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Niederschrift VG-Rat vom 04.05.2011 - Verbandsgemeinde ...

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Entsprechend der Anregungen des LEP IV wurde im Dezember 2010 ein<br />

Beteiligungsverfahren durchgeführt, in das alle Ortsgemeinden und relevante Träger<br />

öffentlicher Belange einbezogen wurden.<br />

Eine Synopse der Anregungen mit Empfehlungen zur Berücksichtigung der Vorschläge<br />

in der abschließenden Fassung des Konzeptes legt die CIMA im Januar 2011 vor.<br />

Kernaussagen des Konzeptes<br />

Das Einzelhandelskonzept baut auf folgenden Zielvorstellungen auf:<br />

��Entwicklung und Sicherung des Grundzentrums Kobern-Gondorf in seiner<br />

zentralörtlichen Funktion<br />

��Entwicklung und Sicherung eines Netzes von Nahversorgungsstandorten in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

��Erhalt der kleineren lokalen Versorger in den übrigen Ortsgemeinden<br />

��Ausschluss von innenstadtrelevanten Einzelhandelsnutzungen in nicht-integrierten<br />

Lagen<br />

In der Konkretisierung der formulierten Zielvorstellungen hat die CIMA drei alternative<br />

Entwicklungsszenarien formuliert und gutachterlich geprüft:<br />

��Szenario 1: Konzentration der Einzelhandelsentwicklung auf das Grundzentrum<br />

Kobern-Gondorf<br />

��Szenario 2: Etablierung von zwei Zentren der Nahversorgung in der <strong>VG</strong> Kobern-<br />

Gondorf (Kobern-Gondorf als Grundzentrum, Niederfell als ergänzendes<br />

Nahversorgungszentrum auf der rechten Moselseite)<br />

��Szenario 3: Förderung von Kobern-Gondorf als starkes Grundzentrum,<br />

funktionierende Nahversorgungszentren in Niederfell, Dieblich und/ oder Alken sowie<br />

ergänzende lokale Versorgung<br />

In der gutachterlichen Bewertung hat die CIMA abschließend empfohlen, den<br />

Einzelhandel innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong> zukünftig auf der Grundlage des<br />

Szenarios 3 zu entwickeln.<br />

Damit sollte aus gutachterlicher Sicht der Schwerpunkt der zukünftigen<br />

Einzelhandelsentwicklung weiterhin auf dem Grundzentrum Kobern-Gondorf liegen. Die<br />

vorliegende Projektplanung für die Verlagerung des REWE-Marktes und die Ansiedlung<br />

eines Discounters im Bereich Postgelände wird ausdrücklich befürwortet. Aufgrund der<br />

gewählten baulichen Anordnung der Betriebe in einem einzelnen Objekt ist allerdings<br />

ein Zielabweichungsverfahren erforderlich.<br />

Für die übrigen Ortsgemeinden – insbesondere Alken, Niederfell und Dieblich – können<br />

die Voraussetzungen für die Etablierung langfristig tragfähiger Nahversorgungsangebote<br />

geschaffen werden. Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen (u.a. LEP IV)<br />

sind in diesen Orten aber Einzelhandelsbetriebe unterhalb der Großflächigkeit<br />

genehmigungsfähig.<br />

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