Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker
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ohne eigene, hohe Personalkosten (Neu-)<br />
Kunden, Einlagen, Provisionserträge usw.<br />
generiert werden können. Ebenso interessant<br />
sollte dieser Bereich aber auch für die<br />
Interne Revision sein. Gerade im Umfeld von<br />
Kooperationspartnern und deren Abschlüssen<br />
im Namen des Kreditinstituts bestehen<br />
keine/kaum Prüfungsmöglichkeiten der<br />
Internen Revisionen, sofern diese nicht<br />
in Kooperationsverträgen / Vertriebsvereinbarungen<br />
ausdrücklich verankert wurden. Der<br />
bereits in der Einleitung dieses Artikels zitierte<br />
MaRisk Absatz AT 4.4 Rdn. 3 trifft aber gerade<br />
auf solche Konstellationen zu. Dies stellt eine<br />
besondere Herausforderung und nicht selten<br />
auch ein Spannungsfeld für die Internen Revisionen<br />
dar. Einerseits sollte diesen Geschäften<br />
sinnvoller Weise besondere Beachtung<br />
geschenkt werden, andererseits ist der Handlungsspielraum<br />
oftmals sehr eingeschränkt,<br />
da es sich bei den Vertriebsmitarbeitern der<br />
Kooperationspartner nicht um bankeigene<br />
Mitarbeiter mit entsprechenden direkten<br />
(arbeits-)rechtlichen Disziplinarmöglichkeiten<br />
seitens der Bank handelt.<br />
5. Vertrieb über „freie Finanzberater“/<br />
Handelsvertreter<br />
Immer häufiger gehen Kreditinstitute dazu<br />
über, zusätzlich zu den o. g. klassischen Vertriebskanälen<br />
auch sog. „freie Finanzberater“<br />
für ihren Vertrieb einzusetzen. Diese Variante<br />
wird vorzugsweise bei der Neukundengewinnung<br />
sowie bei der Aktivierung von bisher<br />
wenig Ertrag bringenden Bestandskunden<br />
eingesetzt 10 . Bei diesen freien Finanzberatern<br />
handelt es sich um Handelsvertreter<br />
gem. HGB <strong>11</strong> , sodass diese kein arbeitsrechtliches<br />
Vertragsverhältnis mit der Bank besitzen<br />
und kein direktes Gehalt beziehen.<br />
Vielmehr schließen diese Berater einen Vermittler-<br />
oder Handelsvertretervertrag mit der<br />
Bank und werden ausschließlich auf Provisionsbasis,<br />
bezahlt. Diese freien Finanzberater<br />
erhalten in unterschiedlichem Maße auch<br />
(eingeschränkten) Zugriff auf die EDV-Systeme<br />
sowie relevante Kundendaten des Kreditinstituts<br />
12 . Ein wesentliches Problemfeld stellt<br />
die Auswahl dieser Personen dar, die i. d. R.<br />
nicht den (strengen) Einstellungskriterien für<br />
eigene Mitarbeiter unterliegen. In der Praxis<br />
kam es sogar schon vor, dass ein Kreditinstitut<br />
einen freien Finanzberater beschäftigt, der<br />
zuvor wegen Unregelmäßigkeiten bei einem<br />
anderen Konzernunternehmen außerordentlich<br />
gekündigt worden war.<br />
6. Nutzung von Vertriebsplattformen<br />
branchenfremder Unternehmen<br />
Eine weitere Variante stellt der Vertrieb von<br />
Bankprodukten über die Vertriebsplattformen<br />
branchchenfremder Unternehmen / Kooperationspartner<br />
(z. B. Reisebüros) bzw. die Neukundengewinnung<br />
in Zusammenarbeit mit<br />
branchenfremden Partnern (z. B. Fast-Food-<br />
Ketten) dar, wobei in diesen Fällen die zuvor<br />
geschilderten Herausforderungen für die<br />
Interne Revision der Bank ähnlich gelagert<br />
sind wie bei Kooperationspartnern aus der<br />
Finanzdienstleistungsbranche.<br />
7. Vertrieb von „Nicht-Bankprodukten“<br />
über bankeigene Vertriebskanäle<br />
Einige Finanzdienstleistungsunternehmen<br />
gehen mittlerweile sogar noch über den Vertrieb<br />
sog. Allfinanzprodukte hinaus und verkaufen<br />
über ihre eigenen Vertriebskanäle<br />
– teilweise auch in Verbindung mit eigenen<br />
Produkten – branchenfremde Produkte (z. B.<br />
Reisedienstleistungen) bzw. gründen hierfür<br />
eigene Servicegesellschaften. Eine deutsche<br />
Großbank betreibt z. B. in Berlin als Pilotprojekt<br />
eine „Bankfiliale der Zukunft“, in der testweise<br />
neue / innovative Bankprodukte und<br />
zudem in einem Teilbereich der Bankräumlichkeiten<br />
neben der geschäftlichen Tätigkeit einer<br />
Bankfiliale auch andere Produkte des täglichen<br />
Gebrauchs (Trendshop) zum Verkauf angeboten<br />
werden. Zusätzliche Risiken liegen hierbei<br />
in den klassischen Problemfeldern des<br />
Einzelhandels (insbesondere Diebstahl, Unterschlagung)<br />
sowie im Einsatz von bankseitig<br />
nicht ausreichend geschultem Personal für den<br />
Vertrieb von Bankprodukten, wodurch auch ein<br />
Reputationsproblem entstehen kann.<br />
III. Typische Betrugs- und<br />
Manipulationsmuster<br />
Die dargestellten zusätzlichen Vertriebskanäle<br />
/plattformen und zahlreiche Schnittstellen<br />
zwischen dem Kreditinstitut und<br />
den Kooperationspartnern bieten nahezu<br />
zwangsläufig auch „Einfallstore“ bzw. beson<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» TelefonDirekt<br />
vertrieb mit fragwürdigenAbschlusspraktiken<br />
führt zu<br />
erhöhten Reklamationsquoten<br />
– sog.<br />
Cold Calling ist<br />
Prüfungsschwerpunkt<br />
der BaFin. «<br />
10 I. d. R. handelt es sich dabei um Einprodukt-<br />
nutzer.<br />
<strong>11</strong> Vgl. §§ 84 ff. HGB.<br />
12 Die Einwilligung des Kunden ist erforderlich.<br />
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