />
zu entrichten.<br />
§ 2<br />
Höhe der Gebühren<br />
(1) Die jährliche Abfallgebühr für 13 Abfuhren beträgt netto:<br />
(a) je Abfalltonne oder Abfallsack bis 80 Liter Inhalt EUR 120,-
- 22 -<br />
(b) je Abfalltonne mit 120 Liter Inhalt EUR 144,-<br />
(c) je Abfalltonne mit 240 Liter Inhalt EUR 252,-<br />
(d) je Container mit 770 Liter Inhalt EUR 804,-<br />
(e) je Container mit 1100 Liter Inhalt EUR 1.140,-<br />
(f) für 1-Personenhaushalte oder nur zeitweisebewohnte Objekte EUR 84,-<br />
(g) für den 14-ten und mehr Abfallsäcke EUR 3,64<br />
(2) Unter Abs. (1) (a) – (g) angeführten Gebühren verdoppeln sich <strong>im</strong> Falle eines zweiwöchigen<br />
Abfuhrintervalls (26 Abfuhren pro Jahr).<br />
§3<br />
Gebührenschuldner<br />
Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer, <strong>im</strong> Falle des Bestehens von Baurechten<br />
oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren<br />
verpflichtet.<br />
§4<br />
Beginn der Gebührenpflicht<br />
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistung nach §2 beginnt mit Anfang des Monats, in<br />
dem die Sammlung von Abfällen von den jeweiligen Liegenschaften erstmals stattfindet.<br />
§5<br />
Fälligkeit<br />
Die Gebühren nach §2 sind vierteljährlich, jeweils am 15. 2., 15. 5., 15. 8., und 15. 11. eines<br />
jeden Jahres zur Zahlung fällig.<br />
Wenn eine Ab- oder Anmeldung der Behälter innerhalb des Jahres erfolgt wird je Abfuhr 1/13<br />
der Jahresgebühr verrechnet.<br />
§6<br />
Umsatzsteuer<br />
In den Gebühren nach §2 ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.<br />
§7<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.<br />
Gleichzeitig trifft die Abfallgebührenordnung vom 14. Dezember 2006 außer Kraft.<br />
Diesem Antrag des Bürgermeisters wird mit 19 Ja-<strong>St</strong><strong>im</strong>men und mit 6 Nein-<strong>St</strong><strong>im</strong>men (SPÖ-<br />
Fraktion) in offener Abst<strong>im</strong>mung zugest<strong>im</strong>mt.
- 23 -<br />
Genehmigung der <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung:<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte<br />
Sitzung vom 17. November wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr<br />
vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:30 Uhr.<br />
.....................................................<br />
(Vorsitzender)<br />
.....................................................<br />
(Schriftführer)<br />
Der Vorsitzende beurkundet, dass gegen die vorliegende <strong>Verhandlungsschrift</strong> in der Sitzung<br />
vom keine Einwendungen erhoben wurden.<br />
<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., am<br />
Der Vorsitzende<br />
..............................................................................<br />
Das ordnungsgemäße Zustandekommen der vorstehenden <strong>Verhandlungsschrift</strong> des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
wird bestätigt.<br />
.................................................... .<br />
(<strong>Gemeinde</strong>rat ÖVP)<br />
....................................................<br />
(<strong>Gemeinde</strong>rat SPÖ)<br />
....................................................<br />
(<strong>Gemeinde</strong>rat FPÖ)