Flächennutzungsplan - Portal-Darmstadt
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<strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
Wissenschaftsstadt<br />
<strong>Darmstadt</strong><br />
mit<br />
Landschaftsplan<br />
Erläuterungsbericht<br />
Arbeitsgruppe Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Erläuterungsbericht zum <strong>Flächennutzungsplan</strong> mit Landschaftsplan<br />
Inhaltsangabe<br />
der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong><br />
Seite:<br />
Teil A: Einleitung 3<br />
- Zielvorgaben zur Stadtentwicklung<br />
- Rahmenbedingungen<br />
- Vorgaben des Regionalplans Südhessen 2000<br />
- Seveso-II-Richtlinie<br />
- Besiedelungsentwicklung<br />
Teil B: Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> als Instrument 13<br />
- Rechtscharakter<br />
- Zeithorizont der Planung<br />
- Landschaftsplan und <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
- Darstellungsweise<br />
Teil C: Inhalt des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />
1. Wohnen 17<br />
- Einwohnerentwicklung und Wohnungsversorgung<br />
- Planungsziele (Leitsätze)<br />
- Wohnungsbedarf<br />
- Planung<br />
2. Arbeitsstätten 25<br />
- Wirtschaftsentwicklung<br />
- Planungsziele (Leitsätze)<br />
- Flächenbedarf<br />
- Planung<br />
3. Grün- und Freiflächen, Landschaftsflächen 36<br />
- Entwicklungsziele Naturschutz und Landschaftspflege<br />
- Räumliches Leitbild<br />
- Integration landschaftsplanerischer Inhalte in den FNP<br />
4. Verkehr 60<br />
- Ausgangssituation<br />
- Planungsziele und Leitsätze der Verkehrsentwicklungsplanung<br />
- Plandarstellungen
5. Infrastruktureinrichtungen<br />
5.1 Einzelhandel 71<br />
- Entwicklungstrend<br />
- Planungsziele (Leitsätze)<br />
- Planung<br />
5.2 Übergeordnete Gemeinbedarfseinrichtungen 74<br />
5.3 Stadttechnische Infrastruktur 76<br />
- Wasserversorgung<br />
- Abfallentsorgung<br />
- Altablagerungen<br />
Teil D: Flächenbilanz 79<br />
Anhang<br />
Strukturdaten<br />
- Nachhaltigkeit von Raumnutzung und Siedlungsstruktur<br />
im FNP 2015<br />
2
Teil A: Einleitung<br />
Zielvorgaben zur Stadtentwicklung<br />
Die besonderen Funktionen der Stadt innerhalb des Verdichtungsraumes<br />
Rhein-Main-Neckar sollen als Standort vielfältiger<br />
gewerblicher, kultureller und sozialer Aktivitäten weiter ausgebaut<br />
werden. Ziel ist es, die Wirtschaftskraft und Steuerkraft der<br />
Stadt sowie die Lebensqualität für die Bürger/innen der Stadt zu<br />
erhalten und auszubauen.<br />
<strong>Darmstadt</strong> soll weiterhin zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsplatzstandort<br />
entwickelt werden. Durch den vorliegenden <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
soll die Möglichkeit geboten werden, das Wohnungsangebot<br />
für eine zunehmende Bevölkerungszahl anzupassen. Als Leitziel<br />
wurde für die Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> eine Zielgröße von 148.900<br />
Einwohnern im Jahr 2020 beschlossen. ¹).<br />
Das Flächenangebot für gewerbliche Entwicklung soll eine deutliche<br />
Erhöhung um ca. 10.000 Arbeitsplätze zulassen ²). Damit sollen die<br />
Standort-Chancen der Region Südhessen/Starkenburg als eine der<br />
wirtschaftsstärksten Räume Europas im Oberzentrum <strong>Darmstadt</strong> genutzt<br />
werden.<br />
Darüber hinaus soll eine weitere Stärkung der Institutionen des Bereiches<br />
Bildung und Forschung sowie der kulturellen Einrichtungen angestrebt<br />
werden. Dazu gehört auch die Pflege des kulturellen Erbes in<br />
Denkmalanlagen.<br />
Diese Zielvorgaben zur Stadtentwicklung mit dem beschriebenen Entwicklungsrahmen<br />
sind als qualitatives Wachstum zu verstehen.<br />
¹) Arbeitsberichte zur Stadtentwicklung "Bevölkerungsentwicklung 2020 und<br />
Wohnungsbau in <strong>Darmstadt</strong> - Perspektiven und Prognosen" <strong>Darmstadt</strong>, Feb. 2005<br />
²) Dies entspricht etwa dem Arbeitsplatz-Höchststand 1992<br />
3
Kennzeichen dieses qualitativen Wachstums sind die Stärkung des<br />
Leitbilds "Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong>", Weiterentwicklung eines<br />
bedarfsorientierten Wohnungsangebotes und die Förderung von ar-<br />
beitsplatzintensiven und zukunftsorientierten Unternehmen und Institu-<br />
tionen.<br />
Die regionale und überregionale Bedeutung der Stadt <strong>Darmstadt</strong> als<br />
Handels- und Einkaufszentrum soll - vorrangig in der City - gestärkt<br />
werden.<br />
Die für diese Entwicklung entstehenden Flächenbedarfe sollen vorrangig<br />
durch Wiedernutzung, Umnutzung und Verdichtung innerhalb<br />
der bestehenden Siedlungsflächen gedeckt werden. Das umfangreiche<br />
Flächenpotenzial im westlichen Arbeitsstättengürtel des Stadtgebietes,<br />
der Darmstädter "Weststadt", stellt einen Schwerpunkt der<br />
Stadtentwicklung dar. Sowohl in der Innenentwicklung als auch in<br />
Neuerschließungsgebieten, die zur ergänzenden Bedarfsdeckung in<br />
Anspruch zu nehmen sind, sollen "städtische" Dichtewerte erreicht<br />
werden, damit der Flächenverbrauch begrenzt und die Infrastrukturdichte<br />
erhalten werden kann. Die Dichtewerte sind quartiersbezogen<br />
zu differenzieren.<br />
Die gute Einbindung in das regionale, überregionale und europäische<br />
Verkehrsnetz - wesentlicher Faktor der Standortqualität als Wirtschaftsraum<br />
und Wohnort - soll verstärkt werden.<br />
Der Ausbau der Anbindung der Stadt und der Region an das Hochgeschwindigkeitsnetz<br />
der DB AG stellt dabei entscheidende Weichen zur<br />
Qualitätsverbesserung. Stadtnahe Umgehungsstraßen sollen mit dem<br />
vorrangigen Ziel, die Verkehrsbelastung von Wohngebieten zu verringern,<br />
vorgesehen werden. Die Belange des örtlichen Wirtschaftsverkehrs<br />
werden dabei berücksichtigt.<br />
Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs als stadtverträglicher<br />
Mobilitätsfaktor hat hohe Priorität. Zur Verbesserung der Wohnqualität<br />
bietet dieser ein Angebot zur Verlagerung von Verkehrsanteilen<br />
des motorisierten Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel.<br />
4
Mit dem Ausbau der Verkehrswege für Fußgänger und Radfahrer soll<br />
der Verkehrsverbund gefördert werden.<br />
Umweltqualität und städtische Lebensqualität sollen erhalten und so-<br />
weit möglich verbessert werden. Dazu gehören der Schutz der Land-<br />
schaft, die Sicherung der natürlichen Ressourcen und die Verbesserung<br />
der Situation im unmittelbaren Umfeld der Wohnquartiere. Eine<br />
ganz wesentliche Bedeutung haben historische Ensemble und Einzeldenkmale,<br />
die den städtischen Lebensraum prägen.<br />
In der Vergangenheit entstandene Umweltschäden und Umweltbelastungen<br />
sollen beseitigt bzw. abgebaut werden. Bei allen Veränderungen<br />
wie Verdichtungen, Umstrukturierungen oder der Neuerschließung<br />
von Baugebieten ist ein hoher Anspruch an eine vorsorgende<br />
Umweltschutzpolitik zu stellen.<br />
Die Landschaftsräume sollen vor Zersiedlung geschützt und in ihren<br />
ökologischen und landschaftsästhetischen Qualitäten verbessert werden.<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere die Inanspruchnahme<br />
von Boden für neue Baugebiete oder Verkehrstrassen sind nur nach<br />
sorgfältiger Prüfung der Umweltverträglichkeit vorzunehmen. Solche<br />
Eingriffe sind durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren im Sinne<br />
der Zielsetzung einer "Nachhaltigen Stadtentwicklung".<br />
Der Ausbau der innerstädtischen Grünzüge und Grünanlagen soll zur<br />
Verbesserung der Arbeits- und Wohnqualität in stadtklimatischer und<br />
stadtgestalterischer Hinsicht erfolgen.<br />
5
wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit<br />
der Region<br />
Südhessen<br />
s. Anhang A (1)<br />
Bevölkerungsprojektionen<br />
s. Anhang A (2)<br />
Gegenüberstellung<br />
der Einwohner-<br />
und Beschäftigten<br />
und<br />
deren Entwicklung<br />
in Stadt und<br />
Landkreis<br />
s. Anhang A (3)<br />
Rahmenbedingungen<br />
Die vorangestellten Ziele zur Stadtentwicklung, die dem Flächennut-<br />
zungsplan zugrunde liegen waren im Vorentwurf („Grundkonzeption<br />
1989“) durch die Körperschaften zur verbindlichen Vorgabe für die<br />
Entwurfsausarbeitung beschlossen und im <strong>Flächennutzungsplan</strong>ent-<br />
wurf 1999 und 2003 hinsichtlich der zwischenzeitlich konkretisierten<br />
Entwicklungsplanungen Weststadt und der ICE-Anbindung Darm-<br />
stadts ergänzt worden.<br />
Sie verkörpern einerseits politische Maßgaben und haben anderer-<br />
seits die Ausgangssituation und künftige Rahmenbedingungen zum<br />
Hintergrund. Diese werden im <strong>Flächennutzungsplan</strong> einbezogen, so-<br />
weit sie Auswirkungen auf die räumliche Stadtentwicklung, die Flä-<br />
chenversorgung und die Nutzungszuordnung haben.<br />
Die Lagequalität der Region Starkenburg mit dem Oberzentrum Darm-<br />
stadt im wirtschaftsstarken Rhein/Main/Neckar-Raum stützt die kom-<br />
munalpolitische Zielsetzung der prosperierenden Stadt. Das bedeutet<br />
auf Bevölkerung und Wirtschaft bezogen:<br />
<strong>Darmstadt</strong> kann eine überdurchschnittliche Einwohnerentwicklung an-<br />
streben.<br />
Diese Zielsetzung soll dem anhaltenden Suburbanisierungsprozess<br />
entgegenwirken. Die ausgeprägte Funktionsteilung von Wohnen im<br />
Umland - vor allem im Landkreis <strong>Darmstadt</strong>-Dieburg - und von Arbei-<br />
ten in der Stadt kann so vermindert werden. Gleichzeitig soll damit das<br />
Kfz-Verkehrsaufkommen der Pendler eingegrenzt werden, das zu-<br />
nehmend die Umweltqualität und die Mobilität in der Kernstadt und<br />
damit deren Standortqualität beeinträchtigt.<br />
Der Lagevorteil bietet Chancen, neue Arbeitsplätze zu gewinnen und<br />
damit einen Ausgleich für verloren gegangene Arbeitsplätze im produ-<br />
zierenden Gewerbe zu schaffen.<br />
6
Einkaufseinzugsbereich<br />
Stadt<br />
<strong>Darmstadt</strong><br />
s. Anhang A (4)<br />
Übersicht Wissenschafts-<br />
und<br />
Forschungseinrichtungen<br />
s. Anhang A (5)<br />
Übersicht<br />
Wissenschafts-<br />
und<br />
Forschungseinrichtungen<br />
/Qualifikation<br />
der Beschäftigten<br />
sh.<br />
Anhang A (5)<br />
Ausschnitt RPS 2000<br />
mit Regionalem Grünzug<br />
und Siedlungsbeschränkungszone<br />
s. Anhang A (6)<br />
Trotz dominantem Dienstleistungssektor, der <strong>Darmstadt</strong> auch als<br />
Dienstleistungs- und Einkaufszentrum der Region Starkenburg aus-<br />
weist, hat das Oberzentrum <strong>Darmstadt</strong> eine begrenzte überregionale<br />
Wirkung. Dies erklärt sich durch die miteinander konkurrierenden<br />
Oberzentren im Rhein/Main/Neckar-Raum.<br />
Die städtische Wirtschaftsstruktur weist einen Branchenmix mit einem<br />
hohen Anteil an Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen aus,<br />
verbunden mit einem überdurchschnittlichen hohen Qualifikationsni-<br />
veau der Arbeitskräfte. Unter Einbeziehung dieser Ausgangsaspekte<br />
kann die Vorgabe, <strong>Darmstadt</strong>s Profil als Wissenschafts- und Techno-<br />
logiestandort auszubauen, einen besonderen Stellenwert erhalten.<br />
Die Sicherung der Umweltqualität soll mit einem moderaten Bevölke-<br />
rungswachstum und einer Umstrukturierung der Wirtschaft gestützt<br />
werden. Dies steht in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des<br />
Agendaprozesses.<br />
Vorgaben des Regionalplans Südhessen 2000 (RPS)<br />
Vor dem Hintergrund hoher vorhandener Umweltbelastungen im<br />
Raum Rhein/Main ist im RPS 2000 der Freiraum des Verdichtungsge-<br />
bietes durch Regionale Grünzüge gesichert. Dementsprechend sind<br />
die noch unbesiedelten Flächen in der Gemarkung <strong>Darmstadt</strong> - abge-<br />
sehen siedlungsnaher Zonen in Wixhausen-Ost und Arheilgen-Ost -<br />
als Regionaler Grünzug ausgewiesen, in dem bauliche Nutzungen<br />
weitgehend ausgeschlossen werden. Damit sollen ökologisch wertvol-<br />
le Flächen freigehalten und ein zusammenhängendes Freiraumsystem<br />
ermöglicht werden.<br />
Als Vorsorge, schädliche Lärmeinwirkungen auf Wohngebiete im Um-<br />
land des Flughafens Rhein-Main so weit wie möglich zu vermeiden, ist<br />
im RPS auch eine Siedlungsbeschränkungszone für den Bereich<br />
Arheilgen/Wixhausen/Kranichstein verbindlich geworden. Ausgelöst<br />
durch kontinuierlich gestiegene Flugbewegungen und vor dem Hinter-<br />
grund des geplanten Flughafenausbaus wird damit der bislang im re-<br />
7
gionalplanerischen Konsens geplante, an der Siedlungs- und Nahverkehrsachse<br />
orientierte Entwicklungsbereich Arheilgen/Wixhausen blockiert.<br />
Die vorhandenen Wohnbaupotenziale von rd. 1.500 Wohneinheiten<br />
sind im Stadtgebiet derzeit nicht zu ersetzen oder an anderen<br />
Standorten auszugleichen.<br />
Neuerschließungsgebiete für Gewerbe werden der Stadt <strong>Darmstadt</strong><br />
durch den RPS im Sinne einer ausgeglichenen Zuordnung von Arbeitsstätten<br />
zu Wohnungen nur zur Eigenbedarfsdeckung zugewiesen.<br />
Durch die Beachtung der Siedlungsbeschränkungszone aus dem Regionalplan<br />
im FNP werden zwar Fluglärmbelastungen neu anzusiedelnder<br />
Bürger vermieden. Unbewältigt bleibt jedoch, dass bestehende<br />
Ortsteile in <strong>Darmstadt</strong> Nord mit ca. 30.000 Einwohnern einer Lärmbelastung<br />
ausgesetzt sind, die den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse<br />
widerspricht. Somit erhält im Umweltbereich oberste Priorität<br />
das Ziel, die Fluglärmbelastung zu begrenzen.<br />
Dem Siedlungsbeschränkungsbereich des RPS 2000 zugrunde liegt<br />
die 60 dB(A) Isophone bei angenommenen 430.000 Flugbewegungen<br />
am Flughafen Frankfurt.<br />
Mit den derzeitigen regionalplanerischen Vorgaben ist die Stadt <strong>Darmstadt</strong><br />
mangels alternativer Standorte für Stadterweiterungen im Außenbereich<br />
gehalten, die künftige Stadtentwicklung weitgehend auf<br />
Stadtumbau abzustützen. Diesen Prozess unterstützen Gewerbeflächenfreisetzungen<br />
der vergangenen Jahre sowie Konversionsflächen.<br />
Allerdings ist eine Nutzung dieses Flächenangebotes im besiedelten<br />
Bereich mit den Interessen der Eigentümer abzustimmen. Die Flächen<br />
stehen nur im geringen Umfang in städtischem Eigentum.<br />
Bei den Vorgaben für die Einbindung <strong>Darmstadt</strong>s in das übergeordnete<br />
Verkehrsnetz geht der RPS vom Vorrang leistungsstarker umweltverträglicher<br />
Verkehrsträger aus. Von herausragender Bedeutung für<br />
<strong>Darmstadt</strong> ist daher die in Planung befindliche Hochgeschwindigkeitstrasse<br />
für den Schienenfernverkehr, die den Darmstädter Hbf anbindet.<br />
Das Raumordnungsverfahren für die Neubaustrecke Rhein/Main –<br />
8
Rhein/Neckar im Land Hessen ist 2004 durch das Regierungspräsidium<br />
<strong>Darmstadt</strong> abgeschlossen worden. Die Regionalversammlung<br />
Südhessen hat über die Abweichungsentscheidung vom Regionalplan<br />
Südhessen 2000 beschlossen. Die präferierten Trassenvarianten mit<br />
Haltepunkt <strong>Darmstadt</strong> Hauptbahnhof entsprechen den Zielsetzungen<br />
der Stadt <strong>Darmstadt</strong>.<br />
Zur Innenstadtentlastung und zugleich verbesserten Anbindung der<br />
östlichen Landkreise ist die B 26 Nordostumgehung in Plan und Text<br />
als abgestimmte Planung dargestellt.<br />
9
Seveso-II-Richtlinie und die Rücksichtnahme auf Störfallanlagen<br />
gem. § 50 BImSchG<br />
Im Stadtgebiet von <strong>Darmstadt</strong> sind drei Betriebe ansässig, die der<br />
Störfallverordnung unterliegen; Fa. Merck K.G.a.A., Fa. Röhm GmbH<br />
und Fa. Reichardt, Eberstadt.<br />
Die Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des<br />
Rates vom 16.Dezember 2003 zur Beherrschung der Gefahren bei<br />
schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) for-<br />
dert von den Mitgliedstaaten in Artikel 12:<br />
“Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass in ihrer Politik der Flächenausweisung<br />
oder Flächennutzung und/oder anderen einschlägigen<br />
Politiken sowie den Verfahren für die Durchführung dieser Politiken<br />
langfristig dem Erfordernis Rechnung getragen wird, dass zwischen<br />
den unter diese Richtlinie fallenden Betrieben einerseits und Wohngebieten,<br />
öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, wichtigen Verkehrswegen<br />
(so weit wie möglich), Freizeitgebieten und unter dem<br />
Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvollen bzw. besonders<br />
empfindlichen Gebieten andererseits ein angemessener Abstand<br />
gewahrt bleibt und dass bei bestehenden Betrieben zusätzliche technische<br />
Maßnahmen nach Artikel 5 ergriffen werden, damit es zu keiner<br />
Zunahme der Gefährdung der Bevölkerung kommt.“<br />
Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> ist in seiner Zielsetzung eine Politik der Flächenausweisung<br />
und unterliegt damit den Bestimmungen der Seveso-<br />
II-Richtlinie, wonach dem Interesse nach ausreichendem Abstand<br />
„Rechnung“ getragen werden muss und ein „angemessener Abstand<br />
gewahrt“ bleiben muss.<br />
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Bestimmung des Artikel 12<br />
der Seveso-II-Richtlinie durch die Ergänzung des §50 Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
(BimSchG) aufgegriffen und in nationales Recht<br />
umgesetzt:<br />
10
„Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine<br />
bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen,<br />
dass schädliche Umweltauswirkungen und von schweren Unfällen im<br />
Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen<br />
hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwie-<br />
gend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige<br />
Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.“<br />
Die Bundesregierung hat durch Schreiben des Bundesumweltministeriums<br />
an die Stadt <strong>Darmstadt</strong> am 06.07.2004 mitgeteilt:<br />
„Aus Sicht der Bundesregierung sind die bisherigen Anforderungen<br />
des Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie ausreichend in deutsches Recht<br />
umgesetzt.“<br />
Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> sind in der Umgebung der drei störfallrelevanten<br />
Betriebe keine vom Bestand abweichenden Flächenausweisungen<br />
dargestellt. Die vorhandenen Nutzungen entsprechen der gewachsenen<br />
Situation, wie sie bereits vor Inkrafttreten des Artikel 12<br />
der Seveso-II-Richtlinie bestand, bzw. durch Bauleitplanverfahren<br />
Rechtskraft erlangt haben.<br />
Eine Zunahme der Gefährdung der Bevölkerung, die nach Art. 12 der<br />
Seveso-II-Richtlinie ausgeschlossen sein soll, ist mit den Darstellungen<br />
des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s somit nicht gegeben.<br />
11
Entwicklung der Besiedelung<br />
„<strong>Darmstadt</strong> hat heute den Charakter einer Bandstadt. Entlang der alten<br />
Nord-Süd-Verbindung von Heidelberg nach Frankfurt, der Bundesstraße<br />
B3 reihen sich die einzelnen Ortsteile auf. Die Stadt entwickelte<br />
sich aus den vier Ortskernen Bessungen <strong>Darmstadt</strong>, Arheilgen und<br />
Eberstadt, die als selbständige Einheiten in der Ebene entstanden waren<br />
und zum Teil auch heute noch erkennbar abgesetzt sind. Das<br />
Zentrum <strong>Darmstadt</strong>s lagert sich um den mittelalterlichen Kern. Das<br />
historisch ältere, ehemalige Dorf Bessungen ist mit der Kernstadt zusammengewachsen.<br />
Für die Entwicklung der Stadt gab es kaum natürliche Hindernisse. Die<br />
Siedlungsflächen breiteten sich zunächst in der Ebene aus, später<br />
dehnten sie sich nach Osten auf die Hänge hin aus. Mit dem Bau der<br />
Rhein-Neckar-Bahn und dem Einsetzen der Industriealisierung Mitte<br />
des 19. Jahrhunderts nahm die Bedeutung <strong>Darmstadt</strong>s als wohn- und<br />
Arbeitssstätte in der Region zu, so dass sich die besiedelte Fläche bis<br />
1990 etwa verdoppelte.<br />
Arheilgen und Eberstadt wurden 1937 eingemeindet und wuchsen<br />
nach 1945 an die Kernstadt an. Räumlich deutlich abgesetzt ist noch<br />
der Ortsteil Wixhausen, der erst 1977 eingemeindet wurde.<br />
Der Wald, im frühen Mittelalter gerodet und erst viel später wieder<br />
aufgeforstet, stellte bald eine natürliche Siedlungsgrenze dar. Heute<br />
reicht die Bebauung westlich und östlich des Stadtzentrums sowie<br />
südlich von Eberstadt bis an den Wald heran. Der große Waldanteil<br />
prägt auch heute noch die Darmstädter Stadtlandschaft.“ ¹)<br />
¹) Auszug aus: „Kulturdenkmäler in Hessen Stadt <strong>Darmstadt</strong><br />
Hrsg. Landesamt für Denkmalpflege in Hessen, Magistrat der Wissenschaftsstadt<br />
<strong>Darmstadt</strong><br />
12
Teil B: Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> als Instrument<br />
Rechtscharakter<br />
Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> stellt für das ganze Stadtgebiet nach den<br />
vorhersehbaren Bedürfnissen der Stadt die Art der Bodennutzung dar.<br />
Die geplante Entwicklung wird in ihren Grundzügen aufgezeigt.<br />
Rechtsgrundlage des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s ist das Baugesetzbuch<br />
(BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997. Der Plan bindet die an<br />
der Abstimmung beteiligten Behörden und Institutionen (Träger öffentlicher<br />
Belange). Gegenüber dem Bürger entwickelt der <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
als "vorbereitender Bauleitplan" keine unmittelbare<br />
Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind weder Rechtsansprüche,<br />
wie etwa auf Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück,<br />
noch Entschädigungsansprüche herzuleiten.<br />
Eine mittelbare Betroffenheit für den Bürger ergibt sich aber aus der<br />
Verknüpfung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s mit den späteren verbindlichen<br />
Entscheidungen:<br />
- Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind die Bebauungspläne, die gegenüber<br />
Jedermann rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, aus den<br />
Darstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s zu entwickeln.<br />
- Bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich nach § 35<br />
BauGB sind die Darstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s bei der<br />
Abwägung als öffentlicher Belang zu werten.<br />
- Bei Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB im bebauten<br />
Innenbereich ohne bestehenden Bebauungsplan gibt die Darstellung<br />
des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s Hinweise auf die angestrebte städtebauliche<br />
Entwicklung.<br />
13
Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> mit Landschaftsplan sind die Inhalte des genehmigten<br />
Landschaftsplanes 2004 integriert.<br />
Zeithorizont der Planung<br />
Die Geltungsdauer eines <strong>Flächennutzungsplan</strong>s ist gesetzlich nicht<br />
begrenzt. Da das Aufstellungsverfahren zeitlich aufwändig ist und die<br />
öffentliche Hand für längerfristige Planungssicherheit zu sorgen hat,<br />
wird im Allgemeinen von einem Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren<br />
ausgegangen, der <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Darmstadt</strong> ist auf das Jahr<br />
2015 ausgelegt. Auf diesen Zeitrahmen beziehen sich auch die dem<br />
Plan zugrunde liegenden Bedarfsannahmen. Für die Flächenbilanzierung<br />
geht der <strong>Flächennutzungsplan</strong> von der Bestandssituation 2001<br />
aus; für die detaillierte Erfassung der Flächenpotenziale für die bauliche<br />
Entwicklung wird die Reserveflächeneinschätzung mit Stand 2002<br />
zugrundegelegt.<br />
Landschaftsplan und <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
Der Landschaftsplan ist Abwägungsgrundlage für die Belange von Natur<br />
und Landschaftspflege im <strong>Flächennutzungsplan</strong>. Dieser ist in seinen<br />
Grundzügen in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> einzuarbeiten und<br />
nimmt am Bauleitplanverfahren teil. Der Landschaftsplan kann in<br />
Kenntnis der sich durch vielfältige Belange ergebenden Nutzungskonkurrenzen<br />
mit Vorschlägen auf den Planungsprozess des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />
Einfluss nehmen. Die Übernahme der Inhalte des Landschaftsplans<br />
unterliegen jedoch der gesamtplanerischen Abwägung im<br />
FNP.<br />
14
s. Kap. Grün-<br />
und Freiflächen,<br />
Abschnitt Flächen<br />
zum Ausgleich<br />
von Eingriffen<br />
S. 44<br />
Im Entwicklungsteil des Landschaftsplans sind neben dem angestreb-<br />
ten Zustand von Natur und Landschaft auch Flächen und Maßnahmen<br />
zum Ausgleich von Eingriffen darzustellen.<br />
Für die vorbereitende Sicherung von Ausgleichsflächen im FNP ist von<br />
grundsätzlicher Bedeutung, dass Eingriff und Ausgleich räumlich ent-<br />
koppelt werden können (§ 1a (3) BauGB). Damit ist der für die Ge-<br />
samtgemarkung aufzustellende Flächennutzungs- mit Landschaftsplan<br />
die entscheidende Planungsebene einerseits für die Vermeidung von<br />
Beeinträchtigungen schützenswerter Standorte durch Eingriffe, ande-<br />
rerseits zur Sicherung geeigneter Standorte für den Ausgleich. Auf<br />
Bebauungsplanebene kann ohne gesamtstädtisches Ausgleichskon-<br />
zept, das auf dem naturschutzfachlichen Entwicklungskonzept des<br />
Landschaftsplans basiert, keine sachgerechte Abwägung der mögli-<br />
chen Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich erfolgen.<br />
Für geplante Vorhaben mit rechtskräftigen Bebauungsplan bzw. Um-<br />
nutzungen nach § 34 BauGB im bebauten Gebiet sind i. d. R. keine<br />
Ausgleichsmaßnahmen zu entwickeln. Ausnahmen können Alt-<br />
Bebauungspläne sein, die landschaftspflegerische Belange erheblich<br />
berühren.<br />
Darstellungen<br />
Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> besteht aus der Planzeichnung auf einer<br />
Kartengrundlage ohne Grundstücksgrenzen sowie aus textlichen Dar-<br />
stellungen; beigegeben ist ein Erläuterungsbericht.<br />
Der Darstellungsumfang für den <strong>Flächennutzungsplan</strong> ist im Bauge-<br />
setzbuch nicht abschließend geregelt, sondern bestimmt sich auch<br />
durch die Plankonzeption und eine lesbare Plangrafik:<br />
- Zwischen Bestand und Planung wird nicht unterschieden.<br />
15
- Die Bauflächen werden nach der "allgemeinen Art der baulichen<br />
Nutzung" differenziert. Die Gliederung der Bauflächen in Baugebie-<br />
te und deren parzellenscharfe Darstellung erfolgt in den Bebauungsplänen.<br />
- Grünflächen werden in ihrer unterschiedlichen Zweckbestimmung<br />
nur durch Lagesymbole, keine Abgrenzung, differenziert.<br />
- An Gewässern werden keine Uferrandstreifen dargestellt.<br />
- Wichtige Verkehrstrassen werden durch Liniensignatur herausgehoben,<br />
Bahnnebenstrecken bleiben z.T. unberücksichtigt.<br />
- Es werden grundsätzlich nur Flächen mit einer Größe von mehr als<br />
0,5 ha als Bau- oder Freifläche zeichnerisch dargestellt; übergeordnete<br />
Gemeinbedarfseinrichtungen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen<br />
unter dieser Darstellungsgrenze werden lediglich<br />
durch ein Lagesymbol ausgewiesen.<br />
- Die Hauptver- und Entsorgungsleitungen werden ohne Schutzstreifen<br />
eingetragen.<br />
16
Bevölkerungsentwicklung<br />
seit 1987<br />
s. Anhang C 1 (1)<br />
Natürliche Bevölkerungsentwicklung<br />
und<br />
Wanderungen<br />
1987 - 2003 s. Anhang<br />
C 1 (2)<br />
Einwohner/Wohnungsversorgung:<br />
- Altersstruktur<br />
- Ausländeranteil<br />
Teil C: Inhalt des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />
1. Wohnen<br />
Einwohnerentwicklung und Wohnungsversorgung<br />
Die Einwohnerentwicklung der letzten siebzehn Jahre zeigt, dass die<br />
Einwohnerzahl 1 <strong>Darmstadt</strong>s innerhalb einer Spanne von 135 000 -<br />
141 000 Einwohnern geblieben ist.<br />
Ein zu Beginn der 90er Jahre vermindertes Geburtendefizit 2 hat zu-<br />
sammen mit Zuwanderungen - aus dem Ausland und den neuen Bun-<br />
desländern - trotz starker Stadtrandwanderungen <strong>Darmstadt</strong>s Einwoh-<br />
nerzahl stabilisiert.<br />
Weitaus dynamischer als die Einwohnerzahl insgesamt hat sich die Al-<br />
tersstruktur verändert. Es ist abzusehen, dass der Anteil der über 60-<br />
jährigen eine erhebliche Rolle in der künftigen Stadtentwicklung spie-<br />
len wird.<br />
Der Ausländeranteil hat sich langsam aber stetig erhöht von 7,5 % im<br />
Jahr 1970 auf 16,2 % im Jahr 2003.<br />
1 Einwohner in Hauptwohnungen als maßgebliche Zahl der städtischen Bevölkerungsfort-<br />
schreibung<br />
2 das "Geburtendefizit" kennzeichnet die langjährig unter der Sterberate gebliebene Geburts-<br />
rate<br />
17
- Haushaltsstruktur<br />
s. Anhang C 1 (3-1)<br />
- Wohnungsversorgung<br />
s. Anhang C 1 (3-1/2)<br />
Als entscheidende Größe für den Wohnungsbedarf muss die schon<br />
über Jahrzehnte anhaltende Zunahme der 1 - 2 Personenhaushalte<br />
angesehen werden.<br />
Der "Singularisierungstrend" in der westdeutschen Gesellschaft ist<br />
zwar zwischenzeitlich zurückgegangen - die jetzt nachkommenden<br />
Generationen unterscheiden sich in ihrem Haushaltsgründungsverhal-<br />
ten nicht mehr wesentlich zu ihren Vorgängern, jedoch nimmt jetzt die<br />
Haushaltsgröße aufgrund des Alterungsprozesses der deutschen Be-<br />
völkerung weiter ab. Der relativ - zu jungen Familienhaushalten - stei-<br />
gende Anteil der Alten-Kleinhaushalte senkt die durchschnittliche<br />
Haushaltsgröße und lässt die Gesamtzahl der Haushalte vorerst wei-<br />
ter steigen ¹).<br />
Auf die Wohnflächenansprüche übertragen heißt dies, dass die Wohn-<br />
fläche pro Einwohner von 25 qm (1968) auf 36 qm (1987) gestiegen ist<br />
und auf 41 qm im Jahr 2001 fortzuschreiben ist. Bezogen auf die Woh-<br />
nungsanzahl ist die Wohnungsbelegung von 2,69 Einwohner 2 je Woh-<br />
nung (E/WE) im Jahr 1968 auf 2,0 E/WE (1987) und - verlangsamt -<br />
bis auf 1,83 E/WE (2003) gefallen.<br />
Dies soll beispielhaft verdeutlicht werden: Der Darmstädter Woh-<br />
nungsbestand hat sich von 1989 - 2003 um ca. 7000 WE erhöht. Im<br />
Wohnungsbestand von 2003 hat sich die Einwohnerzahl seit 1989 nur<br />
unwesentlich erhöht. Somit werden alleine bei gleichbleibend wach-<br />
senden Wohnflächenansprüchen ca. 7000 zusätzliche Wohnungen ³)<br />
benötigt, wenn die Einwohnerzahl in <strong>Darmstadt</strong> gehalten werden soll.<br />
1) Quelle: Simons, Harald: Die langfristige Entwicklung des Wohnungsbedarfs in Deutschland,<br />
in: Der Langfristige Kredit 2/99<br />
2) Einwohner in Hauptwohnungen<br />
³) noch unberücksichtigt ist dabei der Ersatz für Wohnungsabgänge durch Zusammenlegung,<br />
Umwandlung und Abbruch in diesem Zeitraum<br />
18
Planungsziele (Leitsätze)<br />
Unter der Zielsetzung, das angestrebte Wachstum von 148.900<br />
Einwohnern im Jahr 2020 zu erreichen, muss der Wohnungsbestand<br />
erhöht werden. Der überwiegende Teil des dazu erforderlichen<br />
Flächenbedarfes soll im bereits bebauten Gebiet durch Umnutzung<br />
oder Verdichtung gedeckt werden.<br />
Darüber hinaus sollen Neuerschließungsgebiete an Standorten<br />
vorgesehen werden, die durch benachbarte vorhandene Infrastruktureinrichtungen<br />
von Stadtteilzentren gut versorgbar sind<br />
und durch die keine Flächen mit besonderen landschaftlichen<br />
oder ökologischen Werten verloren gehen. Dabei sind die stadtklimatischen<br />
Auswirkungen besonders zu berücksichtigen. In<br />
Neuerschließungsgebieten ist eine Mischung aus familiengerechtem<br />
Einfamilienhausbau in verdichteter Bauweise und Geschosswohnungsbau<br />
anzustreben. Zudem soll auch die Wohnfunktion<br />
im Stadtteil Weststadt verstärkt werden.<br />
Daneben sind bei Verdichtungsmaßnahmen in bestehenden<br />
Wohnquartieren die stadtgestalterischen und denkmalschützenden<br />
Belange zu berücksichtigen ¹).<br />
¹) Die Gesamtanlagen der Kulturdenkmale gemäß Hessisches Denkmalschutzgesetz<br />
sind in der Originalfassung im Massstab 1:10 000 des <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt.<br />
Die aktuelle Denkmalliste einschließlich der Einzeldenkmale kann beim Landesamt für<br />
Denkmalpflege Hessen und der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Magistrat der<br />
Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> eingesehen werden. Ergänzungen und Änderungen<br />
müssen gegebenenfalls abgefragt werden.<br />
19
Bevölkerungsprojektion<br />
Regierungsbezirk<br />
<strong>Darmstadt</strong><br />
1. im RPS 2000 für<br />
1993-2010<br />
2. Demographische<br />
Rahmendaten zur<br />
Landesentwicklung,<br />
2004 für<br />
2002-2020/2050<br />
s. Anhang A (2)<br />
Wohnungsbedarf<br />
Um den voraussehbaren Wohnungsbedarf ableiten zu können, wird im<br />
Folgenden die mögliche Einwohnerentwicklung eingegrenzt.<br />
Die derzeitige Einwohnerzahl von 138.196 Einwohnern (mit Haupt-<br />
wohnsitz) im Jahr 2003 weist einen mittleren Stand in der eingangs<br />
beschriebenen Schwankungsbreite der langfristigen Bevölkerungs-<br />
entwicklung auf.<br />
Eine Orientierung für die künftige Entwicklung gibt die Bevölkerungs-<br />
projektion des RPS 2000 mit einem möglichen Zuwachs auf ca.<br />
144.000 Einwohner bis 2010. Dieser basiert auf der Annahme anhal-<br />
tend hoher Wanderungsgewinne im Rhein/Main-Ballungsraum. Die<br />
neue Bevölkerungsprojektion 2002 - 2020/2050 in "demographische<br />
Rahmendaten zur Landesentwicklung 2004" weist bis 2020 ebenfalls<br />
eine Bevölkerungszunahme für den Regierungsbezirk <strong>Darmstadt</strong> aus,<br />
ab 2020 jedoch eine deutliche Bevölkerungsabnahme.<br />
Es wird damit gerechnet, aufgrund der ökonomischen Attraktivität des<br />
Rhein-Main-Gebietes und des Regierungsbezirkes <strong>Darmstadt</strong>, dass<br />
ein weiter hoher Anteil an Zuwanderungen erfolgt, der trotz zuneh-<br />
mender Sterbefälle bei gleichzeitig sinkenden Geburten ein Bevölke-<br />
rungswachstum für <strong>Darmstadt</strong> aufweisen kann.<br />
Im FNP soll der Wohnungsbedarf bis 2015 für bis zu 145.000 EW ge-<br />
sichert werden, dies entspricht den Vorausberechnungen des Regio-<br />
nalplans und den demographischen Rahmendaten zur Landesent-<br />
wicklung.<br />
Für die Wohnungsbedarfseinschätzung 2004 - 2015 wird somit von<br />
einem durchschnittlichen langfristigen Wohnungszugang ausgegan-<br />
gen.<br />
20
Einwohnerentwicklung<br />
und Wohnungszugang<br />
in <strong>Darmstadt</strong><br />
s. Anhang C 1 (1)<br />
Bei gleichbleibenden Einwohnerschwankungen hat sich der Reinzu-<br />
gang an Wohnungen - d.h. der Saldo aus Neubauten und Abgängen<br />
wie Wohnungszusammenlegung und Zweckentfremdung - von 710<br />
WE p.a. (1972 - 1986) auf 500 WE p.a. (1987 - 2003) vermindert.<br />
Für den Planungszeitraum 2004 - 2015 ergibt sich dann als Verlänge-<br />
rung des zeitnahen Trends ein Wohnungsneubedarf von ca. 7 200<br />
WE; hinzu kommt ein angenommener Ersatzbedarf von ca. 1 300 WE<br />
für Wohnungsabgänge durch Zusammenlegung, Umwandlung und<br />
Abbruch ¹); der Gesamtbedarf erreicht ca. 8500 WE.<br />
Eine solche Trendverlängerung eines bis ca. 2015 anhaltenden Wohn-<br />
flächenzuwachses wird durch die Projektion des langfristigen Woh-<br />
nungsbedarfs in Deutschland gestützt.<br />
Deren Grundlage ist, dass einer beginnenden Bevölkerungsabnahme -<br />
wie eingangs angeführt - die Alterung der Bevölkerung vorausgeht: al-<br />
te Menschen leben jedoch in kleineren Haushalten, belegen mehr<br />
Wohnfläche pro Kopf als jüngere, sodass der derzeitige Wohnungs-<br />
neubedarf vorerst fortzuschreiben ist. ²)<br />
Auf eine Obergrenze von 145 000 Darmstädter Einwohner (mit<br />
Hauptwohnsitz) im Jahr 2015 bezogen lässt sich mit dem Nettowoh-<br />
nungszuwachs von ca. 7200 WE eine gleichbleibende Abnahme der<br />
Belegungsdichte von 1,83 E/WE (2003) auf 1,76 E/WE (2015) bele-<br />
gen.<br />
¹) eigene Einschätzung<br />
²) Quelle: Simons, Harald: Die langfristige Entwicklung des Wohnungsbedarfs in Deutschland,<br />
in: Der Langfristige Kredit 2/99<br />
21
gem. RPS 2000 entfallendeNeuerschließungsgebiete<br />
s. Anhang A (6)<br />
Flächenpotenziale in<br />
Neubaugebieten und<br />
Arrondierungen<br />
s. Anhang C 1 (4-3)<br />
Flächenpotenziale >0,5<br />
ha im besiedelten Bereich<br />
s. Anhang C 1 (4-1/2)<br />
Durchschnittliche Wohnungsdichte<br />
in Neubaugebieten<br />
s. Anhang C 1 (5)<br />
Planung<br />
Entsprechend den kommunalen Zielvorgaben und verstärkt durch re-<br />
gionalplanerische Entwicklungsbeschränkungen ist der für den Zeit-<br />
raum 2004 - 2015 eingeschätzte Wohnungsbedarf von ca. 8500 WE<br />
überwiegend im Bestandgebiet abzudecken (zu ca. 80 %). Neben den<br />
verbleibenden Neubaustandorten richtet sich der Nachweis des Woh-<br />
nungsbedarfs auf die ohnehin Vorrang erhaltenden Innenreserven. Im<br />
<strong>Flächennutzungsplan</strong> sind dazu brachgefallene Gewerbegrundstücke<br />
teilweise in Wohnbaufläche bzw. Gemischte Baufläche umgewidmet<br />
worden, ebenso sind Umnutzungen von ehemaligen Kasernenflächen<br />
dargestellt.<br />
Zudem sind ca. 150 - 200 WE im Jahr durch Nachverdichtungen in<br />
den Bestandswohngebieten zu erwarten.<br />
Auf Wohnungspotenziale bezogen ergibt sich das Verhältnis Innen -<br />
zu Außenentwicklung von 4:1, wie die folgende Übersicht zeigt:<br />
Für Neubaugebiete in städtischer Randlage ist dabei eine durch-<br />
schnittliche Wohnungsdichte von 48 WE/ha eingegangen, bedingt<br />
durch relativ hohe Dichtewerte des A 24 (im S-Bahneinzugsbereich)<br />
und des K 6.1 (mit Straßenbahnanbindung).<br />
ÜBERSICHT: Potenziale für Wohnen in Wohneinheiten (WE)<br />
besiedelter Bereich:<br />
1. Potenziale > 0,5 ha aus Wiedernutzung, Um-<br />
nutzung, Verdichtung ¹)<br />
- Wohnbauflächen,<br />
- Gemischte Bauflächen (mind. 50 % Wohnanteil)<br />
2. Nachverdichtungspotenziale (geschätzt)<br />
Außenbereich<br />
3. Potenziale in Neubaugebieten und Arrondierungen<br />
¹)<br />
- Wohnbauflächen<br />
- Gemischte Bauflächen (mind. 50 % Wohnanteil)<br />
3500 ²)<br />
700 - 1200<br />
2300<br />
6500 - 7000<br />
1700<br />
1700<br />
Gesamtpotenzial 8200 - 8700 WE<br />
¹) Einzelstandorte s. Anhang C 1. (4-1/3)<br />
²) eingerechnet ist Teilumnutzung der Starkenburg-Kaserne in Wohnen mit ca. 1000 WE, die im Plan erst<br />
nach Freigabe aus militärischer Nutzung umgewidmet werden kann.<br />
22
Da der eingeschätzte Gesamtbedarf von ca. 8500 WE für eine konso-<br />
lidierte Einwohnerzahl die Bedarfsgrenze kennzeichnet, wird das in<br />
der vorstehenden Übersicht zusammengefasste Gesamtpotenzial -<br />
auch unter Berücksichtigung von Realisierungshemmnissen – bis<br />
2015 als hinreichend angesehen. In der verbindlichen Bauleitplanung<br />
sollte bei Innenbereichsvorhaben der Anteil der Wohnnutzung möglichst<br />
hoch angesetzt werden.<br />
Einbeziehung landschaftsplanerischer Beurteilungen in die Abwägung<br />
Im Folgenden wird die Abwägung für die geplanten Wohngebiete dargelegt,<br />
zu denen eine Einzelbeurteilung aus Sicht der Landschaftsplanung<br />
vorliegt. Deren Ergebnis ist Grundlage des in vorstehender<br />
Übersicht zusammengefassten Potenzials für Wohnen.<br />
• Wohngebietsabrundung Dianastraße - Kalkofenweg (0,5 ha):<br />
Der Landschaftsplan stuft diese Fläche mit einem mittleren Biotopwert<br />
ein. Trotz der bestehenden Fluglärmbelastung gilt dieser als wohnungsnaher<br />
Erholungsraum. Aus Sicht der Landschaftsplanung bestehen<br />
nur geringe Bedenken unter der Maßgabe, dass der Ortsrand<br />
eingegrünt und der Baumbestand erhalten wird.<br />
Abwägung:<br />
Im FNP wird diese Gebietsabrundung zur Wohnbedarfsdeckung ausgewiesen;<br />
dabei werden keine landwirtschaftlichen Flächen beansprucht;<br />
in der Bebauungsplanung soll eine Ortsrandeingrünung vorgesehen<br />
werden. Die Ortsrandarrondierung ist durch eine Klarstellungssatzung<br />
nach § 34 BauGB beschlossen.<br />
• Wohnarrondierung Dieburger Straße / Molkenbach (1,0 ha):<br />
Der Landschaftsplan stuft diese Fläche mit einem geringen Biotopwert<br />
ein, es liegen keine besonderen Schutzfunktionen vor. Aus Sicht der<br />
Landschaftsplanung bestehen bei landschaftlicher Einbindung der Arrondierung<br />
keine Bedenken.<br />
23
Abwägung:<br />
Im FNP wird diese geringfügige Arrondierung als hochwertige Fläche<br />
für Wohnungsneubau (Einfamilienhäuser) angesehen. Die gartenbaubetriebliche<br />
Nutzung der Fläche war aufgegeben worden. Der landespflegerische<br />
Belang, diese Randbebauung zum Molkenbach landschaftlich<br />
einzubinden, soll berücksichtigt werden.<br />
• Wohn- und Mischbaufläche in Randlage des Akaziengartens<br />
(1,0 ha):<br />
Der Landschaftsplan stuft diese teilweise mit Sukzessionswald bestandene<br />
Fläche mit einem hohen Biotopwert ein. Der Akaziengarten<br />
ist eine großflächige erhaltene historische Grünanlage und damit wichtiges<br />
Element des Grünsystems. Aus Sicht der Landschaftsplanung<br />
bestehen geringe Bedenken mit der Forderung nach Sicherung des<br />
Altbaumbestandes.<br />
Abwägung:<br />
Unter Erhaltung der historischen Parkanlage wird dieser Standort als<br />
Fläche für die Wohnbedarfsdeckung im Innenbereich ausgewiesen.<br />
• Wohnarrondierung Nieder-Ramstädter Straße / Claudiusweg<br />
(0,7 ha):<br />
Der Landschaftsplan stuft diese Fläche mit einem geringen bis mittleren<br />
Biotopwert ohne schützenswerte Biotope ein, dennoch wird diese<br />
als erhaltenswerte Waldinsel mit Altbaumbeständen dargestellt. Unter<br />
der Maßgabe des Erhalts des Altbaumbestandes und eines Schutzstreifens<br />
zur Nieder-Ramstädter Straße bestehen aus Sicht der Landschaftsplanung<br />
nur geringe Bedenken.<br />
Abwägung:<br />
Das Umfeld weist sich als besonders gut durchgrüntes Wohngebiet<br />
geringer Dichte aus, in Nachbarschaft zum Naherholungsbereich<br />
Lichtwiese und in Waldnähe. Diese innerhalb des Siedlungsbereichs<br />
funktionsgerecht im Bebauungsplan S 17 ausgewiesene Grünfläche<br />
wird zur Wohnbedarfssicherung als Wohnbaufläche dargestellt. Die<br />
Grünqualität des Wohnumfeldes soll auch für diese kleine Arrondierung<br />
gelten.<br />
24
Beschäftigtenzentralität<br />
der Stadt <strong>Darmstadt</strong><br />
s. Anhang C 2 (1)<br />
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />
der Stadt<br />
<strong>Darmstadt</strong> im Vergleich<br />
s. Anhang C 2 (2)<br />
Entwicklung der Anzahl<br />
der Arbeitnehmer und der<br />
Arbeitslosen<br />
s. Anhang C 2 (3-1/2)<br />
Teil C 2. Arbeitsstätten<br />
Wirtschaftsentwicklung<br />
<strong>Darmstadt</strong> verfügt über den Standortvorteil, im Verdichtungsraum<br />
Rhein/Main/Neckar mit hervorragenden Verkehrsanbindungen zu lie-<br />
gen. Diese Voraussetzung und die Funktion als Oberzentrum der Re-<br />
gion Starkenburg schlagen sich in einer hohen Beschäftigtenzentralität<br />
der Stadt nieder, d. h. in einer herausragenden Bedeutung als Arbeits-<br />
standort. Hinzu kommt eine günstige wirtschaftsstrukturelle Aus-<br />
gangsbasis hinsichtlich der Unternehmensgröße und der Branchen-<br />
verteilung: Der Branchenmix ist geprägt durch Unternehmen der<br />
Chemie-/Pharma-/Biotechnologie, der Kosmetikbranche, der Me-<br />
chatronik und des IT-Sektors, die neben einem überdurchschnittlich<br />
ausgeprägten öffentlichen Dienstleistungssektor mit einem deutlichen<br />
Schwerpunkt im Hochschul- und Forschungsbereich stehen.<br />
Im Zuge des allgemeinen Strukturwandels befinden sich in <strong>Darmstadt</strong><br />
vorrangig Unternehmen des verarbeitenden Sektors in einem Um-<br />
strukturierungsprozess von traditionell geprägten Industrien hin zu zu-<br />
kunftsorientierten High-Tech-Branchen. Damit werden sie neben den<br />
Informationstechnologien zu Indikatoren eines fortgeschrittenen Struk-<br />
turwandels. Dieser Prozess ist in <strong>Darmstadt</strong> nicht durch bereits in der<br />
Vergangenheit schrumpfende Industriezweige wie Stahl oder Textil<br />
belastet. Dennoch löste der Wirtschaftsumbau am Standort <strong>Darmstadt</strong><br />
erhebliche Arbeitsplatzverluste aus:<br />
Bis zu Beginn der 90er Jahre wurde ein im Saldo moderater Beschäf-<br />
tigungsabbau im verarbeitenden Gewerbe durch Zuwächse bei Dienst-<br />
leistungen überkompensiert. Aufgrund des beschleunigten Struktur-<br />
wandels konnten die darauf folgenden massiven Einbußen im produ-<br />
zierenden Gewerbe nicht mehr ausgeglichen werden. Zwischen 1992<br />
und 1997 gingen ca. 30 %, absolut ca. 10.000 dieser Arbeitsplätze<br />
verloren. Seit 1999 werden allerdings die Verluste durch Arbeitsplatz-<br />
wachstum im Dienstleistungssektor kompensiert. Zugleich<br />
25
s. Übersicht:<br />
Bauflächen und<br />
Flächenpotenziale<br />
im Abschnitt<br />
Planung<br />
steigerte sich damit der Anteil des Dienstleistungssektors in einem be-<br />
achtlichen Schub, von 65 % (1992) auf 76 % (2001) auf alle Arbeit-<br />
nehmer bezogen.<br />
Im Zuge dieser Entwicklung ergaben sich massive Flächenfreisetzun-<br />
gen, die folgende Ursachen haben:<br />
- Firmen des produzierenden Sektors bauten Arbeitsplätze ab und<br />
legten Firmenteile still, so dass eine flächenmäßige Konzentration<br />
erfolgte, bei der Betriebsflächen frei wurden;<br />
- Insolvenzen von Firmen des produzierenden Sektors und Verlage-<br />
rungen von Firmen an Standorte außerhalb der Stadt oder auch ins<br />
Ausland setzten ganze Betriebsareale frei;<br />
- einige der Darmstädter Großfirmen trennten sich von Reserveflä-<br />
chen, die sie im Hinblick auf eine flächenmäßige Expansion vor al-<br />
lem in den 60er Jahren erworben hatten;<br />
- neue Produktionsverfahren benötigten weniger Betriebsfläche;<br />
- die begonnenen Umstrukturierungen sowohl der amerikanischen<br />
als auch der deutschen Streitkräfte lassen Flächenfreigaben auch<br />
in <strong>Darmstadt</strong> möglich erscheinen. Nach der Aufgabe des amerika-<br />
nischen Hubschrauberflugplatzes auf dem "Griesheimer Sand" be-<br />
findet sich jedoch derzeit nur die "Ernst-Ludwig-Kaserne" der US-<br />
Army in Konversion.<br />
Diese Entwicklungen zusammengenommen haben im Innenbereich<br />
ein erhebliches mobilisierbares Flächenpotenzial ergeben: Von ca.<br />
560 ha Bestandsflächen für Arbeitsstätten in Gewerbe- und Mischbau-<br />
flächen stehen gemäß <strong>Flächennutzungsplan</strong> insgesamt ca. 100 ha zur<br />
Wieder- bzw. Umnutzung für neue Arbeitsplätze zur Verfügung. Das<br />
sind ca. 15 % des Bestands.<br />
26
Im westlichen Stadtbereich befindet sich ein Schwerpunkt von<br />
Dienstleistungs- und Handelsbetrieben, aber auch einzelne Produkti-<br />
onsbetriebe in Gemengelagen mit Wohnen. In der Vergangenheit<br />
wurden Kleingemengelagen mit starken produktions-bedingten Umweltbelastungen<br />
oft durch Betriebsverlagerungen aufgegeben. Neue<br />
produktionstechnische Entwicklungen und weit entwickelte Möglichkeiten<br />
des technischen Umweltschutzes begünstigen heute Nutzungsmischung,<br />
die allenfalls durch die Kfz.-Verkehrsbelastung eingeschränkt<br />
wird.<br />
27
Planungsziele (Leitsätze)<br />
In erster Linie sollen qualitative Veränderungen der Arbeitsplatz-<br />
struktur innerhalb des sekundären und des tertiären Sektors<br />
stattfinden.<br />
Dieser Veränderungsprozess soll darin bestehen, Arbeitsplatz-<br />
verluste in schrumpfenden Branchen bzw. Betrieben durch neue,<br />
zukunftsorientierte Arbeitsplätze in bereits ansässigen und expandierenden<br />
Firmen zu ersetzen. Zu diesem Ausgleich sollen<br />
neu anzusiedelnden Firmen und Institutionen des sekundären<br />
und des tertiären Sektors beitragen. Diese sollen innovationsträchtig<br />
und arbeitsplatzintensiv sein, um auf möglichst wenig<br />
Fläche den angestrebten qualitativen Gewinn für die Stadt erzielen<br />
zu können.<br />
Die "Weststadt <strong>Darmstadt</strong>" soll für diese Funktionen zu einem<br />
umfassenden und differenzierten Standortangebot entwickelt<br />
werden.<br />
28
Flächenbedarf<br />
Eine Orientierung für den Bedarf gibt die durch die HLT Gesellschaft<br />
für Forschung, Planung, Entwicklung im Raumordnungsgutachten<br />
1997 erstellte Erwerbstätigenprojektion 2010 für die Region Südhes-<br />
sen; darin wird mit einem Wiederanstieg der Erwerbstätigkeit über das<br />
1992 bereits erreichte Niveau hinaus gerechnet; in der Vergangenheit<br />
ist die Erwerbstätigenentwicklung allerdings innerhalb der Region<br />
günstiger verlaufen als in der Stadt <strong>Darmstadt</strong>. Dazu beigetragen ha-<br />
ben Verlagerungen vorhandener Gewerbebetriebe in die Randge-<br />
meinden der Stadt ¹). Umfangreiche Gewerbezuwachsflächen im Um-<br />
land, nach RPS 2000 sind dies 311 ha im Landkreis gegenüber 66 ha<br />
in der Stadt <strong>Darmstadt</strong>, lassen auch künftig einen regionalen Wettbe-<br />
werb um begrenzte Ansiedlungspotenziale erwarten.<br />
Entsprechend der Zielsetzung, eine Arbeitsplatzentwicklung zu ermög-<br />
lichen, die zu einem Ausgleich der Verluste in den 90er Jahren führt,<br />
ist für den Planungszeitraum 2004 - 2015 ein Flächenangebot für min-<br />
destens 10.000 neue Arbeitsplätze zu ermöglichen. In Flächenbedarf<br />
umgesetzt können ca. 500 000 qm BGF (ca. 60 ha Nettobauland) als<br />
Orientierungswert angenommen werden.<br />
Im Zeitraum 1990 - 1999 sind in <strong>Darmstadt</strong> ca. 25 000 qm BGF p. a.<br />
ausschließlich Büroflächen errichtet worden ² ) . Bei einer mittleren<br />
Dichte und auf den Zeitraum 2004 - 2015 bezogen, ergibt sich als<br />
Trendfortschreibung ein Büroflächenbedarf von ca. 300 000 qm BGF<br />
bzw. ca. 37 ha Nettobauland.<br />
¹) Die zu der Stadt <strong>Darmstadt</strong> weit günstigere Entwicklung der Beschäftigung im<br />
Landkreis <strong>Darmstadt</strong>-Dieburg ab 1993 wird nicht unwesentlich auf Betriebsverlage-<br />
rungen aus <strong>Darmstadt</strong> zurückgeführt; siehe HLT-Report Nr. 558 S. 15, HLT Gesell-<br />
schaft für Forschung, Planung, Entwicklung mbH, Wiesbaden 1998<br />
²) Büroflächenentwicklung in <strong>Darmstadt</strong> 1990 - 2000, Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong><br />
-102- AGW<br />
29
s. Teil D, Flächenbilanz<br />
Flächenpotenziale ><br />
0,5 ha im besiedelten<br />
Bereich<br />
s. Anhang C 1 (4-1/2)<br />
Flächenpotenziale in<br />
Neubaugebieten und<br />
Arrondierungen<br />
sh. Anhang C 1 (4-3)<br />
Planung<br />
Im Innenbereich werden die dargestellten, gewerblicher Nutzung vor-<br />
behaltenen Flächen im Saldo weitgehend konstant gehalten, insbe-<br />
sondere unter Einbeziehung des möglichen Gewerbeanteils in Ge-<br />
mischten Bauflächen. Das darin enthaltene Potenzial an freigesetzten<br />
Gewerbeflächen erreicht ca. 100 ha. Das übersteigt den eingeschätz-<br />
ten Flächenbedarf von ca. 60 ha erheblich.<br />
Das Gewerbeflächenpotenzial ist dabei bereits durch Umwidmung von<br />
freigesetzten Gewerbeflächen in Mischflächen begrenzt worden, wo-<br />
mit sich der Mischflächenanteil erhöht hat.<br />
Ergänzende Neubaugebietsausweisungen von ca. 20 ha dienen weit-<br />
gehend dem zusätzlichen Bedarf bestehender Gewerbebetriebe.<br />
Das Gesamtpotenzial an Flächen für gewerbliche Nutzungen erreicht<br />
somit ca. 120 ha ohne Reserven in Sonderbauflächen.<br />
ÜBERSICHT: Bauflächen und Flächenpotenzial für Gewerbliche Nutzungen / Sondernutzungen<br />
im FNP 2015<br />
Gewerbliche Bauflächen<br />
Gewerbeanteile an<br />
Gemischten Bauflächen <br />
Gewerbenutzungsanteil<br />
insgesamt<br />
Bestand<br />
insgesamt<br />
ha / brutto<br />
ca. 560<br />
ca. 60<br />
ca. 620<br />
besiedelter<br />
Bereich<br />
ha / brutto<br />
ca. 520<br />
ca. 80<br />
ca. 600<br />
davon:<br />
Flächenpotenzial<br />
ha +<br />
ca. 85<br />
ca. 15<br />
ca. 100<br />
Planung 2015<br />
Neubaugebiete<br />
ha / brutto<br />
ca. 20<br />
ca. 20<br />
im FNP<br />
insgesamt<br />
ha / brutto<br />
ca. 540<br />
ca. 80<br />
ca. 620<br />
Sonderbauflächen ca. 200 ca. 185 ca. 10 +) ca. 30 ca. 215<br />
+ im wesentlichen Nettobauland<br />
+) davon ca. 8,0 ha Innenreserve TUD Lichtwiese<br />
30
Für die Umsetzung in Plandarstellungen des FNP heißt dies<br />
1. Die Kernbereiche des Arbeitsstättengürtels im Westen werden als<br />
gewerbliche Bauflächen gesichert.<br />
Auch in den Gewerbegebieten, in denen - gemäß Einzelhandelskonzept<br />
in Gewerbegebieten (1) eine Ansiedlung von einzelnen<br />
großflächigen, nicht - zentrenrelevanten Fachmärkten ermöglicht<br />
werden soll, wird die Darstellung Gewerbliche Baufläche beibehalten.<br />
Großflächiger Einzelhandel, der durch einen rechtskräftigen<br />
Bebauungsplan gesichert ist und Fachmärkte mit genehmigten<br />
Abweichungsantrag bei der Regionalversammlung werden als<br />
Sonderbauflächen Einzelhandel dargestellt, soweit sie eine Fläche<br />
von 0,5 ha überschreiten.<br />
2. Die Stadtbereiche mit zentraler Lagequalität an der Rheinstraße,<br />
der Verkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof und am Westufer sollen<br />
durch Umwidmung in Gemischte Bauflächen aufgewertet werden.<br />
Auf Bebauungsplanebene kann dann eine weitere Nutzungsdifferenzierung<br />
in Kerngebiet erfolgen; damit soll vorrangig gewerbliche<br />
Nutzung bei hoher Dichte ermöglicht werden; zudem soll das<br />
Hauptbahnhofumfeld auch Zentrumsfunktionen aufnehmen können.<br />
Im weiteren Umfeld soll mit der Darstellung Gemischte Bauflächen<br />
die teilweise bereits vorhandene Struktur gewerblich- und<br />
wohngenutzter Bereiche gestützt werden (Verlegerviertel, Eschollbrücker<br />
Straße, Zone zwischen Heidelberger Straße und Donnersbergring).<br />
Der Bereich des Bahnbetriebswerks am Hauptbahnhof westlich der<br />
ICE-Trasse wird bei deren Realisierung vom Hauptbahnhofgleisfeld<br />
auch funktionell getrennt, so dass diese Flächen für gewerbliche<br />
Nutzungen verfügbar werden; eine solche Umnutzung kann<br />
jedoch erst nach Entwidmung als Bahnfläche im FNP aufgenommen<br />
werden.<br />
(1)<br />
"Einzelhandelskonzept <strong>Darmstadt</strong>, Teilplan Einzelhandel in Gewerbegebieten", Magistrat der Stadt<br />
<strong>Darmstadt</strong><br />
31
Flächenpotenziale in<br />
Neubaugebieten und<br />
Arrondierungen<br />
s. Anhang C 1 (4-1/3)<br />
3. In Randlagen werden mehrere bislang gewerblich genutzte Bauflä-<br />
chen in Wohnbauflächen umgewidmet (Erbacher Straße 0 17,<br />
Schenck A 33,).<br />
Neuerschließungen gewerblicher Bauflächen bzw. von Sonder-<br />
bauflächen bleiben überwiegend auf Eigenbedarf beschränkt. Dies<br />
sind die Standorte Merck Nord A 23, die GSI-Erweiterung, Hilpertstra-<br />
ße Nord W 23, die TUD-Erweiterung Lichtwiese und das Gebiet Wix-<br />
hausen Nordost. Letzteres soll für örtliche Betriebe das Angebot kos-<br />
tengünstiger, kleinparzellierter Gewerbeflächen in kundennaher Lage<br />
ergänzen.<br />
Einbeziehung landschaftsplanerischer Beurteilungen in die Abwägung<br />
Im Folgenden wird die Abwägung für geplante Gewerbegebiete darge-<br />
legt, zu denen eine Einzelbeurteilung aus landschaftsplanerischer<br />
Sicht vorliegt. Deren Ergebnis ist in der vorstehenden Erläuterung der<br />
Plandarstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s eingegangen.<br />
• Baugebiet Hilpertstraße Nord W 23 als Arrondierung des Telekom-<br />
quartiers (5,2 ha):<br />
Der Landschaftsplan stuft diese Fläche mit einem mittleren bis hohen<br />
Biotopwert ein. Es handelt sich um einen Misch- und Nadelwald, der<br />
als Vorrangfläche für den Grundwasserschutz ausgewiesen ist und<br />
laut Flächenschutzkarte vielfache Schutzfunktionen erfüllt; eine Aus-<br />
weisung als Bannwald ist geplant. Aus Sicht der Landschaftsplanung<br />
bestehen Bedenken. Bei Waldinanspruchnahme ist ein funktionaler<br />
Ersatz im Westwald notwendig.<br />
Abwägung:<br />
Das Telekomquartier befindet sich derzeit in der Entwicklung zum her-<br />
ausragenden Arbeitsstättenschwerpunkt an diesem Standort in bester<br />
Verkehrslage. Es fehlt eine angemessene Anbindung für den Indivi-<br />
dualverkehr. Dazu soll eine Erschließungsspange Rheinstraße / Eifel-<br />
ring / Hilpertstraße dienen, für die es keine Alternative gibt. Die Bau-<br />
32
flächenarrondierung ist durch rechtskräftigen Bebauungsplan W 23<br />
und Darstellung als Siedlungsbestandsfläche im RPS 2000 gesichert.<br />
Eine hinreichende Verkehrsanbindung für den Ausbau dieses Arbeitsstättenstandorts<br />
mit gesamtstädtischer Bedeutung wird als überwiegend<br />
gegenüber dem Umfang beeinträchtigter Waldschutzfunktionen<br />
gewertet. Im FNP wird am gegebenen Baurecht festgehalten.<br />
• Mischbaufläche Marienplatz (1,4 ha):<br />
Der Landschaftsplan stuft diese vegetationslose befestigte Kiesfläche<br />
mit einem geringen Biotopwert ein. Dennoch handelt es sich um die<br />
letzte verbliebene zentrumsnahe Freifläche mit potenzieller Erholungseignung.<br />
Diese ist Teil des historischen Grünzugs Havelstraße -<br />
Marienplatz - Wilhelminenplatz. Aus Sicht der Landschaftsplanung bestehen<br />
nur geringe Bedenken gegen die geplanten Bauflächen. Es<br />
wird vorgeschlagen, im nördlichen Bereich einen Grünzug zu entwickeln.<br />
Abwägung:<br />
Als wesentlicher zu beachtender Belang neben einem in dieser zentrumsnahen<br />
Lage zu deckenden Dienstleistungsbedarf und spezifischem<br />
Wohnbedarf wird die Stadtgliederungsfunktion der Fläche gesehen,<br />
die durch eine Grünverbindung am Nordrand berücksichtigt<br />
wird. Grünflächen für die wohnungsnahe Erholung bietet die Landgraf-<br />
Philipps-Anlage.<br />
• Erweiterung der GSI-Sonderbaufläche Wixhausen (20,0 ha):<br />
Der Landschaftsplan stuft diesen geschlossenen Waldbestand mit einem<br />
hohen bis mittleren Biotopwert ein. Zudem bestehen mehrfache<br />
Schutzfunktionen, der östliche Teil ist ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet.<br />
Aus Sicht der Landschaftsplanung stellt dieses Vorhaben<br />
mit einem großflächigen Waldverlust einen erheblichen Eingriff<br />
dar. Notwendig ist ein funktionaler Ausgleich der beanspruchten Waldflächen<br />
im Nahbereich.<br />
33
Abwägung:<br />
Die geplante Neuanlage widerspricht der Darstellung Wald im Regio-<br />
nalen Grünzug des RPS 2000 und macht eine Abweichungsgenehmigung<br />
vom Regionalplan erforderlich. Zudem müssen die Flächen aus<br />
dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden.<br />
Die Sicherung ausreichender Entwicklungsmöglichkeiten der GSI hat<br />
für die Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> herausragende Bedeutung. Zudem<br />
sind diese standortgebunden, die Waldinanspruchnahme somit<br />
nicht zu umgehen. Eine alternativ denkbare Erweiterung nach Norden<br />
in den Mörsbacher Grund oder nach Süden in den Bereich der Stahlberge<br />
ist städtebaulich nicht vertretbar (Zersiedlung im Freiraum).<br />
Im FNP wird deshalb eine möglichst kompakte Erweiterung der Sonderbauflächen<br />
dargestellt und zugleich eine Rücknahme der Landschaftsschutzgebietsgrenze<br />
vermerkt.<br />
• Gewerbliche Baufläche Wixhausen Nordost (5,6 ha):<br />
Der Landschaftsplan stuft diese Fläche mit überwiegender Ackernutzung<br />
mit einem geringen Biotopwert ein, er gilt jedoch als wertvolle<br />
Übergangsfläche zu den angrenzenden Naherholungsräumen. Aus<br />
Sicht der Landschaftsplanung bestehen trotz des Verlustes von wertvollen<br />
Ackerflächen und wohnungsnaher Erholungsfläche geringe Bedenken<br />
mit der Empfehlung, zur offenen Ackerflur neue Siedlungsrandstrukturen<br />
zu schaffen; der Waldabstand ist zu beachten.<br />
Abwägung:<br />
Unter Beachtung der landschaftsplanerischen Maßgabe, eine Pufferzone<br />
zum Waldrand (200 m) freizuhalten, wird im FNP eine Gewerbegebietserweiterung<br />
Wixhausen Nordost dargestellt. Damit kann dem<br />
Belang Rechnung getragen werden, ein ergänzendes Angebot für Eigenbedarf<br />
kleiner Darmstädter Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit<br />
kostengünstigen, kleinparzellierten Flächen zu schaffen.<br />
34
• Gewerbegebiet Pfungstädter Straße Nordwest (E 51):<br />
Der Landschaftsplan stuft diese Fläche als Mischwaldbestand mit einem<br />
mittleren Biotopwert ein. Aufgrund der durchlässigen Flugsandböden<br />
liegt dieser Bereich in der Wasserschutzzone IIIa, zudem hat<br />
der Wald Klima-, Sicht- und Immissionsschutzfunktion. Aus Sicht der<br />
Landschaftsplanung bestehen Bedenken gegenüber einer Gewerbegebietsabrundung.<br />
Abwägung:<br />
Die Inanspruchnahme eines Teils der Waldfläche ist unvermeidbar,<br />
weil davon der Fortbestand eines an diesen Standort gebundenen Betriebes<br />
abhängt. Es wird ein Gehölzgürtel als Pufferzone zum westlich<br />
angrenzenden Wohngebiet erhalten, der überwiegend eine Sichtschutzfunktion<br />
im bebauten Bereich hat. Im FNP wird dieser deshalb<br />
als Grünfläche dargestellt.<br />
35
s. Teil A, Abschnitt<br />
Zielvorgaben<br />
und<br />
Landschaftsplan -<br />
Grundlagen- und<br />
Entwicklungsteil<br />
Teil C 3. Grün- und Freiflächen, Landschaftsflächen<br />
Entwicklungsziele Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Die übergeordneten Zielvorstellungen zur städtischen Umweltqualität<br />
werden durch folgende Entwicklungsziele des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege im Landschaftsplan differenziert.<br />
Ökologische Stabilisierung:<br />
Die durch die natürlichen Faktoren bestimmten ökologischen<br />
Qualitäten der Freiflächen sind entsprechend ihrer Vorrangfunk-<br />
tion zu erhalten und zu stabilisieren; die für das Klima bedeutsa-<br />
men Flächen insbesondere Bachauen und Kaltluftentstehungs-<br />
gebiete sind von Bebauung freizuhalten.<br />
Die Grün- und Freiflächen innerhalb der bebauten Stadtteile sind<br />
zu erhalten und zu entwickeln. Insbesondere ist die Vernetzung<br />
der "Stadtbiotope" mit der freien Landschaft herzustellen. Die<br />
Verbesserung des innerstädtischen Kleinklimas durch stärkere<br />
Durchgrünung der Bau- und Verkehrsflächen in verdichteten Ge-<br />
bieten ist anzustreben; insbesondere sind Durchlüftungsschnei-<br />
sen zu sichern.<br />
Teile von Natur und Landschaft, welche die Anforderungen der §§<br />
12 - 15 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) erfüllen, und solche, in<br />
denen Eingriffe in Natur und Landschaft unterbleiben sollen, sind<br />
vorrangig zu schützen und entsprechend ihrem Schutzzweck zu<br />
entwickeln.<br />
Der Bestand an Waldflächen ist zu erhalten und zu sichern; ins-<br />
besondere sind naturnahe Waldbaumethoden und die Förderung<br />
einer potentiell natürlichen Vegetation anzustreben.<br />
36
Es sind Möglichkeiten zur natürlichen Grundwasseranreicherung<br />
zu prüfen. Die für die Grundwasserneubildung wichtigen Freiflächen<br />
sind zu erhalten. Der Verschmutzung von Grund- oder Oberflächengewässer<br />
ist entgegenzuwirken. Fließgewässer sollen<br />
soweit wie möglich renaturiert werden, ihre natürliche Selbstreinigungskraft<br />
soll durch Ufergehölze und naturnahen Ausbau gefördert<br />
werden.<br />
Landwirtschaftlich wertvolle Böden sollen erhalten werden; Deflationsgefährdungen<br />
und Verunreinigungen sollen vermieden<br />
werden. Biotisch verarmte Landschaftsteile sind u.a. durch die<br />
Anlage von Feuchtbiotopen im Zusammenhang mit der Renaturierung<br />
von Fließgewässern zu bereichern.<br />
Erholung und Grünversorgung:<br />
Landschaftsräume mit guter natürlicher Erholungseignung und<br />
geringen Belastungen wie Laubwaldgebiete, Bachauen, Streuobstwiesen<br />
etc. sind zu sichern. Der Erholungswert landwirtschaftlicher<br />
Flächen ist durch Anreicherung mit landschaftsgestalterischen<br />
Elementen zu erhöhen.<br />
Die Ausstattung der Stadt mit Grünflächen soll erhalten und verbessert<br />
werden durch die Erweiterung, Vergrößerung und den<br />
Ausbau der vorhandenen Grün- und Erholungsflächen. Besondere<br />
Standort- und Vegetationsverhältnisse sind bei der Gestaltung<br />
und Nutzung der Freiflächen zu beachten.<br />
Die allgemeine Zugänglichkeit der Grün- und Freiflächen soll<br />
auch dort, wo es sinnvoll und möglich ist, bei Sportflächen,<br />
Kleingartenanlagen und Friedhöfen hergestellt werden, da diese<br />
Anlagen über ihre spezielle Funktion hinaus eine allgemeine Erholungsfunktion<br />
haben.<br />
Wegebeziehungen zu den örtlichen Grünflächen und zu den Erholungsbereichen<br />
sind auszubauen. Die Erreichbarkeit wohnungs-<br />
und siedlungsnaher Freiräume ist über die Entwicklung<br />
von Grünzügen und Grünverbindungen zu verbessern.<br />
37
Liste der ausgewähltenraumwirksamen<br />
Denkmale,<br />
siehe Anhang A (8)<br />
Stadt- und Landschaftsbild:<br />
Landschaftliche Kleinstrukturen und typische Landschaftsele-<br />
mente müssen bewahrt bzw. wieder hergestellt werden, ausge-<br />
räumte Feldfluren und verarmte Landschaftsteile sind durch glie-<br />
dernde und gestaltende Landschaftselemente anzureichern. Un-<br />
erwünschte Entwicklungen wie die Zersiedlung von Landschafts-<br />
teilen sollen verhindert bzw. in ihren Auswüchsen korrigiert wer-<br />
den.<br />
Grün- und Freiflächensysteme, welche die Stadt gliedern, die Ori-<br />
entierung in den Quartieren erleichtern und größere räumliche<br />
Zusammenhänge verdeutlichen, sind zu erhalten und zu entwi-<br />
ckeln. In den verdichteten Gebieten sind vor allem örtliche, klein-<br />
räumige Verbindungen herzustellen bzw. zu ergänzen.<br />
Wertvolle Parkanlagen und Alleen sind zu erhalten.<br />
Die Ortsränder sind landschaftlich einzugliedern.<br />
Denkmalschutz:<br />
Die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist, die Kul-<br />
turdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschich-<br />
te und Entwicklung zu schützen und für die Zukunft zu erhalten.<br />
Denkmalpflege ist deshalb Kulturpflege.<br />
38
s. Landschaftsplan<br />
- Entwicklungsteil<br />
Räumliches Leitbild<br />
Im Landschaftsplan ist ein räumliches Leitbild abgeleitet worden. Dies<br />
beinhaltet ein räumlich - funktionales Gesamtkonzept für den Pla-<br />
nungsraum <strong>Darmstadt</strong>. Aus Sicht von Naturschutz und Landschafts-<br />
pflege sind folgende Ziele und Maßnahmen räumlich konkretisiert<br />
worden:<br />
- Biotopverbundflächen:<br />
Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotop-<br />
schutz, die vorrangig zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln<br />
sind<br />
- Auen und Gewässer:<br />
Fließgewässer und Auen mit besonderer Bedeutung für Naherho-<br />
lung, Biotopschutz, Gewässerschutz, Klima; sie sind als ökologische<br />
Leistungszonen extensiv zu nutzen und offen zu halten<br />
- Bereiche mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung:<br />
Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit, die der Landwirtschaft<br />
vorbehalten werden sollen<br />
- Klimarelevante Räume:<br />
Freiräume, die als unverzichtbare Kaltluftsammelgebiete und wichti-<br />
ge Leitbahnen offengehalten werden müssen<br />
- Bereiche mit überwiegend waldbaulicher Nutzung:<br />
besonders schutzwürdige Waldflächen mit sich vielfach überlagern-<br />
den ökologischen Funktionen, die entsprechend ihrer Sozialfunktion<br />
zu bewirtschaften sind (vor allem Westwald)<br />
- Freiflächen für die Erholung in der Landschaft und im Siedlungsbe-<br />
reich<br />
Bereiche mit großer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erho-<br />
lung, die sich auf Grund der Landschaftsbildqualität, Ausstattung mit<br />
Erholungseinrichtungen sowie günstigen Lagen zu Wohngebieten<br />
und frei von Störungen, besonders für die landschaftsgebundene<br />
Erholung eignen, deren Vernetzung mit den Grünflächen im Sied-<br />
lungsbereich.<br />
39
Grundsätzliche Hinweise<br />
zur Übernahmelandschaftsplanerischer<br />
Inhalte in<br />
den FNP s. in Teil B,<br />
Abschnitt Landschaftsplan<br />
- <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
Übernahme landschaftsplanerischer Inhalte in den Flächennut-<br />
zungsplan<br />
Vorbemerkung<br />
Der Landschaftsplan beurteilt die geplante Flächennutzung und damit<br />
vorbereitete Eingriffe aus Sicht des Naturschutzes und der Land-<br />
schaftspflege. Die Gesamtabwägung mit allen weiteren Belangen er-<br />
folgt im FNP. Wesentliche Abweichungen vom Landschaftsplan sind in<br />
den betreffenden Kapiteln dieses Erläuterungsberichts begründet. Bei<br />
der Darstellung im FNP sind die landschaftsplanerischen Nutzungsbe-<br />
stimmungen auf die Kategorien der Baunutzungsverordnung abge-<br />
stimmt.<br />
Im Einzelnen werden die in der Entwicklungskonzeption des Land-<br />
schaftsplans in ihrem Flächenbezug konkretisierten Ziele und Maß-<br />
nahmen wie folgt im FNP dargestellt:<br />
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />
Die Bereiche mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Land-<br />
schaftsbild sind die Schutzflächen nach Naturschutzrecht. Diese wer-<br />
den im <strong>Flächennutzungsplan</strong> als "nachrichtliche Übernahmen" bzw.<br />
Vermerke (geplante Schutzflächen) durch eine die Nutzung überla-<br />
gernde Abgrenzung dargestellt.<br />
Naturschutzgebiete (§ 12 HENatG)<br />
Es existieren in <strong>Darmstadt</strong> 13 rechtskräftig ausgewiesene Natur-<br />
schutzgebiete, die den höchsten Schutzstatus aufweisen. Mit ca. 580<br />
ha stehen damit ca. 5 % der Gemarkungsfläche unter Naturschutz.<br />
Ergänzend sind im Landschaftsplan Neuausweisungen vorgeschlagen<br />
und Planungen von Fachbehörden aufgenommen, die im FNP ver-<br />
merkt werden.<br />
40
Abgrenzung LSG I<br />
und LSG II siehe<br />
Anhang A (7)<br />
Landschaftsschutzgebiete (§ 13 HENatG)<br />
Für die Stadt <strong>Darmstadt</strong> wurde 2004 ein neu abgegrenztes Land-<br />
schaftsschutzgebiet rechtskräftig. Anlass für die Novellierung war u.a.<br />
die Notwendigkeit, die alte Landschaftsschutzgebietsverordnung von<br />
1973 der aktuellen Rechtssprechung und insbesondere der Europäi-<br />
schen Gesetzgebung anzupassen.<br />
Das neue Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 6700 ha<br />
und wurde gegenüber dem alten Landschaftsschutzgebiet nur leicht<br />
reduziert.<br />
Zu der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Stadt Darm-<br />
stadt" 2004 ist die Gemarkung <strong>Darmstadt</strong> in zwei Zonen untergliedert.<br />
Die Zone I (LSG I) besteht aus den beiden Teilflächen "Griesheimer<br />
Sand" und "Prinzenberg bei Eberstadt", die Zone II (LSG II) umfasst<br />
die übrigen Flächen. Die beiden Teilflächen der Zone I erfüllen die na-<br />
turschutzfachlichen Kriterien eines Europäischen Vogelschutzgebietes<br />
und werden Teil des kohärenten europäischen Netzes von Schutzge-<br />
bieten "Natura 2000".<br />
Das Schutzziel soll durch Vermeidung von Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft sowie durch eine nachhaltige und ordnungsgemäße land-<br />
und forstwirtschaftliche Nutzung erreicht werden.<br />
Besondere Schutzzwecke in den als LSG I dargestellten Flächen ist<br />
darüber hinaus, den dort vorkommenden Vogelarten die Lebensstät-<br />
ten und Lebensräume zu erhalten und wieder herzustellen, um ihr Ü-<br />
berleben und ihre Vermehrung sicherzustellen.<br />
41
Objektliste<br />
s. Landschaftsplan<br />
- Entwicklungsteil,<br />
Tabelle „wertvolle<br />
Biotope“<br />
Naturdenkmale (§ 14 HENatG)<br />
Deren Schutzintensität entspricht derjenigen von Naturschutzgebieten,<br />
Naturdenkmale haben jedoch eine geringere Größe. Aus Darstel-<br />
lungsgründen sind ausschließlich flächenhafte Naturdenkmale im FNP<br />
übernommen, die Einzelobjekte, meist Einzelbäume, sind im Land-<br />
schaftsplan ersichtlich und in dessen Textteil aufgelistet.<br />
Es ist geplant, drei flächenhafte Naturdenkmale in Naturschutzgebiete<br />
umzuwandeln.<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 15 HENatG)<br />
Dieser Paragraf dient dem Schutz von Landschaftsbestandteilen,<br />
meist Vegetationsbeständen. In <strong>Darmstadt</strong> gibt es bisher keine Aus-<br />
weisungen, 3 Objekte sind im Landschaftsplan vorgesehen, die als<br />
Vermerke übernommen werden.<br />
Gesetzliche geschützte Biotope (§ 15d HENatG) ¹)<br />
Diese Lebensräume und Landschaftsbestandteile sind durch ihr Vor-<br />
handensein generell, ohne formelles Unterschutzstellungsverfahren<br />
geschützt. Die im Landschaftsplan dargestellten Objekte sind im FNP<br />
nachrichtlich übernommen.<br />
Gebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH)<br />
Mit dem Erlass einer FFH-Richtlinie verfolgt die Europäische Union<br />
das Ziel, ein europäisches Biotopverbundsystem zu entwickeln, um<br />
Lebensräume für besonders schutzwürdige, vom Aussterben bedrohte<br />
Tiere und Pflanzen zu erhalten. Auf Grundlage der zwischenzeitlichen<br />
Umsetzung in deutsches Recht durch §§ 19 ff Bundesnaturschutzge-<br />
setz (BNatSchG) werden die gemeldeten Gebiete auf Bestätigung<br />
durch die EU-Kommission nach dessen Vorschriften zu Naturschutz-<br />
gebieten erklärt; die gemeldeten FFH-Gebiete decken sich dabei be-<br />
reits weitgehend mit ausgewiesenen bzw. geplanten NSG. Im FNP<br />
werden die gemeldeten und im Landschaftsplan dargestellten FFH-<br />
Gebiete nachrichtlich vermerkt.<br />
¹) entspricht § 23 Biotopen gem. HENatG 1994<br />
42
Bannwald, Schutzwald, Erholungswald<br />
Nach dem Forstrecht ist es möglich, einen Schutz von Waldflächen in<br />
drei verschiedenen Schutzkategorien zu erklären:<br />
Nach § 22 Hess. Forstgesetz (HeFoG) kann Wald zu Bannwald erklärt<br />
werden, wenn er "wegen seiner besonderen Bedeutung für das Gemeinwohl<br />
unersetzlich ist". Dieser Wald darf nicht gerodet und in eine<br />
andere Nutzungsart umgewandelt werden. Der im FNP vermerkte<br />
derzeitige Planungsstand sieht vor, dem siedlungsnahen Westwald<br />
diesen Schutzstatus zu geben, da er eine herausragende Bedeutung<br />
für den Bodenschutz, den Lärmschutz und den Klimaschutz besitzt.<br />
Eine Erklärung zum Schutzwald, ebenfalls nach § 22 HeFoG, hat ähnlich<br />
einschneidende Wirkung, jedoch kann eine Rodung ausnahmsweise<br />
genehmigt werden. Bei Schutzwald ist es möglich, Auflagen für<br />
seine Bewirtschaftung zu erteilen. Teile des Westwaldes sind im FNP<br />
als rechtskräftig ausgewiesener Schutzwald vermerkt.<br />
In Verdichtungsgebieten kann Wald nach § 23 HeFoG zu Erholungswald<br />
erklärt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert,<br />
dass bestimmte Waldflächen stärker im Sinne der erholungssuchenden<br />
Bevölkerung gestaltet werden sollen. Der Darmstädter Ostwald ist<br />
ebenfalls bereits 1973 zum Erholungswald erklärt worden.<br />
Die nachrichtliche Übernahme im FNP wird auf die herausragenden<br />
Schutzkategorien Bannwald und Schutzwald begrenzt.<br />
43
s. Teil B, Abschnitt<br />
Landschaftsplan und<br />
<strong>Flächennutzungsplan</strong><br />
Flächen zum Ausgleich von Eingriffen und für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Land-<br />
schaft<br />
Im FNP sind potenzielle Ausgleichsflächen für geplante oder absehba-<br />
re Eingriffe dargestellt. Es sind Bereiche, die sich laut Landschaftsplan<br />
für Ausgleichsmaßnahmen besonders eignen, in erster Linie Biotop-<br />
entwicklungsflächen. Im FNP können damit auf Gesamtgemarkungs-<br />
ebene frühzeitig Ausgleichsflächen zunächst auch ohne räumliche<br />
Zuordnung gesichert werden.<br />
Für die Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs sind vor allem das<br />
Ausmaß der geplanten baulichen Nutzung und die Bedeutung der be-<br />
anspruchten Fläche für Naturhaushalt und Landschaftsbild maßgeb-<br />
lich. Da die konkrete Beeinträchtigung von Natur und Landschaft bei<br />
meist geringem Konkretisierungsgrad der Planung noch nicht abseh-<br />
bar sind, lässt sich dessen Umfang im FNP nur überschlägig summa-<br />
risch aufzeigen.<br />
Für eine sich daraus ergebende Abschätzung ohne Differenzierung<br />
nach Eingriffs- und Ausgleichstypen und zudem ohne Berücksichti-<br />
gung des Ausgleichs im Eingriffsgebiet wird deshalb pauschal ein<br />
Verhältnis von 1 : 1 der Eingriffsflächen zu den Ausgleichsflächen ¹)<br />
als Rahmengröße angestrebt. Eingriffsfläche wird dabei vereinfachend<br />
mit dem Bebauungsplangeltungsbereich, i.d.R. Bruttobauland, gleich-<br />
gesetzt.<br />
In den folgenden Übersichten werden die im FNP dargestellten<br />
rechtskräftig festgesetzten und potenziellen Ausgleichsflächen als<br />
auch die absehbaren Eingriffe in Natur und Landschaft aufgelistet.<br />
¹) Quelle: Arno Bunzel: Bauleitplanung und Flächenmanagement bei Eingriffen in<br />
Natur und Landschaft, Hrsg.: Deutsches Institut für Urbanistik.<br />
44
Nicht realisierte, ( i.d.R. durch<br />
Bebauungsplan) gesetzlich<br />
festgelegte Ausgleichsflächen<br />
Potenzielle Ausgleichsflächen<br />
* im Plan nicht dargestellt<br />
Ausgleichsflächen<br />
Lfd.Nr. ha<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
20<br />
21<br />
22<br />
23<br />
24<br />
25<br />
26<br />
27<br />
28<br />
Brühlwiesengraben<br />
Grünanlage Carl-Schenck-Ring *<br />
Streuobstwiesen,Gehölze,Grünfläche Wolfhartweg<br />
Einzelmaßnahmen i.d. Waldbucht Kranichstein *<br />
Grünanlagen-Dreieck Baugebietssüdseite Kranichstein<br />
Grünanlage nördlich Ohlenbachgraben<br />
Streuobstwiesen Seitersweg<br />
Extensivgrünland Wilder Graben<br />
Extensivgrünland Brühlwiesengraben, Mörsbacher Grund<br />
Waldneuanlage südlich GSI<br />
Extensivgrünland Randbereich der Stahlbergdünen<br />
Extensivgrünland ׳Am Hasenpfad׳ Wixhausen<br />
Extensivgrünland Apfelbach-Ottilienmühle<br />
Extensivgrünland in Bachauen Aumühle, westlich Leibchesmühle<br />
und östlich Frankfurter Straße<br />
Extensivgrünland Silzbach östlich Totenberge<br />
Waldneuanlage nördlich NSG Kleewoog<br />
Waldneuanlage südlich Weiterstädter Landstraße<br />
Waldneuanlage in Gleiszwickel westlich Merck und Waldneuanlage<br />
westlich B 3 neu<br />
Extensivgrünland östlich Rodgaustraße<br />
Extensivgrünland Ruthsenbachaue östlich RHB Seewiese<br />
Trockenrasenfluren nördlich und südlich NSG Griesheimer Düne<br />
Streuobstwiesen Hetterbach<br />
Waldneuanlage östlich Weinweg, Eberstadt Ost<br />
Waldneuanlage Eberstadt West zwischen A 5 und Bahn, südlich<br />
Modau<br />
Extensivgrünland Modauaue West und Ost<br />
Extensivgrünland östlich Mühltalstraße und am Schleifberg<br />
Extensivgrünland am Beerbach, Einmündung Modau<br />
Extensivgrünland An der langen Weide<br />
Extensivgrünland Hinter dem Birnbaum<br />
Extensivgrünland Im Lammkeulchesgarten<br />
2,2<br />
Rechtskräftig (i.d.R.<br />
Bebauungsplan<br />
Im Aufstellungsverfahren<br />
In Planung<br />
Eingriffe<br />
Wx 8 Im Appensee<br />
N 51 Carl-Schenck-Ring<br />
E 44 Wolfhartweg<br />
K 13 Am Lindgraben Kranichstein<br />
K 6.1 Kranichstein Südwest<br />
0 19 Gärten am Seitersweg<br />
Gewerbegebiet Wixhausen<br />
GSI-Erweiterung Wixhausen<br />
A 34 Dianastr./Kalkofenweg<br />
Sportanlagen und Grünflächen<br />
Arheilgen Nordwest<br />
Erweiterung Comeniusschule<br />
Dieburger Str./Molkenbach<br />
Marienplatz West<br />
Bebauung am Akaziengarten<br />
Blockinnenbebauung Nieder-<br />
Ramstädter Straße -<br />
Claudiusweg<br />
W 23 Hilpertstraße Nord<br />
Erweiterung TUD Lichtwiese<br />
E 51 Pfungstädter Straße<br />
Nordwest<br />
B 26 Nordostumgehung<br />
Freihaltung B 3 Fortführung<br />
Gräfenhäuser Straße - Rheinstraße<br />
ICE-Trasse<br />
Freihaltungen in Fortführung<br />
über Hauptbahnhof <strong>Darmstadt</strong><br />
ha ¹<br />
2,0<br />
3,0<br />
10,0<br />
0,5<br />
17,0<br />
4,5<br />
5,6<br />
20,0<br />
0,6<br />
9,0<br />
0,5<br />
1,0<br />
1,4<br />
1,0<br />
0,6<br />
5,2<br />
8,0<br />
1,5<br />
ca. 3,0<br />
ca. 4,0<br />
ca. 9,0<br />
Summe ca. 110,0 ha<br />
¹) Annahme: Eingriffsfläche = Bruttobauland<br />
Bemerkungen<br />
Ausgleichsfläche im Plan nicht<br />
dargestellt<br />
Ausgleichsfläche im Plan nicht<br />
dargestellt<br />
nicht ausgleichspflichtig<br />
Legalisierung ungenehmigter<br />
Gärten im Außenbereich<br />
Eingriffsfläche in Wald<br />
Rechtskräftiger Bebauungsplan<br />
Rechtskräftiger Bebauungsplan<br />
Eingriffsfläche in Wald<br />
= Eingriffsfläche in Wald bei Freihaltung<br />
westl. Waldkolonie<br />
Davon ca. 5,0 ha Eingriffsfläche in<br />
Wald auf Darmstädter Gemarkung,<br />
für beide Trassen annähernd<br />
gleich<br />
In % Versiegelung<br />
90<br />
80<br />
30<br />
40<br />
40<br />
70<br />
50<br />
30<br />
90<br />
In ha<br />
5,0<br />
15,0<br />
0,2<br />
0,2<br />
0,4<br />
1,0<br />
0,5<br />
0,2<br />
1,3<br />
46
Flächen für die Landwirtschaft<br />
Die Entwicklung der Landwirtschaft in <strong>Darmstadt</strong> ist gekennzeichnet<br />
durch:<br />
- Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen vermindern sich anhaltend;<br />
vor allem durch neue Bauflächen, Straßenflächen einschließlich<br />
Grünflächen und durch Aufforstungen<br />
- Die Landwirtschaft zieht sich aus nicht ökonomisch nutzbaren Flächen<br />
zurück (Streuobstwiesen Eberstadt, Griesheimer Sand)<br />
Auch in einem Verdichtungsgebiet wie <strong>Darmstadt</strong> muss eine langfristig<br />
planende Landwirtschaft durch Abgrenzung von Vorzugsräumen ermöglicht<br />
werden, in denen die Landbewirtschaftung auf Dauer sichergestellt<br />
werden soll. Damit bleibt eine stadtnahe Versorgung der Bevölkerung<br />
im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung möglich. Die<br />
Landwirtschaft soll diese Flächen auch im Interesse der Bevölkerung<br />
als wertvolle Freiflächen für klimatische und lufthygienische Aufgaben<br />
sowie für die Naherholungsmöglichkeiten offen halten und pflegen.<br />
Besonders in den überwiegend ausgeräumten, intensiv genutzten<br />
Ackerflächen im nördlichen Gemarkungsteil ist eine ökologische Aufwertung<br />
der landwirtschaftlichen Flächen erforderlich. Im FNP sind innerhalb<br />
der landwirtschaftlichen Gebiete Flächen zur Nutzungsextensivierung<br />
ausgewiesen. Diese Darstellung beschränkt sich auf die vorrangig<br />
vor allem im Sinne des Biotopschutzes aufzuwertenden Standorte.<br />
Damit soll der Belang, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen<br />
niedrig zu halten, berücksichtigt werden. Die im Landschaftsplan<br />
darüber hinaus entwickelte Vernetzung durch linienhafte und punktförmige<br />
Biotope auf Flächen für allgemeine landwirtschaftliche Nutzungen<br />
wird hingegen im FNP nur als generalisierte Darstellung übernommen.<br />
In diese Kategorie einbezogen sind im wesentlichen die<br />
landwirtschaftlichen Flächen, die im Regionalen Grünzug liegen.<br />
Die Darstellung von Aufforstungen landwirtschaftlicher Flächen beschränkt<br />
sich unter geringfügigen Ausnahmen auf regionalplanerisch<br />
abgestimmte Flächen.<br />
47
s. FNP-Planteil, Bereiche<br />
zur Neuanlage<br />
von Gehölzen<br />
und Wiedervernässung<br />
von Gräben<br />
s. Landschaftsplan<br />
<strong>Darmstadt</strong>, Entwicklungsteil<br />
s. Abschnitt „wilde<br />
Freizeitgärten“<br />
Ökologisch wertvolles Grünland und Flächen ohne wirtschaftliche Nut-<br />
zung (Streuobstwiesen, Brachen)<br />
Diese Flächen gehören zum Grundgerüst des Biotopverbundes, die im<br />
Landschaftsplan als „Biotopverbund- und Entwicklungsflächen" und<br />
als "Flächen mit eingeschränkter Bewirtschaftung oder Sicherstellung<br />
der Pflege oder Nutzung" ausgewiesen sind. Die Darstellung "ökolo-<br />
gisch wertvolles Grünland" fasst daher im FNP extensiv genutztes<br />
Grünland und sonstige Gras- und Krautfluren (ohne Trockenrasen-<br />
standorte) des Landschaftsplans zusammen.<br />
Die Streuobstwiesen in Eberstadt Ost sind eine historische, extensive<br />
Bewirtschaftungsform, die heute nicht mehr rentabel durchgeführt<br />
werden kann, so dass die Flächen zunehmend brach fallen; diese sind<br />
teilweise in intensive Freizeitgärten mit Hütten und Einzäunungen um-<br />
genutzt worden. Die Streuobstkulturen stellen jedoch ein ökologisch<br />
und für die Naherholung wertvolles typisches Landschaftselement dar.<br />
Mit Aufnahme einer gesonderten Nutzungsart "Streuobstwiese" im<br />
<strong>Flächennutzungsplan</strong> soll deutlich werden, dass der Eberstädter Os-<br />
ten mit seinen Streuobstbeständen als "Bereich für Schutz und Ent-<br />
wicklung von Natur und Landschaft" ¹) gilt und ökologische Funktionen<br />
Vorrang vor entgegenstehenden oder beeinträchtigenden Nutzungs-<br />
ansprüchen haben. Mit dieser Planaussage wird der öffentliche Be-<br />
lang dokumentiert, über zielkonforme Bewirtschaftungsformen im<br />
Eberstädter Osten überwiegend eine Streuobstwiesennutzung zu er-<br />
halten.<br />
¹) s. Regionalplan Südhessen 2000<br />
48
Waldflächen<br />
Fast 50 % (ca. 5700 ha) der Gemarkungsfläche sind heute Wald.<br />
<strong>Darmstadt</strong> ist auch heute noch weitgehend von Wald umgeben.<br />
Nahezu der gesamte Wald besitzt sich mehrfach überlagernde<br />
Schutz- und Erholungsfunktionen. Damit nimmt der Darmstädter Wald<br />
in Südhessen eine Sonderstellung ein. Während im Westwald die Immissions-,<br />
Klima- und Wasserschutzfunktion überwiegt, hat der Ostwald<br />
vorrangige Bedeutung für die Naherholung und den Biotopschutz.<br />
Für Wald im Verdichtungsraum gilt in hervorgehobenen Maße,<br />
dass neben den betriebswirtschaftlichen Zielen der Forstwirtschaft<br />
gleichrangig die Wohlfahrtswirkungen des Waldes stehen, entsprechend<br />
§ 5 Hess. Forstgesetz. In die forstliche Planung sollten verstärkt<br />
Maßnahmen für Naturschutz und Erholung eingehen.<br />
Die Darstellung des Waldbestandes im Landschaftsplan ist weitgehend<br />
im FNP übernommen. Abweichend davon sind Waldinseln innerhalb<br />
des Siedlungsbereichs als Grünflächen dargestellt und Sukzessionsflächen<br />
in Eberstadt als Wald ausgewiesen.<br />
Ebenfalls nicht im FNP übernommen wird eine Walddarstellung des<br />
Landschaftsplans auf dem stillgelegten östlichen Teil der Rangiergleisfläche<br />
<strong>Darmstadt</strong> - Kranichstein mit bereits entwickeltem Sukzessionswald.<br />
Bis zur Entwidmung der Fläche nach dem Eisenbahngesetz<br />
muss diese abweichend zum Landschaftsplan als Bahnfläche<br />
nachrichtlich übernommen werden.<br />
49
s. Abschnitt<br />
Grünflächen<br />
Nach Abschluss der großflächigen Aufforstungen im Griesheimer<br />
Sand hat <strong>Darmstadt</strong> derzeit eine nahezu ausgeglichene Waldflächen-<br />
bilanz. Durch die geplante Siedlungsentwicklung ist jedoch mit größe-<br />
ren Waldinanspruchnahmen zu rechnen. Laut Landschaftsplan eignen<br />
sich nur wenige Standorte für eine Waldneuanlage. Die „Landwirt-<br />
schaftlichen Vorrangflächen“ in Wixhausen/Arheilgen sollten als wald-<br />
freie Landschaftsräume im Gemarkungsgebiet erhalten bleiben. In<br />
Anbetracht des damit zu erwartenden Mangels an Ausgleichsflächen<br />
für zu erwartende Waldverluste sind über die Festsetzungen des<br />
Landschaftsplans hinaus ergänzend regionalplanerisch abgestimmte<br />
Aufforstungsflächen im FNP aufgenommen. Dies betrifft die Standorte<br />
östlich der Stahlberge, Wixhausen und eine Waldbucht am Weinweg<br />
in Eberstadt.<br />
Grün- und Freiflächen<br />
Dieser Abschnitt beinhaltet die Grün- und Freiflächen, die von der<br />
Stadt entweder der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfügung ge-<br />
stellt oder Vereinen und Gruppierungen für die Nutzung durch deren<br />
Mitglieder überlassen werden.<br />
Diese Flächen werden, obwohl auch "Infrastruktureinrichtungen" ge-<br />
hörig, überwiegend hier bei den Grün- und Freiflächen behandelt, da<br />
die Freiflächennutzung gegenüber der baulichen Nutzung überwiegt<br />
und da die Aspekte der Grünqualität angesprochen werden.<br />
50
Grünsystem<br />
Grundgedanke der allgemeinen Grünordnung ist ein Netz zusammen-<br />
hängender Grünanlagen. Dieses Netz verbindet als übergeordnetes<br />
Grünsystem die einzelnen Wohngebiete, die Stadtteile und die Außen-<br />
räume (Naherholungsgebiete) miteinander. Isoliert im Stadtgebiet lie-<br />
gende Grün- und Freiflächen sollen in ein System von Grünzügen und<br />
Grünverbindungen eingebunden werden. Grundgerüst dieses Grün-<br />
systems bilden in <strong>Darmstadt</strong> die landschaftlich geprägten (L) und städ-<br />
tischen Grünzüge (S):<br />
1 L Brühlwiesengraben in Wixhausen<br />
2 L Silz und Mühlbach in Wixhausen<br />
3 L, S Ruthsenbach in Kranichstein und Arheilgen<br />
4 S Darmbach - Woog in der Kernstadt<br />
5 L Modau in Eberstadt<br />
6 S Bürgerpark Nord - Nordbahnhof - Auf der Hardt in<br />
Der Kernstadt und Arheilgen<br />
7 S Oberfeld - Rosenhöhe in der Kernstadt<br />
8 S Böllenfalltor - Lichtwiese - Alter Friedhof in<br />
Bessungen und der Kernstadt<br />
9 S Kraftsruhe in Bessungen<br />
10 L, S Bessungen Süd<br />
11 S Karlsruher Straße in Bessungen<br />
12 S Heimstättensiedlung<br />
13 L Wolfhart in Eberstadt<br />
L: Landschaftlicher Grünzug<br />
S: Städtischer Grünzug<br />
Unter der Zielsetzung eines zusammenhängenden Grünsystems wird<br />
die Sicherung und Entwicklung von Grünzügen und -verbindungen als<br />
maßgebliche grünplanerische Maßnahme aus dem Landschaftsplan<br />
übernommen. Im Außenbereich soll durch Nutzungsaufgabe oder Extensivierung<br />
von Garten- und Freizeitnutzungen einer Zersiedlung<br />
bzw. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten Einhalt geboten<br />
werden. Dies dient der landschaftsgebundenen Erholung und dem Erhalt<br />
von wertvollen Biotopen. Außenbereichs-Gartennutzungen werden<br />
generell nur in Siedlungsrandlage im FNP gesichert.<br />
51
s. Planteil, mit „Kulturdenkmalabgrenzung“gekennzeichnete<br />
Grünanlagen<br />
Liste der ausgewählten<br />
raumwirksamen<br />
Denkmale siehe<br />
Anlage A (8)<br />
Im FNP erfolgt eine weitere Differenzierung der Grünflächen lediglich<br />
durch Symbole ohne Flächenabgrenzung, um Nutzungszuordnungen<br />
darzustellen. Es wird unterschieden nach:<br />
- Park- und Grünanlagen<br />
- Sportflächen, Freibäder und sonstige Sportanlagen<br />
- Kleintierzuchtanlagen<br />
- Friedhöfe<br />
- sonstige Freizeit- und Erholungsanlagen<br />
Für diese Freiflächentypen gibt es planerische Richtwerte, die bei ei-<br />
nigen Typen zu einer quantitativen Grobüberprüfung hinsichtlich des<br />
Ausstattungsniveaus der Stadt mit den verschiedenen Freiflächenty-<br />
pen verwendet worden sind. Der qualitative Zustand, u.a. Ausstattung,<br />
Pflege, Erreichbarkeit, ist vielfach ausschlaggebender für das Niveau<br />
der Versorgung. Auch die Stadtstruktur z.B. hinsichtlich Baustruktur,<br />
Stadtgliederung, Verkehrsinfrastruktur sowie die Sozialstruktur der zu<br />
versorgenden Stadtteile spielen für die Bedarfslage eine große Rolle.<br />
Durch Richtwerte können diese nicht oder nur unzulänglich berück-<br />
sichtigt werden.<br />
Park- und Grünanlagen<br />
Dies sind Park- und Gartenanlagen, grünbestimmte Stadtplätze und<br />
Promenaden, außerdem Sondergrünflächen wie das Vivarium. Be-<br />
sondere Bedeutung haben in <strong>Darmstadt</strong> unter Denkmalschutz stehen-<br />
de historische Anlagen der ehemaligen Residenzstadt.<br />
<strong>Darmstadt</strong> verfügt über ca. 158 ha allgemeine Park- und Grünflächen,<br />
verteilt über die verschiedenen Stadtteile, wobei das östliche Stadtge-<br />
biet mit ca. 60 ha den größten Anteil hat und Wixhausen als ehemali-<br />
ger dörflicher Ortsteil hingegen keine größeren öffentlichen Grünanla-<br />
gen aufweisen kann. Die Versorgungssituation ist in der Gesamtbilanz<br />
ausgeglichen, jedoch nach Stadtteilen bzw. Stadtbereichen sehr un-<br />
terschiedlich. Versorgungsdefizite bestehen vor allem in:<br />
52
- Stadtzentrum mit Johannes-, Martins- und Hochschulviertel<br />
- Bereich Woog, Eichberg und Kapellplatzviertel<br />
- in der Waldkolonie<br />
Ein Defizitabbau ist in den meisten Stadtgebieten auf Grund der städ-<br />
tebaulichen Situation nur bedingt möglich. Vielmehr sind dort die<br />
Wohnumweltverbesserung, der Ausbau von Grünverbindungen und<br />
Erschließungswegen sowie die Sicherung und Entwicklung der Naherholungsräume<br />
im Außenbereich anzustreben.<br />
Zur Verbesserung der Ausstattung <strong>Darmstadt</strong>s mit Parks und Grünanlagen<br />
werden an folgenden Standorten Grünflächenergänzungen aus<br />
dem Landschaftsplan übernommen:<br />
<strong>Darmstadt</strong> Nord:<br />
- Auf der Haardt<br />
- östlich der Frankfurter Straße / Nordbahnhof<br />
Stadtmitte / <strong>Darmstadt</strong> Süd:<br />
- nördl. Martin-Luther-King-Ring<br />
- Mercksplatz<br />
- Bessungen Süd<br />
53
Abweichend vom Landschaftsplan werden nicht übernommen:<br />
- Grünpuffer zu den Hochhausscheiben östlich der Jägertorstraße,<br />
Kranichstein:<br />
Für das bisherige Gewerbegebiet steht eine Umnutzung mit Wohnan-<br />
teil an, die eine Offenhaltung der künftigen Grünstruktur erfordert.<br />
- Grünanlage an der ESOC, westlich der Straße „Am Kavallerie-<br />
sand“:<br />
Abgesehen vom nicht darstellbaren Gehölzbestand unmittelbar an der<br />
ESOC (< 0,5 ha) wird zugunsten einer durchgängigen Ost / West -<br />
Grünverbindung Havelstraße - Telekomquartier - Westwald auf eine<br />
die bauliche Verwertung der Fläche östlich ESOC weitgehend einschränkende<br />
Grünanlagenausweisung verzichtet.<br />
- Marienplatz:<br />
Die besondere Lage im Stadtgefüge und den unmittelbaren baulichen<br />
Umfeld begründen eine Wiederbebauung. Die im Landschaftsplan unter<br />
Grünverbindungen vorgeschlagene Zonierung in Grünanlage am<br />
Nordrand des Gebietes und nach Süden angrenzende Bebauung<br />
schränken jedoch eine bauliche Nutzung zu weitgehend ein. Im FNP<br />
wird deshalb ausschließlich eine Grünverbindung ausgewiesen.<br />
- Grünfläche an der Flughafenstraße Griesheim in nördlicher Angrenzung<br />
an das Naturschutzgebiet ehemaliger August-Euler-<br />
Flugplatz:<br />
Im zwischenzeitlich rechtskräftigen RPS 2000 ist diese Fläche als Bereich<br />
zur Landschaftsnutzung und Landschaftspflege ausgewiesen.<br />
Aus landespflegerischer Sicht bestehen Bedenken, Teilflächen der<br />
ehemaligen Gebäudeinfrastrukturzone des August-Euler-Flugplatzes<br />
mit eingelagerter Vorwaldinsel und schützenswerten Biotopen als<br />
Sonderbaufläche darzustellen.<br />
Da sich ein auf diesen Standort gerichteter Bedarf für Hochschulinstitute<br />
der TUD mit großem Freigeländeanteil nicht bestätigt hat, wird auf<br />
eine bauliche Wiedernutzung verzichtet, jedoch besteht für die TU<br />
<strong>Darmstadt</strong> die Möglichkeit, das Gelände für wissenschaftliche Zwecke<br />
zu nutzen, unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen.<br />
Die Fläche wird als Freigelände TUD dargestellt.<br />
54
Sportflächen<br />
Die Sportfreiflächen nehmen mit ca. 150 ha den größten Flächenanteil<br />
der Funktionsgrünflächen ein. Sie liegen, bedingt durch den städte-<br />
baulichen Verdichtungsprozess, vorwiegend in den Stadtrandlagen,<br />
wo die Sportzentren Bürgerpark, Böllenfalltor und Heimstättensiedlung<br />
entstanden sind.<br />
Weitere Schwerpunkte mit unterschiedlichen Anlagen sind am Grün-<br />
zug Ruthsenbach und am Grünzug Darmbach vorhanden. Die Sport-<br />
anlagen sind fast ausnahmslos vereinsgebunden, d.h. nicht für die<br />
Allgemeinheit nutzbar.<br />
Öffentlich zugängliche Anlagen sind die Schul- und Jedermannsport-<br />
felder im Bürgerpark Nord, die vier Freibäder, zwei Vereinsfußballplät-<br />
ze in Arheilgen und eine Tennisanlage in <strong>Darmstadt</strong>-Nord.<br />
Der Sportstättenplan (1995) stellt fest, dass der quantitative Bedarf an<br />
Sportflächen bezogen auf die Gesamtstadt gedeckt ist. Die Flächen-<br />
versorgung orientiert sich an den Richtlinien der Deutschen Olympi-<br />
schen Gesellschaft (DOG) mit 7 qm/Einwohner Bruttofläche.<br />
Sportflächenversorgung<br />
Bilanz Einwohner Stadtbezirke<br />
- 13,1 18.670 Mitte<br />
+ 1,8 31.449 Nord<br />
+ 27,5 15.742 Ost<br />
- 6,0 14.316 Bessungen<br />
+ 8,0 14.049 West<br />
+ 30,5 23.907 Arheilgen<br />
+ 0,5 23.654 Eberstadt<br />
+ 0,7 5.896 Wixhausen<br />
+ 49,9 147.683 Stadtgebiet<br />
Die Sportflächenbilanz ist mit ca. 50 ha Überschuss positiv, der mittlere<br />
Versorgungsgrad liegt bei 10,4 qm/Einwohner. Die Fehlbestände in<br />
<strong>Darmstadt</strong>-Mitte und Bessungen werden durch die Überschüsse in<br />
den angrenzenden Stadtbezirken kompensiert.<br />
55
Die deutliche Zunahme an Sportvereinen und Mitgliedern in den letz-<br />
ten 20 Jahren zeigt eine zunehmend hohe Bedeutung des Vereins-<br />
sportes in <strong>Darmstadt</strong>. Daraus ist von einem überdurchschnittlichen<br />
Sportflächenbedarf der Vereine auszugehen, so dass wahrscheinlich<br />
faktisch kein Überschuss besteht.<br />
Negativ ist die stark eingeschränkte Nutzbarkeit der Sportanlagen zu<br />
bewerten. Insgesamt sind nur 5,12 ha der Allgemeinheit zugänglich,<br />
womit die geforderte Vielseitigkeit und Nutzbarkeit nicht gewährleistet<br />
ist.<br />
In <strong>Darmstadt</strong> besteht erst eine Jedermannsportanlage im Bürgerpark<br />
Nord für den Nordteil der Kernstadt. Zur Angebotsverbesserung sind<br />
folgende Standorte für neue Jedermannsportanlagen dargestellt:<br />
- Für die südliche Kernstadt im „Sport- und Freizeitgelände Heimstättensiedlung“<br />
auf der bisher für den Schulsport der Lincoln-<br />
Siedlung reservierten Fläche; damit soll eine Inanspruchnahme<br />
des Trockenrasenbiotops im Ostteil des Geländes vermieden werden;<br />
- für den Nordbereich (Arheilgen / Wixhausen) einen Standort in<br />
Arheilgen Nordwest südlich der B 3 Umgehung;<br />
Zur Ergänzung des Sportflächenangebots wird in Arheilgen Nordwest<br />
in der im Landschaftsplan vorgeschlagenen "Zone für Freizeitanlagen"<br />
zusätzlich zur Jedermannsportanlage ein Standort für die neuen<br />
Sportarten Baseball und American Football ausgewiesen.<br />
Hingegen sollen die in Auebereichen liegenden Sportanlagen des<br />
SGA (am Ruthsenbach) und der TSG 1846 (am Darmbach) verlegt<br />
werden.<br />
Kleingärten und Freizeitgärten<br />
Die Kleingärten in <strong>Darmstadt</strong> nehmen eine Gesamtfläche von ca. 105<br />
ha ein. Die Bedarfsrechnung zeigt einen geringen Flächenüberhang<br />
von 2,7 ha, aber ein Defizit von 226 Einzelgärten. Das Defizit hat seine<br />
Ursache in der über der Norm liegenden Flächengröße von üblicher-<br />
56
weise 400 m² pro Garten. Zur Deckung des Bedarfs an Einzelgärten<br />
sind zusätzliche ca. 25 ha notwendig.<br />
Der Bedarf ist möglichst im jeweiligen Stadtteil selbst abzudecken. Der<br />
große Fehlbestand in <strong>Darmstadt</strong>-Mitte kann nicht im Ortsteil selber<br />
gedeckt werden. Der Ausgleich sollte möglichst in den nördlichen<br />
Stadtteilen erfolgen. Das Defizit in Bessungen kann mit dem Überschuss<br />
aus <strong>Darmstadt</strong>-Ost kompensiert werden.<br />
Eine andere Möglichkeit, Defizite zu beseitigen, bestehen in der verstärkten<br />
Ausweisung von Mietergärten auf den Bauflächen. Hierfür<br />
eignen sich sowohl Sanierungsgebiete mit Blockbebauung sowie Geschosswohnungsbau<br />
mit großen Abstandsgrünflächen. Grundsätzlich<br />
sollten Kleingartenanlagen auf öffentlichen Wegen passierbar sein, vor<br />
allem in Gebieten mit Gründefiziten und wenn sie Teil übergeordneter<br />
Grünverbindungen sind.<br />
Im FNP sind folgende aus dem Landschaftsplan übernommene geplanten<br />
Kleingartenstandorte dargestellt:<br />
- Nördliche Erweiterung der neu gebauten Kleingartenanlage südlich<br />
der Bio-Abfall-Kompostierungsanlage (Ersatzstandort für den Verlust<br />
durch Straßenbahn nach Kranichstein)<br />
- 2 Anlagen auf Ackerflächen westlich der Gichtmauer (Erweiterung)<br />
- zwischen Bahngleisen nach Aschaffenburg<br />
Freizeitgärten im Eberstädter Osten<br />
Die Umnutzung der früheren kleinteiligen Acker- und Obstwiesenlandschaft<br />
von Eberstadt Ost in private Kleingärten, Freizeitgärten und<br />
Wochenendgrundstücke stellt ein großes Problem dar. Außer den<br />
damit verbundenen Abriegelungen durch Zäune und sonstigen Veränderungen<br />
des Landschaftsbildes treten vermehrt auch Gartenbrachen<br />
auf, die zur Verwaldung von landschaftsprägenden Hängen führen.<br />
Der Regionalplan Südhessen 2000 weist in Eberstadt-Ost das größte<br />
zusammenhängende an der Bergstraße verbliebene Streuobstgebiet<br />
als „Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft“<br />
aus. In diesem Bereich soll der Naturschutz Vorrang vor allen anderen<br />
57
s. Abschnitt Flächen<br />
ohne wirtschaftliche<br />
Nutzung<br />
Nutzungen erhalten. Im Landschaftsplan sind - abgesehen von den<br />
bestehenden Anlagen in Ortsrandnähe - keine Kleingärten in Eber-<br />
stadt Ost dargestellt.<br />
Neben den bestehenden Anlagen ist im FNP in Abweichung zum<br />
Landschaftsplan ein begrenzter Ersatzstandort für Kleingärten am<br />
Siedlungsrand westlich der Oberen Wiesenmühle aufgenommen.<br />
Kleintierzuchtanlagen<br />
Auf der Gemarkung <strong>Darmstadt</strong>s liegen 40 Vereinsanlagen für Tier-<br />
zucht und Tierschutz, wobei die Hundevereine überwiegen. Die große<br />
Anzahl an Vereinen dieser Art zeigt, dass diese für die Bewohner der<br />
Stadt einen großen Freizeitwert darstellen. Wegen den von den Anla-<br />
gen ausgehenden Lärm- und Geruchs-Emissionen liegen sie überwie-<br />
gend am Rande des besiedelten Bereiches oder ganz außerhalb, vor-<br />
nehmlich an den Waldrändern. In diesen landschaftsästhetisch sen-<br />
siblen Übergangsbereichen wirken die Anlagen jedoch häufig störend,<br />
zumal sie in der Regel auch noch gestalterisch schlecht in die Land-<br />
schaft eingefügt sind.<br />
Im Außenbereich, vor allem in Gebieten für die landschaftsgebundene<br />
Erholung und in ökologisch wertvollen Bereichen, sollen künftig keine<br />
weiteren Anlagen zugelassen werden.<br />
In Übernahme aus dem Landschaftsplan werden für den anhaltenden<br />
Bedarf Anlageergänzungen bzw. - Kombinationen mit Sportanlagen<br />
und Kleingärten für möglich gehalten in den Bereichen:<br />
- zwischen ehem. Schenck-Gelände und B 3 neu<br />
- Ortsrand Rodgaustraße<br />
Eine Erweitung der Freizeiteinrichtungen am Verschiebebahnhof Kra-<br />
nichstein hingegen würde eine nicht eingebundene Anlage im Frei-<br />
raum aufwerten.<br />
58
Friedhöfe<br />
<strong>Darmstadt</strong> besitzt sieben Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von ca. 70<br />
ha.<br />
Versorgung mit Friedhofsflächen:<br />
Stadtteile Bedarfermittlung Planung<br />
Bestand (ha) Bedarf (ha) Bilanz (ha) (ha)<br />
Innenstadt 48,46 42,79 + 5,67 0,00<br />
Arheilgen 5,53 12,39 - 6,86 2,50<br />
Eberstadt 10,49 11,20 - 0,71 0,00<br />
Wixhausen 1,78 2,79 - 1,01 0,00<br />
Stadtgebiet 66,26 69,17 - 2,91 2,50<br />
Der Bedarf ist abhängig von Bestattungsziffer, -art und Belegungszeit.<br />
Der für <strong>Darmstadt</strong> ermittelte Bruttofriedhofsflächenbedarf liegt bei 5<br />
qm/Einwohner.<br />
Die Bilanzierung von Bestand und rechnerischem Bedarf ergibt ein<br />
Defizit von ca. 3 ha, das durch die geplante Erweiterung in Arheilgen<br />
weitgehend abgebaut werden kann.<br />
Die scheinbar übermäßige Versorgung am Waldfriedhof bzw. das relativ<br />
geringe Defizit in Eberstadt wird durch den wald- bzw. parkartigen<br />
Charakter dieser Friedhöfe relativiert. Die Belegungsdichten sind hier<br />
unterdurchschnittlich. Aufgrund der ausgeglichenen gesamtstädtischen<br />
Versorgung wird abweichend zum Landschaftsplan eine Erweiterung<br />
des Eberstädter Friedhofs als langfristige Planung zurückgestellt.<br />
Sonstige Freiflächen:<br />
Die Nutzung „Sonderflächen Bund“ stellen Übungsgelände bzw. Optionsflächen<br />
der Bundeswehr und der US-Army dar, die in Überlagerung<br />
der davon unabhängig vorhandenen Freiraumnutzung eingetragen<br />
sind.<br />
59
Entwicklung des<br />
Verkehrsaufkommens<br />
im mot. IV<br />
s. Anhang C 4 (1)<br />
Entwicklung der<br />
Pkw-Dichte<br />
s. Anhang C 4 (2)<br />
Verkehrsmittelwahl<br />
- der Darmstädter<br />
Bevölkerung<br />
- der Umlandbevölkerung<br />
siehe Anhang C 4<br />
(3-1/2)<br />
Pendlerverkehrsaufkommen<br />
s. Anhang C 4 (4)<br />
Teil C 4. Verkehr<br />
Ausgangssituation<br />
Seit der Aufstellung des letzten umfassenden Verkehrsgutachtens für<br />
<strong>Darmstadt</strong>, dem Generalverkehrsplan 1979, hat in <strong>Darmstadt</strong> - wie in<br />
vielen anderen Städten auch - das Verkehrsaufkommen kontinuierlich<br />
zugenommen, geänderte Lebensweisen und Siedlungsstrukturen ha-<br />
ben zu einer Steigerung der Mobilität (weitere Wege) und zu einem<br />
Anwachsen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) geführt. Dieser<br />
Zuwachs hat eine Vielzahl von Problemen zur Folge, die sich in Be-<br />
hinderungen des notwendigen Kfz-Verkehrs, des öffentlichen Perso-<br />
nenverkehrs sowie in der Belastung der Wohnbevölkerung durch Lärm<br />
und Abgase niedergeschlagen und unter denen vor allem Menschen,<br />
die zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs sind, Kinder und ältere<br />
Mitbürgerinnen und Mitbürger leiden müssen.<br />
Das hohe Verkehrsaufkommen im MIV, vor allem im Berufsverkehr<br />
wird verursacht durch einen hohen Anteil von Binnenverkehr sowie<br />
von Pendlerverkehr in die Arbeitsplatzkonzentrationen der City und<br />
der westlichen Kernstadt. Ein besonderes Problem stellen die Pend-<br />
lerströme aus dem östlichen und südlichen Umland dar, die auf dem<br />
Weg zu den angeführten Arbeitsplatzkonzentrationen die am Rande<br />
der Kernstadt gelegenen Wohngebiete durchfahren müssen.<br />
Ein Teil des motorisierten Individualverkehrs ist notwendiger Verkehr.<br />
Dabei handelt es sich in erster Linie um Wirtschaftsverkehr, der auf<br />
die Nutzung des Kfz angewiesen ist. Zusammen mit den Anteilen des<br />
Einkaufs-, Berufs-, Ausbildungs- und Freizeitverkehrs, die mangels<br />
anderer Verkehrsalternativen nicht ohne Auto möglich sind, muss die-<br />
ser notwendige Autoverkehr besser als heute abgewickelt werden. Für<br />
<strong>Darmstadt</strong> wird somit insbesondere die Realisierung einer Umgehung<br />
für den Ost-West-Durchgangsverkehr noch erhöhte Bedeutung erlan-<br />
gen. Für den anderen die Stadt belastenden Autoverkehr besteht ein<br />
60
hohes Verlagerungspotenzial zugunsten des Umweltverbundes (Fuß,<br />
Rad, ÖPNV) durch Ausweitung, Qualitätsverbesserung der ÖPNV-<br />
Versorgung und des Rad-/Fußwegenetzes insbesondere bei kurzen<br />
Wegelängen.<br />
Seit Jahren steuert die Stadt <strong>Darmstadt</strong> diesen negativen Auswirkungen<br />
entgegen, z.B. durch die Einrichtung von Tempo-30-Zonen, den<br />
Bau von neuen Radverkehrsanlagen, Netzergänzungen im Straßennetz<br />
zur Entlastung von innerstädtischen Straßen und durch Maßnahmen<br />
zur Beschleunigung von Straßenbahn- und Buslinien und<br />
Neubau von Straßenbahnen. Diese Maßnahmen decken sich mit den<br />
Zielsetzungen des Agendaprozesses.<br />
Mit den zwischenzeitlich vorliegenden Grundlagen für die Verkehrsentwicklungsplanung<br />
- einem Verkehrsmodell <strong>Darmstadt</strong>, einer Mobilitätsstudie<br />
und einer Stadtverträglichkeitsstudie - ist das Verkehrsgeschehen<br />
in <strong>Darmstadt</strong> aktualisiert erfasst. Auf dieser Basis wird ein<br />
Verkehrsentwicklungsplan erarbeitet, in dem die bisherigen Lösungsansätze<br />
und Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung aller Verkehrsmittel<br />
in ein Gesamtkonzept integriert und weiterentwickelt werden<br />
sollen. Mit dem Verkehrsentwicklungsplan sollen die Weichen für<br />
eine zukunftsgerichtete Verkehrsentwicklung im o.g. Sinne gestellt<br />
werden und die übergeordneten Ziele einer Verbesserung der Lebensqualität<br />
bei gleichzeitiger Stärkung der Wirtschaftskraft in einem<br />
sinnvollen Maß zusammengeführt werden. Dabei darf der Verkehrsentwicklungsplan<br />
nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss auf<br />
eine Integration von Verkehr, Städtebau und Umwelt im Rahmen einer<br />
ganzheitlichen Planung ausgerichtet sein.<br />
61
Planungsziele und Leitsätze der Verkehrsentwicklungsplanung<br />
Auf dieser oben beschriebenen Ausgangssituation baut die laufende<br />
Verkehrsentwicklungsplanung auf, der die folgenden - zuletzt 1990<br />
fortgeschriebenen ¹) - Ziele und Leitsätze zum Verkehr zugrunde liegen:<br />
• Bei allen Planungen ist anzustreben, dass sich nur soviel Verkehr<br />
in der Stadt bewegt, wie dies "stadtverträglich" ist, das<br />
heißt, wie viel die Verkehrswege aufnehmen können und wie<br />
viel der Bevölkerung zumutbar ist; notwendiger Verkehr genießt<br />
dabei Vorrang. Mobilität und Erreichbarkeit soll für alle<br />
gesichert werden. Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit und<br />
der Qualität der Umwelt und der Wohnumgebung sollen dabei<br />
berücksichtigt werden.<br />
• Fußgängerverkehr, Fahrradverkehr, öffentlicher Personennahverkehr<br />
und motorisierter Individualverkehr - letzterer soweit<br />
für Entlastungsfunktionen sinnvoll (z.B. Umgehungsstraßen,<br />
Park & Ride-System, Verkehrsleitsystem) - müssen jeweils<br />
dort gefördert werden, wo sie deutlich ihre Vorteile entfalten<br />
können.<br />
• Es soll erreicht werden, dass möglichst viele innerstädtische<br />
Ziele zu Fuß oder aber mit dem Fahrrad erreicht werden. Wo<br />
dies nicht für alle Bewohner oder Besucher in gleichem Umfang<br />
aufgrund ihrer persönlichen Situation oder aber wegen<br />
der größeren Entfernungen möglich ist, soll der Verbund Fußgänger<br />
- Fahrräder - Öffentlicher Personennahverkehr gefördert<br />
werden.<br />
Für den innerstädtischen Verkehr hat dieses Ziel oberste Priorität.<br />
¹) Ziele und Leitsätze der Verkehrsentwicklungsplanung, Beschluss des Planungs-,<br />
Bau- und Verkehrsausschusses der StVO vom 29.11.1990<br />
62
• Für Menschen, die außerhalb wohnen und <strong>Darmstadt</strong> besuchen<br />
und einkaufen oder hier arbeiten, sind alternativ zum<br />
Pkw leistungsfähige Verkehrsverbindungen des öffentlichen<br />
Personennahverkehrs anzubieten.<br />
• Für Berufspendler soll ein leistungsfähiges ÖPNV-Angebot<br />
zur Verfügung stehen. Ebenso müssen Einkauf und sonstige<br />
Besuche bequem mit Bahn und Bussen möglich sein. Zum<br />
Einkaufen müssen aber auch ausreichend Kurzparkmöglichkeiten<br />
in den Parkhäusern erhalten bleiben. Alle verkehrlichen<br />
Maßnahmen müssen im Blickpunkt behalten, dass die Attraktivität<br />
<strong>Darmstadt</strong>s als Einkaufsstadt und Oberzentrum erhalten<br />
bleibt und nachhaltig gestärkt wird.<br />
• Wo im weiteren Umland keine geeigneten Verbindungen des<br />
öffentlichen Personennahverkehrs eingerichtet werden können,<br />
soll ein Park-and-Ride-System die Kombination Pkw - öffentlicher<br />
Personennahverkehr fördern.<br />
• Der Wirtschaftsverkehr muss funktionsfähig bleiben. Der<br />
Transport von Waren und anderem muss auch in der Innenstadt<br />
möglich bleiben. Dabei soll aber sichergestellt werden,<br />
dass dies in der für Bewohner und Stadt schonendsten Weise<br />
geschieht.<br />
Der zum Wirtschaftsverkehr zählende Kundenverkehr als<br />
Nachfrager von Dienstleistungen oder als Besucher der Einkaufsstätten<br />
bedient sich zwar ebenfalls überwiegend des Kfz,<br />
ist aber nicht wie der sonstige Wirtschaftsverkehr unbedingt<br />
auf das Kraftfahrzeug angewiesen.<br />
• Bei allen Maßnahmen im Verkehrssektor ist die Verbesserung<br />
der Umweltqualität zu verfolgen.<br />
Die Umweltqualität wird durch das Verkehrsgeschehen in<br />
Form von Verlärmung, Vergiftung, Bodenversiegelung und -<br />
im weiteren Sinne - von Energieverbrauch beeinträchtigt.<br />
63
- Unter diesen Aspekten ist der Verkehr mit dem Fahrrad als<br />
dem umweltfreundlichsten und energiesparendsten Verkehrsmittel<br />
stärker als bisher zu fördern.<br />
- Die Förderung des ÖPNV ist besonders unter dem Umweltschutzgesichtspunkt<br />
mit dem Ziel zu verstärken, größere<br />
Anteile des Berufs- und Ausbildungsverkehrs sowohl innerhalb<br />
der Stadt als auch im Pendlerverkehr mit dem Umland<br />
vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen<br />
Verkehr zu verlagern.<br />
• Das unmittelbare Wohnumfeld ist vom Verkehrsgeschehen in<br />
vielfacher Weise qualitätsmindernd betroffen. Dabei sind folgende<br />
Verhältnisse anzustreben:<br />
- Großräumiger überregionaler Durchgangsverkehr soll die<br />
Autobahnen bzw. die geplante Nordostumgehung benutzen.<br />
- Örtlicher Durchgangsverkehr soll auf Straßen verlaufen,<br />
die eine möglichst geringe Wohnbebauung aufweisen.<br />
- Die Voraussetzungen für Lkw-Durchfahrtsverbote für die<br />
Nachtstunden sind zu schaffen.<br />
Im Folgenden werden, gegliedert nach den vier im Stadtverkehr vertretenen<br />
Verkehrsarten, aus den übergeordneten Zielen maßnahmenbezogene<br />
Leitsätze abgeleitet.<br />
Fußgängerverkehr<br />
Ein Hauptfußwegenetz zu besonderen Zielpunkten in der Stadt und<br />
aus der Stadt hinaus in die Landschaft ist in Kombination mit einem<br />
Radwegenetz gesondert zu planen und auszugestalten.<br />
Fahrradverkehr<br />
Das Angebot an gesonderten Fahrstreifen oder Fahrwegen soll vergrößert<br />
werden. Es soll ein geschlossenes Netz entstehen, das einen<br />
wachsenden Radfahreranteil aufnehmen kann.<br />
64
Stadtverträglichkeitsuntersuchung<br />
s. Anhang C 4 (5)<br />
Motorisierter Individualverkehr (MIV)<br />
Der MIV ist zu begrenzen durch eine Ableitung des Durchgangsver-<br />
kehrs auf Umgehungsstraßen. Damit werden Umgestaltungsmöglich-<br />
keiten für die verkehrliche- und Straßenraumsituation der entlasteten<br />
bisherigen Durchgangsstraßen eröffnet. Zudem wird die Einrichtung<br />
eines Verkehrsmanagements mit Elementen wie Verkehrsleitsystem,<br />
Parkleitsystem, Parkraummanagement oder Qualitätssicherung an<br />
Lichtsignalanlagen verfolgt, die den Individualverkehr optimieren.<br />
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />
- Der ÖPNV wird als Aufgabe der Daseinsvorsorge und als unver-<br />
zichtbarer Standortfaktor der hiesigen Wirtschaft anerkannt. Der<br />
Vorrang des ÖPNV ist in öffentlichen Planungen festzuschreiben.<br />
- Die Einrichtung von S-Bahnen im Verdichtungsraum Rhein-Main ist<br />
als ein sinnvolles Mittel zur verkehrlichen regionalen Verknüpfung<br />
der Städte und Gemeinden dieses Raumes zu fördern.<br />
- Zur besseren Bedienung von bestehenden oder geplanten Bevöl-<br />
kerungs- oder Arbeitsplatzschwerpunkten sind zusätzliche ÖPNV-<br />
Linien vor allem im Nordbereich und Westbereich der Stadt (Kra-<br />
nichstein, Arheilgen, Wixhausen, Gewerbegebiete) einzurichten.<br />
Plandarstellungen<br />
Im FNP wird der Ausbau der Grundnetze der vier Verkehrsarten im<br />
Gesamtzusammenhang der Nutzungen dargestellt. Die laufende Ver-<br />
kehrsentwicklungsplanung erarbeitet vor allem Umsetzungsmaßnah-<br />
men für stadtverträglichere Verkehrsabläufe. Die in der Verkehrsana-<br />
lyse festgestellte Unverträglichkeit vieler Netzabschnitte der Hauptver-<br />
kehrsstraßen mit empfindlichen Randnutzungen kann nur durch ver-<br />
kehrslenkende Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen und<br />
verringertes Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr<br />
mittels einer veränderten Verkehrsmittelwahl gemindert werden.<br />
65
s. Abschnitt C 1<br />
Wohnen<br />
Aus regionaler Sicht, bezogen auf die zusammenwachsende Region<br />
Starkenburg, erhält bei der Fortentwicklung der Siedlungsstruktur eine<br />
ausgewogene Nutzungsstruktur mit der Folge einer Begrenzung des<br />
Verkehrsaufwands eine besondere Bedeutung.<br />
Wie im Regionalplan Südhessen vorgegeben, sollen „im Sinne einer<br />
nachhaltigen Regionalentwicklung durch räumliche Zuordnung von<br />
Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Erholen und Gemeinbedarf längerfristig<br />
günstige Voraussetzungen für eine verkehrsmindernde Siedlungs-<br />
struktur gesichert“ ¹) werden. Für die Stadt <strong>Darmstadt</strong> heißt dies, dem<br />
Ungleichgewicht zwischen der Zahl an Arbeitsplätzen und der Zahl der<br />
wohnhaften Erwerbspersonen entgegenzuwirken. Bei der Nutzung der<br />
Flächenreserven lässt sich daraus ein Vorrang für Wohnen ableiten.<br />
Bahnanlagen:<br />
• Die Deutsche Bahn AG plant den Bau einer Hochgeschwindig-<br />
keitsstrecke zwischen Rhein/Main und Rhein/Neckar. Mit einer<br />
Streckenführung über den Hauptbahnhof <strong>Darmstadt</strong> kann die di-<br />
rekte überregionale und europäische Verkehrsanbindung der Re-<br />
gion Starkenburg einschließlich der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong><br />
hergestellt werden, die eine große Bedeutung für die Entwicklung<br />
des gesamten Wirtschaftsraums hat. Entsprechend dem derzeiti-<br />
gen Planungsstand zu Beginn des Raumordnungsverfahrens wer-<br />
den im FNP Trassenfreihaltungen für die Varianten aufgenommen,<br />
die den Vorgaben des Landesentwicklungsplans 2000 und des<br />
Regionalplans Südhessen 2000 entsprechen.<br />
Landschaftsplanerische Beurteilung einer ICE-Neubaustrecke:<br />
Der Westwald ist bereits heute durch direkte Waldbeanspruchung<br />
und flächenhafte Durchschneidungen erheblich geschädigt und gilt<br />
als Waldsanierungsgebiet. Zur Sicherung ist die Ausweisung als<br />
Bann- und Schutzwald geplant. Aus Sicht der LP bestehen auf<br />
¹) Quelle: Regionalplan Südhessen 2000 Kap. 2.4<br />
66
Grund der großen Waldverluste im Westwald Bedenken. Bei Wald-<br />
inanspruchnahme ist ein funktionaler Ausgleich vor Ort nicht mög-<br />
lich.<br />
Abwägung:<br />
Der Waldverlust ist nur überörtlich ausgleichbar. Dem gegenüber<br />
steht eine bedeutsame Verbesserung der Standortgunst von Stadt<br />
und Region.<br />
Vor allem wird eine Innenentwicklung gestützt, die erhebliche posi-<br />
tive ökologische Auswirkungen hinsichtlich eines verminderten<br />
Landschaftsflächenverbrauchs erwarten lässt. Die städtebaulichen<br />
Auswirkungen sind erheblich, jedoch bewältigbar: In den Randzonen<br />
des Gewerbegebietes Bunsenstraße bzw. der Kläranlage sind<br />
Gebäude betroffen. Den stärksten Eingriff erfordert ein Abschnitt<br />
im Tunnellagebereich südlich der Rheinstraße bei der nach Westen<br />
über militärisch genutztes Gelände abschwenkenden Variante<br />
(IIIa) über eine Länge von ca. 1,5 km.<br />
Entlang der Rhein-Neckar-Bahn südlich der Rheinstraße werden<br />
Grünflächen in Anspruch genommen (Variante IV), die in Tunnelabschnitten<br />
z.T. wiederherstellbar sind. An der gesamten Trasse,<br />
insbesondere im Siedlungsbereich müssen die Lärmbelastungen<br />
und der dazu erforderliche Schallschutz überprüft werden. Trassenbedingte<br />
räumliche Trennwirkungen bleiben durch Lage beider<br />
dargestellten Varianten neben vorhandenen Verkehrstrassen begrenzt.<br />
Die Trassenwahl bleibt der Abwägung im dafür vorgesehenen<br />
Raumordnungsverfahren vorbehalten.<br />
• Der Ausbau der Verkehrsdrehscheibe "Hauptbahnhof <strong>Darmstadt</strong>"<br />
soll die Verknüpfung des überregionalen und regionalen schienengebundenen<br />
Verkehrs mit dem örtlichen ÖPNV und insbesondere<br />
dem motorisierten Pendlerverkehr entscheidend verbessern.<br />
67
Ausbau des städtischen ÖPNV-Netzes:<br />
• Straßenbahnlinie nach Kranichstein<br />
• Linienverlängerung Ortskern Arheilgen nach Norden bis nach Wix-<br />
hausen<br />
• Straßenbahnlinie <strong>Darmstadt</strong> Hauptbahnhof nach Weiterstadt<br />
• Schienenanbindung Pfungstadt<br />
• Haltepunkte S-Bahn an Ostbahnhof, Nordbahnhof bzw. Regional-<br />
express Odenwald - Frankfurt an Lichtwiese<br />
Hauptverkehrsstraßen:<br />
• Oberste Priorität erhält der Bau der Nordostumgehung B 26 / B 42.<br />
Die Trasse wird im Bürgerpark als Tunnel dargestellt und westlich<br />
der Frankfurter Straße als Verlängerung des Carl-Schenck-Ringes<br />
zur Gräfenhäuser Straße; zugleich entfallen Spessartring und Kranichsteiner<br />
Straße aus dem Hauptverkehrsstraßennetz.<br />
Landschaftsplanerische Beurteilung:<br />
Die Trasse führt großräumig durch wichtige innerstädtische Biotopund<br />
Naherholungsräume (u.a. Grünzug Bürgerpark Nord) und<br />
wohnumfeldnahe Freiräume. Sie wirkt sich somit in großem Maße<br />
auf die ökologischen Funktionen und die Naherholung aus. Aus<br />
Sicht der Landschaftsplanung können durch die geplante Untertunnelung<br />
die negativen Auswirkungen wesentlich verringert werden.<br />
Abwägung:<br />
Die überwiegend in Tunnellage geführte Bürgerparktrasse ist in einer<br />
Umweltverträglichkeitsstudie als umweltverträglichste Variante<br />
bewertet und im Regionalplan Südhessen als abgestimmte Trasse<br />
aufgenommen worden. Die Trennwirkung kann erheblich vermindert<br />
und die Funktionsverluste für Boden, Wasser, Klima und Vegetation<br />
weitgehend wieder hergestellt werden.<br />
68
• Die Verlängerung der B 3-Westumgehung bis zur Rheinstraße wird<br />
bis zur Trassenfestlegung im Verkehrsentwicklungsplan durch zwei<br />
alternative Trassenfreihaltungen gesichert. Hauptziel ist dabei, die<br />
Michaelisstraße als Hauptverkehrsspange zugunsten einer Wohn-<br />
quartiersentwicklung der Waldkolonie zurückzunehmen.<br />
Für die angemessene Anbindung des Telekomquartiers wird in<br />
Verlängerung des Eifelrings nach Süden eine Erschließungsspange<br />
Rheinstraße - Hilpertstraße freigehalten.<br />
Landschaftsplanerische Beurteilung:<br />
Die westliche Trassenvariante führt zu erheblichen Eingriffen in<br />
den geplanten Westwald und riegelt das Siedlungsgebiet vom<br />
Schutzwald und den wohnungsnahen Erholungsflächen ab. Aus<br />
Sicht der Landschaftsplanung bestehen gegenüber dieser westlichen<br />
Trassenvariante Bedenken. Es besteht hier keine Möglichkeit<br />
eines funktionalen Ausgleichs bei Waldinanspruchnahme aufgrund<br />
der hohen Schutzwürdigkeit des Waldes.<br />
Abwägung:<br />
Mit einer B 3-Fortführung soll das innerstädtische Straßennetz von<br />
Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Planung befindet sich<br />
jedoch noch im Anfangsstadium. Eine Abwägung der Trassenvarianten<br />
ist noch nicht möglich. Im FNP soll die Aufnahme alternativer<br />
Trassen einer vorbereitenden Trassensicherung dienen. Ein Ausgleich<br />
des Waldverlustes einer Trassenführung westlich der Waldkolonie<br />
ist nicht am Eingriffsort möglich.<br />
Hauptrad- und Fußwegenetz:<br />
Für den Siedlungs- und Außenbereich existieren verschiedene Planungen<br />
zum Rad- und Wanderwegenetz.<br />
Das Radwege-Ausbauprogramm sieht für den bebauten Bereich ein<br />
umfassendes Wegenetz vor, dessen Umsetzung jedoch nur langfristig<br />
erfolgen kann. Wesentlich für das im FNP darzustellende Radwegegrundnetz<br />
ist die Planung der „Hauptverbindungen für den Radverkehr“<br />
(1995).<br />
69
Leitgedanke bei der Plandarstellung des Hauptwegenetzes ist ein<br />
durchgängiges Wegesystem unter Einbeziehung der vorhandenen Er-<br />
schließungsanlagen und des Grünsystems mit seinen städtischen<br />
Elementen der Grünzüge, Grünverbindungen und Parks. Aus Darstel-<br />
lungsgründen wird im Plan nur das Hauptrad- und Fußwegenetz aus-<br />
gewiesen, soweit es abgerückt von den Trassen des motorisierten<br />
Verkehrs geführt ist. Damit soll die Einlagerung der Wegeführung in<br />
Grünverbindungen sowie in verkehrsberuhigte Zonen aufgezeigt werden.<br />
Im Außenbereich wird die Plandarstellung auf die Übernahme der<br />
Hauptrad- und Fußwanderwege aus dem Landschaftsplan begrenzt.<br />
Handlungsbedarf für Verbesserungen und Netzergänzungen besteht<br />
vorwiegend im Kernstadtbereich. In den nördlichen Stadtteilen Arheilgen<br />
und Wixhausen bedarf es des Ausbaus von Wegeverbindungen<br />
innerhalb der Grünzüge. Als vorrangiges Projekt in der Kernstadt wird<br />
vorgeschlagen:<br />
• der Ausbau einer Wegeverbindung vom Bürgerpark Nord in die<br />
Fasanerie, wobei eine Brücke über die Bahnlinie notwendig wird.<br />
70
Einkaufseinzugsbereich<br />
des Oberzentrums<br />
<strong>Darmstadt</strong><br />
s. Anhang A (4)<br />
Kaufkraft der Darmstädter<br />
Bevölkerung<br />
im Vergleich<br />
s. Anhang C 5 (1)<br />
Einzelhandelszentralität<br />
des Oberzentrums<br />
<strong>Darmstadt</strong><br />
s. Anhang C 5 (1)<br />
Teil C 5. Infrastruktureinrichtungen<br />
5.1 Versorgungseinrichtungen, Einzelhandel<br />
Entwicklungstrends<br />
Wie in der Industrie und im Dienstleistungssektor vollzieht sich<br />
auch im Einzelhandel ein tiefgreifender Strukturwandel. Der<br />
Flächenzuwachs der letzten 20 Jahre im Einzelhandel ist fast<br />
ausschließlich in nichtintegrierten Standorten erfolgt, das heißt<br />
außerhalb der zentralen Lagen oder "auf der grünen Wiese"<br />
außerhalb der Orte.<br />
Gleichzeitig vollzieht sich in den Zentren eine Verflachung oder<br />
"Banalisierung" des Angebotes, die u.a. durch hohe Mieten ver-<br />
ursacht wird. Dabei verringert sich die Zahl der individuellen<br />
Spezialgeschäfte, so dass der Anteil der Kettenläden oder Filia-<br />
listen ständig zunimmt.<br />
Die Auswirkungen der erwähnten Trends sind auch in Darm-<br />
stadt zu beobachten.<br />
In <strong>Darmstadt</strong> selbst hat sich auf Basis einer hohen Kaufkraft der<br />
Darmstädter Bevölkerung ein Flächenzuwachs in Form von<br />
nicht oder wenig integrierten Einzelhandelsbetrieben vollzogen,<br />
die allerdings eine wichtige Versorgungsfunktion erlangt haben.<br />
Schwerpunkte dafür sind an der Eschollbrücker Straße (Wal-<br />
Mart u.a.), an der Heidelberger Straße (ALDI u.a.) und in jünge-<br />
rer Zeit vor allem im Gewerbegebiet Nordwest (vorwiegend<br />
Otto-Röhm-Straße).<br />
Ebenso ist ein Ausbau des Einzelhandels in den Ortszentren<br />
des Umlandes erfolgt. Großflächige Einzelhandelsbetriebe ei-<br />
genständiger Attraktivität sind in Weiterstadt, Pfungstadt und<br />
Griesheim in direktem Anschluss an das Darmstädter Stadtge-<br />
biet entstanden. Dennoch hat sich die Darmstädter City einen<br />
vergleichsweise starken Kaufkraftzufluss aus dem Einzugsbe-<br />
reich bewahrt.<br />
71
Planungsziele (Leitsätze)<br />
- In der City <strong>Darmstadt</strong> sollen die oberzentralen Versorgungsfunktionen<br />
gestärkt werden.<br />
- Die Zielsetzung einer auf den Citybereich, die Nebenzentren<br />
Eberstadt und Arheilgen sowie weitere kernstädtische,<br />
integrierte Subzentren aufgebauten Grundversorgung<br />
mit Verbrauchernähe, d.h. in Zuordnung zu<br />
den Wohnquartieren, soll weiterhin verfolgt werden.<br />
Dies ist ein wesentlicher Aspekt städtischer Wohnqualität,<br />
der zugleich einer Begrenzung des Einkaufsverkehrs<br />
dient.<br />
- Zur Stützung der vorgenannten Ziele sollen zentrenrelevante<br />
großflächige Einzelhandelsbetriebe außerhalb der<br />
zentralen Standorte ausgeschlossen werden. Nicht zentrenrelevante<br />
Betriebe, d.h. solche die von ihrer Struktur<br />
her in den zentralen Standorten keinen Platz finden, sollen<br />
sich entsprechend dem Einzelhandelskonzept für<br />
die Gewerbegebiete an ausgesuchten Standorten ansiedeln<br />
können.<br />
Planung<br />
Um die eingangs aufgezeigte Problematik entsprechend den<br />
daraufhin entwickelten Zielen bauleitplanerisch zu steuern, erstellt<br />
die Stadt <strong>Darmstadt</strong> ein Einzelhandelskonzept für die City,<br />
die Stadtteile und die Gewerbegebiete; letzterer Teilplan liegt<br />
vor und ist im FNP eingearbeitet.<br />
Die oben beschriebenen Trends sind in ihrem prinzipiellen Verlauf<br />
durch die Stadt nicht zu beeinflussen. Trotzdem kann und<br />
muss die Stadt die Attraktivität ihrer City und zugleich eine<br />
wohnungsnahe Versorgung durch Läden beachten und zu sichern<br />
suchen.<br />
72
Für die Zielsetzung "Stärkung der City im Oberzentrum" soll die<br />
City im wesentlichen Erweiterungsmöglichkeiten nach Westen<br />
erhalten. Dadurch könnte Einzelhändlern mit Spezialsortimenten,<br />
die die hohen Mieten der 1a- oder 1b-Lagen nicht erwirtschaften<br />
können, eine Chance gegeben und damit die Vielfältigkeit<br />
der Angebotspalette der City erhalten werden. Dazu ist<br />
im <strong>Flächennutzungsplan</strong> eine erhebliche Ausweitung der Gemischten<br />
Baufläche im Bereich Rheinstraße / Weststadt dargestellt.<br />
In Nebenzentren und Versorgungsstützpunkten bestehen im<br />
fortlaufenden Anpassungsprozess des Einzelhandels bisher zu<br />
wenig Nachverdichtungsmöglichkeiten. Aufgrund der geringen<br />
Flächenausdehnung sind diese Standorte innerhalb der Nutzungskategorie<br />
Wohnbauflächen dargestellt. Wo sich zukünftig<br />
städtebauliche Chancen zur Entwicklung einer zukunftsfähigen,<br />
integrierten Nahversorgung bieten, sind diese als vorrangiges<br />
wirtschafts- und stadtentwicklungspolitisches Ziel zu nutzen.<br />
Entsprechend dem Teilplan "Einzelhandel in Gewerbegebieten"<br />
¹) können an drei ausgewählten Gewerbestandorten<br />
• Gewerbegebiet Nordwest / Nordteil<br />
• Rüdesheimer Straße / Noackstraße<br />
• Eschollbrücker Straße / Riedstraße<br />
generell nicht zentrenrelevante großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
als Ausnahme zugelassen werden, unter Beibehaltung<br />
der Darstellung Gewerbliche Baufläche im <strong>Flächennutzungsplan</strong>.<br />
¹) Einzelhandelskonzept <strong>Darmstadt</strong> Teilplan „Einzelhandel in Gewerbegebieten“,<br />
Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> 1997<br />
73
Definition zentrenrelevante/nichtzentrenrelevanteEinzelhandelssortimente<br />
s. Anhang C 5 (2)<br />
Die Darstellung als Sonderbauflächen Einzelhandel wird im<br />
<strong>Flächennutzungsplan</strong> lediglich für die Flächen dargestellt, die<br />
mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan als Sondergebiet<br />
ausgewiesen sind, bzw. die einen Abweichungsantrag bei der<br />
Regionalversammlung gestellt haben.<br />
Damit soll die mittelfristige Zielaussage Gewerbefläche verdeut-<br />
licht, über die o.g. Öffnungsklausel jedoch derzeitige große<br />
Gewerbebrachen im innerstädtischen Bereich einer Nutzung<br />
zugeführt werden.<br />
5.2 Übergeordnete Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
Die Planung unterscheidet zwischen dem übergeordneten Ge-<br />
meinbedarf, dem wohnungsbezogenen Gemeinbedarf sowie<br />
Einrichtungen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Darstel-<br />
lungen im FNP beschränken sich auf Einrichtungen des über-<br />
geordneten Gemeinbedarfs (für Kultur, Hochschule ¹), For-<br />
schung ¹), Kongresszentrum, Gesundheitsversorgung, Schulen,<br />
Kirchen, Verwaltung, Post sowie Sicherheit und Ordnung), die<br />
mindestens einem Einzugsbereich in Stadtteilgröße dienen.<br />
Einrichtungen des wohnungsbezogenen Gemeinbedarfs, wel-<br />
che die Versorgung einzelner Wohnquartiere sicherstellen, sind<br />
nicht ausgewiesen; hierzu gehören vor allem Kindertagesstät-<br />
ten, Kinderspielplätze und i.d.R. Jugend- und Alteneinrichtun-<br />
gen. Größere Einrichtungen mit besonderer Zweckbestimmung<br />
werden im Plan als Sonderbauflächen aufgenommen.<br />
Mit den kommenden Veränderungen in der Altersgliederung der<br />
Wohnbevölkerung sind zuerst für den wohnungsbezogenen<br />
Gemeinbedarf Verschiebungen bzw. Rückgänge der Flächen-<br />
ansprüche zu erwarten, die bei den Fortschreibungen von Ent-<br />
wicklungsplänen im Sozialbereich zu berücksichtigen sein wer-<br />
den.<br />
¹) Großflächige Hochschul- und Forschungseinrichtungen sind als Sonder-<br />
bauflächen dargestellt.<br />
74
Im Plangebiet besteht eine ausgeglichene Versorgung mit<br />
übergeordneten Gemeinbedarfseinrichtungen. Strukturelle Ver-<br />
änderungen oder einzelne neue Flächenansprüche können<br />
durch Umnutzung in vorhandenen Gemeinbedarfs- bzw. Sonderbauflächen<br />
befriedigt werden.<br />
• Ausbau Technische Universität:<br />
Entsprechend der Zielaussage, das Profil "Wissenschaftsstadt"<br />
zu entwickeln, sind im FNP ausreichende Flächen für den<br />
Hochschulausbau im Planungszeitraum zu sichern. Dazu ist im<br />
Plan eine maximale Arrondierung der TUD-Sonderbaufläche an<br />
der Lichtwiese (ca. 8,5 ha) dargestellt, die zusammen mit Innenreserven<br />
im Campus etwa eine Verdoppelung der dort vorhandenen<br />
Geschossfläche erlaubt.<br />
Aus landschaftspflegerischer Sicht stellt diese geplante Bauflächenausweitung<br />
einen erheblichen Eingriff in die Hauptgrünzüge<br />
Lichtwiese und Darmbach dar.<br />
Unter der Prämisse, dass für die TUD eine weitere Standortstreuung<br />
im künftigen Hochschulausbau nicht tragbar ist, konzentriert<br />
sich der Erweiterungsbedarf auf die Lichtwiese. Diese<br />
im Sinne der oben genannten Zielsetzung stehende Forderung<br />
der Technischen Universität erscheint nicht abweisbar.<br />
Im FNP wird eine begrenzte Bauflächenarrondierung dargestellt,<br />
welche den Eingriff in den Naherholungs- und Landschaftsraum<br />
in einem begrenzten Umfang hält. Die Bauflächen<br />
sind unter Berücksichtigung der örtlichen Naherholungs- und<br />
Klimafunktion ausgeweitet worden, im einzelnen durch<br />
- Sicherung des in die Landschaft geöffneten Grünzugs Lichtwiese,<br />
insbesondere eines Landschaftsteils historische Flugwiese<br />
- Freihaltung der Darmbachaue, dazu werden Ersatzflächen für<br />
fortfallende Kleingärten geschaffen, ein potenzieller Standort<br />
ist südlich des Polizeipräsidiums dargestellt.<br />
75
- Einhaltung des Waldabstands und Sicherung der wertvollen<br />
Feuchtwiesen im Südosten. Damit soll das Leitbild „Hoch-<br />
schulcampus in der Landschaft“ beibehalten werden. Dessen<br />
weitere Konkretisierung bleibt einer Rahmenplanung für die-<br />
sen Bereich vorbehalten.<br />
• Erweiterung Comeniusschule Kranichstein (0,5 ha):<br />
Aus landespflegerischer Sicht bestehen Bedenken gegenüber<br />
einer baulichen Nutzungsausweitung in die angrenzende Ruderalflur<br />
und insbesondere in die Sukzessionsfläche.<br />
Der geringfügige Eigenbedarf wird im FNP ausgewiesen unter<br />
der Vorgabe, die Sukzessionsflächen zu erhalten und damit<br />
auch den notwendigen Bachabstand zu beachten.<br />
5.3 Stadttechnische Infrastruktur<br />
Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abflussregelung:<br />
Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gewährleistet<br />
die Südhessische Gas- und Wasser AG.<br />
Bei einer Schwankungsbreite von ca. 4 % (6000 E) in der Bevölkerungszahl<br />
bei im Mittel 137.000 E ist der Wasserverbrauch<br />
in <strong>Darmstadt</strong> seit 1980 kontinuierlich gesunken. Er lag 1998 um<br />
30,5 % (oder knapp 4 Mio cbm) niedriger als 1980. Im FNP wird<br />
von einer Obergrenze von 145.000 E im Jahr 2015 ausgegangen,<br />
so dass die Wasserversorgung des Stadtgebietes sichergestellt<br />
werden kann.<br />
Das Abwasservolumen dürfte in einer ähnlichen Größenordnung<br />
gesunken sein, wie der Frischwasserverbrauch, denn das<br />
häusliche Abwasser im Siedlungsbestand geht zu 100 % in die<br />
Kläranlage.<br />
76
Flächenpotenziale in<br />
Neubaugebieten und<br />
Arrondierungen<br />
s. Anhang C 1 (4-3)<br />
Für die geplanten oder im Bau befindlichen Neubaugebiete, das<br />
sind ca. 41 ha Wohnnutzungsflächen und ca. 54 ha Gewerbe-<br />
und Sondernutzungsflächen, ist ein vollständiger Schmutzwas-<br />
seranschluss an die Zentralkläranlage vorgesehen. Deren An-<br />
schlussmöglichkeit kann aufgrund der erheblichen Kapazitäts-<br />
reserven der Darmstädter Kläranlage als gesichert gelten. Für<br />
die Entsorgung des Niederschlagwassers müssen jeweils die<br />
örtlichen Verhältnisse geprüft werden. Grundsätzlich soll der<br />
natürliche Wasserkreislauf trotz Bebauung so weit wie möglich<br />
erhalten bleiben; für Wohngebiete sind flächenhafte und für<br />
Gewerbegebiete zentrale Versickerungsmöglichkeiten im Ge-<br />
biet zu prüfen. Diese stehen im Zusammenhang mit der linea-<br />
ren Biotopvernetzungskonzeption des Landschaftsplans - ins-<br />
besondere für den Darmstädter Norden, in dem die Entwässe-<br />
rungsgräben reaktiviert werden sollen.<br />
Mit der Umsetzung des geltenden Grundwasser-Bewirt-<br />
schaftungsplans Hessisches Ried von 1999 stehen teilweise<br />
großflächige Grundwasseranhebungen in <strong>Darmstadt</strong> Nord an.<br />
Bei künftigen Bauvorhaben im Bereich Arheilgen / Wixhausen<br />
ist dies zu berücksichtigen.<br />
Abfallentsorgung<br />
Der Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) betreibt<br />
für die Stadt <strong>Darmstadt</strong> und den Landkreis <strong>Darmstadt</strong>-Dieburg<br />
das Müllheizkraftwerk <strong>Darmstadt</strong> zur Restmüllentsorgung.<br />
Der organische Abfall aus dem Stadtgebiet wird in der Kompos-<br />
tierungsanlage Kranichstein, Eckhardwiesenstraße, aufbereitet.<br />
Bauschutt muss außerhalb des Stadtgebietes entsorgt werden.<br />
77
Altablagerungen<br />
Im Stadtbereich sind 29 Altablagerungen vorhanden, die in ei-<br />
ner Altflächendatei (ALTIS) beim Hessischen Landesamt für<br />
Umwelt und Geologie geführt wird. Bei Veränderungen an den<br />
Altablagerungen ist die Beteiligung des Regierungspräsidiums<br />
<strong>Darmstadt</strong>, Abteilung staatliches Umweltamt, Dezernat 41.5 erforderlich.<br />
Es wurden insgesamt 29 vermutete Altlastenstandorte erfasst –<br />
meist ehemalige Gemeindemüll- und Bauschuttplätze mit zum<br />
Teil unbekannten Einlagerungen. In <strong>Darmstadt</strong> bestehen derzeit<br />
offiziell 3 registrierte Altlastenstandorte, sowie 7 altlastenverdächtige<br />
Standorte, die einer regelmäßigen Überwachung<br />
unterliegen.<br />
Bohrungen<br />
Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> sind 8 Bohrstellen zur Aufsuchung und<br />
Gewinnung von Kohlenwasserstoffen eingetragen, die nach<br />
Abschluss der Bohrarbeiten verfüllt wurden. Im Umkreis von<br />
7,50 m um die Bohrstelle ist ein Schutzradius einzuhalten, um<br />
die Verfüllungen nicht zu beschädigen.<br />
78
Teil D: Flächenbilanz<br />
Nachhaltigkeit von Raumnutzung und Siedlungsstruktur im FNP<br />
2015<br />
_______________________________________________________________<br />
Die im FNP mit Zeithorizont 2015 dargestellte geplante Bodennutzung<br />
zeigt - verglichen mit der derzeitigen Realnutzung -, dass die Inan-<br />
spruchnahme neuer Flächen für Besiedlung in engen Grenzen bleibt.<br />
Flächenbilanz <strong>Flächennutzungsplan</strong> 2015<br />
Nutzungsart<br />
derzeitige Realnutzung<br />
79<br />
geplante Nutzung<br />
2015<br />
ha % ha %<br />
Wohnbaufläche 1.520 12 1.587 13<br />
Gemischte Baufläche 115 1 170 1,5<br />
Gewerbliche Baufläche 558 5 537 4<br />
Sonderbaufläche 204 2 230 2<br />
Gemeinbedarfsfläche 123 1 117 1<br />
Bahn, S-Bahn, Depot 199 2 199 2<br />
Hauptverkehrsstraßen 287 2 274 2<br />
Ver- und Entsorgungsfläche 44 47<br />
künstl. Grundwasseranrei-<br />
cherung<br />
10<br />
Grünfläche 850 7 930 8<br />
• besiedelte Fläche 3.910 32,0 4.101 33,5<br />
Wasserfläche 38 38<br />
Landwirtschaft<br />
Ökologisch wertvolles Grün-<br />
1.592 13 1.307 11<br />
land<br />
595<br />
Streuobstwiese 125 1 165 1<br />
Waldfläche 5.668 47 5.640 46<br />
Aufforstungsfläche 29<br />
waldartige Brache 35 44<br />
Dünen, Trockenrasen 158 1 187 2<br />
Brache mit Gehölzgruppe 103 1<br />
• unbesiedelte Fläche 8.314 68,0 8.123 66,5<br />
Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100<br />
5<br />
10<br />
713<br />
6
Verminderter<br />
Landschaftsverbrauch<br />
s. Anhang D (1)<br />
Freiraumsicherung<br />
durch Regionale<br />
Grünzüge<br />
s. Anhang A (5)<br />
WohnungsbaupotenzialeInnenbereich<br />
zu Außenbereich<br />
4 : 1<br />
s. Teil C 1 Wohnen,<br />
Abschnitt Planung<br />
Ansatz zu erhöhter<br />
Nutzungsdichte<br />
Siedlungs- und<br />
Verkehrsfläche je<br />
Einwohner<br />
s. Anhang D (2)<br />
Bereits im zurückliegenden Zeitabschnitt 1980 - 97 hat sich in Darm-<br />
stadt die Neuinanspruchnahme von Flächen im Vergleich zur "Stadt-<br />
erweiterungsphase" 1959 - 76 etwa halbiert. Für den FNP-Planungs-<br />
zeitraum hat sich der Landschaftsverbrauch zum Vorzeitraum noch<br />
einmal halbiert. Diese künftig weiter verminderte Flächeninanspruch-<br />
nahme wird durch den neuen Regionalplan Südhessen 2000 vorge-<br />
geben, der für <strong>Darmstadt</strong> einen zumindest vorerst weitgehenden Fort-<br />
fall der geplanten neuen Wohngebietsstandorte im Norden beinhaltet;<br />
die der regionalplanerischen Vorgabe zugrunde liegende Ausweitung<br />
der Fluglärmzone auf <strong>Darmstadt</strong>-Nord verbietet auch unter dem As-<br />
pekt vorsorgenden Umweltschutzes unter Beachtung des Belanges<br />
gesunder Wohnverhältnisse eine Ausweisung neuer Wohngebiete in<br />
dieser Zone.<br />
Im unbesiedelten Bereich sind zudem die verbliebenen Freiflächen be-<br />
reits weitestgehend durch Regionale Grünzüge gesichert, so dass für<br />
die Stadt <strong>Darmstadt</strong> keine Alternativen für neue Wohngebietsstandorte<br />
bestehen; es ergibt sich somit eine frühzeitigere Ausrichtung auf<br />
Stadtumbau. Diese ist die ohnehin maßgebliche Entwicklungslinie,<br />
wenn der nach 2020 in Deutschland einsetzende Bevölkerungsrück-<br />
gang sich auszuwirken beginnt.<br />
Durch bauliche Innenentwicklung wird die Nutzungsdichte gesteigert,<br />
die bei einem großen Anteil an lockerer Bebauung in <strong>Darmstadt</strong> je-<br />
doch keinen hohen Ausgangswert aufweist. Bei Verdichtungsmaß-<br />
nahmen sind allerdings deren Grenzen sorgfältig zu prüfen. Mit dem<br />
Ziel, die Umweltqualität mindestens zu erhalten, wird im FNP zum<br />
Ausgleich erhöhter Nutzungsdichte im Innenbereich eine Vernetzung<br />
der vorhandenen inselartigen Grünanlagen durch Grünverbindungen<br />
dargestellt.<br />
80
s. Teil C 3 Grün-<br />
und Freiflächen,<br />
Abschnitt Ausgleich<br />
von Eingriffen<br />
in die<br />
Landschaft<br />
Ansatz zur Freiraumentwicklung<br />
Zum Ausgleich für Neuinanspruchnahmen von Landschaftsflächen<br />
werden im FNP Standorte für Biotopentwicklungsmaßnahmen ausge-<br />
wiesen; deren Konkretisierung und Zuordnung zu Eingriffen bleibt der<br />
Umsetzungsplanung vorbehalten; die potenziellen Ausgleichsflächen<br />
sind im FNP übernommene Biotopentwicklungsflächen des neuge-<br />
fassten Landschaftsplanes. Damit wird eine gezielte Freiraumentwick-<br />
lung (Biotopverbund) möglich.<br />
Der Dezernent I: Der Dezernent III: Der Dezernent VI:<br />
Walter Hoffmann Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel<br />
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat<br />
81