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Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker

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Die Folgerung der Sanierungsmaßnahmen aus<br />

den Krisenursachen wurde überwiegend eingehalten.<br />

Auffällig ist, dass Sanierungsberater<br />

ihre Argumentation i. d. R. von der leistungswirtschaftlichen<br />

Lage abgeleitet haben, während<br />

Wirtschaftsprüfer sich bei der Argumentation zur<br />

Herleitung der Sanierungsbeurteilung fast ausschließlich<br />

auf die finanzwirtschaftliche Seite mit<br />

der Sicherung des Eigenkapitals und der Liquidität<br />

stützten. In acht Fällen wurden keine Verfahren<br />

zur Abbildung der Unsicherheit unter<br />

anderem über Szenarioanalysen genutzt, was in<br />

der Situation einer Sanierung mit einem hohem<br />

Risikograd als nicht angemessen erschien. Eine<br />

Kapitaldienstrechnung wurde nur in einem Fall<br />

erstellt, obwohl dieses Instrumentarium gerade<br />

bei Banken als wichtiger Beurteilungsmaßstab<br />

gilt und ausschlaggebend für die Weiterbegleitung<br />

des Engagements sein kann.<br />

In der überwiegenden Zahl der Fälle wurde ein<br />

individuelles Lösungskonzept erarbeitet und<br />

es wurde auf den speziellen Krisenverlauf eingegangen.<br />

Die finanziellen Beiträge der Stakeholder<br />

und die rechtlichen und wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen wurden berücksichtigt.<br />

Bedeutsam erscheint jedoch, dass in acht Fällen<br />

verschiedene Profit Center nicht separat analysiert<br />

wurden und auch keine differenzierte<br />

Geschäftsfeldstrategie vorgeschlagen wurde. Es<br />

belegt, dass in den Untersuchungen der – gewiss<br />

oft prioritären – finanzwirtschaftlichen Komponente<br />

gegenüber der leistungswirtschaftlichen<br />

Analyse häufig ein zu hohes Gewicht beigemessen<br />

wurde. Dies wurde ebenfalls bei der Umsetzung<br />

der Sanierungsmaßnahmen deutlich.<br />

5. Grundsätze der Sicherstellung des<br />

Sanierungsmanagements und der<br />

Dokumentation<br />

Die Bestimmungen zur Sicherstellung des<br />

Sanierungsmanagements umfassen sowohl<br />

die Beschreibung des Umsetzungsprozesses<br />

mit der Einhaltung von Meilensteinen im Konzept<br />

als auch die spätere Realisierung der<br />

Maßnahmen durch verantwortliche interne<br />

oder externe Sanierer, inklusive der Gestaltung<br />

einer Sanierungsorganisation im Krisenunternehmen.<br />

Auch die Überwachung in der<br />

Sanierungsphase mit der Feststellung von Planabweichungen<br />

und ggf. der Einleitung von<br />

Maßnahmen zur Gegensteuerung sind wesentliche<br />

Bestandteile dieses Leitsatzes.<br />

Die Bedeutung der Einhaltung dieses Grundsatzes<br />

zeigt die Auswirkung auf den Sanierungserfolg.<br />

In allen sechs Fällen, in denen kein<br />

Sanierungserfolg zu verzeichnen war, wurde der<br />

Grundsatz der Sicherstellung des Sanierungsmanagements<br />

(GoS 8) nicht eingehalten. So wurden<br />

die Umsetzungen von Umstrukturierungen<br />

und Prozessneugestaltungen im Konzept nicht<br />

erläutert. Zudem wurden keine Vorschläge zur<br />

personellen Besetzung des Sanierungsteams<br />

gemacht und die Realisierungen der vorgeschlagenen<br />

Sanierungsmaßnahmen im Unternehmen<br />

nicht begleitet. Lenkungsausschüsse wurden<br />

bei diesen Krisenengagements ebenfalls nicht<br />

gebildet. In sechs anderen Fällen erfolgte dagegen<br />

eine (alleinige) Umsetzung durch den Berater,<br />

mit vollem Sanierungserfolg.<br />

Insgesamt zeigt sich abgeleitet aus dem Untersuchungssample<br />

ein Handlungsbedarf bei der<br />

Umsetzung der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen.<br />

So sollten die eingesetzten Berater<br />

in die Realisierung ihrer empfohlenen Maßnahmen<br />

zumindest in einem intern/extern besetzten<br />

Sanierungsteam eingebunden werden, damit<br />

sich die Chancen einer erfolgreichen Restrukturierung<br />

erhöhen. Dabei kann in Abhängigkeit<br />

von den Führungsstrukturen im Sanierungsfall<br />

die alleinige Umsetzung oder zumindest die<br />

Begleitung des Managements durch einen Chief<br />

Restrukturing Officer (CRO) erfolgen. Bereits bei<br />

der Auswahl der Unternehmensberatung sollte<br />

auf diese Umsetzungseignung geachtet werden.<br />

Dazu zählen sowohl die fachlichen Qualifikationen<br />

als auch die persönlich-sozialen Kompetenzen<br />

und kommunikativen Fähigkeiten des<br />

eingesetzten Beraters.<br />

Auffällig war, dass in sieben von 15 Fällen das<br />

Beratungsunternehmen im Verlauf der eingeleiteten<br />

Sanierung ausgewechselt wurde.<br />

Die Erstberater wurden regelmäßig auf speziellen<br />

Kundenwunsch eingesetzt. Gründe für die<br />

später notwendigen Neubesetzungen waren ausnahmslos<br />

fachliche Defizite oder fehlende Realisierungen<br />

von Sanierungsmaßnahmen. In vier der<br />

sieben Krisenfälle wurde letztendlich Insolvenzantrag<br />

gestellt. Bei den restlichen drei Engagements<br />

hat sich die Krise in der Zwischenzeit deutlich<br />

verschärft und freie Mittel wurden vernichtet.<br />

Nur in einem Fall konnte durch eine Neubesetzung<br />

des Beraters die Sanierung letztendlich<br />

noch aufgefangen und zu einem Erfolg geführt<br />

werden. Somit wird deutlich, dass die Auswahl<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» In allen sechs<br />

Fällen, in denen kein<br />

Sanierungserfolg<br />

zu verzeichnen war,<br />

wurde der Grundsatz<br />

der Sicherstellung<br />

des Sanierungsmanagements<br />

(GoS 8)<br />

nicht eingehalten. «<br />

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