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Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker

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520<br />

Beitrag<br />

» Zu den nicht<br />

auslagerbaren<br />

Leitungsaufgaben<br />

der Geschäftsleit<br />

ung gehören<br />

die Unternehmensplanung,­koordination,<br />

­kontrolle und<br />

die Besetzung der<br />

Führungskräfte. «<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Finanzindustrie im Wandel:<br />

Kreditfabriken<br />

Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten beim Outsourcing.<br />

Autor:<br />

Steffen Zimmermann,<br />

Chefspezialist Risikocontrolling<br />

eines Kreditinstituts in München.<br />

1 Vgl. Tölle, <strong>BankPraktiker</strong> 2007 S. 600 f.<br />

2 Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente<br />

(Markets in Financial Instruments Directive-MiFID).<br />

3 Vgl. Achtelik, <strong>BankPraktiker</strong> <strong>2008</strong> S. 14 f.<br />

4 VGl. BAFin, Modernisierung der Outsourcing-<br />

Regelungen und Integration in die MaRisk/Veröff<br />

entlichung des Rundschreibens 5/2007, S. 2.<br />

5 Vgl. BAFin, Rundschreiben 5/2007, S. 12, AT 9<br />

Ziff er 4.<br />

6 Vgl. BAFin, Erläuterungen zum Rundschreiben<br />

5/2007, S. 18, AT 9 Ziff er 4.<br />

I. Einleitung<br />

w Die negativen Auswirkungen der Subprime-<br />

Krise führen die Finanzindustrie wieder zurück<br />

zu mehr Kostenbewusstsein, da die Ertragsseite<br />

off ensichtlich nicht risikolos beliebig skalierbar<br />

ist. Die Industrialisierung des Bankgewerbes<br />

schreitet damit weiter voran, auch Bankenfusionen<br />

1 , z. B. unter den öff entlich-rechtlichen Landesbanken,<br />

sind längst kein Tabuthema mehr,<br />

auch wenn die Motivation der Landespolitiker<br />

erst medienspürbar steigt, wenn ihre „Babys<br />

volle Windeln“ haben. Wenn die Gewinne einbrechen<br />

und massive Abschreibungen zu verkraften<br />

sind, werden daher traditionell die<br />

Kostensenkungsprogramme aktiviert, womit<br />

die Zunft der Berater in diesen Zeiten wieder<br />

Hochkonjunktur haben wird. Die Prozess- und<br />

Kostenoptimierung ist daher stets eines der<br />

Hauptthemen auf den Vorstands etagen der<br />

Finanzbranche. Dabei geht es zentral um die<br />

Fragestellungen der Arrondierung der eigenen<br />

Leistungskraft und um die Senkung der<br />

bankspezifi schen Fertigungstiefen, u. a. durch<br />

gezieltes Outsourcing von Aufgaben.<br />

Die Beurteilung der bankaufsichtsrechtlichen<br />

Behandlung von Auslagerungsprozessen in<br />

der Kreditwirtschaft stellt eine große Herausforderung<br />

dar, der sich die nachfolgenden Ausführungen,<br />

mit dem Schwerpunkt der Beurteilung<br />

der Gestaltungsmöglichkeiten des Outsourcings<br />

der Kreditbearbeitung (Kreditfabrik), widmen.<br />

II. Regulatorische<br />

Rahmenbedingungen<br />

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BAFin) hat im Oktober 2007 ihre neu<br />

gefassten Mindestanforderungen an das Risikomanagement<br />

(MaRisk) veröff entlicht. Die BAFin<br />

hatte bei der Entwicklung der neuen MaRisk-Fassung<br />

auch Anforderungen der Finanzmarktricht-<br />

linie (MiFID 2 ) zu berücksichtigen. Die neuen<br />

Outsourcing-Regelungen wurden somit schwerpunktmäßig<br />

in das Modul AT 9 der MaRisk überführt.<br />

Von Relevanz sind aber auch Ergänzungen<br />

in einigen anderen Modulen, wie etwa z. B. AT 3,<br />

Rdn. 1 oder AT 4.2, Rdn. 1. Die Vorgaben der<br />

Finanzmarktrichtlinie machten darüber hinaus<br />

zusätzliche Anpassungen erforderlich, die nicht<br />

unmittelbar mit dem Themenkomplex Outsourcing<br />

zusammenhängen, z. B. AT 1 Rdn. 3 und AT<br />

2 Rdn. 1 3 . Das alte Rundschreiben des BAKred<br />

<strong>11</strong>/2001 wurde zwar grundsätzlich aufgehoben,<br />

gilt jedoch hilfsweise weiter, wie sich der<br />

off enen Klausel „soweit nicht unter inhaltlichen<br />

Gesichtspunkten weiter an sinnvollen Grundgedanken<br />

der alten Regelungen festgehalten<br />

wird“ 4 , entnehmen lässt.<br />

1. Allgemeines<br />

Grundsätzlich sind alle Aktivitäten und Prozesse<br />

auslagerbar, solange dadurch die Ordnungsmäßigkeit<br />

der Geschäftsorganisation gem.<br />

§ 25 a Abs. 1 KWG nicht beeinträchtigt wird.<br />

Die Auslagerung darf nicht zu einer Delegation<br />

der Verantwortung der Geschäftsleitung an das<br />

Auslagerungsunternehmen führen. Die Leitungsaufgaben<br />

der Geschäftsleitung sind daher<br />

nicht auslagerbar. Besondere Maßstäbe für Auslagerungsmaßnahmen<br />

können sich ferner aus<br />

spezialgesetzlichen Regelungen ergeben, wie<br />

z. B. bei Bausparkassen hinsichtlich der Kollektivsteuerung<br />

5 . Im Erläuterungsschreiben 6 zum<br />

Rundschreiben 5/2007 normiert die BAFin negative<br />

Abgrenzungskriterien. Zu den nicht auslagerbaren<br />

Leitungsaufgaben der Geschäftsleitung<br />

gehören die Unternehmensplanung,<br />

­koor dination, ­kontrolle und die Besetzung<br />

der Führungskräfte. Hierzu gehören auch diejenigen<br />

Aufgaben, die der Geschäftsleitung<br />

durch den Gesetzgeber oder durch sonstige<br />

Regelungen explizit zugewiesen sind, z. B. die<br />

Entscheidung über Großkredite nach §§ 13 bis<br />

13 b KWG oder die Festlegung der Strategien.

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