Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker
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Die Folgerung der Sanierungsmaßnahmen aus<br />
den Krisenursachen wurde überwiegend eingehalten.<br />
Auffällig ist, dass Sanierungsberater<br />
ihre Argumentation i. d. R. von der leistungswirtschaftlichen<br />
Lage abgeleitet haben, während<br />
Wirtschaftsprüfer sich bei der Argumentation zur<br />
Herleitung der Sanierungsbeurteilung fast ausschließlich<br />
auf die finanzwirtschaftliche Seite mit<br />
der Sicherung des Eigenkapitals und der Liquidität<br />
stützten. In acht Fällen wurden keine Verfahren<br />
zur Abbildung der Unsicherheit unter<br />
anderem über Szenarioanalysen genutzt, was in<br />
der Situation einer Sanierung mit einem hohem<br />
Risikograd als nicht angemessen erschien. Eine<br />
Kapitaldienstrechnung wurde nur in einem Fall<br />
erstellt, obwohl dieses Instrumentarium gerade<br />
bei Banken als wichtiger Beurteilungsmaßstab<br />
gilt und ausschlaggebend für die Weiterbegleitung<br />
des Engagements sein kann.<br />
In der überwiegenden Zahl der Fälle wurde ein<br />
individuelles Lösungskonzept erarbeitet und<br />
es wurde auf den speziellen Krisenverlauf eingegangen.<br />
Die finanziellen Beiträge der Stakeholder<br />
und die rechtlichen und wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen wurden berücksichtigt.<br />
Bedeutsam erscheint jedoch, dass in acht Fällen<br />
verschiedene Profit Center nicht separat analysiert<br />
wurden und auch keine differenzierte<br />
Geschäftsfeldstrategie vorgeschlagen wurde. Es<br />
belegt, dass in den Untersuchungen der – gewiss<br />
oft prioritären – finanzwirtschaftlichen Komponente<br />
gegenüber der leistungswirtschaftlichen<br />
Analyse häufig ein zu hohes Gewicht beigemessen<br />
wurde. Dies wurde ebenfalls bei der Umsetzung<br />
der Sanierungsmaßnahmen deutlich.<br />
5. Grundsätze der Sicherstellung des<br />
Sanierungsmanagements und der<br />
Dokumentation<br />
Die Bestimmungen zur Sicherstellung des<br />
Sanierungsmanagements umfassen sowohl<br />
die Beschreibung des Umsetzungsprozesses<br />
mit der Einhaltung von Meilensteinen im Konzept<br />
als auch die spätere Realisierung der<br />
Maßnahmen durch verantwortliche interne<br />
oder externe Sanierer, inklusive der Gestaltung<br />
einer Sanierungsorganisation im Krisenunternehmen.<br />
Auch die Überwachung in der<br />
Sanierungsphase mit der Feststellung von Planabweichungen<br />
und ggf. der Einleitung von<br />
Maßnahmen zur Gegensteuerung sind wesentliche<br />
Bestandteile dieses Leitsatzes.<br />
Die Bedeutung der Einhaltung dieses Grundsatzes<br />
zeigt die Auswirkung auf den Sanierungserfolg.<br />
In allen sechs Fällen, in denen kein<br />
Sanierungserfolg zu verzeichnen war, wurde der<br />
Grundsatz der Sicherstellung des Sanierungsmanagements<br />
(GoS 8) nicht eingehalten. So wurden<br />
die Umsetzungen von Umstrukturierungen<br />
und Prozessneugestaltungen im Konzept nicht<br />
erläutert. Zudem wurden keine Vorschläge zur<br />
personellen Besetzung des Sanierungsteams<br />
gemacht und die Realisierungen der vorgeschlagenen<br />
Sanierungsmaßnahmen im Unternehmen<br />
nicht begleitet. Lenkungsausschüsse wurden<br />
bei diesen Krisenengagements ebenfalls nicht<br />
gebildet. In sechs anderen Fällen erfolgte dagegen<br />
eine (alleinige) Umsetzung durch den Berater,<br />
mit vollem Sanierungserfolg.<br />
Insgesamt zeigt sich abgeleitet aus dem Untersuchungssample<br />
ein Handlungsbedarf bei der<br />
Umsetzung der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen.<br />
So sollten die eingesetzten Berater<br />
in die Realisierung ihrer empfohlenen Maßnahmen<br />
zumindest in einem intern/extern besetzten<br />
Sanierungsteam eingebunden werden, damit<br />
sich die Chancen einer erfolgreichen Restrukturierung<br />
erhöhen. Dabei kann in Abhängigkeit<br />
von den Führungsstrukturen im Sanierungsfall<br />
die alleinige Umsetzung oder zumindest die<br />
Begleitung des Managements durch einen Chief<br />
Restrukturing Officer (CRO) erfolgen. Bereits bei<br />
der Auswahl der Unternehmensberatung sollte<br />
auf diese Umsetzungseignung geachtet werden.<br />
Dazu zählen sowohl die fachlichen Qualifikationen<br />
als auch die persönlich-sozialen Kompetenzen<br />
und kommunikativen Fähigkeiten des<br />
eingesetzten Beraters.<br />
Auffällig war, dass in sieben von 15 Fällen das<br />
Beratungsunternehmen im Verlauf der eingeleiteten<br />
Sanierung ausgewechselt wurde.<br />
Die Erstberater wurden regelmäßig auf speziellen<br />
Kundenwunsch eingesetzt. Gründe für die<br />
später notwendigen Neubesetzungen waren ausnahmslos<br />
fachliche Defizite oder fehlende Realisierungen<br />
von Sanierungsmaßnahmen. In vier der<br />
sieben Krisenfälle wurde letztendlich Insolvenzantrag<br />
gestellt. Bei den restlichen drei Engagements<br />
hat sich die Krise in der Zwischenzeit deutlich<br />
verschärft und freie Mittel wurden vernichtet.<br />
Nur in einem Fall konnte durch eine Neubesetzung<br />
des Beraters die Sanierung letztendlich<br />
noch aufgefangen und zu einem Erfolg geführt<br />
werden. Somit wird deutlich, dass die Auswahl<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» In allen sechs<br />
Fällen, in denen kein<br />
Sanierungserfolg<br />
zu verzeichnen war,<br />
wurde der Grundsatz<br />
der Sicherstellung<br />
des Sanierungsmanagements<br />
(GoS 8)<br />
nicht eingehalten. «<br />
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