Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker
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Beitrag<br />
» Es war auch<br />
zu erkennen,<br />
dass bei einigen<br />
Sanierungskonzepten<br />
komplette Inhaltsblöcke<br />
fehlten, … «<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
tungs- und finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen<br />
hin untersucht. Die Vollständigkeit<br />
bei einem Gutachten geht immer mit der Aktualität<br />
der herangezogenen Datenlage einher. In<br />
dem Sample zeigte sich bei der Erfüllung dieses<br />
Grundsatzes ein sehr heterogenes Bild. Bei den<br />
abgeleiteten Planzahlen fehlten häufig wichtige<br />
Bestandteile, sodass ein vollständiges und<br />
integratives Planungssystem mit einer in sich<br />
abgestimmten Bilanz-, GuV- und Liquiditätsplanung<br />
und der Prognose verschiedenen Szenarien<br />
nur in acht von 15 Fällen vorlag. In einigen<br />
Fällen waren besonders die leistungswirtschaftlichen<br />
Untersuchungen unzureichend.<br />
So wurden Analysen zur Produkt-, Markt-, Lieferanten-<br />
und Kundenstruktur nicht durchgeführt<br />
und betriebswirtschaftliche Methoden bei den<br />
Prüfungen und Empfehlungen nicht eingesetzt.<br />
Dies erschien umso bedenklicher, da sich zeigte,<br />
dass eine intensive Analyse und Gestaltung des<br />
leistungswirtschaftlichen Programms für den<br />
späteren Sanierungserfolg von entscheidender<br />
Bedeutung war. Wir sehen hier durchaus einen<br />
positiven Zusammenhang bestätigt.<br />
In sieben Fällen wurde bei einer detaillierten<br />
Begutachtung des Geschäftsmodells mit empfohlenen<br />
Neugestaltungen auch ein Sanierungserfolg<br />
erreicht. Auch statistische Verfahren<br />
zeigen einen Unterschied zwischen den<br />
Gruppen, die den GoS 2 eingehalten bzw. nicht<br />
eingehalten haben und dem erzielten Sanierungserfolg<br />
oder -misserfolg.<br />
Nach Beratertypen wurde der Grundsatz der<br />
Vollständigkeit und Aktualität von den SB i. d. R.<br />
besonders gut eingehalten. Einschränkungen<br />
bei den leistungswirtschaftlichen Komponenten<br />
lagen bei den WP vor, die sich verstärkt auf<br />
das Zahlenmaterial mit einer Darstellung der<br />
Ist-Situation konzentriert haben.<br />
3. Grundsätze der Wesentlichkeit<br />
und der Angemessenheit<br />
Mit der Erfüllung des Grundsatzes der Wesentlichkeit<br />
wird die vorige Regel zur Vollständigkeit<br />
auf ein zweckmäßiges Datenvolumen eingeschränkt.<br />
Dies meint, dass sich das Gutachten<br />
auf wesentliche Risikotreiber und -segmente<br />
beschränken soll. Wichtige Inhalte sind hervorzuheben,<br />
damit sich ein fachkundiger Dritter<br />
anhand der Strukturierung des Konzepts<br />
einen schnellen Überblick über die Sanierungs-<br />
fähigkeit verschaffen kann. Dazu gehört auch<br />
ein komprimiertes Management Summary, das<br />
die wesentlichen Inhalte zusammenfasst.<br />
Bis auf drei Gutachten waren alle gut strukturiert<br />
und übersichtlich. Wiederum war jedoch<br />
zu erkennen, dass bei einigen Sanierungskonzepten<br />
komplette Inhaltsblöcke fehlten,<br />
insbesondere die leistungswirtschaftlichen<br />
Ist-Analysen und die dazugehörigen Sanierungsmaßnahmen<br />
wurden in diesen Fällen vermisst.<br />
Zudem fehlte z. T. eine intensive Aufarbeitung<br />
der Krisenursachen. Auch Planzahlen<br />
und Zusammenfassungen, die die Ergebnisse<br />
der Sanierungsanalyse zahlenmäßig abbilden<br />
und verdichten waren bei einigen Sanierungsgutachten<br />
nicht vorhanden.<br />
Eng im Zusammenhang mit den wesentlichen<br />
Untersuchungsmerkmalen steht der Detaillierungs-<br />
und Genauigkeitsgrad der Untersuchung.<br />
Dieser ist gem. dem Grundsatz der<br />
Angemessenheit an die Komplexität des Einzelfalls<br />
anzupassen. In drei Fällen wurden<br />
wesentliche Komponenten der Sanierungsanalyse<br />
nicht dem Komplexitätsgrad des Krisenfalls<br />
angemessen untersucht. Dieses Ergebnis<br />
wurde durch eine spätere Befragung der<br />
Analysten der Bank bestätigt.<br />
4. Grundsätze der Klarheit,<br />
Folgerichtigkeit und Flexibilität<br />
Die Grundsätze der Klarheit, Folgerichtigkeit<br />
und Flexibilität betreffen die Darlegung der<br />
Vorgehensweise bei der Sanierungsprüfung,<br />
die Argumentationskette bis hin zur endgültigen<br />
Sanierungsaussage und die Individualität<br />
des erarbeiteten Lösungskonzepts.<br />
Der Grundsatz der Klarheit wurde in den überwiegenden<br />
Fällen eingehalten. So wurden die<br />
Ausgangsprämissen dargelegt und die zugrundeliegenden<br />
Informationsquellen benannt.<br />
Problematisch war, dass in vier Fällen keine<br />
eindeutige Aussage zur Sanierungsfähigkeit<br />
in das Gutachten integriert wurde und diese<br />
abschließende Beurteilung erst nachgefordert<br />
werden musste. In drei dieser vier Fälle<br />
war eine Sanierung später nicht erfolgreich,<br />
sodass die Vermutung nahe liegt, dass eine<br />
klare negative Aussage zur Einschätzung<br />
der Sanierungsfähigkeit durch diese Berater<br />
vermieden wurde.