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Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker

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510<br />

Beitrag<br />

» Das BilMoG stellt<br />

die größte Bilanzreform<br />

der letzten<br />

20 Jahre dar und<br />

stellt nicht zuletzt<br />

durch die Hinwendung<br />

zu den IFRS<br />

die existierenden<br />

Analyse systeme<br />

vor neue Heraus­<br />

forderungen. »<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

(BilMoG) und Monitoring<br />

der Kundenbonität<br />

Reformbedarf für Bilanzanalyse und Rating.<br />

Autoren:<br />

Prof. Dr. Kurt Göllert, Fachhochschule<br />

Worms, Professur für Finanz- und<br />

Rechnungswesen.<br />

Kersten Ukatz, Landesbank Baden-<br />

Württemberg, Kreditanalyst.<br />

1 BMJ, RegE Gesetz zur Modernisierung des<br />

Bilanzrechts, www.bmj.de<br />

2 Vgl. Leker/Mahlstedt/Kehrel, KOR <strong>2008</strong> S. 384 .<br />

I. Einleitung<br />

w Am 21.05.<strong>2008</strong> wurde der Regierungsentwurf<br />

des BilMoG 1 veröff entlicht. Es handelt sich<br />

dabei um die größte Bilanzreform der letzten<br />

20 Jahre. In diese Zeitspanne fällt die Internationalisierung<br />

der Bilanzierung (IFRS / US-GAAP).<br />

Vor diesem Hintergrund sah sich der deutsche<br />

Gesetzgeber genötigt, die Entwicklung selbst<br />

in die Hand zu nehmen. Ziel des BilMoG ist es,<br />

den Unternehmen eine – im Verhältnis zu den<br />

IFRS – gleichwertige, aber einfachere und kostengünstige<br />

Alternative zu bieten. Mit einer<br />

maßvollen Annäherung an die IFRS wird das<br />

Informationsniveau des handelsrechtlichen<br />

Jahresabschlusses angehoben.<br />

Der Gesetzgeber verspricht sich davon auch<br />

eine Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten<br />

der Unternehmen. Abweichend<br />

von den IFRS soll jedoch die Funktion des handelsrechtlichen<br />

Jahresabschlusses als Grundlage<br />

der Gewinnausschüttung und Besteuerung<br />

gewahrt bleiben. Dieser Spagat erfordert<br />

komplizierte Regelungen und kann nicht verhindern,<br />

dass zukünftig Handels- und Steuerbilanz<br />

deutlich voneinander abweichen. Betroffen<br />

von der Reform sind alle Kaufl eute, d. h. vor<br />

allem die mittelständischen Unternehmen. Die<br />

neue Bilanzierung soll ab Geschäftsjahr 2009<br />

angewendet werden.<br />

Jahresabschlüsse bilden die wesentliche<br />

Informationsgrundlage für Bonitätsbeurteilung<br />

und Rating. Bilanzreformen stellen die<br />

existierenden Analysesysteme vor grundlegend<br />

neue Herausforderungen. Erfahrungen<br />

aus der Umstellung auf die IFRS-Bilanzierung<br />

zeigen, dass die Umstellungseff ekte enorm<br />

sind und generelle Aussagen über den Einfl uss<br />

auf die Kennzahlen nur schwer möglich sind.<br />

So zeigt eine aktuelle Untersuchung 2 über die<br />

IFRS-Umstellung einen Anstieg des Eigenkapitals<br />

um durchschnittlich 25 %; die Spannweite<br />

liegt jedoch zwischen – 22 % und +251 %. Im<br />

Folgenden werden die wesentlichen Reformmaßnahmen<br />

des BilMoG dargestellt und mit<br />

ihren Auswirkungen auf Bilanzanalyse und<br />

Rating diskutiert.<br />

II. Kernpunkte der Reform<br />

1. Bilanzierung selbst erstellter immaterielle<br />

Vermögensgegenstände<br />

Die Bilanzierung selbst erstellter immaterieller<br />

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />

war bislang vom Vorsichtsprinzip geprägt.<br />

Wegen der spezifi schen Werthaltigkeitsproblematik<br />

durften nur von Dritten erworbene immaterielle<br />

Werte aktiviert werden. Diese Bilanzierung<br />

ist nicht mehr zeitgemäß. In der modernen<br />

Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft sind<br />

nicht mehr die materiellen, sondern die immateriellen<br />

Vermögensgegenstände die zentralen<br />

Wertetreiber. Das BilMoG bringt mit der Aktivierungspfl<br />

icht für die selbst erstellten immateriellen<br />

Anlagewerte einen Paradigmenwechsel<br />

und die Angleichung an die IFRS.<br />

Die Aktivierungspfl icht schließt auch die Entwicklungskosten<br />

ein. Voraussetzung ist eine<br />

Prognose, die mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

erwarten lässt, dass ein einzeln verwertbarer<br />

immaterieller Vermögensgegenstand entstehen<br />

wird. Diese Regelung schließt die Aktivierung<br />

von Hoff nungswerten nicht aus. Forschungskosten<br />

sowie selbst geschaff ene<br />

Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten<br />

dürfen jedoch nicht aktiviert werden.<br />

Die selbst erstellten immateriellen Anlagewerte<br />

müssen in der Bilanz separat ausgewiesen<br />

werden. Mit der Aktivierungspfl icht soll

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