Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker
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Beitrag<br />
» Zu den nicht<br />
auslagerbaren<br />
Leitungsaufgaben<br />
der Geschäftsleit<br />
ung gehören<br />
die Unternehmensplanung,koordination,<br />
kontrolle und<br />
die Besetzung der<br />
Führungskräfte. «<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Finanzindustrie im Wandel:<br />
Kreditfabriken<br />
Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten beim Outsourcing.<br />
Autor:<br />
Steffen Zimmermann,<br />
Chefspezialist Risikocontrolling<br />
eines Kreditinstituts in München.<br />
1 Vgl. Tölle, <strong>BankPraktiker</strong> 2007 S. 600 f.<br />
2 Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente<br />
(Markets in Financial Instruments Directive-MiFID).<br />
3 Vgl. Achtelik, <strong>BankPraktiker</strong> <strong>2008</strong> S. 14 f.<br />
4 VGl. BAFin, Modernisierung der Outsourcing-<br />
Regelungen und Integration in die MaRisk/Veröff<br />
entlichung des Rundschreibens 5/2007, S. 2.<br />
5 Vgl. BAFin, Rundschreiben 5/2007, S. 12, AT 9<br />
Ziff er 4.<br />
6 Vgl. BAFin, Erläuterungen zum Rundschreiben<br />
5/2007, S. 18, AT 9 Ziff er 4.<br />
I. Einleitung<br />
w Die negativen Auswirkungen der Subprime-<br />
Krise führen die Finanzindustrie wieder zurück<br />
zu mehr Kostenbewusstsein, da die Ertragsseite<br />
off ensichtlich nicht risikolos beliebig skalierbar<br />
ist. Die Industrialisierung des Bankgewerbes<br />
schreitet damit weiter voran, auch Bankenfusionen<br />
1 , z. B. unter den öff entlich-rechtlichen Landesbanken,<br />
sind längst kein Tabuthema mehr,<br />
auch wenn die Motivation der Landespolitiker<br />
erst medienspürbar steigt, wenn ihre „Babys<br />
volle Windeln“ haben. Wenn die Gewinne einbrechen<br />
und massive Abschreibungen zu verkraften<br />
sind, werden daher traditionell die<br />
Kostensenkungsprogramme aktiviert, womit<br />
die Zunft der Berater in diesen Zeiten wieder<br />
Hochkonjunktur haben wird. Die Prozess- und<br />
Kostenoptimierung ist daher stets eines der<br />
Hauptthemen auf den Vorstands etagen der<br />
Finanzbranche. Dabei geht es zentral um die<br />
Fragestellungen der Arrondierung der eigenen<br />
Leistungskraft und um die Senkung der<br />
bankspezifi schen Fertigungstiefen, u. a. durch<br />
gezieltes Outsourcing von Aufgaben.<br />
Die Beurteilung der bankaufsichtsrechtlichen<br />
Behandlung von Auslagerungsprozessen in<br />
der Kreditwirtschaft stellt eine große Herausforderung<br />
dar, der sich die nachfolgenden Ausführungen,<br />
mit dem Schwerpunkt der Beurteilung<br />
der Gestaltungsmöglichkeiten des Outsourcings<br />
der Kreditbearbeitung (Kreditfabrik), widmen.<br />
II. Regulatorische<br />
Rahmenbedingungen<br />
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BAFin) hat im Oktober 2007 ihre neu<br />
gefassten Mindestanforderungen an das Risikomanagement<br />
(MaRisk) veröff entlicht. Die BAFin<br />
hatte bei der Entwicklung der neuen MaRisk-Fassung<br />
auch Anforderungen der Finanzmarktricht-<br />
linie (MiFID 2 ) zu berücksichtigen. Die neuen<br />
Outsourcing-Regelungen wurden somit schwerpunktmäßig<br />
in das Modul AT 9 der MaRisk überführt.<br />
Von Relevanz sind aber auch Ergänzungen<br />
in einigen anderen Modulen, wie etwa z. B. AT 3,<br />
Rdn. 1 oder AT 4.2, Rdn. 1. Die Vorgaben der<br />
Finanzmarktrichtlinie machten darüber hinaus<br />
zusätzliche Anpassungen erforderlich, die nicht<br />
unmittelbar mit dem Themenkomplex Outsourcing<br />
zusammenhängen, z. B. AT 1 Rdn. 3 und AT<br />
2 Rdn. 1 3 . Das alte Rundschreiben des BAKred<br />
<strong>11</strong>/2001 wurde zwar grundsätzlich aufgehoben,<br />
gilt jedoch hilfsweise weiter, wie sich der<br />
off enen Klausel „soweit nicht unter inhaltlichen<br />
Gesichtspunkten weiter an sinnvollen Grundgedanken<br />
der alten Regelungen festgehalten<br />
wird“ 4 , entnehmen lässt.<br />
1. Allgemeines<br />
Grundsätzlich sind alle Aktivitäten und Prozesse<br />
auslagerbar, solange dadurch die Ordnungsmäßigkeit<br />
der Geschäftsorganisation gem.<br />
§ 25 a Abs. 1 KWG nicht beeinträchtigt wird.<br />
Die Auslagerung darf nicht zu einer Delegation<br />
der Verantwortung der Geschäftsleitung an das<br />
Auslagerungsunternehmen führen. Die Leitungsaufgaben<br />
der Geschäftsleitung sind daher<br />
nicht auslagerbar. Besondere Maßstäbe für Auslagerungsmaßnahmen<br />
können sich ferner aus<br />
spezialgesetzlichen Regelungen ergeben, wie<br />
z. B. bei Bausparkassen hinsichtlich der Kollektivsteuerung<br />
5 . Im Erläuterungsschreiben 6 zum<br />
Rundschreiben 5/2007 normiert die BAFin negative<br />
Abgrenzungskriterien. Zu den nicht auslagerbaren<br />
Leitungsaufgaben der Geschäftsleitung<br />
gehören die Unternehmensplanung,<br />
koor dination, kontrolle und die Besetzung<br />
der Führungskräfte. Hierzu gehören auch diejenigen<br />
Aufgaben, die der Geschäftsleitung<br />
durch den Gesetzgeber oder durch sonstige<br />
Regelungen explizit zugewiesen sind, z. B. die<br />
Entscheidung über Großkredite nach §§ 13 bis<br />
13 b KWG oder die Festlegung der Strategien.