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Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker

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506<br />

Beitrag<br />

» Den Manipulations­,<br />

Betrugs­<br />

und Unterschla­<br />

gungsfantasien von<br />

Bankmitarbeitern<br />

und Kooperations­<br />

partnern/Vermitt­ lern sind keine<br />

Grenzen gesetzt. «<br />

13 Entweder erhält er ohnehin eine Zugriffsberechtigung<br />

auf die kundenbezogenen Systeme der<br />

Bank oder er erschleicht sich diese ungerechtfertigt<br />

durch die missbräuchliche Nutzung einer<br />

Benutzerberechtigung eines Bankmitarbeiters.<br />

14 Weitere Manipulationsmuster und Schadensfälle<br />

im vermittelten Kreditgeschäft vgl. Zawilla,<br />

in: Kaup / Schäfer-Band / Zawilla (Hrsg.), Unregelmäßigkeiten<br />

im Kreditgeschäft, 2005, S. 230 ff.<br />

(293 ff.).<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

dere Gefährdungspotenziale für Manipulationen/Unregelmäßigkeiten<br />

sowie dolose<br />

Handlungen durch bankinterne und /oder<br />

externe Täter. Diese ergeben sich aus der<br />

besonderen Dreieckskonstellation Bank<br />

– Kooperationspartner/freier Vertriebsmitarbeiter<br />

– Kunde.<br />

Als mögliche Ansatzpunkte für Manipulationen<br />

und Unregelmäßigkeiten kommen<br />

dabei besonders folgende Aspekte in Betracht:<br />

ß<br />

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ß<br />

ß<br />

Provisionsabsprachen zwischen Bankmitarbeitern<br />

und Kooperationspartner bzw.<br />

freien Vermittlern. Z. B. wird ein Geschäft,<br />

für das ein Bankmitarbeiter selbst keine<br />

Abschlussprovision erhält, an den Mitarbeiter<br />

des Kooperationspartners weitergegeben;<br />

dieser erhält für das eingereichte<br />

Geschäft eine Vermittlungs-/Abschlussprovision,<br />

die er mit dem Bankmitarbeiter<br />

teilt.<br />

Provisionsabrechnungsbetrug durch<br />

Mitarbeiter und /oder Vertreter von Kooperationspartnern<br />

bzw. freien Vermitt-<br />

lern / Finanzberatern.<br />

Unterschlagung von zur Weiterleitung<br />

und Vermögenslage an die Bank angenommenen<br />

Kundengeldern, häufig<br />

einhergehend mit der Fälschung von<br />

Anlagebestätigungen für die Kunden<br />

auf Briefpapier oder Formularen des<br />

Finanzdienstleistungsunternehmens.<br />

Durch Vermittler (Kooperationspartner)<br />

angebahnte Geschäfte, bei denen der Vermittler<br />

die Legitimationsprüfung des<br />

Kunden selbst vornimmt und kein direkter<br />

Kontakt zwischen der Bank und dem Kunden<br />

besteht.<br />

Bankmitarbeiter oder Vermittler setzen<br />

sich selbst oder eigene nahestehende Dritte<br />

als Begünstigte von Kapitallebensversicherungen<br />

bzw. Bausparverträgen von<br />

Kunden ein.<br />

Vermittlung des Verkaufs und der Finanzierung<br />

von „Schrottimmobilien“ durch Kooperationspartner<br />

und /oder freie Vermittler.<br />

Einreichung vollständig oder teilweise<br />

gefälschter Legitimations­, Bonitäts­<br />

und/oder Objektunterlagen durch Dritt-<br />

bzw. Untervermittler, Übergabe der Unterlagen<br />

an Kooperationspartner, Abruf der<br />

Geldmittel via Internetbanking durch eine<br />

zentrale Stelle (u. a. durch Übergabe der<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Internetbankingunterlagen vom Kunden<br />

an den Vermittler).<br />

Missbrauch bestimmter Bankprodukte<br />

zum Kredit- bzw. Provisionsbetrug (z. B.<br />

Spezialkredite).<br />

Missbräuchliche Verwendung der Daten<br />

von Bankkunden, auf die der Mitarbeiter<br />

eines Kooperationspartners z. B. aufgrund<br />

seines Arbeitsplatzes innerhalb der<br />

Geschäftsräume der Bank Zugriff hat 13 .<br />

Besondere bzw. auffällige Beziehungen<br />

(Freundschafts-, Verwandtschafts- und/oder<br />

wirtschaftliches /gesellschaftliches Abhängigkeitsverhältnis)<br />

zwischen Bankmitarbeitern<br />

und Mitarbeitern von Kooperationspartnern<br />

bzw. freien Vermittlern, die die<br />

Integrität bzw. Neutralität beinträchtigen.<br />

Die folgenden Praxisfälle 14 resultieren aus den<br />

o. g. oder ähnlichen Konstellationen:<br />

Praxisfall 1 „Manipulation der Zielwerterreichung<br />

und Provisionsabsprachen zwischen<br />

Bankmitarbeiter und einem Mitarbeiter<br />

eines Kooperationspartners“:<br />

In einem Kreditinstitut werden vorab Volumenzahlen<br />

/ Zielvereinbarungen mit dem<br />

Kooperationspartner – in diesem Fall eine<br />

Bausparkasse – geschlossen. Alle beauftragten<br />

Mitarbeiter der Bausparkasse (hier:<br />

freie Handelsvertreter nach HGB) arbeiten<br />

gemeinsam an der Erreichung dieser Ziele.<br />

Bei Zielerreichung oder sogar Übererfüllung<br />

werden vom Kreditinstitut am Jahresende<br />

zusätzliche Prämien (Superprovisionen)<br />

zu den vereinbarten Provisionen pro Einzelgeschäft<br />

ausgeschüttet. Die Vertreter / Vermittler<br />

des Kooperationspartners reichen<br />

ihr akquiriertes Baudarlehensgeschäft über<br />

das Geschäftsstellennetz des Kreditinstituts<br />

ein. Die eingereichten Anträge werden von<br />

Darlehensberatern der Bank direkt in den<br />

Geschäftstellen geprüft und in die EDV-Systeme<br />

der Bank eingegeben.<br />

Daneben haben auch die Geschäftsstellen<br />

eigene Volumenziele im Bereich Baufinanzierungen.<br />

Diese müssen durch eigene<br />

Abschlüsse erreicht werden. Die Baufinanzierungsberater<br />

des Kreditinstituts sind angehalten,<br />

nicht von ihnen selbst erzielte Kreditabschlüsse<br />

bei der systemseitigen Eingabe als<br />

Vermittlerdarlehen zu kennzeichnen. Unter

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