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Flächennutzungsplan - Portal-Darmstadt

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<strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

Wissenschaftsstadt<br />

<strong>Darmstadt</strong><br />

mit<br />

Landschaftsplan<br />

Erläuterungsbericht<br />

Arbeitsgruppe Flächennutzungs- und Landschaftsplan


Erläuterungsbericht zum <strong>Flächennutzungsplan</strong> mit Landschaftsplan<br />

Inhaltsangabe<br />

der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong><br />

Seite:<br />

Teil A: Einleitung 3<br />

- Zielvorgaben zur Stadtentwicklung<br />

- Rahmenbedingungen<br />

- Vorgaben des Regionalplans Südhessen 2000<br />

- Seveso-II-Richtlinie<br />

- Besiedelungsentwicklung<br />

Teil B: Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> als Instrument 13<br />

- Rechtscharakter<br />

- Zeithorizont der Planung<br />

- Landschaftsplan und <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

- Darstellungsweise<br />

Teil C: Inhalt des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />

1. Wohnen 17<br />

- Einwohnerentwicklung und Wohnungsversorgung<br />

- Planungsziele (Leitsätze)<br />

- Wohnungsbedarf<br />

- Planung<br />

2. Arbeitsstätten 25<br />

- Wirtschaftsentwicklung<br />

- Planungsziele (Leitsätze)<br />

- Flächenbedarf<br />

- Planung<br />

3. Grün- und Freiflächen, Landschaftsflächen 36<br />

- Entwicklungsziele Naturschutz und Landschaftspflege<br />

- Räumliches Leitbild<br />

- Integration landschaftsplanerischer Inhalte in den FNP<br />

4. Verkehr 60<br />

- Ausgangssituation<br />

- Planungsziele und Leitsätze der Verkehrsentwicklungsplanung<br />

- Plandarstellungen


5. Infrastruktureinrichtungen<br />

5.1 Einzelhandel 71<br />

- Entwicklungstrend<br />

- Planungsziele (Leitsätze)<br />

- Planung<br />

5.2 Übergeordnete Gemeinbedarfseinrichtungen 74<br />

5.3 Stadttechnische Infrastruktur 76<br />

- Wasserversorgung<br />

- Abfallentsorgung<br />

- Altablagerungen<br />

Teil D: Flächenbilanz 79<br />

Anhang<br />

Strukturdaten<br />

- Nachhaltigkeit von Raumnutzung und Siedlungsstruktur<br />

im FNP 2015<br />

2


Teil A: Einleitung<br />

Zielvorgaben zur Stadtentwicklung<br />

Die besonderen Funktionen der Stadt innerhalb des Verdichtungsraumes<br />

Rhein-Main-Neckar sollen als Standort vielfältiger<br />

gewerblicher, kultureller und sozialer Aktivitäten weiter ausgebaut<br />

werden. Ziel ist es, die Wirtschaftskraft und Steuerkraft der<br />

Stadt sowie die Lebensqualität für die Bürger/innen der Stadt zu<br />

erhalten und auszubauen.<br />

<strong>Darmstadt</strong> soll weiterhin zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsplatzstandort<br />

entwickelt werden. Durch den vorliegenden <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

soll die Möglichkeit geboten werden, das Wohnungsangebot<br />

für eine zunehmende Bevölkerungszahl anzupassen. Als Leitziel<br />

wurde für die Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> eine Zielgröße von 148.900<br />

Einwohnern im Jahr 2020 beschlossen. ¹).<br />

Das Flächenangebot für gewerbliche Entwicklung soll eine deutliche<br />

Erhöhung um ca. 10.000 Arbeitsplätze zulassen ²). Damit sollen die<br />

Standort-Chancen der Region Südhessen/Starkenburg als eine der<br />

wirtschaftsstärksten Räume Europas im Oberzentrum <strong>Darmstadt</strong> genutzt<br />

werden.<br />

Darüber hinaus soll eine weitere Stärkung der Institutionen des Bereiches<br />

Bildung und Forschung sowie der kulturellen Einrichtungen angestrebt<br />

werden. Dazu gehört auch die Pflege des kulturellen Erbes in<br />

Denkmalanlagen.<br />

Diese Zielvorgaben zur Stadtentwicklung mit dem beschriebenen Entwicklungsrahmen<br />

sind als qualitatives Wachstum zu verstehen.<br />

¹) Arbeitsberichte zur Stadtentwicklung "Bevölkerungsentwicklung 2020 und<br />

Wohnungsbau in <strong>Darmstadt</strong> - Perspektiven und Prognosen" <strong>Darmstadt</strong>, Feb. 2005<br />

²) Dies entspricht etwa dem Arbeitsplatz-Höchststand 1992<br />

3


Kennzeichen dieses qualitativen Wachstums sind die Stärkung des<br />

Leitbilds "Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong>", Weiterentwicklung eines<br />

bedarfsorientierten Wohnungsangebotes und die Förderung von ar-<br />

beitsplatzintensiven und zukunftsorientierten Unternehmen und Institu-<br />

tionen.<br />

Die regionale und überregionale Bedeutung der Stadt <strong>Darmstadt</strong> als<br />

Handels- und Einkaufszentrum soll - vorrangig in der City - gestärkt<br />

werden.<br />

Die für diese Entwicklung entstehenden Flächenbedarfe sollen vorrangig<br />

durch Wiedernutzung, Umnutzung und Verdichtung innerhalb<br />

der bestehenden Siedlungsflächen gedeckt werden. Das umfangreiche<br />

Flächenpotenzial im westlichen Arbeitsstättengürtel des Stadtgebietes,<br />

der Darmstädter "Weststadt", stellt einen Schwerpunkt der<br />

Stadtentwicklung dar. Sowohl in der Innenentwicklung als auch in<br />

Neuerschließungsgebieten, die zur ergänzenden Bedarfsdeckung in<br />

Anspruch zu nehmen sind, sollen "städtische" Dichtewerte erreicht<br />

werden, damit der Flächenverbrauch begrenzt und die Infrastrukturdichte<br />

erhalten werden kann. Die Dichtewerte sind quartiersbezogen<br />

zu differenzieren.<br />

Die gute Einbindung in das regionale, überregionale und europäische<br />

Verkehrsnetz - wesentlicher Faktor der Standortqualität als Wirtschaftsraum<br />

und Wohnort - soll verstärkt werden.<br />

Der Ausbau der Anbindung der Stadt und der Region an das Hochgeschwindigkeitsnetz<br />

der DB AG stellt dabei entscheidende Weichen zur<br />

Qualitätsverbesserung. Stadtnahe Umgehungsstraßen sollen mit dem<br />

vorrangigen Ziel, die Verkehrsbelastung von Wohngebieten zu verringern,<br />

vorgesehen werden. Die Belange des örtlichen Wirtschaftsverkehrs<br />

werden dabei berücksichtigt.<br />

Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs als stadtverträglicher<br />

Mobilitätsfaktor hat hohe Priorität. Zur Verbesserung der Wohnqualität<br />

bietet dieser ein Angebot zur Verlagerung von Verkehrsanteilen<br />

des motorisierten Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel.<br />

4


Mit dem Ausbau der Verkehrswege für Fußgänger und Radfahrer soll<br />

der Verkehrsverbund gefördert werden.<br />

Umweltqualität und städtische Lebensqualität sollen erhalten und so-<br />

weit möglich verbessert werden. Dazu gehören der Schutz der Land-<br />

schaft, die Sicherung der natürlichen Ressourcen und die Verbesserung<br />

der Situation im unmittelbaren Umfeld der Wohnquartiere. Eine<br />

ganz wesentliche Bedeutung haben historische Ensemble und Einzeldenkmale,<br />

die den städtischen Lebensraum prägen.<br />

In der Vergangenheit entstandene Umweltschäden und Umweltbelastungen<br />

sollen beseitigt bzw. abgebaut werden. Bei allen Veränderungen<br />

wie Verdichtungen, Umstrukturierungen oder der Neuerschließung<br />

von Baugebieten ist ein hoher Anspruch an eine vorsorgende<br />

Umweltschutzpolitik zu stellen.<br />

Die Landschaftsräume sollen vor Zersiedlung geschützt und in ihren<br />

ökologischen und landschaftsästhetischen Qualitäten verbessert werden.<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere die Inanspruchnahme<br />

von Boden für neue Baugebiete oder Verkehrstrassen sind nur nach<br />

sorgfältiger Prüfung der Umweltverträglichkeit vorzunehmen. Solche<br />

Eingriffe sind durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren im Sinne<br />

der Zielsetzung einer "Nachhaltigen Stadtentwicklung".<br />

Der Ausbau der innerstädtischen Grünzüge und Grünanlagen soll zur<br />

Verbesserung der Arbeits- und Wohnqualität in stadtklimatischer und<br />

stadtgestalterischer Hinsicht erfolgen.<br />

5


wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit<br />

der Region<br />

Südhessen<br />

s. Anhang A (1)<br />

Bevölkerungsprojektionen<br />

s. Anhang A (2)<br />

Gegenüberstellung<br />

der Einwohner-<br />

und Beschäftigten<br />

und<br />

deren Entwicklung<br />

in Stadt und<br />

Landkreis<br />

s. Anhang A (3)<br />

Rahmenbedingungen<br />

Die vorangestellten Ziele zur Stadtentwicklung, die dem Flächennut-<br />

zungsplan zugrunde liegen waren im Vorentwurf („Grundkonzeption<br />

1989“) durch die Körperschaften zur verbindlichen Vorgabe für die<br />

Entwurfsausarbeitung beschlossen und im <strong>Flächennutzungsplan</strong>ent-<br />

wurf 1999 und 2003 hinsichtlich der zwischenzeitlich konkretisierten<br />

Entwicklungsplanungen Weststadt und der ICE-Anbindung Darm-<br />

stadts ergänzt worden.<br />

Sie verkörpern einerseits politische Maßgaben und haben anderer-<br />

seits die Ausgangssituation und künftige Rahmenbedingungen zum<br />

Hintergrund. Diese werden im <strong>Flächennutzungsplan</strong> einbezogen, so-<br />

weit sie Auswirkungen auf die räumliche Stadtentwicklung, die Flä-<br />

chenversorgung und die Nutzungszuordnung haben.<br />

Die Lagequalität der Region Starkenburg mit dem Oberzentrum Darm-<br />

stadt im wirtschaftsstarken Rhein/Main/Neckar-Raum stützt die kom-<br />

munalpolitische Zielsetzung der prosperierenden Stadt. Das bedeutet<br />

auf Bevölkerung und Wirtschaft bezogen:<br />

<strong>Darmstadt</strong> kann eine überdurchschnittliche Einwohnerentwicklung an-<br />

streben.<br />

Diese Zielsetzung soll dem anhaltenden Suburbanisierungsprozess<br />

entgegenwirken. Die ausgeprägte Funktionsteilung von Wohnen im<br />

Umland - vor allem im Landkreis <strong>Darmstadt</strong>-Dieburg - und von Arbei-<br />

ten in der Stadt kann so vermindert werden. Gleichzeitig soll damit das<br />

Kfz-Verkehrsaufkommen der Pendler eingegrenzt werden, das zu-<br />

nehmend die Umweltqualität und die Mobilität in der Kernstadt und<br />

damit deren Standortqualität beeinträchtigt.<br />

Der Lagevorteil bietet Chancen, neue Arbeitsplätze zu gewinnen und<br />

damit einen Ausgleich für verloren gegangene Arbeitsplätze im produ-<br />

zierenden Gewerbe zu schaffen.<br />

6


Einkaufseinzugsbereich<br />

Stadt<br />

<strong>Darmstadt</strong><br />

s. Anhang A (4)<br />

Übersicht Wissenschafts-<br />

und<br />

Forschungseinrichtungen<br />

s. Anhang A (5)<br />

Übersicht<br />

Wissenschafts-<br />

und<br />

Forschungseinrichtungen<br />

/Qualifikation<br />

der Beschäftigten<br />

sh.<br />

Anhang A (5)<br />

Ausschnitt RPS 2000<br />

mit Regionalem Grünzug<br />

und Siedlungsbeschränkungszone<br />

s. Anhang A (6)<br />

Trotz dominantem Dienstleistungssektor, der <strong>Darmstadt</strong> auch als<br />

Dienstleistungs- und Einkaufszentrum der Region Starkenburg aus-<br />

weist, hat das Oberzentrum <strong>Darmstadt</strong> eine begrenzte überregionale<br />

Wirkung. Dies erklärt sich durch die miteinander konkurrierenden<br />

Oberzentren im Rhein/Main/Neckar-Raum.<br />

Die städtische Wirtschaftsstruktur weist einen Branchenmix mit einem<br />

hohen Anteil an Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen aus,<br />

verbunden mit einem überdurchschnittlichen hohen Qualifikationsni-<br />

veau der Arbeitskräfte. Unter Einbeziehung dieser Ausgangsaspekte<br />

kann die Vorgabe, <strong>Darmstadt</strong>s Profil als Wissenschafts- und Techno-<br />

logiestandort auszubauen, einen besonderen Stellenwert erhalten.<br />

Die Sicherung der Umweltqualität soll mit einem moderaten Bevölke-<br />

rungswachstum und einer Umstrukturierung der Wirtschaft gestützt<br />

werden. Dies steht in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des<br />

Agendaprozesses.<br />

Vorgaben des Regionalplans Südhessen 2000 (RPS)<br />

Vor dem Hintergrund hoher vorhandener Umweltbelastungen im<br />

Raum Rhein/Main ist im RPS 2000 der Freiraum des Verdichtungsge-<br />

bietes durch Regionale Grünzüge gesichert. Dementsprechend sind<br />

die noch unbesiedelten Flächen in der Gemarkung <strong>Darmstadt</strong> - abge-<br />

sehen siedlungsnaher Zonen in Wixhausen-Ost und Arheilgen-Ost -<br />

als Regionaler Grünzug ausgewiesen, in dem bauliche Nutzungen<br />

weitgehend ausgeschlossen werden. Damit sollen ökologisch wertvol-<br />

le Flächen freigehalten und ein zusammenhängendes Freiraumsystem<br />

ermöglicht werden.<br />

Als Vorsorge, schädliche Lärmeinwirkungen auf Wohngebiete im Um-<br />

land des Flughafens Rhein-Main so weit wie möglich zu vermeiden, ist<br />

im RPS auch eine Siedlungsbeschränkungszone für den Bereich<br />

Arheilgen/Wixhausen/Kranichstein verbindlich geworden. Ausgelöst<br />

durch kontinuierlich gestiegene Flugbewegungen und vor dem Hinter-<br />

grund des geplanten Flughafenausbaus wird damit der bislang im re-<br />

7


gionalplanerischen Konsens geplante, an der Siedlungs- und Nahverkehrsachse<br />

orientierte Entwicklungsbereich Arheilgen/Wixhausen blockiert.<br />

Die vorhandenen Wohnbaupotenziale von rd. 1.500 Wohneinheiten<br />

sind im Stadtgebiet derzeit nicht zu ersetzen oder an anderen<br />

Standorten auszugleichen.<br />

Neuerschließungsgebiete für Gewerbe werden der Stadt <strong>Darmstadt</strong><br />

durch den RPS im Sinne einer ausgeglichenen Zuordnung von Arbeitsstätten<br />

zu Wohnungen nur zur Eigenbedarfsdeckung zugewiesen.<br />

Durch die Beachtung der Siedlungsbeschränkungszone aus dem Regionalplan<br />

im FNP werden zwar Fluglärmbelastungen neu anzusiedelnder<br />

Bürger vermieden. Unbewältigt bleibt jedoch, dass bestehende<br />

Ortsteile in <strong>Darmstadt</strong> Nord mit ca. 30.000 Einwohnern einer Lärmbelastung<br />

ausgesetzt sind, die den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse<br />

widerspricht. Somit erhält im Umweltbereich oberste Priorität<br />

das Ziel, die Fluglärmbelastung zu begrenzen.<br />

Dem Siedlungsbeschränkungsbereich des RPS 2000 zugrunde liegt<br />

die 60 dB(A) Isophone bei angenommenen 430.000 Flugbewegungen<br />

am Flughafen Frankfurt.<br />

Mit den derzeitigen regionalplanerischen Vorgaben ist die Stadt <strong>Darmstadt</strong><br />

mangels alternativer Standorte für Stadterweiterungen im Außenbereich<br />

gehalten, die künftige Stadtentwicklung weitgehend auf<br />

Stadtumbau abzustützen. Diesen Prozess unterstützen Gewerbeflächenfreisetzungen<br />

der vergangenen Jahre sowie Konversionsflächen.<br />

Allerdings ist eine Nutzung dieses Flächenangebotes im besiedelten<br />

Bereich mit den Interessen der Eigentümer abzustimmen. Die Flächen<br />

stehen nur im geringen Umfang in städtischem Eigentum.<br />

Bei den Vorgaben für die Einbindung <strong>Darmstadt</strong>s in das übergeordnete<br />

Verkehrsnetz geht der RPS vom Vorrang leistungsstarker umweltverträglicher<br />

Verkehrsträger aus. Von herausragender Bedeutung für<br />

<strong>Darmstadt</strong> ist daher die in Planung befindliche Hochgeschwindigkeitstrasse<br />

für den Schienenfernverkehr, die den Darmstädter Hbf anbindet.<br />

Das Raumordnungsverfahren für die Neubaustrecke Rhein/Main –<br />

8


Rhein/Neckar im Land Hessen ist 2004 durch das Regierungspräsidium<br />

<strong>Darmstadt</strong> abgeschlossen worden. Die Regionalversammlung<br />

Südhessen hat über die Abweichungsentscheidung vom Regionalplan<br />

Südhessen 2000 beschlossen. Die präferierten Trassenvarianten mit<br />

Haltepunkt <strong>Darmstadt</strong> Hauptbahnhof entsprechen den Zielsetzungen<br />

der Stadt <strong>Darmstadt</strong>.<br />

Zur Innenstadtentlastung und zugleich verbesserten Anbindung der<br />

östlichen Landkreise ist die B 26 Nordostumgehung in Plan und Text<br />

als abgestimmte Planung dargestellt.<br />

9


Seveso-II-Richtlinie und die Rücksichtnahme auf Störfallanlagen<br />

gem. § 50 BImSchG<br />

Im Stadtgebiet von <strong>Darmstadt</strong> sind drei Betriebe ansässig, die der<br />

Störfallverordnung unterliegen; Fa. Merck K.G.a.A., Fa. Röhm GmbH<br />

und Fa. Reichardt, Eberstadt.<br />

Die Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates vom 16.Dezember 2003 zur Beherrschung der Gefahren bei<br />

schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) for-<br />

dert von den Mitgliedstaaten in Artikel 12:<br />

“Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass in ihrer Politik der Flächenausweisung<br />

oder Flächennutzung und/oder anderen einschlägigen<br />

Politiken sowie den Verfahren für die Durchführung dieser Politiken<br />

langfristig dem Erfordernis Rechnung getragen wird, dass zwischen<br />

den unter diese Richtlinie fallenden Betrieben einerseits und Wohngebieten,<br />

öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, wichtigen Verkehrswegen<br />

(so weit wie möglich), Freizeitgebieten und unter dem<br />

Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvollen bzw. besonders<br />

empfindlichen Gebieten andererseits ein angemessener Abstand<br />

gewahrt bleibt und dass bei bestehenden Betrieben zusätzliche technische<br />

Maßnahmen nach Artikel 5 ergriffen werden, damit es zu keiner<br />

Zunahme der Gefährdung der Bevölkerung kommt.“<br />

Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> ist in seiner Zielsetzung eine Politik der Flächenausweisung<br />

und unterliegt damit den Bestimmungen der Seveso-<br />

II-Richtlinie, wonach dem Interesse nach ausreichendem Abstand<br />

„Rechnung“ getragen werden muss und ein „angemessener Abstand<br />

gewahrt“ bleiben muss.<br />

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Bestimmung des Artikel 12<br />

der Seveso-II-Richtlinie durch die Ergänzung des §50 Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

(BimSchG) aufgegriffen und in nationales Recht<br />

umgesetzt:<br />

10


„Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine<br />

bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen,<br />

dass schädliche Umweltauswirkungen und von schweren Unfällen im<br />

Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen<br />

hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwie-<br />

gend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige<br />

Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.“<br />

Die Bundesregierung hat durch Schreiben des Bundesumweltministeriums<br />

an die Stadt <strong>Darmstadt</strong> am 06.07.2004 mitgeteilt:<br />

„Aus Sicht der Bundesregierung sind die bisherigen Anforderungen<br />

des Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie ausreichend in deutsches Recht<br />

umgesetzt.“<br />

Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> sind in der Umgebung der drei störfallrelevanten<br />

Betriebe keine vom Bestand abweichenden Flächenausweisungen<br />

dargestellt. Die vorhandenen Nutzungen entsprechen der gewachsenen<br />

Situation, wie sie bereits vor Inkrafttreten des Artikel 12<br />

der Seveso-II-Richtlinie bestand, bzw. durch Bauleitplanverfahren<br />

Rechtskraft erlangt haben.<br />

Eine Zunahme der Gefährdung der Bevölkerung, die nach Art. 12 der<br />

Seveso-II-Richtlinie ausgeschlossen sein soll, ist mit den Darstellungen<br />

des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s somit nicht gegeben.<br />

11


Entwicklung der Besiedelung<br />

„<strong>Darmstadt</strong> hat heute den Charakter einer Bandstadt. Entlang der alten<br />

Nord-Süd-Verbindung von Heidelberg nach Frankfurt, der Bundesstraße<br />

B3 reihen sich die einzelnen Ortsteile auf. Die Stadt entwickelte<br />

sich aus den vier Ortskernen Bessungen <strong>Darmstadt</strong>, Arheilgen und<br />

Eberstadt, die als selbständige Einheiten in der Ebene entstanden waren<br />

und zum Teil auch heute noch erkennbar abgesetzt sind. Das<br />

Zentrum <strong>Darmstadt</strong>s lagert sich um den mittelalterlichen Kern. Das<br />

historisch ältere, ehemalige Dorf Bessungen ist mit der Kernstadt zusammengewachsen.<br />

Für die Entwicklung der Stadt gab es kaum natürliche Hindernisse. Die<br />

Siedlungsflächen breiteten sich zunächst in der Ebene aus, später<br />

dehnten sie sich nach Osten auf die Hänge hin aus. Mit dem Bau der<br />

Rhein-Neckar-Bahn und dem Einsetzen der Industriealisierung Mitte<br />

des 19. Jahrhunderts nahm die Bedeutung <strong>Darmstadt</strong>s als wohn- und<br />

Arbeitssstätte in der Region zu, so dass sich die besiedelte Fläche bis<br />

1990 etwa verdoppelte.<br />

Arheilgen und Eberstadt wurden 1937 eingemeindet und wuchsen<br />

nach 1945 an die Kernstadt an. Räumlich deutlich abgesetzt ist noch<br />

der Ortsteil Wixhausen, der erst 1977 eingemeindet wurde.<br />

Der Wald, im frühen Mittelalter gerodet und erst viel später wieder<br />

aufgeforstet, stellte bald eine natürliche Siedlungsgrenze dar. Heute<br />

reicht die Bebauung westlich und östlich des Stadtzentrums sowie<br />

südlich von Eberstadt bis an den Wald heran. Der große Waldanteil<br />

prägt auch heute noch die Darmstädter Stadtlandschaft.“ ¹)<br />

¹) Auszug aus: „Kulturdenkmäler in Hessen Stadt <strong>Darmstadt</strong><br />

Hrsg. Landesamt für Denkmalpflege in Hessen, Magistrat der Wissenschaftsstadt<br />

<strong>Darmstadt</strong><br />

12


Teil B: Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> als Instrument<br />

Rechtscharakter<br />

Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> stellt für das ganze Stadtgebiet nach den<br />

vorhersehbaren Bedürfnissen der Stadt die Art der Bodennutzung dar.<br />

Die geplante Entwicklung wird in ihren Grundzügen aufgezeigt.<br />

Rechtsgrundlage des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s ist das Baugesetzbuch<br />

(BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997. Der Plan bindet die an<br />

der Abstimmung beteiligten Behörden und Institutionen (Träger öffentlicher<br />

Belange). Gegenüber dem Bürger entwickelt der <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

als "vorbereitender Bauleitplan" keine unmittelbare<br />

Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind weder Rechtsansprüche,<br />

wie etwa auf Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück,<br />

noch Entschädigungsansprüche herzuleiten.<br />

Eine mittelbare Betroffenheit für den Bürger ergibt sich aber aus der<br />

Verknüpfung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s mit den späteren verbindlichen<br />

Entscheidungen:<br />

- Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind die Bebauungspläne, die gegenüber<br />

Jedermann rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, aus den<br />

Darstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s zu entwickeln.<br />

- Bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich nach § 35<br />

BauGB sind die Darstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s bei der<br />

Abwägung als öffentlicher Belang zu werten.<br />

- Bei Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB im bebauten<br />

Innenbereich ohne bestehenden Bebauungsplan gibt die Darstellung<br />

des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s Hinweise auf die angestrebte städtebauliche<br />

Entwicklung.<br />

13


Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> mit Landschaftsplan sind die Inhalte des genehmigten<br />

Landschaftsplanes 2004 integriert.<br />

Zeithorizont der Planung<br />

Die Geltungsdauer eines <strong>Flächennutzungsplan</strong>s ist gesetzlich nicht<br />

begrenzt. Da das Aufstellungsverfahren zeitlich aufwändig ist und die<br />

öffentliche Hand für längerfristige Planungssicherheit zu sorgen hat,<br />

wird im Allgemeinen von einem Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren<br />

ausgegangen, der <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Darmstadt</strong> ist auf das Jahr<br />

2015 ausgelegt. Auf diesen Zeitrahmen beziehen sich auch die dem<br />

Plan zugrunde liegenden Bedarfsannahmen. Für die Flächenbilanzierung<br />

geht der <strong>Flächennutzungsplan</strong> von der Bestandssituation 2001<br />

aus; für die detaillierte Erfassung der Flächenpotenziale für die bauliche<br />

Entwicklung wird die Reserveflächeneinschätzung mit Stand 2002<br />

zugrundegelegt.<br />

Landschaftsplan und <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

Der Landschaftsplan ist Abwägungsgrundlage für die Belange von Natur<br />

und Landschaftspflege im <strong>Flächennutzungsplan</strong>. Dieser ist in seinen<br />

Grundzügen in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> einzuarbeiten und<br />

nimmt am Bauleitplanverfahren teil. Der Landschaftsplan kann in<br />

Kenntnis der sich durch vielfältige Belange ergebenden Nutzungskonkurrenzen<br />

mit Vorschlägen auf den Planungsprozess des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />

Einfluss nehmen. Die Übernahme der Inhalte des Landschaftsplans<br />

unterliegen jedoch der gesamtplanerischen Abwägung im<br />

FNP.<br />

14


s. Kap. Grün-<br />

und Freiflächen,<br />

Abschnitt Flächen<br />

zum Ausgleich<br />

von Eingriffen<br />

S. 44<br />

Im Entwicklungsteil des Landschaftsplans sind neben dem angestreb-<br />

ten Zustand von Natur und Landschaft auch Flächen und Maßnahmen<br />

zum Ausgleich von Eingriffen darzustellen.<br />

Für die vorbereitende Sicherung von Ausgleichsflächen im FNP ist von<br />

grundsätzlicher Bedeutung, dass Eingriff und Ausgleich räumlich ent-<br />

koppelt werden können (§ 1a (3) BauGB). Damit ist der für die Ge-<br />

samtgemarkung aufzustellende Flächennutzungs- mit Landschaftsplan<br />

die entscheidende Planungsebene einerseits für die Vermeidung von<br />

Beeinträchtigungen schützenswerter Standorte durch Eingriffe, ande-<br />

rerseits zur Sicherung geeigneter Standorte für den Ausgleich. Auf<br />

Bebauungsplanebene kann ohne gesamtstädtisches Ausgleichskon-<br />

zept, das auf dem naturschutzfachlichen Entwicklungskonzept des<br />

Landschaftsplans basiert, keine sachgerechte Abwägung der mögli-<br />

chen Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich erfolgen.<br />

Für geplante Vorhaben mit rechtskräftigen Bebauungsplan bzw. Um-<br />

nutzungen nach § 34 BauGB im bebauten Gebiet sind i. d. R. keine<br />

Ausgleichsmaßnahmen zu entwickeln. Ausnahmen können Alt-<br />

Bebauungspläne sein, die landschaftspflegerische Belange erheblich<br />

berühren.<br />

Darstellungen<br />

Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> besteht aus der Planzeichnung auf einer<br />

Kartengrundlage ohne Grundstücksgrenzen sowie aus textlichen Dar-<br />

stellungen; beigegeben ist ein Erläuterungsbericht.<br />

Der Darstellungsumfang für den <strong>Flächennutzungsplan</strong> ist im Bauge-<br />

setzbuch nicht abschließend geregelt, sondern bestimmt sich auch<br />

durch die Plankonzeption und eine lesbare Plangrafik:<br />

- Zwischen Bestand und Planung wird nicht unterschieden.<br />

15


- Die Bauflächen werden nach der "allgemeinen Art der baulichen<br />

Nutzung" differenziert. Die Gliederung der Bauflächen in Baugebie-<br />

te und deren parzellenscharfe Darstellung erfolgt in den Bebauungsplänen.<br />

- Grünflächen werden in ihrer unterschiedlichen Zweckbestimmung<br />

nur durch Lagesymbole, keine Abgrenzung, differenziert.<br />

- An Gewässern werden keine Uferrandstreifen dargestellt.<br />

- Wichtige Verkehrstrassen werden durch Liniensignatur herausgehoben,<br />

Bahnnebenstrecken bleiben z.T. unberücksichtigt.<br />

- Es werden grundsätzlich nur Flächen mit einer Größe von mehr als<br />

0,5 ha als Bau- oder Freifläche zeichnerisch dargestellt; übergeordnete<br />

Gemeinbedarfseinrichtungen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen<br />

unter dieser Darstellungsgrenze werden lediglich<br />

durch ein Lagesymbol ausgewiesen.<br />

- Die Hauptver- und Entsorgungsleitungen werden ohne Schutzstreifen<br />

eingetragen.<br />

16


Bevölkerungsentwicklung<br />

seit 1987<br />

s. Anhang C 1 (1)<br />

Natürliche Bevölkerungsentwicklung<br />

und<br />

Wanderungen<br />

1987 - 2003 s. Anhang<br />

C 1 (2)<br />

Einwohner/Wohnungsversorgung:<br />

- Altersstruktur<br />

- Ausländeranteil<br />

Teil C: Inhalt des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s<br />

1. Wohnen<br />

Einwohnerentwicklung und Wohnungsversorgung<br />

Die Einwohnerentwicklung der letzten siebzehn Jahre zeigt, dass die<br />

Einwohnerzahl 1 <strong>Darmstadt</strong>s innerhalb einer Spanne von 135 000 -<br />

141 000 Einwohnern geblieben ist.<br />

Ein zu Beginn der 90er Jahre vermindertes Geburtendefizit 2 hat zu-<br />

sammen mit Zuwanderungen - aus dem Ausland und den neuen Bun-<br />

desländern - trotz starker Stadtrandwanderungen <strong>Darmstadt</strong>s Einwoh-<br />

nerzahl stabilisiert.<br />

Weitaus dynamischer als die Einwohnerzahl insgesamt hat sich die Al-<br />

tersstruktur verändert. Es ist abzusehen, dass der Anteil der über 60-<br />

jährigen eine erhebliche Rolle in der künftigen Stadtentwicklung spie-<br />

len wird.<br />

Der Ausländeranteil hat sich langsam aber stetig erhöht von 7,5 % im<br />

Jahr 1970 auf 16,2 % im Jahr 2003.<br />

1 Einwohner in Hauptwohnungen als maßgebliche Zahl der städtischen Bevölkerungsfort-<br />

schreibung<br />

2 das "Geburtendefizit" kennzeichnet die langjährig unter der Sterberate gebliebene Geburts-<br />

rate<br />

17


- Haushaltsstruktur<br />

s. Anhang C 1 (3-1)<br />

- Wohnungsversorgung<br />

s. Anhang C 1 (3-1/2)<br />

Als entscheidende Größe für den Wohnungsbedarf muss die schon<br />

über Jahrzehnte anhaltende Zunahme der 1 - 2 Personenhaushalte<br />

angesehen werden.<br />

Der "Singularisierungstrend" in der westdeutschen Gesellschaft ist<br />

zwar zwischenzeitlich zurückgegangen - die jetzt nachkommenden<br />

Generationen unterscheiden sich in ihrem Haushaltsgründungsverhal-<br />

ten nicht mehr wesentlich zu ihren Vorgängern, jedoch nimmt jetzt die<br />

Haushaltsgröße aufgrund des Alterungsprozesses der deutschen Be-<br />

völkerung weiter ab. Der relativ - zu jungen Familienhaushalten - stei-<br />

gende Anteil der Alten-Kleinhaushalte senkt die durchschnittliche<br />

Haushaltsgröße und lässt die Gesamtzahl der Haushalte vorerst wei-<br />

ter steigen ¹).<br />

Auf die Wohnflächenansprüche übertragen heißt dies, dass die Wohn-<br />

fläche pro Einwohner von 25 qm (1968) auf 36 qm (1987) gestiegen ist<br />

und auf 41 qm im Jahr 2001 fortzuschreiben ist. Bezogen auf die Woh-<br />

nungsanzahl ist die Wohnungsbelegung von 2,69 Einwohner 2 je Woh-<br />

nung (E/WE) im Jahr 1968 auf 2,0 E/WE (1987) und - verlangsamt -<br />

bis auf 1,83 E/WE (2003) gefallen.<br />

Dies soll beispielhaft verdeutlicht werden: Der Darmstädter Woh-<br />

nungsbestand hat sich von 1989 - 2003 um ca. 7000 WE erhöht. Im<br />

Wohnungsbestand von 2003 hat sich die Einwohnerzahl seit 1989 nur<br />

unwesentlich erhöht. Somit werden alleine bei gleichbleibend wach-<br />

senden Wohnflächenansprüchen ca. 7000 zusätzliche Wohnungen ³)<br />

benötigt, wenn die Einwohnerzahl in <strong>Darmstadt</strong> gehalten werden soll.<br />

1) Quelle: Simons, Harald: Die langfristige Entwicklung des Wohnungsbedarfs in Deutschland,<br />

in: Der Langfristige Kredit 2/99<br />

2) Einwohner in Hauptwohnungen<br />

³) noch unberücksichtigt ist dabei der Ersatz für Wohnungsabgänge durch Zusammenlegung,<br />

Umwandlung und Abbruch in diesem Zeitraum<br />

18


Planungsziele (Leitsätze)<br />

Unter der Zielsetzung, das angestrebte Wachstum von 148.900<br />

Einwohnern im Jahr 2020 zu erreichen, muss der Wohnungsbestand<br />

erhöht werden. Der überwiegende Teil des dazu erforderlichen<br />

Flächenbedarfes soll im bereits bebauten Gebiet durch Umnutzung<br />

oder Verdichtung gedeckt werden.<br />

Darüber hinaus sollen Neuerschließungsgebiete an Standorten<br />

vorgesehen werden, die durch benachbarte vorhandene Infrastruktureinrichtungen<br />

von Stadtteilzentren gut versorgbar sind<br />

und durch die keine Flächen mit besonderen landschaftlichen<br />

oder ökologischen Werten verloren gehen. Dabei sind die stadtklimatischen<br />

Auswirkungen besonders zu berücksichtigen. In<br />

Neuerschließungsgebieten ist eine Mischung aus familiengerechtem<br />

Einfamilienhausbau in verdichteter Bauweise und Geschosswohnungsbau<br />

anzustreben. Zudem soll auch die Wohnfunktion<br />

im Stadtteil Weststadt verstärkt werden.<br />

Daneben sind bei Verdichtungsmaßnahmen in bestehenden<br />

Wohnquartieren die stadtgestalterischen und denkmalschützenden<br />

Belange zu berücksichtigen ¹).<br />

¹) Die Gesamtanlagen der Kulturdenkmale gemäß Hessisches Denkmalschutzgesetz<br />

sind in der Originalfassung im Massstab 1:10 000 des <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt.<br />

Die aktuelle Denkmalliste einschließlich der Einzeldenkmale kann beim Landesamt für<br />

Denkmalpflege Hessen und der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Magistrat der<br />

Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> eingesehen werden. Ergänzungen und Änderungen<br />

müssen gegebenenfalls abgefragt werden.<br />

19


Bevölkerungsprojektion<br />

Regierungsbezirk<br />

<strong>Darmstadt</strong><br />

1. im RPS 2000 für<br />

1993-2010<br />

2. Demographische<br />

Rahmendaten zur<br />

Landesentwicklung,<br />

2004 für<br />

2002-2020/2050<br />

s. Anhang A (2)<br />

Wohnungsbedarf<br />

Um den voraussehbaren Wohnungsbedarf ableiten zu können, wird im<br />

Folgenden die mögliche Einwohnerentwicklung eingegrenzt.<br />

Die derzeitige Einwohnerzahl von 138.196 Einwohnern (mit Haupt-<br />

wohnsitz) im Jahr 2003 weist einen mittleren Stand in der eingangs<br />

beschriebenen Schwankungsbreite der langfristigen Bevölkerungs-<br />

entwicklung auf.<br />

Eine Orientierung für die künftige Entwicklung gibt die Bevölkerungs-<br />

projektion des RPS 2000 mit einem möglichen Zuwachs auf ca.<br />

144.000 Einwohner bis 2010. Dieser basiert auf der Annahme anhal-<br />

tend hoher Wanderungsgewinne im Rhein/Main-Ballungsraum. Die<br />

neue Bevölkerungsprojektion 2002 - 2020/2050 in "demographische<br />

Rahmendaten zur Landesentwicklung 2004" weist bis 2020 ebenfalls<br />

eine Bevölkerungszunahme für den Regierungsbezirk <strong>Darmstadt</strong> aus,<br />

ab 2020 jedoch eine deutliche Bevölkerungsabnahme.<br />

Es wird damit gerechnet, aufgrund der ökonomischen Attraktivität des<br />

Rhein-Main-Gebietes und des Regierungsbezirkes <strong>Darmstadt</strong>, dass<br />

ein weiter hoher Anteil an Zuwanderungen erfolgt, der trotz zuneh-<br />

mender Sterbefälle bei gleichzeitig sinkenden Geburten ein Bevölke-<br />

rungswachstum für <strong>Darmstadt</strong> aufweisen kann.<br />

Im FNP soll der Wohnungsbedarf bis 2015 für bis zu 145.000 EW ge-<br />

sichert werden, dies entspricht den Vorausberechnungen des Regio-<br />

nalplans und den demographischen Rahmendaten zur Landesent-<br />

wicklung.<br />

Für die Wohnungsbedarfseinschätzung 2004 - 2015 wird somit von<br />

einem durchschnittlichen langfristigen Wohnungszugang ausgegan-<br />

gen.<br />

20


Einwohnerentwicklung<br />

und Wohnungszugang<br />

in <strong>Darmstadt</strong><br />

s. Anhang C 1 (1)<br />

Bei gleichbleibenden Einwohnerschwankungen hat sich der Reinzu-<br />

gang an Wohnungen - d.h. der Saldo aus Neubauten und Abgängen<br />

wie Wohnungszusammenlegung und Zweckentfremdung - von 710<br />

WE p.a. (1972 - 1986) auf 500 WE p.a. (1987 - 2003) vermindert.<br />

Für den Planungszeitraum 2004 - 2015 ergibt sich dann als Verlänge-<br />

rung des zeitnahen Trends ein Wohnungsneubedarf von ca. 7 200<br />

WE; hinzu kommt ein angenommener Ersatzbedarf von ca. 1 300 WE<br />

für Wohnungsabgänge durch Zusammenlegung, Umwandlung und<br />

Abbruch ¹); der Gesamtbedarf erreicht ca. 8500 WE.<br />

Eine solche Trendverlängerung eines bis ca. 2015 anhaltenden Wohn-<br />

flächenzuwachses wird durch die Projektion des langfristigen Woh-<br />

nungsbedarfs in Deutschland gestützt.<br />

Deren Grundlage ist, dass einer beginnenden Bevölkerungsabnahme -<br />

wie eingangs angeführt - die Alterung der Bevölkerung vorausgeht: al-<br />

te Menschen leben jedoch in kleineren Haushalten, belegen mehr<br />

Wohnfläche pro Kopf als jüngere, sodass der derzeitige Wohnungs-<br />

neubedarf vorerst fortzuschreiben ist. ²)<br />

Auf eine Obergrenze von 145 000 Darmstädter Einwohner (mit<br />

Hauptwohnsitz) im Jahr 2015 bezogen lässt sich mit dem Nettowoh-<br />

nungszuwachs von ca. 7200 WE eine gleichbleibende Abnahme der<br />

Belegungsdichte von 1,83 E/WE (2003) auf 1,76 E/WE (2015) bele-<br />

gen.<br />

¹) eigene Einschätzung<br />

²) Quelle: Simons, Harald: Die langfristige Entwicklung des Wohnungsbedarfs in Deutschland,<br />

in: Der Langfristige Kredit 2/99<br />

21


gem. RPS 2000 entfallendeNeuerschließungsgebiete<br />

s. Anhang A (6)<br />

Flächenpotenziale in<br />

Neubaugebieten und<br />

Arrondierungen<br />

s. Anhang C 1 (4-3)<br />

Flächenpotenziale >0,5<br />

ha im besiedelten Bereich<br />

s. Anhang C 1 (4-1/2)<br />

Durchschnittliche Wohnungsdichte<br />

in Neubaugebieten<br />

s. Anhang C 1 (5)<br />

Planung<br />

Entsprechend den kommunalen Zielvorgaben und verstärkt durch re-<br />

gionalplanerische Entwicklungsbeschränkungen ist der für den Zeit-<br />

raum 2004 - 2015 eingeschätzte Wohnungsbedarf von ca. 8500 WE<br />

überwiegend im Bestandgebiet abzudecken (zu ca. 80 %). Neben den<br />

verbleibenden Neubaustandorten richtet sich der Nachweis des Woh-<br />

nungsbedarfs auf die ohnehin Vorrang erhaltenden Innenreserven. Im<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> sind dazu brachgefallene Gewerbegrundstücke<br />

teilweise in Wohnbaufläche bzw. Gemischte Baufläche umgewidmet<br />

worden, ebenso sind Umnutzungen von ehemaligen Kasernenflächen<br />

dargestellt.<br />

Zudem sind ca. 150 - 200 WE im Jahr durch Nachverdichtungen in<br />

den Bestandswohngebieten zu erwarten.<br />

Auf Wohnungspotenziale bezogen ergibt sich das Verhältnis Innen -<br />

zu Außenentwicklung von 4:1, wie die folgende Übersicht zeigt:<br />

Für Neubaugebiete in städtischer Randlage ist dabei eine durch-<br />

schnittliche Wohnungsdichte von 48 WE/ha eingegangen, bedingt<br />

durch relativ hohe Dichtewerte des A 24 (im S-Bahneinzugsbereich)<br />

und des K 6.1 (mit Straßenbahnanbindung).<br />

ÜBERSICHT: Potenziale für Wohnen in Wohneinheiten (WE)<br />

besiedelter Bereich:<br />

1. Potenziale > 0,5 ha aus Wiedernutzung, Um-<br />

nutzung, Verdichtung ¹)<br />

- Wohnbauflächen,<br />

- Gemischte Bauflächen (mind. 50 % Wohnanteil)<br />

2. Nachverdichtungspotenziale (geschätzt)<br />

Außenbereich<br />

3. Potenziale in Neubaugebieten und Arrondierungen<br />

¹)<br />

- Wohnbauflächen<br />

- Gemischte Bauflächen (mind. 50 % Wohnanteil)<br />

3500 ²)<br />

700 - 1200<br />

2300<br />

6500 - 7000<br />

1700<br />

1700<br />

Gesamtpotenzial 8200 - 8700 WE<br />

¹) Einzelstandorte s. Anhang C 1. (4-1/3)<br />

²) eingerechnet ist Teilumnutzung der Starkenburg-Kaserne in Wohnen mit ca. 1000 WE, die im Plan erst<br />

nach Freigabe aus militärischer Nutzung umgewidmet werden kann.<br />

22


Da der eingeschätzte Gesamtbedarf von ca. 8500 WE für eine konso-<br />

lidierte Einwohnerzahl die Bedarfsgrenze kennzeichnet, wird das in<br />

der vorstehenden Übersicht zusammengefasste Gesamtpotenzial -<br />

auch unter Berücksichtigung von Realisierungshemmnissen – bis<br />

2015 als hinreichend angesehen. In der verbindlichen Bauleitplanung<br />

sollte bei Innenbereichsvorhaben der Anteil der Wohnnutzung möglichst<br />

hoch angesetzt werden.<br />

Einbeziehung landschaftsplanerischer Beurteilungen in die Abwägung<br />

Im Folgenden wird die Abwägung für die geplanten Wohngebiete dargelegt,<br />

zu denen eine Einzelbeurteilung aus Sicht der Landschaftsplanung<br />

vorliegt. Deren Ergebnis ist Grundlage des in vorstehender<br />

Übersicht zusammengefassten Potenzials für Wohnen.<br />

• Wohngebietsabrundung Dianastraße - Kalkofenweg (0,5 ha):<br />

Der Landschaftsplan stuft diese Fläche mit einem mittleren Biotopwert<br />

ein. Trotz der bestehenden Fluglärmbelastung gilt dieser als wohnungsnaher<br />

Erholungsraum. Aus Sicht der Landschaftsplanung bestehen<br />

nur geringe Bedenken unter der Maßgabe, dass der Ortsrand<br />

eingegrünt und der Baumbestand erhalten wird.<br />

Abwägung:<br />

Im FNP wird diese Gebietsabrundung zur Wohnbedarfsdeckung ausgewiesen;<br />

dabei werden keine landwirtschaftlichen Flächen beansprucht;<br />

in der Bebauungsplanung soll eine Ortsrandeingrünung vorgesehen<br />

werden. Die Ortsrandarrondierung ist durch eine Klarstellungssatzung<br />

nach § 34 BauGB beschlossen.<br />

• Wohnarrondierung Dieburger Straße / Molkenbach (1,0 ha):<br />

Der Landschaftsplan stuft diese Fläche mit einem geringen Biotopwert<br />

ein, es liegen keine besonderen Schutzfunktionen vor. Aus Sicht der<br />

Landschaftsplanung bestehen bei landschaftlicher Einbindung der Arrondierung<br />

keine Bedenken.<br />

23


Abwägung:<br />

Im FNP wird diese geringfügige Arrondierung als hochwertige Fläche<br />

für Wohnungsneubau (Einfamilienhäuser) angesehen. Die gartenbaubetriebliche<br />

Nutzung der Fläche war aufgegeben worden. Der landespflegerische<br />

Belang, diese Randbebauung zum Molkenbach landschaftlich<br />

einzubinden, soll berücksichtigt werden.<br />

• Wohn- und Mischbaufläche in Randlage des Akaziengartens<br />

(1,0 ha):<br />

Der Landschaftsplan stuft diese teilweise mit Sukzessionswald bestandene<br />

Fläche mit einem hohen Biotopwert ein. Der Akaziengarten<br />

ist eine großflächige erhaltene historische Grünanlage und damit wichtiges<br />

Element des Grünsystems. Aus Sicht der Landschaftsplanung<br />

bestehen geringe Bedenken mit der Forderung nach Sicherung des<br />

Altbaumbestandes.<br />

Abwägung:<br />

Unter Erhaltung der historischen Parkanlage wird dieser Standort als<br />

Fläche für die Wohnbedarfsdeckung im Innenbereich ausgewiesen.<br />

• Wohnarrondierung Nieder-Ramstädter Straße / Claudiusweg<br />

(0,7 ha):<br />

Der Landschaftsplan stuft diese Fläche mit einem geringen bis mittleren<br />

Biotopwert ohne schützenswerte Biotope ein, dennoch wird diese<br />

als erhaltenswerte Waldinsel mit Altbaumbeständen dargestellt. Unter<br />

der Maßgabe des Erhalts des Altbaumbestandes und eines Schutzstreifens<br />

zur Nieder-Ramstädter Straße bestehen aus Sicht der Landschaftsplanung<br />

nur geringe Bedenken.<br />

Abwägung:<br />

Das Umfeld weist sich als besonders gut durchgrüntes Wohngebiet<br />

geringer Dichte aus, in Nachbarschaft zum Naherholungsbereich<br />

Lichtwiese und in Waldnähe. Diese innerhalb des Siedlungsbereichs<br />

funktionsgerecht im Bebauungsplan S 17 ausgewiesene Grünfläche<br />

wird zur Wohnbedarfssicherung als Wohnbaufläche dargestellt. Die<br />

Grünqualität des Wohnumfeldes soll auch für diese kleine Arrondierung<br />

gelten.<br />

24


Beschäftigtenzentralität<br />

der Stadt <strong>Darmstadt</strong><br />

s. Anhang C 2 (1)<br />

wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

der Stadt<br />

<strong>Darmstadt</strong> im Vergleich<br />

s. Anhang C 2 (2)<br />

Entwicklung der Anzahl<br />

der Arbeitnehmer und der<br />

Arbeitslosen<br />

s. Anhang C 2 (3-1/2)<br />

Teil C 2. Arbeitsstätten<br />

Wirtschaftsentwicklung<br />

<strong>Darmstadt</strong> verfügt über den Standortvorteil, im Verdichtungsraum<br />

Rhein/Main/Neckar mit hervorragenden Verkehrsanbindungen zu lie-<br />

gen. Diese Voraussetzung und die Funktion als Oberzentrum der Re-<br />

gion Starkenburg schlagen sich in einer hohen Beschäftigtenzentralität<br />

der Stadt nieder, d. h. in einer herausragenden Bedeutung als Arbeits-<br />

standort. Hinzu kommt eine günstige wirtschaftsstrukturelle Aus-<br />

gangsbasis hinsichtlich der Unternehmensgröße und der Branchen-<br />

verteilung: Der Branchenmix ist geprägt durch Unternehmen der<br />

Chemie-/Pharma-/Biotechnologie, der Kosmetikbranche, der Me-<br />

chatronik und des IT-Sektors, die neben einem überdurchschnittlich<br />

ausgeprägten öffentlichen Dienstleistungssektor mit einem deutlichen<br />

Schwerpunkt im Hochschul- und Forschungsbereich stehen.<br />

Im Zuge des allgemeinen Strukturwandels befinden sich in <strong>Darmstadt</strong><br />

vorrangig Unternehmen des verarbeitenden Sektors in einem Um-<br />

strukturierungsprozess von traditionell geprägten Industrien hin zu zu-<br />

kunftsorientierten High-Tech-Branchen. Damit werden sie neben den<br />

Informationstechnologien zu Indikatoren eines fortgeschrittenen Struk-<br />

turwandels. Dieser Prozess ist in <strong>Darmstadt</strong> nicht durch bereits in der<br />

Vergangenheit schrumpfende Industriezweige wie Stahl oder Textil<br />

belastet. Dennoch löste der Wirtschaftsumbau am Standort <strong>Darmstadt</strong><br />

erhebliche Arbeitsplatzverluste aus:<br />

Bis zu Beginn der 90er Jahre wurde ein im Saldo moderater Beschäf-<br />

tigungsabbau im verarbeitenden Gewerbe durch Zuwächse bei Dienst-<br />

leistungen überkompensiert. Aufgrund des beschleunigten Struktur-<br />

wandels konnten die darauf folgenden massiven Einbußen im produ-<br />

zierenden Gewerbe nicht mehr ausgeglichen werden. Zwischen 1992<br />

und 1997 gingen ca. 30 %, absolut ca. 10.000 dieser Arbeitsplätze<br />

verloren. Seit 1999 werden allerdings die Verluste durch Arbeitsplatz-<br />

wachstum im Dienstleistungssektor kompensiert. Zugleich<br />

25


s. Übersicht:<br />

Bauflächen und<br />

Flächenpotenziale<br />

im Abschnitt<br />

Planung<br />

steigerte sich damit der Anteil des Dienstleistungssektors in einem be-<br />

achtlichen Schub, von 65 % (1992) auf 76 % (2001) auf alle Arbeit-<br />

nehmer bezogen.<br />

Im Zuge dieser Entwicklung ergaben sich massive Flächenfreisetzun-<br />

gen, die folgende Ursachen haben:<br />

- Firmen des produzierenden Sektors bauten Arbeitsplätze ab und<br />

legten Firmenteile still, so dass eine flächenmäßige Konzentration<br />

erfolgte, bei der Betriebsflächen frei wurden;<br />

- Insolvenzen von Firmen des produzierenden Sektors und Verlage-<br />

rungen von Firmen an Standorte außerhalb der Stadt oder auch ins<br />

Ausland setzten ganze Betriebsareale frei;<br />

- einige der Darmstädter Großfirmen trennten sich von Reserveflä-<br />

chen, die sie im Hinblick auf eine flächenmäßige Expansion vor al-<br />

lem in den 60er Jahren erworben hatten;<br />

- neue Produktionsverfahren benötigten weniger Betriebsfläche;<br />

- die begonnenen Umstrukturierungen sowohl der amerikanischen<br />

als auch der deutschen Streitkräfte lassen Flächenfreigaben auch<br />

in <strong>Darmstadt</strong> möglich erscheinen. Nach der Aufgabe des amerika-<br />

nischen Hubschrauberflugplatzes auf dem "Griesheimer Sand" be-<br />

findet sich jedoch derzeit nur die "Ernst-Ludwig-Kaserne" der US-<br />

Army in Konversion.<br />

Diese Entwicklungen zusammengenommen haben im Innenbereich<br />

ein erhebliches mobilisierbares Flächenpotenzial ergeben: Von ca.<br />

560 ha Bestandsflächen für Arbeitsstätten in Gewerbe- und Mischbau-<br />

flächen stehen gemäß <strong>Flächennutzungsplan</strong> insgesamt ca. 100 ha zur<br />

Wieder- bzw. Umnutzung für neue Arbeitsplätze zur Verfügung. Das<br />

sind ca. 15 % des Bestands.<br />

26


Im westlichen Stadtbereich befindet sich ein Schwerpunkt von<br />

Dienstleistungs- und Handelsbetrieben, aber auch einzelne Produkti-<br />

onsbetriebe in Gemengelagen mit Wohnen. In der Vergangenheit<br />

wurden Kleingemengelagen mit starken produktions-bedingten Umweltbelastungen<br />

oft durch Betriebsverlagerungen aufgegeben. Neue<br />

produktionstechnische Entwicklungen und weit entwickelte Möglichkeiten<br />

des technischen Umweltschutzes begünstigen heute Nutzungsmischung,<br />

die allenfalls durch die Kfz.-Verkehrsbelastung eingeschränkt<br />

wird.<br />

27


Planungsziele (Leitsätze)<br />

In erster Linie sollen qualitative Veränderungen der Arbeitsplatz-<br />

struktur innerhalb des sekundären und des tertiären Sektors<br />

stattfinden.<br />

Dieser Veränderungsprozess soll darin bestehen, Arbeitsplatz-<br />

verluste in schrumpfenden Branchen bzw. Betrieben durch neue,<br />

zukunftsorientierte Arbeitsplätze in bereits ansässigen und expandierenden<br />

Firmen zu ersetzen. Zu diesem Ausgleich sollen<br />

neu anzusiedelnden Firmen und Institutionen des sekundären<br />

und des tertiären Sektors beitragen. Diese sollen innovationsträchtig<br />

und arbeitsplatzintensiv sein, um auf möglichst wenig<br />

Fläche den angestrebten qualitativen Gewinn für die Stadt erzielen<br />

zu können.<br />

Die "Weststadt <strong>Darmstadt</strong>" soll für diese Funktionen zu einem<br />

umfassenden und differenzierten Standortangebot entwickelt<br />

werden.<br />

28


Flächenbedarf<br />

Eine Orientierung für den Bedarf gibt die durch die HLT Gesellschaft<br />

für Forschung, Planung, Entwicklung im Raumordnungsgutachten<br />

1997 erstellte Erwerbstätigenprojektion 2010 für die Region Südhes-<br />

sen; darin wird mit einem Wiederanstieg der Erwerbstätigkeit über das<br />

1992 bereits erreichte Niveau hinaus gerechnet; in der Vergangenheit<br />

ist die Erwerbstätigenentwicklung allerdings innerhalb der Region<br />

günstiger verlaufen als in der Stadt <strong>Darmstadt</strong>. Dazu beigetragen ha-<br />

ben Verlagerungen vorhandener Gewerbebetriebe in die Randge-<br />

meinden der Stadt ¹). Umfangreiche Gewerbezuwachsflächen im Um-<br />

land, nach RPS 2000 sind dies 311 ha im Landkreis gegenüber 66 ha<br />

in der Stadt <strong>Darmstadt</strong>, lassen auch künftig einen regionalen Wettbe-<br />

werb um begrenzte Ansiedlungspotenziale erwarten.<br />

Entsprechend der Zielsetzung, eine Arbeitsplatzentwicklung zu ermög-<br />

lichen, die zu einem Ausgleich der Verluste in den 90er Jahren führt,<br />

ist für den Planungszeitraum 2004 - 2015 ein Flächenangebot für min-<br />

destens 10.000 neue Arbeitsplätze zu ermöglichen. In Flächenbedarf<br />

umgesetzt können ca. 500 000 qm BGF (ca. 60 ha Nettobauland) als<br />

Orientierungswert angenommen werden.<br />

Im Zeitraum 1990 - 1999 sind in <strong>Darmstadt</strong> ca. 25 000 qm BGF p. a.<br />

ausschließlich Büroflächen errichtet worden ² ) . Bei einer mittleren<br />

Dichte und auf den Zeitraum 2004 - 2015 bezogen, ergibt sich als<br />

Trendfortschreibung ein Büroflächenbedarf von ca. 300 000 qm BGF<br />

bzw. ca. 37 ha Nettobauland.<br />

¹) Die zu der Stadt <strong>Darmstadt</strong> weit günstigere Entwicklung der Beschäftigung im<br />

Landkreis <strong>Darmstadt</strong>-Dieburg ab 1993 wird nicht unwesentlich auf Betriebsverlage-<br />

rungen aus <strong>Darmstadt</strong> zurückgeführt; siehe HLT-Report Nr. 558 S. 15, HLT Gesell-<br />

schaft für Forschung, Planung, Entwicklung mbH, Wiesbaden 1998<br />

²) Büroflächenentwicklung in <strong>Darmstadt</strong> 1990 - 2000, Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong><br />

-102- AGW<br />

29


s. Teil D, Flächenbilanz<br />

Flächenpotenziale ><br />

0,5 ha im besiedelten<br />

Bereich<br />

s. Anhang C 1 (4-1/2)<br />

Flächenpotenziale in<br />

Neubaugebieten und<br />

Arrondierungen<br />

sh. Anhang C 1 (4-3)<br />

Planung<br />

Im Innenbereich werden die dargestellten, gewerblicher Nutzung vor-<br />

behaltenen Flächen im Saldo weitgehend konstant gehalten, insbe-<br />

sondere unter Einbeziehung des möglichen Gewerbeanteils in Ge-<br />

mischten Bauflächen. Das darin enthaltene Potenzial an freigesetzten<br />

Gewerbeflächen erreicht ca. 100 ha. Das übersteigt den eingeschätz-<br />

ten Flächenbedarf von ca. 60 ha erheblich.<br />

Das Gewerbeflächenpotenzial ist dabei bereits durch Umwidmung von<br />

freigesetzten Gewerbeflächen in Mischflächen begrenzt worden, wo-<br />

mit sich der Mischflächenanteil erhöht hat.<br />

Ergänzende Neubaugebietsausweisungen von ca. 20 ha dienen weit-<br />

gehend dem zusätzlichen Bedarf bestehender Gewerbebetriebe.<br />

Das Gesamtpotenzial an Flächen für gewerbliche Nutzungen erreicht<br />

somit ca. 120 ha ohne Reserven in Sonderbauflächen.<br />

ÜBERSICHT: Bauflächen und Flächenpotenzial für Gewerbliche Nutzungen / Sondernutzungen<br />

im FNP 2015<br />

Gewerbliche Bauflächen<br />

Gewerbeanteile an<br />

Gemischten Bauflächen <br />

Gewerbenutzungsanteil<br />

insgesamt<br />

Bestand<br />

insgesamt<br />

ha / brutto<br />

ca. 560<br />

ca. 60<br />

ca. 620<br />

besiedelter<br />

Bereich<br />

ha / brutto<br />

ca. 520<br />

ca. 80<br />

ca. 600<br />

davon:<br />

Flächenpotenzial<br />

ha +<br />

ca. 85<br />

ca. 15<br />

ca. 100<br />

Planung 2015<br />

Neubaugebiete<br />

ha / brutto<br />

ca. 20<br />

ca. 20<br />

im FNP<br />

insgesamt<br />

ha / brutto<br />

ca. 540<br />

ca. 80<br />

ca. 620<br />

Sonderbauflächen ca. 200 ca. 185 ca. 10 +) ca. 30 ca. 215<br />

+ im wesentlichen Nettobauland<br />

+) davon ca. 8,0 ha Innenreserve TUD Lichtwiese<br />

30


Für die Umsetzung in Plandarstellungen des FNP heißt dies<br />

1. Die Kernbereiche des Arbeitsstättengürtels im Westen werden als<br />

gewerbliche Bauflächen gesichert.<br />

Auch in den Gewerbegebieten, in denen - gemäß Einzelhandelskonzept<br />

in Gewerbegebieten (1) eine Ansiedlung von einzelnen<br />

großflächigen, nicht - zentrenrelevanten Fachmärkten ermöglicht<br />

werden soll, wird die Darstellung Gewerbliche Baufläche beibehalten.<br />

Großflächiger Einzelhandel, der durch einen rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan gesichert ist und Fachmärkte mit genehmigten<br />

Abweichungsantrag bei der Regionalversammlung werden als<br />

Sonderbauflächen Einzelhandel dargestellt, soweit sie eine Fläche<br />

von 0,5 ha überschreiten.<br />

2. Die Stadtbereiche mit zentraler Lagequalität an der Rheinstraße,<br />

der Verkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof und am Westufer sollen<br />

durch Umwidmung in Gemischte Bauflächen aufgewertet werden.<br />

Auf Bebauungsplanebene kann dann eine weitere Nutzungsdifferenzierung<br />

in Kerngebiet erfolgen; damit soll vorrangig gewerbliche<br />

Nutzung bei hoher Dichte ermöglicht werden; zudem soll das<br />

Hauptbahnhofumfeld auch Zentrumsfunktionen aufnehmen können.<br />

Im weiteren Umfeld soll mit der Darstellung Gemischte Bauflächen<br />

die teilweise bereits vorhandene Struktur gewerblich- und<br />

wohngenutzter Bereiche gestützt werden (Verlegerviertel, Eschollbrücker<br />

Straße, Zone zwischen Heidelberger Straße und Donnersbergring).<br />

Der Bereich des Bahnbetriebswerks am Hauptbahnhof westlich der<br />

ICE-Trasse wird bei deren Realisierung vom Hauptbahnhofgleisfeld<br />

auch funktionell getrennt, so dass diese Flächen für gewerbliche<br />

Nutzungen verfügbar werden; eine solche Umnutzung kann<br />

jedoch erst nach Entwidmung als Bahnfläche im FNP aufgenommen<br />

werden.<br />

(1)<br />

"Einzelhandelskonzept <strong>Darmstadt</strong>, Teilplan Einzelhandel in Gewerbegebieten", Magistrat der Stadt<br />

<strong>Darmstadt</strong><br />

31


Flächenpotenziale in<br />

Neubaugebieten und<br />

Arrondierungen<br />

s. Anhang C 1 (4-1/3)<br />

3. In Randlagen werden mehrere bislang gewerblich genutzte Bauflä-<br />

chen in Wohnbauflächen umgewidmet (Erbacher Straße 0 17,<br />

Schenck A 33,).<br />

Neuerschließungen gewerblicher Bauflächen bzw. von Sonder-<br />

bauflächen bleiben überwiegend auf Eigenbedarf beschränkt. Dies<br />

sind die Standorte Merck Nord A 23, die GSI-Erweiterung, Hilpertstra-<br />

ße Nord W 23, die TUD-Erweiterung Lichtwiese und das Gebiet Wix-<br />

hausen Nordost. Letzteres soll für örtliche Betriebe das Angebot kos-<br />

tengünstiger, kleinparzellierter Gewerbeflächen in kundennaher Lage<br />

ergänzen.<br />

Einbeziehung landschaftsplanerischer Beurteilungen in die Abwägung<br />

Im Folgenden wird die Abwägung für geplante Gewerbegebiete darge-<br />

legt, zu denen eine Einzelbeurteilung aus landschaftsplanerischer<br />

Sicht vorliegt. Deren Ergebnis ist in der vorstehenden Erläuterung der<br />

Plandarstellungen des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s eingegangen.<br />

• Baugebiet Hilpertstraße Nord W 23 als Arrondierung des Telekom-<br />

quartiers (5,2 ha):<br />

Der Landschaftsplan stuft diese Fläche mit einem mittleren bis hohen<br />

Biotopwert ein. Es handelt sich um einen Misch- und Nadelwald, der<br />

als Vorrangfläche für den Grundwasserschutz ausgewiesen ist und<br />

laut Flächenschutzkarte vielfache Schutzfunktionen erfüllt; eine Aus-<br />

weisung als Bannwald ist geplant. Aus Sicht der Landschaftsplanung<br />

bestehen Bedenken. Bei Waldinanspruchnahme ist ein funktionaler<br />

Ersatz im Westwald notwendig.<br />

Abwägung:<br />

Das Telekomquartier befindet sich derzeit in der Entwicklung zum her-<br />

ausragenden Arbeitsstättenschwerpunkt an diesem Standort in bester<br />

Verkehrslage. Es fehlt eine angemessene Anbindung für den Indivi-<br />

dualverkehr. Dazu soll eine Erschließungsspange Rheinstraße / Eifel-<br />

ring / Hilpertstraße dienen, für die es keine Alternative gibt. Die Bau-<br />

32


flächenarrondierung ist durch rechtskräftigen Bebauungsplan W 23<br />

und Darstellung als Siedlungsbestandsfläche im RPS 2000 gesichert.<br />

Eine hinreichende Verkehrsanbindung für den Ausbau dieses Arbeitsstättenstandorts<br />

mit gesamtstädtischer Bedeutung wird als überwiegend<br />

gegenüber dem Umfang beeinträchtigter Waldschutzfunktionen<br />

gewertet. Im FNP wird am gegebenen Baurecht festgehalten.<br />

• Mischbaufläche Marienplatz (1,4 ha):<br />

Der Landschaftsplan stuft diese vegetationslose befestigte Kiesfläche<br />

mit einem geringen Biotopwert ein. Dennoch handelt es sich um die<br />

letzte verbliebene zentrumsnahe Freifläche mit potenzieller Erholungseignung.<br />

Diese ist Teil des historischen Grünzugs Havelstraße -<br />

Marienplatz - Wilhelminenplatz. Aus Sicht der Landschaftsplanung bestehen<br />

nur geringe Bedenken gegen die geplanten Bauflächen. Es<br />

wird vorgeschlagen, im nördlichen Bereich einen Grünzug zu entwickeln.<br />

Abwägung:<br />

Als wesentlicher zu beachtender Belang neben einem in dieser zentrumsnahen<br />

Lage zu deckenden Dienstleistungsbedarf und spezifischem<br />

Wohnbedarf wird die Stadtgliederungsfunktion der Fläche gesehen,<br />

die durch eine Grünverbindung am Nordrand berücksichtigt<br />

wird. Grünflächen für die wohnungsnahe Erholung bietet die Landgraf-<br />

Philipps-Anlage.<br />

• Erweiterung der GSI-Sonderbaufläche Wixhausen (20,0 ha):<br />

Der Landschaftsplan stuft diesen geschlossenen Waldbestand mit einem<br />

hohen bis mittleren Biotopwert ein. Zudem bestehen mehrfache<br />

Schutzfunktionen, der östliche Teil ist ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet.<br />

Aus Sicht der Landschaftsplanung stellt dieses Vorhaben<br />

mit einem großflächigen Waldverlust einen erheblichen Eingriff<br />

dar. Notwendig ist ein funktionaler Ausgleich der beanspruchten Waldflächen<br />

im Nahbereich.<br />

33


Abwägung:<br />

Die geplante Neuanlage widerspricht der Darstellung Wald im Regio-<br />

nalen Grünzug des RPS 2000 und macht eine Abweichungsgenehmigung<br />

vom Regionalplan erforderlich. Zudem müssen die Flächen aus<br />

dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden.<br />

Die Sicherung ausreichender Entwicklungsmöglichkeiten der GSI hat<br />

für die Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> herausragende Bedeutung. Zudem<br />

sind diese standortgebunden, die Waldinanspruchnahme somit<br />

nicht zu umgehen. Eine alternativ denkbare Erweiterung nach Norden<br />

in den Mörsbacher Grund oder nach Süden in den Bereich der Stahlberge<br />

ist städtebaulich nicht vertretbar (Zersiedlung im Freiraum).<br />

Im FNP wird deshalb eine möglichst kompakte Erweiterung der Sonderbauflächen<br />

dargestellt und zugleich eine Rücknahme der Landschaftsschutzgebietsgrenze<br />

vermerkt.<br />

• Gewerbliche Baufläche Wixhausen Nordost (5,6 ha):<br />

Der Landschaftsplan stuft diese Fläche mit überwiegender Ackernutzung<br />

mit einem geringen Biotopwert ein, er gilt jedoch als wertvolle<br />

Übergangsfläche zu den angrenzenden Naherholungsräumen. Aus<br />

Sicht der Landschaftsplanung bestehen trotz des Verlustes von wertvollen<br />

Ackerflächen und wohnungsnaher Erholungsfläche geringe Bedenken<br />

mit der Empfehlung, zur offenen Ackerflur neue Siedlungsrandstrukturen<br />

zu schaffen; der Waldabstand ist zu beachten.<br />

Abwägung:<br />

Unter Beachtung der landschaftsplanerischen Maßgabe, eine Pufferzone<br />

zum Waldrand (200 m) freizuhalten, wird im FNP eine Gewerbegebietserweiterung<br />

Wixhausen Nordost dargestellt. Damit kann dem<br />

Belang Rechnung getragen werden, ein ergänzendes Angebot für Eigenbedarf<br />

kleiner Darmstädter Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit<br />

kostengünstigen, kleinparzellierten Flächen zu schaffen.<br />

34


• Gewerbegebiet Pfungstädter Straße Nordwest (E 51):<br />

Der Landschaftsplan stuft diese Fläche als Mischwaldbestand mit einem<br />

mittleren Biotopwert ein. Aufgrund der durchlässigen Flugsandböden<br />

liegt dieser Bereich in der Wasserschutzzone IIIa, zudem hat<br />

der Wald Klima-, Sicht- und Immissionsschutzfunktion. Aus Sicht der<br />

Landschaftsplanung bestehen Bedenken gegenüber einer Gewerbegebietsabrundung.<br />

Abwägung:<br />

Die Inanspruchnahme eines Teils der Waldfläche ist unvermeidbar,<br />

weil davon der Fortbestand eines an diesen Standort gebundenen Betriebes<br />

abhängt. Es wird ein Gehölzgürtel als Pufferzone zum westlich<br />

angrenzenden Wohngebiet erhalten, der überwiegend eine Sichtschutzfunktion<br />

im bebauten Bereich hat. Im FNP wird dieser deshalb<br />

als Grünfläche dargestellt.<br />

35


s. Teil A, Abschnitt<br />

Zielvorgaben<br />

und<br />

Landschaftsplan -<br />

Grundlagen- und<br />

Entwicklungsteil<br />

Teil C 3. Grün- und Freiflächen, Landschaftsflächen<br />

Entwicklungsziele Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Die übergeordneten Zielvorstellungen zur städtischen Umweltqualität<br />

werden durch folgende Entwicklungsziele des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege im Landschaftsplan differenziert.<br />

Ökologische Stabilisierung:<br />

Die durch die natürlichen Faktoren bestimmten ökologischen<br />

Qualitäten der Freiflächen sind entsprechend ihrer Vorrangfunk-<br />

tion zu erhalten und zu stabilisieren; die für das Klima bedeutsa-<br />

men Flächen insbesondere Bachauen und Kaltluftentstehungs-<br />

gebiete sind von Bebauung freizuhalten.<br />

Die Grün- und Freiflächen innerhalb der bebauten Stadtteile sind<br />

zu erhalten und zu entwickeln. Insbesondere ist die Vernetzung<br />

der "Stadtbiotope" mit der freien Landschaft herzustellen. Die<br />

Verbesserung des innerstädtischen Kleinklimas durch stärkere<br />

Durchgrünung der Bau- und Verkehrsflächen in verdichteten Ge-<br />

bieten ist anzustreben; insbesondere sind Durchlüftungsschnei-<br />

sen zu sichern.<br />

Teile von Natur und Landschaft, welche die Anforderungen der §§<br />

12 - 15 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) erfüllen, und solche, in<br />

denen Eingriffe in Natur und Landschaft unterbleiben sollen, sind<br />

vorrangig zu schützen und entsprechend ihrem Schutzzweck zu<br />

entwickeln.<br />

Der Bestand an Waldflächen ist zu erhalten und zu sichern; ins-<br />

besondere sind naturnahe Waldbaumethoden und die Förderung<br />

einer potentiell natürlichen Vegetation anzustreben.<br />

36


Es sind Möglichkeiten zur natürlichen Grundwasseranreicherung<br />

zu prüfen. Die für die Grundwasserneubildung wichtigen Freiflächen<br />

sind zu erhalten. Der Verschmutzung von Grund- oder Oberflächengewässer<br />

ist entgegenzuwirken. Fließgewässer sollen<br />

soweit wie möglich renaturiert werden, ihre natürliche Selbstreinigungskraft<br />

soll durch Ufergehölze und naturnahen Ausbau gefördert<br />

werden.<br />

Landwirtschaftlich wertvolle Böden sollen erhalten werden; Deflationsgefährdungen<br />

und Verunreinigungen sollen vermieden<br />

werden. Biotisch verarmte Landschaftsteile sind u.a. durch die<br />

Anlage von Feuchtbiotopen im Zusammenhang mit der Renaturierung<br />

von Fließgewässern zu bereichern.<br />

Erholung und Grünversorgung:<br />

Landschaftsräume mit guter natürlicher Erholungseignung und<br />

geringen Belastungen wie Laubwaldgebiete, Bachauen, Streuobstwiesen<br />

etc. sind zu sichern. Der Erholungswert landwirtschaftlicher<br />

Flächen ist durch Anreicherung mit landschaftsgestalterischen<br />

Elementen zu erhöhen.<br />

Die Ausstattung der Stadt mit Grünflächen soll erhalten und verbessert<br />

werden durch die Erweiterung, Vergrößerung und den<br />

Ausbau der vorhandenen Grün- und Erholungsflächen. Besondere<br />

Standort- und Vegetationsverhältnisse sind bei der Gestaltung<br />

und Nutzung der Freiflächen zu beachten.<br />

Die allgemeine Zugänglichkeit der Grün- und Freiflächen soll<br />

auch dort, wo es sinnvoll und möglich ist, bei Sportflächen,<br />

Kleingartenanlagen und Friedhöfen hergestellt werden, da diese<br />

Anlagen über ihre spezielle Funktion hinaus eine allgemeine Erholungsfunktion<br />

haben.<br />

Wegebeziehungen zu den örtlichen Grünflächen und zu den Erholungsbereichen<br />

sind auszubauen. Die Erreichbarkeit wohnungs-<br />

und siedlungsnaher Freiräume ist über die Entwicklung<br />

von Grünzügen und Grünverbindungen zu verbessern.<br />

37


Liste der ausgewähltenraumwirksamen<br />

Denkmale,<br />

siehe Anhang A (8)<br />

Stadt- und Landschaftsbild:<br />

Landschaftliche Kleinstrukturen und typische Landschaftsele-<br />

mente müssen bewahrt bzw. wieder hergestellt werden, ausge-<br />

räumte Feldfluren und verarmte Landschaftsteile sind durch glie-<br />

dernde und gestaltende Landschaftselemente anzureichern. Un-<br />

erwünschte Entwicklungen wie die Zersiedlung von Landschafts-<br />

teilen sollen verhindert bzw. in ihren Auswüchsen korrigiert wer-<br />

den.<br />

Grün- und Freiflächensysteme, welche die Stadt gliedern, die Ori-<br />

entierung in den Quartieren erleichtern und größere räumliche<br />

Zusammenhänge verdeutlichen, sind zu erhalten und zu entwi-<br />

ckeln. In den verdichteten Gebieten sind vor allem örtliche, klein-<br />

räumige Verbindungen herzustellen bzw. zu ergänzen.<br />

Wertvolle Parkanlagen und Alleen sind zu erhalten.<br />

Die Ortsränder sind landschaftlich einzugliedern.<br />

Denkmalschutz:<br />

Die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist, die Kul-<br />

turdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschich-<br />

te und Entwicklung zu schützen und für die Zukunft zu erhalten.<br />

Denkmalpflege ist deshalb Kulturpflege.<br />

38


s. Landschaftsplan<br />

- Entwicklungsteil<br />

Räumliches Leitbild<br />

Im Landschaftsplan ist ein räumliches Leitbild abgeleitet worden. Dies<br />

beinhaltet ein räumlich - funktionales Gesamtkonzept für den Pla-<br />

nungsraum <strong>Darmstadt</strong>. Aus Sicht von Naturschutz und Landschafts-<br />

pflege sind folgende Ziele und Maßnahmen räumlich konkretisiert<br />

worden:<br />

- Biotopverbundflächen:<br />

Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotop-<br />

schutz, die vorrangig zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln<br />

sind<br />

- Auen und Gewässer:<br />

Fließgewässer und Auen mit besonderer Bedeutung für Naherho-<br />

lung, Biotopschutz, Gewässerschutz, Klima; sie sind als ökologische<br />

Leistungszonen extensiv zu nutzen und offen zu halten<br />

- Bereiche mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung:<br />

Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit, die der Landwirtschaft<br />

vorbehalten werden sollen<br />

- Klimarelevante Räume:<br />

Freiräume, die als unverzichtbare Kaltluftsammelgebiete und wichti-<br />

ge Leitbahnen offengehalten werden müssen<br />

- Bereiche mit überwiegend waldbaulicher Nutzung:<br />

besonders schutzwürdige Waldflächen mit sich vielfach überlagern-<br />

den ökologischen Funktionen, die entsprechend ihrer Sozialfunktion<br />

zu bewirtschaften sind (vor allem Westwald)<br />

- Freiflächen für die Erholung in der Landschaft und im Siedlungsbe-<br />

reich<br />

Bereiche mit großer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erho-<br />

lung, die sich auf Grund der Landschaftsbildqualität, Ausstattung mit<br />

Erholungseinrichtungen sowie günstigen Lagen zu Wohngebieten<br />

und frei von Störungen, besonders für die landschaftsgebundene<br />

Erholung eignen, deren Vernetzung mit den Grünflächen im Sied-<br />

lungsbereich.<br />

39


Grundsätzliche Hinweise<br />

zur Übernahmelandschaftsplanerischer<br />

Inhalte in<br />

den FNP s. in Teil B,<br />

Abschnitt Landschaftsplan<br />

- <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

Übernahme landschaftsplanerischer Inhalte in den Flächennut-<br />

zungsplan<br />

Vorbemerkung<br />

Der Landschaftsplan beurteilt die geplante Flächennutzung und damit<br />

vorbereitete Eingriffe aus Sicht des Naturschutzes und der Land-<br />

schaftspflege. Die Gesamtabwägung mit allen weiteren Belangen er-<br />

folgt im FNP. Wesentliche Abweichungen vom Landschaftsplan sind in<br />

den betreffenden Kapiteln dieses Erläuterungsberichts begründet. Bei<br />

der Darstellung im FNP sind die landschaftsplanerischen Nutzungsbe-<br />

stimmungen auf die Kategorien der Baunutzungsverordnung abge-<br />

stimmt.<br />

Im Einzelnen werden die in der Entwicklungskonzeption des Land-<br />

schaftsplans in ihrem Flächenbezug konkretisierten Ziele und Maß-<br />

nahmen wie folgt im FNP dargestellt:<br />

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

Die Bereiche mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Land-<br />

schaftsbild sind die Schutzflächen nach Naturschutzrecht. Diese wer-<br />

den im <strong>Flächennutzungsplan</strong> als "nachrichtliche Übernahmen" bzw.<br />

Vermerke (geplante Schutzflächen) durch eine die Nutzung überla-<br />

gernde Abgrenzung dargestellt.<br />

Naturschutzgebiete (§ 12 HENatG)<br />

Es existieren in <strong>Darmstadt</strong> 13 rechtskräftig ausgewiesene Natur-<br />

schutzgebiete, die den höchsten Schutzstatus aufweisen. Mit ca. 580<br />

ha stehen damit ca. 5 % der Gemarkungsfläche unter Naturschutz.<br />

Ergänzend sind im Landschaftsplan Neuausweisungen vorgeschlagen<br />

und Planungen von Fachbehörden aufgenommen, die im FNP ver-<br />

merkt werden.<br />

40


Abgrenzung LSG I<br />

und LSG II siehe<br />

Anhang A (7)<br />

Landschaftsschutzgebiete (§ 13 HENatG)<br />

Für die Stadt <strong>Darmstadt</strong> wurde 2004 ein neu abgegrenztes Land-<br />

schaftsschutzgebiet rechtskräftig. Anlass für die Novellierung war u.a.<br />

die Notwendigkeit, die alte Landschaftsschutzgebietsverordnung von<br />

1973 der aktuellen Rechtssprechung und insbesondere der Europäi-<br />

schen Gesetzgebung anzupassen.<br />

Das neue Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 6700 ha<br />

und wurde gegenüber dem alten Landschaftsschutzgebiet nur leicht<br />

reduziert.<br />

Zu der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Stadt Darm-<br />

stadt" 2004 ist die Gemarkung <strong>Darmstadt</strong> in zwei Zonen untergliedert.<br />

Die Zone I (LSG I) besteht aus den beiden Teilflächen "Griesheimer<br />

Sand" und "Prinzenberg bei Eberstadt", die Zone II (LSG II) umfasst<br />

die übrigen Flächen. Die beiden Teilflächen der Zone I erfüllen die na-<br />

turschutzfachlichen Kriterien eines Europäischen Vogelschutzgebietes<br />

und werden Teil des kohärenten europäischen Netzes von Schutzge-<br />

bieten "Natura 2000".<br />

Das Schutzziel soll durch Vermeidung von Eingriffen in Natur und<br />

Landschaft sowie durch eine nachhaltige und ordnungsgemäße land-<br />

und forstwirtschaftliche Nutzung erreicht werden.<br />

Besondere Schutzzwecke in den als LSG I dargestellten Flächen ist<br />

darüber hinaus, den dort vorkommenden Vogelarten die Lebensstät-<br />

ten und Lebensräume zu erhalten und wieder herzustellen, um ihr Ü-<br />

berleben und ihre Vermehrung sicherzustellen.<br />

41


Objektliste<br />

s. Landschaftsplan<br />

- Entwicklungsteil,<br />

Tabelle „wertvolle<br />

Biotope“<br />

Naturdenkmale (§ 14 HENatG)<br />

Deren Schutzintensität entspricht derjenigen von Naturschutzgebieten,<br />

Naturdenkmale haben jedoch eine geringere Größe. Aus Darstel-<br />

lungsgründen sind ausschließlich flächenhafte Naturdenkmale im FNP<br />

übernommen, die Einzelobjekte, meist Einzelbäume, sind im Land-<br />

schaftsplan ersichtlich und in dessen Textteil aufgelistet.<br />

Es ist geplant, drei flächenhafte Naturdenkmale in Naturschutzgebiete<br />

umzuwandeln.<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 15 HENatG)<br />

Dieser Paragraf dient dem Schutz von Landschaftsbestandteilen,<br />

meist Vegetationsbeständen. In <strong>Darmstadt</strong> gibt es bisher keine Aus-<br />

weisungen, 3 Objekte sind im Landschaftsplan vorgesehen, die als<br />

Vermerke übernommen werden.<br />

Gesetzliche geschützte Biotope (§ 15d HENatG) ¹)<br />

Diese Lebensräume und Landschaftsbestandteile sind durch ihr Vor-<br />

handensein generell, ohne formelles Unterschutzstellungsverfahren<br />

geschützt. Die im Landschaftsplan dargestellten Objekte sind im FNP<br />

nachrichtlich übernommen.<br />

Gebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH)<br />

Mit dem Erlass einer FFH-Richtlinie verfolgt die Europäische Union<br />

das Ziel, ein europäisches Biotopverbundsystem zu entwickeln, um<br />

Lebensräume für besonders schutzwürdige, vom Aussterben bedrohte<br />

Tiere und Pflanzen zu erhalten. Auf Grundlage der zwischenzeitlichen<br />

Umsetzung in deutsches Recht durch §§ 19 ff Bundesnaturschutzge-<br />

setz (BNatSchG) werden die gemeldeten Gebiete auf Bestätigung<br />

durch die EU-Kommission nach dessen Vorschriften zu Naturschutz-<br />

gebieten erklärt; die gemeldeten FFH-Gebiete decken sich dabei be-<br />

reits weitgehend mit ausgewiesenen bzw. geplanten NSG. Im FNP<br />

werden die gemeldeten und im Landschaftsplan dargestellten FFH-<br />

Gebiete nachrichtlich vermerkt.<br />

¹) entspricht § 23 Biotopen gem. HENatG 1994<br />

42


Bannwald, Schutzwald, Erholungswald<br />

Nach dem Forstrecht ist es möglich, einen Schutz von Waldflächen in<br />

drei verschiedenen Schutzkategorien zu erklären:<br />

Nach § 22 Hess. Forstgesetz (HeFoG) kann Wald zu Bannwald erklärt<br />

werden, wenn er "wegen seiner besonderen Bedeutung für das Gemeinwohl<br />

unersetzlich ist". Dieser Wald darf nicht gerodet und in eine<br />

andere Nutzungsart umgewandelt werden. Der im FNP vermerkte<br />

derzeitige Planungsstand sieht vor, dem siedlungsnahen Westwald<br />

diesen Schutzstatus zu geben, da er eine herausragende Bedeutung<br />

für den Bodenschutz, den Lärmschutz und den Klimaschutz besitzt.<br />

Eine Erklärung zum Schutzwald, ebenfalls nach § 22 HeFoG, hat ähnlich<br />

einschneidende Wirkung, jedoch kann eine Rodung ausnahmsweise<br />

genehmigt werden. Bei Schutzwald ist es möglich, Auflagen für<br />

seine Bewirtschaftung zu erteilen. Teile des Westwaldes sind im FNP<br />

als rechtskräftig ausgewiesener Schutzwald vermerkt.<br />

In Verdichtungsgebieten kann Wald nach § 23 HeFoG zu Erholungswald<br />

erklärt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert,<br />

dass bestimmte Waldflächen stärker im Sinne der erholungssuchenden<br />

Bevölkerung gestaltet werden sollen. Der Darmstädter Ostwald ist<br />

ebenfalls bereits 1973 zum Erholungswald erklärt worden.<br />

Die nachrichtliche Übernahme im FNP wird auf die herausragenden<br />

Schutzkategorien Bannwald und Schutzwald begrenzt.<br />

43


s. Teil B, Abschnitt<br />

Landschaftsplan und<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

Flächen zum Ausgleich von Eingriffen und für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Land-<br />

schaft<br />

Im FNP sind potenzielle Ausgleichsflächen für geplante oder absehba-<br />

re Eingriffe dargestellt. Es sind Bereiche, die sich laut Landschaftsplan<br />

für Ausgleichsmaßnahmen besonders eignen, in erster Linie Biotop-<br />

entwicklungsflächen. Im FNP können damit auf Gesamtgemarkungs-<br />

ebene frühzeitig Ausgleichsflächen zunächst auch ohne räumliche<br />

Zuordnung gesichert werden.<br />

Für die Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs sind vor allem das<br />

Ausmaß der geplanten baulichen Nutzung und die Bedeutung der be-<br />

anspruchten Fläche für Naturhaushalt und Landschaftsbild maßgeb-<br />

lich. Da die konkrete Beeinträchtigung von Natur und Landschaft bei<br />

meist geringem Konkretisierungsgrad der Planung noch nicht abseh-<br />

bar sind, lässt sich dessen Umfang im FNP nur überschlägig summa-<br />

risch aufzeigen.<br />

Für eine sich daraus ergebende Abschätzung ohne Differenzierung<br />

nach Eingriffs- und Ausgleichstypen und zudem ohne Berücksichti-<br />

gung des Ausgleichs im Eingriffsgebiet wird deshalb pauschal ein<br />

Verhältnis von 1 : 1 der Eingriffsflächen zu den Ausgleichsflächen ¹)<br />

als Rahmengröße angestrebt. Eingriffsfläche wird dabei vereinfachend<br />

mit dem Bebauungsplangeltungsbereich, i.d.R. Bruttobauland, gleich-<br />

gesetzt.<br />

In den folgenden Übersichten werden die im FNP dargestellten<br />

rechtskräftig festgesetzten und potenziellen Ausgleichsflächen als<br />

auch die absehbaren Eingriffe in Natur und Landschaft aufgelistet.<br />

¹) Quelle: Arno Bunzel: Bauleitplanung und Flächenmanagement bei Eingriffen in<br />

Natur und Landschaft, Hrsg.: Deutsches Institut für Urbanistik.<br />

44


Nicht realisierte, ( i.d.R. durch<br />

Bebauungsplan) gesetzlich<br />

festgelegte Ausgleichsflächen<br />

Potenzielle Ausgleichsflächen<br />

* im Plan nicht dargestellt<br />

Ausgleichsflächen<br />

Lfd.Nr. ha<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

22<br />

23<br />

24<br />

25<br />

26<br />

27<br />

28<br />

Brühlwiesengraben<br />

Grünanlage Carl-Schenck-Ring *<br />

Streuobstwiesen,Gehölze,Grünfläche Wolfhartweg<br />

Einzelmaßnahmen i.d. Waldbucht Kranichstein *<br />

Grünanlagen-Dreieck Baugebietssüdseite Kranichstein<br />

Grünanlage nördlich Ohlenbachgraben<br />

Streuobstwiesen Seitersweg<br />

Extensivgrünland Wilder Graben<br />

Extensivgrünland Brühlwiesengraben, Mörsbacher Grund<br />

Waldneuanlage südlich GSI<br />

Extensivgrünland Randbereich der Stahlbergdünen<br />

Extensivgrünland ׳Am Hasenpfad׳ Wixhausen<br />

Extensivgrünland Apfelbach-Ottilienmühle<br />

Extensivgrünland in Bachauen Aumühle, westlich Leibchesmühle<br />

und östlich Frankfurter Straße<br />

Extensivgrünland Silzbach östlich Totenberge<br />

Waldneuanlage nördlich NSG Kleewoog<br />

Waldneuanlage südlich Weiterstädter Landstraße<br />

Waldneuanlage in Gleiszwickel westlich Merck und Waldneuanlage<br />

westlich B 3 neu<br />

Extensivgrünland östlich Rodgaustraße<br />

Extensivgrünland Ruthsenbachaue östlich RHB Seewiese<br />

Trockenrasenfluren nördlich und südlich NSG Griesheimer Düne<br />

Streuobstwiesen Hetterbach<br />

Waldneuanlage östlich Weinweg, Eberstadt Ost<br />

Waldneuanlage Eberstadt West zwischen A 5 und Bahn, südlich<br />

Modau<br />

Extensivgrünland Modauaue West und Ost<br />

Extensivgrünland östlich Mühltalstraße und am Schleifberg<br />

Extensivgrünland am Beerbach, Einmündung Modau<br />

Extensivgrünland An der langen Weide<br />

Extensivgrünland Hinter dem Birnbaum<br />

Extensivgrünland Im Lammkeulchesgarten<br />

2,2<br />


Rechtskräftig (i.d.R.<br />

Bebauungsplan<br />

Im Aufstellungsverfahren<br />

In Planung<br />

Eingriffe<br />

Wx 8 Im Appensee<br />

N 51 Carl-Schenck-Ring<br />

E 44 Wolfhartweg<br />

K 13 Am Lindgraben Kranichstein<br />

K 6.1 Kranichstein Südwest<br />

0 19 Gärten am Seitersweg<br />

Gewerbegebiet Wixhausen<br />

GSI-Erweiterung Wixhausen<br />

A 34 Dianastr./Kalkofenweg<br />

Sportanlagen und Grünflächen<br />

Arheilgen Nordwest<br />

Erweiterung Comeniusschule<br />

Dieburger Str./Molkenbach<br />

Marienplatz West<br />

Bebauung am Akaziengarten<br />

Blockinnenbebauung Nieder-<br />

Ramstädter Straße -<br />

Claudiusweg<br />

W 23 Hilpertstraße Nord<br />

Erweiterung TUD Lichtwiese<br />

E 51 Pfungstädter Straße<br />

Nordwest<br />

B 26 Nordostumgehung<br />

Freihaltung B 3 Fortführung<br />

Gräfenhäuser Straße - Rheinstraße<br />

ICE-Trasse<br />

Freihaltungen in Fortführung<br />

über Hauptbahnhof <strong>Darmstadt</strong><br />

ha ¹<br />

2,0<br />

3,0<br />

10,0<br />

0,5<br />

17,0<br />

4,5<br />

5,6<br />

20,0<br />

0,6<br />

9,0<br />

0,5<br />

1,0<br />

1,4<br />

1,0<br />

0,6<br />

5,2<br />

8,0<br />

1,5<br />

ca. 3,0<br />

ca. 4,0<br />

ca. 9,0<br />

Summe ca. 110,0 ha<br />

¹) Annahme: Eingriffsfläche = Bruttobauland<br />

Bemerkungen<br />

Ausgleichsfläche im Plan nicht<br />

dargestellt<br />

Ausgleichsfläche im Plan nicht<br />

dargestellt<br />

nicht ausgleichspflichtig<br />

Legalisierung ungenehmigter<br />

Gärten im Außenbereich<br />

Eingriffsfläche in Wald<br />

Rechtskräftiger Bebauungsplan<br />

Rechtskräftiger Bebauungsplan<br />

Eingriffsfläche in Wald<br />

= Eingriffsfläche in Wald bei Freihaltung<br />

westl. Waldkolonie<br />

Davon ca. 5,0 ha Eingriffsfläche in<br />

Wald auf Darmstädter Gemarkung,<br />

für beide Trassen annähernd<br />

gleich<br />

In % Versiegelung<br />

90<br />

80<br />

30<br />

40<br />

40<br />

70<br />

50<br />

30<br />

90<br />

In ha<br />

5,0<br />

15,0<br />

0,2<br />

0,2<br />

0,4<br />

1,0<br />

0,5<br />

0,2<br />

1,3<br />

46


Flächen für die Landwirtschaft<br />

Die Entwicklung der Landwirtschaft in <strong>Darmstadt</strong> ist gekennzeichnet<br />

durch:<br />

- Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen vermindern sich anhaltend;<br />

vor allem durch neue Bauflächen, Straßenflächen einschließlich<br />

Grünflächen und durch Aufforstungen<br />

- Die Landwirtschaft zieht sich aus nicht ökonomisch nutzbaren Flächen<br />

zurück (Streuobstwiesen Eberstadt, Griesheimer Sand)<br />

Auch in einem Verdichtungsgebiet wie <strong>Darmstadt</strong> muss eine langfristig<br />

planende Landwirtschaft durch Abgrenzung von Vorzugsräumen ermöglicht<br />

werden, in denen die Landbewirtschaftung auf Dauer sichergestellt<br />

werden soll. Damit bleibt eine stadtnahe Versorgung der Bevölkerung<br />

im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung möglich. Die<br />

Landwirtschaft soll diese Flächen auch im Interesse der Bevölkerung<br />

als wertvolle Freiflächen für klimatische und lufthygienische Aufgaben<br />

sowie für die Naherholungsmöglichkeiten offen halten und pflegen.<br />

Besonders in den überwiegend ausgeräumten, intensiv genutzten<br />

Ackerflächen im nördlichen Gemarkungsteil ist eine ökologische Aufwertung<br />

der landwirtschaftlichen Flächen erforderlich. Im FNP sind innerhalb<br />

der landwirtschaftlichen Gebiete Flächen zur Nutzungsextensivierung<br />

ausgewiesen. Diese Darstellung beschränkt sich auf die vorrangig<br />

vor allem im Sinne des Biotopschutzes aufzuwertenden Standorte.<br />

Damit soll der Belang, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen<br />

niedrig zu halten, berücksichtigt werden. Die im Landschaftsplan<br />

darüber hinaus entwickelte Vernetzung durch linienhafte und punktförmige<br />

Biotope auf Flächen für allgemeine landwirtschaftliche Nutzungen<br />

wird hingegen im FNP nur als generalisierte Darstellung übernommen.<br />

In diese Kategorie einbezogen sind im wesentlichen die<br />

landwirtschaftlichen Flächen, die im Regionalen Grünzug liegen.<br />

Die Darstellung von Aufforstungen landwirtschaftlicher Flächen beschränkt<br />

sich unter geringfügigen Ausnahmen auf regionalplanerisch<br />

abgestimmte Flächen.<br />

47


s. FNP-Planteil, Bereiche<br />

zur Neuanlage<br />

von Gehölzen<br />

und Wiedervernässung<br />

von Gräben<br />

s. Landschaftsplan<br />

<strong>Darmstadt</strong>, Entwicklungsteil<br />

s. Abschnitt „wilde<br />

Freizeitgärten“<br />

Ökologisch wertvolles Grünland und Flächen ohne wirtschaftliche Nut-<br />

zung (Streuobstwiesen, Brachen)<br />

Diese Flächen gehören zum Grundgerüst des Biotopverbundes, die im<br />

Landschaftsplan als „Biotopverbund- und Entwicklungsflächen" und<br />

als "Flächen mit eingeschränkter Bewirtschaftung oder Sicherstellung<br />

der Pflege oder Nutzung" ausgewiesen sind. Die Darstellung "ökolo-<br />

gisch wertvolles Grünland" fasst daher im FNP extensiv genutztes<br />

Grünland und sonstige Gras- und Krautfluren (ohne Trockenrasen-<br />

standorte) des Landschaftsplans zusammen.<br />

Die Streuobstwiesen in Eberstadt Ost sind eine historische, extensive<br />

Bewirtschaftungsform, die heute nicht mehr rentabel durchgeführt<br />

werden kann, so dass die Flächen zunehmend brach fallen; diese sind<br />

teilweise in intensive Freizeitgärten mit Hütten und Einzäunungen um-<br />

genutzt worden. Die Streuobstkulturen stellen jedoch ein ökologisch<br />

und für die Naherholung wertvolles typisches Landschaftselement dar.<br />

Mit Aufnahme einer gesonderten Nutzungsart "Streuobstwiese" im<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> soll deutlich werden, dass der Eberstädter Os-<br />

ten mit seinen Streuobstbeständen als "Bereich für Schutz und Ent-<br />

wicklung von Natur und Landschaft" ¹) gilt und ökologische Funktionen<br />

Vorrang vor entgegenstehenden oder beeinträchtigenden Nutzungs-<br />

ansprüchen haben. Mit dieser Planaussage wird der öffentliche Be-<br />

lang dokumentiert, über zielkonforme Bewirtschaftungsformen im<br />

Eberstädter Osten überwiegend eine Streuobstwiesennutzung zu er-<br />

halten.<br />

¹) s. Regionalplan Südhessen 2000<br />

48


Waldflächen<br />

Fast 50 % (ca. 5700 ha) der Gemarkungsfläche sind heute Wald.<br />

<strong>Darmstadt</strong> ist auch heute noch weitgehend von Wald umgeben.<br />

Nahezu der gesamte Wald besitzt sich mehrfach überlagernde<br />

Schutz- und Erholungsfunktionen. Damit nimmt der Darmstädter Wald<br />

in Südhessen eine Sonderstellung ein. Während im Westwald die Immissions-,<br />

Klima- und Wasserschutzfunktion überwiegt, hat der Ostwald<br />

vorrangige Bedeutung für die Naherholung und den Biotopschutz.<br />

Für Wald im Verdichtungsraum gilt in hervorgehobenen Maße,<br />

dass neben den betriebswirtschaftlichen Zielen der Forstwirtschaft<br />

gleichrangig die Wohlfahrtswirkungen des Waldes stehen, entsprechend<br />

§ 5 Hess. Forstgesetz. In die forstliche Planung sollten verstärkt<br />

Maßnahmen für Naturschutz und Erholung eingehen.<br />

Die Darstellung des Waldbestandes im Landschaftsplan ist weitgehend<br />

im FNP übernommen. Abweichend davon sind Waldinseln innerhalb<br />

des Siedlungsbereichs als Grünflächen dargestellt und Sukzessionsflächen<br />

in Eberstadt als Wald ausgewiesen.<br />

Ebenfalls nicht im FNP übernommen wird eine Walddarstellung des<br />

Landschaftsplans auf dem stillgelegten östlichen Teil der Rangiergleisfläche<br />

<strong>Darmstadt</strong> - Kranichstein mit bereits entwickeltem Sukzessionswald.<br />

Bis zur Entwidmung der Fläche nach dem Eisenbahngesetz<br />

muss diese abweichend zum Landschaftsplan als Bahnfläche<br />

nachrichtlich übernommen werden.<br />

49


s. Abschnitt<br />

Grünflächen<br />

Nach Abschluss der großflächigen Aufforstungen im Griesheimer<br />

Sand hat <strong>Darmstadt</strong> derzeit eine nahezu ausgeglichene Waldflächen-<br />

bilanz. Durch die geplante Siedlungsentwicklung ist jedoch mit größe-<br />

ren Waldinanspruchnahmen zu rechnen. Laut Landschaftsplan eignen<br />

sich nur wenige Standorte für eine Waldneuanlage. Die „Landwirt-<br />

schaftlichen Vorrangflächen“ in Wixhausen/Arheilgen sollten als wald-<br />

freie Landschaftsräume im Gemarkungsgebiet erhalten bleiben. In<br />

Anbetracht des damit zu erwartenden Mangels an Ausgleichsflächen<br />

für zu erwartende Waldverluste sind über die Festsetzungen des<br />

Landschaftsplans hinaus ergänzend regionalplanerisch abgestimmte<br />

Aufforstungsflächen im FNP aufgenommen. Dies betrifft die Standorte<br />

östlich der Stahlberge, Wixhausen und eine Waldbucht am Weinweg<br />

in Eberstadt.<br />

Grün- und Freiflächen<br />

Dieser Abschnitt beinhaltet die Grün- und Freiflächen, die von der<br />

Stadt entweder der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfügung ge-<br />

stellt oder Vereinen und Gruppierungen für die Nutzung durch deren<br />

Mitglieder überlassen werden.<br />

Diese Flächen werden, obwohl auch "Infrastruktureinrichtungen" ge-<br />

hörig, überwiegend hier bei den Grün- und Freiflächen behandelt, da<br />

die Freiflächennutzung gegenüber der baulichen Nutzung überwiegt<br />

und da die Aspekte der Grünqualität angesprochen werden.<br />

50


Grünsystem<br />

Grundgedanke der allgemeinen Grünordnung ist ein Netz zusammen-<br />

hängender Grünanlagen. Dieses Netz verbindet als übergeordnetes<br />

Grünsystem die einzelnen Wohngebiete, die Stadtteile und die Außen-<br />

räume (Naherholungsgebiete) miteinander. Isoliert im Stadtgebiet lie-<br />

gende Grün- und Freiflächen sollen in ein System von Grünzügen und<br />

Grünverbindungen eingebunden werden. Grundgerüst dieses Grün-<br />

systems bilden in <strong>Darmstadt</strong> die landschaftlich geprägten (L) und städ-<br />

tischen Grünzüge (S):<br />

1 L Brühlwiesengraben in Wixhausen<br />

2 L Silz und Mühlbach in Wixhausen<br />

3 L, S Ruthsenbach in Kranichstein und Arheilgen<br />

4 S Darmbach - Woog in der Kernstadt<br />

5 L Modau in Eberstadt<br />

6 S Bürgerpark Nord - Nordbahnhof - Auf der Hardt in<br />

Der Kernstadt und Arheilgen<br />

7 S Oberfeld - Rosenhöhe in der Kernstadt<br />

8 S Böllenfalltor - Lichtwiese - Alter Friedhof in<br />

Bessungen und der Kernstadt<br />

9 S Kraftsruhe in Bessungen<br />

10 L, S Bessungen Süd<br />

11 S Karlsruher Straße in Bessungen<br />

12 S Heimstättensiedlung<br />

13 L Wolfhart in Eberstadt<br />

L: Landschaftlicher Grünzug<br />

S: Städtischer Grünzug<br />

Unter der Zielsetzung eines zusammenhängenden Grünsystems wird<br />

die Sicherung und Entwicklung von Grünzügen und -verbindungen als<br />

maßgebliche grünplanerische Maßnahme aus dem Landschaftsplan<br />

übernommen. Im Außenbereich soll durch Nutzungsaufgabe oder Extensivierung<br />

von Garten- und Freizeitnutzungen einer Zersiedlung<br />

bzw. Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten Einhalt geboten<br />

werden. Dies dient der landschaftsgebundenen Erholung und dem Erhalt<br />

von wertvollen Biotopen. Außenbereichs-Gartennutzungen werden<br />

generell nur in Siedlungsrandlage im FNP gesichert.<br />

51


s. Planteil, mit „Kulturdenkmalabgrenzung“gekennzeichnete<br />

Grünanlagen<br />

Liste der ausgewählten<br />

raumwirksamen<br />

Denkmale siehe<br />

Anlage A (8)<br />

Im FNP erfolgt eine weitere Differenzierung der Grünflächen lediglich<br />

durch Symbole ohne Flächenabgrenzung, um Nutzungszuordnungen<br />

darzustellen. Es wird unterschieden nach:<br />

- Park- und Grünanlagen<br />

- Sportflächen, Freibäder und sonstige Sportanlagen<br />

- Kleintierzuchtanlagen<br />

- Friedhöfe<br />

- sonstige Freizeit- und Erholungsanlagen<br />

Für diese Freiflächentypen gibt es planerische Richtwerte, die bei ei-<br />

nigen Typen zu einer quantitativen Grobüberprüfung hinsichtlich des<br />

Ausstattungsniveaus der Stadt mit den verschiedenen Freiflächenty-<br />

pen verwendet worden sind. Der qualitative Zustand, u.a. Ausstattung,<br />

Pflege, Erreichbarkeit, ist vielfach ausschlaggebender für das Niveau<br />

der Versorgung. Auch die Stadtstruktur z.B. hinsichtlich Baustruktur,<br />

Stadtgliederung, Verkehrsinfrastruktur sowie die Sozialstruktur der zu<br />

versorgenden Stadtteile spielen für die Bedarfslage eine große Rolle.<br />

Durch Richtwerte können diese nicht oder nur unzulänglich berück-<br />

sichtigt werden.<br />

Park- und Grünanlagen<br />

Dies sind Park- und Gartenanlagen, grünbestimmte Stadtplätze und<br />

Promenaden, außerdem Sondergrünflächen wie das Vivarium. Be-<br />

sondere Bedeutung haben in <strong>Darmstadt</strong> unter Denkmalschutz stehen-<br />

de historische Anlagen der ehemaligen Residenzstadt.<br />

<strong>Darmstadt</strong> verfügt über ca. 158 ha allgemeine Park- und Grünflächen,<br />

verteilt über die verschiedenen Stadtteile, wobei das östliche Stadtge-<br />

biet mit ca. 60 ha den größten Anteil hat und Wixhausen als ehemali-<br />

ger dörflicher Ortsteil hingegen keine größeren öffentlichen Grünanla-<br />

gen aufweisen kann. Die Versorgungssituation ist in der Gesamtbilanz<br />

ausgeglichen, jedoch nach Stadtteilen bzw. Stadtbereichen sehr un-<br />

terschiedlich. Versorgungsdefizite bestehen vor allem in:<br />

52


- Stadtzentrum mit Johannes-, Martins- und Hochschulviertel<br />

- Bereich Woog, Eichberg und Kapellplatzviertel<br />

- in der Waldkolonie<br />

Ein Defizitabbau ist in den meisten Stadtgebieten auf Grund der städ-<br />

tebaulichen Situation nur bedingt möglich. Vielmehr sind dort die<br />

Wohnumweltverbesserung, der Ausbau von Grünverbindungen und<br />

Erschließungswegen sowie die Sicherung und Entwicklung der Naherholungsräume<br />

im Außenbereich anzustreben.<br />

Zur Verbesserung der Ausstattung <strong>Darmstadt</strong>s mit Parks und Grünanlagen<br />

werden an folgenden Standorten Grünflächenergänzungen aus<br />

dem Landschaftsplan übernommen:<br />

<strong>Darmstadt</strong> Nord:<br />

- Auf der Haardt<br />

- östlich der Frankfurter Straße / Nordbahnhof<br />

Stadtmitte / <strong>Darmstadt</strong> Süd:<br />

- nördl. Martin-Luther-King-Ring<br />

- Mercksplatz<br />

- Bessungen Süd<br />

53


Abweichend vom Landschaftsplan werden nicht übernommen:<br />

- Grünpuffer zu den Hochhausscheiben östlich der Jägertorstraße,<br />

Kranichstein:<br />

Für das bisherige Gewerbegebiet steht eine Umnutzung mit Wohnan-<br />

teil an, die eine Offenhaltung der künftigen Grünstruktur erfordert.<br />

- Grünanlage an der ESOC, westlich der Straße „Am Kavallerie-<br />

sand“:<br />

Abgesehen vom nicht darstellbaren Gehölzbestand unmittelbar an der<br />

ESOC (< 0,5 ha) wird zugunsten einer durchgängigen Ost / West -<br />

Grünverbindung Havelstraße - Telekomquartier - Westwald auf eine<br />

die bauliche Verwertung der Fläche östlich ESOC weitgehend einschränkende<br />

Grünanlagenausweisung verzichtet.<br />

- Marienplatz:<br />

Die besondere Lage im Stadtgefüge und den unmittelbaren baulichen<br />

Umfeld begründen eine Wiederbebauung. Die im Landschaftsplan unter<br />

Grünverbindungen vorgeschlagene Zonierung in Grünanlage am<br />

Nordrand des Gebietes und nach Süden angrenzende Bebauung<br />

schränken jedoch eine bauliche Nutzung zu weitgehend ein. Im FNP<br />

wird deshalb ausschließlich eine Grünverbindung ausgewiesen.<br />

- Grünfläche an der Flughafenstraße Griesheim in nördlicher Angrenzung<br />

an das Naturschutzgebiet ehemaliger August-Euler-<br />

Flugplatz:<br />

Im zwischenzeitlich rechtskräftigen RPS 2000 ist diese Fläche als Bereich<br />

zur Landschaftsnutzung und Landschaftspflege ausgewiesen.<br />

Aus landespflegerischer Sicht bestehen Bedenken, Teilflächen der<br />

ehemaligen Gebäudeinfrastrukturzone des August-Euler-Flugplatzes<br />

mit eingelagerter Vorwaldinsel und schützenswerten Biotopen als<br />

Sonderbaufläche darzustellen.<br />

Da sich ein auf diesen Standort gerichteter Bedarf für Hochschulinstitute<br />

der TUD mit großem Freigeländeanteil nicht bestätigt hat, wird auf<br />

eine bauliche Wiedernutzung verzichtet, jedoch besteht für die TU<br />

<strong>Darmstadt</strong> die Möglichkeit, das Gelände für wissenschaftliche Zwecke<br />

zu nutzen, unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen.<br />

Die Fläche wird als Freigelände TUD dargestellt.<br />

54


Sportflächen<br />

Die Sportfreiflächen nehmen mit ca. 150 ha den größten Flächenanteil<br />

der Funktionsgrünflächen ein. Sie liegen, bedingt durch den städte-<br />

baulichen Verdichtungsprozess, vorwiegend in den Stadtrandlagen,<br />

wo die Sportzentren Bürgerpark, Böllenfalltor und Heimstättensiedlung<br />

entstanden sind.<br />

Weitere Schwerpunkte mit unterschiedlichen Anlagen sind am Grün-<br />

zug Ruthsenbach und am Grünzug Darmbach vorhanden. Die Sport-<br />

anlagen sind fast ausnahmslos vereinsgebunden, d.h. nicht für die<br />

Allgemeinheit nutzbar.<br />

Öffentlich zugängliche Anlagen sind die Schul- und Jedermannsport-<br />

felder im Bürgerpark Nord, die vier Freibäder, zwei Vereinsfußballplät-<br />

ze in Arheilgen und eine Tennisanlage in <strong>Darmstadt</strong>-Nord.<br />

Der Sportstättenplan (1995) stellt fest, dass der quantitative Bedarf an<br />

Sportflächen bezogen auf die Gesamtstadt gedeckt ist. Die Flächen-<br />

versorgung orientiert sich an den Richtlinien der Deutschen Olympi-<br />

schen Gesellschaft (DOG) mit 7 qm/Einwohner Bruttofläche.<br />

Sportflächenversorgung<br />

Bilanz Einwohner Stadtbezirke<br />

- 13,1 18.670 Mitte<br />

+ 1,8 31.449 Nord<br />

+ 27,5 15.742 Ost<br />

- 6,0 14.316 Bessungen<br />

+ 8,0 14.049 West<br />

+ 30,5 23.907 Arheilgen<br />

+ 0,5 23.654 Eberstadt<br />

+ 0,7 5.896 Wixhausen<br />

+ 49,9 147.683 Stadtgebiet<br />

Die Sportflächenbilanz ist mit ca. 50 ha Überschuss positiv, der mittlere<br />

Versorgungsgrad liegt bei 10,4 qm/Einwohner. Die Fehlbestände in<br />

<strong>Darmstadt</strong>-Mitte und Bessungen werden durch die Überschüsse in<br />

den angrenzenden Stadtbezirken kompensiert.<br />

55


Die deutliche Zunahme an Sportvereinen und Mitgliedern in den letz-<br />

ten 20 Jahren zeigt eine zunehmend hohe Bedeutung des Vereins-<br />

sportes in <strong>Darmstadt</strong>. Daraus ist von einem überdurchschnittlichen<br />

Sportflächenbedarf der Vereine auszugehen, so dass wahrscheinlich<br />

faktisch kein Überschuss besteht.<br />

Negativ ist die stark eingeschränkte Nutzbarkeit der Sportanlagen zu<br />

bewerten. Insgesamt sind nur 5,12 ha der Allgemeinheit zugänglich,<br />

womit die geforderte Vielseitigkeit und Nutzbarkeit nicht gewährleistet<br />

ist.<br />

In <strong>Darmstadt</strong> besteht erst eine Jedermannsportanlage im Bürgerpark<br />

Nord für den Nordteil der Kernstadt. Zur Angebotsverbesserung sind<br />

folgende Standorte für neue Jedermannsportanlagen dargestellt:<br />

- Für die südliche Kernstadt im „Sport- und Freizeitgelände Heimstättensiedlung“<br />

auf der bisher für den Schulsport der Lincoln-<br />

Siedlung reservierten Fläche; damit soll eine Inanspruchnahme<br />

des Trockenrasenbiotops im Ostteil des Geländes vermieden werden;<br />

- für den Nordbereich (Arheilgen / Wixhausen) einen Standort in<br />

Arheilgen Nordwest südlich der B 3 Umgehung;<br />

Zur Ergänzung des Sportflächenangebots wird in Arheilgen Nordwest<br />

in der im Landschaftsplan vorgeschlagenen "Zone für Freizeitanlagen"<br />

zusätzlich zur Jedermannsportanlage ein Standort für die neuen<br />

Sportarten Baseball und American Football ausgewiesen.<br />

Hingegen sollen die in Auebereichen liegenden Sportanlagen des<br />

SGA (am Ruthsenbach) und der TSG 1846 (am Darmbach) verlegt<br />

werden.<br />

Kleingärten und Freizeitgärten<br />

Die Kleingärten in <strong>Darmstadt</strong> nehmen eine Gesamtfläche von ca. 105<br />

ha ein. Die Bedarfsrechnung zeigt einen geringen Flächenüberhang<br />

von 2,7 ha, aber ein Defizit von 226 Einzelgärten. Das Defizit hat seine<br />

Ursache in der über der Norm liegenden Flächengröße von üblicher-<br />

56


weise 400 m² pro Garten. Zur Deckung des Bedarfs an Einzelgärten<br />

sind zusätzliche ca. 25 ha notwendig.<br />

Der Bedarf ist möglichst im jeweiligen Stadtteil selbst abzudecken. Der<br />

große Fehlbestand in <strong>Darmstadt</strong>-Mitte kann nicht im Ortsteil selber<br />

gedeckt werden. Der Ausgleich sollte möglichst in den nördlichen<br />

Stadtteilen erfolgen. Das Defizit in Bessungen kann mit dem Überschuss<br />

aus <strong>Darmstadt</strong>-Ost kompensiert werden.<br />

Eine andere Möglichkeit, Defizite zu beseitigen, bestehen in der verstärkten<br />

Ausweisung von Mietergärten auf den Bauflächen. Hierfür<br />

eignen sich sowohl Sanierungsgebiete mit Blockbebauung sowie Geschosswohnungsbau<br />

mit großen Abstandsgrünflächen. Grundsätzlich<br />

sollten Kleingartenanlagen auf öffentlichen Wegen passierbar sein, vor<br />

allem in Gebieten mit Gründefiziten und wenn sie Teil übergeordneter<br />

Grünverbindungen sind.<br />

Im FNP sind folgende aus dem Landschaftsplan übernommene geplanten<br />

Kleingartenstandorte dargestellt:<br />

- Nördliche Erweiterung der neu gebauten Kleingartenanlage südlich<br />

der Bio-Abfall-Kompostierungsanlage (Ersatzstandort für den Verlust<br />

durch Straßenbahn nach Kranichstein)<br />

- 2 Anlagen auf Ackerflächen westlich der Gichtmauer (Erweiterung)<br />

- zwischen Bahngleisen nach Aschaffenburg<br />

Freizeitgärten im Eberstädter Osten<br />

Die Umnutzung der früheren kleinteiligen Acker- und Obstwiesenlandschaft<br />

von Eberstadt Ost in private Kleingärten, Freizeitgärten und<br />

Wochenendgrundstücke stellt ein großes Problem dar. Außer den<br />

damit verbundenen Abriegelungen durch Zäune und sonstigen Veränderungen<br />

des Landschaftsbildes treten vermehrt auch Gartenbrachen<br />

auf, die zur Verwaldung von landschaftsprägenden Hängen führen.<br />

Der Regionalplan Südhessen 2000 weist in Eberstadt-Ost das größte<br />

zusammenhängende an der Bergstraße verbliebene Streuobstgebiet<br />

als „Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft“<br />

aus. In diesem Bereich soll der Naturschutz Vorrang vor allen anderen<br />

57


s. Abschnitt Flächen<br />

ohne wirtschaftliche<br />

Nutzung<br />

Nutzungen erhalten. Im Landschaftsplan sind - abgesehen von den<br />

bestehenden Anlagen in Ortsrandnähe - keine Kleingärten in Eber-<br />

stadt Ost dargestellt.<br />

Neben den bestehenden Anlagen ist im FNP in Abweichung zum<br />

Landschaftsplan ein begrenzter Ersatzstandort für Kleingärten am<br />

Siedlungsrand westlich der Oberen Wiesenmühle aufgenommen.<br />

Kleintierzuchtanlagen<br />

Auf der Gemarkung <strong>Darmstadt</strong>s liegen 40 Vereinsanlagen für Tier-<br />

zucht und Tierschutz, wobei die Hundevereine überwiegen. Die große<br />

Anzahl an Vereinen dieser Art zeigt, dass diese für die Bewohner der<br />

Stadt einen großen Freizeitwert darstellen. Wegen den von den Anla-<br />

gen ausgehenden Lärm- und Geruchs-Emissionen liegen sie überwie-<br />

gend am Rande des besiedelten Bereiches oder ganz außerhalb, vor-<br />

nehmlich an den Waldrändern. In diesen landschaftsästhetisch sen-<br />

siblen Übergangsbereichen wirken die Anlagen jedoch häufig störend,<br />

zumal sie in der Regel auch noch gestalterisch schlecht in die Land-<br />

schaft eingefügt sind.<br />

Im Außenbereich, vor allem in Gebieten für die landschaftsgebundene<br />

Erholung und in ökologisch wertvollen Bereichen, sollen künftig keine<br />

weiteren Anlagen zugelassen werden.<br />

In Übernahme aus dem Landschaftsplan werden für den anhaltenden<br />

Bedarf Anlageergänzungen bzw. - Kombinationen mit Sportanlagen<br />

und Kleingärten für möglich gehalten in den Bereichen:<br />

- zwischen ehem. Schenck-Gelände und B 3 neu<br />

- Ortsrand Rodgaustraße<br />

Eine Erweitung der Freizeiteinrichtungen am Verschiebebahnhof Kra-<br />

nichstein hingegen würde eine nicht eingebundene Anlage im Frei-<br />

raum aufwerten.<br />

58


Friedhöfe<br />

<strong>Darmstadt</strong> besitzt sieben Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von ca. 70<br />

ha.<br />

Versorgung mit Friedhofsflächen:<br />

Stadtteile Bedarfermittlung Planung<br />

Bestand (ha) Bedarf (ha) Bilanz (ha) (ha)<br />

Innenstadt 48,46 42,79 + 5,67 0,00<br />

Arheilgen 5,53 12,39 - 6,86 2,50<br />

Eberstadt 10,49 11,20 - 0,71 0,00<br />

Wixhausen 1,78 2,79 - 1,01 0,00<br />

Stadtgebiet 66,26 69,17 - 2,91 2,50<br />

Der Bedarf ist abhängig von Bestattungsziffer, -art und Belegungszeit.<br />

Der für <strong>Darmstadt</strong> ermittelte Bruttofriedhofsflächenbedarf liegt bei 5<br />

qm/Einwohner.<br />

Die Bilanzierung von Bestand und rechnerischem Bedarf ergibt ein<br />

Defizit von ca. 3 ha, das durch die geplante Erweiterung in Arheilgen<br />

weitgehend abgebaut werden kann.<br />

Die scheinbar übermäßige Versorgung am Waldfriedhof bzw. das relativ<br />

geringe Defizit in Eberstadt wird durch den wald- bzw. parkartigen<br />

Charakter dieser Friedhöfe relativiert. Die Belegungsdichten sind hier<br />

unterdurchschnittlich. Aufgrund der ausgeglichenen gesamtstädtischen<br />

Versorgung wird abweichend zum Landschaftsplan eine Erweiterung<br />

des Eberstädter Friedhofs als langfristige Planung zurückgestellt.<br />

Sonstige Freiflächen:<br />

Die Nutzung „Sonderflächen Bund“ stellen Übungsgelände bzw. Optionsflächen<br />

der Bundeswehr und der US-Army dar, die in Überlagerung<br />

der davon unabhängig vorhandenen Freiraumnutzung eingetragen<br />

sind.<br />

59


Entwicklung des<br />

Verkehrsaufkommens<br />

im mot. IV<br />

s. Anhang C 4 (1)<br />

Entwicklung der<br />

Pkw-Dichte<br />

s. Anhang C 4 (2)<br />

Verkehrsmittelwahl<br />

- der Darmstädter<br />

Bevölkerung<br />

- der Umlandbevölkerung<br />

siehe Anhang C 4<br />

(3-1/2)<br />

Pendlerverkehrsaufkommen<br />

s. Anhang C 4 (4)<br />

Teil C 4. Verkehr<br />

Ausgangssituation<br />

Seit der Aufstellung des letzten umfassenden Verkehrsgutachtens für<br />

<strong>Darmstadt</strong>, dem Generalverkehrsplan 1979, hat in <strong>Darmstadt</strong> - wie in<br />

vielen anderen Städten auch - das Verkehrsaufkommen kontinuierlich<br />

zugenommen, geänderte Lebensweisen und Siedlungsstrukturen ha-<br />

ben zu einer Steigerung der Mobilität (weitere Wege) und zu einem<br />

Anwachsen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) geführt. Dieser<br />

Zuwachs hat eine Vielzahl von Problemen zur Folge, die sich in Be-<br />

hinderungen des notwendigen Kfz-Verkehrs, des öffentlichen Perso-<br />

nenverkehrs sowie in der Belastung der Wohnbevölkerung durch Lärm<br />

und Abgase niedergeschlagen und unter denen vor allem Menschen,<br />

die zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs sind, Kinder und ältere<br />

Mitbürgerinnen und Mitbürger leiden müssen.<br />

Das hohe Verkehrsaufkommen im MIV, vor allem im Berufsverkehr<br />

wird verursacht durch einen hohen Anteil von Binnenverkehr sowie<br />

von Pendlerverkehr in die Arbeitsplatzkonzentrationen der City und<br />

der westlichen Kernstadt. Ein besonderes Problem stellen die Pend-<br />

lerströme aus dem östlichen und südlichen Umland dar, die auf dem<br />

Weg zu den angeführten Arbeitsplatzkonzentrationen die am Rande<br />

der Kernstadt gelegenen Wohngebiete durchfahren müssen.<br />

Ein Teil des motorisierten Individualverkehrs ist notwendiger Verkehr.<br />

Dabei handelt es sich in erster Linie um Wirtschaftsverkehr, der auf<br />

die Nutzung des Kfz angewiesen ist. Zusammen mit den Anteilen des<br />

Einkaufs-, Berufs-, Ausbildungs- und Freizeitverkehrs, die mangels<br />

anderer Verkehrsalternativen nicht ohne Auto möglich sind, muss die-<br />

ser notwendige Autoverkehr besser als heute abgewickelt werden. Für<br />

<strong>Darmstadt</strong> wird somit insbesondere die Realisierung einer Umgehung<br />

für den Ost-West-Durchgangsverkehr noch erhöhte Bedeutung erlan-<br />

gen. Für den anderen die Stadt belastenden Autoverkehr besteht ein<br />

60


hohes Verlagerungspotenzial zugunsten des Umweltverbundes (Fuß,<br />

Rad, ÖPNV) durch Ausweitung, Qualitätsverbesserung der ÖPNV-<br />

Versorgung und des Rad-/Fußwegenetzes insbesondere bei kurzen<br />

Wegelängen.<br />

Seit Jahren steuert die Stadt <strong>Darmstadt</strong> diesen negativen Auswirkungen<br />

entgegen, z.B. durch die Einrichtung von Tempo-30-Zonen, den<br />

Bau von neuen Radverkehrsanlagen, Netzergänzungen im Straßennetz<br />

zur Entlastung von innerstädtischen Straßen und durch Maßnahmen<br />

zur Beschleunigung von Straßenbahn- und Buslinien und<br />

Neubau von Straßenbahnen. Diese Maßnahmen decken sich mit den<br />

Zielsetzungen des Agendaprozesses.<br />

Mit den zwischenzeitlich vorliegenden Grundlagen für die Verkehrsentwicklungsplanung<br />

- einem Verkehrsmodell <strong>Darmstadt</strong>, einer Mobilitätsstudie<br />

und einer Stadtverträglichkeitsstudie - ist das Verkehrsgeschehen<br />

in <strong>Darmstadt</strong> aktualisiert erfasst. Auf dieser Basis wird ein<br />

Verkehrsentwicklungsplan erarbeitet, in dem die bisherigen Lösungsansätze<br />

und Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung aller Verkehrsmittel<br />

in ein Gesamtkonzept integriert und weiterentwickelt werden<br />

sollen. Mit dem Verkehrsentwicklungsplan sollen die Weichen für<br />

eine zukunftsgerichtete Verkehrsentwicklung im o.g. Sinne gestellt<br />

werden und die übergeordneten Ziele einer Verbesserung der Lebensqualität<br />

bei gleichzeitiger Stärkung der Wirtschaftskraft in einem<br />

sinnvollen Maß zusammengeführt werden. Dabei darf der Verkehrsentwicklungsplan<br />

nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss auf<br />

eine Integration von Verkehr, Städtebau und Umwelt im Rahmen einer<br />

ganzheitlichen Planung ausgerichtet sein.<br />

61


Planungsziele und Leitsätze der Verkehrsentwicklungsplanung<br />

Auf dieser oben beschriebenen Ausgangssituation baut die laufende<br />

Verkehrsentwicklungsplanung auf, der die folgenden - zuletzt 1990<br />

fortgeschriebenen ¹) - Ziele und Leitsätze zum Verkehr zugrunde liegen:<br />

• Bei allen Planungen ist anzustreben, dass sich nur soviel Verkehr<br />

in der Stadt bewegt, wie dies "stadtverträglich" ist, das<br />

heißt, wie viel die Verkehrswege aufnehmen können und wie<br />

viel der Bevölkerung zumutbar ist; notwendiger Verkehr genießt<br />

dabei Vorrang. Mobilität und Erreichbarkeit soll für alle<br />

gesichert werden. Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit und<br />

der Qualität der Umwelt und der Wohnumgebung sollen dabei<br />

berücksichtigt werden.<br />

• Fußgängerverkehr, Fahrradverkehr, öffentlicher Personennahverkehr<br />

und motorisierter Individualverkehr - letzterer soweit<br />

für Entlastungsfunktionen sinnvoll (z.B. Umgehungsstraßen,<br />

Park & Ride-System, Verkehrsleitsystem) - müssen jeweils<br />

dort gefördert werden, wo sie deutlich ihre Vorteile entfalten<br />

können.<br />

• Es soll erreicht werden, dass möglichst viele innerstädtische<br />

Ziele zu Fuß oder aber mit dem Fahrrad erreicht werden. Wo<br />

dies nicht für alle Bewohner oder Besucher in gleichem Umfang<br />

aufgrund ihrer persönlichen Situation oder aber wegen<br />

der größeren Entfernungen möglich ist, soll der Verbund Fußgänger<br />

- Fahrräder - Öffentlicher Personennahverkehr gefördert<br />

werden.<br />

Für den innerstädtischen Verkehr hat dieses Ziel oberste Priorität.<br />

¹) Ziele und Leitsätze der Verkehrsentwicklungsplanung, Beschluss des Planungs-,<br />

Bau- und Verkehrsausschusses der StVO vom 29.11.1990<br />

62


• Für Menschen, die außerhalb wohnen und <strong>Darmstadt</strong> besuchen<br />

und einkaufen oder hier arbeiten, sind alternativ zum<br />

Pkw leistungsfähige Verkehrsverbindungen des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs anzubieten.<br />

• Für Berufspendler soll ein leistungsfähiges ÖPNV-Angebot<br />

zur Verfügung stehen. Ebenso müssen Einkauf und sonstige<br />

Besuche bequem mit Bahn und Bussen möglich sein. Zum<br />

Einkaufen müssen aber auch ausreichend Kurzparkmöglichkeiten<br />

in den Parkhäusern erhalten bleiben. Alle verkehrlichen<br />

Maßnahmen müssen im Blickpunkt behalten, dass die Attraktivität<br />

<strong>Darmstadt</strong>s als Einkaufsstadt und Oberzentrum erhalten<br />

bleibt und nachhaltig gestärkt wird.<br />

• Wo im weiteren Umland keine geeigneten Verbindungen des<br />

öffentlichen Personennahverkehrs eingerichtet werden können,<br />

soll ein Park-and-Ride-System die Kombination Pkw - öffentlicher<br />

Personennahverkehr fördern.<br />

• Der Wirtschaftsverkehr muss funktionsfähig bleiben. Der<br />

Transport von Waren und anderem muss auch in der Innenstadt<br />

möglich bleiben. Dabei soll aber sichergestellt werden,<br />

dass dies in der für Bewohner und Stadt schonendsten Weise<br />

geschieht.<br />

Der zum Wirtschaftsverkehr zählende Kundenverkehr als<br />

Nachfrager von Dienstleistungen oder als Besucher der Einkaufsstätten<br />

bedient sich zwar ebenfalls überwiegend des Kfz,<br />

ist aber nicht wie der sonstige Wirtschaftsverkehr unbedingt<br />

auf das Kraftfahrzeug angewiesen.<br />

• Bei allen Maßnahmen im Verkehrssektor ist die Verbesserung<br />

der Umweltqualität zu verfolgen.<br />

Die Umweltqualität wird durch das Verkehrsgeschehen in<br />

Form von Verlärmung, Vergiftung, Bodenversiegelung und -<br />

im weiteren Sinne - von Energieverbrauch beeinträchtigt.<br />

63


- Unter diesen Aspekten ist der Verkehr mit dem Fahrrad als<br />

dem umweltfreundlichsten und energiesparendsten Verkehrsmittel<br />

stärker als bisher zu fördern.<br />

- Die Förderung des ÖPNV ist besonders unter dem Umweltschutzgesichtspunkt<br />

mit dem Ziel zu verstärken, größere<br />

Anteile des Berufs- und Ausbildungsverkehrs sowohl innerhalb<br />

der Stadt als auch im Pendlerverkehr mit dem Umland<br />

vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen<br />

Verkehr zu verlagern.<br />

• Das unmittelbare Wohnumfeld ist vom Verkehrsgeschehen in<br />

vielfacher Weise qualitätsmindernd betroffen. Dabei sind folgende<br />

Verhältnisse anzustreben:<br />

- Großräumiger überregionaler Durchgangsverkehr soll die<br />

Autobahnen bzw. die geplante Nordostumgehung benutzen.<br />

- Örtlicher Durchgangsverkehr soll auf Straßen verlaufen,<br />

die eine möglichst geringe Wohnbebauung aufweisen.<br />

- Die Voraussetzungen für Lkw-Durchfahrtsverbote für die<br />

Nachtstunden sind zu schaffen.<br />

Im Folgenden werden, gegliedert nach den vier im Stadtverkehr vertretenen<br />

Verkehrsarten, aus den übergeordneten Zielen maßnahmenbezogene<br />

Leitsätze abgeleitet.<br />

Fußgängerverkehr<br />

Ein Hauptfußwegenetz zu besonderen Zielpunkten in der Stadt und<br />

aus der Stadt hinaus in die Landschaft ist in Kombination mit einem<br />

Radwegenetz gesondert zu planen und auszugestalten.<br />

Fahrradverkehr<br />

Das Angebot an gesonderten Fahrstreifen oder Fahrwegen soll vergrößert<br />

werden. Es soll ein geschlossenes Netz entstehen, das einen<br />

wachsenden Radfahreranteil aufnehmen kann.<br />

64


Stadtverträglichkeitsuntersuchung<br />

s. Anhang C 4 (5)<br />

Motorisierter Individualverkehr (MIV)<br />

Der MIV ist zu begrenzen durch eine Ableitung des Durchgangsver-<br />

kehrs auf Umgehungsstraßen. Damit werden Umgestaltungsmöglich-<br />

keiten für die verkehrliche- und Straßenraumsituation der entlasteten<br />

bisherigen Durchgangsstraßen eröffnet. Zudem wird die Einrichtung<br />

eines Verkehrsmanagements mit Elementen wie Verkehrsleitsystem,<br />

Parkleitsystem, Parkraummanagement oder Qualitätssicherung an<br />

Lichtsignalanlagen verfolgt, die den Individualverkehr optimieren.<br />

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

- Der ÖPNV wird als Aufgabe der Daseinsvorsorge und als unver-<br />

zichtbarer Standortfaktor der hiesigen Wirtschaft anerkannt. Der<br />

Vorrang des ÖPNV ist in öffentlichen Planungen festzuschreiben.<br />

- Die Einrichtung von S-Bahnen im Verdichtungsraum Rhein-Main ist<br />

als ein sinnvolles Mittel zur verkehrlichen regionalen Verknüpfung<br />

der Städte und Gemeinden dieses Raumes zu fördern.<br />

- Zur besseren Bedienung von bestehenden oder geplanten Bevöl-<br />

kerungs- oder Arbeitsplatzschwerpunkten sind zusätzliche ÖPNV-<br />

Linien vor allem im Nordbereich und Westbereich der Stadt (Kra-<br />

nichstein, Arheilgen, Wixhausen, Gewerbegebiete) einzurichten.<br />

Plandarstellungen<br />

Im FNP wird der Ausbau der Grundnetze der vier Verkehrsarten im<br />

Gesamtzusammenhang der Nutzungen dargestellt. Die laufende Ver-<br />

kehrsentwicklungsplanung erarbeitet vor allem Umsetzungsmaßnah-<br />

men für stadtverträglichere Verkehrsabläufe. Die in der Verkehrsana-<br />

lyse festgestellte Unverträglichkeit vieler Netzabschnitte der Hauptver-<br />

kehrsstraßen mit empfindlichen Randnutzungen kann nur durch ver-<br />

kehrslenkende Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen und<br />

verringertes Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr<br />

mittels einer veränderten Verkehrsmittelwahl gemindert werden.<br />

65


s. Abschnitt C 1<br />

Wohnen<br />

Aus regionaler Sicht, bezogen auf die zusammenwachsende Region<br />

Starkenburg, erhält bei der Fortentwicklung der Siedlungsstruktur eine<br />

ausgewogene Nutzungsstruktur mit der Folge einer Begrenzung des<br />

Verkehrsaufwands eine besondere Bedeutung.<br />

Wie im Regionalplan Südhessen vorgegeben, sollen „im Sinne einer<br />

nachhaltigen Regionalentwicklung durch räumliche Zuordnung von<br />

Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Erholen und Gemeinbedarf längerfristig<br />

günstige Voraussetzungen für eine verkehrsmindernde Siedlungs-<br />

struktur gesichert“ ¹) werden. Für die Stadt <strong>Darmstadt</strong> heißt dies, dem<br />

Ungleichgewicht zwischen der Zahl an Arbeitsplätzen und der Zahl der<br />

wohnhaften Erwerbspersonen entgegenzuwirken. Bei der Nutzung der<br />

Flächenreserven lässt sich daraus ein Vorrang für Wohnen ableiten.<br />

Bahnanlagen:<br />

• Die Deutsche Bahn AG plant den Bau einer Hochgeschwindig-<br />

keitsstrecke zwischen Rhein/Main und Rhein/Neckar. Mit einer<br />

Streckenführung über den Hauptbahnhof <strong>Darmstadt</strong> kann die di-<br />

rekte überregionale und europäische Verkehrsanbindung der Re-<br />

gion Starkenburg einschließlich der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong><br />

hergestellt werden, die eine große Bedeutung für die Entwicklung<br />

des gesamten Wirtschaftsraums hat. Entsprechend dem derzeiti-<br />

gen Planungsstand zu Beginn des Raumordnungsverfahrens wer-<br />

den im FNP Trassenfreihaltungen für die Varianten aufgenommen,<br />

die den Vorgaben des Landesentwicklungsplans 2000 und des<br />

Regionalplans Südhessen 2000 entsprechen.<br />

Landschaftsplanerische Beurteilung einer ICE-Neubaustrecke:<br />

Der Westwald ist bereits heute durch direkte Waldbeanspruchung<br />

und flächenhafte Durchschneidungen erheblich geschädigt und gilt<br />

als Waldsanierungsgebiet. Zur Sicherung ist die Ausweisung als<br />

Bann- und Schutzwald geplant. Aus Sicht der LP bestehen auf<br />

¹) Quelle: Regionalplan Südhessen 2000 Kap. 2.4<br />

66


Grund der großen Waldverluste im Westwald Bedenken. Bei Wald-<br />

inanspruchnahme ist ein funktionaler Ausgleich vor Ort nicht mög-<br />

lich.<br />

Abwägung:<br />

Der Waldverlust ist nur überörtlich ausgleichbar. Dem gegenüber<br />

steht eine bedeutsame Verbesserung der Standortgunst von Stadt<br />

und Region.<br />

Vor allem wird eine Innenentwicklung gestützt, die erhebliche posi-<br />

tive ökologische Auswirkungen hinsichtlich eines verminderten<br />

Landschaftsflächenverbrauchs erwarten lässt. Die städtebaulichen<br />

Auswirkungen sind erheblich, jedoch bewältigbar: In den Randzonen<br />

des Gewerbegebietes Bunsenstraße bzw. der Kläranlage sind<br />

Gebäude betroffen. Den stärksten Eingriff erfordert ein Abschnitt<br />

im Tunnellagebereich südlich der Rheinstraße bei der nach Westen<br />

über militärisch genutztes Gelände abschwenkenden Variante<br />

(IIIa) über eine Länge von ca. 1,5 km.<br />

Entlang der Rhein-Neckar-Bahn südlich der Rheinstraße werden<br />

Grünflächen in Anspruch genommen (Variante IV), die in Tunnelabschnitten<br />

z.T. wiederherstellbar sind. An der gesamten Trasse,<br />

insbesondere im Siedlungsbereich müssen die Lärmbelastungen<br />

und der dazu erforderliche Schallschutz überprüft werden. Trassenbedingte<br />

räumliche Trennwirkungen bleiben durch Lage beider<br />

dargestellten Varianten neben vorhandenen Verkehrstrassen begrenzt.<br />

Die Trassenwahl bleibt der Abwägung im dafür vorgesehenen<br />

Raumordnungsverfahren vorbehalten.<br />

• Der Ausbau der Verkehrsdrehscheibe "Hauptbahnhof <strong>Darmstadt</strong>"<br />

soll die Verknüpfung des überregionalen und regionalen schienengebundenen<br />

Verkehrs mit dem örtlichen ÖPNV und insbesondere<br />

dem motorisierten Pendlerverkehr entscheidend verbessern.<br />

67


Ausbau des städtischen ÖPNV-Netzes:<br />

• Straßenbahnlinie nach Kranichstein<br />

• Linienverlängerung Ortskern Arheilgen nach Norden bis nach Wix-<br />

hausen<br />

• Straßenbahnlinie <strong>Darmstadt</strong> Hauptbahnhof nach Weiterstadt<br />

• Schienenanbindung Pfungstadt<br />

• Haltepunkte S-Bahn an Ostbahnhof, Nordbahnhof bzw. Regional-<br />

express Odenwald - Frankfurt an Lichtwiese<br />

Hauptverkehrsstraßen:<br />

• Oberste Priorität erhält der Bau der Nordostumgehung B 26 / B 42.<br />

Die Trasse wird im Bürgerpark als Tunnel dargestellt und westlich<br />

der Frankfurter Straße als Verlängerung des Carl-Schenck-Ringes<br />

zur Gräfenhäuser Straße; zugleich entfallen Spessartring und Kranichsteiner<br />

Straße aus dem Hauptverkehrsstraßennetz.<br />

Landschaftsplanerische Beurteilung:<br />

Die Trasse führt großräumig durch wichtige innerstädtische Biotopund<br />

Naherholungsräume (u.a. Grünzug Bürgerpark Nord) und<br />

wohnumfeldnahe Freiräume. Sie wirkt sich somit in großem Maße<br />

auf die ökologischen Funktionen und die Naherholung aus. Aus<br />

Sicht der Landschaftsplanung können durch die geplante Untertunnelung<br />

die negativen Auswirkungen wesentlich verringert werden.<br />

Abwägung:<br />

Die überwiegend in Tunnellage geführte Bürgerparktrasse ist in einer<br />

Umweltverträglichkeitsstudie als umweltverträglichste Variante<br />

bewertet und im Regionalplan Südhessen als abgestimmte Trasse<br />

aufgenommen worden. Die Trennwirkung kann erheblich vermindert<br />

und die Funktionsverluste für Boden, Wasser, Klima und Vegetation<br />

weitgehend wieder hergestellt werden.<br />

68


• Die Verlängerung der B 3-Westumgehung bis zur Rheinstraße wird<br />

bis zur Trassenfestlegung im Verkehrsentwicklungsplan durch zwei<br />

alternative Trassenfreihaltungen gesichert. Hauptziel ist dabei, die<br />

Michaelisstraße als Hauptverkehrsspange zugunsten einer Wohn-<br />

quartiersentwicklung der Waldkolonie zurückzunehmen.<br />

Für die angemessene Anbindung des Telekomquartiers wird in<br />

Verlängerung des Eifelrings nach Süden eine Erschließungsspange<br />

Rheinstraße - Hilpertstraße freigehalten.<br />

Landschaftsplanerische Beurteilung:<br />

Die westliche Trassenvariante führt zu erheblichen Eingriffen in<br />

den geplanten Westwald und riegelt das Siedlungsgebiet vom<br />

Schutzwald und den wohnungsnahen Erholungsflächen ab. Aus<br />

Sicht der Landschaftsplanung bestehen gegenüber dieser westlichen<br />

Trassenvariante Bedenken. Es besteht hier keine Möglichkeit<br />

eines funktionalen Ausgleichs bei Waldinanspruchnahme aufgrund<br />

der hohen Schutzwürdigkeit des Waldes.<br />

Abwägung:<br />

Mit einer B 3-Fortführung soll das innerstädtische Straßennetz von<br />

Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Planung befindet sich<br />

jedoch noch im Anfangsstadium. Eine Abwägung der Trassenvarianten<br />

ist noch nicht möglich. Im FNP soll die Aufnahme alternativer<br />

Trassen einer vorbereitenden Trassensicherung dienen. Ein Ausgleich<br />

des Waldverlustes einer Trassenführung westlich der Waldkolonie<br />

ist nicht am Eingriffsort möglich.<br />

Hauptrad- und Fußwegenetz:<br />

Für den Siedlungs- und Außenbereich existieren verschiedene Planungen<br />

zum Rad- und Wanderwegenetz.<br />

Das Radwege-Ausbauprogramm sieht für den bebauten Bereich ein<br />

umfassendes Wegenetz vor, dessen Umsetzung jedoch nur langfristig<br />

erfolgen kann. Wesentlich für das im FNP darzustellende Radwegegrundnetz<br />

ist die Planung der „Hauptverbindungen für den Radverkehr“<br />

(1995).<br />

69


Leitgedanke bei der Plandarstellung des Hauptwegenetzes ist ein<br />

durchgängiges Wegesystem unter Einbeziehung der vorhandenen Er-<br />

schließungsanlagen und des Grünsystems mit seinen städtischen<br />

Elementen der Grünzüge, Grünverbindungen und Parks. Aus Darstel-<br />

lungsgründen wird im Plan nur das Hauptrad- und Fußwegenetz aus-<br />

gewiesen, soweit es abgerückt von den Trassen des motorisierten<br />

Verkehrs geführt ist. Damit soll die Einlagerung der Wegeführung in<br />

Grünverbindungen sowie in verkehrsberuhigte Zonen aufgezeigt werden.<br />

Im Außenbereich wird die Plandarstellung auf die Übernahme der<br />

Hauptrad- und Fußwanderwege aus dem Landschaftsplan begrenzt.<br />

Handlungsbedarf für Verbesserungen und Netzergänzungen besteht<br />

vorwiegend im Kernstadtbereich. In den nördlichen Stadtteilen Arheilgen<br />

und Wixhausen bedarf es des Ausbaus von Wegeverbindungen<br />

innerhalb der Grünzüge. Als vorrangiges Projekt in der Kernstadt wird<br />

vorgeschlagen:<br />

• der Ausbau einer Wegeverbindung vom Bürgerpark Nord in die<br />

Fasanerie, wobei eine Brücke über die Bahnlinie notwendig wird.<br />

70


Einkaufseinzugsbereich<br />

des Oberzentrums<br />

<strong>Darmstadt</strong><br />

s. Anhang A (4)<br />

Kaufkraft der Darmstädter<br />

Bevölkerung<br />

im Vergleich<br />

s. Anhang C 5 (1)<br />

Einzelhandelszentralität<br />

des Oberzentrums<br />

<strong>Darmstadt</strong><br />

s. Anhang C 5 (1)<br />

Teil C 5. Infrastruktureinrichtungen<br />

5.1 Versorgungseinrichtungen, Einzelhandel<br />

Entwicklungstrends<br />

Wie in der Industrie und im Dienstleistungssektor vollzieht sich<br />

auch im Einzelhandel ein tiefgreifender Strukturwandel. Der<br />

Flächenzuwachs der letzten 20 Jahre im Einzelhandel ist fast<br />

ausschließlich in nichtintegrierten Standorten erfolgt, das heißt<br />

außerhalb der zentralen Lagen oder "auf der grünen Wiese"<br />

außerhalb der Orte.<br />

Gleichzeitig vollzieht sich in den Zentren eine Verflachung oder<br />

"Banalisierung" des Angebotes, die u.a. durch hohe Mieten ver-<br />

ursacht wird. Dabei verringert sich die Zahl der individuellen<br />

Spezialgeschäfte, so dass der Anteil der Kettenläden oder Filia-<br />

listen ständig zunimmt.<br />

Die Auswirkungen der erwähnten Trends sind auch in Darm-<br />

stadt zu beobachten.<br />

In <strong>Darmstadt</strong> selbst hat sich auf Basis einer hohen Kaufkraft der<br />

Darmstädter Bevölkerung ein Flächenzuwachs in Form von<br />

nicht oder wenig integrierten Einzelhandelsbetrieben vollzogen,<br />

die allerdings eine wichtige Versorgungsfunktion erlangt haben.<br />

Schwerpunkte dafür sind an der Eschollbrücker Straße (Wal-<br />

Mart u.a.), an der Heidelberger Straße (ALDI u.a.) und in jünge-<br />

rer Zeit vor allem im Gewerbegebiet Nordwest (vorwiegend<br />

Otto-Röhm-Straße).<br />

Ebenso ist ein Ausbau des Einzelhandels in den Ortszentren<br />

des Umlandes erfolgt. Großflächige Einzelhandelsbetriebe ei-<br />

genständiger Attraktivität sind in Weiterstadt, Pfungstadt und<br />

Griesheim in direktem Anschluss an das Darmstädter Stadtge-<br />

biet entstanden. Dennoch hat sich die Darmstädter City einen<br />

vergleichsweise starken Kaufkraftzufluss aus dem Einzugsbe-<br />

reich bewahrt.<br />

71


Planungsziele (Leitsätze)<br />

- In der City <strong>Darmstadt</strong> sollen die oberzentralen Versorgungsfunktionen<br />

gestärkt werden.<br />

- Die Zielsetzung einer auf den Citybereich, die Nebenzentren<br />

Eberstadt und Arheilgen sowie weitere kernstädtische,<br />

integrierte Subzentren aufgebauten Grundversorgung<br />

mit Verbrauchernähe, d.h. in Zuordnung zu<br />

den Wohnquartieren, soll weiterhin verfolgt werden.<br />

Dies ist ein wesentlicher Aspekt städtischer Wohnqualität,<br />

der zugleich einer Begrenzung des Einkaufsverkehrs<br />

dient.<br />

- Zur Stützung der vorgenannten Ziele sollen zentrenrelevante<br />

großflächige Einzelhandelsbetriebe außerhalb der<br />

zentralen Standorte ausgeschlossen werden. Nicht zentrenrelevante<br />

Betriebe, d.h. solche die von ihrer Struktur<br />

her in den zentralen Standorten keinen Platz finden, sollen<br />

sich entsprechend dem Einzelhandelskonzept für<br />

die Gewerbegebiete an ausgesuchten Standorten ansiedeln<br />

können.<br />

Planung<br />

Um die eingangs aufgezeigte Problematik entsprechend den<br />

daraufhin entwickelten Zielen bauleitplanerisch zu steuern, erstellt<br />

die Stadt <strong>Darmstadt</strong> ein Einzelhandelskonzept für die City,<br />

die Stadtteile und die Gewerbegebiete; letzterer Teilplan liegt<br />

vor und ist im FNP eingearbeitet.<br />

Die oben beschriebenen Trends sind in ihrem prinzipiellen Verlauf<br />

durch die Stadt nicht zu beeinflussen. Trotzdem kann und<br />

muss die Stadt die Attraktivität ihrer City und zugleich eine<br />

wohnungsnahe Versorgung durch Läden beachten und zu sichern<br />

suchen.<br />

72


Für die Zielsetzung "Stärkung der City im Oberzentrum" soll die<br />

City im wesentlichen Erweiterungsmöglichkeiten nach Westen<br />

erhalten. Dadurch könnte Einzelhändlern mit Spezialsortimenten,<br />

die die hohen Mieten der 1a- oder 1b-Lagen nicht erwirtschaften<br />

können, eine Chance gegeben und damit die Vielfältigkeit<br />

der Angebotspalette der City erhalten werden. Dazu ist<br />

im <strong>Flächennutzungsplan</strong> eine erhebliche Ausweitung der Gemischten<br />

Baufläche im Bereich Rheinstraße / Weststadt dargestellt.<br />

In Nebenzentren und Versorgungsstützpunkten bestehen im<br />

fortlaufenden Anpassungsprozess des Einzelhandels bisher zu<br />

wenig Nachverdichtungsmöglichkeiten. Aufgrund der geringen<br />

Flächenausdehnung sind diese Standorte innerhalb der Nutzungskategorie<br />

Wohnbauflächen dargestellt. Wo sich zukünftig<br />

städtebauliche Chancen zur Entwicklung einer zukunftsfähigen,<br />

integrierten Nahversorgung bieten, sind diese als vorrangiges<br />

wirtschafts- und stadtentwicklungspolitisches Ziel zu nutzen.<br />

Entsprechend dem Teilplan "Einzelhandel in Gewerbegebieten"<br />

¹) können an drei ausgewählten Gewerbestandorten<br />

• Gewerbegebiet Nordwest / Nordteil<br />

• Rüdesheimer Straße / Noackstraße<br />

• Eschollbrücker Straße / Riedstraße<br />

generell nicht zentrenrelevante großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

als Ausnahme zugelassen werden, unter Beibehaltung<br />

der Darstellung Gewerbliche Baufläche im <strong>Flächennutzungsplan</strong>.<br />

¹) Einzelhandelskonzept <strong>Darmstadt</strong> Teilplan „Einzelhandel in Gewerbegebieten“,<br />

Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> 1997<br />

73


Definition zentrenrelevante/nichtzentrenrelevanteEinzelhandelssortimente<br />

s. Anhang C 5 (2)<br />

Die Darstellung als Sonderbauflächen Einzelhandel wird im<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> lediglich für die Flächen dargestellt, die<br />

mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan als Sondergebiet<br />

ausgewiesen sind, bzw. die einen Abweichungsantrag bei der<br />

Regionalversammlung gestellt haben.<br />

Damit soll die mittelfristige Zielaussage Gewerbefläche verdeut-<br />

licht, über die o.g. Öffnungsklausel jedoch derzeitige große<br />

Gewerbebrachen im innerstädtischen Bereich einer Nutzung<br />

zugeführt werden.<br />

5.2 Übergeordnete Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

Die Planung unterscheidet zwischen dem übergeordneten Ge-<br />

meinbedarf, dem wohnungsbezogenen Gemeinbedarf sowie<br />

Einrichtungen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Darstel-<br />

lungen im FNP beschränken sich auf Einrichtungen des über-<br />

geordneten Gemeinbedarfs (für Kultur, Hochschule ¹), For-<br />

schung ¹), Kongresszentrum, Gesundheitsversorgung, Schulen,<br />

Kirchen, Verwaltung, Post sowie Sicherheit und Ordnung), die<br />

mindestens einem Einzugsbereich in Stadtteilgröße dienen.<br />

Einrichtungen des wohnungsbezogenen Gemeinbedarfs, wel-<br />

che die Versorgung einzelner Wohnquartiere sicherstellen, sind<br />

nicht ausgewiesen; hierzu gehören vor allem Kindertagesstät-<br />

ten, Kinderspielplätze und i.d.R. Jugend- und Alteneinrichtun-<br />

gen. Größere Einrichtungen mit besonderer Zweckbestimmung<br />

werden im Plan als Sonderbauflächen aufgenommen.<br />

Mit den kommenden Veränderungen in der Altersgliederung der<br />

Wohnbevölkerung sind zuerst für den wohnungsbezogenen<br />

Gemeinbedarf Verschiebungen bzw. Rückgänge der Flächen-<br />

ansprüche zu erwarten, die bei den Fortschreibungen von Ent-<br />

wicklungsplänen im Sozialbereich zu berücksichtigen sein wer-<br />

den.<br />

¹) Großflächige Hochschul- und Forschungseinrichtungen sind als Sonder-<br />

bauflächen dargestellt.<br />

74


Im Plangebiet besteht eine ausgeglichene Versorgung mit<br />

übergeordneten Gemeinbedarfseinrichtungen. Strukturelle Ver-<br />

änderungen oder einzelne neue Flächenansprüche können<br />

durch Umnutzung in vorhandenen Gemeinbedarfs- bzw. Sonderbauflächen<br />

befriedigt werden.<br />

• Ausbau Technische Universität:<br />

Entsprechend der Zielaussage, das Profil "Wissenschaftsstadt"<br />

zu entwickeln, sind im FNP ausreichende Flächen für den<br />

Hochschulausbau im Planungszeitraum zu sichern. Dazu ist im<br />

Plan eine maximale Arrondierung der TUD-Sonderbaufläche an<br />

der Lichtwiese (ca. 8,5 ha) dargestellt, die zusammen mit Innenreserven<br />

im Campus etwa eine Verdoppelung der dort vorhandenen<br />

Geschossfläche erlaubt.<br />

Aus landschaftspflegerischer Sicht stellt diese geplante Bauflächenausweitung<br />

einen erheblichen Eingriff in die Hauptgrünzüge<br />

Lichtwiese und Darmbach dar.<br />

Unter der Prämisse, dass für die TUD eine weitere Standortstreuung<br />

im künftigen Hochschulausbau nicht tragbar ist, konzentriert<br />

sich der Erweiterungsbedarf auf die Lichtwiese. Diese<br />

im Sinne der oben genannten Zielsetzung stehende Forderung<br />

der Technischen Universität erscheint nicht abweisbar.<br />

Im FNP wird eine begrenzte Bauflächenarrondierung dargestellt,<br />

welche den Eingriff in den Naherholungs- und Landschaftsraum<br />

in einem begrenzten Umfang hält. Die Bauflächen<br />

sind unter Berücksichtigung der örtlichen Naherholungs- und<br />

Klimafunktion ausgeweitet worden, im einzelnen durch<br />

- Sicherung des in die Landschaft geöffneten Grünzugs Lichtwiese,<br />

insbesondere eines Landschaftsteils historische Flugwiese<br />

- Freihaltung der Darmbachaue, dazu werden Ersatzflächen für<br />

fortfallende Kleingärten geschaffen, ein potenzieller Standort<br />

ist südlich des Polizeipräsidiums dargestellt.<br />

75


- Einhaltung des Waldabstands und Sicherung der wertvollen<br />

Feuchtwiesen im Südosten. Damit soll das Leitbild „Hoch-<br />

schulcampus in der Landschaft“ beibehalten werden. Dessen<br />

weitere Konkretisierung bleibt einer Rahmenplanung für die-<br />

sen Bereich vorbehalten.<br />

• Erweiterung Comeniusschule Kranichstein (0,5 ha):<br />

Aus landespflegerischer Sicht bestehen Bedenken gegenüber<br />

einer baulichen Nutzungsausweitung in die angrenzende Ruderalflur<br />

und insbesondere in die Sukzessionsfläche.<br />

Der geringfügige Eigenbedarf wird im FNP ausgewiesen unter<br />

der Vorgabe, die Sukzessionsflächen zu erhalten und damit<br />

auch den notwendigen Bachabstand zu beachten.<br />

5.3 Stadttechnische Infrastruktur<br />

Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abflussregelung:<br />

Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gewährleistet<br />

die Südhessische Gas- und Wasser AG.<br />

Bei einer Schwankungsbreite von ca. 4 % (6000 E) in der Bevölkerungszahl<br />

bei im Mittel 137.000 E ist der Wasserverbrauch<br />

in <strong>Darmstadt</strong> seit 1980 kontinuierlich gesunken. Er lag 1998 um<br />

30,5 % (oder knapp 4 Mio cbm) niedriger als 1980. Im FNP wird<br />

von einer Obergrenze von 145.000 E im Jahr 2015 ausgegangen,<br />

so dass die Wasserversorgung des Stadtgebietes sichergestellt<br />

werden kann.<br />

Das Abwasservolumen dürfte in einer ähnlichen Größenordnung<br />

gesunken sein, wie der Frischwasserverbrauch, denn das<br />

häusliche Abwasser im Siedlungsbestand geht zu 100 % in die<br />

Kläranlage.<br />

76


Flächenpotenziale in<br />

Neubaugebieten und<br />

Arrondierungen<br />

s. Anhang C 1 (4-3)<br />

Für die geplanten oder im Bau befindlichen Neubaugebiete, das<br />

sind ca. 41 ha Wohnnutzungsflächen und ca. 54 ha Gewerbe-<br />

und Sondernutzungsflächen, ist ein vollständiger Schmutzwas-<br />

seranschluss an die Zentralkläranlage vorgesehen. Deren An-<br />

schlussmöglichkeit kann aufgrund der erheblichen Kapazitäts-<br />

reserven der Darmstädter Kläranlage als gesichert gelten. Für<br />

die Entsorgung des Niederschlagwassers müssen jeweils die<br />

örtlichen Verhältnisse geprüft werden. Grundsätzlich soll der<br />

natürliche Wasserkreislauf trotz Bebauung so weit wie möglich<br />

erhalten bleiben; für Wohngebiete sind flächenhafte und für<br />

Gewerbegebiete zentrale Versickerungsmöglichkeiten im Ge-<br />

biet zu prüfen. Diese stehen im Zusammenhang mit der linea-<br />

ren Biotopvernetzungskonzeption des Landschaftsplans - ins-<br />

besondere für den Darmstädter Norden, in dem die Entwässe-<br />

rungsgräben reaktiviert werden sollen.<br />

Mit der Umsetzung des geltenden Grundwasser-Bewirt-<br />

schaftungsplans Hessisches Ried von 1999 stehen teilweise<br />

großflächige Grundwasseranhebungen in <strong>Darmstadt</strong> Nord an.<br />

Bei künftigen Bauvorhaben im Bereich Arheilgen / Wixhausen<br />

ist dies zu berücksichtigen.<br />

Abfallentsorgung<br />

Der Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) betreibt<br />

für die Stadt <strong>Darmstadt</strong> und den Landkreis <strong>Darmstadt</strong>-Dieburg<br />

das Müllheizkraftwerk <strong>Darmstadt</strong> zur Restmüllentsorgung.<br />

Der organische Abfall aus dem Stadtgebiet wird in der Kompos-<br />

tierungsanlage Kranichstein, Eckhardwiesenstraße, aufbereitet.<br />

Bauschutt muss außerhalb des Stadtgebietes entsorgt werden.<br />

77


Altablagerungen<br />

Im Stadtbereich sind 29 Altablagerungen vorhanden, die in ei-<br />

ner Altflächendatei (ALTIS) beim Hessischen Landesamt für<br />

Umwelt und Geologie geführt wird. Bei Veränderungen an den<br />

Altablagerungen ist die Beteiligung des Regierungspräsidiums<br />

<strong>Darmstadt</strong>, Abteilung staatliches Umweltamt, Dezernat 41.5 erforderlich.<br />

Es wurden insgesamt 29 vermutete Altlastenstandorte erfasst –<br />

meist ehemalige Gemeindemüll- und Bauschuttplätze mit zum<br />

Teil unbekannten Einlagerungen. In <strong>Darmstadt</strong> bestehen derzeit<br />

offiziell 3 registrierte Altlastenstandorte, sowie 7 altlastenverdächtige<br />

Standorte, die einer regelmäßigen Überwachung<br />

unterliegen.<br />

Bohrungen<br />

Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> sind 8 Bohrstellen zur Aufsuchung und<br />

Gewinnung von Kohlenwasserstoffen eingetragen, die nach<br />

Abschluss der Bohrarbeiten verfüllt wurden. Im Umkreis von<br />

7,50 m um die Bohrstelle ist ein Schutzradius einzuhalten, um<br />

die Verfüllungen nicht zu beschädigen.<br />

78


Teil D: Flächenbilanz<br />

Nachhaltigkeit von Raumnutzung und Siedlungsstruktur im FNP<br />

2015<br />

_______________________________________________________________<br />

Die im FNP mit Zeithorizont 2015 dargestellte geplante Bodennutzung<br />

zeigt - verglichen mit der derzeitigen Realnutzung -, dass die Inan-<br />

spruchnahme neuer Flächen für Besiedlung in engen Grenzen bleibt.<br />

Flächenbilanz <strong>Flächennutzungsplan</strong> 2015<br />

Nutzungsart<br />

derzeitige Realnutzung<br />

79<br />

geplante Nutzung<br />

2015<br />

ha % ha %<br />

Wohnbaufläche 1.520 12 1.587 13<br />

Gemischte Baufläche 115 1 170 1,5<br />

Gewerbliche Baufläche 558 5 537 4<br />

Sonderbaufläche 204 2 230 2<br />

Gemeinbedarfsfläche 123 1 117 1<br />

Bahn, S-Bahn, Depot 199 2 199 2<br />

Hauptverkehrsstraßen 287 2 274 2<br />

Ver- und Entsorgungsfläche 44 47<br />

künstl. Grundwasseranrei-<br />

cherung<br />

10<br />

Grünfläche 850 7 930 8<br />

• besiedelte Fläche 3.910 32,0 4.101 33,5<br />

Wasserfläche 38 38<br />

Landwirtschaft<br />

Ökologisch wertvolles Grün-<br />

1.592 13 1.307 11<br />

land<br />

595<br />

Streuobstwiese 125 1 165 1<br />

Waldfläche 5.668 47 5.640 46<br />

Aufforstungsfläche 29<br />

waldartige Brache 35 44<br />

Dünen, Trockenrasen 158 1 187 2<br />

Brache mit Gehölzgruppe 103 1<br />

• unbesiedelte Fläche 8.314 68,0 8.123 66,5<br />

Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100<br />

5<br />

10<br />

713<br />

6


Verminderter<br />

Landschaftsverbrauch<br />

s. Anhang D (1)<br />

Freiraumsicherung<br />

durch Regionale<br />

Grünzüge<br />

s. Anhang A (5)<br />

WohnungsbaupotenzialeInnenbereich<br />

zu Außenbereich<br />

4 : 1<br />

s. Teil C 1 Wohnen,<br />

Abschnitt Planung<br />

Ansatz zu erhöhter<br />

Nutzungsdichte<br />

Siedlungs- und<br />

Verkehrsfläche je<br />

Einwohner<br />

s. Anhang D (2)<br />

Bereits im zurückliegenden Zeitabschnitt 1980 - 97 hat sich in Darm-<br />

stadt die Neuinanspruchnahme von Flächen im Vergleich zur "Stadt-<br />

erweiterungsphase" 1959 - 76 etwa halbiert. Für den FNP-Planungs-<br />

zeitraum hat sich der Landschaftsverbrauch zum Vorzeitraum noch<br />

einmal halbiert. Diese künftig weiter verminderte Flächeninanspruch-<br />

nahme wird durch den neuen Regionalplan Südhessen 2000 vorge-<br />

geben, der für <strong>Darmstadt</strong> einen zumindest vorerst weitgehenden Fort-<br />

fall der geplanten neuen Wohngebietsstandorte im Norden beinhaltet;<br />

die der regionalplanerischen Vorgabe zugrunde liegende Ausweitung<br />

der Fluglärmzone auf <strong>Darmstadt</strong>-Nord verbietet auch unter dem As-<br />

pekt vorsorgenden Umweltschutzes unter Beachtung des Belanges<br />

gesunder Wohnverhältnisse eine Ausweisung neuer Wohngebiete in<br />

dieser Zone.<br />

Im unbesiedelten Bereich sind zudem die verbliebenen Freiflächen be-<br />

reits weitestgehend durch Regionale Grünzüge gesichert, so dass für<br />

die Stadt <strong>Darmstadt</strong> keine Alternativen für neue Wohngebietsstandorte<br />

bestehen; es ergibt sich somit eine frühzeitigere Ausrichtung auf<br />

Stadtumbau. Diese ist die ohnehin maßgebliche Entwicklungslinie,<br />

wenn der nach 2020 in Deutschland einsetzende Bevölkerungsrück-<br />

gang sich auszuwirken beginnt.<br />

Durch bauliche Innenentwicklung wird die Nutzungsdichte gesteigert,<br />

die bei einem großen Anteil an lockerer Bebauung in <strong>Darmstadt</strong> je-<br />

doch keinen hohen Ausgangswert aufweist. Bei Verdichtungsmaß-<br />

nahmen sind allerdings deren Grenzen sorgfältig zu prüfen. Mit dem<br />

Ziel, die Umweltqualität mindestens zu erhalten, wird im FNP zum<br />

Ausgleich erhöhter Nutzungsdichte im Innenbereich eine Vernetzung<br />

der vorhandenen inselartigen Grünanlagen durch Grünverbindungen<br />

dargestellt.<br />

80


s. Teil C 3 Grün-<br />

und Freiflächen,<br />

Abschnitt Ausgleich<br />

von Eingriffen<br />

in die<br />

Landschaft<br />

Ansatz zur Freiraumentwicklung<br />

Zum Ausgleich für Neuinanspruchnahmen von Landschaftsflächen<br />

werden im FNP Standorte für Biotopentwicklungsmaßnahmen ausge-<br />

wiesen; deren Konkretisierung und Zuordnung zu Eingriffen bleibt der<br />

Umsetzungsplanung vorbehalten; die potenziellen Ausgleichsflächen<br />

sind im FNP übernommene Biotopentwicklungsflächen des neuge-<br />

fassten Landschaftsplanes. Damit wird eine gezielte Freiraumentwick-<br />

lung (Biotopverbund) möglich.<br />

Der Dezernent I: Der Dezernent III: Der Dezernent VI:<br />

Walter Hoffmann Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel<br />

Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat<br />

81

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