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Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker

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514<br />

Beitrag<br />

» Analysten, die<br />

bislang nur mit vom<br />

Vorsichtsprinzip<br />

geprägten HGB­<br />

Bilanzen zu tun<br />

hatten, zwingt das<br />

BilMoG, sich umzustellen:<br />

Es kann zu<br />

erheblichen Änderungen<br />

der Kennzahlen<br />

kommen, und<br />

Know­how aus der<br />

IFRS­Bilanzierung<br />

wird benötigt. »<br />

6 Vgl. Christmann/Bucher in <strong>BankPraktiker</strong> <strong>2008</strong>,<br />

erscheint demnächst.<br />

7 Vgl. sehr umfasend Lüdenbach/Hoffmann, IFRS-<br />

Komm., 5. Aufl. 2007, sowie mit Fokus auf die<br />

Kreditanalyse Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel,<br />

Bilanzanalyse-Komm. nach IFRS, 2006.<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

5. Bewertungseinheiten /<br />

Fair Value-Bewertung<br />

Die Absicherung von Zins- und Währungsrisiken<br />

gehört auch im Mittelstand inzwischen zum Alltagsgeschäft<br />

6 . Bislang existierte im Handelsrecht<br />

jedoch keine Vorschrift zur Abbildung von Sicherungstransaktionen.<br />

Zukünftig wird das Hedge­<br />

Accounting möglich. Vermögensgegenstände,<br />

Schulden, schwebende Geschäfte oder mit<br />

hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehene Transaktionen<br />

können mit Finanzinstrumenten zur<br />

Absicherung von Risiken gebündelt werden. Einzelbewertungsgrundsatz<br />

und Imparitätsprinzip<br />

sind für Sicherungsgeschäfte damit außer Kraft<br />

gesetzt. Vor dem Erfüllungszeitpunkt werden<br />

kompensatorische Wertänderungen weder in<br />

der Bilanz noch in der GuV erfasst.<br />

Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente<br />

müssen künftig mit dem Zeitwert<br />

(Fair Value) bewertet werden. Diese Durchbrechung<br />

des Realisationsprinzips erfolgt in Anlehnung<br />

an die IFRS. Aus Gläubigerschutzgründen<br />

sind noch nicht realisierte Gewinne bei Kapitalgesellschaften<br />

ausschüttungsgesperrt. In der<br />

Praxis sind von dieser Regelung jedoch weniger<br />

die Kunden als die Banken selbst betroffen.<br />

6. Abschaffung der steuerlichen<br />

Umkehrmaßgeblichkeit<br />

Steuerliche Sonderabschreibungen oder<br />

Sonderposten verfälschen im Jahresabschluss<br />

die Information über die tatsächliche Vermögens-<br />

und Ertragslage. Bislang war Voraussetzung<br />

für die steuerliche Anerkennung, dass<br />

diese Ansätze auch in die Handelsbilanz übernommen<br />

wurden (Grundsatz der umgekehrten<br />

Maßgeblichkeit). In Anlehnung an die IFRS<br />

wird dieser nicht mehr zeitgemäße Grundsatz<br />

abgeschafft. Steuerliche Konsequenzen resultieren<br />

daraus nicht; allerdings driften Handels-<br />

und Steuerbilanz künftig in diesen Punkten<br />

auseinander. Aus bilanzanalytischer Sicht ist<br />

diese Maßnahme zu begrüßen, weil sie Informationsverzerrungen<br />

vermeidet.<br />

7. Sonstige Neuerungen<br />

Bei den Bewertungsvorschriften gibt es zahlreiche<br />

Änderungen. Nicht mehr zeitgemäße<br />

Wahlrechte werden beseitigt, so z. B. die Möglichkeit<br />

bei den Herstellungskosten nur die<br />

Einzelkosten zu aktivieren und die Wahlrechte<br />

für außerplanmäßige Abschreibungen. Bei<br />

den Verbrauchsfolgeverfahren sind nur noch<br />

die Lifo- und die Fifo-Methode erlaubt. Fremdwährungspositionen<br />

werden künftig mit dem<br />

Stichtagskurs umgerechnet. Die Aktivierungsmöglichkeit<br />

für Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten<br />

entfällt.<br />

Beim Konsolidierungskreis wird das Konzept der<br />

einheitlichen Leitung nicht mehr mit dem Beteiligungskriterium<br />

verknüpft, sodass in Zukunft<br />

auch Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss<br />

einzubeziehen sind. Dies schafft mehr<br />

Transparenz bei Off­Balance­Risiken. Die Kapitalkonsolidierung<br />

darf künftig nur noch nach<br />

der Neubewertungsmethode erfolgen (Wegfall<br />

des Wahlrechts für die Buchwertmethode). Für<br />

die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen<br />

ist die modifizierte Stichtagsmethode vorgeschrieben<br />

und nicht die IFRS-Version der funktionalen<br />

Währungsumrechnung.<br />

III. Analytische Auswirkungen<br />

1. Nutzung der neuen<br />

Informationsinhalte<br />

Mit den Jahresabschlüssen nach BilMoG kommt<br />

eine Fülle neuer Informationen auf die Kreditanalyse<br />

zu. Analysten, die bislang nur mit vom<br />

Vorsichtsprinzip geprägten HGB-Bilanzen zu<br />

tun hatten, müssen sich umstellen. Die Bilanzierung<br />

ist zukünftig weniger konservativ. Es<br />

wird Know-how aus dem Bereich der IFRS-<br />

Bilanzierung benötigt 7 . Die Erfahrungen aus<br />

der Bilanzierung der kapitalmarktorientierten<br />

Konzerne zeigen, dass die Umstellung der<br />

Bilanzierung auf internationale Standards teilweise<br />

erhebliche Änderungen bei Eigenkapital<br />

und Ergebnis bewirkt. Dies hat entsprechende<br />

Auswirkungen auf die Kennzahlen und deren<br />

Vergleichbarkeit in der Zeitreihe.<br />

Die Analyse steht in gewisser Weise an einem<br />

Scheideweg: Sie kann auf diese Herausforderungen<br />

reagieren, indem sie versucht, die Änderungen<br />

durch das BilMoG – soweit wie möglich<br />

– durch Bereinigungsmaßnahmen wieder<br />

zu eliminieren, um die bestehenden Systeme<br />

unverändert nutzen zu können (konservativer<br />

Ansatz). Oder aber sie stellt sich den Herausforderungen<br />

durch neue Analysetechniken und

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