Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker
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AT 4.4 Rdn. 3, der BaFin hat die Interne Revision<br />
„risikoorientiert und prozessunabhängig<br />
die Wirksamkeit und Angemessenheit<br />
des Risikomanagements im Allgemeinen,<br />
des internen Kontrollsystems im Besonderen<br />
sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich<br />
aller Aktivitäten und Prozesse zu<br />
prüfen und zu beurteilen, unabhängig davon,<br />
ob diese ausgelagert sind oder nicht“. Dabei<br />
bleibt der Absatz BT 2.1 Rdn. 3 der MaRisk<br />
(wesentliche Auslagerungen) hiervon unberührt.<br />
Ob die Nutzung eines modernen, externen<br />
Vertriebskanals eine wesentliche Auslagerung<br />
darstellt, muss jedes Kreditinstitut mittels<br />
einer institutsspezifischen Risikoanalyse selbst<br />
bestimmen.<br />
Eine wesentliche Herausforderung für die<br />
Interne Revision besteht in einer risikoorientiert<br />
und prozessunabhängigen Prüfung dieser<br />
modernen Vertriebsstrukturen. Dies gilt insbesondere,<br />
wenn die Geschäftsleitung die Vertriebskanäle<br />
als nicht wesentlich einstuft. Da es<br />
sich bei Kooperationspartnern i. d. R. um externe<br />
Mitarbeiter handelt, müssen neue Wege gefunden<br />
werden, um eine möglichst effiziente, risikoorientierte<br />
und ressourcenschonende Prüfung<br />
in diesem Bereich durchführen und ihrer<br />
Verpflichtung 3 gerecht zu werden. Als wesentliche<br />
Voraussetzung müssen bereits in den Rahmenverträgen<br />
entsprechende Informations<br />
und Prüfungsrechte vereinbart sein 4 .<br />
II. Überblick über die verschiedenen<br />
Vertriebskanäle/-strukturen<br />
In den letzten Jahren haben Kreditinstitute<br />
nicht nur zahlreiche neue Produkte für ihre<br />
Direktvertrieb<br />
über das eigene<br />
Geschäftsstellennetz<br />
Telefonvertrieb<br />
(„Directbanking“)<br />
Kunden entwickelt, sondern gleichzeitig<br />
auch immer diversifiziertere Vertriebswege<br />
erschlossen. Dabei tragen die Banken sowohl<br />
ihrer kontinuierlich gewachsenen Vertriebsorientierung<br />
insgesamt als auch dem Umstand<br />
Rechnung, dass die Kunden im Zeitalter des<br />
Internets auch zunehmend bereit sind, Bankgeschäfte<br />
direkt mittels Online-Banking abzuwickeln<br />
und sich auch außerhalb der Bankräume<br />
beraten zu lassen. Abb. 1 zeigt die<br />
verschiedenen Kanäle/Plattformen, über die<br />
Kreditinstitute mittlerweile ihre Vertriebsaktivitäten<br />
vornehmen.<br />
Auf die einzelnen Formen und Besonderheiten<br />
sowie auf mögliche Risiko-/Gefährdungspotenziale<br />
für Manipulationen und dolose<br />
Handlungen der dargestellten Vertriebskanäle<br />
/ -plattformen wird im Folgenden näher<br />
eingegangen.<br />
1. Direktvertrieb über das<br />
eigenen Geschäftsstellennetz<br />
des Kreditinstituts<br />
Hierbei handelt es sich um den klassischen<br />
Vertriebsweg eines Kreditinstituts mit einem<br />
Geschäftsstellennetz. Beim Direktvertrieb sind<br />
grundsätzlich nur eigene Mitarbeiter und<br />
interne Vertriebsstrukturen involviert, die durch<br />
geeignete Prüfungsmaßnahmen und -routinen<br />
angemessen abgedeckt werden können.<br />
Dennoch sollte das Interne Kontrollsystem<br />
(IKS) in den Geschäftsstellen durch die Interne<br />
Revision risikoorientiert, regelmäßig und sorgfältig<br />
geprüft werden (z. B. durch System- und<br />
Prozessprüfungen). Gerade im Zeitalter des<br />
Profitcenterdenkens auf Geschäftsstellenebene<br />
gehen manche Geschäftsstellen bzw.<br />
Abbildung 1: Übersicht über die einzelnen Vertriebskanäle/-plattformen<br />
Vertriebskanäle/-plattformen von Kreditinstituten/Finanzdienstleistern<br />
„Mobiler Vertrieb“<br />
Vertrieb<br />
über/mit<br />
Kooperationspartner(n)<br />
Vertrieb über<br />
„freie“ Finanzberater/Vermittler(Handelsvertreter)<br />
» Teilweise<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
nutzen ehemalige<br />
Mitarbeiter „alte<br />
Verbundenheit“ aus,<br />
und /oder EntscheiEntscheidungsträgertolerieren „grenzwertige“<br />
Vorgehensweisen. Vorgehensweisen. «<br />
3 Vgl. hierzu ausführlich Helfer, Banken-Times<br />
4 / <strong>2008</strong> S. 13 f.<br />
4 Entsprechende Auskunfts- und Prüfungsrechte<br />
sowie Kontrollmöglichkeiten sind gesetzlich<br />
vorgeschrieben, sofern es sich um eine Auslagerung<br />
von Aktivitäten und Prozesse i. S. des § 25 a<br />
Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG) handelt.<br />
Vertrieb von<br />
Bankprodukten<br />
über die<br />
VertriebsplattformenbranchenfremderUnternehmen<br />
Vertrieb von<br />
„Nicht-Bankprodukten“<br />
über<br />
bankeigene<br />
Vertriebskanäle<br />
oder Servicegesellschaften<br />
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