Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker
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506<br />
Beitrag<br />
» Den Manipulations,<br />
Betrugs<br />
und Unterschla<br />
gungsfantasien von<br />
Bankmitarbeitern<br />
und Kooperations<br />
partnern/Vermitt lern sind keine<br />
Grenzen gesetzt. «<br />
13 Entweder erhält er ohnehin eine Zugriffsberechtigung<br />
auf die kundenbezogenen Systeme der<br />
Bank oder er erschleicht sich diese ungerechtfertigt<br />
durch die missbräuchliche Nutzung einer<br />
Benutzerberechtigung eines Bankmitarbeiters.<br />
14 Weitere Manipulationsmuster und Schadensfälle<br />
im vermittelten Kreditgeschäft vgl. Zawilla,<br />
in: Kaup / Schäfer-Band / Zawilla (Hrsg.), Unregelmäßigkeiten<br />
im Kreditgeschäft, 2005, S. 230 ff.<br />
(293 ff.).<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
dere Gefährdungspotenziale für Manipulationen/Unregelmäßigkeiten<br />
sowie dolose<br />
Handlungen durch bankinterne und /oder<br />
externe Täter. Diese ergeben sich aus der<br />
besonderen Dreieckskonstellation Bank<br />
– Kooperationspartner/freier Vertriebsmitarbeiter<br />
– Kunde.<br />
Als mögliche Ansatzpunkte für Manipulationen<br />
und Unregelmäßigkeiten kommen<br />
dabei besonders folgende Aspekte in Betracht:<br />
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Provisionsabsprachen zwischen Bankmitarbeitern<br />
und Kooperationspartner bzw.<br />
freien Vermittlern. Z. B. wird ein Geschäft,<br />
für das ein Bankmitarbeiter selbst keine<br />
Abschlussprovision erhält, an den Mitarbeiter<br />
des Kooperationspartners weitergegeben;<br />
dieser erhält für das eingereichte<br />
Geschäft eine Vermittlungs-/Abschlussprovision,<br />
die er mit dem Bankmitarbeiter<br />
teilt.<br />
Provisionsabrechnungsbetrug durch<br />
Mitarbeiter und /oder Vertreter von Kooperationspartnern<br />
bzw. freien Vermitt-<br />
lern / Finanzberatern.<br />
Unterschlagung von zur Weiterleitung<br />
und Vermögenslage an die Bank angenommenen<br />
Kundengeldern, häufig<br />
einhergehend mit der Fälschung von<br />
Anlagebestätigungen für die Kunden<br />
auf Briefpapier oder Formularen des<br />
Finanzdienstleistungsunternehmens.<br />
Durch Vermittler (Kooperationspartner)<br />
angebahnte Geschäfte, bei denen der Vermittler<br />
die Legitimationsprüfung des<br />
Kunden selbst vornimmt und kein direkter<br />
Kontakt zwischen der Bank und dem Kunden<br />
besteht.<br />
Bankmitarbeiter oder Vermittler setzen<br />
sich selbst oder eigene nahestehende Dritte<br />
als Begünstigte von Kapitallebensversicherungen<br />
bzw. Bausparverträgen von<br />
Kunden ein.<br />
Vermittlung des Verkaufs und der Finanzierung<br />
von „Schrottimmobilien“ durch Kooperationspartner<br />
und /oder freie Vermittler.<br />
Einreichung vollständig oder teilweise<br />
gefälschter Legitimations, Bonitäts<br />
und/oder Objektunterlagen durch Dritt-<br />
bzw. Untervermittler, Übergabe der Unterlagen<br />
an Kooperationspartner, Abruf der<br />
Geldmittel via Internetbanking durch eine<br />
zentrale Stelle (u. a. durch Übergabe der<br />
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Internetbankingunterlagen vom Kunden<br />
an den Vermittler).<br />
Missbrauch bestimmter Bankprodukte<br />
zum Kredit- bzw. Provisionsbetrug (z. B.<br />
Spezialkredite).<br />
Missbräuchliche Verwendung der Daten<br />
von Bankkunden, auf die der Mitarbeiter<br />
eines Kooperationspartners z. B. aufgrund<br />
seines Arbeitsplatzes innerhalb der<br />
Geschäftsräume der Bank Zugriff hat 13 .<br />
Besondere bzw. auffällige Beziehungen<br />
(Freundschafts-, Verwandtschafts- und/oder<br />
wirtschaftliches /gesellschaftliches Abhängigkeitsverhältnis)<br />
zwischen Bankmitarbeitern<br />
und Mitarbeitern von Kooperationspartnern<br />
bzw. freien Vermittlern, die die<br />
Integrität bzw. Neutralität beinträchtigen.<br />
Die folgenden Praxisfälle 14 resultieren aus den<br />
o. g. oder ähnlichen Konstellationen:<br />
Praxisfall 1 „Manipulation der Zielwerterreichung<br />
und Provisionsabsprachen zwischen<br />
Bankmitarbeiter und einem Mitarbeiter<br />
eines Kooperationspartners“:<br />
In einem Kreditinstitut werden vorab Volumenzahlen<br />
/ Zielvereinbarungen mit dem<br />
Kooperationspartner – in diesem Fall eine<br />
Bausparkasse – geschlossen. Alle beauftragten<br />
Mitarbeiter der Bausparkasse (hier:<br />
freie Handelsvertreter nach HGB) arbeiten<br />
gemeinsam an der Erreichung dieser Ziele.<br />
Bei Zielerreichung oder sogar Übererfüllung<br />
werden vom Kreditinstitut am Jahresende<br />
zusätzliche Prämien (Superprovisionen)<br />
zu den vereinbarten Provisionen pro Einzelgeschäft<br />
ausgeschüttet. Die Vertreter / Vermittler<br />
des Kooperationspartners reichen<br />
ihr akquiriertes Baudarlehensgeschäft über<br />
das Geschäftsstellennetz des Kreditinstituts<br />
ein. Die eingereichten Anträge werden von<br />
Darlehensberatern der Bank direkt in den<br />
Geschäftstellen geprüft und in die EDV-Systeme<br />
der Bank eingegeben.<br />
Daneben haben auch die Geschäftsstellen<br />
eigene Volumenziele im Bereich Baufinanzierungen.<br />
Diese müssen durch eigene<br />
Abschlüsse erreicht werden. Die Baufinanzierungsberater<br />
des Kreditinstituts sind angehalten,<br />
nicht von ihnen selbst erzielte Kreditabschlüsse<br />
bei der systemseitigen Eingabe als<br />
Vermittlerdarlehen zu kennzeichnen. Unter