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Zukunftsmarkt Senioren - Nord-Handwerk

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Politik & Wirtschaft Politik & Wirtschaft<br />

Neue Rechtslage<br />

Besserer Schutz für <strong>Handwerk</strong>er<br />

Seit Anfang dieses Jahres ist es in Kraft: das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG).<br />

Erklärtes Ziel des Gesetzgebers: Werkunternehmer, vor allem in der Baubranche,<br />

sollen vor Forderungsausfällen besser geschützt werden.<br />

Erste Erfahrungen der Kammern<br />

zeigen, dass die durch das Gesetz<br />

vorgenommenen Änderungen bei den<br />

<strong>Handwerk</strong>ern aber noch wenig bekannt<br />

sind. <strong>Nord</strong><strong>Handwerk</strong> stellt in dieser und<br />

der nächsten Ausgabe noch einmal die<br />

wichtigsten Neuerungen vor, die für ab<br />

dem 1. Januar 2009 geschlossenen Verträge<br />

gelten.<br />

Abschlagszahlungen<br />

Der Anspruch des Werkunternehmers<br />

auf Abschlagszahlungen wird durch eine<br />

Änderung von § 632 a BGB ausgeweitet.<br />

CITROËN BUSINESS<br />

UNFASSBAR:<br />

CITROËN NUTZFAHRZEUGE GIBT’S SCHON ZUM PREIS EINER ALU-LEITER.<br />

ab€ 149,–<br />

/Monat*<br />

FULL-SERVICE-<br />

LEASING<br />

DAS BRINGT JEDEN AUF TOUREN:<br />

Bislang bestand lediglich ein Anspruch auf<br />

Abschlagszahlungen für die Vorausleistung<br />

von Material und die Herstellung in sich<br />

abgeschlossener Teile des Werkes. Künftig<br />

können Abschlagszahlungen bereits immer<br />

dann gefordert werden, wenn und soweit<br />

der Auftraggeber durch die Leistung einen<br />

Wertzuwachs erhält.<br />

Neu ist auch, dass wegen unwesentlicher<br />

Mängel die Abschlagszahlung nicht verweigert<br />

werden kann. Der Auftraggeber hat jedoch<br />

ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe<br />

des Doppelten der für die Beseitigung des<br />

Mangels erforderlichen Kosten. Bei we-<br />

CITROËN NEMO: AB € 149,–/MONAT*<br />

sentlichen Mängeln besteht allerdings kein<br />

Recht auf Abschlagszahlungen.<br />

Achtung: Ist der Auftraggeber Verbraucher<br />

und hat der Vertrag die Errichtung<br />

oder den Umbau eines Hauses zum Gegenstand,<br />

hat der <strong>Handwerk</strong>er ihm mit der<br />

ersten Abschlagzahlung eine Sicherheit<br />

für die rechtzeitige Herstellung in Höhe<br />

von 5 % seines Vergütungsanspruchs zu<br />

stellen.<br />

Durchgriffsfälligkeit<br />

Weiterhin hat der Gesetzgeber die Stellung<br />

des Subunternehmers gegenüber<br />

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dem Generalunternehmer gestärkt. Künftig<br />

ist gemäß § 641 Abs. 2 BGB n. F.<br />

bei Herstellung eines Werkes für einen<br />

Dritten die Vergütung spätestens fällig,<br />

wenn entweder der Generalunternehmer<br />

vom Dritten seine Vergütung bereits ganz<br />

bzw. teilweise erhalten hat oder das Werk<br />

vom Dritten abgenommen worden ist.<br />

Gleiches gilt, wenn der Subunternehmer<br />

dem Generalunternehmer erfolglos eine<br />

Frist zur Auskunft hierüber gesetzt hat.<br />

In Zukunft kann der Generalunternehmer<br />

folglich die Zahlung nicht mehr<br />

dadurch verzögern, dass er das Werk des<br />

Subunternehmers noch nicht gesondert<br />

abnimmt.<br />

Wegfall der Privilegierung der VOB/B<br />

Mit dem Inkrafttreten des Forderungssicherungsgesetzes<br />

(FoSiG) Anfang dieses<br />

Jahres ist die sogenannte Privilegierung<br />

der VOB/B in Verbraucherverträgen weggefallen.<br />

Damit unterliegt jede einzelne<br />

Klausel der VOB/B der vollständigen Inhaltskontrolle<br />

nach den Vorschriften der §§<br />

307 ff. BGB. Eine Verwendung der VOB/B<br />

gegenüber Verbrauchern ist somit nicht<br />

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Kastenwagen 30 L1H1 HDi 100, ohne Anzahlung bis 36 Monate Laufzeit und 10.000 km/Jahr (NEMO), 15.000 km/Jahr (BERLINGO), 20.000 km/Jahr<br />

(JUMPY/JUMPER) Laufl eistung. Gültig für bis zum 30. 06. 2009 abgeschlossene Leasingverträge, inkl. 3 Jahre Leistungen gemäß den Bedingungen des<br />

CITROËN Business-Service-PLUS-Vertrages. Bei allen teilnehmenden Händlern. ** Die Mitarbeiter der CITROËN DEUTSCHLAND AG, der CITROËN<br />

COMMERCE GmbH sowie ihrer Handelsorganisationen dürfen nicht mitspielen. Einsendeschluss ist der 30. 06. 2009. Barauszahlung und der Rechtsweg sind<br />

wie immer ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab 18 Jahren.<br />

Foto: imago<br />

mehr zu empfehlen. Empfohlen wird, die<br />

vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes<br />

gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft<br />

Haus und Grund entwickelten<br />

Vertragsmuster zu verwenden. Sie finden<br />

die Muster im Internet unter: www.hausund-grund.net<br />

oder www.zdb.de.<br />

In der nächsten Ausgabe informieren<br />

wir Sie über die Änderungen zur Bauhandwerkersicherung,<br />

Kündigung durch<br />

den Auftraggeber, Fertigstellungsbescheinigungen<br />

und zum Bauforderungssicherungsgesetz.

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