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Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker

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Beitrag<br />

» Es war auch<br />

zu erkennen,<br />

dass bei einigen<br />

Sanierungskonzepten<br />

komplette Inhaltsblöcke<br />

fehlten, … «<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

tungs- und finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen<br />

hin untersucht. Die Vollständigkeit<br />

bei einem Gutachten geht immer mit der Aktualität<br />

der herangezogenen Datenlage einher. In<br />

dem Sample zeigte sich bei der Erfüllung dieses<br />

Grundsatzes ein sehr heterogenes Bild. Bei den<br />

abgeleiteten Planzahlen fehlten häufig wichtige<br />

Bestandteile, sodass ein vollständiges und<br />

integratives Planungssystem mit einer in sich<br />

abgestimmten Bilanz-, GuV- und Liquiditätsplanung<br />

und der Prognose verschiedenen Szenarien<br />

nur in acht von 15 Fällen vorlag. In einigen<br />

Fällen waren besonders die leistungswirtschaftlichen<br />

Untersuchungen unzureichend.<br />

So wurden Analysen zur Produkt-, Markt-, Lieferanten-<br />

und Kundenstruktur nicht durchgeführt<br />

und betriebswirtschaftliche Methoden bei den<br />

Prüfungen und Empfehlungen nicht eingesetzt.<br />

Dies erschien umso bedenklicher, da sich zeigte,<br />

dass eine intensive Analyse und Gestaltung des<br />

leistungswirtschaftlichen Programms für den<br />

späteren Sanierungserfolg von entscheidender<br />

Bedeutung war. Wir sehen hier durchaus einen<br />

positiven Zusammenhang bestätigt.<br />

In sieben Fällen wurde bei einer detaillierten<br />

Begutachtung des Geschäftsmodells mit empfohlenen<br />

Neugestaltungen auch ein Sanierungserfolg<br />

erreicht. Auch statistische Verfahren<br />

zeigen einen Unterschied zwischen den<br />

Gruppen, die den GoS 2 eingehalten bzw. nicht<br />

eingehalten haben und dem erzielten Sanierungserfolg<br />

oder -misserfolg.<br />

Nach Beratertypen wurde der Grundsatz der<br />

Vollständigkeit und Aktualität von den SB i. d. R.<br />

besonders gut eingehalten. Einschränkungen<br />

bei den leistungswirtschaftlichen Komponenten<br />

lagen bei den WP vor, die sich verstärkt auf<br />

das Zahlenmaterial mit einer Darstellung der<br />

Ist-Situation konzentriert haben.<br />

3. Grundsätze der Wesentlichkeit<br />

und der Angemessenheit<br />

Mit der Erfüllung des Grundsatzes der Wesentlichkeit<br />

wird die vorige Regel zur Vollständigkeit<br />

auf ein zweckmäßiges Datenvolumen eingeschränkt.<br />

Dies meint, dass sich das Gutachten<br />

auf wesentliche Risikotreiber und -segmente<br />

beschränken soll. Wichtige Inhalte sind hervorzuheben,<br />

damit sich ein fachkundiger Dritter<br />

anhand der Strukturierung des Konzepts<br />

einen schnellen Überblick über die Sanierungs-<br />

fähigkeit verschaffen kann. Dazu gehört auch<br />

ein komprimiertes Management Summary, das<br />

die wesentlichen Inhalte zusammenfasst.<br />

Bis auf drei Gutachten waren alle gut strukturiert<br />

und übersichtlich. Wiederum war jedoch<br />

zu erkennen, dass bei einigen Sanierungskonzepten<br />

komplette Inhaltsblöcke fehlten,<br />

insbesondere die leistungswirtschaftlichen<br />

Ist-Analysen und die dazugehörigen Sanierungsmaßnahmen<br />

wurden in diesen Fällen vermisst.<br />

Zudem fehlte z. T. eine intensive Aufarbeitung<br />

der Krisenursachen. Auch Planzahlen<br />

und Zusammenfassungen, die die Ergebnisse<br />

der Sanierungsanalyse zahlenmäßig abbilden<br />

und verdichten waren bei einigen Sanierungsgutachten<br />

nicht vorhanden.<br />

Eng im Zusammenhang mit den wesentlichen<br />

Untersuchungsmerkmalen steht der Detaillierungs-<br />

und Genauigkeitsgrad der Untersuchung.<br />

Dieser ist gem. dem Grundsatz der<br />

Angemessenheit an die Komplexität des Einzelfalls<br />

anzupassen. In drei Fällen wurden<br />

wesentliche Komponenten der Sanierungsanalyse<br />

nicht dem Komplexitätsgrad des Krisenfalls<br />

angemessen untersucht. Dieses Ergebnis<br />

wurde durch eine spätere Befragung der<br />

Analysten der Bank bestätigt.<br />

4. Grundsätze der Klarheit,<br />

Folgerichtigkeit und Flexibilität<br />

Die Grundsätze der Klarheit, Folgerichtigkeit<br />

und Flexibilität betreffen die Darlegung der<br />

Vorgehensweise bei der Sanierungsprüfung,<br />

die Argumentationskette bis hin zur endgültigen<br />

Sanierungsaussage und die Individualität<br />

des erarbeiteten Lösungskonzepts.<br />

Der Grundsatz der Klarheit wurde in den überwiegenden<br />

Fällen eingehalten. So wurden die<br />

Ausgangsprämissen dargelegt und die zugrundeliegenden<br />

Informationsquellen benannt.<br />

Problematisch war, dass in vier Fällen keine<br />

eindeutige Aussage zur Sanierungsfähigkeit<br />

in das Gutachten integriert wurde und diese<br />

abschließende Beurteilung erst nachgefordert<br />

werden musste. In drei dieser vier Fälle<br />

war eine Sanierung später nicht erfolgreich,<br />

sodass die Vermutung nahe liegt, dass eine<br />

klare negative Aussage zur Einschätzung<br />

der Sanierungsfähigkeit durch diese Berater<br />

vermieden wurde.

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