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Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker

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Aktuell<br />

Anlage<br />

Broschüre zur Besteuerung<br />

von Alterseinkünften<br />

w Seit 2005 ist die Besteuerung von Alterseinkünften<br />

neu geregelt. Umfassende<br />

Informationen zu dem Thema enthält die<br />

Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen<br />

zum Steuerrecht“, die gerade in<br />

einer neuen Auflage erschienen ist. Die<br />

Broschüre gibt einen Überblick über die<br />

aktuellen Regelungen und erläutert die<br />

wesentlichen Auswirkungen.<br />

Die Broschüre ist Teil eines umfassenden<br />

Informationsangebots der Deutschen<br />

Rentenversicherung zur Besteuerung<br />

von Alterseinkünften. £<br />

mehr dazu unter:<br />

www.deutsche-rentenversicherung.de<br />

Anlage, Recht<br />

Kollektivverträge oder<br />

Verschaffung von Versicherungsschutz<br />

– statt Vermittlung<br />

w Versicherungsvermittlung – so die<br />

gesetzliche Norm – ist die Vermittlung<br />

eines Versicherungsvertrags zwischen<br />

einem Vertragsschließenden – dem<br />

sog. Versicherungsnehmer – und dem<br />

Versicherer. Genau gegenüber dem<br />

Versicherungsnehmer bestehen die Informationspflichten<br />

des Vermittlers wie auch<br />

des Versicherers. Wer aber gar nicht Versicherungsnehmer<br />

wird, gegenüber dem<br />

liegt auch keine Versicherungsvermittlung<br />

vor. Damit entfallen alle Voraussetzungen<br />

– gewerberechtliche Erlaubnis, Haftpflichtschutz,<br />

Informationspflichten – die ein<br />

Vermittler erfüllen müsste.<br />

Keine Vermittlung im Sinne der<br />

Gewerbeordnung ist die Arbeitnehmerberatung<br />

in der bAV, die Anwerbung<br />

von zu versichernden Personen zur<br />

Anmeldung für Gruppenversicherungen<br />

sowie die sonstige Verschaffung von<br />

Versicherungsschutz über Dritte, die<br />

Versicherungsnehmer werden, in deren<br />

Auftrag.<br />

484 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vereine, die auf Veranlassung von Versicherern,<br />

Vermittlern, Supermarktketten<br />

oder Banken gegründet werden, um<br />

z. B. die Mitglieder des „Kundenclubs“<br />

zu versichern, bieten die Möglichkeit,<br />

sich ohne Vermittlererlaubnis und außerhalb<br />

der Versicherungsvermittlung zu<br />

bewegen. Durch den Abschluss eines<br />

Kollektivvertrags zwischen dem Verein<br />

und dem staatlich beaufsichtigten<br />

Versicherer – oder einer Vielzahl von<br />

Versicherern – meist nach einem der<br />

Aufsichtsbehörde vorgelegten offiziellen<br />

Kollektivvertragsmuster des<br />

Versicherers – bewegt man sich automatisch<br />

im Rahmen der aufsichts- und<br />

vertragsrechtlichen Zulässigkeit. Die<br />

Prämienzahlungspflicht – normale Einzelversicherungsprämie<br />

abzgl. eines<br />

Gruppenrabatts – kann ausschließlich<br />

den Versicherten treffen.<br />

Wer andere in eigenem Namen versichert<br />

– und dafür ein Entgelt nimmt – ist<br />

ebenfalls kein Vermittler. Dieses Modell<br />

ist z. B. bei Restschuldversicherungen,<br />

die von Banken angeboten werden,<br />

mit der Versicherungsaufsicht ausdiskutiert<br />

– der Begriff heißt „Verschaffung<br />

von Versicherungsschutz“. Meist liegen<br />

hier auch Rahmenverträge mit dem Versicherer<br />

vor, die die Modalitäten genauer<br />

regeln. Auch bei der Verschaffung von<br />

Versicherungsschutz für Ausländer<br />

bzw. Expatriates ist dies ein eingeführtes<br />

Modell. Der Versicherte wird auch<br />

hier kein Vertragspartner des Versicherers,<br />

also kein Versicherungsnehmer.<br />

Vorteil gegenüber der Gruppenversicherung<br />

ist: mit welchen Aufschlägen<br />

zu der von ihm zu bezahlenden Versicherungsprämie<br />

Verein, Bank oder sonstiger<br />

Gewerbetreibender, der die Verschaffung<br />

von Versicherungsschutz anbietet,<br />

sein Entgelt hierfür gegenüber der Originalprämie<br />

kalkuliert, steht in seinem<br />

Ermessen. Und: weder über diese interne<br />

Kalkulation wie über die Kosten in der<br />

Versicherungsprämie ist er zur Auskunft<br />

verpflichtet.<br />

So lässt sich Versicherungsschutz über das<br />

Supermarktregal oder den Bankschalter<br />

verkaufen – ohne je in Konflikt mit Ver-<br />

mittlerpflichten zu geraten. Der Kunde<br />

bezahlt an der Kasse und wird Mitglied<br />

im Kundenclub der Marktkette. Gleichzeitig<br />

meldet er sich beim Kundenclub<br />

zu der beabsichtigten Versicherung an.<br />

Versicherungsnehmer dieser ist der<br />

Kundenclub, der Kunde wird nicht Versicherungsnehmer<br />

und das Ganze ist<br />

nun auch keine Versicherungsvermittlung<br />

mehr. Entsprechende Zulassungen<br />

und Beratungspflichten erübrigen sich –<br />

beraten werden darf zum angebotenen<br />

Versicherungsschutz dennoch.<br />

Für Gewerbetreibende, die eine einfachere<br />

Alternative zu den Pflichten<br />

eines Versicherungsvermittlers suchen<br />

oder sich die Zulassungsvoraussetzungen<br />

samt Verfahren sparen möchten, bietet<br />

sich hier ein Ausweg, der den Kunden<br />

sogar Prämienvorteile geben kann. Im<br />

Massengeschäft kann der Vertrieb von<br />

Versicherungsschutz im Kundeninteresse<br />

ohne Berücksichtigung erschwerender<br />

gesetzlicher Vorschriften vereinfacht, kundenorientiert<br />

und sachgemäß gestaltet<br />

werden. £<br />

Peter Schramm, Aktuar, Dipl.-Mathematiker<br />

und Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt,<br />

MBA<br />

Vorstand<br />

Bank des Jahres<br />

Konferenz und Gala <strong>2008</strong><br />

w Baden bei Wien war am 18.09.<strong>2008</strong><br />

einmal mehr ein Mittelpunkt der Banken-<br />

und Finanzbranche. Denn bereits zum<br />

fünften Mal lud der Consulter emotion<br />

banking® zur glamourösen victor<br />

Gala, auf der 500 Gäste aus dem gesamten<br />

deutschsprachigen Raum unter<br />

dem Motto „orange passion“ hautnah<br />

die spannende Kür der besten Banken<br />

erlebten.<br />

Unter dem markanten Namen victor<br />

hat das auf Banken, Sparkassen und<br />

Finanzdienstleister spezialisierte Consulting-Unternehmen<br />

emotion banking<br />

aus Österreich ein vielfältiges Werkzeug<br />

für Bankprofis etabliert. victor erfüllt drei

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