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Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker

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ohne eigene, hohe Personalkosten (Neu-)<br />

Kunden, Einlagen, Provisionserträge usw.<br />

generiert werden können. Ebenso interessant<br />

sollte dieser Bereich aber auch für die<br />

Interne Revision sein. Gerade im Umfeld von<br />

Kooperationspartnern und deren Abschlüssen<br />

im Namen des Kreditinstituts bestehen<br />

keine/kaum Prüfungsmöglichkeiten der<br />

Internen Revisionen, sofern diese nicht<br />

in Kooperationsverträgen / Vertriebsvereinbarungen<br />

ausdrücklich verankert wurden. Der<br />

bereits in der Einleitung dieses Artikels zitierte<br />

MaRisk Absatz AT 4.4 Rdn. 3 trifft aber gerade<br />

auf solche Konstellationen zu. Dies stellt eine<br />

besondere Herausforderung und nicht selten<br />

auch ein Spannungsfeld für die Internen Revisionen<br />

dar. Einerseits sollte diesen Geschäften<br />

sinnvoller Weise besondere Beachtung<br />

geschenkt werden, andererseits ist der Handlungsspielraum<br />

oftmals sehr eingeschränkt,<br />

da es sich bei den Vertriebsmitarbeitern der<br />

Kooperationspartner nicht um bankeigene<br />

Mitarbeiter mit entsprechenden direkten<br />

(arbeits-)rechtlichen Disziplinarmöglichkeiten<br />

seitens der Bank handelt.<br />

5. Vertrieb über „freie Finanzberater“/<br />

Handelsvertreter<br />

Immer häufiger gehen Kreditinstitute dazu<br />

über, zusätzlich zu den o. g. klassischen Vertriebskanälen<br />

auch sog. „freie Finanzberater“<br />

für ihren Vertrieb einzusetzen. Diese Variante<br />

wird vorzugsweise bei der Neukundengewinnung<br />

sowie bei der Aktivierung von bisher<br />

wenig Ertrag bringenden Bestandskunden<br />

eingesetzt 10 . Bei diesen freien Finanzberatern<br />

handelt es sich um Handelsvertreter<br />

gem. HGB <strong>11</strong> , sodass diese kein arbeitsrechtliches<br />

Vertragsverhältnis mit der Bank besitzen<br />

und kein direktes Gehalt beziehen.<br />

Vielmehr schließen diese Berater einen Vermittler-<br />

oder Handelsvertretervertrag mit der<br />

Bank und werden ausschließlich auf Provisionsbasis,<br />

bezahlt. Diese freien Finanzberater<br />

erhalten in unterschiedlichem Maße auch<br />

(eingeschränkten) Zugriff auf die EDV-Systeme<br />

sowie relevante Kundendaten des Kreditinstituts<br />

12 . Ein wesentliches Problemfeld stellt<br />

die Auswahl dieser Personen dar, die i. d. R.<br />

nicht den (strengen) Einstellungskriterien für<br />

eigene Mitarbeiter unterliegen. In der Praxis<br />

kam es sogar schon vor, dass ein Kreditinstitut<br />

einen freien Finanzberater beschäftigt, der<br />

zuvor wegen Unregelmäßigkeiten bei einem<br />

anderen Konzernunternehmen außerordentlich<br />

gekündigt worden war.<br />

6. Nutzung von Vertriebsplattformen<br />

branchenfremder Unternehmen<br />

Eine weitere Variante stellt der Vertrieb von<br />

Bankprodukten über die Vertriebsplattformen<br />

branchchenfremder Unternehmen / Kooperationspartner<br />

(z. B. Reisebüros) bzw. die Neukundengewinnung<br />

in Zusammenarbeit mit<br />

branchenfremden Partnern (z. B. Fast-Food-<br />

Ketten) dar, wobei in diesen Fällen die zuvor<br />

geschilderten Herausforderungen für die<br />

Interne Revision der Bank ähnlich gelagert<br />

sind wie bei Kooperationspartnern aus der<br />

Finanzdienstleistungsbranche.<br />

7. Vertrieb von „Nicht-Bankprodukten“<br />

über bankeigene Vertriebskanäle<br />

Einige Finanzdienstleistungsunternehmen<br />

gehen mittlerweile sogar noch über den Vertrieb<br />

sog. Allfinanzprodukte hinaus und verkaufen<br />

über ihre eigenen Vertriebskanäle<br />

– teilweise auch in Verbindung mit eigenen<br />

Produkten – branchenfremde Produkte (z. B.<br />

Reisedienstleistungen) bzw. gründen hierfür<br />

eigene Servicegesellschaften. Eine deutsche<br />

Großbank betreibt z. B. in Berlin als Pilotprojekt<br />

eine „Bankfiliale der Zukunft“, in der testweise<br />

neue / innovative Bankprodukte und<br />

zudem in einem Teilbereich der Bankräumlichkeiten<br />

neben der geschäftlichen Tätigkeit einer<br />

Bankfiliale auch andere Produkte des täglichen<br />

Gebrauchs (Trendshop) zum Verkauf angeboten<br />

werden. Zusätzliche Risiken liegen hierbei<br />

in den klassischen Problemfeldern des<br />

Einzelhandels (insbesondere Diebstahl, Unterschlagung)<br />

sowie im Einsatz von bankseitig<br />

nicht ausreichend geschultem Personal für den<br />

Vertrieb von Bankprodukten, wodurch auch ein<br />

Reputationsproblem entstehen kann.<br />

III. Typische Betrugs- und<br />

Manipulationsmuster<br />

Die dargestellten zusätzlichen Vertriebskanäle<br />

/­plattformen und zahlreiche Schnittstellen<br />

zwischen dem Kreditinstitut und<br />

den Kooperationspartnern bieten nahezu<br />

zwangsläufig auch „Einfallstore“ bzw. beson­<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Telefon­Direkt­<br />

vertrieb mit fragwürdigenAbschlusspraktiken<br />

führt zu<br />

erhöhten Reklamationsquoten<br />

– sog.<br />

Cold Calling ist<br />

Prüfungsschwerpunkt<br />

der BaFin. «<br />

10 I. d. R. handelt es sich dabei um Einprodukt-<br />

nutzer.<br />

<strong>11</strong> Vgl. §§ 84 ff. HGB.<br />

12 Die Einwilligung des Kunden ist erforderlich.<br />

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