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Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker

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HerauSgeber<br />

Werner Böhnke, Vorstandsvorsitzender, WGZ Bank<br />

Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH, Bankrechtssenat<br />

Dr. Peter Hanker, Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eG<br />

Wolfgang Hartmann, Mitglied des Vorstands und Chief Risk Officer,<br />

Commerzbank aG<br />

Prof. Dr. Thomas a. Lange, Sprecher des Vorstands, national-Bank aG<br />

Dr. Hans Richter, Oberstaatsanwalt, Leiter abteilung Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht,<br />

Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftsstrafrecht, Stuttgart<br />

karl Matthäus Schmidt, Vorstandssprecher, quirin bank aG<br />

Werner Severin, stv. Vorsitzender des Vorstands, SaarLB<br />

Prof. Dr. Franz-Christoph Zeitler, Vize-Präsident der Deutschen Bundesbank<br />

FacHbeirat<br />

Jürgen Becker, Bundeszentralamt für Steuern<br />

Markus Dauber, Vorstand, Volksbank Offenburg eG<br />

Markus Dokter, Leiter Unternehmenssteuerung, Volksbank Mittelhessen eG<br />

Volker Fentz, Vertriebsdirektor und Leiter Firmenkunden, niederlassung Rhein-<br />

Main, HypoVereinsbank, Member of UniCredit Group<br />

Dr. karsten Füser, Head of advisory Services / Global Financial Services,<br />

Ernst & Young aG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Stuttgart<br />

Dr. Ralf Hannemann, Direktor, Bereichsleiter Risikomanagement und<br />

Controlling, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB<br />

Ralf Josten, LL. M. oec, Rechtsanwalt, Direktor Zentralbereich kommunen/<br />

Recht und Chefsyndikus kreissparkasse köln<br />

Dr. Jörg Lauer, Generalbevollmächtigter, Ressortleiter Immobilienkunden<br />

International, Landesbank Rheinland Pfalz (LRP)<br />

Hans-Peter Lorenz, Bankenaufsicht, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung<br />

Frankfurt<br />

Marcus Michel, Bereichsdirektor Personal, Recht und Marketing, Volksbank<br />

Baden-Baden-Rastatt eG<br />

Mathias nittel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und kapitalmarktrecht,<br />

Witt nittel Rechtsanwälte, Heidelberg<br />

Burkhard Reitermann, Unternehmensbereichsleiter Marktfolge, kredit,<br />

Risikomanagement, Privat- und Geschäftskunden, Dresdner Bank aG,<br />

Frankfurt am Main<br />

Helmut Schneider, Direktor, Steuerabteilung, Bayern LB<br />

Elmar Scholz, abteilungsleiter Marktfolge Passiv / Dienstleistungen,<br />

Sparkasse am niederrhein<br />

anja Steinmeyer, Leiterin Handelskontrolle, HSH nordbank aG<br />

Walter Ullrich, Direktor, Leiter Interne Revision, Hamburger Sparkasse aG<br />

Christoph Wengler, Syndikus, European association of Public Banks (EaPB)<br />

Dr. Maximilian a. Werkmüller, LL.M., Syndikus & Leiter Family Office, HSBC<br />

Trinkaus & Burkhardt kGaa<br />

Dr. Stefan Zeranski, Leiter Treasury, kölner Bank eG<br />

redaktion<br />

Heidelberg<br />

Dr. Patrick Rösler, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Finanz Colloquium Heidelberg<br />

(V.i.S.d.P.)<br />

Dr. Christian Göbes, Geschäftsführer Finanz Colloquium Heidelberg<br />

Corinna van der Eerden<br />

SponSoren<br />

abit.de de.ey.com bankon.de<br />

protiviti.de handelsblatt.com<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

Editorial<br />

ich wünsche Ihnen ein herzliches Willkommen<br />

zur Lektüre der November-<strong>Ausgabe</strong> Ihres Bank-<br />

Praktiker! Das Jahr neigt sich dem Ende zu und<br />

macht es uns als Banker nicht gerade einfach.<br />

Wankende Banken und Finanzsysteme, die hohe<br />

Volatilität an den Märkten, verunsicherte Kunden<br />

und eine oft an Schadenfreude grenzende<br />

Berichterstattung mancher Medien stellen uns<br />

vor große Herausforderungen. Neben diesen sehr Christoph Wengler<br />

aktuellen und allgegenwärtigen Herausforderungen gibt es jedoch<br />

noch diverse weitere Themen, auf die wir unser Augenmerk richten<br />

sollten. Einige dieser Themen werden Sie auch in diesem Heft wieder<br />

finden, welches ich Ihnen heute vorstellen darf.<br />

Mein Name ist Christoph Wengler. Ich bin seit 2002 Syndikus bei der<br />

European Association of Public Banks (EAPB). EAPB vertritt die Interessen<br />

von öffentlichen Finanzinstituten und Verbänden öffentlicher Banken<br />

aus ganz Europa, die mit einer Gesamtbilanzsumme von 3,5 Mrd. €<br />

einen Marktanteil von etwa 15% haben. Beim EAPB beschäftige ich<br />

mich überwiegend mit Fragen des Verbraucherschutzes und Retail<br />

Bankings, Zivilrechts, Zahlungsverkehrs und Steuerrechts. Schwerpunkte<br />

meiner Tätigkeit waren bzw. sind die Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie,<br />

die Integration der Privatkundenmärkte, der<br />

Hypothekarkredit und die Zahlungsverkehrsrichtlinie. Ich bin Mitglied<br />

in mehreren Arbeitsgruppen des European Banking Industry Committee<br />

(EBIC), das die Interessen der europäischen Kreditwirtschaft<br />

gegenüber den EU-Institutionen vertritt. Nach meiner Banklehre<br />

bei der Dresdner Bank AG habe ich an den Universitäten Bonn und<br />

Lausanne (Schweiz) Rechtswissenschaften studiert. Während meines<br />

juristischen Referendariats habe ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter<br />

bei einem Bundestagsabgeordneten im Deutschen Bundestag gearbeitet.<br />

Nach dem 2. Staatsexamen war ich bei der Dresdner Bank AG<br />

in Frankfurt im Bereich Private Banking für die Beratung in Erb- und<br />

Stiftungsangelegenheiten zuständig. Anschließend war ich im EU-<br />

Verbindungsbüro der Commerzbank AG Brüssel tätig.<br />

In der aktuellen <strong>Ausgabe</strong> des <strong>BankPraktiker</strong> beschäftigt sich Peter Zawilla<br />

mit einem brisanten Thema. In Zeiten des zunehmenden Erfolgs- bzw.<br />

Margendrucks versuchen Banken, über zusätzliche Vertriebskanäle<br />

neue Marktpotenziale zu aktivieren, auch durch die Zusammenarbeit<br />

mit externen Partnern. Dabei handeln diese in der Wahl ihrer Mittel<br />

zur Steigerung der Erträge oftmals am Rande der Legalität.<br />

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre!<br />

Ihr<br />

Christoph Wengler<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

481


Inhalt<br />

482<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

481-493<br />

AKTUELL / NEUE STUDIEN<br />

484 Broschüre zur Besteuerung<br />

von Alterseinkünften<br />

Kollektivverträge oder Verschaffung<br />

von Versicherungsschutz –<br />

statt Vermittlung<br />

Bank des Jahres Konferenz<br />

und Gala <strong>2008</strong><br />

485 Jugendkampagne der Deutschen<br />

Rentenversicherung<br />

Finanzkrise:<br />

Umfrage macht Hoffnung<br />

Referentenentwurf für ein<br />

Schuldverschreibungsgesetz<br />

486 Studie: Industrialisierung<br />

des Kreditgeschäfts<br />

487 Kreditinstitute befürchten Konkurrenz<br />

durch unabhängige Internetplattformen<br />

488 Neue Studien: Bedeutung und<br />

Management von Financial<br />

Covenants<br />

490 Neue Studien: Ist Web-2.0 relevant<br />

für den Bankvertrieb?<br />

BEITRÄGE<br />

BEITRÄGE<br />

494 Erfolgsfaktor:<br />

Sanierungsgutachten<br />

Prof. Dr. Wolfgang Portisch, Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven<br />

| Angelika Ifftner, WGZ Bank in Düsseldorf |<br />

Dr. Carsten Düerkop, WGZ Bank in Düsseldorf.<br />

w Das Sanierungsgutachten ist ein wichtiger<br />

Baustein im Sanierungsprozess und einer der zentralen<br />

Kernfaktoren für den späteren Turn around.<br />

Die Qualität eines Konzepts und die Umsetzung<br />

der empfohlenen Maßnahmen bestimmen den<br />

Sanierungserfolg maßgeblich. Daher soll mit diesem<br />

Beitrag die Güte von Sanierungsgutachten<br />

in das Blickfeld gerückt werden.<br />

502 Moderne Vertriebskanäle:<br />

Neue Manipulationspraktiken<br />

Peter Zawilla, FMS Fraud Management and Services GmbH, Bielefeld<br />

w In Zeiten des zunehmenden Erfolgs- bzw. Margendrucks<br />

und der Öffnung des europäischen<br />

Bankenmarkts versuchen Kreditinstitute, über<br />

zusätzliche Vertriebskanäle neue Marktpotenziale<br />

zu aktivieren. Ein wichtiger Faktor ist in diesem<br />

Zusammenhang die Zusammenarbeit mit externen<br />

Ko operationspartnern. Die größte Gefahr bei<br />

einem Vertrieb durch Dritte besteht grundsätzlich<br />

darin, dass es deren oberste Motivation ist,<br />

provisionsträchtige Produkte „an den Kunden zu<br />

bringen“, d. h. zu verkaufen, und die Eignung der<br />

Kunden bzw. der Produkte füreinander oftmals<br />

nur von nachgeordneter Bedeutung ist. Dabei<br />

sind sie in der Wahl ihrer Mittel oftmals am Rande<br />

oder außerhalb der Legalität.<br />

510 Bilanzrechtsmodernisierungs gesetz:<br />

Monitoring der Kundenbonität<br />

Prof. Dr. Kurt Göllert, Fachhochschule Worms | Kersten Ukatz,<br />

Landesbank Baden-Württemberg<br />

w Das BilMoG ist die größte Bilanzrechtsreform der<br />

letzten 20 Jahre. Die vorsichtige deutsche Bilanzierung<br />

hat ausgedient; die IFRS halten Einzug in<br />

die HGB-Bilanzierung. Betroffen sind vor allem mittelständische<br />

Unternehmen. Bilanz analyse und<br />

Rating stehen ab dem Geschäftsjahr 2009 vor<br />

großen Herausforderungen.<br />

519 Praxisfall Bankenstrafrecht:<br />

Verstoß gegen Compliance-Richtlinien<br />

und Marktpreismanipulation<br />

Dr. Hans Richter, Schwerpunktstaatsanwaltschaft Stuttgart.<br />

w Der Erwerb von Aktien (durch den Leiter Aktienhandel<br />

einer Bank) in der Absicht, den Kurs dieser<br />

Papiere anschließend durch massive Käufe für<br />

Rechnung eines Dritten künstlich hochzutreiben<br />

und die Papiere dann – bei gestiegenem Kurs –<br />

mit Gewinn wieder zu verkaufen, stellt eine nach<br />

dem Wertpapierhandelsgesetz verbotene Marktpreismanipulation<br />

dar.


494-529<br />

520 Finanzindustrie im Wandel:<br />

Kreditfabriken<br />

<strong>BankPraktiker</strong>:<br />

UnaBHÄnGIG – LÖSUnGSORIEnTIERT – kOMPakT:<br />

FaCHWISSEn FÜR DaS akTIV- UnD PaSSIVGESCHÄFT<br />

Herausgeber Fachmedien<br />

Uwe Hoch<br />

Redaktion Heidelberg<br />

Finanz Colloquium Heidelberg<br />

Dr. Patrick Rösler (V.i.S.d.P.),<br />

Dr. Christian Göbes<br />

Tel.: 0 62 21/60 18 55<br />

E-Mail: bp.redaktion@fachverlag.de<br />

Redaktion Düsseldorf /<br />

Redaktionsassistenz<br />

Corinna van der Eerden / Sylvia Braun<br />

Tel.: 02 <strong>11</strong> / 887-1435<br />

E-Mail: bp.redaktion@fachverlag.de<br />

Produktmanagement<br />

Elke Hartmann<br />

Tel.: 02 <strong>11</strong> / 887-1470<br />

E-Mail: e.hartmann@fachverlag.de<br />

Verlag<br />

Steffen Zimmermann, Chefspezialist Risikocontrolling eines<br />

Kreditinstituts in München<br />

w Wenn bei den Banken die Gewinne einbrechen<br />

und in den Bilanzen massive Abschreibungen zu<br />

verkraften sind, werden traditionell die Kostensenkungsprogramme<br />

aktiviert. Damit schreitet die<br />

Industrialisierung des Bankgewerbes weiter voran.<br />

Die Prozess- und Kostenoptimierung durch Outsourcing<br />

ist daher auch stets eines der Hauptthemen<br />

auf den Vorstandsetagen der Finanzbranche.<br />

526 Professionelles Pricing:<br />

Verminderung der Margenerosion<br />

Jörg Ludewig, Hamburger Sparkasse | Dr. Georg Wübker,<br />

Simon – Kucher & Partners Strategy & Marketing Consultants |<br />

Dr. Jan Engelke, Simon – Kucher & Partners.<br />

w Die Preise von Bankprodukten und -dienstleistungen<br />

geraten unter Druck. Die Ursachen für diesen<br />

Preis- und Angebotsdruck sind vielfältig. Die Branche<br />

hat sich bislang nicht ausreichend dem nach<br />

Philip Kotler vierten Marketingparameter gewidmet.<br />

Die Auseinandersetzung mit der Leistung und dem<br />

fairen Preis wurde bislang insbesondere im Vertrieb<br />

unterdrückt oder umgangen. Wer dagegen die Kunst<br />

der richtigen Preissetzung beherrscht, perfektioniert<br />

die Kunst des Verkaufens, bedient seine Kunden auf<br />

Dauer und in der Gesamtheit fairer und verhindert<br />

die Erosion der Margen im Bankgeschäft.<br />

IMPRESSUM<br />

Geschäftsführung<br />

Johannes Höfer, Dr. Michael Stollarz<br />

Objektleitung<br />

andreas Walter<br />

Gesamtanzeigenleitung<br />

Sandro Cristofoli<br />

Anzeigenleitung<br />

Regina Hamdorf<br />

Ad Sales & Management<br />

Jochen kolb<br />

Tel.: 02 <strong>11</strong> / 8 87-14 93<br />

Fax: 02 <strong>11</strong> / 8 87-15 08<br />

Kontakt<br />

Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH<br />

kasernenstr. 67, 40213 Düsseldorf<br />

Postfach 10 <strong>11</strong> 02, 40002 Düsseldorf<br />

Tel.: 02 <strong>11</strong> / 88 70, Telex 172 <strong>11</strong> 308 hblverl<br />

Redaktion: 02 <strong>11</strong> / 8 87 28 03<br />

Kundenservice<br />

Tel. Inland 0800 / 000 1637 ( gebührenfrei)<br />

Fax Inland 0800 / 000 2959 (gebührenfrei)<br />

Tel. ausland 0049 / 2<strong>11</strong> – 887 – 3670<br />

Fax ausland 0049 / 2<strong>11</strong> – 887 – 3671<br />

Leserservice E-Mail: bp.leserservice@vhb.de<br />

Anschrift<br />

Fachverlag kundenservice<br />

Berner Str. 2<br />

97084 Würzburg<br />

Postfach 92 54, 97092 Würzburg<br />

SERVICE<br />

530 BankPartner<br />

532 Rezensionen<br />

535 Personalia<br />

Bankverbindung<br />

Dresdner Bank aG, Düsseldorf (anzeigen / abo)<br />

BLZ 300 800 00, kto-nr. 212 665 500<br />

Kooperationspartner<br />

Finanz Colloquium Heidelberg GmbH, Plöck 32a<br />

69<strong>11</strong>7 Heidelberg; Tel.: 0 62 21 / 60 18 – 62<br />

Fax: 0 62 21 / 60 18 – 63<br />

E-Mail: info@FC-Heidelberg.de<br />

www.FC-Heidelberg.de<br />

ISSN 1861-4884<br />

Internet<br />

www.bankpraktiker.de<br />

E-Mail: bp.redaktion@fachverlag.de<br />

<strong>BankPraktiker</strong> erscheint monatlich<br />

Bezugspreise<br />

Einzelheft 23 €; zzgl. 0,95 € Versandkosten.<br />

Jahresvorzugspreis Inland 210 € inkl. MwSt.<br />

zzgl. 12 € Versand kosten. abo für Studenten und<br />

Teilnehmer an kursen zur Vorbereitung auf das<br />

Steuerberater- und Wirtschaftsprüferexamen<br />

(gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung)<br />

jährlich <strong>11</strong>1 €; inkl. MwSt. einschl. Versandkosten.<br />

auslandsabonnement jährl. 210 €<br />

(angaben zu MwSt. und Versandkosten im<br />

ausland erhalten Sie im Internet unter:<br />

www.fachverlag.de/bezugspreise).<br />

Im kombi-abo mit der Monatszeitschrift FInanZ<br />

BETRIEB Inland 426 € inkl. MwSt. zzgl. 24 €<br />

530-536<br />

Versandkosten. auslands-kombi-abonnement<br />

mit der Monatszeitschrift FInanZ BETRIEB 426 €<br />

(angaben zu MwSt. und Versandkosten im ausland<br />

unter: www.fachverlag.de/bezugspreise).<br />

abonnementskündigungen sind nur mit einer<br />

Frist von 21 Tagen zum Ende des berechneten<br />

Bezugszeitraums möglich. Im Fall höherer Gewalt<br />

(Streik oder aussperrungen) besteht kein<br />

Be lieferungs- oder Entschädigungsanspruch.<br />

<strong>BankPraktiker</strong> wird sowohl im Print als auch auf<br />

elektronischem Weg (z. B. Datenbank, CD-ROM<br />

etc.) vertrieben. nachdruck und Vervielfältigung<br />

jeder art sind nur mit Genehmigung des Verlags<br />

zulässig.<br />

Layout und Produktion<br />

S3 aDVERTISInG kG<br />

newspaper & magazine experts<br />

Bilker allee 216, 40215 Düsseldorf<br />

E-Mail: experts@s3-advertising.com<br />

Werk 2 Print & Medien konstanz GmbH<br />

Medienhaus Südkurier<br />

Max-Stromeyer-Str. 180<br />

78467 konstanz<br />

Für anzeigen gilt Preisliste nr. 3 vom 01.01.<strong>2008</strong>.<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

483


Aktuell<br />

Anlage<br />

Broschüre zur Besteuerung<br />

von Alterseinkünften<br />

w Seit 2005 ist die Besteuerung von Alterseinkünften<br />

neu geregelt. Umfassende<br />

Informationen zu dem Thema enthält die<br />

Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen<br />

zum Steuerrecht“, die gerade in<br />

einer neuen Auflage erschienen ist. Die<br />

Broschüre gibt einen Überblick über die<br />

aktuellen Regelungen und erläutert die<br />

wesentlichen Auswirkungen.<br />

Die Broschüre ist Teil eines umfassenden<br />

Informationsangebots der Deutschen<br />

Rentenversicherung zur Besteuerung<br />

von Alterseinkünften. £<br />

mehr dazu unter:<br />

www.deutsche-rentenversicherung.de<br />

Anlage, Recht<br />

Kollektivverträge oder<br />

Verschaffung von Versicherungsschutz<br />

– statt Vermittlung<br />

w Versicherungsvermittlung – so die<br />

gesetzliche Norm – ist die Vermittlung<br />

eines Versicherungsvertrags zwischen<br />

einem Vertragsschließenden – dem<br />

sog. Versicherungsnehmer – und dem<br />

Versicherer. Genau gegenüber dem<br />

Versicherungsnehmer bestehen die Informationspflichten<br />

des Vermittlers wie auch<br />

des Versicherers. Wer aber gar nicht Versicherungsnehmer<br />

wird, gegenüber dem<br />

liegt auch keine Versicherungsvermittlung<br />

vor. Damit entfallen alle Voraussetzungen<br />

– gewerberechtliche Erlaubnis, Haftpflichtschutz,<br />

Informationspflichten – die ein<br />

Vermittler erfüllen müsste.<br />

Keine Vermittlung im Sinne der<br />

Gewerbeordnung ist die Arbeitnehmerberatung<br />

in der bAV, die Anwerbung<br />

von zu versichernden Personen zur<br />

Anmeldung für Gruppenversicherungen<br />

sowie die sonstige Verschaffung von<br />

Versicherungsschutz über Dritte, die<br />

Versicherungsnehmer werden, in deren<br />

Auftrag.<br />

484 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vereine, die auf Veranlassung von Versicherern,<br />

Vermittlern, Supermarktketten<br />

oder Banken gegründet werden, um<br />

z. B. die Mitglieder des „Kundenclubs“<br />

zu versichern, bieten die Möglichkeit,<br />

sich ohne Vermittlererlaubnis und außerhalb<br />

der Versicherungsvermittlung zu<br />

bewegen. Durch den Abschluss eines<br />

Kollektivvertrags zwischen dem Verein<br />

und dem staatlich beaufsichtigten<br />

Versicherer – oder einer Vielzahl von<br />

Versicherern – meist nach einem der<br />

Aufsichtsbehörde vorgelegten offiziellen<br />

Kollektivvertragsmuster des<br />

Versicherers – bewegt man sich automatisch<br />

im Rahmen der aufsichts- und<br />

vertragsrechtlichen Zulässigkeit. Die<br />

Prämienzahlungspflicht – normale Einzelversicherungsprämie<br />

abzgl. eines<br />

Gruppenrabatts – kann ausschließlich<br />

den Versicherten treffen.<br />

Wer andere in eigenem Namen versichert<br />

– und dafür ein Entgelt nimmt – ist<br />

ebenfalls kein Vermittler. Dieses Modell<br />

ist z. B. bei Restschuldversicherungen,<br />

die von Banken angeboten werden,<br />

mit der Versicherungsaufsicht ausdiskutiert<br />

– der Begriff heißt „Verschaffung<br />

von Versicherungsschutz“. Meist liegen<br />

hier auch Rahmenverträge mit dem Versicherer<br />

vor, die die Modalitäten genauer<br />

regeln. Auch bei der Verschaffung von<br />

Versicherungsschutz für Ausländer<br />

bzw. Expatriates ist dies ein eingeführtes<br />

Modell. Der Versicherte wird auch<br />

hier kein Vertragspartner des Versicherers,<br />

also kein Versicherungsnehmer.<br />

Vorteil gegenüber der Gruppenversicherung<br />

ist: mit welchen Aufschlägen<br />

zu der von ihm zu bezahlenden Versicherungsprämie<br />

Verein, Bank oder sonstiger<br />

Gewerbetreibender, der die Verschaffung<br />

von Versicherungsschutz anbietet,<br />

sein Entgelt hierfür gegenüber der Originalprämie<br />

kalkuliert, steht in seinem<br />

Ermessen. Und: weder über diese interne<br />

Kalkulation wie über die Kosten in der<br />

Versicherungsprämie ist er zur Auskunft<br />

verpflichtet.<br />

So lässt sich Versicherungsschutz über das<br />

Supermarktregal oder den Bankschalter<br />

verkaufen – ohne je in Konflikt mit Ver-<br />

mittlerpflichten zu geraten. Der Kunde<br />

bezahlt an der Kasse und wird Mitglied<br />

im Kundenclub der Marktkette. Gleichzeitig<br />

meldet er sich beim Kundenclub<br />

zu der beabsichtigten Versicherung an.<br />

Versicherungsnehmer dieser ist der<br />

Kundenclub, der Kunde wird nicht Versicherungsnehmer<br />

und das Ganze ist<br />

nun auch keine Versicherungsvermittlung<br />

mehr. Entsprechende Zulassungen<br />

und Beratungspflichten erübrigen sich –<br />

beraten werden darf zum angebotenen<br />

Versicherungsschutz dennoch.<br />

Für Gewerbetreibende, die eine einfachere<br />

Alternative zu den Pflichten<br />

eines Versicherungsvermittlers suchen<br />

oder sich die Zulassungsvoraussetzungen<br />

samt Verfahren sparen möchten, bietet<br />

sich hier ein Ausweg, der den Kunden<br />

sogar Prämienvorteile geben kann. Im<br />

Massengeschäft kann der Vertrieb von<br />

Versicherungsschutz im Kundeninteresse<br />

ohne Berücksichtigung erschwerender<br />

gesetzlicher Vorschriften vereinfacht, kundenorientiert<br />

und sachgemäß gestaltet<br />

werden. £<br />

Peter Schramm, Aktuar, Dipl.-Mathematiker<br />

und Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt,<br />

MBA<br />

Vorstand<br />

Bank des Jahres<br />

Konferenz und Gala <strong>2008</strong><br />

w Baden bei Wien war am 18.09.<strong>2008</strong><br />

einmal mehr ein Mittelpunkt der Banken-<br />

und Finanzbranche. Denn bereits zum<br />

fünften Mal lud der Consulter emotion<br />

banking® zur glamourösen victor<br />

Gala, auf der 500 Gäste aus dem gesamten<br />

deutschsprachigen Raum unter<br />

dem Motto „orange passion“ hautnah<br />

die spannende Kür der besten Banken<br />

erlebten.<br />

Unter dem markanten Namen victor<br />

hat das auf Banken, Sparkassen und<br />

Finanzdienstleister spezialisierte Consulting-Unternehmen<br />

emotion banking<br />

aus Österreich ein vielfältiges Werkzeug<br />

für Bankprofis etabliert. victor erfüllt drei


Funktionen: Als Standortanalyse liefert er<br />

eine maßgeschneiderte, aussagestarke<br />

Stärken und Potenzialanalyse inklusive<br />

internationaler und sektorunabhängiger<br />

Benchmarks. Darüber hinaus nutzen<br />

zahlreiche Banken victor als Steuerungssystem,<br />

das zeigt, welche Dynamik in der<br />

Bank herrscht und in welchen Bereichen<br />

des Managements Fortschritte erzielt<br />

werden.<br />

<strong>2008</strong> ging die fünfte victor Gala über die<br />

Bühne. Auf dem Weg zum Siegespodest<br />

werden die Banken, die victor nutzen,<br />

einer umfangreichen und profunden<br />

Analyse unterzogen, in deren Rahmen<br />

sie vor allem von detaillierten und ganzheitlichen<br />

Ergebnissen profitieren. Die<br />

Erfolgreichsten unter den Banken werden<br />

im Anschluss durch ein Scoringverfahren<br />

bewertet. Auf Basis des Scorings werden<br />

die zwei besten Banken zur Auszeichnung<br />

nominiert und in anonymisierter Form<br />

von einer namhaften Expertenjury der<br />

jeweilige Sieger gekürt.<br />

Auch <strong>2008</strong> gab es wieder fünf Sieger in<br />

den Hauptkategorien Strategie, Führung,<br />

Mitarbeiter, Kunde und Unternehmenskultur.<br />

Zum ersten Mal in der Geschichte<br />

des victor ging der Gesamtsieger in keiner<br />

der fünf Kategorien als bester hervor,<br />

überzeugte aber durch eine ausgezeichnete<br />

Gesamtperformance. Die Bank<br />

des Jahres <strong>2008</strong>: Volksbank Südburgenland.<br />

Die Sonderkategorie „innovativste<br />

Bank“ entschied die Volksbank Mittweida<br />

für sich.<br />

Über den Preis in der Kategorie „Strategie“<br />

freute sich die Raiffeisenbank<br />

Region Ried im Innkreis. In der Kategorie<br />

„Mitarbeiter“ ging die Sparkasse<br />

Reutte als erste durchs Ziel. Beim Thema<br />

„Führung“ führte kein Weg an der Sparkasse<br />

Kremstal-Pyhrn vorbei. In der<br />

Kategorie „Unternehmenskultur“ konnte<br />

die Sparda-Bank Hessen voll überzeugen<br />

und in der Kategorie „Kunde“ sicherte<br />

sich die Volksbank Tullnerfeld den ersten<br />

Platz. £<br />

mehr dazu unter:<br />

www.victorgala.com, www.bankdesjahres.com<br />

Anlage<br />

Jugendkampagne der<br />

Deutschen Rentenversicherung<br />

w Der Rentenblicker, die Jugendinitiative<br />

der Deutschen Rentenversicherung,<br />

ist in den Schulen angekommen. Seit dem<br />

Start der Initiative vor einem Jahr wurden<br />

insgesamt 320.000 Unterrichtshefte und<br />

Broschüren zum Rentenblicker von Schulen<br />

bestellt. Auch das Jugendportal www.<br />

rentenblicker.de ist eine wichtige Adresse<br />

zur Altersvorsorge geworden: Monatlich<br />

nutzen mehrere Tausend Besucher das<br />

Angebot aus Information, Interaktivität<br />

und Service. Die Zahlen sprechen dafür,<br />

dass es gerade bei Jugendlichen einen<br />

hohen Informationsbedarf zu Fragen der<br />

Alterssicherung gibt.<br />

Der Rentenblicker informiert unabhängig<br />

und neutral über die gesetzliche<br />

Rentenversicherung und Fragen der zusätzlichen<br />

Altersvorsorge. Er zeigt vor allem,<br />

was die gesetzliche Rentenversicherung<br />

jungen Menschen heute schon bieten<br />

kann – etwa Erwerbsminderungsrenten,<br />

Waisenrenten und Rehabilitation. Auch<br />

Fragen der zusätzlichen Altersvorsorge<br />

werden behandelt, um junge Menschen<br />

bei einer eigenverantwortlichen Lebensplanung<br />

zu unterstützen.<br />

Kern der Initiative ist das Internetportal<br />

mit Informationen, die sich an Lebenssituationen<br />

der Jugendlichen wie Schule,<br />

Ausbildung oder Wehr- / Zivildienst orientieren.<br />

Daneben gibt es eine Broschüre,<br />

in der Informationen zur Alterssicherung<br />

jugendgerecht aufbereitet sind, sowie<br />

Unterrichtsmaterialien für Schulen. Umfragen,<br />

E-Cards oder Interviews erleichtern<br />

den Einstieg ins Thema Altersvorsorge.<br />

Der Rentenblicker kommt auch in die<br />

Schulen. Lehrerinnen und Lehrer können<br />

Unterrichtsmaterial kostenlos über das<br />

Internet bestellen. Außerdem stehen für<br />

den Unterricht Fachleute der Deutschen<br />

Rentenversicherung zur Verfügung. £<br />

mehr dazu unter:<br />

www.rentenblicker.de<br />

Anlage<br />

Finanzkrise:<br />

Umfrage macht Hoffnung<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Aktuell<br />

w Viele Deutsche setzen trotz der aktuellen<br />

Finanzkrise weiterhin auf ihre Bank.<br />

Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie<br />

der Kölner Unternehmensberatung Grass<br />

Roots Performance GmbH vom 08.10.<strong>2008</strong>.<br />

Ein Großteil der Befragten glaubt weiterhin<br />

an die Beratung ihrer Bank. Lediglich<br />

17 % haben ihr Vertrauen verloren. Knapp<br />

die Hälfte hat bislang darauf verzichtet,<br />

sich aktiv auf die Krise vorzubereiten.<br />

Die Umfrage der Grass Roots Performance<br />

belegt, dass die deutschen Verbraucher<br />

ihr Vertrauen in die Finanzinstitute trotz<br />

täglicher Hiobsbotschaften aus den<br />

Medien nicht verloren haben. Lediglich<br />

ein Viertel der unter 29-Jährigen erwartet<br />

finanzielle Verluste in den kommenden<br />

sechs Monaten. Nur 16% planen, ihren<br />

Konsum einzuschränken. Und das, obwohl<br />

die meisten Verbraucher mit einer lang<br />

anhaltenden Krise rechnen: Über die<br />

Hälfte der Befragten glaubt nicht an eine<br />

Beruhigung der Märkte innerhalb der kommenden<br />

zwei Jahre.<br />

Trotz der Vielzahl an Aspekten geben ca.<br />

drei Viertel der Befragten an, befriedigend<br />

bis ausgezeichnet über die Krise informiert<br />

zu sein. Auch hier kommen die Banken<br />

gut weg: Nur 26% der Befragten sind<br />

der Meinung, ihre Bank müsse für mehr<br />

Transparenz sorgen. Bei den Verbraucherzentralen<br />

(50%) und der Regierung (61%)<br />

sehen die Befragten hingegen erheblich<br />

mehr Informationsbedarf.<br />

Für die Studie wurden 1.626 Personen<br />

im Alter zwischen 18 und 80 Jahren<br />

befragt. £<br />

Anlage, Recht, Handel<br />

Referentenentwurf für ein<br />

Schuldverschreibungsgesetz<br />

w Das Bundesministerium der Justiz hat<br />

kürzlich einen Referentenentwurf für ein<br />

Schuldverschreibungsgesetz veröffentlicht.<br />

485


Aktuell<br />

Dem sind zwei Diskussionsentwürfe aus<br />

den Jahren 2003 und 2004 vorausgegangen.<br />

Hintergrund ist, dass die geltenden<br />

Regelungen in großen Teilen zu eng und<br />

nicht mehr praxisgerecht sind.<br />

Das Schuldverschreibungsgesetz soll<br />

zukünftig auf alle Arten von Schuldverschreibungen<br />

anwendbar sein, die<br />

deutschem Recht unterliegen (§ 1 Abs. 2<br />

SchVG-E). Auf die Art der Verbriefung<br />

kommt es dabei nicht an, sodass<br />

sowohl in einer Globalurkunde verbriefte<br />

Schuldverschreibungen erfasst<br />

sind als auch solche, über die (inhaltsgleiche)<br />

Einzelurkunden ausgestellt<br />

sind. Erfasst sein können damit z. B.<br />

Inhaberschuldverschreibungen, MTN-<br />

Anleihen, Genussscheine oder Zertifikate.<br />

Pfandbriefe sind allerdings<br />

gesetzlich vom Anwendungsbereich<br />

ausgenommen.<br />

Kernregelung des Gesetzentwurfs ist die<br />

umfassende Befugnis der Gläubiger einer<br />

Schuldverschreibung, im Rahmen einer<br />

sog. Gläubigerversammlung nachträglich<br />

einer Änderung der Emissionsbedingungen<br />

mit Wirkung für alle Gläubiger<br />

zustimmen zu können (§ 4 Abs. 1 SchVG-E).<br />

Eine solche Möglichkeit kann in der Praxis<br />

insbesondere in der Krise des Schuldners<br />

wichtig sein. So können die Gläubiger z. B.<br />

die Stundung oder den Verzicht auf vereinbarte<br />

Zinsen oder den teilweisen Verzicht<br />

auf die Hauptforderung mehrheitlich<br />

beschließen (§ 4 Abs. 2 SchVG-E). Damit<br />

können sie die Sanierung des Schuldners<br />

unterstützen und im eigenen Interesse<br />

dazu beitragen, die Insolvenz des Schuldners<br />

zu verhindern.<br />

Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf<br />

begleitende Regelungen zur Reichweite<br />

von Gläubigerbeschlüssen, zur<br />

Einberufung und Durchführung von<br />

Gläubigerversammlungen sowie zum<br />

Rechtschutz gegen Beschlüsse der Gläubigerversammlung.<br />

Offen bleibt im Gesetzentwurf allerdings<br />

die rechtlich umstrittene Frage,<br />

ob Emissionsbedingungen als Allgemeine<br />

Geschäftsbedingungen einzuordnen sind<br />

486 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

und damit der richterlichen Inhaltskontrolle<br />

gem. den §§ 305 ff. BGB unterliegen.<br />

Diese Rechtsfrage führt in der Emissionspraxis<br />

zu erheblichen Unsicherheiten<br />

und aufwendigen rechtlichen Prüfungen.<br />

Daher sollte das Schuldverschreibungsgesetz,<br />

wie in den Diskussionsentwürfen<br />

aus den Jahren 2003 und 2004 auch<br />

geschehen, hierfür einen eigenständigen<br />

Beurteilungsmaßstab festlegen, der<br />

den Besonderheiten von Emissionsbedingungen<br />

Rechnung trägt. £<br />

Dr. Thomas Preuße, Abteilungsdirektor,<br />

Bereich Kapitalmärkte, Bundesverband<br />

Öffentlicher Banken Deutschlands<br />

Kredit, Controlling<br />

Studie: Industrialisierung<br />

des Kreditgeschäfts<br />

w Die deutschen Banken setzen im traditionell<br />

margenschwachen Kreditgeschäft<br />

auf niedrigere Kosten durch effizientere<br />

Abläufe. Doch trotz aller Bemühungen<br />

sind die meisten Institute noch weit vom<br />

„Kredit von der Stange“ entfernt, wie<br />

aus der Studie „Effizienz der Kreditprozesse<br />

in deutschen Kreditinstituten“ der<br />

Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft<br />

PricewaterhouseCoopers (PwC)<br />

hervor geht. So müssen Firmenkunden bei<br />

jedem zweiten Institut länger als zehn Tage<br />

auf die endgültige Kreditfreigabe warten.<br />

Selbst im vergleichsweise unkomplizierten<br />

Geschäft mit der privaten Immobilienfinanzierung<br />

beträgt die sog. Durchlaufzeit bei<br />

30% der Banken mindestens fünf Tage.<br />

Zwar bemühen sich viele Institute,<br />

die Effizienz durch eine arbeitsteilige<br />

Organisation (Industrialisierung) der<br />

Kreditvergabe und durch Outsourcing<br />

zu erhöhen. Doch etwa jede zweite Bank<br />

erfasst ihre Kosten im Kreditgeschäft<br />

nicht systematisch über Prozesskennzahlen.<br />

Damit könne ein Großteil der<br />

Befragten gar nicht ermitteln, ob sich<br />

durch Outsourcing oder andere Organisationsmodelle<br />

Vorteile erzielen lassen. Die<br />

gewünschte Optimierung von Kreditprozessen<br />

sei dadurch bei vielen Instituten<br />

ein Blindflug, so PwC.<br />

Die Studie basiert auf Interviews mit<br />

Verantwortlichen für das Kreditgeschäft<br />

von 43 deutschen Instituten. Von diesen<br />

zählen 17 zum genossenschaftlichen, 16<br />

zum öffentlich-rechtlichen und zehn zum<br />

privaten Bankensektor.<br />

Die meisten befragten Institute wollen<br />

ihr Kreditgeschäft ausweiten. Allerdings<br />

sind die Akzente unterschiedlich. Während<br />

z. B. die öffentlich-rechtlichen Institute vor<br />

allem bei den Konsumentenkrediten (86%<br />

der Befragten) mit Zuwächsen rechnen,<br />

sagen dies nur 50% der privaten und 44%<br />

der genossenschaftlichen Institute. Demgegenüber<br />

plant in jeder der drei Säulen<br />

eine klare Mehrheit der Banken eine Ausweitung<br />

des Firmenkundengeschäfts.<br />

Um ihre Wachstumsziele zu erreichen,<br />

wollen die Befragten stark in den Vertrieb<br />

investieren. Während die Institute<br />

insgesamt mit einem minimalen Personalzuwachs<br />

in den kommenden drei<br />

Jahren rechnen, zeigen sich im Kreditgeschäft<br />

deutliche Verschiebungen. So<br />

soll der Personalbestand im Bereich Beratung<br />

und Verkauf um 3,9% zulegen, in<br />

der Bestandsverwaltung hingegen um<br />

2,4% sinken.<br />

Um die Kreditvergabe zu beschleunigen<br />

und den Arbeitsaufwand in der Verwaltung<br />

zu verringern, ist eine konsequente<br />

IT-Unterstützung unerlässlich. Doch nach<br />

wie vor setzen nur wenige Institute<br />

durchgängig Standardsoftware ein, die<br />

die Bearbeitung eines Kredits vom Antrag<br />

bis zu einer möglichen Problembearbeitung<br />

(Workout) ermöglicht. Eine sog.<br />

„elektronische Kreditakte“ haben mittlerweile<br />

57% der Befragten, allerdings<br />

planen weitere 25% deren Einführung.<br />

Damit kann ein Kredit jederzeit und an<br />

jedem Ort abgerufen und bearbeitet<br />

werden, Verzögerungen durch Transport-<br />

und Liegezeiten entfallen.<br />

Zur Kostensenkung setzen viele Institute<br />

auf einen effizienteren Personaleinsatz<br />

durch Industrialisierung: Ein Mitarbeiter<br />

ist nicht mehr für die gesamte<br />

Kreditvergabe zuständig, sondern bearbeitet<br />

nur einzelne, genau abgegrenzte


Aufgaben. Wie die Studie zeigt, haben<br />

industrialisierte Banken im Kreditgeschäft<br />

deutliche Vorteile. So bewältigen 25% der<br />

Institute mit einer stark arbeitsteiligen<br />

Organisation die Kreditbearbeitung in<br />

der privaten Baufinanzierung in weniger<br />

als einer Stunde, 75% benötigen eine bis<br />

fünf Stunden.<br />

Ist hingegen ein Mitarbeiter für mehrere<br />

Aufgaben oder sogar den gesamten<br />

Vergabeprozess zuständig, verlängert<br />

sich die Bearbeitungszeit deutlich.<br />

Knapp die Hälfte der Institute mit einer<br />

„generalistischen“ Arbeitsorganisation<br />

braucht fünf bis 24 Stunden für die<br />

Bearbeitung eines privaten Immobilienkredits,<br />

52% benötigen mindestens<br />

eine Stunde. In weniger als einer Stunde<br />

schafft es kein Institut.<br />

Effizienzvorteile für industrialisierte<br />

Banken zeigt auch der Vergleich der von<br />

jedem Mitarbeiter betreuten Kreditengagements.<br />

So bearbeiten bei <strong>11</strong>% der<br />

industrialisierten Institute die Beschäftigten<br />

im Durchschnitt mehr als 1.000<br />

Firmenkundenkredite – eine Quote, die<br />

keine der nicht-industrialisierten Banken<br />

erreicht.<br />

Gut die Hälfte der befragten Institute<br />

(55%) hat im Kreditgeschäft zumindest<br />

Teilprozesse an externe Dienstleister ausgelagert.<br />

Das Outsourcing bringt aber<br />

nicht automatisch Effizienzgewinne. Zwar<br />

verhilft es durchschnittlich zu kürzeren<br />

Bearbeitungszeiten und damit zu einer<br />

Reduktion von Mitarbeiterkapazitäten.<br />

Diese schlagen sich jedoch nicht in<br />

vollem Umfang auf die Durchlaufzeit<br />

nieder. Rd. 82% der Institute, die Teilprozesse<br />

ausgelagert haben, erreichen<br />

in der Baufinanzierung eine Durchlaufzeit<br />

von ein bis fünf Tagen gegenüber<br />

65% der Institute ohne ausgelagerte<br />

Bearbeitungsschritte. Lange Durchlaufzeiten<br />

von mehr als zehn Tagen gibt es<br />

hingegen sowohl mit Outsourcing (9%)<br />

als auch ohne (10%). Obwohl also insgesamt<br />

schnellere Bearbeitungszeiten<br />

durch eine Auslagerung von Teilprozessen<br />

erreicht werden können, zehren<br />

neutralisierende Effekte, wie z. B. die Ver-<br />

längerung der Transportzeiten, diesen<br />

Vorteil bei den Durchlaufzeiten größtenteils<br />

wieder auf.<br />

Die Auslagerung von Arbeitsschritten ist<br />

auch nicht unbedingt mit einer besseren<br />

Auslastung der Stammbelegschaft<br />

verbunden. So erreichen zwar 74% der<br />

Institute, die Prozesse ausgelagert haben,<br />

mehr als 1.000 Engagements je Mitarbeiter<br />

(andere: 32%). Allerdings kehrt sich<br />

die Rangfolge am „unteren Rand“ um: Bei<br />

13% der Banken mit Outsourcing bearbeiten<br />

Beschäftigte im Durchschnitt weniger<br />

als 100 Kreditfälle, jedoch trifft dies nur<br />

auf fünf Prozent der Banken ohne ausgelagerte<br />

Prozesse zu.<br />

Laut PwC würden offenbar viele Institute<br />

den Vorbereitungs- und Kontrollaufwand<br />

bei der Zusammenarbeit mit externen<br />

Dienstleistern unterschätzen. Auffallend<br />

sei in diesem Zusammenhang, dass jedes<br />

fünfte Institut die Arbeit des Dienstleisters<br />

nur im Revisionsfall, nicht aber regelmäßig<br />

überprüft. £<br />

mehr dazu unter:<br />

www.pwc.de/de/financial-services<br />

IT<br />

Kreditinstitute befürchten<br />

Konkurrenz durch unabhängige<br />

Internetplattformen<br />

w Drei Viertel der Entscheider in deutschen<br />

Banken befürchten, dass ihnen<br />

branchenfremde Wettbewerber Marktanteile<br />

abnehmen. Insbesondere das<br />

Geschäftsfeld Services für private<br />

Bankkunden könnte schon bald die<br />

Aufmerksamkeit führender Internetplattformen<br />

auf sich ziehen. Die deutschen<br />

Kreditinstitute tun sich selbst derzeit<br />

schwer, ihre Privatkunden mit neuen<br />

Mehrwertdiensten per Internet oder<br />

Handy zu begeistern. Dabei will jedes<br />

fünfte Institut mit neuen Produkten und<br />

Serviceangeboten wachsen. Das sind die<br />

Ergebnisse der Studie Branchenkompass<br />

<strong>2008</strong> Kreditinstitute von Steria Mummert<br />

Consulting in Zusammenarbeit mit dem<br />

F.A.Z.-Institut.<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Aktuell<br />

Neue Serviceideen bieten sich insbesondere<br />

für Kunden an, die gleichzeitig<br />

mehrere Konten bei verschiedenen<br />

Instituten führen. Der Grund: Immer<br />

häufiger suchen sich Kunden außerhalb<br />

ihrer Hausbank verschiedene<br />

Konten, Geldanlagen und Finanzierungen,<br />

die miteinander koordiniert<br />

werden müssen. Im Schnitt verfügen<br />

die Deutschen bereits über mehr als<br />

1,8 Bankverbindungen – Tendenz steigend.<br />

Die Fähigkeit, verschiedene<br />

Bankverbindungen von Kunden in einer<br />

Plattform zusammenzuführen, eröffnet<br />

Marktnischen für neue Anbieter<br />

außerhalb der traditionellen Finanzwirtschaft.<br />

Innovative Internetplattformen, die<br />

dieses leisten, sind zurzeit in den USA<br />

sehr gefragt: Sie bieten ihren Kunden mit<br />

einem einzigen Online-Passwort jederzeit<br />

institutsübergreifenden Zugang zu<br />

allen Konten und liefern Instrumente für<br />

das Cash Management für Privatkunden<br />

gleich mit. Die Plattformen ermöglichen<br />

den Kunden eine genaue Übersicht über<br />

<strong>Ausgabe</strong>n und Einnahmen, eine entsprechende<br />

Planung und die integrierte<br />

Abwicklung des Zahlungsverkehrs über<br />

unterschiedliche Banken.<br />

Kunden deutscher Banken müssen derzeit<br />

noch Softwareprogramme kaufen<br />

oder herunterladen, um ihre Konten,<br />

Kredite und Geldanlagen zu verwalten.<br />

Dabei wäre der Aufwand für die Institute<br />

vergleichsweise gering, wenn sie einen<br />

derartigen Service direkt online anbieten<br />

würden.<br />

Um auf dem deutschen Bankenmarkt<br />

erfolgreich zu sein, müssen solche<br />

Online-Dienstleistungen neben dem<br />

Bequemlichkeitsaspekt auch dem Thema<br />

Sicherheit Rechnung tragen. Deutsche<br />

Bankkunden legen deutlich mehr Wert<br />

auf Sicherheitsaspekte als z. B. Kontoinhaber<br />

in den USA. Nur wenn sich die<br />

Bankkunden hierzulande durch wirksame<br />

Mechanismen wirklich sicher<br />

fühlen, werden sie Zahlungs- und Cash-<br />

Management- Funktionen im Internet<br />

nutzen. £<br />

487


Neue Studien<br />

Kredit, Recht<br />

Bedeutung und Management<br />

von Financial Covenants<br />

Financial Covenants erleben ein Comeback.<br />

Zu diesem Ergebnis kommt die<br />

Studie „Bedeutung und Management von<br />

Financial Covenants“ von Roland Berger<br />

Strategy Consultants.<br />

Comeback der Financial Covenants<br />

Covenants definieren vertraglich ausgehandelte<br />

Mindestanforderungen an die<br />

wirtschaftliche und finanzielle Situation<br />

bzw. Entwicklung eines Kreditnehmers.<br />

Werden sie nicht eingehalten, hat der<br />

Gläubiger je nach Vertragsausgestaltung<br />

das Recht auf eine Zinsanpassung, Nachbesicherung<br />

oder Kreditkündigung.<br />

Bis vor etwa einem Jahr führten Financial<br />

Covenants angesichts des Booms bei<br />

kreditfinanzierten Firmenübernahmen<br />

(LBOs) sowie des starken Wettbewerbs<br />

um Fremdkapitalfinanzierungen eher ein<br />

Schattendasein: Um gegenüber neuen Mitspielern<br />

bei Kreditfinanzierungen nicht<br />

ins Hintertreffen zu geraten, verzichteten<br />

vor allem in den Vereinigten Staaten<br />

viele Kreditinstitute auf vertragliche Gläubigerschutzmechanismen<br />

in Form von<br />

Covenants oder behandelten diese sehr<br />

lax (Covenant Lite).<br />

Die massiven Verluste der Banken im<br />

Zuge der globalen Kreditkrise hatten<br />

jedoch eine drastische Neubepreisung<br />

von Ausfallrisiken, den verschärften Einsatz<br />

von Gläubigerschutzinstrumenten<br />

und z. T. pauschale Kreditrestriktionen<br />

zur Konsequenz.<br />

Auch die Unternehmensfinanzierung<br />

in Deutschland leidet unter einer zunehmend<br />

restriktiven Vergabe von Krediten.<br />

Prekär macht dies die Lage insofern, als der<br />

(klassische) Bankkredit insbesondere für<br />

mittelständische Unternehmen nach wie vor<br />

die Hauptfinanzierungsquelle darstellt. Der<br />

Risikoscheu von Banken und einer daraus<br />

resultierenden Finanzmittelverknappung<br />

kann jedoch durch den Einsatz von Gläu­<br />

488 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Abbildung 1: Aktuelle Bedeutung und Entwicklung von Covenants1) Abbildung 1: Aktuelle Bedeutung und Entwicklung von Covenants1) bigerschutzinstrumenten wie Financial<br />

Covenants entgegengewirkt werden.<br />

Rahmen und wichtigste Ergebnisse<br />

der Studie<br />

Aufgrund dieser aktuellen Situation hat<br />

Roland Berger Strategy Consultants ca. 100<br />

Führungskräfte bei mehr als 20 deutschen<br />

Kreditinstituten zur Rolle von Financial<br />

Covenants im Rahmen der Unternehmensfinanzierung<br />

befragt. Die Studie gibt<br />

Aufschluss u. a. über folgende Fragen:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Wie werden Financial Covenants thematisch<br />

abgegrenzt und welche Arten<br />

kommen zum Einsatz?<br />

Welche Konsequenzen können Covenant-Brüche<br />

haben?<br />

Welche wesentlichen Aspekte sind bei<br />

der Festlegung von Financial Covenants<br />

sowie beim Management von Covenant-<br />

Verletzungen zu beachten?<br />

Die Kernergebnisse der Befragung lassen<br />

sich in acht Punkten zusammenfassen:<br />

1.<br />

2.<br />

Bedeutung von Covenants Trend zu strengeren Covenants<br />

Weniger<br />

wichtig<br />

13%<br />

56%<br />

Wichtig<br />

1) In Prozent der Nennung<br />

31%<br />

Sehr<br />

wichtig<br />

Die Befragten messen Financial Covenants<br />

aktuell eine hohe Bedeutung<br />

bei (Abb. 1). Insbesondere bei LBO-<br />

Transaktionen und bei der Finanzierung<br />

mittelständischer Unternehmen ist<br />

eine Tendenz zu strengeren Varianten<br />

festzustellen.<br />

Die Relevanz von Financial Covenants<br />

in Kreditverträgen steigt mit zunehmendem<br />

Ausfallrisiko.<br />

Allgemein<br />

Bei LBO-Transaktionen<br />

Bei Transaktionen mit (internationalen)<br />

Großunternehmen<br />

Bei Transaktionen mit KMUs<br />

21%<br />

33%<br />

28%<br />

67%<br />

60%<br />

40%<br />

79%<br />

72%<br />

Strengere Covenants Weniger strengere Covenants<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

Quelle: Roland Berger<br />

Covenants werden größtenteils kreditnehmerspezifisch<br />

festgelegt, wobei<br />

insbesondere das Finanzierungsinstrument,<br />

das Geschäftsmodell sowie die<br />

Branche des Unternehmens berücksichtigt<br />

werden.<br />

Es dominieren Covenants zu Ertrags­<br />

und Cash­flow­Kennzahlen<br />

(insbesondere EBITDA Interest Cover,<br />

Debt Service Cover Ratio) (Abb. 2 auf<br />

S. 489).<br />

Funktionalität, Praktikabilität und Robustheit<br />

der eingesetzten Covenants<br />

sind wichtige Einflussgrößen bei der<br />

Festlegung.<br />

Nach vorherrschender Meinung<br />

schränken Financial Covenants den<br />

strategischen Handlungsspielraum<br />

des Kreditnehmers kaum ein.<br />

Financial Covenants werden mehrheitlich<br />

auf vierteljährlicher Basis<br />

überwacht.<br />

Covenant-Verletzungen führen i. d. R.<br />

zu einer Verteuerung der Kreditkonditionen<br />

sowie zur Einbindung<br />

externer Berater (insbesondere von<br />

Unternehmensberatungen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften)<br />

(Abb. 3<br />

auf S. 489).<br />

Vorgehen bei der Implementierung<br />

von Covenants<br />

Im Rahmen der Studie von Roland Berger<br />

Strategy Consultants wird ein Fünf-<br />

Phasen-Modell zur Implementierung von<br />

Covenants aufgezeigt:


1.<br />

2.<br />

Am Beginn des Prozesses steht die<br />

Analyse der Branchen- und Markt-<br />

besonderheiten des Schuldnerunternehmens.<br />

Auf Basis dieser Erkenntnisse ist im<br />

nächsten Schritt der Business Plan des<br />

Unternehmens – also die integrierte<br />

GuV-, Bilanz- und Cash-flow-Planung des<br />

Managements (Management Case) für<br />

die nächsten drei bis fünf Jahre – detailliert<br />

zu prüfen und ggf. zu revidieren.<br />

Abbildung 2: Relevanz ausgewählter Financial Covenants2) Abbildung 2: Relevanz ausgewählter Financial Covenants2) Relevanz von Financial Covenants<br />

(1 = hoch, 4 = niedrig)<br />

1 2 3 4<br />

7% 0%<br />

EBITDA Interest Cover 61% 32%<br />

Debt Service Cover Ratio 52% 39%<br />

Leverage Ratio 56% 27%<br />

Debt Equity Ratio 32% 39% 25%<br />

0%<br />

<strong>11</strong>%<br />

Andere 56% 33%<br />

Beschreibung<br />

z.B. absolute absolute<br />

Andere =<br />

Eigenkapitalhöhe<br />

Absolute (kumulative)<br />

Capex Limit =<br />

Investitionsobergrenze<br />

2) Anteil der Nennungin Prozent nach Bedeutung je Financial Covenant Quelle: Roland Berger<br />

4%<br />

<strong>11</strong>%<br />

Capex Limit 34% 39% 16%<br />

<strong>11</strong>%<br />

5% 4%<br />

13%<br />

Minimum EBITDA 30% 43% 16%<br />

3.<br />

4.<br />

Für den anvisierten Finanzierungsbedarf<br />

wird ein individueller<br />

Tilgungsplan erstellt, der den zeitlichen<br />

Verlauf der Kapitalrückzahlung<br />

über die gesamte Laufzeit hinweg bis<br />

zur restlosen Tilgung der Darlehensschuld<br />

abbildet.<br />

Danach wird der sog. Downside<br />

Case für den Business Plan ermittelt.<br />

Hierbei handelt es sich um ein<br />

Geschäftsentwicklungsszenario,<br />

4%<br />

Abbildung 3: Konsequenzen von Covenant-Verletzungen3) Abbildung 3: Konsequenzen von Covenant-Verletzungen3) EBITDA/IC = EBITDA<br />

EBITDA/IC =<br />

Zinsaufwand<br />

EBITDA<br />

Zinsaufwand<br />

Free Cash-�ow Cash-�ow<br />

DSCR =<br />

Jährl. Kapitaldienst<br />

Net Debt<br />

LR =<br />

EBITDA<br />

D/E = Fremdkapital<br />

D/E =<br />

Eigenkapital<br />

Fremdkapital<br />

Eigenkapital<br />

Folgen von Covenant-Verletzungen Involvierungsgrad externer Berater<br />

nach Covenant-Verletzung<br />

Kreditzinserhöhung<br />

33%<br />

Einschaltung von<br />

(externen) Beratern<br />

(Re-) Finanzierungsschwierigkeiten<br />

Negative Auswirkung auf 16%<br />

das operative Geschäft<br />

3) In In Prozent Prozent der der Nennung Nennung<br />

53%<br />

47%<br />

45%<br />

55%<br />

Ja Nein<br />

81%<br />

84%<br />

(Rechts-)<br />

Anwaltskanzleien<br />

Steuerberater<br />

20%<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

8%<br />

22%<br />

Unternehmensberatung<br />

50%<br />

Quelle: Roland Berger<br />

5.<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Neue Studien<br />

das auf im Vergleich zum Management<br />

Case ungünstigeren Annahmen<br />

beruht; auch wenn dieses Szenario<br />

eintritt, soll das Unternehmen<br />

in der Lage sein, den vereinbarten<br />

Zins- und Tilgungszahlungen nachzukommen.<br />

Im letzten Schritt werden auf Basis<br />

eines errechneten Headroom die Financial<br />

Covenants im Korridor zwischen<br />

Management Case und Downside Case<br />

festgelegt.<br />

Erfolgsfaktoren beim Management<br />

von Covenants<br />

Die Implementierung von Financial<br />

Covenants und das Verfahren im Fall<br />

eines Covenant-Bruchs sind sehr komplex.<br />

Die Studie schließt mit einer<br />

Auflistung von Erfolgsfaktoren, die im<br />

Zusammenhang mit Financial Covenants<br />

zu beachten sind: Bereits beim Festlegen<br />

von Covenants im Rahmen der Kreditvertragsverhandlungen<br />

ist darauf zu achten,<br />

dass die gewählten Klauseln die Besonderheiten<br />

der Branche, des Marktes und<br />

des Schuldnerunternehmens berücksichtigen.<br />

Zudem ist ein effektives und<br />

regelmäßiges Monitoring (i. d. R. vierteljährlich)<br />

zu installieren; eine drohende<br />

Covenant-Verletzung kann somit frühzeitig<br />

erkannt werden und es lassen sich<br />

rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten.<br />

Trotz regelmäßiger Überwachung kann<br />

es jedoch zu einer Verschlechterung der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

kommen, die ein Einhalten der Covenants<br />

unmöglich macht. Aufgrund der Tragweite<br />

eines Covenant-Bruchs und des<br />

damit einhergehenden Vertrauensverlusts<br />

empfiehlt es sich in diesem Fall,<br />

rechtzeitig den aktiven Dialog mit allen<br />

Beteiligten zu suchen. Beim Festlegen<br />

von Covenants sowie beim Management<br />

von Covenant-Verletzungen hat sich in<br />

der Praxis ein neutraler Moderator, der<br />

das Vertrauen der Banken besitzt, immer<br />

wieder als hilfreich erwiesen.<br />

Dr. Sascha Haghani, sascha_haghani@<br />

de.rolandber-ger.com und Dr. Matthias<br />

Holzamer, matthias_holzamer@de.rolandberger.com<br />

489


Neue Studien<br />

Kredit, Konto, Anlage, IT<br />

Ist Web-2.0 relevant für<br />

den Bankvertrieb?<br />

w Web-2.0 – das neue Internet ist in<br />

Deutschland angekommen. Etwas mehr<br />

als 50% der deutschen Unternehmen setzt<br />

schon heute Blogs, Wikis oder soziale<br />

Netzwerke ein, meldet der Hightech-<br />

Verband BITKOM. Ob dies auch für die<br />

Finanzdienstleister gilt, will die aktuelle<br />

ibi-Studie „Web-2.0 bei Finanzdienstleistern<br />

– Auf halber Strecke Richtung<br />

Zukunft“ auf Basis einer Befragung von<br />

76 Experten klären. Dabei wurden sowohl<br />

der interne Einsatz von Web-2.0-Anwendungen<br />

als auch deren Einsatz an der<br />

Kundenschnittstelle untersucht.<br />

Wie die Befragung ergab, gehen gegenwärtig<br />

die meisten Banken und Sparkasse<br />

sehr zurückhaltend mit dem Einsatz von<br />

Web-2.0-Anwendungen um. Insbesondere<br />

an der Kundenschnittstelle finden<br />

sich nur wenige Beispiele für den Einsatz,<br />

während unternehmensintern bereits häufiger<br />

einige Anwendungen zu finden sind.<br />

Jedoch lassen sich für die Zukunft größere<br />

Veränderungen erwarten, wie die Studie<br />

im Fazit prognostiziert.<br />

Eher RSS-Feeds und Mashups<br />

als Weblogs<br />

Im Rahmen der Umfrage gaben 36% der<br />

befragten Institute an, in ihrer Internetpräsenz<br />

auf den Einsatz von RSS-Feeds<br />

zu setzen, um das Informationsgefälle<br />

zwischen dem Institut und den Internetnutzern<br />

abzubauen und diese über<br />

neueste Entwicklungen bedarfsgerecht<br />

und „push-getrieben“ zu informieren.<br />

Auch die Einbindung von Mashups zur<br />

kundenfreundlichen Aufbereitung und<br />

Darstellung von Informationen ist bei 38%<br />

der teilnehmenden Institute bereits erfolgreich<br />

umgesetzt.<br />

Auffallend ist jedoch, dass vor allem sog.<br />

User-Content-generierende Web-2.0-<br />

Dienste, wie z. B. Communities, Weblogs<br />

etc. aufgrund der damit verbundenen<br />

Reputationsrisiken und hohen regulato-<br />

490 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Abbildung 1: Einsatz von Web-2.0-Anwendungen an der Kundenschnittstelle<br />

Mashups<br />

RSS-Feeds<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

rischen Anforderungen nur vereinzelt zur<br />

Verbesserung der Kundenbindung eingesetzt<br />

werden. So sind bei lediglich 5%<br />

der befragten Institute Weblogs etabliert,<br />

um über diesen Web-2.0-typischen Dienst<br />

eine weitere Plattform zur Kundenkommunikation<br />

anzubieten (s. Abb. 1).<br />

Große Diskrepanz zwischen Potenzialeinschätzung<br />

der Experten und<br />

tatsächlichem Einsatz<br />

Im Vergleich zwischen der Potenzialeinschätzung<br />

der teilnehmenden Experten<br />

und den derzeit installierten Web-2.0-<br />

Anwendungen auf den Webseiten der<br />

Finanzdienstleister lässt sich eine signifikante<br />

Diskrepanz feststellen. So zählen<br />

rd. ein Drittel der Befragten (32%) die<br />

Etablierung von Live-Chats zu den potenzialträchtigsten<br />

Web-2.0-Anwendungen<br />

für die nächsten fünf Jahre. Diese sollen<br />

es dem Kunden beziehungsweise Interessenten<br />

ermöglichen, schnell und<br />

unkompliziert in eine Ad-hoc-Kommunikation<br />

mit dem Institut einzutreten.<br />

Dass diese Einschätzung keinesfalls<br />

auf den derzeitigen Einsatz von Live-<br />

Chats (5%) zurückzuführen ist, zeigt<br />

Abb. 2. Auch bei Communities und Weblogs<br />

weicht die Einschätzung teilweise<br />

erheblich von der Häufigkeit der derzeit<br />

installierten Dienste ab. Dies ist Indiz<br />

dafür, dass sich die Institute der positiven<br />

38% 33% 29%<br />

36% 45% 19%<br />

Community 10% 69% 21%<br />

Tagging/<br />

Bookmarking<br />

10% 43% 48%<br />

Weblog 5% 67% 29%<br />

Livechat 5% 67% 29%<br />

Ja<br />

Nein, wir verzichten bewusst auf den Einsatz<br />

Nein, diese Möglichkeiten waren bisher nicht bekannt<br />

Quelle: ibi research <strong>2008</strong><br />

Außendarstellung derartiger Dienste<br />

durchaus bewusst sind, aber aufgrund<br />

mangelnder Erfahrung im Umgang mit<br />

Web-2.0-Diensten derzeit noch zögern,<br />

diese anzubieten.<br />

Institute investieren vorzugsweise<br />

in die Usability der Webseite<br />

Die <strong>2008</strong> zu erwartenden Investitionen in<br />

Web-2.0-Anwendungen an der Schnittstelle<br />

zum Kunden tragen zudem<br />

nicht dazu bei, die oben beschriebene<br />

Diskrepanz zwischen den Potenzialeinschätzungen<br />

und den tatsächlich<br />

installierten Web-2.0-Diensten zu verringern.<br />

Die Studie zeigt diesbezüglich,<br />

dass die teilnehmenden Institute vor<br />

allem in unkritische Dienste wie RSS-<br />

Feeds (36%), Mashups (29%), sowie<br />

Audio- und Video-Podcasts (21%) investieren,<br />

um die Benutzerfreundlichkeit der<br />

Internetpräsenz zu erweitern. Eine echte<br />

bidirektionale Kommunikation zwischen<br />

der Bank und ihren (potenziellen) Kunden,<br />

wie sie z. B. Weblogs (17%), Communities<br />

(7%) und Experten-Chats ermöglichen,<br />

lässt sich hierdurch nicht etablieren. Die<br />

Skepsis begründen die Experten vor allem<br />

in dem damit verbundenen hohen redaktionellen<br />

Aufwand, den ungeklärten<br />

Reputationsrisiken und dem schwer zu<br />

beziffernden betriebswirtschaftlichen<br />

Nutzen derartiger Angebote.


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Neue Studien<br />

Innerbetriebliche Nutzung der<br />

2.0-Dienste überwiegt<br />

Im organisationsinternen Einsatz hingegen<br />

sind User-Content abhängige Web-2.0-<br />

Anwendungen öfter installiert, um die<br />

Kommunikation und Kollaboration zwischen<br />

den Abteilungen oder einzelnen<br />

Mitarbeitern zu fördern und zu unterstützen.<br />

Bereits jedes vierte der befragten<br />

Institute (24%) baut auf ein innerbetrieblich<br />

installiertes Wiki, um Potenziale in der<br />

Informationsbereitstellung und unter-<br />

492 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

nehmensweiten Wissensarchivierung<br />

auszuschöpfen. Auch der Einsatz von Mitarbeiter-Weblogs<br />

findet zunehmend Einzug in<br />

die innerbetrieblichen Informationssysteme<br />

(14%; siehe Abb. 3).<br />

Diese Entwicklung wird sich, wie die<br />

Investitionsvorhaben für innerbetriebliche<br />

Web-2.0-Anwendungen zeigen,<br />

fortsetzen, da unter anderem 41% der<br />

teilnehmenden Institute planen in Wikis<br />

bzw. 43% in die Erweiterung ihrer internen<br />

Weblog-Plattform zu investieren.<br />

Abbildung 2: Gegenüberstellung von tatsächlichem Einsatz und<br />

Potenzialeinschätzung<br />

35%<br />

30%<br />

25%<br />

20%<br />

15%<br />

10%<br />

5%<br />

0%<br />

+12% +22% +27%<br />

Communities Weblogs Live Chats<br />

Abbildung 3: Innerbetrieblicher Einsatz von Web-2.0-Anwendungen bei den<br />

teilnehmenden Unternehmen<br />

Wikis<br />

Weblogs<br />

Mashups<br />

24% 38% 38%<br />

14% 52% 33%<br />

12% 43% 45%<br />

RSS 7% 64% 29%<br />

Instant<br />

Messaging<br />

5% 60% 36%<br />

Tagging/<br />

Bookmarking<br />

48% 52%<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

Ja<br />

Nein, wir verzichten bewusst auf den Einsatz<br />

Nein, diese Möglichkeiten waren bisher nicht bekannt<br />

tatsächlicher Einsatz<br />

Potenzialeinschätzung<br />

Quelle: ibi research <strong>2008</strong><br />

Quelle: ibi research <strong>2008</strong><br />

Die Belegschaft befürwortet den<br />

innerbetrieblichen Einsatz von<br />

Web-2.0-Diensten<br />

Nach Expertenmeinung begründet sich<br />

die oben beschriebene Entwicklung neben<br />

den geringeren Risiken im internen Einsatz<br />

vor allem durch die hohe Mitarbeiterakzeptanz<br />

dieser Dienste. Mitarbeiter, die<br />

im privaten Umfeld bereits derartige<br />

Angebote nutzen, erhoffen sich auch in<br />

innerbetrieblichen Anwendungsfeldern<br />

Möglichkeiten, die Zusammenarbeit effizienter<br />

zu gestalten (86%). Jedoch gibt die<br />

Hälfte der Experten zu bedenken, dass<br />

es bislang häufig an der notwendigen<br />

Unterstützung durch das Top-Management<br />

fehlt.<br />

Institute sehen den Umgang mit<br />

Web-2.0-Diensten als ausbaufähig<br />

In Bezug auf die vorgestellten Web-<br />

2.0-Dienste sind sich lediglich 28% der<br />

befragten Experten sicher, dass ihr Institut<br />

die Möglichkeiten der Anwendungen<br />

richtig eingeschätzt und umgesetzt hat.<br />

Zudem geben 28% der Befragten an, dass<br />

die Potenziale von Web-2.0-Anwendungen<br />

zu spät erkannt wurden. Probleme in der<br />

Umsetzung von Web-2.0-Diensten traten<br />

jedoch kaum auf (10%). Auch der Einsatz<br />

von unausgereiften Anwendungen konnte<br />

nicht bestätigt werden (5%). Demnach<br />

ist festzustellen, dass sich die einzelnen<br />

Institute zwar keinen unmittelbaren Versäumnissen<br />

bezüglich des Einsatzes von<br />

Web-2.0-Anwendungen bewusst sind,<br />

jedoch durchaus einen Handlungsbedarf<br />

erkannt haben (siehe Abb. 4 auf S. 493).<br />

Erfahrung sammeln vor<br />

dem Einsatz am Kunden<br />

Ein möglicher Weg, um Erfahrung im<br />

Umgang mit Web-2.0-Anwendungen zu<br />

sammeln, bietet sich organisationsintern<br />

an. So zeigt die hohe Mitarbeiterakzeptanz<br />

gegenüber den „neuen“ Anwendungen,<br />

dass die Belegschaft durchaus gewillt ist,<br />

sich mit Web-2.0-Diensten wie Wikis und<br />

Weblogs auseinanderzusetzen. Als Vorreiter<br />

lässt sich für den organisationsinternen<br />

Einsatz von Web-2.0-Anwendungen die


Deutsche Bank aufführen, die es ihren<br />

Mitarbeitern durch die Einführung von<br />

Weblogs, Wikis sowie Social Tagging<br />

und -Bookmarking ermöglicht, über<br />

Dienste der „neuen Web Generation“<br />

zu kommunizieren. Nach erfolgreichem<br />

innerbetrieblichen Einsatz empfiehlt es<br />

sich, die neuen Kommunikationsformen<br />

auch an der Schnittstelle zum Kunden<br />

verfügbar zu machen.<br />

Letztlich ist der Titel der Arbeit „Web-<br />

2.0 bei Finanzdienstleistern – Auf halber<br />

Strecke Richtung Zukunft“ jedoch ambivalent<br />

zu verstehen. Denn die Skepsis und<br />

fehlende Rückendeckung des Top-Managements<br />

im Themenbereich Web-2.0 zeigt,<br />

dass viele Institute bereitwillig „auf halber<br />

Strecke“ verharren und ihren Mitbewerbern<br />

bezüglich Web-2.0-Experimenten<br />

den Vortritt lassen.<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Neue Studien<br />

Abbildung 4: Was würden Sie im Rückblick auf die letzten 5 Jahre ändern, um effektiver in Web-2.0 Technologien zu investieren?<br />

Es ist nichts zu ändern, Anwendungen wurden<br />

richtig eingeschätzt (und umgesetzt)<br />

Wir haben die Potenziale zu spät erkannt<br />

Wir haben Investitionen zur rechten Zeit getätigt,<br />

jedoch traten Probleme in der Umsetzung auf<br />

Wir haben Investitionen zur rechten Zeit getätigt,<br />

jedoch das Potenzial überschätzt<br />

Wir haben Investitionen zu früh getätigt,<br />

Anwendungen sind noch nicht ausgereift<br />

14% 14% 17% 21% 21% 12%<br />

14% 14% 24% 14% 19% 14%<br />

14% 24% 24% 24% 19%<br />

14% 24% 26% 21% 19%<br />

5% 21% 21% 33% 19%<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

stimme vollkommen zu stimme zu neutral stimme nicht zu stimme gar nicht zu keine Angabe<br />

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Quelle: ibi research <strong>2008</strong><br />

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2.0 bei Finanzdienstleistern – Auf halber<br />

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493


494<br />

Beitrag<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Erfolgsfaktor Sanierungsgutachten<br />

Empirische Untersuchung zur Qualität von Sanierungsgutachten in Anlehnung<br />

an die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Sanierungskonzepte (GoS).<br />

Autoren:<br />

Prof. Dr. Wolfgang Portisch, Professor<br />

für Bank- und Finanzmana gement<br />

am Fachbereich Wirtschaft der FachhochschuleOldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven,<br />

Forschungsschwer punkte:<br />

Risikofrüherkennung und Sanierung.<br />

Angelika Iff tner, Abteilungsdirektorin<br />

und Abteilungsleiterin Restrukturierung,<br />

Marktfolge Kredit bei der<br />

WGZ Bank in Düsseldorf.<br />

Dr. Carsten Düerkop, Direktor und<br />

Bereichsleiter Marktfolge Kredit bei der<br />

WGZ Bank in Düsseldorf.<br />

1 Vgl. IDW, FAR 1/1996 S. 4 ff .<br />

2 Vgl. Bork, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2000<br />

S. 1709 ff .<br />

3 Vgl. Groß/Amen, WPG 2002 S. 225 ff .; /dies./, WPg<br />

2002 S. 433 ff .<br />

4 Vgl. IDW, FAR 1/1991 S. 1 ff .<br />

I. Einleitung<br />

w Das Sanierungsgutachten ist ein wichtiger<br />

Baustein im Sanierungsprozess und einer der<br />

zentralen Kernfaktoren für den späteren Turnaround.<br />

Die Qualität eines Konzepts und die<br />

Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen<br />

bestimmen den Sanierungserfolg maßgeblich.<br />

Daher soll mit dieser vorliegenden Untersuchung<br />

die Güte von Sanierungsgutachten in<br />

das Blickfeld gerückt werden.<br />

II. Darstellung des<br />

theoretischen Rahmens<br />

Sanierungskonzepte haben eine große theoretische<br />

und praktische Bedeutung in der Krise<br />

und Sanierung von Unternehmen. Aus theoretischer<br />

Sicht dienen diese Gutachten neben<br />

der Prüfung der Sanierungsaussichten und<br />

der Festlegung von Umstrukturierungsmaßnahmen<br />

unter anderem dazu, asymmetrische<br />

Informationen zwischen der Geschäftsführung<br />

(Agent) und den Kapitalgebern (Principals) wie<br />

Banken abzubauen. So hat der Agent gerade in<br />

der Krise i. d. R. bessere Informationen über die<br />

wirtschaftliche Lage als der Principal und unter<br />

Umständen das Interesse die Intensität der<br />

Schiefl age zu verschleiern. Dabei besteht eine<br />

Lösungsmöglichkeit zum Abbau dieser Informationsunterschiede<br />

darin, dass eine externe<br />

neutrale Beratung die Informationslage über<br />

ein Gutachten aufhellt und eine Prognose zur<br />

Sanierungsfähigkeit abgibt.<br />

In der Praxis erlaubt eine positive Fortführungsprognose<br />

zum einen das Ansetzen<br />

von Going Concern-Werten bei den Vermögenspositionen<br />

im Rahmen der zweistufi gen<br />

Überschuldungsprüfung gem. § 19 (2) InsO<br />

(rechtliche Lage) 1 . Zum anderen dient das<br />

Gutachten neben der Überprüfung der Sanierungsfähigkeit<br />

und -würdigkeit als Leitfaden<br />

zur Einleitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen<br />

in der Krise (betriebswirtschaftliche<br />

Sicht).<br />

Dabei ist die inhaltliche Ausgestaltung des<br />

schriftlichen Sanierungsdokuments gesetzlich<br />

nicht fi xiert. Gem. den Anforderungen an eine<br />

Fortbestehensprognose im Rahmen der<br />

rechtlichen Überschuldungsprüfung sind ein<br />

Ertrags- und Finanzplan, eine aussagekräftige<br />

Beurteilung des Geschäftsmodells und eine<br />

daraus abgeleitete Fortbestehensprognose<br />

wesentliche Bestandteile des Gutachtens. Das<br />

Sanierungskonzept hat auf die Krisenursachen,<br />

die Gestaltung des künftigen Geschäftsmodells<br />

(Leitbild des Unternehmens) und die fi nanzwirtschaftlichen<br />

und leistungswirtschaftlichen<br />

Maßnahmen zur Erreichung des Turn arounds<br />

einzugehen 2 . Als bedeutend werden Zahlenwerke<br />

wie Finanzpläne eingeschätzt, die zeigen<br />

müssen, dass die Zahlungsfähigkeit über einen<br />

Prognosehorizont von zwölf bis 24 Monaten<br />

gewährleistet ist 3 .<br />

Bei den Anforderungen an Sanierungskonzepte<br />

aus betriebswirtschaftlicher Sicht<br />

sind neben der Prüfung der Zahlungsfähigkeit<br />

weitere Aspekte zu untersuchen. Ziel ist<br />

die Bestimmung der leistungswirtschaftlichen<br />

Sanierungsfähigkeit und die Beschreibung des<br />

Sanierungsprojekts. Im Vordergrund steht die<br />

Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs einer<br />

Sanierung. Jedoch werden konkrete Anforderungen<br />

an Sanierungskonzepte und notwendige<br />

Bestandteile dieses Gutachtens in der<br />

betriebswirtschaftlichen Literatur bislang nur<br />

eher grob defi niert. Konkrete Anhaltspunkte<br />

für die Inhalte und die Strukturierung eines<br />

Sanierungskonzepts lassen sich aus dem Vorschlag<br />

des IDW ableiten 4 . Beschrieben wird in<br />

den FAR 1/1991 ein primär zeitliches Vorgehen<br />

der Analysen, ausgehend vom Ist-Zustand des<br />

Unternehmens über die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen<br />

bis hin zur Erreichung eines


Finanz Colloquium<br />

Heidelberg<br />

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Werkmüller (Hrsg.)<br />

Dr. Peter Balzer<br />

Rechtsanwalt & Partner<br />

Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte<br />

Thorben Deharde<br />

HSBC Trinkaus & Burkhardt<br />

Jörg Eigelshoven<br />

Geschäftsführer Private Finance<br />

Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Düsseldorf<br />

Dr. Carsten Heinz<br />

Partner Steuern Schmidt<br />

Schuran & Partner, Düsseldorf<br />

Dr. Claudia Klümpen-Neusel<br />

Family Office HSBC Trinkaus & Burkhardt<br />

Dr. Nils Kottke<br />

Business Developer Family Office<br />

HSBC Trinkaus & Burkhardt<br />

Häfner (Hrsg.)<br />

Gilbert Häfner<br />

Vorsitzender Richter<br />

Oberlandesgericht Dresden<br />

Dr. Claudisus Arnold<br />

Rechtsanwalt, Dr. Blaich & Partner, Stuttgart<br />

Jürgen Eskes<br />

Rechtsanwalt & Dipl. Rechtspfleger, Münster<br />

Sandra Fischbeck<br />

Syndikus Rechtsabteilung<br />

HypoVereinsbank, München<br />

Stefan Kern<br />

Syndikus, Sparkasse Haslach-Zell<br />

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Rechtsanwalt Zentraler Stab Recht<br />

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Direktorin, Head of Business Development<br />

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Mathias Nittel<br />

Rechtsanwalt, Witt, Nittel, Heidelberg<br />

Dr. Hendrik Ott<br />

Rechtsanwalt, Dr. Appelhagen & Partner,<br />

Braunschweig<br />

Eine beispiellose Welle an Rechtsstreitigkeiten<br />

hat die in den Medien mit dem<br />

Begriff „Schrottimmobilien“ belegte<br />

Problematik um den Vertrieb meist<br />

kreditfinanzierter Steuerspar-Immobilien<br />

und -Immobilienfonds ausgelöst. Nun<br />

liegt die Zuständigkeit nur noch beim<br />

XI. Zivilsenat des BGH und wir befinden<br />

uns (endlich) auf dem Weg zu einer<br />

Klärung. Der Zeitpunkt ist günstig für<br />

eine auf den neuesten Stand gebrachte<br />

Gesamtdarstellung des sonst nur schwer<br />

zu erschließenden Themas. Das Buch<br />

ermöglicht nicht nur dem mit dem Thema<br />

noch nicht Vertrauten eine profunde<br />

Einarbeitung, sondern auch dem Fachmann,<br />

die Probleme auf dem neuesten<br />

Stand umfassend nachzuschlagen.<br />

Dr. Simon-Alexander Zeidler<br />

Syndikus Geschäftsleitungssekretariat<br />

HSBC Trinkaus & Burkhardt<br />

Das Buch wendet sich zunächst an die<br />

Vermögensinhaber selbst und deren<br />

Berater und möchte diese dabei unterstützen,<br />

die einzelnen Argumente für<br />

und gegen ein familieneigenes Family<br />

Office gegeneinander abzuwägen und<br />

schließlich die richtige Entscheidung<br />

zu treffen. Es gibt darüber hinaus<br />

einen Überblick über die wichtigsten<br />

Leistungen, welche ein Family Office,<br />

intern oder extern, erbringen sollte.<br />

Das Buch wendet sich aber auch an<br />

externe Anbieter von Family Office-<br />

Dienstleistungen, an die sogenannten<br />

»freien« und die sogenannten »bankenabhängigen«.<br />

Objektivität in der Beratung<br />

und Unabhängigkeit im Hinblick auf<br />

die Auswahl bestimmter Instrumente<br />

sind höchste Güter, ohne die ein Family<br />

Office-Geschäft jedenfalls nicht auf Dauer<br />

erfolgreich betrieben werden kann. Es gibt<br />

jedoch keine belastbaren Indizien dafür,<br />

dass die »unabhängigen« besser bzw.<br />

unabhängiger oder objektiver sind als z. B.<br />

Aus dem Inhalt der komplett aktualisierten<br />

und auf den Rechtsstand<br />

1.8.<strong>2008</strong> gebrachten 3. Auflage:<br />

� Gesamtüberblick des Herausgebers<br />

über die Thematik und die Entwicklung<br />

der Rechtsprechung bis<br />

hin zu den ganz aktuellen Fragen.<br />

� Haftung der Bank aus unzureichender<br />

Aufklärung und fehlerhafter Beratung<br />

einschließlich der vom BGH erweiterten<br />

Haftungsfallgruppe („institutionelles<br />

Zusammenwirken“) für Banken.<br />

� Ausstieg des Anlegers über Widerruf<br />

des Darlehensvertrages, des<br />

Fondsbeitritts und von Sicherheitenverträgen<br />

als Haustürgeschäft.<br />

� Schadensersatzverpflichtung der<br />

Bank bei fehlender oder fehlerhafter<br />

Widerrufsbelehrung und vom BGH<br />

aufgestellte Voraussetzungen dafür.<br />

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die Tochtergesellschaften der Privat- und<br />

Geschäftsbanken. Im Gegenteil bieten<br />

oftmals die bankenabhängigen Family<br />

Office-Gesellschaften den größeren Background<br />

und Know-How Transfer, wenn<br />

es darum geht, ein großes Vermögen<br />

international zu diversifizieren. Auf der<br />

anderen Seite drohen hier besondere Interessenkonflikte,<br />

die es idealiter auszuschließen<br />

oder jedenfalls zu überwinden gilt.<br />

Auch aufsichtsrechtliche Vorgaben für<br />

Anbieter von Family Office-Leistungen, insbesondere<br />

vor dem Hintergrund der durch<br />

die MiFID-Richtlinie und das deutsche<br />

Ausführungsgesetz vorgenommenen Verschärfungen,<br />

werden ausführlich erläutert<br />

und Hinweise zur Gestaltung gegeben.<br />

Das Buch versteht sich als Universalwerk,<br />

welches die Beratung im Einzelfall nicht<br />

ersetzen kann. Es nimmt aber für sich<br />

in Anspruch, die relevanten Themen so<br />

aufzubereiten, dass die richtige Entscheidung<br />

getroffen werden kann.<br />

Stand: 15.08.<strong>2008</strong><br />

Erscheinungstermin: 25.09.<strong>2008</strong><br />

Umfang: ca. 450 Seiten<br />

Preis: € 84,–<br />

ISBN: 978-3-936974-83-6<br />

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Finanz Colloquium<br />

Freiwerden des Erwerbers gegenüber<br />

der Bank über die Konstruktion<br />

des verbundenen Geschäfts: Einwendungs-<br />

und Rückforderungsdurchgriff.<br />

Ausstieg wegen Verstoß einer<br />

Bevollmächtigung gegen das<br />

Rechtsberatungsgesetz.<br />

Gesellschaftsrechtliche Fragen des<br />

Ausstiegs und der Haftung des<br />

Anlegers bei Immobilien-Fonds.<br />

Steuerliche Konsequenzen des Ausstiegs<br />

für Kreditnehmer und Bank,<br />

Anrechnung von Steuervorteilen.<br />

Behandlung von Krisenengagements,<br />

Vermeiden von Rechtsstreitigkeiten<br />

und Umgang mit bzw.<br />

Anfechtung von Vergleichen.<br />

Verjährungsproblematik:<br />

Kenntnis, Beginn etc.<br />

Stand: 25.08.<strong>2008</strong><br />

Erscheinungstermin: 30.09.<strong>2008</strong><br />

Umfang: ca. 500 Seiten<br />

Preis: € 82,–<br />

ISBN: 978-3-936974-84-3<br />

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Heidelberg<br />

Datum, Unterschrift


496<br />

Beitrag<br />

» Grundhypothese<br />

der Untersuchung<br />

ist, dass die Einhaltung<br />

der GoS den<br />

Sanierungserfolg<br />

Sanierungserfolg<br />

positiv beeinflusst. «<br />

5 Vgl. Groß, Zeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und<br />

Insolvenzberatung 2007 S. 49; Groß, Zeitschrift<br />

für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung<br />

<strong>2008</strong> S. 49.<br />

6 Vgl. Reiner/Portisch/Schuppener, <strong>BankPraktiker</strong><br />

2007 S. 468 ff.<br />

7 Vgl. Portisch, Sanierung aus Bankensicht, 2006,<br />

S. 137 ff.<br />

8 Vgl. Reiner/Portisch/Schuppener, <strong>BankPraktiker</strong><br />

2007 S. 468 ff.<br />

9 Abgrenzung des Mittelstands nach quantitativen<br />

und qualitativen Kriterien durch das Institut<br />

für Mittelstandsforschung (IfM).<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Soll-Zustands auf Grundlage eines strategischen<br />

Leitbilds. Der Standard FAR 1/1991 wird<br />

derzeit überarbeitet und auf die aktuellen Erfordernisse<br />

der Sanierungspraxis eingestellt 5 .<br />

Eine weitere Alternative für die Normierung<br />

der Qualität von Sanierungskonzepten, auf<br />

Grundlage der FAR 1/1991, ist die Aufstellung<br />

von Grundsätzen als flexibel anpassbares Rahmenkonzept.<br />

Auf diese Weise kann eine Sanierungsanalyse<br />

mit der Einhaltung von Regeln<br />

an die Komplexität eines Krisenfalls angepasst<br />

werden. Diese Normen können aus der praktischen<br />

Übung, der Rechtsordnung oder der<br />

wissenschaftlichen Diskussion resultieren und<br />

deduktiv oder induktiv abgeleitet werden.<br />

Im Rahmen dieser Untersuchung wird die Einhaltung<br />

der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Sanierungskonzepte (GoS) bei der Unternehmensanalyse<br />

überprüft, um die Qualität<br />

der Sanierungskonzepte festzustellen 6 . In<br />

den GoS werden zum einen Kriterien zur Aufstellung<br />

von Sanierungskonzepten festlegt.<br />

Zum anderen gehen diese Grundsätze weiter,<br />

indem sie Anforderungen an den umfassenden<br />

Sanierungsprozess benennen. Dieser beginnt<br />

bereits bei der Auswahl eines geeigneten<br />

Gutachters und geht mit der Umsetzung der<br />

empfohlenen Maßnahmen weiter als die reine<br />

Erstellung eines schriftlichen Konzepts 7 . Demnach<br />

umfassen die GoS neben Bestimmungen<br />

an die Inhalte auch Maßstäbe an die Qualifikationen<br />

der Gutachter und die Sicherstellung<br />

der Umsetzung des Vorhabens. Die Analyse<br />

schließt an einen Beitrag im <strong>BankPraktiker</strong><br />

an. Gem. der GoS-Struktur sind folgende neun<br />

Grundsätze zu beachten, um eine umfassende<br />

Sanierungsberatung auf hohem Qualitätsniveau<br />

sicherzustellen 8 :<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Neutralität und Qualifikation des Gut-<br />

achters<br />

Grundsatz der Vollständigkeit und Aktu-<br />

alität<br />

Grundsatz der Wesentlichkeit<br />

Grundsatz der Angemessenheit<br />

Grundsatz der Klarheit<br />

Grundsatz der Folgerichtigkeit<br />

Grundsatz der Flexibilität<br />

Grundsatz der Sicherstellung des Sanie-<br />

rungsmanagements<br />

Grundsatz der Dokumentation<br />

Bei der Beachtung dieser Grundsätze wird der<br />

Sanierungsprozess umfassend begleitet von der<br />

Auswahl eines qualitativ geeigneten Gutachters<br />

über die Struktur und Inhalte der Konzepte bis hin<br />

zur Umsetzung der Sanierung, wie Abb. 1 zeigt.<br />

III. Beschreibung des<br />

Untersuchungsdesigns<br />

Grundhypothese dieser Untersuchung ist,<br />

dass die Einhaltung der GoS den Sanierungserfolg<br />

positiv beeinflusst. Analysiert wurden die<br />

Sanierungskonzepte und der Erfolg der Sanierungsprozesse<br />

bei mittleren Unternehmensgrößen<br />

gem. IfM-Definition 9 . Dabei wurden<br />

in Anlehnung an die GoS die Qualifikationen<br />

der Gutachter untersucht, der Aufbau und die<br />

Inhalte der Sanierungskonzepte analysiert und<br />

geprüft, ob die Umsetzung der empfohlenen<br />

Maßnahmen mit anschließendem Sanierungserfolg<br />

gewährleistet war.<br />

1. Darstellung der Krisenfälle<br />

Untersucht wurden die Sanierungsgutachten<br />

bei 15 Krisenfällen. Die begutachteten<br />

Abbildung 1: GoS zur Gestaltung des gesamten Sanierungsprozesses<br />

1. Auswahl Sanie-<br />

rungsgutachter<br />

FAR 1/1991<br />

2. Inhalte/Struktur<br />

Konzepte<br />

Grundsätze ordnungsgemäßer Sanierungskonzepte (GoS)<br />

3. Umsetzung<br />

Sanierungsvorhaben


Unternehmen befinden sich teilweise noch<br />

in der Sanierungsbetreuung. Einige Engagements<br />

konnten nach erfolgreichem Turnaround<br />

bereits in die Normalbearbeitung<br />

zurückgegeben werden, bei anderen wurde<br />

Insolvenzantrag gestellt. Insgesamt konnte in<br />

neun Fällen ein wirtschaftlicher Sanierungserfolg<br />

erreicht werden. Trotz des geringen<br />

Umfangs der Stichprobe können aus Sicht der<br />

Autoren bestimmte Kernaussagen eine Allgemeingültigkeit<br />

aufweisen und damit die aufgestellte<br />

Hypothese unterstützen. So können<br />

interessante Erkenntnisse des Sanierungsverlaufs<br />

in Abhängigkeit von der Qualität der<br />

eingesetzten Berater, der Güte der erstellten<br />

Sanierungskonzepte und der Umsetzung in<br />

Anlehnung an die Einhaltung der GoS gezogen<br />

werden.<br />

2. Beschreibung der mandatierten<br />

Beratungen<br />

Grundsätzlich existieren verschiedene Akteure,<br />

die in der Lage sein können, eine umfassende<br />

Sanierungsberatung mit der Erstellung eines<br />

Gutachtens und der Umsetzung von Maßnahmen<br />

durchzuführen. Zu nennen sind hier im<br />

Besonderen:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Sanierungsberater, die sich auf Krisenfälle<br />

konzentriert haben,<br />

Unternehmensberater, ohne erkennbare<br />

Spezialisierung auf Sanierungen,<br />

Wirtschaftsprüfer, ohne fachlich spezialisierte<br />

Sanierungsabteilung.<br />

Dabei wurden Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer<br />

mit überwiegender Spezialisierung<br />

auf Sanierungen als Sanierungsberater<br />

klassifiziert. Im Untersuchungssample wurden<br />

neun auf Sanierungen spezialisierte Berater<br />

(SB), drei klassische Unternehmensberater (UB)<br />

und drei Wirtschaftsprüfer (WP) in den Krisenfällen<br />

eingesetzt. Die Berater und Wirtschaftsprüfer<br />

waren überwiegend mittlerer Größe.<br />

IV. Ergebnisse der<br />

Sanierungsanalyse<br />

Die Darstellung der Resultate erfolgt gem. dem<br />

Ablauf eines typischen Sanierungsprozesses<br />

und dem Aufbau der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Sanierungskonzepte.<br />

1. Neutralität und Qualifikation<br />

des Gutachters<br />

Ausnahmslos konnten alle beauftragten Gutachter<br />

im Untersuchungssample als neutral und<br />

von den Auftraggebern nicht abhängig angesehen<br />

werden. Jedoch wurden in nur sieben<br />

Fällen spezialisierte Sanierungsberater beauftragt.<br />

Bei diesen sieben ausgewiesenen Gutachtern<br />

konnte eine Konzentration auf Sanierungsfälle<br />

und Erfahrungen in der Erstellung<br />

von Sanierungskonzepten, bzw. deren Umsetzung,<br />

eruiert werden. Die Qualität der eingeschalteten<br />

Berater in Bezug auf Krisenfälle fiel<br />

damit sehr differenziert aus.<br />

Die Qualifikationen der Berater wurden durchweg<br />

nicht im Sanierungsgutachten verdeutlicht.<br />

Auch eine präzise Formulierung des<br />

Auftragsumfangs war nur in fünf Gutachten<br />

festzustellen. Externe können sich somit über<br />

die Qualifikationen der eingeschalteten Berater<br />

und den Umfang des Sanierungsauftrags<br />

anhand des Konzepts oft nur unvollständig<br />

informieren. Aus Sicht der Autoren besteht<br />

damit Handlungsbedarf bei einer profunden<br />

Auswahl der Berater und der Dokumentation<br />

von Umfang, Intensität und Vorgehensweise<br />

der Untersuchungen im Gutachten. Auf diese<br />

Weise können die Entscheidungen einer weiteren<br />

Begleitung aus externer Sicht auf einer<br />

fundierten Grundlage getroffen werden.<br />

2. Grundsatz der Vollständigkeit<br />

und Aktualität<br />

Dieser Leitsatz bezieht sich auf die umfassende<br />

Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen<br />

Situation im Unternehmen und seinem relevanten<br />

Umfeld. Festzustellen sind die wesentlichen<br />

Krisenursachen und der potenzielle<br />

Sanierungserfolg, unter ganzheitlicher Begutachtung<br />

der Stärken-Schwächen und Chancen-<br />

Risiken. Dabei soll die Analyse auf aktuellen<br />

und vollständigen leistungs- und finanzwirtschaftlichen<br />

Daten beruhen und für fachkundige<br />

Dritte eine sachgerechte, objektive<br />

und nachvollziehbare Beurteilung der Sanierungschancen<br />

ermöglichen.<br />

In der Untersuchung wurden die Gutachten auf<br />

notwendige Bausteine der Bestandsaufnahme im<br />

Unternehmen und seinem Umfeld, der Betrachtung<br />

der finanziellen Lage und empfohlene leis-<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Aus Sicht der<br />

Autoren besteht<br />

Handlungsbedarf<br />

Handlungsbedarf<br />

bei einer profunden<br />

Auswahl der Berater<br />

und der Dokumentation<br />

von Umfang,<br />

Intensität und Vorgehensweise<br />

der<br />

Untersuchungen<br />

im Gutachten. «<br />

497


498<br />

Beitrag<br />

» Es war auch<br />

zu erkennen,<br />

dass bei einigen<br />

Sanierungskonzepten<br />

komplette Inhaltsblöcke<br />

fehlten, … «<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

tungs- und finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen<br />

hin untersucht. Die Vollständigkeit<br />

bei einem Gutachten geht immer mit der Aktualität<br />

der herangezogenen Datenlage einher. In<br />

dem Sample zeigte sich bei der Erfüllung dieses<br />

Grundsatzes ein sehr heterogenes Bild. Bei den<br />

abgeleiteten Planzahlen fehlten häufig wichtige<br />

Bestandteile, sodass ein vollständiges und<br />

integratives Planungssystem mit einer in sich<br />

abgestimmten Bilanz-, GuV- und Liquiditätsplanung<br />

und der Prognose verschiedenen Szenarien<br />

nur in acht von 15 Fällen vorlag. In einigen<br />

Fällen waren besonders die leistungswirtschaftlichen<br />

Untersuchungen unzureichend.<br />

So wurden Analysen zur Produkt-, Markt-, Lieferanten-<br />

und Kundenstruktur nicht durchgeführt<br />

und betriebswirtschaftliche Methoden bei den<br />

Prüfungen und Empfehlungen nicht eingesetzt.<br />

Dies erschien umso bedenklicher, da sich zeigte,<br />

dass eine intensive Analyse und Gestaltung des<br />

leistungswirtschaftlichen Programms für den<br />

späteren Sanierungserfolg von entscheidender<br />

Bedeutung war. Wir sehen hier durchaus einen<br />

positiven Zusammenhang bestätigt.<br />

In sieben Fällen wurde bei einer detaillierten<br />

Begutachtung des Geschäftsmodells mit empfohlenen<br />

Neugestaltungen auch ein Sanierungserfolg<br />

erreicht. Auch statistische Verfahren<br />

zeigen einen Unterschied zwischen den<br />

Gruppen, die den GoS 2 eingehalten bzw. nicht<br />

eingehalten haben und dem erzielten Sanierungserfolg<br />

oder -misserfolg.<br />

Nach Beratertypen wurde der Grundsatz der<br />

Vollständigkeit und Aktualität von den SB i. d. R.<br />

besonders gut eingehalten. Einschränkungen<br />

bei den leistungswirtschaftlichen Komponenten<br />

lagen bei den WP vor, die sich verstärkt auf<br />

das Zahlenmaterial mit einer Darstellung der<br />

Ist-Situation konzentriert haben.<br />

3. Grundsätze der Wesentlichkeit<br />

und der Angemessenheit<br />

Mit der Erfüllung des Grundsatzes der Wesentlichkeit<br />

wird die vorige Regel zur Vollständigkeit<br />

auf ein zweckmäßiges Datenvolumen eingeschränkt.<br />

Dies meint, dass sich das Gutachten<br />

auf wesentliche Risikotreiber und -segmente<br />

beschränken soll. Wichtige Inhalte sind hervorzuheben,<br />

damit sich ein fachkundiger Dritter<br />

anhand der Strukturierung des Konzepts<br />

einen schnellen Überblick über die Sanierungs-<br />

fähigkeit verschaffen kann. Dazu gehört auch<br />

ein komprimiertes Management Summary, das<br />

die wesentlichen Inhalte zusammenfasst.<br />

Bis auf drei Gutachten waren alle gut strukturiert<br />

und übersichtlich. Wiederum war jedoch<br />

zu erkennen, dass bei einigen Sanierungskonzepten<br />

komplette Inhaltsblöcke fehlten,<br />

insbesondere die leistungswirtschaftlichen<br />

Ist-Analysen und die dazugehörigen Sanierungsmaßnahmen<br />

wurden in diesen Fällen vermisst.<br />

Zudem fehlte z. T. eine intensive Aufarbeitung<br />

der Krisenursachen. Auch Planzahlen<br />

und Zusammenfassungen, die die Ergebnisse<br />

der Sanierungsanalyse zahlenmäßig abbilden<br />

und verdichten waren bei einigen Sanierungsgutachten<br />

nicht vorhanden.<br />

Eng im Zusammenhang mit den wesentlichen<br />

Untersuchungsmerkmalen steht der Detaillierungs-<br />

und Genauigkeitsgrad der Untersuchung.<br />

Dieser ist gem. dem Grundsatz der<br />

Angemessenheit an die Komplexität des Einzelfalls<br />

anzupassen. In drei Fällen wurden<br />

wesentliche Komponenten der Sanierungsanalyse<br />

nicht dem Komplexitätsgrad des Krisenfalls<br />

angemessen untersucht. Dieses Ergebnis<br />

wurde durch eine spätere Befragung der<br />

Analysten der Bank bestätigt.<br />

4. Grundsätze der Klarheit,<br />

Folgerichtigkeit und Flexibilität<br />

Die Grundsätze der Klarheit, Folgerichtigkeit<br />

und Flexibilität betreffen die Darlegung der<br />

Vorgehensweise bei der Sanierungsprüfung,<br />

die Argumentationskette bis hin zur endgültigen<br />

Sanierungsaussage und die Individualität<br />

des erarbeiteten Lösungskonzepts.<br />

Der Grundsatz der Klarheit wurde in den überwiegenden<br />

Fällen eingehalten. So wurden die<br />

Ausgangsprämissen dargelegt und die zugrundeliegenden<br />

Informationsquellen benannt.<br />

Problematisch war, dass in vier Fällen keine<br />

eindeutige Aussage zur Sanierungsfähigkeit<br />

in das Gutachten integriert wurde und diese<br />

abschließende Beurteilung erst nachgefordert<br />

werden musste. In drei dieser vier Fälle<br />

war eine Sanierung später nicht erfolgreich,<br />

sodass die Vermutung nahe liegt, dass eine<br />

klare negative Aussage zur Einschätzung<br />

der Sanierungsfähigkeit durch diese Berater<br />

vermieden wurde.


Die Folgerung der Sanierungsmaßnahmen aus<br />

den Krisenursachen wurde überwiegend eingehalten.<br />

Auffällig ist, dass Sanierungsberater<br />

ihre Argumentation i. d. R. von der leistungswirtschaftlichen<br />

Lage abgeleitet haben, während<br />

Wirtschaftsprüfer sich bei der Argumentation zur<br />

Herleitung der Sanierungsbeurteilung fast ausschließlich<br />

auf die finanzwirtschaftliche Seite mit<br />

der Sicherung des Eigenkapitals und der Liquidität<br />

stützten. In acht Fällen wurden keine Verfahren<br />

zur Abbildung der Unsicherheit unter<br />

anderem über Szenarioanalysen genutzt, was in<br />

der Situation einer Sanierung mit einem hohem<br />

Risikograd als nicht angemessen erschien. Eine<br />

Kapitaldienstrechnung wurde nur in einem Fall<br />

erstellt, obwohl dieses Instrumentarium gerade<br />

bei Banken als wichtiger Beurteilungsmaßstab<br />

gilt und ausschlaggebend für die Weiterbegleitung<br />

des Engagements sein kann.<br />

In der überwiegenden Zahl der Fälle wurde ein<br />

individuelles Lösungskonzept erarbeitet und<br />

es wurde auf den speziellen Krisenverlauf eingegangen.<br />

Die finanziellen Beiträge der Stakeholder<br />

und die rechtlichen und wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen wurden berücksichtigt.<br />

Bedeutsam erscheint jedoch, dass in acht Fällen<br />

verschiedene Profit Center nicht separat analysiert<br />

wurden und auch keine differenzierte<br />

Geschäftsfeldstrategie vorgeschlagen wurde. Es<br />

belegt, dass in den Untersuchungen der – gewiss<br />

oft prioritären – finanzwirtschaftlichen Komponente<br />

gegenüber der leistungswirtschaftlichen<br />

Analyse häufig ein zu hohes Gewicht beigemessen<br />

wurde. Dies wurde ebenfalls bei der Umsetzung<br />

der Sanierungsmaßnahmen deutlich.<br />

5. Grundsätze der Sicherstellung des<br />

Sanierungsmanagements und der<br />

Dokumentation<br />

Die Bestimmungen zur Sicherstellung des<br />

Sanierungsmanagements umfassen sowohl<br />

die Beschreibung des Umsetzungsprozesses<br />

mit der Einhaltung von Meilensteinen im Konzept<br />

als auch die spätere Realisierung der<br />

Maßnahmen durch verantwortliche interne<br />

oder externe Sanierer, inklusive der Gestaltung<br />

einer Sanierungsorganisation im Krisenunternehmen.<br />

Auch die Überwachung in der<br />

Sanierungsphase mit der Feststellung von Planabweichungen<br />

und ggf. der Einleitung von<br />

Maßnahmen zur Gegensteuerung sind wesentliche<br />

Bestandteile dieses Leitsatzes.<br />

Die Bedeutung der Einhaltung dieses Grundsatzes<br />

zeigt die Auswirkung auf den Sanierungserfolg.<br />

In allen sechs Fällen, in denen kein<br />

Sanierungserfolg zu verzeichnen war, wurde der<br />

Grundsatz der Sicherstellung des Sanierungsmanagements<br />

(GoS 8) nicht eingehalten. So wurden<br />

die Umsetzungen von Umstrukturierungen<br />

und Prozessneugestaltungen im Konzept nicht<br />

erläutert. Zudem wurden keine Vorschläge zur<br />

personellen Besetzung des Sanierungsteams<br />

gemacht und die Realisierungen der vorgeschlagenen<br />

Sanierungsmaßnahmen im Unternehmen<br />

nicht begleitet. Lenkungsausschüsse wurden<br />

bei diesen Krisenengagements ebenfalls nicht<br />

gebildet. In sechs anderen Fällen erfolgte dagegen<br />

eine (alleinige) Umsetzung durch den Berater,<br />

mit vollem Sanierungserfolg.<br />

Insgesamt zeigt sich abgeleitet aus dem Untersuchungssample<br />

ein Handlungsbedarf bei der<br />

Umsetzung der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen.<br />

So sollten die eingesetzten Berater<br />

in die Realisierung ihrer empfohlenen Maßnahmen<br />

zumindest in einem intern/extern besetzten<br />

Sanierungsteam eingebunden werden, damit<br />

sich die Chancen einer erfolgreichen Restrukturierung<br />

erhöhen. Dabei kann in Abhängigkeit<br />

von den Führungsstrukturen im Sanierungsfall<br />

die alleinige Umsetzung oder zumindest die<br />

Begleitung des Managements durch einen Chief<br />

Restrukturing Officer (CRO) erfolgen. Bereits bei<br />

der Auswahl der Unternehmensberatung sollte<br />

auf diese Umsetzungseignung geachtet werden.<br />

Dazu zählen sowohl die fachlichen Qualifikationen<br />

als auch die persönlich-sozialen Kompetenzen<br />

und kommunikativen Fähigkeiten des<br />

eingesetzten Beraters.<br />

Auffällig war, dass in sieben von 15 Fällen das<br />

Beratungsunternehmen im Verlauf der eingeleiteten<br />

Sanierung ausgewechselt wurde.<br />

Die Erstberater wurden regelmäßig auf speziellen<br />

Kundenwunsch eingesetzt. Gründe für die<br />

später notwendigen Neubesetzungen waren ausnahmslos<br />

fachliche Defizite oder fehlende Realisierungen<br />

von Sanierungsmaßnahmen. In vier der<br />

sieben Krisenfälle wurde letztendlich Insolvenzantrag<br />

gestellt. Bei den restlichen drei Engagements<br />

hat sich die Krise in der Zwischenzeit deutlich<br />

verschärft und freie Mittel wurden vernichtet.<br />

Nur in einem Fall konnte durch eine Neubesetzung<br />

des Beraters die Sanierung letztendlich<br />

noch aufgefangen und zu einem Erfolg geführt<br />

werden. Somit wird deutlich, dass die Auswahl<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» In allen sechs<br />

Fällen, in denen kein<br />

Sanierungserfolg<br />

zu verzeichnen war,<br />

wurde der Grundsatz<br />

der Sicherstellung<br />

des Sanierungsmanagements<br />

(GoS 8)<br />

nicht eingehalten. «<br />

499


500<br />

Beitrag<br />

» Die Beachtung<br />

der Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer<br />

Sanierungskonzepte<br />

(GoS) sorgt dafür,<br />

dass eine Sanierung<br />

umfassend und auf<br />

hohem Niveau sichergestellt<br />

wird. «<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

des Beraters durch die Empfehlungen sanierungserfahrener<br />

Partner unterstützt werden sollte. Der<br />

Grundsatz der Dokumentation beschreibt die<br />

strukturierte Erfassung des Arbeitsergebnisses in<br />

Form eines schriftlichen Gutachtens und wurde<br />

im Wesentlichen eingehalten.<br />

V. Zusammenfassung<br />

Grundhypothese dieser Analyse war, dass die<br />

Einhaltung der GoS den Sanierungserfolg positiv<br />

beeinflusst. Sanierungskonzepte dienen aus<br />

agency-theoretischer Sicht zur Aufhellung der<br />

Datenlage in einer verstärkt durch Informationsasymmetrien<br />

geprägten Situation der Krise.<br />

Diese Gutachten versuchen auf objektiver Basis<br />

die Sanierungsfähigkeit und eines Unternehmens<br />

einzuschätzen. Bei dieser Beurteilung ist<br />

eine hohe Qualität der Prüfung unter Einhaltung<br />

bestimmter Grundsätze sicherzustellen.<br />

Auch wenn damit noch keine grundsätzliche<br />

Tendenz abgeleitet werden kann, so lässt sich<br />

jedoch aus der Deskription der untersuchten<br />

Fälle eine Abhängigkeit zwischen der Einhaltung<br />

der GoS insgesamt und dem Sanierungserfolg<br />

bzw. der guten Einhaltung der<br />

GoS durch spezialisierte Sanierungsberater<br />

erkennen, wie Abb. 2 zeigt. Diese Strukturen<br />

würden sich bei größeren Fallzahlen vermutlich<br />

noch intensiver herausbilden.<br />

Im Ergebnis wurden die GoS insgesamt bei<br />

sieben Beratungen durchgängig eingehalten. In<br />

sechs Fällen konnte damit ein nachhaltiger wirtschaftlicher<br />

Erfolg erzielt werden. Weiter zeigte<br />

sich aus der Deskription, dass sich die Einhaltung<br />

des GoS 2 „Grundsatz der Vollständigkeit<br />

Abbildung 2: Sanierungserfolg/<br />

-misserfolg und GoS-Einhaltung<br />

insgesamt<br />

Anzahl<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

1<br />

6<br />

GoS Einhaltung<br />

trifft gut zu<br />

ja nein<br />

Eingehalten durch<br />

Sanierungsberater<br />

1<br />

GoS Einhaltung<br />

trifft mittelmäßig zu<br />

5<br />

2<br />

GoS Einhaltung<br />

trifft schlecht zu<br />

und Aktualität“ und des GoS 8 „Grundsatz der<br />

Sicherstellung des Sanierungsmanagements“ als<br />

erfolgskritisch für den Turnaround erwiesen.<br />

Es lassen sich damit drei wesentliche Faktoren<br />

für die positive Einflussnahme auf den Erfolg<br />

einer Sanierung aus der empirischen Analyse<br />

erkennen:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Die Qualität des eingesetzten Sanierers<br />

weist eine hohe Korrelation zum Erreichen<br />

des wirtschaftlichen Turnaround eines Unternehmens<br />

auf. Bei der Auswahl sollten Krisenunternehmen<br />

die Erfahrungen von spezialisierten<br />

Beratungen nutzen. Damit kann<br />

i. d. R. ein späterer Beraterwechsel vermieden<br />

werden. Es sollten nur auf Sanierungen<br />

spezialisierte Coaches beauftragt werden.<br />

Eine durchgeführte hierarchische Clusteranalyse<br />

aufgrund ähnlicher Variablenausprägungen<br />

bestätigte, dass zwei Gruppen im<br />

Sample existieren, die sich voneinander im<br />

Hinblick auf die Spezialisierung auf Sanierungen<br />

deutlich unterschieden. Die spezialisierten<br />

Berater konnten im Ergebnis höhere<br />

Erfolge erzielen als die nicht primär auf<br />

Sanierungsfälle eingestellten Akteure.<br />

Im Rahmen der Beurteilung von Sanierungsgutachten<br />

ist aus Bankensicht insbesondere<br />

auf eine detaillierte Analyse der leistungswirtschaftlichen<br />

Unternehmenslage und<br />

der abgeleiteten empfohlenen Maßnahmen<br />

zu achten, denn diese bestimmen den<br />

Sanierungserfolg erheblich (GoS 2). Dabei<br />

kann das Branchenwissen der Berater helfen,<br />

um das Geschäftsmodell schnell und detailliert<br />

zu erfassen. Die finanzwirtschaftliche<br />

Seite und das künftige Reporting sind weitere<br />

wesentliche Rahmenbedingungen, die<br />

begleitend zu erfüllen sind.<br />

Insbesondere die Umsetzung der Maßnahmen<br />

aus dem Konzept ist erfolgsbestimmend.<br />

Aus diesem Grund sollte schon bei der Beauftragung<br />

eines Beraters auf die Umsetzungseignung<br />

geachtet werden und der Sanierungsauftrag<br />

die personelle Besetzung der<br />

Realisierung mit umfassen. Selbst wenn das<br />

Management krisenfest erscheint, so ist das<br />

operative Geschäft weiterzuführen und darf<br />

durch die vielen neuen Sanierungsaufgaben<br />

nicht belastet werden. Um eine hohe Turnaround-Chance<br />

zu wahren, sollte im Unternehmen<br />

eine (zeitlich begrenzte) Sanierungsorganisation<br />

installiert werden (GoS 8).


Die Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Sanierungskonzepte (GoS) sorgt<br />

dafür, dass eine Sanierung umfassend und<br />

auf hohem Niveau sichergestellt wird. Auf<br />

diese Weise kann letztendlich ein optimales<br />

Sanierungsergebnis erreicht werden.<br />

Das Sanierungsgutachten ist ein insgesamt<br />

PRAXISTIPPS<br />

•<br />

•<br />

•<br />

ein wichtiger Baustein im Sanierungsprozess.<br />

Von Bedeutung für den Turnaround ist<br />

besonders, dass die Analysen im Sanierungskonzept<br />

vollständig erfolgen und die empfohlenen<br />

leistungswirtschaftlichen Maßnahmen<br />

auch durch ein Sanierungsteam in die Praxis<br />

umgesetzt werden. £<br />

The Value Company<br />

Kai Pfersich<br />

www.TheValueCompany.de<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

Auswahl einer qualifizierten Sanierungsberatung durch die Krisenfirma. Ein späterer Beraterwechsel erschwert die Sanierung<br />

eminent.<br />

Wichtig ist die leistungswirtschaftliche Analyse, die neben der finanzwirtschaftlichen Gestaltung einen großen Stellenwert<br />

im Sanierungskonzept einnehmen sollte.<br />

Die Umsetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen durch die involvierten Personen sollte bereits im Vorfeld eruiert und die<br />

personelle Besetzung des Sanierungsteams frühzeitig festgelegt werden.<br />

Die Zeit ist reif.<br />

Reif für ein Buch über<br />

die Zukunft ...<br />

Kunden sind oft unzufrieden, Bankmitarbeiter häufig<br />

frustriert und in den Medien wird die Arbeit der Banken<br />

pauschal und negativ beurteilt. Die traditionelle Kunde-<br />

Bank-Beziehung ist dabei, sich aufzulösen; jeden Tag<br />

ein wenig mehr. Aus allen Perspektiven ist zu erkennen:<br />

Banken und Kunden können nur dann zu einer Partnerschaft<br />

finden, wenn Banken radikal umdenken – ihre<br />

Kunden auch. Schritt für Schritt entwickelt der Autor das<br />

Modell . Er erläutert Voraussetzungen<br />

und Erfolgsfaktoren für dessen Umsetzung in der<br />

Bank. Dieses Buch ist eine Provokation, eine Aufforderung<br />

zur Diskussion, es ist ein Anfang. In der Perspektive<br />

entsteht eine gewinnbringende Beziehung für alle Beteiligten:<br />

die Zukunft der Banken.<br />

ISBN 978-3-86556-182-4<br />

220 Seiten<br />

€ 44,00<br />

Erhältlich im<br />

Buchhandel<br />

Kapitel 3.1<br />

zum kostenlosen<br />

Download:<br />

www.TheValue<br />

Company.de<br />

501


502<br />

Beitrag<br />

» Erfolgs­/Margen­<br />

druck sowie ambitionierte<br />

Vertriebsziele<br />

lassen Vertriebsmitarbeiter<br />

„erfi nderisch“<br />

werden. «<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Neue Manipulationspraktiken in<br />

modernen Vertriebskanälen<br />

Diversifi zierte Vertriebsaktivitäten verursachen vielfach (noch) verkannte<br />

Manipulationsgefahren.<br />

Autor:<br />

Peter Zawilla, Geschäftsführer der FMS<br />

Fraud Management and Services GmbH,<br />

Bielefeld, Mitglied im Arbeitskreis<br />

„Abwehr wirtschaftskrimineller<br />

Handlungen in Unternehmen“ des<br />

Deutschen Institutes für Interne<br />

Revision e. V. sowie der Revisionsleiter<br />

einer deutschen Genossenschaftsbank.<br />

1 Die gesetzliche Grundlage eines Handelsvertreters<br />

ist in den §§ 84 ff . Handelsgesetzbuch (HGB)<br />

geregelt.<br />

2 Für den Vertrieb von Produkten aus dem Passivbereich<br />

durch freie Vermittler besteht das Risiko<br />

im Wesentlichen in der Haftung für eine ggf.<br />

nicht anleger- und objektgerechten Beratung.<br />

I. Einleitung<br />

w In Zeiten des zunehmenden Erfolgs- bzw.<br />

Margendrucks und der Öff nung des europäischen<br />

Bankenmarkts versuchen Kredit ins titute,<br />

über neue / zusätzliche Vertriebs kanäle bisher<br />

nicht erschlossene Marktpotenziale für Finanzdienstleistungsprodukte<br />

zu aktivieren.<br />

Ein wichtiger Faktor ist in diesem Zusammenhang<br />

die Zusammenarbeit mit externen<br />

Kooperationspartnern. Zumeist handelt es<br />

sich hierbei um Unternehmen, die ebenfalls<br />

im Finanzdienstleistungssektor tätig sind, insbesondere<br />

Versicherungen sowie Bausparkassen.<br />

Allerdings gehen manche Banken mittlerweile<br />

zunehmend dazu über, mit anderen<br />

Dienstleistungspartnern bankfremder Branchen<br />

(z. B. Reisebüros, Mineralölkonzerne oder<br />

Fast-Food-Ketten) Kooperationen einzugehen.<br />

Vornehmliches Ziel dieser zusätzlichen bzw.<br />

ergänzenden Vertriebskanäle ist dabei immer,<br />

den eigenen (Provisions-)Ertrag zu steigern,<br />

neue Plattformen zur Neukundengewinnung<br />

zu generieren sowie gleichzeitig die Kosten<br />

des internen Personalaufwands durch Verlagerung<br />

von Vertriebsaktivitäten auch auf externe<br />

Stellen zu optimieren. Bei zahlreichen Finanzdienstleistern<br />

ist es mittlerweile gelebte Praxis,<br />

Teile des eigenen Produktvertriebs in die Hände<br />

von i. d. R. freiberufl ich tätigen Handelsvertretern<br />

1 zu legen. Inwieweit diese sog. freien<br />

Handelsvertreter dann auch wirklich „frei“ sind,<br />

bzw. unabhängig agieren können, wird im Verlauf<br />

dieses Beitrags noch näher beleuchtet.<br />

Die größte Gefahr bei einem Vertrieb durch<br />

Dritte besteht grundsätzlich darin, dass es<br />

deren oberste Motivation ist, provisionsträchtige<br />

Produkte „an den Kunden zu bringen“, d. h.<br />

zu verkaufen, und die Eignung der Kunden<br />

bzw. der Produkte füreinander oftmals nur von<br />

nachgeordneter Bedeutung ist. Dies stellt insbesondere<br />

bei der Vermittlung von Krediten<br />

ein großes Risiko dar, da die Vermittler der<br />

Bank lediglich die relevanten Unterlagen für<br />

den Finanzierungswunsch des Kunden zuführen,<br />

die eigentliche Entscheidung über die Kreditgewährung<br />

aber letztlich von einem Bankmitarbeiter<br />

getroff en wird, der sich in vielen<br />

Fällen zu unkritisch auf die Aussagen über den<br />

Kunden und die Vorauswahl/-prüfung des Vermittlers<br />

verlässt 2 . Zudem handelt es sich bei<br />

den als freie Handelsvertreter tätigen Vermittlern<br />

teilweise um ehemalige Mitarbeiter ggf.<br />

sogar um ehemalige unmittelbare Kollegen des<br />

Entscheidungsträgers. Dies kann dazu führen,<br />

dass der Entscheidungsträger „aus alter Verbundenheit“<br />

eine positive Begleitung des Kreditwunschs<br />

des Kunden durch den Vermittler<br />

impliziert und den Kredit ohne die erforderliche<br />

eigene kritische Kreditwürdigkeitsprüfung<br />

genehmigt.<br />

Angesichts der o. g. Rahmenbedingungen ist<br />

nicht immer auszuschließen, dass seitens der<br />

Verantwortungsträger innerhalb von Kreditinstituten<br />

sowie von deren Kooperationspartner<br />

mind. bis zu einem gewissen Punkt<br />

der Einsatz von „fragwürdigen“ (freien) Vertriebsmitarbeitern<br />

/ Vermittlern sowie deren<br />

„grenzwertige“ Vorgehensweise im Vertrieb<br />

toleriert wird. Dies geschieht off enbar mit der<br />

Absicht, sowohl ambitionierte Unternehmens-<br />

als auch persönliche Ziele zu erreichen bzw. zu<br />

übertreff en.<br />

Vor diesem Hintergrund stehen die Internen<br />

Revisionen und abhängig von Größe<br />

bzw. Branche auch interne Kontrollinstanzen<br />

der Kooperationspartner vor einer in diesem<br />

Umfang bisher nicht gekannten Herausforderung.<br />

Nach Maßgabe der Mindestanforderungen<br />

an das Risikomanagement (MaRisk),


AT 4.4 Rdn. 3, der BaFin hat die Interne Revision<br />

„risikoorientiert und prozessunabhängig<br />

die Wirksamkeit und Angemessenheit<br />

des Risikomanagements im Allgemeinen,<br />

des internen Kontrollsystems im Besonderen<br />

sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich<br />

aller Aktivitäten und Prozesse zu<br />

prüfen und zu beurteilen, unabhängig davon,<br />

ob diese ausgelagert sind oder nicht“. Dabei<br />

bleibt der Absatz BT 2.1 Rdn. 3 der MaRisk<br />

(wesentliche Auslagerungen) hiervon unberührt.<br />

Ob die Nutzung eines modernen, externen<br />

Vertriebskanals eine wesentliche Auslagerung<br />

darstellt, muss jedes Kreditinstitut mittels<br />

einer institutsspezifischen Risikoanalyse selbst<br />

bestimmen.<br />

Eine wesentliche Herausforderung für die<br />

Interne Revision besteht in einer risikoorientiert<br />

und prozessunabhängigen Prüfung dieser<br />

modernen Vertriebsstrukturen. Dies gilt insbesondere,<br />

wenn die Geschäftsleitung die Vertriebskanäle<br />

als nicht wesentlich einstuft. Da es<br />

sich bei Kooperationspartnern i. d. R. um externe<br />

Mitarbeiter handelt, müssen neue Wege gefunden<br />

werden, um eine möglichst effiziente, risikoorientierte<br />

und ressourcenschonende Prüfung<br />

in diesem Bereich durchführen und ihrer<br />

Verpflichtung 3 gerecht zu werden. Als wesentliche<br />

Voraussetzung müssen bereits in den Rahmenverträgen<br />

entsprechende Informations­<br />

und Prüfungsrechte vereinbart sein 4 .<br />

II. Überblick über die verschiedenen<br />

Vertriebskanäle/-strukturen<br />

In den letzten Jahren haben Kreditinstitute<br />

nicht nur zahlreiche neue Produkte für ihre<br />

Direktvertrieb<br />

über das eigene<br />

Geschäftsstellennetz<br />

Telefonvertrieb<br />

(„Directbanking“)<br />

Kunden entwickelt, sondern gleichzeitig<br />

auch immer diversifiziertere Vertriebswege<br />

erschlossen. Dabei tragen die Banken sowohl<br />

ihrer kontinuierlich gewachsenen Vertriebsorientierung<br />

insgesamt als auch dem Umstand<br />

Rechnung, dass die Kunden im Zeitalter des<br />

Internets auch zunehmend bereit sind, Bankgeschäfte<br />

direkt mittels Online-Banking abzuwickeln<br />

und sich auch außerhalb der Bankräume<br />

beraten zu lassen. Abb. 1 zeigt die<br />

verschiedenen Kanäle/Plattformen, über die<br />

Kreditinstitute mittlerweile ihre Vertriebsaktivitäten<br />

vornehmen.<br />

Auf die einzelnen Formen und Besonderheiten<br />

sowie auf mögliche Risiko-/Gefährdungspotenziale<br />

für Manipulationen und dolose<br />

Handlungen der dargestellten Vertriebskanäle<br />

/ -plattformen wird im Folgenden näher<br />

eingegangen.<br />

1. Direktvertrieb über das<br />

eigenen Geschäftsstellennetz<br />

des Kreditinstituts<br />

Hierbei handelt es sich um den klassischen<br />

Vertriebsweg eines Kreditinstituts mit einem<br />

Geschäftsstellennetz. Beim Direktvertrieb sind<br />

grundsätzlich nur eigene Mitarbeiter und<br />

interne Vertriebsstrukturen involviert, die durch<br />

geeignete Prüfungsmaßnahmen und -routinen<br />

angemessen abgedeckt werden können.<br />

Dennoch sollte das Interne Kontrollsystem<br />

(IKS) in den Geschäftsstellen durch die Interne<br />

Revision risikoorientiert, regelmäßig und sorgfältig<br />

geprüft werden (z. B. durch System- und<br />

Prozessprüfungen). Gerade im Zeitalter des<br />

Profitcenterdenkens auf Geschäftsstellenebene<br />

gehen manche Geschäftsstellen bzw.<br />

Abbildung 1: Übersicht über die einzelnen Vertriebskanäle/-plattformen<br />

Vertriebskanäle/-plattformen von Kreditinstituten/Finanzdienstleistern<br />

„Mobiler Vertrieb“<br />

Vertrieb<br />

über/mit<br />

Kooperationspartner(n)<br />

Vertrieb über<br />

„freie“ Finanzberater/Vermittler(Handelsvertreter)<br />

» Teilweise<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

nutzen ehemalige<br />

Mitarbeiter „alte<br />

Verbundenheit“ aus,<br />

und /oder EntscheiEntscheidungsträgertolerieren „grenzwertige“<br />

Vorgehensweisen. Vorgehensweisen. «<br />

3 Vgl. hierzu ausführlich Helfer, Banken-Times<br />

4 / <strong>2008</strong> S. 13 f.<br />

4 Entsprechende Auskunfts- und Prüfungsrechte<br />

sowie Kontrollmöglichkeiten sind gesetzlich<br />

vorgeschrieben, sofern es sich um eine Auslagerung<br />

von Aktivitäten und Prozesse i. S. des § 25 a<br />

Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG) handelt.<br />

Vertrieb von<br />

Bankprodukten<br />

über die<br />

VertriebsplattformenbranchenfremderUnternehmen<br />

Vertrieb von<br />

„Nicht-Bankprodukten“<br />

über<br />

bankeigene<br />

Vertriebskanäle<br />

oder Servicegesellschaften<br />

503


504<br />

Beitrag<br />

» Eine wesentliche<br />

Herausforderung<br />

für die Interne Revision<br />

besteht in einer<br />

risikoorientierten<br />

und prozessunabhängigen<br />

Prüfung<br />

der modernen Vertriebsstrukturen.<br />

«<br />

5 Vgl. hierzu ausführlich Altenseuer/Zawilla,<br />

Banken-Times 2 / <strong>2008</strong> S. 6 ff.<br />

6 Vgl. hierzu ausführlich Zawilla, Banken-Times<br />

6/2007 S. 21 ff.<br />

7 I. d. R. erfolgt in diesem Zusammenhang keine<br />

Rückforderung des hierfür dem verantwortlichen<br />

Vertriebsmitarbeiter zuvor bereits gewährten<br />

variablen Gehaltsbestandteils.<br />

8 Vgl. BaFin-Jahresbericht 2007, S. 145.<br />

9 Vgl. BaFin-Jahresbericht 2007, S. 145 f.<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

deren Mitarbeiter dazu über, im Provisions-<br />

bzw. volumen-/margengesteuerten Geschäft<br />

Zielwerte 5 bzw. Zielwerterreichungen 6 zu<br />

manipulieren sowie Finanzdienstleistungsprodukte<br />

an Kunden zu verkaufen, die nicht<br />

deren Anlagementalität entsprechen (nicht<br />

anleger- und objektgerechte Beratung). Die<br />

Erträge der eigenen Vertriebseinheit werden<br />

hierdurch zwar zunächst gesteigert und die<br />

eigene Position im innerbetrieblichen Vertriebswettbewerb<br />

sowie in Einzelfällen auch<br />

die leistungsabhängige Gehaltskomponente<br />

verbessert. Im weiteren Zeitverlauf führt dies<br />

allerdings nahezu zwangsläufig dazu, dass<br />

die Risikokosten durch Rückabwicklung von<br />

Geschäften aufgrund von Kundenbeschwerden<br />

ansteigen 7 .<br />

2. Telefonvertrieb („Directbanking“)<br />

Viele Kreditinstitute sind in den letzten Jahren<br />

dazu übergegangen, neben ihrem Geschäftsstellennetz<br />

auch einen Telefon-Direktvertrieb<br />

als zusätzliches Vertriebsstandbein aufzubauen.<br />

Die meisten Banken bedienen sich<br />

dabei sog. Callcenter. Manche Banken haben<br />

diesen Bereich in eigene Servicegesellschaften<br />

bzw. am Markt ausgelagert. Einige Kreditinstitute<br />

betreiben das Telefonbanking-Geschäft<br />

aber auch in Eigenregie im Haus.<br />

Unabhängig davon, welche Variante einzeln<br />

oder in Kombination gewählt wurde, hat die<br />

Interne Revision auch diesen Vertriebsweg<br />

risikoorientiert zu prüfen. Hierbei kommt<br />

es vor allem darauf an, dass unter Beachtung<br />

datenschutzrechtlicher Vorgaben alle telefonisch<br />

mit den Kunden getroffenen Vereinbarungen<br />

nachvollziehbar dokumentiert bzw.<br />

aufgezeichnet werden. Für die Interne Revision<br />

grenzt es oft an einen Spagat, hier aussagekräftige<br />

Prüfungen durchzuführen.<br />

Analog zum klassischen Geschäftsstellenvertrieb<br />

hat auch beim Telefonvertrieb die<br />

Wirtschaftlichkeit (Profitcenter) oberste Priorität.<br />

Die Mitarbeiter eines Callcenters (sog.<br />

„Call Center Agents“) werden bei geringer<br />

Grundvergütung zumeist nach Vertriebserfolg<br />

entlohnt. Gleichzeitig kann die „Taktzahl“<br />

(d. h. die Zahl der geführten Pflichtgespräche<br />

pro Tag) sehr hoch angesetzt sein. Das Zeitfenster<br />

für erfolgreiche Abschlüsse ist dann<br />

entsprechend klein. In der Folge kann es zu<br />

fragwürdigen Abschlusspraktiken kommen,<br />

um schnelle Abschlusserfolge und damit<br />

Provisionserträge zu generieren. Diese Praxis<br />

ist oft erst zeitversetzt durch eine erhöhte<br />

Reklamationsquote seitens der Kunden<br />

erkennbar. Die Interne Revision steht hier vor<br />

der ambitionierten Aufgabe, Prüfroutinen zu<br />

entwickeln, welche ein möglichst frühzeitiges<br />

Erkennen derartiger unzulässiger Praktiken<br />

ermöglicht.<br />

Die BaFin betrachtet das sog. Cold Calling als<br />

„unzumutbare Beeinträchtigung der Privatsphäre<br />

und Entscheidungsfreiheit des Anlegers“<br />

8 . Sie hat in 2007 im Rahmen der jährlichen<br />

Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz<br />

(WpHG) durch die Wirtschaftsprüfer entsprechende<br />

Schwerpunktprüfungen durchführen<br />

lassen und beabsichtigt, dies auch in <strong>2008</strong><br />

beizubehalten 9 .<br />

3. „Mobiler Vertrieb“<br />

Eine weitere Vertriebsvariante ist der Einsatz<br />

von Bankmitarbeitern im Außendienst.<br />

Dabei werden Kunden bewusst außerhalb<br />

der Geschäftsräume der Bank bei sich zu<br />

Hause oder in ihrem Unternehmen aufgesucht.<br />

Dies lohnt sich allerdings zumeist nur<br />

im Firmenkundengeschäft sowie bei vermögenden<br />

Privatkunden. Ausschlaggebend hierfür<br />

ist der prognostizierte Umsatz bzw. Ertrag<br />

pro Kunde. Kreditinstitute sind bereit, diesen<br />

„außer Haus-Service“ ab einer bestimmten<br />

Benchmark anzubieten. Das Ertragspotenzial,<br />

resp. Gefährdungspotenzial für Manipulationen,<br />

ist bei diesem Vertriebsweg als hoch<br />

einzustufen, insbesondere weil im Marktsegment<br />

Private Banking / Private Wealth Management<br />

das (Vertrauens-)Verhältnis zwischen<br />

Vertriebsmitarbeiter und Kunde oftmals<br />

langjährig gewachsen und sehr persönlich<br />

ist. Gerade deswegen sollte die Interne Revision<br />

auf diesen Vertriebskanal ein besonderes<br />

Augenmerk richten. In Abhängigkeit von<br />

Intensität und Ausprägung mobiler Vertriebsaktivitäten<br />

ist es wichtig, eine gesunde Balance<br />

zwischen Risikoorientierung und Ressourcenausschöpfung<br />

zu finden.<br />

4. Vertrieb mit Kooperationspartnern<br />

Dieser Vertriebszweig wird von den Banken<br />

als hoch profitabel angesehen, da hierdurch


ohne eigene, hohe Personalkosten (Neu-)<br />

Kunden, Einlagen, Provisionserträge usw.<br />

generiert werden können. Ebenso interessant<br />

sollte dieser Bereich aber auch für die<br />

Interne Revision sein. Gerade im Umfeld von<br />

Kooperationspartnern und deren Abschlüssen<br />

im Namen des Kreditinstituts bestehen<br />

keine/kaum Prüfungsmöglichkeiten der<br />

Internen Revisionen, sofern diese nicht<br />

in Kooperationsverträgen / Vertriebsvereinbarungen<br />

ausdrücklich verankert wurden. Der<br />

bereits in der Einleitung dieses Artikels zitierte<br />

MaRisk Absatz AT 4.4 Rdn. 3 trifft aber gerade<br />

auf solche Konstellationen zu. Dies stellt eine<br />

besondere Herausforderung und nicht selten<br />

auch ein Spannungsfeld für die Internen Revisionen<br />

dar. Einerseits sollte diesen Geschäften<br />

sinnvoller Weise besondere Beachtung<br />

geschenkt werden, andererseits ist der Handlungsspielraum<br />

oftmals sehr eingeschränkt,<br />

da es sich bei den Vertriebsmitarbeitern der<br />

Kooperationspartner nicht um bankeigene<br />

Mitarbeiter mit entsprechenden direkten<br />

(arbeits-)rechtlichen Disziplinarmöglichkeiten<br />

seitens der Bank handelt.<br />

5. Vertrieb über „freie Finanzberater“/<br />

Handelsvertreter<br />

Immer häufiger gehen Kreditinstitute dazu<br />

über, zusätzlich zu den o. g. klassischen Vertriebskanälen<br />

auch sog. „freie Finanzberater“<br />

für ihren Vertrieb einzusetzen. Diese Variante<br />

wird vorzugsweise bei der Neukundengewinnung<br />

sowie bei der Aktivierung von bisher<br />

wenig Ertrag bringenden Bestandskunden<br />

eingesetzt 10 . Bei diesen freien Finanzberatern<br />

handelt es sich um Handelsvertreter<br />

gem. HGB <strong>11</strong> , sodass diese kein arbeitsrechtliches<br />

Vertragsverhältnis mit der Bank besitzen<br />

und kein direktes Gehalt beziehen.<br />

Vielmehr schließen diese Berater einen Vermittler-<br />

oder Handelsvertretervertrag mit der<br />

Bank und werden ausschließlich auf Provisionsbasis,<br />

bezahlt. Diese freien Finanzberater<br />

erhalten in unterschiedlichem Maße auch<br />

(eingeschränkten) Zugriff auf die EDV-Systeme<br />

sowie relevante Kundendaten des Kreditinstituts<br />

12 . Ein wesentliches Problemfeld stellt<br />

die Auswahl dieser Personen dar, die i. d. R.<br />

nicht den (strengen) Einstellungskriterien für<br />

eigene Mitarbeiter unterliegen. In der Praxis<br />

kam es sogar schon vor, dass ein Kreditinstitut<br />

einen freien Finanzberater beschäftigt, der<br />

zuvor wegen Unregelmäßigkeiten bei einem<br />

anderen Konzernunternehmen außerordentlich<br />

gekündigt worden war.<br />

6. Nutzung von Vertriebsplattformen<br />

branchenfremder Unternehmen<br />

Eine weitere Variante stellt der Vertrieb von<br />

Bankprodukten über die Vertriebsplattformen<br />

branchchenfremder Unternehmen / Kooperationspartner<br />

(z. B. Reisebüros) bzw. die Neukundengewinnung<br />

in Zusammenarbeit mit<br />

branchenfremden Partnern (z. B. Fast-Food-<br />

Ketten) dar, wobei in diesen Fällen die zuvor<br />

geschilderten Herausforderungen für die<br />

Interne Revision der Bank ähnlich gelagert<br />

sind wie bei Kooperationspartnern aus der<br />

Finanzdienstleistungsbranche.<br />

7. Vertrieb von „Nicht-Bankprodukten“<br />

über bankeigene Vertriebskanäle<br />

Einige Finanzdienstleistungsunternehmen<br />

gehen mittlerweile sogar noch über den Vertrieb<br />

sog. Allfinanzprodukte hinaus und verkaufen<br />

über ihre eigenen Vertriebskanäle<br />

– teilweise auch in Verbindung mit eigenen<br />

Produkten – branchenfremde Produkte (z. B.<br />

Reisedienstleistungen) bzw. gründen hierfür<br />

eigene Servicegesellschaften. Eine deutsche<br />

Großbank betreibt z. B. in Berlin als Pilotprojekt<br />

eine „Bankfiliale der Zukunft“, in der testweise<br />

neue / innovative Bankprodukte und<br />

zudem in einem Teilbereich der Bankräumlichkeiten<br />

neben der geschäftlichen Tätigkeit einer<br />

Bankfiliale auch andere Produkte des täglichen<br />

Gebrauchs (Trendshop) zum Verkauf angeboten<br />

werden. Zusätzliche Risiken liegen hierbei<br />

in den klassischen Problemfeldern des<br />

Einzelhandels (insbesondere Diebstahl, Unterschlagung)<br />

sowie im Einsatz von bankseitig<br />

nicht ausreichend geschultem Personal für den<br />

Vertrieb von Bankprodukten, wodurch auch ein<br />

Reputationsproblem entstehen kann.<br />

III. Typische Betrugs- und<br />

Manipulationsmuster<br />

Die dargestellten zusätzlichen Vertriebskanäle<br />

/­plattformen und zahlreiche Schnittstellen<br />

zwischen dem Kreditinstitut und<br />

den Kooperationspartnern bieten nahezu<br />

zwangsläufig auch „Einfallstore“ bzw. beson­<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Telefon­Direkt­<br />

vertrieb mit fragwürdigenAbschlusspraktiken<br />

führt zu<br />

erhöhten Reklamationsquoten<br />

– sog.<br />

Cold Calling ist<br />

Prüfungsschwerpunkt<br />

der BaFin. «<br />

10 I. d. R. handelt es sich dabei um Einprodukt-<br />

nutzer.<br />

<strong>11</strong> Vgl. §§ 84 ff. HGB.<br />

12 Die Einwilligung des Kunden ist erforderlich.<br />

505


506<br />

Beitrag<br />

» Den Manipulations­,<br />

Betrugs­<br />

und Unterschla­<br />

gungsfantasien von<br />

Bankmitarbeitern<br />

und Kooperations­<br />

partnern/Vermitt­ lern sind keine<br />

Grenzen gesetzt. «<br />

13 Entweder erhält er ohnehin eine Zugriffsberechtigung<br />

auf die kundenbezogenen Systeme der<br />

Bank oder er erschleicht sich diese ungerechtfertigt<br />

durch die missbräuchliche Nutzung einer<br />

Benutzerberechtigung eines Bankmitarbeiters.<br />

14 Weitere Manipulationsmuster und Schadensfälle<br />

im vermittelten Kreditgeschäft vgl. Zawilla,<br />

in: Kaup / Schäfer-Band / Zawilla (Hrsg.), Unregelmäßigkeiten<br />

im Kreditgeschäft, 2005, S. 230 ff.<br />

(293 ff.).<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

dere Gefährdungspotenziale für Manipulationen/Unregelmäßigkeiten<br />

sowie dolose<br />

Handlungen durch bankinterne und /oder<br />

externe Täter. Diese ergeben sich aus der<br />

besonderen Dreieckskonstellation Bank<br />

– Kooperationspartner/freier Vertriebsmitarbeiter<br />

– Kunde.<br />

Als mögliche Ansatzpunkte für Manipulationen<br />

und Unregelmäßigkeiten kommen<br />

dabei besonders folgende Aspekte in Betracht:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Provisionsabsprachen zwischen Bankmitarbeitern<br />

und Kooperationspartner bzw.<br />

freien Vermittlern. Z. B. wird ein Geschäft,<br />

für das ein Bankmitarbeiter selbst keine<br />

Abschlussprovision erhält, an den Mitarbeiter<br />

des Kooperationspartners weitergegeben;<br />

dieser erhält für das eingereichte<br />

Geschäft eine Vermittlungs-/Abschlussprovision,<br />

die er mit dem Bankmitarbeiter<br />

teilt.<br />

Provisionsabrechnungsbetrug durch<br />

Mitarbeiter und /oder Vertreter von Kooperationspartnern<br />

bzw. freien Vermitt-<br />

lern / Finanzberatern.<br />

Unterschlagung von zur Weiterleitung<br />

und Vermögenslage an die Bank angenommenen<br />

Kundengeldern, häufig<br />

einhergehend mit der Fälschung von<br />

Anlagebestätigungen für die Kunden<br />

auf Briefpapier oder Formularen des<br />

Finanzdienstleistungsunternehmens.<br />

Durch Vermittler (Kooperationspartner)<br />

angebahnte Geschäfte, bei denen der Vermittler<br />

die Legitimationsprüfung des<br />

Kunden selbst vornimmt und kein direkter<br />

Kontakt zwischen der Bank und dem Kunden<br />

besteht.<br />

Bankmitarbeiter oder Vermittler setzen<br />

sich selbst oder eigene nahestehende Dritte<br />

als Begünstigte von Kapitallebensversicherungen<br />

bzw. Bausparverträgen von<br />

Kunden ein.<br />

Vermittlung des Verkaufs und der Finanzierung<br />

von „Schrottimmobilien“ durch Kooperationspartner<br />

und /oder freie Vermittler.<br />

Einreichung vollständig oder teilweise<br />

gefälschter Legitimations­, Bonitäts­<br />

und/oder Objektunterlagen durch Dritt-<br />

bzw. Untervermittler, Übergabe der Unterlagen<br />

an Kooperationspartner, Abruf der<br />

Geldmittel via Internetbanking durch eine<br />

zentrale Stelle (u. a. durch Übergabe der<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Internetbankingunterlagen vom Kunden<br />

an den Vermittler).<br />

Missbrauch bestimmter Bankprodukte<br />

zum Kredit- bzw. Provisionsbetrug (z. B.<br />

Spezialkredite).<br />

Missbräuchliche Verwendung der Daten<br />

von Bankkunden, auf die der Mitarbeiter<br />

eines Kooperationspartners z. B. aufgrund<br />

seines Arbeitsplatzes innerhalb der<br />

Geschäftsräume der Bank Zugriff hat 13 .<br />

Besondere bzw. auffällige Beziehungen<br />

(Freundschafts-, Verwandtschafts- und/oder<br />

wirtschaftliches /gesellschaftliches Abhängigkeitsverhältnis)<br />

zwischen Bankmitarbeitern<br />

und Mitarbeitern von Kooperationspartnern<br />

bzw. freien Vermittlern, die die<br />

Integrität bzw. Neutralität beinträchtigen.<br />

Die folgenden Praxisfälle 14 resultieren aus den<br />

o. g. oder ähnlichen Konstellationen:<br />

Praxisfall 1 „Manipulation der Zielwerterreichung<br />

und Provisionsabsprachen zwischen<br />

Bankmitarbeiter und einem Mitarbeiter<br />

eines Kooperationspartners“:<br />

In einem Kreditinstitut werden vorab Volumenzahlen<br />

/ Zielvereinbarungen mit dem<br />

Kooperationspartner – in diesem Fall eine<br />

Bausparkasse – geschlossen. Alle beauftragten<br />

Mitarbeiter der Bausparkasse (hier:<br />

freie Handelsvertreter nach HGB) arbeiten<br />

gemeinsam an der Erreichung dieser Ziele.<br />

Bei Zielerreichung oder sogar Übererfüllung<br />

werden vom Kreditinstitut am Jahresende<br />

zusätzliche Prämien (Superprovisionen)<br />

zu den vereinbarten Provisionen pro Einzelgeschäft<br />

ausgeschüttet. Die Vertreter / Vermittler<br />

des Kooperationspartners reichen<br />

ihr akquiriertes Baudarlehensgeschäft über<br />

das Geschäftsstellennetz des Kreditinstituts<br />

ein. Die eingereichten Anträge werden von<br />

Darlehensberatern der Bank direkt in den<br />

Geschäftstellen geprüft und in die EDV-Systeme<br />

der Bank eingegeben.<br />

Daneben haben auch die Geschäftsstellen<br />

eigene Volumenziele im Bereich Baufinanzierungen.<br />

Diese müssen durch eigene<br />

Abschlüsse erreicht werden. Die Baufinanzierungsberater<br />

des Kreditinstituts sind angehalten,<br />

nicht von ihnen selbst erzielte Kreditabschlüsse<br />

bei der systemseitigen Eingabe als<br />

Vermittlerdarlehen zu kennzeichnen. Unter


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Die 3 H’s der Offenlegung<br />

Karl-Heinz Hillen (Hrsg.)<br />

Bundesbankdirektor & Abteilungsleiter<br />

Rechnungslegung/Aufsichtsdatenbanken,<br />

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich<br />

Banken und Finanzaufsicht, Frankfurt<br />

Leiter des Fachgremiums Offenlegung<br />

Ullrich Hartmann WP/StB (Hrsg.)<br />

Senior Manager im Bereich Bankenaufsichtsrecht,<br />

PricewaterhouseCoopers AG, Hannover<br />

Dr. Detlef Hosemann (Hrsg.)<br />

Bereichsleiter Kreditrisiko- und Konzerncontrolling,<br />

Landesbank Hessen-Thüringen<br />

Michael Brinkmann<br />

Leiter Vorstandsbereich,Volksbank Münster<br />

Dr. Henning Gebauer<br />

Abteilungsleiter Gesamtbank-Risikocontrolling,<br />

NORD/LB<br />

In der nationalen Umsetzung der dritten<br />

Säule des Basel II-Regelwerkes verlangt<br />

die Solvabilitätsverordnung zukünftig eine<br />

umfangreiche Offenlegung. Mit Blick auf<br />

die hierfür notwendige Zusammenarbeit<br />

zahlreicher „betroffener“ Fachbereiche in<br />

den Banken und Sparkassen überrascht<br />

zum einen das vielfach großzügige „zurück<br />

stellen“ dieses Themenkreises im Rahmen<br />

der Basel II-Umsetzungsprojekte. Zum anderen<br />

widmet sich die Fachliteratur nur sehr<br />

zögerlich diesem wichtigen Praxisthema.<br />

In diese Bresche springt die vorliegende<br />

Elisabeth Hecker<br />

Referatsleiterin Meldewesen und Beratung der<br />

Geschäftsbereiche,Dresdner Bank AG, Frankfurt<br />

Stefan Kühn<br />

Projektleiter Basel II/MaRisk und IRBA-Abnahme,<br />

Leiter Risikocontrolling, Frankfurter Sparkasse<br />

Friedemann Loch<br />

Senior Manager im Bereich Bankenaufsichtsrecht,<br />

PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt<br />

Dr. Brigitte Loewenich<br />

Freiberufliche Beraterin zum<br />

Risikocontrolling/Bankaufsichtsrecht<br />

Martin Neisen<br />

Bereich Bankenaufsichtsrecht,<br />

PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt<br />

Dr. Clifford Tjiok<br />

Leiter Kreditrisikosteuerung,<br />

Landesbank Hessen-Thüringen<br />

umfangreiche Neuerscheinung – ein hochkarätiges<br />

Autorenteam, darunter der Leiter<br />

des Fachgremiums Offenlegung (zukünftig<br />

FG Meldewesen), erörtern praxisnah die für<br />

die praktische Umsetzung sehr hilfreichen<br />

Ergebnisse aus dem Fachgremium, verbleibende<br />

Auslegungsfragen sowie Erkenntnisse<br />

aus den konkreten Umsetzungsprojekten<br />

der Autoren. Ergänzend zu den an die Risikoarten<br />

angelehnten Offenlegungsbereiche<br />

der SolvV erhält der Leser wertvolle Informationen<br />

zu den Themen Offenlegungsstrategien,<br />

Medien der Offenlegung, Status<br />

Bankenhaftung bei<br />

Immobilienanlagen<br />

17. aktualisierte Auflage <strong>2008</strong><br />

Dr. Ekkehardt von Heymann<br />

Rechtsanwalt und Banksyndikus<br />

in Frankfurt/M.<br />

Dieses seit Jahren sehr erfolgreich verlegte<br />

Standardwerk zur Haftung der Kreditinstitute<br />

bei fehlgeschlagenen Immobilienkapitalanlagen<br />

erscheint in der 17.Auflage zum<br />

ersten Mal im Verlag der Finanz Colloquium<br />

Heidelberg GmbH.<br />

Die ersten Auflagen des Buches hat der<br />

Autor von Heymann bereits zu einer Zeit<br />

herausgegeben, als von den zahlreichen<br />

fehlgeschlagenen Immobilienkapitalanlageprojekten<br />

der 90er-Jahre noch keine Rede<br />

war. Die bewährte Struktur und der übersichtliche<br />

Aufbau des Buches wurden beibehalten,<br />

durch die neue, komplett elektronische<br />

Produktion konnten jedoch einige<br />

für die Arbeit mit dem Buch sinnvolle<br />

Neuerungen eingeführt werden.<br />

Inhaltlich ist das Werk auf dem Stand<br />

1.1.<strong>2008</strong> und bereitet die umfangreiche<br />

Rechtsprechung der Instanzgerichte und<br />

Christian Merz<br />

Rechtsanwalt und Banksyndikus<br />

in Frankfurt/M.<br />

vor allem die des BGH (allen voran des<br />

XI. Zivilsenates) geordnet nach Problemund<br />

Themenkomplexen so umfassend<br />

auf, dass sich das Buch sowohl als Nachschlagewerk<br />

für den Kenner der komplexen<br />

Materie eignet als auch für den Anwender,<br />

der sich in einzelne Themen oder das gesamte<br />

Rechtsgebiet einarbeiten möchte.<br />

So werden die Aufklärungspflichten der<br />

Banken und Sparkassen, je nach dem, in<br />

welcher Rolle sie im Immobilienkapitalanlagenprojekt<br />

beteiligt waren, genau<br />

so beschrieben wie Probleme rund um<br />

die Themen Prospekthaftung, Haustürgeschäfte,Verbraucherdarlehensrecht,<br />

Rechtsberatungsgesetz etc.<br />

Die Autoren sind beide als Rechtsanwälte<br />

zugelassen und haben Erfahrungen aus<br />

jahrelanger Tätigkeit in der Rechtsabteilung<br />

einer deutschen Großbank.<br />

Stand: 01.05.<strong>2008</strong><br />

Erscheinungstermin: 19.06.<strong>2008</strong><br />

Umfang: ca. 300 Seiten<br />

Preis: € 83,–<br />

ISBN: 978-3-936974-78-2<br />

Durchgängiges Offenlegungs-<br />

Beispiel und übersichtliche<br />

Symbole zur Hervorhebung<br />

wichtiger Ausführungen an<br />

den Seitenrändern.<br />

quo-Datenabgleich, Möglichkeiten und<br />

Grenzen eines Offenlegungsverzichts bestimmter<br />

Informationen sowie zu technischen<br />

Fragen und Fallstricken bei der konkreten<br />

Umsetzung und der fortlfd. Qualitätssicherung<br />

der neuen Anforderungen. Die<br />

sehr praxis-/projektnahen Ausführungen<br />

werden ergänzt durch ein instruktives<br />

durchgängiges Beispiel am Ende zentraler<br />

Kapitel sowie Symbolen zur Hervorhebung<br />

von Auslegungen respektive Umsetzungsalternativen/-spielräumen<br />

an den Seitenrändern.<br />

Stand: 01.02.<strong>2008</strong><br />

Erscheinungstermin: 13.03.<strong>2008</strong><br />

Umfang: ca. 480 Seiten<br />

Preis: EUR 49,–<br />

ISBN: 978-3-936974-76-8<br />

FOTO: PIXELQUELLE.DE


508<br />

Beitrag<br />

» Für das IKS<br />

bestehen besondere<br />

Herausforderungen<br />

außerhalb des<br />

herkömmlichen<br />

Einflussbereichs der<br />

Internen Revision. «<br />

15 Unter kollusivem Handeln werden geheime<br />

Absprachen zur Täuschung Dritter verstanden.<br />

16 Diese hatte zuvor mit der Bank einen Vermittlervertrag<br />

abgeschlossen.<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

bleibt diese Kennzeichnung, so werden die<br />

Darlehen in das jeweilige Zielvolumen der<br />

kontoführenden Geschäftsstelle als Eigenabschlüsse<br />

eingerechnet. Dies hat für die Volumenziele<br />

der Bausparkasse keine negativen<br />

Auswirkungen, da die Zielwertermittlung systemseitig<br />

nicht im Kreditdatensystem erfolgt,<br />

sondern an einer Stelle in der Bank angesiedelt<br />

ist, welche die Provisionsanträge der<br />

Vermittler separat bearbeitet. Diese separate<br />

Bearbeitung erfolgt zentral in der Hauptstelle<br />

auf Datenbasis der eingereichten Provisionsanträge<br />

der Vermittler durch einen hierfür<br />

zuständigen Provisionssachbearbeiter. Wird<br />

bei der Bearbeitung eines Provisionsantrags<br />

für ein zugeführtes Darlehen festgestellt,<br />

dass der Kredit systemseitig nicht als Vermittlerkredit<br />

gekennzeichnet ist, muss der Sachbearbeiter<br />

diesen Vorgang bei dem Mitarbeiter<br />

in der Geschäftsstelle, der die Kreditdaten<br />

vor Ort ins System eingegeben hat, hinterfragen.<br />

Dieser wird ihm dann wahrheitsgemäß<br />

bestätigen, dass es sich um einen Vermittlerkredit<br />

handelt. Allerdings nimmt der Filialmitarbeiter<br />

keine nachträglich Änderung der<br />

systemseitigen Kennzeichnung dieses Kredits<br />

als Vermittlerkredit vor. Der für die Provisionszahlungen<br />

zuständige Mitarbeiter veranlasst<br />

die Provisionszahlung, kümmert sich aber<br />

ebenfalls nicht um die richtige Kennzeichnung<br />

/ Einschlüsselung, da dies für die Provisionsabrechnung<br />

keine Relevanz hat und das<br />

zugeführte Gesamtkreditvolumen am Jahresende<br />

auf Basis der tatsächlich gezahlten Provisionszahlungen<br />

errechnet wird.<br />

Im Ergebnis haben von dieser Vorgehensweise<br />

alle beteiligten Parteien zulasten des Kreditinstituts<br />

profitiert:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Der Vermittler bekommt seine Provision, da<br />

der Mitarbeiter aus der Geschäftsstelle des<br />

Kreditinstituts den Kredit als Vermittlergeschäft<br />

bestätigt hat.<br />

Die Geschäftsstelle selbst hat erreicht, dass<br />

das Kreditvolumen in der Eigenproduktionsquote<br />

verbleibt.<br />

Der Kooperationspartner erreicht seine Zielvereinbarungsquote<br />

und erhält zur normalen<br />

Provision bei (Über-)Erfüllung seiner Vorgaben<br />

auch noch die vereinbarte Superprovision<br />

zum vereinbarten Zeitpunkt.<br />

Die involvierte Vertriebseinheit des Kreditinstituts<br />

erreicht ebenfalls ihre eigene Ziel-<br />

jahresproduktionsquote und erhält hierfür<br />

ebenso einen höheren Bonus als variablen<br />

Gehaltsbestandteil.<br />

Praxisfall 2 „Provisionsbetrug durch kollusives<br />

Handeln 15 zwischen Bankmitarbeiter<br />

und seiner als freie Vermittlerin tätigen<br />

Ehefrau“:<br />

In seiner Funktion als Firmenkundenbetreuer<br />

für das Segment kommunaler Wohnungsbau<br />

betreute ein Mitarbeiter eines Kreditinstituts<br />

insbesondere Wohnungsbaugesellschaften.<br />

Im Rahmen seiner Betreuungszuständigkeit<br />

schloss der Mitarbeiter u. a. auch Bausparverträge<br />

in Millionenhöhe ab, für die er selbst allerdings<br />

keine Abschluss- und /oder Bestandsprovision<br />

erhalten konnte, da es sich bei der<br />

Bausparkasse um ein Tochterunternehmen<br />

seines Arbeitgebers handelte.<br />

Der Mitarbeiter umging dies allerdings, indem<br />

er mit seiner als freie Vermittlerin für die Bank<br />

tätigen Ehefrau 16 vereinbarte, ihn zu seinen<br />

Kundenterminen zu begleiten und anschließend<br />

die von ihrem Ehemann als Bankmitarbeiter<br />

allein akquirierten und abgeschlossenen<br />

Bausparverträge bei der Bank als durch<br />

sie selbst als Vermittlerin abgeschlossenen<br />

Verträge deklarierte und einreichte. Die Vermittlungsprovisionen<br />

wurden anschließend<br />

zwischen dem Mitarbeiter und seiner Ehefrau<br />

geteilt.<br />

Diese langjährig zu Lasten des Ertrages praktizierte<br />

Vorgehensweise fiel erst nach einigen<br />

Jahren durch eine auffällige Häufung von vorzeitigen<br />

Kündigungen von Bausparverträgen<br />

auf. Bei einer daraufhin durchgeführten<br />

Kundenbefragung durch eine andere Stelle<br />

der Bank wurde offensichtlich, dass der Bankmitarbeiter<br />

der alleinige Ansprechpartner der<br />

Kunden war. Seine Ehefrau als freie Vermittlerin<br />

war hingegen – wenn überhaupt – lediglich<br />

bei den Vertragsabschlussgesprächen als „stille<br />

Beobachterin“ mit anwesend.<br />

Ergänzend ist hinzuzufügen, dass die Aufdeckung<br />

derartiger Manipulationen und<br />

dolosen Handlungen noch schwieriger ist,<br />

sobald zusätzlich auch Kunden in die kollusiv<br />

von Bankmitarbeiter und externem Vermittler<br />

vorgenommenen betrügerischen Handlungen<br />

involviert werden und aktiv mitwirken.


IV. Zusammenfassung<br />

Die zunehmende Erschließung neuer Vertriebskanäle/­plattformen<br />

zur Neukundengewinnung<br />

sowie Produktvertrieb haben<br />

nicht nur zusätzliche Ertragsquellen, sondern<br />

gleichzeitig zusätzliche Risiko- und Gefährdungspotenziale<br />

für vielgestaltige Manipulations­/Betrugspraktiken<br />

gebracht. Diesen<br />

Risiken und Gefahren gilt es, angemessen entgegen<br />

zu wirken, was vor dem Hintergrund der<br />

MaRisk neue Herausforderungen sowohl für<br />

PRAXISTIPPS<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

das IKS als auch für die Interne Revision der<br />

beteiligten Unternehmen mit sich bringt. Dabei<br />

werden zunehmend auch risikoorientierte Prüfungshandlungen<br />

außerhalb des unmittelbaren<br />

Einflussbereichs des eigenen Unternehmens<br />

erforderlich. Die Herausforderungen und<br />

Grenzen für die Interne Revision bei der Prüfung<br />

und Informationsbeschaffung beim Auftreten<br />

von Unregelmäßigkeiten bzw. Schadensfällen<br />

sowie entsprechende Präventions- und<br />

Lösungsansätze werden in der nächsten Bank-<br />

Praktiker-<strong>Ausgabe</strong> näher beschrieben. £<br />

Beitrag<br />

Identifizierung der Gefahren und Risiken aufgrund moderner Vertriebskanäle im Rahmen der institutsinternen Gefährdungsanalyse<br />

und Implementierung angemessener Präventionsmaßnahmen.<br />

Regelmäßiger bankinterner Erfahrungsaustausch zwischen der Internen Revision und den Vertriebsverantwortlichen,<br />

um präventiv ggf. vorhandene Gefahrenpotenziale im Vertrieb zu erörtern.<br />

(Konsequente) Ausrichtung des Internen Kontrollsystems auch auf die aus den modernen Vertriebskanälen resultierenden<br />

zusätzlichen Gefährdungs- und Risikopotenziale.<br />

Permanente interne und externe Weiterbildung der Mitarbeiter der Internen Revision z. B. durch Informationsaufenthalte<br />

in Vertriebseinheiten sowie der Vertriebssteuerung sowie ggf. Teilnahme an Vertriebsseminaren zum Kennenlernen<br />

neuer Vertriebsansätze/-möglichkeiten.<br />

Durchführung von entsprechenden regelmäßigen (Vertriebs-)Prüfungen durch die Interne Revision der Kooperationspartner<br />

unter besonderer Berücksichtigung sowohl der Schnittstellen- als auch der Provisionsabrechnungsthematik.<br />

AR_25_BP_210x145_RZ:AR_BP_210x95_RZ 24.04.2007 10:35 Uhr Seite 1<br />

„IchtrageVerantwortung.”<br />

Deshalb’DerAufsichtsrat’.<br />

Deutschlands erste Fachzeitschrift für Aufsichtsräte, Beiräte und<br />

Verwaltungsräte wählt jeden Monat aus, was für Ihre verantwortungsvolle Arbeit<br />

als Mandatsträger entscheidend ist.<br />

’Der Aufsichtsrat’ ist eine Fachzeitschrift aus der Verlagsgruppe Handelsblatt<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong> 509<br />

Zunächst 2 <strong>Ausgabe</strong>n kostenlos lesen und dann entscheiden: Telefon 0 800 . 000 16 38 (gebührenfrei) oder www.aufsichtsrat.de


510<br />

Beitrag<br />

» Das BilMoG stellt<br />

die größte Bilanzreform<br />

der letzten<br />

20 Jahre dar und<br />

stellt nicht zuletzt<br />

durch die Hinwendung<br />

zu den IFRS<br />

die existierenden<br />

Analyse systeme<br />

vor neue Heraus­<br />

forderungen. »<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

(BilMoG) und Monitoring<br />

der Kundenbonität<br />

Reformbedarf für Bilanzanalyse und Rating.<br />

Autoren:<br />

Prof. Dr. Kurt Göllert, Fachhochschule<br />

Worms, Professur für Finanz- und<br />

Rechnungswesen.<br />

Kersten Ukatz, Landesbank Baden-<br />

Württemberg, Kreditanalyst.<br />

1 BMJ, RegE Gesetz zur Modernisierung des<br />

Bilanzrechts, www.bmj.de<br />

2 Vgl. Leker/Mahlstedt/Kehrel, KOR <strong>2008</strong> S. 384 .<br />

I. Einleitung<br />

w Am 21.05.<strong>2008</strong> wurde der Regierungsentwurf<br />

des BilMoG 1 veröff entlicht. Es handelt sich<br />

dabei um die größte Bilanzreform der letzten<br />

20 Jahre. In diese Zeitspanne fällt die Internationalisierung<br />

der Bilanzierung (IFRS / US-GAAP).<br />

Vor diesem Hintergrund sah sich der deutsche<br />

Gesetzgeber genötigt, die Entwicklung selbst<br />

in die Hand zu nehmen. Ziel des BilMoG ist es,<br />

den Unternehmen eine – im Verhältnis zu den<br />

IFRS – gleichwertige, aber einfachere und kostengünstige<br />

Alternative zu bieten. Mit einer<br />

maßvollen Annäherung an die IFRS wird das<br />

Informationsniveau des handelsrechtlichen<br />

Jahresabschlusses angehoben.<br />

Der Gesetzgeber verspricht sich davon auch<br />

eine Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten<br />

der Unternehmen. Abweichend<br />

von den IFRS soll jedoch die Funktion des handelsrechtlichen<br />

Jahresabschlusses als Grundlage<br />

der Gewinnausschüttung und Besteuerung<br />

gewahrt bleiben. Dieser Spagat erfordert<br />

komplizierte Regelungen und kann nicht verhindern,<br />

dass zukünftig Handels- und Steuerbilanz<br />

deutlich voneinander abweichen. Betroffen<br />

von der Reform sind alle Kaufl eute, d. h. vor<br />

allem die mittelständischen Unternehmen. Die<br />

neue Bilanzierung soll ab Geschäftsjahr 2009<br />

angewendet werden.<br />

Jahresabschlüsse bilden die wesentliche<br />

Informationsgrundlage für Bonitätsbeurteilung<br />

und Rating. Bilanzreformen stellen die<br />

existierenden Analysesysteme vor grundlegend<br />

neue Herausforderungen. Erfahrungen<br />

aus der Umstellung auf die IFRS-Bilanzierung<br />

zeigen, dass die Umstellungseff ekte enorm<br />

sind und generelle Aussagen über den Einfl uss<br />

auf die Kennzahlen nur schwer möglich sind.<br />

So zeigt eine aktuelle Untersuchung 2 über die<br />

IFRS-Umstellung einen Anstieg des Eigenkapitals<br />

um durchschnittlich 25 %; die Spannweite<br />

liegt jedoch zwischen – 22 % und +251 %. Im<br />

Folgenden werden die wesentlichen Reformmaßnahmen<br />

des BilMoG dargestellt und mit<br />

ihren Auswirkungen auf Bilanzanalyse und<br />

Rating diskutiert.<br />

II. Kernpunkte der Reform<br />

1. Bilanzierung selbst erstellter immaterielle<br />

Vermögensgegenstände<br />

Die Bilanzierung selbst erstellter immaterieller<br />

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />

war bislang vom Vorsichtsprinzip geprägt.<br />

Wegen der spezifi schen Werthaltigkeitsproblematik<br />

durften nur von Dritten erworbene immaterielle<br />

Werte aktiviert werden. Diese Bilanzierung<br />

ist nicht mehr zeitgemäß. In der modernen<br />

Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft sind<br />

nicht mehr die materiellen, sondern die immateriellen<br />

Vermögensgegenstände die zentralen<br />

Wertetreiber. Das BilMoG bringt mit der Aktivierungspfl<br />

icht für die selbst erstellten immateriellen<br />

Anlagewerte einen Paradigmenwechsel<br />

und die Angleichung an die IFRS.<br />

Die Aktivierungspfl icht schließt auch die Entwicklungskosten<br />

ein. Voraussetzung ist eine<br />

Prognose, die mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

erwarten lässt, dass ein einzeln verwertbarer<br />

immaterieller Vermögensgegenstand entstehen<br />

wird. Diese Regelung schließt die Aktivierung<br />

von Hoff nungswerten nicht aus. Forschungskosten<br />

sowie selbst geschaff ene<br />

Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten<br />

dürfen jedoch nicht aktiviert werden.<br />

Die selbst erstellten immateriellen Anlagewerte<br />

müssen in der Bilanz separat ausgewiesen<br />

werden. Mit der Aktivierungspfl icht soll


Wir sind als Branchenspezialist für den Finanzdienstleistungssektor fokussiert auf das<br />

Management komplexer Themenstellungen, die gleichermaßen bankfachliche und technische<br />

Expertise erfordern. Mit dem Anspruch eines Qualitätsführers, der aufgrund der<br />

besonderen Kompetenzprofile der Berater auch bezüglich der Effizienz bei der Projektdurchführung<br />

Maßstäbe setzt, umfasst das Beratungsspektrum sämtliche Bankfunktionalitäten.<br />

Unsere Kunden sind ausnahmslos renommierte Häuser, die in ihren Märkten eine führende<br />

Position innehaben.<br />

bankon hat sich aktuell als der führende Berater im Umfeld der Migrationen von Sparkassen<br />

und Landesbanken auf das Kernsystem OSPlus tief in der Sparkassen-Finanzgruppe<br />

etabliert. Die für unsere Mandanten resultierenden Mehrwerte ergeben sich durch die:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Bereitstellung eines FI-kompatiblen und praxiserprobten Methodentoolsets zur<br />

Steuerung von OSPlus-Migrationsprojekten<br />

Kenntnis der FI-Vorgehensweisen und handelnder Personen sowie der erforderlichen<br />

Anpassungen an das FI-Standardvorgehen<br />

Kenntnis der Leistungsfähigkeit von OSPlus im Hinblick auf potenzielle Outsourcing-<br />

Vorhaben von Landesbanken<br />

Erfahrung in der erfolgreichen Durchführung komplexer OSPlus-Migrationen<br />

Für Fragen und weitere Informationen zu komplexen Migrationsprojekten stehen Ihnen<br />

vorab unsere beiden Geschäftsführer Herr Michael Rother und Herr Dr. Benedikt Haas-<br />

Deppe gerne zur Verfügung (Tel.: 089 - 99 90 97 90, E-mail: info@bankon.de).<br />

Zur Fortsetzung unserer erfolgreichen Entwicklung insbesondere bei der Durchführung<br />

von OSPlus-Migrationsprojekten suchen wir daher laufend:<br />

Senior Consultants, Manager und<br />

Senior Manager (m / w)<br />

Wenn Sie unser Team verstärken wollen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf unter:<br />

bankon Management Consulting GmbH & Co. KG<br />

Herrn Achim Fischer<br />

Max-Planck-Straße 8<br />

85609 Dornach / München<br />

oder per E-mail an: personal@bankon.de<br />

oder telefonisch unter 089 - 99 90 97 90


512<br />

Beitrag<br />

» Eine aktuelle<br />

Untersuchung zur<br />

IFRS­Umstellung<br />

zeigt Eigenkapitalveränderungen<br />

zwischen – 22 %<br />

und + 251 %. »<br />

3 Neben einer Verbesserung der Information<br />

schafft die Aktivierungspflicht jedoch auch<br />

neue bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

So zeigt sich bei VW und BMW, dass die<br />

Aktivierung von Entwicklungskosten flexibel zur<br />

Verbesserung des Ergebnisses eingesetzt wird.<br />

Bei schlechter Ertragslage steigt der Anteil der<br />

aktivierten Entwicklungskosten, bei einer Verbesserung<br />

sinkt er. Auch außerplanmäßige Abschreibungen<br />

auf kurz zuvor aktivierte Entwicklungskosten<br />

waren zu beobachten. Vgl.<br />

Baetge/Maresch/Schulz, DB <strong>2008</strong> S. 418 f.<br />

4 Eine Nichtbilanzierung würde dem Sanierungsbereich<br />

der finanzierenden Bank/Sparkasse<br />

förmlich signalisieren, dass der Kreditkunde<br />

selbst nicht an den Turnaround glaubt.<br />

5 So dürfen zukünftige Gehalts- und Karrieretrends<br />

sowie erwartete Dynamisierungen der Pensionszahlungen<br />

nicht berücksichtigt werden. Völlig<br />

unrealistisch ist der seit Jahrzehnten unveränderte<br />

Abzinsungssatz von 6 %.<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

die Eigenkapitalbasis innovativer Unternehmen<br />

gestärkt und deren Kreditwürdigkeit verbessert<br />

werden. Für Kapitalgesellschaften ist<br />

die Bilanzierung mit einer Ausschüttungssperre<br />

gekoppelt. In der Steuerbilanz bleibt es beim<br />

Aktivierungsverbot 3 .<br />

2. Entgeltlich erworbene Geschäfts­<br />

und Firmenwerte<br />

Der derivative Geschäfts- und Firmenwert wird<br />

durch das BilMoG zum zeitlich begrenzt nutzbaren<br />

Vermögensgegenstand erhoben und<br />

damit aktivierungspflichtig. Im Unterschied zu<br />

den IFRS/US-GAAP muss er jedoch planmäßig<br />

(sowie ggf. außerplanmäßig) abgeschrieben<br />

werden. Die Nutzungsdauer soll im Normalfall<br />

fünf Jahre betragen. In Einzelabschlüssen<br />

finden sich Goodwillpositionen eher selten, da<br />

die meisten Akquisitionen im Wege eines share<br />

deals erfolgen. Im Konzernabschluss werden<br />

jedoch im Rahmen der Kapitalkonsolidierung<br />

die bezahlten Geschäfts- und Firmenwerte<br />

aufgedeckt. Problem aus Sicht der Analyse ist<br />

die Werthaltigkeit dieser Positionen. Häufig<br />

werden zu hohe Kaufpreise bezahlt und/oder<br />

die im Kaufpreis vergüteten Ertragserwartungen<br />

– einschließlich Synergien – lassen sich<br />

nicht realisieren.<br />

3. Latente Steuern<br />

Die neuen Vorschriften über die latenten Steuern<br />

gelten – wegen ihrer enormen Komplexität<br />

– nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.<br />

Da zukünftig aber Handels- und<br />

Steuerbilanz deutlich voneinander abweichen<br />

werden, nimmt die Bedeutung der latenten<br />

Steuern stark zu. Künftig gilt für aktive latente<br />

Steuern eine Aktivierungspflicht. Diese Regelung<br />

schließt auch die potenziellen Vorteile<br />

aus der künftigen Nutzung von Verlustvorträgen<br />

ein. Mit dieser Regelung wird ein<br />

problematisches bilanzpolitisches de facto-<br />

Wahlrecht geschaffen. Unternehmen, die<br />

sich in der Verlustzone befinden, werden in<br />

die Versuchung geführt, Hoffnungswerte zu<br />

bilanzieren 4 .<br />

Auch die Begrenzung des Verrechnungszeitraums<br />

auf die nächsten fünf Jahre entschärft<br />

das Problem nur zum Teil. Zudem wird die<br />

Saldierung von aktiven und passiven Steuerlatenzen<br />

abgeschafft. Aktive und passive Steu-<br />

erlatenzen gelten als „Sonderposten eigener<br />

Art“ und müssen separat in der Bilanz nach<br />

den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen<br />

werden.<br />

4. Rückstellungen /<br />

Pensionsrückstellungen<br />

Der Rückstellungskatalog wird an die IFRS<br />

angepasst und verkürzt. Künftig sind nur<br />

noch Rückstellungen mit tatsächlichem Verpflichtungscharakter<br />

gegenüber Dritten zulässig.<br />

Aufwandsrückstellungen dürfen als reine<br />

Innenverpflichtungen nicht mehr gebildet<br />

werden. Bei der Bewertung von Rückstellungen<br />

wird das Stichtagsprinzip zugunsten einer<br />

besseren Risikotransparenz aufgegeben. Rückstellungen<br />

sind mit dem zukünftigen Erfüllungsbetrag<br />

zu bewerten. Dieser schließt zu<br />

erwartende Preis- und Kostensteigerungen<br />

ein. Langfristige Rückstellungen müssen<br />

zukünftig auch in der Handelsbilanz abgezinst<br />

werden. Zur Glättung von Zinsänderungseffekten<br />

wird dabei der Durchschnitt der letzten<br />

sieben Jahre zugrunde gelegt. Die deutsche<br />

Bundesbank soll die maßgeblichen Zinssätze<br />

monatlich ermitteln und bekannt geben.<br />

Enorme Bedeutung hat die geänderte Rückstellungsbilanzierung<br />

vor allem für die Pensionsverpflichtungen.<br />

Es ist bekannt, dass<br />

deutsche Unternehmen hier erhebliche stille<br />

Lasten (ca. 30 %) aufweisen. Der Grund dafür<br />

ist § 6 a EStG. Diese fiskalisch geprägte Norm<br />

wurde in Ermanglung einer eigenen handelsrechtlichen<br />

Vorschrift bislang der Bilanzierung<br />

zugrunde gelegt und führte zu unrealistisch<br />

niedrigen Wertansätzen 5 . Für die notwendige<br />

Nachholung der Fehlbeträge wird aufgrund<br />

der erwarteten Größenordnungen eine großzügige<br />

Anpassungsfrist bis zum 31.12.2023<br />

eingeräumt.<br />

Solange Fehlbeträge existieren, müssen diese<br />

im Anhang angegeben werden. Die handelsrechtliche<br />

Neubewertung wird nicht auf die<br />

Steuerbilanz übertragen. Hier bleibt es bei der<br />

unzureichenden Regelung des § 6 a EStG. Insgesamt<br />

bringt die Neuregelung mehr Transparenz<br />

über die tatsächlichen Risiken der<br />

Pensionsverpflichtungen. Die Aufdeckung<br />

dieser z. T. erheblichen Risiken wird in vielen<br />

Fällen eine schlechtere Bonitätseinschätzung<br />

respektive Rating zur Folge haben müssen.


„Es geht nicht nur darum,<br />

dass man die richtigen Dinge tut,<br />

sondern man muss die Dinge<br />

auch richtig tun.“<br />

(Peter Drucker, US-Ökonom)<br />

Stichwort Subprime...<br />

Protiviti ist ein globales Beratungsunternehmen, das über anerkannte Expertise in den Themen Business Operations<br />

Management, unternehmensweites Risikomanagement, Controlling & Finanzen sowie Interne Revision verfügt.<br />

Wir sind überzeugt, nur ein hoher Grad an Spezialisierung baut einen Kenntnisstand auf, aus dem sich greifbare<br />

Lösungen für unsere Mandanten entwickeln lassen. Um uns dem Konflikt zwischen Beratung und Wirtschaftsprüfung<br />

bewusst nicht auszusetzen, sind wir nicht im Bereich Jahresabschlussprüfung tätig. Seit unserer Gründung ist<br />

diese Unabhängigkeit Basis unseres unternehmerischen Handelns. Telefon 069-96 37 68 100, contact@protiviti.de,<br />

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Know Risk. Know Reward. TM


514<br />

Beitrag<br />

» Analysten, die<br />

bislang nur mit vom<br />

Vorsichtsprinzip<br />

geprägten HGB­<br />

Bilanzen zu tun<br />

hatten, zwingt das<br />

BilMoG, sich umzustellen:<br />

Es kann zu<br />

erheblichen Änderungen<br />

der Kennzahlen<br />

kommen, und<br />

Know­how aus der<br />

IFRS­Bilanzierung<br />

wird benötigt. »<br />

6 Vgl. Christmann/Bucher in <strong>BankPraktiker</strong> <strong>2008</strong>,<br />

erscheint demnächst.<br />

7 Vgl. sehr umfasend Lüdenbach/Hoffmann, IFRS-<br />

Komm., 5. Aufl. 2007, sowie mit Fokus auf die<br />

Kreditanalyse Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel,<br />

Bilanzanalyse-Komm. nach IFRS, 2006.<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

5. Bewertungseinheiten /<br />

Fair Value-Bewertung<br />

Die Absicherung von Zins- und Währungsrisiken<br />

gehört auch im Mittelstand inzwischen zum Alltagsgeschäft<br />

6 . Bislang existierte im Handelsrecht<br />

jedoch keine Vorschrift zur Abbildung von Sicherungstransaktionen.<br />

Zukünftig wird das Hedge­<br />

Accounting möglich. Vermögensgegenstände,<br />

Schulden, schwebende Geschäfte oder mit<br />

hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehene Transaktionen<br />

können mit Finanzinstrumenten zur<br />

Absicherung von Risiken gebündelt werden. Einzelbewertungsgrundsatz<br />

und Imparitätsprinzip<br />

sind für Sicherungsgeschäfte damit außer Kraft<br />

gesetzt. Vor dem Erfüllungszeitpunkt werden<br />

kompensatorische Wertänderungen weder in<br />

der Bilanz noch in der GuV erfasst.<br />

Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente<br />

müssen künftig mit dem Zeitwert<br />

(Fair Value) bewertet werden. Diese Durchbrechung<br />

des Realisationsprinzips erfolgt in Anlehnung<br />

an die IFRS. Aus Gläubigerschutzgründen<br />

sind noch nicht realisierte Gewinne bei Kapitalgesellschaften<br />

ausschüttungsgesperrt. In der<br />

Praxis sind von dieser Regelung jedoch weniger<br />

die Kunden als die Banken selbst betroffen.<br />

6. Abschaffung der steuerlichen<br />

Umkehrmaßgeblichkeit<br />

Steuerliche Sonderabschreibungen oder<br />

Sonderposten verfälschen im Jahresabschluss<br />

die Information über die tatsächliche Vermögens-<br />

und Ertragslage. Bislang war Voraussetzung<br />

für die steuerliche Anerkennung, dass<br />

diese Ansätze auch in die Handelsbilanz übernommen<br />

wurden (Grundsatz der umgekehrten<br />

Maßgeblichkeit). In Anlehnung an die IFRS<br />

wird dieser nicht mehr zeitgemäße Grundsatz<br />

abgeschafft. Steuerliche Konsequenzen resultieren<br />

daraus nicht; allerdings driften Handels-<br />

und Steuerbilanz künftig in diesen Punkten<br />

auseinander. Aus bilanzanalytischer Sicht ist<br />

diese Maßnahme zu begrüßen, weil sie Informationsverzerrungen<br />

vermeidet.<br />

7. Sonstige Neuerungen<br />

Bei den Bewertungsvorschriften gibt es zahlreiche<br />

Änderungen. Nicht mehr zeitgemäße<br />

Wahlrechte werden beseitigt, so z. B. die Möglichkeit<br />

bei den Herstellungskosten nur die<br />

Einzelkosten zu aktivieren und die Wahlrechte<br />

für außerplanmäßige Abschreibungen. Bei<br />

den Verbrauchsfolgeverfahren sind nur noch<br />

die Lifo- und die Fifo-Methode erlaubt. Fremdwährungspositionen<br />

werden künftig mit dem<br />

Stichtagskurs umgerechnet. Die Aktivierungsmöglichkeit<br />

für Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten<br />

entfällt.<br />

Beim Konsolidierungskreis wird das Konzept der<br />

einheitlichen Leitung nicht mehr mit dem Beteiligungskriterium<br />

verknüpft, sodass in Zukunft<br />

auch Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss<br />

einzubeziehen sind. Dies schafft mehr<br />

Transparenz bei Off­Balance­Risiken. Die Kapitalkonsolidierung<br />

darf künftig nur noch nach<br />

der Neubewertungsmethode erfolgen (Wegfall<br />

des Wahlrechts für die Buchwertmethode). Für<br />

die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen<br />

ist die modifizierte Stichtagsmethode vorgeschrieben<br />

und nicht die IFRS-Version der funktionalen<br />

Währungsumrechnung.<br />

III. Analytische Auswirkungen<br />

1. Nutzung der neuen<br />

Informationsinhalte<br />

Mit den Jahresabschlüssen nach BilMoG kommt<br />

eine Fülle neuer Informationen auf die Kreditanalyse<br />

zu. Analysten, die bislang nur mit vom<br />

Vorsichtsprinzip geprägten HGB-Bilanzen zu<br />

tun hatten, müssen sich umstellen. Die Bilanzierung<br />

ist zukünftig weniger konservativ. Es<br />

wird Know-how aus dem Bereich der IFRS-<br />

Bilanzierung benötigt 7 . Die Erfahrungen aus<br />

der Bilanzierung der kapitalmarktorientierten<br />

Konzerne zeigen, dass die Umstellung der<br />

Bilanzierung auf internationale Standards teilweise<br />

erhebliche Änderungen bei Eigenkapital<br />

und Ergebnis bewirkt. Dies hat entsprechende<br />

Auswirkungen auf die Kennzahlen und deren<br />

Vergleichbarkeit in der Zeitreihe.<br />

Die Analyse steht in gewisser Weise an einem<br />

Scheideweg: Sie kann auf diese Herausforderungen<br />

reagieren, indem sie versucht, die Änderungen<br />

durch das BilMoG – soweit wie möglich<br />

– durch Bereinigungsmaßnahmen wieder<br />

zu eliminieren, um die bestehenden Systeme<br />

unverändert nutzen zu können (konservativer<br />

Ansatz). Oder aber sie stellt sich den Herausforderungen<br />

durch neue Analysetechniken und


nutzt den Informationsgewinn für eine qualitative<br />

Verbesserung der Bonitätsbeurteilung.<br />

2. Entobjektivierung der Bilanz<br />

Die traditionell am Gläubigerschutz orientierte<br />

HGB-Bilanz basiert auf vorsichtigen und<br />

objektivierten Wertansätzen. Aus diesen Gründen<br />

bildeten in der Vergangenheit die historischen<br />

Anschaff ungskosten die Wertobergrenze<br />

der Bewertung von Aktiva und selbst<br />

erstellte immaterielle Anlagewerte durften<br />

nicht aktiviert werden. Unter diesen Bewertungsprinzipien<br />

leidet jedoch die Informationsfunktion<br />

des Jahresabschlusses. Historische<br />

Werte sind nicht entscheidungsrelevant.<br />

Deshalb forscht die Bilanzanalyse auch immer<br />

wieder nach Indizien für das Vorliegen stiller<br />

Reserven (Fair Value). Durch das BilMoG wird<br />

die Objektivierung der Bilanz zumindest partiell<br />

zugunsten einer höheren Entscheidungsrelevanz<br />

der Informationen aufgeweicht. An die<br />

Stelle historischer Werte treten verstärkt Prognosewerte<br />

und aktuelle Zeitwerte (Fair Value).<br />

Wie kann die Analyse darauf reagieren?<br />

Bilanzanalyse ist traditionell ebenfalls sehr vorsichtig<br />

geprägt. Dies wird sehr deutlich bei der<br />

Analyse des Eigenkapitals. Zur Ermittlung<br />

der Eigenkapitalquote wird nicht das bilanzielle<br />

Eigenkapital herangezogen, sondern es<br />

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Beitrag<br />

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

Die Handelsbilanz wird revolutioniert! Ziel ist es, Aussagekraft, Vergleichbarkeit und<br />

Transparenz des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu verbessern. Daneben sind<br />

Erleichterungen und Entlastungen für Unternehmen vorgesehen.<br />

Verschaff en Sie sich einen Überblick über die neue Rechtslage!<br />

Dieses Buch zeigt Ihnen,<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

werden zuvor zahlreiche Bereinigungen durchgeführt<br />

8 . Im Rahmen einer worst case­Betrachtung<br />

werden nicht insolvenzfeste Positionen<br />

bzw. bilanzpolitische Gestaltungen eliminiert.<br />

Beispiele für solche Kürzungspositionen<br />

sind Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten,<br />

Geschäfts- und Firmenwerte sowie aktive<br />

latente Steuern. Das verbleibende Eigenkapital<br />

ist der Puff er für (Wert-)Verluste im Rahmen des<br />

laufenden Geschäfts bzw. bei Liquidation der<br />

Vermögenswerte im Rahmen einer Insolvenz<br />

wegen Zahlungsunfähigkeit.<br />

Für eine solche worst case-Betrachtung liefern<br />

BilMoG-Bilanzen neue Ansatzpunkte. Primär ist<br />

hier an folgende Bereinigungspositionen zu<br />

denken:<br />

ß Selbst erstellte immaterielle Anlagewerte<br />

und aktivierte Entwicklungskosten sollen<br />

die Kreditwürdigkeit verbessern. Fraglich ist<br />

jedoch, ob überhaupt ein selbstständig verkehrsfähiger<br />

Vermögensgegenstand vorliegt<br />

und ob die Bewertung mit „Herstellungskosten“<br />

realistisch ist. Zudem können diese<br />

Positionen für eine ergebnisverbessernde<br />

Bilanzpolitik genutzt werden.<br />

ß Die Aktivierungspflicht für latente Steuern<br />

einschließlich der Vorteile aus noch<br />

nicht genutzten Verlustvorträgen führt<br />

zum Ausweis fiktiver Vermögenspositionen.<br />

welche Änderungen der Handelsbilanz geplant sind<br />

wie Sie die neue Bilanz erstellen<br />

was sich bei der Abschlussprüfung und der Offenlegung ändert<br />

welcher Handlungsbedarf jetzt für Sie besteht<br />

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8 Vgl. z. B. Küting/Weber, Die Bilanzanalyse, 8. Aufl .<br />

2006, S. 84 ff .<br />

515


516<br />

Beitrag<br />

» Die Analyse kann<br />

versuchen, die<br />

Änderungen durch<br />

das BilMoG durch<br />

Bereinigungsmaßnahmen<br />

zu eliminieren<br />

oder aber sie<br />

nutzt den Informationsgewinn<br />

und<br />

neue Analysetechniken<br />

für<br />

eine qualitative<br />

Verbesserung<br />

der Bonitätsbeurteilung.<br />

»<br />

9 Ein solches Konzept hat der DSGV für die Analyse<br />

von IFRS-Abschlüssen entwickelt. Die Auswertungen<br />

zeigen, dass branchentypische Bilanzierungsprofile<br />

existieren, mit deren Hilfe<br />

Ausreißer identifiziert werden können. Vgl.<br />

Hüttche/Int-Veen/Dicke-Wentrup, Betriebswirtschaftliche<br />

Blätter 2007 S.43 ff.<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

ß<br />

Per Bilanzstichtag existieren keine Ansprüche<br />

gegenüber dem Fiskus.<br />

Die Neubewertung der Pensionsverpflichtungen<br />

deckt die stillen Lasten auf (im<br />

Durchschnitt 30 % Unterdeckung). So lange<br />

noch Fehlbeträge existieren, müssen diese<br />

im Anhang angegeben werden. Unterdeckungen<br />

sind am Eigenkapital zu kürzen,<br />

denn Pensionsverpflichtungen sind (langfristige)<br />

Schulden des Unternehmens.<br />

Bilanzanalyse ist eine Gratwanderung zwischen<br />

der realistischen Einschätzung von<br />

Risiken und dem Erkennen von Chancen im<br />

Kreditgeschäft. Auf diesem Wege sollen die<br />

Eigenkapitalbereinigungen die Trittsicherheit<br />

erhöhen und die Sturzgefahr in den Abgrund<br />

der Wertberichtigungen mindern. Es droht<br />

jedoch die Gefahr von Übertreibungen. Dies<br />

gilt vor allem für die selbst erstellten immateriellen<br />

Vermögensgegenstände/aktivierten<br />

Entwicklungskosten. Gegenüber nicht greifbaren<br />

Werten dominiert im Kreditgeschäft<br />

traditionell die Skepsis. Dabei basiert in einer<br />

modernen Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft<br />

der Unternehmenserfolg gerade<br />

auf den (selbst erstellten) immateriellen<br />

Vermögenswerten.<br />

Das BilMoG versetzt die Unternehmen erstmals<br />

in die Situation, ihre immateriellen Investitionen<br />

auch in der Bilanz und damit im Eigenkapital<br />

zu dokumentieren und ihre Kreditwürdigkeit zu<br />

verbessern. Auch das vom BMWi initiierte Projekt<br />

„Zukunftscheck Mittelstand“ zielt darauf,<br />

verstärkt immaterielle Werte in die Kreditvergabeentscheidungen<br />

zu integrieren. Eine pauschale<br />

Kürzung der entscheidenden Wertetreiber<br />

würde diese Bemühungen konterkarieren.<br />

3. Typologische Bilanzanalyse<br />

Durch die neuen Bilanzierungsvorschriften<br />

des BilMoG verändert sich der Bewertungshintergrund<br />

und schafft neue bilanzpolitische<br />

Gestaltungsmöglichkeiten. Ein wichtiger<br />

Grundsatz der Bilanzanalyse lautet: Zahlen<br />

können nur vor dem Hintergrund der angewendeten<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

beurteilt werden. Eigenkapital und Ergebnis<br />

sind unterschiedlich zu werten, je nachdem<br />

ob vergleichsweise vorsichtig oder unvorsichtig<br />

bilanziert wurde. Die typologische Bilanzanalyse<br />

untersucht die bilanzpolitische Stra-<br />

tegie des Unternehmens und vergleicht sie<br />

mit der Branche. Die Frage lautet: Verhält<br />

sich das Unternehmen bei der Ausübung der<br />

Bewertungsspielräume konform zur Vergleichsgruppe<br />

oder weicht es davon ab?<br />

Für diesen Zweck katalogisiert man zunächst<br />

die zentralen bilanzpolitischen Parameter.<br />

Dann wird die unternehmensindividuelle Ausübung<br />

von Wahlrechten und Ermessensspielräumen<br />

anhand der Anhangerläuterungen zu<br />

den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

untersucht und gerastert. Anschließend wird<br />

das bilanzpolitische Profil des Unternehmens<br />

mit dem der Branche verglichen, um Auffälligkeiten<br />

beim Bilanzierungsverhalten zu<br />

ermitteln. Hilfreich sind dabei grafische Auswertungen<br />

in Form von Polaritätenprofilen 9 .<br />

Liegt das Bilanzierungsverhalten im Normbereich,<br />

bestehen keine zwingenden Notwendigkeiten<br />

für bilanzanalytische Korrekturen von<br />

Ergebnis und Eigenkapital. Erst bei sehr auffälligem<br />

Verhalten sind Bereinigungen angebracht.<br />

Dies könnte z. B. dann der Fall sein, wenn<br />

im Vergleich zur Branche ein unverhältnismäßig<br />

hoher Anteil der Entwicklungskosten aktiviert<br />

würde und dies auch nicht durch Besonderheiten<br />

des Unternehmens erklärbar wäre.<br />

4. Vergebliche Suche nach dem<br />

„richtigen“ Gewinn<br />

Profit is an opinion, cash is a fact. Unter dem<br />

Schlagwort „nur Bares ist Wahres“ ist diese<br />

Erkenntnis bei den Kreditinstituten bekannt.<br />

Bereits in der Vergangenheit war es wichtig,<br />

sich auf Kennzahlen zu konzentrieren, die unabhängig<br />

von Bilanzierungsstandard und Bilanzpolitik<br />

sind. Dies gilt ganz besonders, wenn sich<br />

durch eine Bilanzreform das gesamte Bilanzierungsspektrum<br />

verschiebt. Bewertungsneutral<br />

und immun gegen Bilanzpolitik ist das Instrumentarium<br />

der modernen liquiditätsbasierten<br />

Cash­flow­Analyse.<br />

Der liquide Cash-flow basiert auf den realen<br />

Zahlungsvorgängen im Unternehmen. Im<br />

Unterschied zu den GuV-Größen „Aufwand<br />

und Ertrag“ sind die Ein- und Auszahlungen<br />

des Unternehmens nicht durch Änderungen<br />

der Bilanzierung / Bilanzpolitik beeinflussbar<br />

(„das Kontokorrent lügt nie“). Auch belastbare<br />

Aussagen über die Kapitaldienstfähigkeit und<br />

die Verschuldungskapazität können nur auf


Basis der vom Unternehmen erwirtschafteten<br />

Zahlungsüberschüsse getroffen werden.<br />

In der Praxis existiert jedoch eine Vielfalt von<br />

Cash­flow­Definitionen mit sehr unterschiedlicher<br />

Aussagefähigkeit. Die traditionelle Cashflow-Kennzahl<br />

(Gewinn vor Abschreibungen<br />

und Rückstellungsveränderungen) erfüllt die<br />

genannten Anforderungen nicht.<br />

Zutreffende Aussagen über den liquiden<br />

Cash-flow liefern nur die modernen Instrumente<br />

einer mehrstufigen Cash­flow­<br />

Ermittlung bzw. Kapitalflussrechnung 10 .<br />

Liquiditätsorientierte mehrstufige Konzepte<br />

der Cash-flow-Analyse orientieren sich an<br />

der Struktur der Kapitalflussrechnung nach<br />

IFRS. Dabei handelt es sich um eine Analyse<br />

der Mittelentstehung und Mittelverwendung<br />

im Unternehmen. Das Schema ist in die Segmente<br />

laufende Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit<br />

und Finanzierungstätigkeit<br />

unterteilt.<br />

Der Cash­flow aus Geschäfttätigkeit <strong>11</strong> zeigt,<br />

wie viel Geld ein Unternehmen im operativen<br />

Geschäft erwirtschaftet / verliert. Dieser<br />

Cash-flow ist für das Unternehmen von der<br />

gleichen Bedeutung wie das Jahresnettogehalt<br />

für einen Arbeitnehmer. Der Cash-flow<br />

aus Geschäftstätigkeit muss langfristig ausreichen,<br />

um Ersatzinvestitionen, Kredittilgungen<br />

und Ausschüttungen alimentieren zu können.<br />

Der Cash-flow aus Investitionstätigkeit informiert<br />

über die Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen.<br />

Wenn künftig Entwicklungskosten<br />

aktiviert werden, sind diese in den Investitionen<br />

enthalten. Der operative Cash-flow<br />

verbessert sich um die aktivierten Beträge.<br />

Nach Investitionen ergibt sich eine Unter- oder<br />

Überdeckung. Der Ausgleich vollzieht sich über<br />

die Finanzierung (und den Bestand der liquiden<br />

Mittel). Der Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit<br />

informiert über die Zu- und Abflüsse<br />

aus Eigen- und Fremdfinanzierung.<br />

Das Cash-flow-Stufenkonzept liefert zugleich<br />

die Basis für die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit<br />

und der Verschuldungsgrenze. Zur<br />

Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit wird<br />

der Free Cash­flow herangezogen. Der Free<br />

Cash-flow basiert auf dem operativen Cashflow,<br />

erweitert um die Zinsaufwendungen<br />

und vermindert um Ersatzinvestitionen und<br />

Ausschüttungen. Der verbleibende Betrag<br />

steht für Zins und Tilgung zur Verfügung und<br />

bildet die Grundlage für die Ermittlung der<br />

maximalen Verschuldungskapazität.<br />

5. Nutzung der neuen<br />

Anhanginformationen<br />

Kapitalgesellschaften müssen ab 01.01.2009<br />

im Anhang zahlreiche neue Informationen<br />

bereitstellen, die unmittelbar für die Analyse<br />

genutzt werden können. Beispielhaft sind zu<br />

nennen:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile<br />

von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften,<br />

soweit dies für die Beurteilung der<br />

Finanzlage notwendig ist,<br />

Art und Umfang von nicht zum Zeitwert<br />

bilanzierten Derivaten sowie deren Buch-<br />

und Zeitwert,<br />

der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten<br />

sowie die als Entwicklungskosten<br />

aktivierten Beträge,<br />

Informationen über die Bildung von Bewertungseinheiten<br />

und Angaben zur Effektivität<br />

der Absicherung,<br />

für unter der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten<br />

und Haftungsverhältnisse die<br />

Gründe der Einschätzung des Risikos der<br />

Inanspruchnahme.<br />

IV. Fazit<br />

Bilanzanalyse und Rating sollten den Herausforderungen<br />

des BilMoG offensiv begegnen<br />

und nicht versuchen, mit (unzureichenden)<br />

Bereinigungsmaßnahmen den Zustand vor<br />

der Reform wieder herzustellen. Die neue<br />

Bilanzierung und Bewertung kann mithilfe<br />

der typologischen Bilanzanalyse sinnvoll<br />

beurteilt werden.<br />

Die zentralen Fragen nach Kapitaldienstfähigkeit<br />

und Verschuldungskapazität lassen sich<br />

völlig unabhängig vom Bilanzierungsstandard<br />

mit dem modernen Instrumentarium der liquiditätsbasierten<br />

Cash-flow-Analyse beantworten.<br />

Werden die neuen Informationsinhalte des<br />

BilMoG-Jahresabschlusses sinnvoll ausgewertet,<br />

wird sich die Qualität der Bonitätsbeurteilung<br />

zukünftig noch ein Stück verbessern. £<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Verschiebt sich<br />

durch eine Bilanzreform<br />

das gesamte<br />

Bilanzierungsspektrum,<br />

rückt die<br />

liquiditätsbasierte<br />

Cash­flow­Analyse<br />

mit ihrer Immunität<br />

gegen Bilanzpolitik<br />

in den Fokus. »<br />

10 Vgl. Göllert, Bank Praktiker 2007, S. 420 ff.<br />

<strong>11</strong> Bei der Berechnung dieses Cash-flow werden –<br />

im Unterschied zum traditionellen Cash-flow<br />

– auch die Veränderungen im Betriebsmittelbereich<br />

(Working Capital) einbezogen. Die Umsätze<br />

der GuV repräsentieren lediglich den Rechnungsausgang,<br />

für den Cash-flow sind jedoch<br />

die Zahlungseingänge relevant. Die Veränderungen<br />

der Debitoren zeigen an, welcher Teil<br />

des fakturierten Umsatzes auch wirklich zugeflossen<br />

ist. Ähnliches gilt für Veränderungen der<br />

Kreditoren und der Vorräte.<br />

517


518<br />

Beitrag<br />

» Zahlreiche neue<br />

Anhanginforma­<br />

tionen können<br />

ab 01.01.2009<br />

unmittelbar für<br />

die Analyse genutzt<br />

werden – die<br />

Analysesysteme<br />

sind an den verän­<br />

derten Dateninput<br />

anzupassen. »<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

PRAXISTIPPS<br />

KoR_25_BP_210x145_06_RZ 31.05.2006 9:31 Uhr Seite 1<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Sich rechtzeitig und gründlich über die Inhalte des BilMoG informieren!<br />

Die Analysesysteme an den veränderten Dateninput anpassen!<br />

Mitarbeiter rechtzeitig schulen und Kompetenz gegenüber den Firmenkunden<br />

zeigen!<br />

Verstärkt Instrumente der typologischen/branchenvergleichenden Bilanzanalyse<br />

und der modernen Stufen-Cash-flow-Analyse einsetzen!<br />

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Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Praxisfall Bankenstrafrecht:<br />

Verstoß gegen Compliance-Richtlinien<br />

und Marktpreis manipulation<br />

Strafrechtliche Sanktionen bei „Pumping and Dumping“.<br />

I. Der Fall<br />

w Der Leiter der Abteilung Aktienhandel einer<br />

Stuttgarter Bank mit umfassender Verantwortung<br />

für den Eigenhandel der Bank wurde mit<br />

Urteil des Landgerichts Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe<br />

verurteilt. Im Rahmen der Rückgewinnhilfe<br />

wurde durch die Staatsanwaltschaft<br />

der überwiegende Teil der Tatbeute für die Bank<br />

gesichert. Der Angeklagte erwarb zunächst<br />

privat marktenge Aktien zu günstigen Kursen<br />

im Rahmen gegenläufi ger Geschäfte zu dem<br />

von ihm disponierbaren Handelsbestand der<br />

Bank. Durch zeitnahe Käufe größerer Stückzahlen<br />

für Rechnung der Bank pushte er die Kurse<br />

dieser Aktien nach oben, um dann die privat<br />

erworbenen Aktien nach dem Kursanstieg mit<br />

Gewinn wieder zu veräußern. Durch die Transaktionen<br />

erzielte der Angeklagte einen Bruttogewinn<br />

von nahezu 1 Mio. €.<br />

II. Würdigung der Kursgeschäfte in<br />

Anklage und Urteil<br />

Festgestellt sind gravierende Verletzungen der<br />

bankinternen Compliance­Leitsätze: Weder die<br />

Depot- bzw. Kontoverbindungen noch die über<br />

dieses Depot getätigten Geschäfte wurden der<br />

Bank angezeigt. Der Angeklagte hat durch die<br />

kurssteigernden Käufe für Rechnung der Bank<br />

PRAXISTIPPS<br />

•<br />

•<br />

sukzessive überbewertete Bestände in deren<br />

Handelsbestand aufgebaut, wobei die - künstlich<br />

hochgepushten – Kurse nach dem Wegfall<br />

der manipulativen Eingriff e und Normalisierung<br />

der gehandelten Stückzahlen wieder auf das<br />

Ausgangsniveau fi elen, so dass das Vermögen<br />

der Bank in Höhe des durch den Angeklagten<br />

erzielten Gewinns (spiegelbildlich) geschädigt<br />

wurde – strafbar als Untreue gem. § 266 StGB.<br />

Der Erwerb von Aktien in der Absicht, den<br />

Kurs dieser Papiere anschließend durch massive<br />

Käufe für Rechnung eines Dritten künstlich<br />

hochzutreiben und die Papiere dann – bei<br />

gestiegenen Kurs – mit Gewinn wieder zu verkaufen<br />

(„Pumping and Dumping“), stellt eine<br />

nach dem Wertpapierhandelsgesetz verbotene<br />

Marktpreismanipulation dar – strafbar als verbotene<br />

Marktmanipulation gem. §§ 38 Abs. 2,<br />

39 Abs. 1 Nr. 1, 20 a Abs. 1 Nr. 2 WpHG.<br />

III. Risikohinweise<br />

Das bankinterne Kontrollsystem kann verstärkte<br />

Käufe zu Gunsten des Handelsbestands<br />

der Bank nicht stets als marktmanipulative<br />

Geschäfte erkennen, weil die Käufe dem ersten<br />

Anschein nach zum Ausgleich sinkender Kursbewegungen<br />

dienen könnten und so als zulässige<br />

Stabilisierungsmaßnahmen erscheinen. £<br />

Autor:<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

Dr. Hans Richter,<br />

Oberstaatsanwalt, Leiter Abteilung<br />

Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht,<br />

Schwerpunktstaatsanwaltschaft<br />

Stuttgart.<br />

Hohes Entgelt für die verantwortlichen Mitarbeiter sichert erfahrungsgemäß nicht vor kriminellem Zugriff und ersetzt<br />

damit keinesfalls notwendige Kontrollmechanismen.<br />

Im Rahmen der Rückgewinnungshilfe sichert die Staatsanwaltschaft für die geschädigte Bank im ersten Zugriff Vermögenswerte<br />

des Täters. Dies setzt deren rasche Einschaltung bei Verdacht krimineller Handlungen voraus.<br />

519


520<br />

Beitrag<br />

» Zu den nicht<br />

auslagerbaren<br />

Leitungsaufgaben<br />

der Geschäftsleit<br />

ung gehören<br />

die Unternehmensplanung,­koordination,<br />

­kontrolle und<br />

die Besetzung der<br />

Führungskräfte. «<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Finanzindustrie im Wandel:<br />

Kreditfabriken<br />

Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten beim Outsourcing.<br />

Autor:<br />

Steffen Zimmermann,<br />

Chefspezialist Risikocontrolling<br />

eines Kreditinstituts in München.<br />

1 Vgl. Tölle, <strong>BankPraktiker</strong> 2007 S. 600 f.<br />

2 Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente<br />

(Markets in Financial Instruments Directive-MiFID).<br />

3 Vgl. Achtelik, <strong>BankPraktiker</strong> <strong>2008</strong> S. 14 f.<br />

4 VGl. BAFin, Modernisierung der Outsourcing-<br />

Regelungen und Integration in die MaRisk/Veröff<br />

entlichung des Rundschreibens 5/2007, S. 2.<br />

5 Vgl. BAFin, Rundschreiben 5/2007, S. 12, AT 9<br />

Ziff er 4.<br />

6 Vgl. BAFin, Erläuterungen zum Rundschreiben<br />

5/2007, S. 18, AT 9 Ziff er 4.<br />

I. Einleitung<br />

w Die negativen Auswirkungen der Subprime-<br />

Krise führen die Finanzindustrie wieder zurück<br />

zu mehr Kostenbewusstsein, da die Ertragsseite<br />

off ensichtlich nicht risikolos beliebig skalierbar<br />

ist. Die Industrialisierung des Bankgewerbes<br />

schreitet damit weiter voran, auch Bankenfusionen<br />

1 , z. B. unter den öff entlich-rechtlichen Landesbanken,<br />

sind längst kein Tabuthema mehr,<br />

auch wenn die Motivation der Landespolitiker<br />

erst medienspürbar steigt, wenn ihre „Babys<br />

volle Windeln“ haben. Wenn die Gewinne einbrechen<br />

und massive Abschreibungen zu verkraften<br />

sind, werden daher traditionell die<br />

Kostensenkungsprogramme aktiviert, womit<br />

die Zunft der Berater in diesen Zeiten wieder<br />

Hochkonjunktur haben wird. Die Prozess- und<br />

Kostenoptimierung ist daher stets eines der<br />

Hauptthemen auf den Vorstands etagen der<br />

Finanzbranche. Dabei geht es zentral um die<br />

Fragestellungen der Arrondierung der eigenen<br />

Leistungskraft und um die Senkung der<br />

bankspezifi schen Fertigungstiefen, u. a. durch<br />

gezieltes Outsourcing von Aufgaben.<br />

Die Beurteilung der bankaufsichtsrechtlichen<br />

Behandlung von Auslagerungsprozessen in<br />

der Kreditwirtschaft stellt eine große Herausforderung<br />

dar, der sich die nachfolgenden Ausführungen,<br />

mit dem Schwerpunkt der Beurteilung<br />

der Gestaltungsmöglichkeiten des Outsourcings<br />

der Kreditbearbeitung (Kreditfabrik), widmen.<br />

II. Regulatorische<br />

Rahmenbedingungen<br />

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BAFin) hat im Oktober 2007 ihre neu<br />

gefassten Mindestanforderungen an das Risikomanagement<br />

(MaRisk) veröff entlicht. Die BAFin<br />

hatte bei der Entwicklung der neuen MaRisk-Fassung<br />

auch Anforderungen der Finanzmarktricht-<br />

linie (MiFID 2 ) zu berücksichtigen. Die neuen<br />

Outsourcing-Regelungen wurden somit schwerpunktmäßig<br />

in das Modul AT 9 der MaRisk überführt.<br />

Von Relevanz sind aber auch Ergänzungen<br />

in einigen anderen Modulen, wie etwa z. B. AT 3,<br />

Rdn. 1 oder AT 4.2, Rdn. 1. Die Vorgaben der<br />

Finanzmarktrichtlinie machten darüber hinaus<br />

zusätzliche Anpassungen erforderlich, die nicht<br />

unmittelbar mit dem Themenkomplex Outsourcing<br />

zusammenhängen, z. B. AT 1 Rdn. 3 und AT<br />

2 Rdn. 1 3 . Das alte Rundschreiben des BAKred<br />

<strong>11</strong>/2001 wurde zwar grundsätzlich aufgehoben,<br />

gilt jedoch hilfsweise weiter, wie sich der<br />

off enen Klausel „soweit nicht unter inhaltlichen<br />

Gesichtspunkten weiter an sinnvollen Grundgedanken<br />

der alten Regelungen festgehalten<br />

wird“ 4 , entnehmen lässt.<br />

1. Allgemeines<br />

Grundsätzlich sind alle Aktivitäten und Prozesse<br />

auslagerbar, solange dadurch die Ordnungsmäßigkeit<br />

der Geschäftsorganisation gem.<br />

§ 25 a Abs. 1 KWG nicht beeinträchtigt wird.<br />

Die Auslagerung darf nicht zu einer Delegation<br />

der Verantwortung der Geschäftsleitung an das<br />

Auslagerungsunternehmen führen. Die Leitungsaufgaben<br />

der Geschäftsleitung sind daher<br />

nicht auslagerbar. Besondere Maßstäbe für Auslagerungsmaßnahmen<br />

können sich ferner aus<br />

spezialgesetzlichen Regelungen ergeben, wie<br />

z. B. bei Bausparkassen hinsichtlich der Kollektivsteuerung<br />

5 . Im Erläuterungsschreiben 6 zum<br />

Rundschreiben 5/2007 normiert die BAFin negative<br />

Abgrenzungskriterien. Zu den nicht auslagerbaren<br />

Leitungsaufgaben der Geschäftsleitung<br />

gehören die Unternehmensplanung,<br />

­koor dination, ­kontrolle und die Besetzung<br />

der Führungskräfte. Hierzu gehören auch diejenigen<br />

Aufgaben, die der Geschäftsleitung<br />

durch den Gesetzgeber oder durch sonstige<br />

Regelungen explizit zugewiesen sind, z. B. die<br />

Entscheidung über Großkredite nach §§ 13 bis<br />

13 b KWG oder die Festlegung der Strategien.


Positiv formuliert ist somit alles im Erläuterungsschreiben<br />

nicht Genannte grundsätzlich<br />

auslagerbar. Von den Leitungsaufgaben<br />

abzugrenzen sind damit diejenigen Funktionen<br />

oder Organisationseinheiten, deren sich die<br />

Geschäftsleitung bei der Ausübung ihrer Leitungsaufgaben<br />

bedient. Diese können sowohl<br />

nach innen als auch durch Auslagerung nach<br />

außen delegiert werden. Damit wäre auch die<br />

Übertragung von Vertretungsbefugnissen auf<br />

externe Dienstleister, als sog. offene Stellvertretung,<br />

zulässig, soweit dies nicht gegen Gesetz<br />

oder die Satzung des Instituts verstößt. Die Verlagerung<br />

von Entscheidungen über die Begründung<br />

neuer oder die Veränderung bestehender<br />

bankspezifischer Risiken ist insoweit nur<br />

zulässig, wenn hierdurch die Fähigkeit der<br />

Geschäftsleitung zur angemessenen Risikosteuerung<br />

nicht unterlaufen wird.<br />

2. Angemessenes Risikomanagement<br />

§ 25 a Abs. 2 Satz 3 KWG normiert als Voraussetzung<br />

„… insbesondere muss ein angemessenes<br />

und wirksames Risikomanagement durch das<br />

Institut gewährleistet bleiben, welches die ausgelagerten<br />

Aktivitäten und Prozesse einbezieht“.<br />

Das auslagernde Institut hat damit eine Auslagerung<br />

in seiner Organisation und in seinem<br />

Risikomanagement zu reflektieren.<br />

Dies bedeutet im Einzelnen:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

In der Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation<br />

sind Aufgaben, Kompetenzen,<br />

Verantwortlichkeiten, Kontrollen sowie Kommunikationswege<br />

bezüglich Schnittstellen<br />

zu ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen<br />

klar zu bestimmen und aufeinander<br />

abzustimmen.<br />

Die Organisationsrichtlinien des Instituts<br />

haben Verfahrensweisen bei wesentlichen<br />

Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen<br />

vorzusehen.<br />

In Umsetzung der Strategien und zur<br />

Gewährleistung der Risikotragfähigkeit sind<br />

die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse<br />

in Bezug auf Auslagerungen so auszugestalten,<br />

dass Risiken im Zusammenhang<br />

mit der Auslagerung frühzeitig erkannt, vollständig<br />

erfasst und in angemessener Weise<br />

dargestellt werden können.<br />

Die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse<br />

sind in das institutseigene Interne Kontroll-<br />

ß<br />

ß<br />

system (IKS), bestehend aus Risikomanagement<br />

und -controllingprozessen, einschließlich<br />

der Internen Revision, einzubeziehen.<br />

Der Risikosteuerung und Überwachung dient<br />

auch die regelmäßige Beurteilung der Leistungen<br />

des Auslagerungsunternehmens<br />

durch das auslagernde Institut anhand „vorgehaltener<br />

Kriterien“ und die Pflicht zur Benennung<br />

einer Person oder Organisationseinheit<br />

zur Steuerung und Überwachung der ausgelagerten<br />

Aktivitäten und Prozesse.<br />

Ein Notfallkonzept bildet die Basis, um Vorkehrungen<br />

vorzusehen, die zur Aufrechterhaltung<br />

der Tätigkeitserbringung im Fall<br />

schwerwiegender Störungen dienen.<br />

III. Unzulässige Gestaltungsmöglichkeit<br />

– virtuelle Bank<br />

Begonnen werden soll mit der vielleicht etwas<br />

kühnen Überlegung von Investoren, ob es mit<br />

den neuen Rahmenbedingungen vereinbar<br />

wäre, eine „virtuelle“ Bank zu gründen, ausgestattet<br />

mit einer Geschäftsleitung, angemessenen<br />

Eigenmitteln, und einer § 32 KWG-Lizenz,<br />

in einem Konzerngebilde von outgesourcten<br />

Fabriken für die Kreditvergabe, Bilanzwesen,<br />

Controlling (Ertrag/Risiko), IT, Revision, Organisation,<br />

Personalverwaltung, Rechtsbereich etc.<br />

Die materiellen Voraussetzungen, § 25 a Abs. 2<br />

Sätze 1 und 2, § 20 Satz 3 AnzV, gebieten es, dass<br />

keine Beeinträchtigung der Ordnungsmäßigkeit<br />

der Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen<br />

erfolgen darf. Diese Rechtnormen „erfüllen<br />

lediglich eine dienende 7 Funktion gegenüber<br />

den organisatorischen Vorgaben des § 25 a Abs. 1<br />

KWG, die ihrerseits durch die bereits in anderem<br />

Zusammenhang erwähnten Verwaltungsvorschriften<br />

des BAKred 8 konkretisiert werden. Anforderungen<br />

und Grenzen der Auslagerung sind deshalb<br />

an diesen Organisationsregeln und den mit<br />

ihnen verfolgten aufsichtsrechtlichen Zwecken<br />

zu messen. Zielsetzung des § 25 a Abs. 2 Satz 1<br />

KWG ist es, bank- und finanzdienstleistungsspezifische<br />

Risiken auf der Ebene des auslagernden<br />

Instituts zu begrenzen“. Konsequenz der Regelung<br />

des 25 a Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 KWG ist, dass das<br />

Auslagerungsunternehmen seinerseits all diese<br />

Regelungen einhalten muss und dabei den gleichen<br />

Sorgfaltsanforderungen unterliegt wie das<br />

auslagernde Institut. Da das Auslagerungsunternehmen<br />

nicht notwendigerweise selbst Adressat<br />

7 Vgl. Eyles, WM 2000 S. 1230.<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

8 Nunmehr BAFin. (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).<br />

521


522<br />

Beitrag<br />

» Die Verfahren<br />

müssen so aus­<br />

gestaltet sein, dass<br />

das Auslagerungs­<br />

unternehmenfak­ tisch keine eigene<br />

Entscheidungs­<br />

kompetenz für<br />

grundlegende Ent­<br />

scheidungen in<br />

Kernbereichen Kernbereichen hat. «<br />

9 Vgl. Eyles, WM 2000 S. 1231; Zerwas/Hanten, WM<br />

1998 S. <strong>11</strong>10 (<strong>11</strong>14).<br />

10 Vgl. Eyles, WM 2000 S. 1232.<br />

<strong>11</strong> Vgl. Eyles, WM 2000 S. 1233.<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

der Bankenaufsicht ist, ist die Geschäftsleitung<br />

des auslagernden Instituts dafür verantwortlich,<br />

dass das Auslagerungsunternehmen diese Anforderungen<br />

erfüllt. Vor diesem Hintergrund muss<br />

sich das auslagernde Institut über die gewerbeaufsichtsrechtliche<br />

Zuverlässigkeit und die fachliche<br />

Eignung des Auslagerungsunternehmens<br />

– mithin wesentliche Bedingungen für die Ordnungsmäßigkeit<br />

der Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen<br />

bzw. der Wertpapierdienstleistungen<br />

und Wertpapiernebendienstleistungen<br />

– Gewissheit verschaffen. Damit gehört es mit<br />

zum Pflichtenkreis, dass sich das auslagernde Institut<br />

seine erforderlichen Weisungsrechte gegenüber<br />

dem Auslagerungsunternehmen vertraglich<br />

sichert, § 25 a Abs. 2 KWG. Die Erfüllung dieser<br />

Voraussetzung ist gegenüber der BAFin und der<br />

örtlich zuständigen Landeszentralbank durch<br />

Vorlage des betreffenden Auslagerungsvertrags<br />

nachzuweisen, § 20 Satz 3 Nr. 1 Alt. 1 AnzV 9 .<br />

Über den Gesetzeswortlaut des § 25 a Abs. 2<br />

Satz 2 KWG hinaus ist der Gegenstand des Auslagerungsvertrags<br />

nicht auf die Sicherung der<br />

Weisungsrechte des auslagernden Instituts zu<br />

beschränken, sondern muss Regelungen zur<br />

Sicherstellung aller materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen<br />

des § 25 a Abs. 2 Satz 1 KWG enthalten,<br />

weil das Wirtschaftsverwaltungsrecht des<br />

KWG allein die Auslagerungsunternehmen nicht<br />

hinreichend bindet. Auch die Einbeziehung der<br />

ausgelagerten Bereiche in die internen Kontrollverfahren<br />

des auslagernden Instituts ist<br />

vertraglich sicherzustellen. Insoweit hat sich<br />

das auslagernde Institut auch die zur Wahrnehmung<br />

seiner Kontrollfunktion notwendigen Auskunfts-,<br />

Einsichts-, Zutritts- und Zugangsrechte<br />

(auch zu Datenbanken) vertraglich einräumen<br />

zu lassen 10 . Zu einer effizienten Steuerung und<br />

Kontrolle gehört hierbei auch die Möglichkeit,<br />

sich zeitnah aus dem Auslagerungsvertrag zu<br />

lösen und den ausgelagerten Bereich auf ein<br />

anderes Unternehmen zu übertragen oder<br />

wieder in das Institut einzugliedern.<br />

Zielrichtung der Anforderung, dass die Prüfungs-<br />

und Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden<br />

jederzeit gewährleistet ist, ist in erster Linie<br />

die vollständige vertragliche Einbeziehung des<br />

ausgelagerten Bereichs in den von der BAFin<br />

nach § 44 Abs. 1 KWG angeordneten Auskünften<br />

und Prüfungen. Da die gesetzlichen Befugnisse<br />

zur Anordnung von Auskünften und Prüfungen<br />

auf die ausdrücklich in § 44 Abs. 2 und<br />

Abs. 3 und § 44 b KWG genannten Unternehmen<br />

beschränkt sind und Auslagerungsunternehmen,<br />

die selbst keine Institute sind, nicht<br />

Adressat der Anordnung von Sonderprüfungen<br />

und von damit im Zusammenhang stehenden<br />

Zwangsmaßnahmen sein können, müssen die<br />

aufsichtlichen Befugnisse insoweit auf vertragsrechtlicher<br />

Grundlage sichergestellt werden. Eine<br />

Prüfung des ausgelagerten Bereichs im Rahmen<br />

von Sonderprüfungen setzt eine Prüfung in den<br />

Geschäftsräumen des Auslagerungsunternehmens<br />

voraus, mit der Folge, dass das Auslagerungsunternehmen<br />

auch verpflichtet ist, die<br />

Betretung seiner Geschäftsräume durch die vom<br />

BAKred mit der Vornahme von Sonderprüfungen<br />

beauftragten Prüfer zu dulden. Duldet ein Auslagerungsunternehmen<br />

diese Prüfungen des ausgelagerten<br />

Bereichs nicht oder nur eingeschränkt<br />

oder ist es nicht kooperationsbereit, so ergeben<br />

sich hieraus berechtigte Zweifel an seiner Zuverlässigkeit<br />

im gewerbeaufsichtsrechtlichem Sinne,<br />

was seine Eignung zur Übernahme der ausgelagerten<br />

Bereiche generell ausschließt.<br />

Bei Weiterverlagerungen ausgelagerter Bereiche<br />

durch das Auslagerungsunternehmen auf dessen<br />

Subunternehmer sieht die Verwaltungspraxis<br />

des BAFin vor, dass neben den Voraussetzungen<br />

für eine Erstverlagerung zusätzliche Voraussetzungen<br />

erfüllt sind. Eine Weiterverlagerung<br />

ist danach nur zulässig, wenn sie in Absprache<br />

und mit ausdrücklicher Zustimmung des auslagernden<br />

Instituts erfolgt und das Unternehmen,<br />

auf das Funktionen weiterverlagert werden,<br />

die Einhaltung der zwischen dem auslagernden<br />

Institut und dem Auslagerungsunternehmen<br />

getroffenen vertraglichen Regelungen über Weisungs­,<br />

Kontroll­ und Prüfungsrechte gewährleistet.<br />

Im Ergebnis läuft dies darauf hinaus, dass<br />

das auslagernde Institut bei jeder Weiterverlagerung<br />

Vertragspartei des Vertrags zwischen den<br />

beiden Auslagerungsunternehmen werden oder<br />

darauf hinwirken muss, dass dieser Vertrag als<br />

echter Vertrag zu Gunsten Dritter, § 328 Abs. 1<br />

BGB, ausgestaltet wird <strong>11</strong> .<br />

IV. Zulässige Gestaltungsmöglichkeit<br />

– Kreditfabrik<br />

§ 25 a Abs. 2 Satz 4 fordert, dass die Auslagerung<br />

nicht zu einer Delegation der Verantwortung<br />

der in § 1 Abs. 2 Satz 1 KWG bezeichneten<br />

Personen an das Auslagerungsunternehmen


führen darf. Damit findet die Verlagerung auf<br />

den offenen Stellvertreter darin ihre Grenze<br />

insoweit, als es aus der Sicht des Auslagerungsunternehmens<br />

um die Verlagerung von Entscheidungen<br />

auf den externen Dienstleister<br />

geht. Nun ist zunächst kein Kreditprozess vorstellbar,<br />

der ohne Entscheidungen abläuft. Die<br />

Entscheidungen müssen also aus der Sicht des<br />

Auslagerungsunternehmens gedanklich einem<br />

unterschiedlichen Wertmaßstab zugeordnet<br />

werden. Abzugrenzen sind die rein vorbereitenden<br />

Entscheidungen, die Vollzugshandlungen<br />

zu bereits getroffenen Entscheidungen<br />

bis hin zu Grundlagenentscheidungen. Innerhalb<br />

dieser Kategorisierung finden im Kreditvergabeprozess<br />

Entscheidungen unterschiedlicher<br />

Granularität und unterschiedlicher Risikobedeutung<br />

für das Auslagerungsunternehmen statt.<br />

1. Offene Stellvertretung<br />

Die Übertragung von Vertretungsbefugnissen<br />

auf Dritte als sog. offene Stellvertretung, ist<br />

grundsätzlich zulässig, soweit dies nicht gegen<br />

das Gesetz, den jeweiligen Gesellschaftsvertrag<br />

oder die jeweilige Satzung verstößt. Erbringt<br />

das Auslagerungsunternehmen in diesem Kontext<br />

Leistungen für das lizenzierte Institut, benötigt<br />

der Dienstleister nicht einmal eine Erlaubnis<br />

nach § 32 KWG 12 . Etwas anderes gilt, wenn<br />

das Auslagerungsunternehmen Bankleistungen<br />

i. S. von § 1 KWG erbringt, dann ist die Erlaubnis<br />

nach § 32 KWG erforderlich, nur die Anlage- und<br />

Abschlussvermittler unter der Haftung des Instituts<br />

benötigen keine KWG-Erlaubnis. Die Verlagerung<br />

von Entscheidungen über die Begründung<br />

neuer oder die Veränderung bestehender<br />

bankspezifischer Risiken auf den offenen Stellvertreter<br />

ist damit zulässig, wenn hierdurch die<br />

Fähigkeit der Geschäftsleitung zur angemessenen<br />

Risikosteuerung nicht unterlaufen wird.<br />

Bezieht man diese Vorgaben auf den Untersuchungsgegenstand<br />

der „Kreditfabrik“ kommt<br />

man zu dem Ergebnis, dass die auf das Auslagerungsunternehmen<br />

verlagerten Rechte<br />

zur Begründung oder Veränderung bankspezifischer<br />

Risiken nur als zulässig angenommen<br />

werden können, soweit der Entscheidungsspielraum<br />

des Auslagerungsunternehmens<br />

durch exakt vorher bestimmbare und nachprüfbare,<br />

objektive, Beurteilungs­ und Entscheidungskriterien<br />

vorgegeben ist. Diese<br />

Kriterien müssen grundsätzlich dem Vergleich<br />

mit den institutsinternen Kriterien in vergleichbaren<br />

Entscheidungsfällen genügen. Die Verfahren<br />

müssen so ausgestaltet sein, dass das Auslagerungsunternehmen<br />

faktisch keine eigene<br />

Entscheidungskompetenz für grundlegende<br />

Entscheidungen in Kernbereichen hat. Kernbereiche<br />

sind diejenigen Arbeitsschritte, in<br />

denen Grundlagenentscheidungen des Instituts<br />

zu fällen sind, wie insbesondere individuelle<br />

Kreditentscheidungen, Stundungsvereinbarungen,<br />

Geschäfts- und Risikostrategien. Die<br />

Grundlagenentscheidungen in Kernbereichen<br />

müssen durch vom Institut fest vorgegebene<br />

Kriterien und objektiv nicht vom Dienstleister<br />

beeinflussbare Tatsachen vorgegeben sein 13 .<br />

Reine Vorbereitungshandlungen, z. B. eines<br />

Kreditsekretariats, für Grundlagenentscheidungen<br />

sind damit auch auslagerungsfähig.<br />

2. Standardisierbares Mengengeschäft<br />

Als zulässiger Auslagerungstatbestand im Kreditgeschäft<br />

i. S. einer externen „Kreditfabrik“<br />

verbleibt damit letztlich als Schwerpunkt nur<br />

standardisierbares Retail-Mengengeschäft, auf<br />

der Basis von scoring-basierten Ratingverfahren,<br />

das „maschinengleich“ auf der Basis von<br />

vorher durch das Institut bestimmten Entscheidungsmustern<br />

durch den Dienstleister abgewickelt<br />

werden kann.<br />

Das grundsätzlich leicht standardisierbare<br />

Retailgeschäft bietet sich dann für ein Outsourcing<br />

an, wenn die folgenden Elemente im<br />

Wesentlichen bereits im Vorfeld der Auslagerung<br />

vorhanden sind:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Standardisierung: Sind die einzelnen Bearbeitungs-Cluster<br />

bereits stark standardisiert,<br />

so besteht ein hoher Reifegrad für ein mögliches<br />

Outsourcing.<br />

Zentralisierung: Werden die Leistungen<br />

eines standardisierten Clusters bereits<br />

durch eine zentrale Instanz im Unternehmen<br />

gesteuert, liegt ein hoher Reifegrad vor.<br />

Werden die Leistungen eines Clusters hingegen<br />

noch von vielen dezentralen Abteilungen<br />

geführt, ist der Reifegrad der Organisation<br />

für das Outsourcing eher gering.<br />

Prozessverzahnung: Hierbei muss die Durchdringung<br />

der kernkompetenznahen Prozesse<br />

des Unternehmens durch die Leistungen<br />

des zuständigen Bereichs beurteilt werden.<br />

Je höher die individuelle Verzahnung der<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Als zulässiger<br />

Auslagerungstatbestand<br />

im Kreditgeschäft<br />

verbleibt<br />

als Schwerpunkt nur<br />

standardisierbares<br />

Retail­MengengeRetail­Mengengeschäft<br />

auf Basis von<br />

scoring­basierten<br />

scoring­basierten<br />

Ratingverfahren. «<br />

12 Vgl. Boos/Fischer/Schulte-Mattler, § 25 a KWG,<br />

2. Aufl. 2004, Rdn. 580.<br />

13 Vgl. Boos/Fischer/Schulte-Mattler, § 25 a KWG,<br />

Rdn. 583.<br />

523


524<br />

Beitrag<br />

» Die Steuerungsund<br />

damit die<br />

Ergebnis­/Risikoverantwortung<br />

müssen<br />

in regulatorischer<br />

Hinsicht beim<br />

Kreditinstitut bzw.<br />

der Geschäftsleitung<br />

verbleiben. «<br />

14 Vgl. Theewen, WM 2004 S. <strong>11</strong>0.<br />

PRAXISTIPPS<br />

•<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Prozesse des Unternehmens, desto geringer<br />

ist der Reifegrad für die Fremdvergabe.<br />

Der Standard-Bearbeitungsprozess am Outsourcing-Beispiel<br />

„Retailgeschäft“ macht die grundsätzlichen<br />

Schnittstellen und die Aufgabenverteilung<br />

zwischen auftraggebender Bank und<br />

Dienstleister deutlich. Die Arbeit beim Dienstleister<br />

kann mit der Kredit- bzw. Bonitätsanalyse<br />

beginnen. Handelt es sich darüber hinaus<br />

um eine gewerbliche Finanzierung, so umfasst<br />

die Analyse die Bilanzauswertung, die Ermittlung<br />

der Kapitaldienstfähigkeit, die Ermittlung,<br />

Überprüfung und Festsetzung der Rating-Note<br />

sowie die Bewertung der Sicherheiten.<br />

3. Risikorelevantes Geschäft<br />

Ist der Kredit dem risikorelevanten Kreditgeschäft<br />

i. S. der MaRisk zuzurechnen, nimmt der<br />

Dienstleister ggf. auch ausführlich Stellung zum<br />

Finanzierungswunsch (Votum). Auf der Basis<br />

dieser Beschlussvorlage trifft die Bank, mit der<br />

ihr verbliebenen Kernkompetenz, ihre Kreditentscheidung.<br />

Daraufhin fertigt der Dienstleister<br />

die Kredit- und die Sicherheitenverträge und<br />

leitet sie zwecks Vertragsunterzeichnung an die<br />

Bank. Wenn die Verträge des Dienstleisters vollständig<br />

vorliegen und die Sicherheiten bestellt<br />

sind, prüft der Dienstleister die Auszahlungsvoraussetzungen<br />

und zahlt den Kreditbetrag im<br />

Namen der Bank aus bzw. räumt dem Kunden<br />

eine Kreditlinie ein. Während der Kreditlaufzeit<br />

kann der Dienstleister u. a. die laufende Überprüfung<br />

gem. § 18 KWG übernehmen, regelmäßig<br />

die Sicherheiten überprüfen und sich um die<br />

Freigabe von Sicherheiten kümmern.<br />

Müssen hingegen vertragliche Vereinbarungen<br />

individuell, d. h. außerhalb der standardisierten<br />

Rahmenvorgaben, geändert werden, infor-<br />

miert der Dienstleister die Bank. Diese fertigt<br />

im Rahmen der Spezialfälle eine qualifizierte<br />

Stellungnahme mit Beschlussvorlage.<br />

4. Problemkreditbearbeitung<br />

Als weiteres Beispiel kann die Problemkreditbearbeitung<br />

durch externe Spezialisten dienen.<br />

Solche Tätigkeiten können u. a. die Sicherheitenbewertung,<br />

die Erstellung eines Sanierungsgutachtens,<br />

die Erstellung einer Fortführungsprognose<br />

oder eines Sanierungskonzepts sowie<br />

dessen Umsetzung und Überwachung umfassen.<br />

Das Kreditinstitut kann ergänzend zum<br />

eigenen Workout oder sogar ausschließlich<br />

einen externen Spezialisten beauftragen, der<br />

den Sanierungsprozess im Zusammenwirken<br />

mit der institutsinternen Stelle beratend begleitet.<br />

In diesem Fall führt das Kreditinstitut das<br />

Problemengagement strategisch und organisatorisch<br />

selbst weiter und beschränkt die externe<br />

Unterstützung auf Beratungsleistungen 14 .<br />

V. Fazit<br />

Die Steuerungs­ und damit die Ergebnis­/Risikoverantwortung<br />

müssen in regulatorischer<br />

Hinsicht beim Kreditinstitut bzw. der Geschäftsleitung<br />

verbleiben. Jegliche Kreditentscheidungen<br />

durch den externen Dienstleister, die<br />

auf individuellen Ermessensspielräumen beruhen,<br />

die der Spezialität und Besonderheit von<br />

strukturierten Kreditfällen entsprechen, sind<br />

damit nicht auslagerungsfähig. Der externe<br />

Dienstleister darf als offener Stellvertreter des<br />

Instituts keine eigene Entscheidungskompetenz<br />

außerhalb des standardisierten Prozesses<br />

ausüben, denn er könnte sonst Kreditrisiken<br />

eingehen, die die Geschäftsleitung des Instituts<br />

erst im Nachhinein zur Kenntnis bekäme. £<br />

Verbleibende Kernbereiche: Die Gesamtheit der ausgesourcten Bereiche darf die im Institut verbleibenden Bereiche<br />

an Umfang und Bedeutung nicht übertreffen. Ein nicht ausbalanciertes Missverhältnis wird i. d. R. dann angenommen,<br />

wenn das Institut über keine nennenswerten eigenen sachlichen und personell hinreichend ausgestatteten Unternehmenseinheiten<br />

verfügt oder sämtliche die Erlaubnispflicht begründenden Aktivitäten durch Dritte durchführen und<br />

abwickeln lässt. Das Outsourcing standardisierbarer operativer Tätigkeiten ist zulässig, solange das Institut letztendlich<br />

doch noch die Fäden in der Hand behält. Kernbereiche, einschließlich der sog. Grundlagenentscheidungen, und strategische<br />

Entscheidungen müssen immer beim Institut verbleiben.


•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

Betriebsrisiken: I. d. R. geht institutsinternes Know-how des auslagernden Instituts verloren oder wird zumindest nicht<br />

mehr in gleichem Umfang weiterentwickelt. Das Auslagerungsunternehmen erhält Zugriff auf das Know-how des auslagernden<br />

Instituts und Einblick in dessen interne Betriebsabläufe. Eine zusätzliche Gefahr besteht auch darin, dass sich<br />

das auslagernde Institut in eine Abhängigkeit des Insourcers begibt, da es nach der Auslagerung keine eigenen Personalressourcen<br />

und i. d. R. auch keine eigenen Betriebseinrichtungen mehr im ursprünglichen Umfang hat, um die ausgelagerten<br />

Funktionen ohne Weiteres wieder übernehmen zu können. Dies zeigt sich insbesondere dann, weil das auslagernde<br />

Institut gegen wirtschaftliche Instabilität und qualitative Leistungsdefizite auf Seiten des Auslagerungsunternehmens<br />

besonders anfällig wird.<br />

Reifegrad: Eine Auslagerung ist dann erfolgreich, wenn im Vorfeld der Outsourcing Entscheidung die erforderlichen<br />

Aufbau – und Ablauforganisationsentscheidungen zur Standardisierung vollzogen wurden.<br />

Risikomanagement: Die Gewährleistung eines angemessenen Risikomanagements durch das Institut ist erforderlich, welches<br />

die auf den Dienstleister ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse in das Interne Kontrollsystem (IKS) einbezieht.<br />

Aufsicht: Frühzeitiger, auch informeller Kontakt mit der Aufsicht (BAFin) wird empfohlen, um Vorkehrungen zu treffen, die<br />

„die Kontinuität und Qualität der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse auch nach Beendigung zu gewährleisten“.<br />

Ich interessiere mich für das Tagungsprogramm. Bitte senden Sie mir unverbindlich Ihr Detailprogramm zu:<br />

Titel, Vor- und Nachname:<br />

Firma, Funktion:<br />

Adresse:<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

Business Circle, Andreasgasse 6, 1070 Wien Fax: 01/522 58 20-18<br />

Sabina Gaitzenauer, Tel.: 01/522 58 20-62 E-Mail: gaitzenauer@businesscircle.at<br />

Business Circle, Österreichs größtes Konferenzunternehmen<br />

präsentiert das<br />

Wertpapierforum<br />

Der Treff punkt für Wertpapierprofi s aus Deutschland, Österreich und der Schweiz<br />

Business Circle Jahresforum, 1./2. Dezember <strong>2008</strong>, Wien<br />

Wählen Sie aus 2 parallelen Streams :<br />

› Investment Forum<br />

Weltwirtschaftliche Perspektiven 2009, Innovative Total<br />

Return Konzepte, SRI, Nachhaltigkeit, Klimawandel<br />

› Backoffi ce Forum<br />

TARGET2-Securities (T2S),<br />

Zukunftsweisende Fondsmanagement Plattformen,<br />

Multilateral Trading Facilities (MFTs)<br />

Plenarreferenten<br />

Norbert Walter<br />

Chefvolkswirt,<br />

Deutsche Bank<br />

Heiko Thieme<br />

Chairman, American<br />

Heritage, Management<br />

Corp.New York<br />

525


526<br />

Beitrag<br />

» Die Angst vieler<br />

Institute vor zunehmender<br />

Transparenz<br />

entsteht dadurch,<br />

dass viele Manager<br />

und Kundenbetreuer<br />

es bislang nicht<br />

gewohnt waren, dass<br />

Kunden hart um<br />

Preise feilschen. «<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Margenerosion durch<br />

profes sionelles Pricing stoppen<br />

Richtige Preissetzung, transparente Preisstellung, professionelle Preisverhandlung<br />

und gute Preisdurchsetzung.<br />

Autoren:<br />

Jörg Ludewig, Generalbevollmächtigter<br />

und Leiter des Anlagemanagements der<br />

Hamburger Sparkasse.<br />

Dr. Georg Wübker, Leiter der welt weiten<br />

Financial Services-Aktivitäten und<br />

Geschäftsführer des Zürcher Büros von<br />

Simon – Kucher & Partners Strategy &<br />

Marketing Consultants.<br />

Dr. Jan Engelke, Managing Director bei<br />

Simon – Kucher & Partners.<br />

I. These 1:<br />

Bei richtiger Preissetz ung und<br />

trans parenter Preisstellung<br />

werden Unternehmen stärker<br />

im Preiswettbewerb.<br />

w Neue EU-Richtlinien wie SEPA oder MiFID<br />

(Markets in Financial Instruments Directive)<br />

verstärken die Preis- und Margentransparenz<br />

vieler Banken gegen deren Willen. Die MiFID<br />

verlangt, dem Kunden die Kosten, die bei einer<br />

Transaktion anfallen, transparent zu machen.<br />

Dazu gehören auch Preise, die bisher nicht<br />

aktiv kommuniziert wurden sowie Vermittlungsprovisionen.<br />

Aus „verborgenen“ werden<br />

off ene Preise. Der Kunde wird damit konfrontiert<br />

und schlafende Hunde werden geweckt.<br />

Neue Verhandlungen und Verträge mit dem<br />

Kunden sind oft die Folge. Wie gehen die Kundenberater<br />

und Betreuer damit um? Wie argumentiert<br />

man dem Kunden gegenüber? Wie<br />

verhält man sich in Preisverhandlungen? Die<br />

Angst vieler Institute vor zunehmender Transparenz<br />

entsteht dadurch, dass viele Manager<br />

und Kundenbetreuer es bislang nicht gewohnt<br />

waren, dass Kunden hart um Preise feilschen.<br />

Diese Einstellung der Banken ist aus unserer<br />

Sicht allerdings falsch.<br />

Unsere These besagt: Ein richtig kalkulierter<br />

Preis muss der kritischen Überprüfung durch<br />

den Kunden standhalten. Dieses hat sowohl<br />

einen externen Eff ekt (Thema „richtiger Preis“)<br />

als auch einen internen Eff ekt (Thema „richtige<br />

Preisbegründung“). Wenn die Bank von ihrer<br />

eigenen Preiskalkulation überzeugt ist, kann<br />

sie einen „besser begründeten“, nachvollziehbareren<br />

Preis stellen. Ihre eigenen Mitarbeiter<br />

sind für die preisliche Auseinandersetzung<br />

mit dem Kunden besser gerüstet, als wenn<br />

die Bank die Preise der Konkurrenz übernimmt<br />

und versucht, nur durch optimierte Verhandlungsmethoden<br />

Preise hochzuhalten. Ohne<br />

solche Vorüberlegungen und entsprechend<br />

aufbereitete Argumentationsleitfäden ist es für<br />

den Kundenberater in seinen Verhandlungsgesprächen<br />

ungleich schwerer, zu entscheiden, ob<br />

ein Preis noch gerechtfertigt ist oder nicht.<br />

Zugegeben: Preiskalkulationen in Banken sind<br />

mal einfacher (z. B. im Zahlungsverkehr oder<br />

im Kreditgeschäft) und mal schwieriger (z. B. im<br />

Wertpapiergeschäft). In einigen Fällen gibt es<br />

objektive Kalkulationsgrundlagen, in anderen<br />

Fällen eher „gewohnte“ Preise. Im letzteren Fall<br />

ist es wichtig, den Wert der eigenen Leistung<br />

aus Sicht des Kunden zu betrachten und zu<br />

quantifi zieren. Welchen Wert haben volkswirtschaftliche<br />

Analysen? Welchen Aktienanalysen?<br />

Und das 90-minütige Strategiegespräch über<br />

die richtige Aufstellung des Depots? Fragen,<br />

die nicht schnell beantwortet, aber wichtig<br />

sind, um den Wert der eigenen Leistung der<br />

Produktkostenkalkulation gegenüberzustellen.<br />

In einigen Banken mangelt es sogar an Letzterer<br />

– wohl der schlechteste Start, um „korrekte“<br />

Preissetzungen anzugehen.<br />

II. These 2:<br />

Bereiten Sie Ihre Kundenberater<br />

professionell auf Preisverhandlungen<br />

vor und schließen Sie<br />

damit eine der Quellen für<br />

Margenerosion.<br />

Manche Bankinstitute haben sich nie die Frage<br />

nach der Kalkulation und dem Wert der eigenen<br />

Leistung gestellt, sondern einfach versucht,<br />

sich im Konkurrenzgefüge u. a. durch intransparente<br />

Preisstellungen möglichst gut zu behaupten.<br />

Für sie sind Entwicklungen, die mehr<br />

Transparenz erzwingen, fatal. Schließlich<br />

kommt bei einem Großteil der praktischen Banktransaktionen<br />

der endgültig-tatsächliche Preis<br />

nicht durch einseitige Festsetzung seitens der


Banken sondern durch Aushandlung zustande.<br />

Insbesondere bei Geschäften zwischen Instituten<br />

(B2B) sowie in Verhandlungen mit vermögenden<br />

Privatkunden oder Firmenkunden<br />

werden Preise häufig individuell festgelegt.<br />

Hier werden häufig unsystematisch und<br />

leichtfertig hohe Rabatte auf Listenpreise<br />

gewährt, was eine enorme Margenerosion<br />

zur Folge hat. Das Verbesserungspotenzial bei<br />

solchen Preisverhandlungen ist enorm.<br />

Was ist zu tun? Der Erfolg in Preisverhandlungen<br />

hängt zum einen vom theoretischen<br />

Verständnis der Zusammenhänge und zum<br />

anderen vom taktisch­psychologischen Verhandlungsgeschick<br />

ab. Beide Aspekte haben<br />

für die Umsetzung gleichermaßen Bedeutung.<br />

Häufig werden bei der Preiskalkulation nicht<br />

genügend hohe Anforderungen an die Analyse<br />

gestellt. Hinzu kommt, dass der theoretischen<br />

Schulung der Mitarbeiter nicht genügend Aufmerksamkeit<br />

gewidmet wird. So wissen viele<br />

Mitarbeiter nicht, welche Auswirkungen Preis-<br />

änderungen auf den Gewinn haben, insbesondere<br />

wenn Preise bereits auf Basis konkreter<br />

Wertanalysen hart kalkuliert und dementsprechend<br />

die Gewinne sensitiv sind. Diese<br />

Grundkenntnis ist jedoch eine wichtige Voraussetzung<br />

für erfolgreiche Verhandlungen.<br />

Hilfreich kann z. B. auch die Auseinandersetzung<br />

mit der Spieltheorie sein, die sich intensiv<br />

mit Preisverhandlungen beschäftigt hat. Sie<br />

fördert das allgemeine Verständnis, stellt aber<br />

keine einfachen Patentrezepte für das Vorgehen<br />

in Preisverhandlungen bereit.<br />

Neben den objektiven Gegebenheiten hängt die<br />

Durchsetzung des Preises auch vom psychologisch-taktischen<br />

Verhandlungsgeschick und dem<br />

Vorgehen der Geschäftspartner ab. Hierbei spielen<br />

die persönliche Interaktion und situationsspezifische<br />

Aspekte eine herausragende Rolle. Viele<br />

Bankberater sind häufig schlecht vorbereitet für<br />

Preisverhandlungen. In Tab. 1 haben wir einige<br />

Ratschläge für Preisverhandlungen zusammengestellt,<br />

mit denen wir in der täglichen Praxis<br />

gute Erfahrungen gemacht haben.<br />

Tabelle 1: Ratschläge für Preisverhandlungen aus Sicht des Bankbetreuers<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Ein richtig<br />

kalkulierter Preis<br />

muss der kritischen<br />

Überprüfung<br />

durch den Kunden<br />

standhalten. «<br />

1. Die Preisbereitschaft der Kunden hängt immer vom wahrgenommenen Wert der Leistungen ab (Betreuungsqualität,<br />

Rendite, Produktqualität usw.). Stellen Sie deshalb den Wert (und nicht den Preis) in den Mittelpunkt der Preisfindung und des<br />

Verhandlungsgesprächs.<br />

2. Überlegen Sie sich „Most­Favoured­Nation“­Klauseln, auch „Best­Abrechnungs“­Klauseln „Best­Abrechnungs“­Klauseln genannt, die einem bestimmten<br />

Kunden (z. B. am Einlagevolumen orientiert) die „Sicherheit“ geben, dass kein Kunde in seiner Größen-Gruppe besser behandelt<br />

wird als er selbst bzw. dass er auf jeden Fall den günstigeren Preis bekäme, sollten Sie sich mit einem vergleichbaren Kunden<br />

auf einen anderen Preis einigen. Häufig resultiert Unzufriedenheit nämlich aus dem subjektiven Empfinden, einen schlechteren<br />

„Deal“ als der Nachbar abgeschlossen zu haben.<br />

3. Reduzieren Sie die oberflächliche Vergleichbarkeit mit Konkurrenzprodukten durch intelligente, kundennutzenorientierte<br />

Preisstrukturen, Zusatzleistungen etc.<br />

4. Machen Sie eher Zugeständnisse auf „Nebenkriegsschauplätzen“ wie Zugaben, Services etc. als beim absoluten Preis. Das<br />

Bewusstsein der Kunden, dass ihnen auch diese Dienstleistungen nützen, ist leider oftmals nicht ausgeprägt („das ist doch<br />

eine Selbstverständlichkeit Selbstverständlichkeit …“).<br />

5. Verlangen Sie für Rabatte oder Zugeständnisse Gegenleistungen (sog. Leistungsrabatte), wie z. B. höheres Volumen (mehr<br />

Kreditvolumen, höhere Einlagen /Assets), längere Vertragsdauer, Verkauf anderer Produkte etc.<br />

6. Spalten Sie Zugeständnisse beim Preis in Schritte auf. Statt 30 % Rabatt in einem Schritt, sollte man Rabatte nur scheibchenweise<br />

geben.<br />

7. Das Preisgespräch ist grundsätzlich nicht vermeidbar. Versuchen Sie aber, es so lange herauszuzögern, bis Sie ausreichend<br />

Wert kommuniziert haben.<br />

8. Bedenken Sie, dass es bei einer Preisverhandlung nie nur um Preis und Produkt, sondern immer auch um die Person geht.<br />

Bauen Sie deshalb eine persönliche Schiene zum Kunden auf.<br />

9. 9. Lassen Sie sich bei Preisverhandlungen nicht unter Zeitdruck setzen. Unter Zeitdruck werden meist große Konzessionen gemacht.<br />

10. Falls es nicht anders geht, reduzieren Sie notfalls die Leistung, um einen für den Kunden akzeptablen Preis zu erreichen.<br />

Dieses ist nur billig und recht, wenn Sie Ihre Preise vorher gewissenhaft kalkuliert haben.<br />

527


528<br />

Beitrag<br />

» Eine zentrale<br />

Rolle für die Preisdurchsetzung<br />

kommt der richtigen<br />

Incentivierung des<br />

Vertriebs Vertriebs zu. «<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Abbildung 1: Vorgehen einer zielkonformen Vertriebsincentivierung<br />

Unternehmensziele Variable Vergütung Anreize<br />

• Wachstum<br />

• Gewinn<br />

• Neukundengewinnung<br />

Prämie<br />

Ziele sollen als Bemessungsgrundlage<br />

für die variable<br />

Vergütung herangezogen werden.<br />

III. These 3:<br />

Belohnen Sie die Kundenberater<br />

für ihre gute Preisdurchsetzung,<br />

indem Sie strategiekonforme<br />

Incentivierungssysteme<br />

verwenden.<br />

Eine zentrale Rolle für die Preisdurchsetzung<br />

kommt der richtigen Incentivierung des Vertriebs<br />

zu. „Richtig“ bedeutet dabei, dass die Incentivierung<br />

– also die Struktur des Anreizsystems<br />

bis hin zur optimalen Ausgestaltung der verschiedenen<br />

Incentivehöhen – konsequent auf<br />

die strategischen Ziele der Bank ausgerichtet<br />

werden muss. Konkret heißt dies: Will das Top-<br />

Management z. B. nicht nur reines Volumen- bzw.<br />

Marktanteilswachstum erreichen, sondern dabei<br />

auch den Gewinn und die Neukundengewin-<br />

Bemessungsgrundlage<br />

Abbildung 2: Beispiel einer Preisdurchsetzungsprämie<br />

Prämie %<br />

Umsatzprämie<br />

Min.-Umsatz<br />

(Sol)<br />

TOP Umsatz<br />

Prämie %<br />

Vertriebsleistung<br />

unter<br />

Zielpreisniveau<br />

Anteil an variabler Entlohnung<br />

Preisprämie<br />

Die Aussicht auf eine<br />

Prämie stellt einen<br />

Anreiz dar, bestimmte<br />

Dinge zu tun<br />

und andere zu<br />

unterlassen.<br />

Der Wert der Prämie sollte<br />

ausreichend groß sein, um als Anreiz<br />

für den Verkäufer zu dienen.<br />

nung nachhaltig steigern, so müssen sich folglich<br />

alle strategischen Ziele in der Incentivierung der<br />

Vertriebsmannschaft wieder finden. Das Vorgehen<br />

einer zielkonformen Vertriebsincentivierung<br />

ist in Abb. 1 dargestellt.<br />

Dieses stringente Vorgehen wird jedoch bei<br />

vielen Finanzdienstleistern bisher zu wenig<br />

berücksichtigt – insbesondere im Hinblick auf die<br />

Ziele Gewinnsteigerung und Preisdurchsetzung.<br />

Wie das folgende Beispiel aus einem Bankinstitut<br />

zeigt, kann dies mithilfe einer „Preisdurchsetzungs­Prämie“<br />

in das Incentivesystem des<br />

Vertriebs explizit mit eingebaut werden – auch<br />

wenn die Banken von einer derartigen Systematik<br />

meist noch weit entfernt sind (vgl. Abb. 2).<br />

Basis der variablen Vergütung des einzelnen<br />

Kundenbetreuers ist auch in diesem System<br />

Vertriebsleistung<br />

über<br />

Zielpreisniveau<br />

98%<br />

Ziel:<br />

102% 104%<br />

100% Durchschnittlich<br />

realisierter Preis<br />

67% 33%<br />

Korrekturfaktor:<br />

Marktpreisniveau<br />

Marktpreisniveau<br />

alt neu<br />

Das gesunkene Marktpreisniveau<br />

kann bei der<br />

Zielvereinbarung<br />

berücksichtigt werden.


weiterhin der generierte Umsatz (also das<br />

Handelsvolumen). Die zusätzliche „Preisprämie“<br />

bildet nun aber die Preisdisziplin des einzelnen<br />

Beraters mit ab, indem sie das eigene<br />

durchschnittlich durchgesetzte Preisniveau ins<br />

Verhältnis zum Zielpreisniveau setzt. Derjenige,<br />

der seinen Erlös unter Einhaltung einer<br />

hohen Preisdisziplin generieren konnte,<br />

wird somit gegenüber einem „notorischen<br />

Rabattgewährer“ deutlich besser gestellt.<br />

PRAXISTIPPS<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Die relative Orientierung an der besten Vertriebsleistung<br />

sichert dabei die Dynamik des<br />

Systems und bietet so einen konstanten Anreiz<br />

zur Leistungsverbesserung. Als Korrekturfaktor<br />

kann dabei zudem die unterjährige Änderung<br />

des Marktpreisniveaus berücksichtigt werden.<br />

Solche Systeme wurden bei einigen Banken<br />

bereits erfolgreich implementiert und haben<br />

dort nachhaltig zu einer verbesserten Preisdurchsetzung<br />

beigetragen. £<br />

Banken sollten professioneller in der Preissetzung und der Preisdurchsetzung<br />

werden.<br />

Dies bedeutet, dass Banken die Preissetzung nicht dem Wettbewerber überlassen und<br />

dessen Preise adaptieren sollten, sondern vielmehr eine nachvollziehbare Kalkulation<br />

anstreben, die sich an Kosten und an Kundennutzen orientiert.<br />

Bei der Preisdurchsetzung ist ein höherer Professionalisierungsgrad als heute anzustreben,<br />

indem Kundenberater professionell für Preisverhandlungen ausgebildet<br />

und für die Durchsetzung höherer Preise belohnt werden.<br />

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Referenten: Dr. Andreas Beck und Ralf Stückler<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

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Beitrag<br />

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76227 Karlsruhe<br />

Fon: 0 72 1 / 464 72 33 - 0<br />

Fax: 0 72 1 / 464 72 33 - 9<br />

E-Mail: seminare@icnova.de<br />

529<br />

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BankPartner<br />

Der BankPartner bietet Ihnen einen Überblick über kompetente Dienstleister aus und für die Kredit- und Finanzbranche. Die Rubriken-<br />

Zuordnung hilft Ihnen bei der Suche nach dem gewünschten Partner.<br />

Rubrik Firma Kontakt Profi l<br />

B E R AT U N G<br />

G U T A C H T E R / B E W E R T E R<br />

I T - D I E N S T L E I S T U N G<br />

bankon Management<br />

Consulting GmbH & Co. kG<br />

Max-Planck-Straße 8<br />

85609 Dornach/München<br />

Risk Research Prof. Hamerle<br />

GmbH & Co. kG<br />

Josef-Engert-Straße <strong>11</strong><br />

93053 Regensburg<br />

Protiviti GmbH<br />

Taunusanlage 17<br />

60325 Frankfurt am Main<br />

Industriewert GmbH<br />

adlerstr. 54<br />

402<strong>11</strong> Düsseldorf<br />

aBIT aG<br />

Robert-Bosch-Str. 1<br />

40668 Meerbusch<br />

530 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Michael Rother<br />

Geschäftsführer<br />

Tel.: 089/99 90 97 90<br />

Mobil: 0172/675 20 21<br />

Fax: 089/99 90 97 99<br />

Mail: info@bankon.de<br />

www.bankon.de<br />

Dr. Michael knapp<br />

Tel: 0941/89 96 64-31<br />

Fax: 0941/89 96 64-99<br />

Mail: info@risk-research.de<br />

www.risk-research.de<br />

Helge Lautenbach<br />

Managing Director<br />

Tel: 069/9 63 76 81 52<br />

Fax: 069/24 70 67 54<br />

Mail: helge.lautenbach@protiviti.de<br />

www.protiviti.de<br />

Michael Mekelburger<br />

Geschäftsführer<br />

Tel.: 02<strong>11</strong>/15 97 76-0<br />

Fax: 02<strong>11</strong>/15 97 76-10<br />

Mail: m.mekelburger@industriewert.de<br />

www.industriewert.de<br />

Jürgen Däumler<br />

Leiter kundenbetreuung<br />

Tel. 0 21 50/9153 888<br />

Fax: 0 21 50/9153 299<br />

Mail: vertrieb@abit.de<br />

www.abit.de<br />

bankon Management Consulting ist als Branchenspezialist für den Finanzdienstleistungssektor<br />

fokussiert auf das Management komplexer Themenstellungen, die gleichermaßen bankfachliche<br />

und technische Expertise erfordern. Mit dem anspruch eines Qualitätsführers, der aufgrund der<br />

besonderen kompetenzprofi le der Berater auch bezüglich der Effi zienz bei der Projektdurchführung<br />

Maßstäbe setzt, umfasst das Beratungsspektrum sämtliche Bankfunktionalitäten. Unsere kunden sind<br />

ausnahmslos renommierte Häuser, die in ihren Märkten eine führende Position innehaben.<br />

bankon hat sich aktuell als der führende Berater im Umfeld der Migrationen von Sparkassen und<br />

Landesbanken auf das kernsystem OSPlus tief in der Sparkassen Organisation etabliert.<br />

Risk Research berät seit über 15 Jahren in kooperation mit dem Lehrstuhl für Statistik (Prof. Dr. alfred<br />

Hamerle) an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg internationale<br />

Großbanken und mittelständische kreditinstitute bei der konzeption, Entwicklung und Implementierung<br />

von Risikomanagementsystemen. neben der Beratung und Forschung bilden unsere Workshops<br />

einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Darüber hinaus bieten wir gezielte Inhouse-Trainings<br />

zu allen Bereichen des Risiko managements an.<br />

Protiviti ist ein globales Beratungsunternehmen, das über anerkannte Expertise in den Themen Corporate<br />

und IT Governance, unternehmensweites Risikomanagement, Controlling & Finanzwesen sowie<br />

Interne Revision verfügt. Im Gegensatz zu vielen anderen anbietern in diesem Umfeld sind wir<br />

unabhängig in unserer Meinungsbildung und Beratungsdienstleistung, da wir keine Jahresabschlussprüfungen<br />

durchführen. Diese Unabhängigkeit ist seit der Gründung die Basis unseres unternehmerischen<br />

Handelns.<br />

Die IndustrieWert GmbH ist eines der führenden Sachverständigen- und auktionshäuser für Industrieanlagen,<br />

Maschinen und sonstiges bewegliches anlage- und Umlaufvermögen. Öff entlich bestellte<br />

und vereidigte Sachverständige und Versteigerer be- und verwerten sicherungsübereignetes Vermögen<br />

mit rechtlich geprüfter, einwandfreier abwicklung und einem optimalen Erlös-/kosten-Verhältnis.<br />

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Gerne überreichen wir Ihnen ein kostenloses angebot!<br />

Die aBIT aG ist mit über 500 kunden der führende anbieter von prozessorientierten Lösungen für das<br />

aktivgeschäft von Banken und Sparkassen. Mit aBIT Banknology © bietet aBIT ein komponentenbasiertes<br />

Bearbeitungssystem, das als Standardsoftware-Lösung auf Basis eines einheitlichen Datenmodells<br />

den gesamten kreditprozess abdeckt: vom kreditantrag über die Intensivbetreuung und Sanierung<br />

bis zur Forderungsabwicklung, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung von Basel II und Mak.<br />

als Partner der kreditwirtschaft ist aBIT seit 20 Jahren erfolgreich im Markt.


Rubrik Firma Kontakt Profi l<br />

I T - D I E N S T L E I S T U N G<br />

P R O D U K T L Ö S U N G<br />

S T E U E R B E R AT U N G /<br />

W I R T S C H A F T S P R Ü F U N G<br />

tolina GmbH<br />

Salzufer 8<br />

10587 Berlin<br />

SUBITO aG<br />

kurhessenstr. 5<br />

D-64546 Mörfelden-Walldorf<br />

Credit Life International n. V.<br />

Restkreditversicherung<br />

Ein Unternehmen der Rhein-<br />

Land Versicherungsgruppe<br />

noorderpoort 9<br />

nL 5916 PJ Venlo<br />

Ernst & Young aG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Thomas Baier<br />

Leiter Vertrieb<br />

Tel. 0 30/2647 45 77 77<br />

Fax: 0 30/2647 45 13<br />

Mail: vertrieb@tolina.de<br />

www.tolina.de<br />

Holger Müller<br />

Bereichsleiter Solutions<br />

Tel.: 06105/9702-278<br />

Fax: 06105/9702-106<br />

Mail: holger.mueller@subito.de<br />

www.subito.de<br />

Jamila Benali<br />

Marketing<br />

Tel.: (0031) 77-3217-244<br />

Fax: (0031) 77-3217-179<br />

Mail: jamila.benali@creditlife.net<br />

www.creditlife.net<br />

Dr. karsten Füser<br />

Partner<br />

advisory Services / Global Financial<br />

Services<br />

national Offi ce aaBS/<br />

Intelligent Information Technology<br />

Ernst & Young aG<br />

Tel.: 07 <strong>11</strong>/98 81-144 97<br />

Mail: karsten.Fueser@de.ey.com<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

BankPartner<br />

Das tolina-Team entwickelt seit 1988 erfolgreich individuelle Software für Finanzinstitute. Wir<br />

bieten praxiserprobte, thematisch umfassende Lösungen für die Bereiche Backoffi ce, Recht und<br />

kredit. Die enge kooperation mit den kunden und die ständige innovative Weiterentwicklung<br />

unserer Produkte sind zentrale Bausteine unseres Erfolges. tolina-Programme arbeiten effi zient,<br />

können gut in vor - h andene IT-Strukturen integriert werden und amortisieren sich in kurzer Zeit.<br />

Jede dritte Spar kasse setzt eine oder mehrere unserer anwendungen ein.<br />

SUBITO ist der Lösungsanbieter für das kredit- und Forderungsmanagement durch Entwicklung<br />

integrierter Softwarelösungen, welche die Prozesse im kreditgeschäft von Finanzdienstleistern<br />

unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben effi zient und sicher unterstützen.<br />

Services wie Projektmanagement, Beratung, Produkteinführung, Schulung und Wartung runden<br />

das angebot ab. Weiterhin bietet SUBITO ein umfassendes Migrationsangebot. Gegenstand<br />

ist die gesamtheitliche Betreuung der Migration, von der Betrachtung der Geschäftsprozesse bis<br />

zur Softwaremigration.<br />

Credit Life International – So fl exibel wie das Leben Ihrer kunden.<br />

Credit Life International, eine Tochter der RheinLand Versicherungsgruppe, verfügt über rund<br />

30 Jahre Erfahrung im Restkreditgeschäft. Die Gesellschaft mit Firmensitz in den niederlanden<br />

vertreibt europaweit Restschuldversicherungen über Finanzdienstleister an die Zielgruppen<br />

kredit- und Leasingnehmer. Zudem werden neue, innovative Produktideen entwickelt. So sichert<br />

Credit Life International seit Beginn <strong>2008</strong> kreditnehmer gegen das Risiko Scheidung ab.<br />

Ernst & Young bietet Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Leistungen sowie Steuer-, Transaktions-<br />

und Immobilienberatung an und liefert somit ein einzigartiges fachübergreifendes<br />

Serviceangebot. Der Bereich advisory Services / Global Financial Services hat sich vor allem auf<br />

Fragen von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen spezialisiert und<br />

berät z.B. sowohl im Rahmen regulatorischer Themenstellungen rund um „Basel II“, bei der Bewertung<br />

strukturierter Finanzprodukte oder aber in Fragen der Optimierung betrieblicher abläufe.<br />

531


Rezensionen<br />

01<br />

02<br />

03<br />

532 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand, Anlage, Recht<br />

01 Kapitalmarktstrafrecht<br />

Tido Park: Kapitalmarktstrafrecht. Nomos Verlag, Baden-<br />

Baden, 2. Aufl. <strong>2008</strong>. 885 S., 158 €.<br />

w Die Neuauflage liefert eine umfassende und<br />

nach Anwendungsfällen typisierende Darstellung<br />

des stark zerklüfteten Rechtsgebiets mit folgender<br />

Gliederung: Praktische Bedeutung des Kapitalmarktstrafrechts,<br />

Aufgaben der BaFin, Straftaten typisiert nach<br />

Deliktsgruppen (z. B. Betrugs-, Untreue-, Insider- und<br />

Börsendelikte), Ordnungswidrigkeiten aufgeteilt nach<br />

den Fallgruppen im WpHG. Neu in der zweiten Auflage:<br />

Es sind alle Änderungen durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz<br />

eingearbeitet, die Regelungen zur<br />

Marktmanipulation integriert, das Transparenzrichtlinie-<br />

Umsetzungsgesetz (TUG) und seine Folgen für das HGB<br />

berücksichtigt sowie alle kapitalmarktstrafrechtlichen<br />

Auswirkungen des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes<br />

(FRUG / MiFID) erfasst. Der Kommentar eignet<br />

sich aufgrund der weitgehend nach Gesetzesnormen<br />

aufgebauten Struktur nur für Banker, die sich bereits<br />

intensiv mit dem Thema beschäftigt haben, ist aber<br />

natürlich für alle Juristen zwingend, die sich mit Kapitalmarktrecht<br />

– und damit zwangsläufig auch mit den<br />

strafrechtlichen Grenzen – befassen. £<br />

Konto, Recht, Revision<br />

02 Praxishandbuch Erbrecht und Banken<br />

Michael Ott-Eulberg / Michael Schebesta / Herbert Bartsch:<br />

Praxishandbuch Erbrecht und Banken. Bank-Verlag,<br />

Köln, 2. Aufl. <strong>2008</strong>. 576 S., 78 €.<br />

w Das im zerb-Verlag erschienene und von Bankverlag<br />

in Lizenz vertriebene Buch stellt die wichtigsten Handlungsbezüge<br />

im Erbfall unter dem Blickwinkel Kunde<br />

– Bank dar und bietet, insbesondere durch seine vielfältigen<br />

und praxisnahen Mustertexte, grundlegende<br />

Informationen zum Umgang mit dem Erbfall in der Bank-<br />

Praxis. Systematisch setzt sich das Praktikerhandbuch mit<br />

nachlass- und bankspezifi schen Fragestellungen auseinander,<br />

angefangen bei der erbrechtlichen Legitimation<br />

gegenüber der Bank über den Umgang mit verschiedenen<br />

Konten, Kreditverhältnissen und Lebensversicherungen<br />

bis hin zur Zwangsvollstreckung und Nachlassinsolvenz.<br />

Die Autoren sind auf Fragen des Erbrechts spezialisierte<br />

Praktiker aus der Bank- und Rechtsberatung. Das umfassende<br />

Buch eignet sich für alle Mitarbeiter aus Banken<br />

und Sparkassen, die mit Nachlässen ihrer Kunden in der<br />

Praxis zu tun haben. £<br />

Recht, Konto, Revision<br />

03 Kontoführung & Zahlungsverkehr<br />

Matthias Artzt / Christian Barleon / Manfred Beyer /<br />

Michael Böhm / Peter Burghardt / Roger Dippel / Markus<br />

Engel / Jürgen Eskes / Peter Frey / Arndt Kalkbrenner / Volker<br />

Lang / Netta-Katrina Schulz / Christian Wagemann / Christian<br />

Walz / Maximilian A. Werkmüler: Kontoführung &<br />

Zahlungsverkehr. Finanz Colloquium Heidelberg, Heidelberg,<br />

3. Aufl age <strong>2008</strong>. 691 S., 78 €.<br />

w Nachdem die zweite Auflage dieses Praxisklassikers<br />

bereits nach kurzer Zeit vergriffen war, haben<br />

Verlag und Autoren nunmehr die dritte und wesentlich<br />

ergänzte Auflage des Nachschlagewerks „Kontoführung<br />

& Zahlungsverkehr“ vorgelegt. In die vorliegende dritten<br />

Auflage wurden zahlreiche neue Entscheidungen<br />

und gesetzliche Regelungen eingearbeitet und somit<br />

den Anforderungen der Praxis Rechnung getragen,<br />

die sich einem ständigen bankrechtlichen Veränderungsprozess<br />

ausgesetzt sieht. Zunächst überzeugen<br />

erneut die bereits aus den Vorauflagen bekannten<br />

Darstellungen zentraler Fragen zur Kontoeröffnung<br />

und Kontoführung durch den Privat- und Firmenkunden,<br />

des Kundenverhältnisses zum betreuten<br />

Kunden im Nachlassfall, im Fall der Kontenpfändung<br />

sowie die Auskunftsersuchen. Darüber hinaus wird<br />

umfassend der Zahlungsverkehr der Banken von der<br />

Überweisung über Lastschrift, Zahlungskarten, Scheck,<br />

Auslandszahlungsverkehr bis hin zu dem durch eine<br />

Kundeninsolvenz beeinträchtigten Zahlungsverkehr<br />

dargelegt. In einem wesentlich neuen Kapitel erläutert<br />

zunächst Barleon detailliert die zunehmenden<br />

Risiken des Online-Bankings, was insbesondere für den<br />

Bankjuristen ein hilfreicher Fundus zur Unterlegung<br />

seiner Entscheidungen ist. Ebenso erwähnenswert<br />

ist darüber die umfassende Darstellung von Dippel<br />

/ Frey / Walz zu den europäischen Entwicklungen<br />

zum Zahlungsverkehrsrecht und zu dem Ziel der Single<br />

European Payment Area (SEPA). Die ausgewiesenen<br />

Kenner der Materie erläutern auf rd. 50 S. den Stand der<br />

Überlegungen zu den neuen europäische Zahlungsverkehrsinstrumenten<br />

und kommende Entwicklungen auf<br />

eine nachvollziehbare und praxisnahe Weise. Wieder<br />

überzeugt die Aktualität und Praxisrelevanz des Kompendiums,<br />

welches ausschließlich von langjährigen<br />

wissenschaftlich wie rechtspraktisch erprobten Bankjuristen<br />

und Rechtsanwälten erstellt wurde. £<br />

Dr. Katja Gabius, Professorin für Wirtschaftsrecht,<br />

insbesondere Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und<br />

Bankrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt<br />

Nürtingen-Geislingen


Mit Abendveranstaltung<br />

„60 Jahre DER BETRIEB“<br />

Unternehmensnachfolge<br />

Gestaltungen nach den Reformen<br />

Referenten:<br />

�� Thomas Wachter, Notar, München<br />

�� Prof. Dr. Georg Crezelius, Lehr stuhl für Steuerrecht,<br />

Otto-Friedrich-Universität, Bamberg<br />

�� Prof. Dr. Detlev J. Piltz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für<br />

Steuerrecht, Flick Gocke Schaumburg, Bonn<br />

Termin: 20.<strong>11</strong>.<strong>2008</strong><br />

Veranstaltungsort: Maritim Hotel Düsseldorf<br />

Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf<br />

Telefon: (02<strong>11</strong>) 5209-0<br />

Telefax: (02<strong>11</strong>) 5209-1000<br />

Jubiläumstagung <strong>2008</strong><br />

Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechtsreform,<br />

GmbH-Reform, Erbrechtsreform<br />

Einführung und Moderation Podiumsdiskussion:<br />

�� Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Lehr stuhl für Unterneh mensrecht,<br />

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf<br />

Schriftliche Anmeldung an: Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt<br />

GmbH » WSF Wirtschaftsseminare «, Eschersheimer Landstraße 50,<br />

D-60322 Frankfurt am Main. Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn<br />

fallen € 50,– Bearbeitungs gebühr an. Bis zwei Wochen<br />

vor Veranstaltungsbeginn sind 30% der Gesamtkosten zu zahlen. Nach<br />

Ablauf dieser Frist wird der volle Betrag, jedoch ohne Umsatzsteuerbelastung,<br />

fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann einmalig kostenfrei gestellt werden.<br />

Sollten Sie die Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung bis zwei<br />

Wochen vor Veranstaltungsbeginn stornieren, haben Sie einmalig die<br />

Möglichkeit, mit der Stornierung eine andere Veranstaltung verbindlich<br />

zu buchen, sofern die ursprüngliche Rechnung beglichen wurde. Hierfür<br />

erheben wir anstelle der Stornierungsgebühr eine Umbuchungsgebühr<br />

von € 50,– zzgl. MwSt. Storniert WSF eine Veranstaltung, werden bereits<br />

gezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber<br />

WSF bestehen nicht.<br />

Zimmerbuchungen nehmen Sie bitte unter dem Stichwort »Jubiläumstagung«<br />

als Selbstzahler vor. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung von<br />

Sonderkonditionen zeitlich begrenzt ist und i.d.R. bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn<br />

Gültigkeit hat.<br />

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Themen:*<br />

�� Einführung: Nachfolgeplanung im Reformjahr <strong>2008</strong><br />

�� GmbH-Reform – Auswirkungen auf die Praxis der<br />

Unternehmensnachfolge<br />

�� Gestaltungsmöglichkeiten bei Unter nehmensnachfolge nach<br />

der Erbschaftsteuer- und der Erbrechtsreform<br />

�� Unternehmensbewertung nach der Erbschaftsteuerreform<br />

�� Podiumsdiskussion: Zivilrechtliche und steuerrechtliche<br />

Aspekte der Nachfolgeplanung<br />

Teilnahmegebühr: € 295,– zzgl. MwSt. (inkl. Abendveranstaltung)<br />

(Inkl. Veranstaltungsunterlagen, Mittagessen, Kaffeepausen, Erfrischungs getränken und AbendAbendveranstaltung. Sollte mehr als ein Vertreter eines Unternehmens an derselben Veranstaltung teilnehmen,<br />

so erhält jeder weitere Teilnehmer 15% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.)<br />

Anmeldung » Jubiläumstagung <strong>2008</strong> – Unternehmensnachfolge<br />

Ich melde mich für die Jubiläumstagung <strong>2008</strong> „Unternehmensnachfolge – Gestaltungen nach den Reformen“<br />

am 20. November <strong>2008</strong> im Maritim Hotel Düsseldorf an<br />

Ich nehme an der Abendveranstaltung „60 Jahre DER BETRIEB“ teil.<br />

Ich nehme nicht an der Abendveranstaltung „60 Jahre DER BETRIEB“ teil.<br />

Teilnehmer 1: Name / Vorname Abteilung / Position<br />

Teilnehmer 2: Name / Vorname Abteilung / Position<br />

Firma<br />

Straße/Postfach<br />

Telefon / Telefax E-Mail<br />

Datum/Unterschrift<br />

PLZ/Ort<br />

* Ausführliche Themenbeschreibung unter<br />

www.der-betrieb.de/jubilaeumstagung<br />

FAX 0 69 / 24 24 - 47 69 FON 0 69 / 24 24 - 47 50<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

www.der-betrieb.de/jubilaeumstagung<br />

DStR


Rezensionen<br />

04<br />

05<br />

06<br />

534 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Anlage, Recht<br />

04 Die Testamentsvollstreckung<br />

Walter Zimmermann: Die Testamentsvollstreckung. Handbuch<br />

für die gerichtliche, anwaltliche und notarielle<br />

Praxis. Erich Schmidt Verlag, Berlin, <strong>2008</strong>. 608 S., 98 €.<br />

w In Deutschland wird immer mehr vererbt. Und so<br />

ist es nicht verwunderlich, dass sich immer häufiger<br />

der Erblasser Gedanken macht, wie er das Schicksal<br />

seines Nachlasses noch über den Tod hinaus beeinflussen<br />

kann. Die Testamentsvollstreckung dient dem<br />

Inte resse des Erblassers, auch nach seinem Tode Einfluss<br />

zu nehmen auf die Verteilung des Nachlasses<br />

unter den Erben, die Ausführung angeordneter Vermächtnisse,<br />

die Erfüllung der den Erben erteilten<br />

Auflagen und die Verwaltung bzw. Abwicklung des<br />

Nachlasses. Neben der Stiftung bietet die Testamentsvollstreckung<br />

oft die einzige sinnvolle Möglichkeit, einer<br />

Zerschlagung des Erblasservermögens vorzubeugen.<br />

Das vorliegende, aktualisierte Buch behandelt sehr<br />

ausführlich und verständlich die wichtigsten Fragen<br />

der Testamentsvollstreckung und hilft damit, Rechtssicherheit<br />

zu schaffen. Es setzt sich mit den Vor- und<br />

Nachteilen der Testamentsvollstreckung auseinander,<br />

zeigt die Rechtsstellung der Beteiligten auf und<br />

enthält detaillierte Formulierungshinweise für den Erblasser.<br />

Ebenso behandelt werden Kosten und steuerliche<br />

Fragen. Durch die Einbindung und Kommentierung der<br />

aktuellen Rechtsprechung zu diesem Thema eignet<br />

sich dieses Buch für alle mit diesem Geschäft befassten<br />

Berufsgruppen, einmal als Nachschlagewerk für<br />

den Rechtsanwalt, wie auch für den Einsteiger (z. B. in<br />

Banken und Sparkassen) in dieses Geschäftsfeld und<br />

deren Berater und Prüfer. £<br />

Karlheinz Pütz, Bankprokurist, Generationenberater,<br />

Volksbank Ettlingen<br />

Vorstand, Recht, Controlling, Revision<br />

05 Erfolgreiche Auslagerung<br />

von Geschäftsprozessen<br />

Prof. Dr. Wolfgang Büchner / Dr. Josef Kokert / Dr. Joachim<br />

Schmalzl: Erfolgreiche Auslagerung von Geschäftsprozessen.<br />

Finanz Colloquium Heidelberg, Heidelberg,<br />

<strong>2008</strong>. 554 S., 86 €.<br />

w Outsourcing ist längst keine Modeerscheinung<br />

mehr. Die unbedingte Notwendigkeit Kostenpotenziale<br />

zu heben und dabei gleichzeitig die notwendigen<br />

hohen Qualitätsstandards nachhaltig zu sichern, ist die<br />

Herausforderung, die jede Auslagerungsmaßnahme<br />

erfüllen muss. Die zahlreichen Autoren gehen in ihrem<br />

umfassenden Werk aus allen relevanten Blickwinkeln<br />

durchaus kritisch mit diesem komplexen Thema um.<br />

Dabei wird deutlich, dass es nicht die eine Lösung<br />

für jede denkbare Outsourcingmaßnahme gibt. Vielmehr<br />

ist auf der Grundlage einer sorgfältigen Analyse<br />

zu definieren, was die konkreten, mit der Auslagerung<br />

verbundenen Ziele sind. In dem jetzt vorgelegten<br />

Werk wird sehr anschaulich dargestellt wie wichtig es<br />

ist, im Rahmen des Auslagerungsprozesses alle relevanten<br />

Bereiche des auslagernden Unternehmens zu<br />

beteiligen. Die Beantwortung von Fragen rund um<br />

die Themen „aufsichtsrechtliche und rechtliche Rahmenbedingungen“,<br />

„betriebswirtschaftliche Zwänge<br />

versus ordnungsgemäße Geschäftsprozesse“ werden<br />

ebenso ausführlich behandelt wie Fragen der „Prozessharmonisierung<br />

als Erfolgsfaktor für erfolgreiches<br />

Outsourcing“ und „Steuerungsmöglichkeiten von ausgelagerten<br />

Bereichen“. Abgerundet wird das Thema<br />

durch Beispiele aus der Praxis; auch die wichtigen<br />

Aspekte der internen und externen Revision werden<br />

kompetent auf den Punkt gebracht. Dieses Buch stellt<br />

für alle die sich mit Outsourcingmaßnahmen beschäftigen<br />

ein gut strukturiertes und umfassendes sowie<br />

fundiertes Werk dar. £<br />

Heinz-Willi Laeven, Leiter Zentralbereich Revision,<br />

Sparkasse Aachen, Aachen<br />

Kredit, Recht, Revision<br />

06 Kreditsicherung durch Grundschulden<br />

Dr. Heinz Gaberdiel / Martin Gladenbeck: Kreditsicherung<br />

durch Grundschulden. Erich Schmidt Verlag, Berlin,<br />

8. Auflage, <strong>2008</strong>. 664 S., 68 €.<br />

w Dieses Standardwerk informiert nun bereits in achter<br />

Aufl age umfassend über die Grundschuld, die gesicherten<br />

Forderungen und über die Verwertung der Sicherungsgrundschuld.<br />

Insbesondere der Rück gewähranspruch<br />

wird besonders ausführlich beleuchtet. Außerdem fi nden<br />

sich in dem Werk Ausführungen zum im KWG geregelten<br />

Refi nanzierungsregister, das eine insolvenzfeste Treuhand<br />

insbesondere für True-Sale-Transaktionen ermöglicht<br />

sowie die praktischen Auswirkungen der Novelle des<br />

Wohnungseigentumsrechts, die für den Grundschuldgläubiger<br />

von wesentlicher Bedeutung sind. Zusätzlich bietet<br />

ein Formularteil zahlreiche in der BankPraxis bekannte<br />

Vordrucke u. a. zur Bestellung, Abtretung und Verwertung<br />

der Grundschuld. Das Buch kann ohne Übertreibung<br />

als einer der Klassiker innerhalb der Literatur zur Grundschuld<br />

bezeichnet werden. £


Vorstand<br />

Blank, Rainer<br />

Volkswagen Bank<br />

w Rainer Blank wurde mit Wirkung zum<br />

15.09.<strong>2008</strong> zum Sprecher der Geschäftsführung<br />

der Volkswagen Bank GmbH berufen.<br />

Blank folgt auf Klaus-Dieter Schürmann, der<br />

als Finanzvorstand zu Volkswagen Nutzfahrzeuge<br />

wechselt.<br />

Die Sprecherfunktion übernimmt Blank<br />

ergänzend zu seinen Positionen als<br />

Ge neralbevollmächtigter der Volkswagen<br />

Financial Services AG, als Geschäftsführer<br />

der Volkswagen Versicherungsdienst<br />

GmbH und als Geschäftsführer der Volkswagen<br />

Insurance Brokers GmbH.<br />

Blank trat 1994 als Mitglied der Geschäftsführung<br />

der Volkswagen Bank in das<br />

Unternehmen ein und zeigte sich fortan<br />

verantwortlich für das Einlagen- und<br />

Provisionsgeschäft sowie das Personalwesen.<br />

£<br />

Anlage<br />

Gallert, Alexander<br />

Börse Düsseldorf<br />

w Alexander Gallert (29) hat am 01.07.<strong>2008</strong><br />

die Leitung der Abteilung Kommunikation<br />

der Börse Düsseldorf übernommen.<br />

In dieser Funktion ist er auch Pressesprecher<br />

der Börse Düsseldorf und berichtet<br />

direkt an den Vorstand. In seinem Bereich<br />

sind sowohl die klassischen Presseaufgaben,<br />

als auch die Themen Veranstaltungen<br />

und Internet sowie TV angesiedelt.<br />

Gallert ist Diplom Kaufmann und verfügt<br />

über langjährige Erfahrungen im<br />

Bankenbereich. Zuletzt war er bei einem<br />

regionalen Kreditinstitut im Bereich der<br />

Unternehmenskommunikation tätig. £<br />

Vorstand<br />

Grzesiek, Artur<br />

Sparkasse KölnBonn<br />

w Duisburgs Sparkassenchef Artur<br />

Grzesiek ist zum neuen Vorstandsvorsitzenden<br />

der Sparkasse Köln-Bonn<br />

gewählt worden. Die Empfehlung des<br />

erweiterten Strategieausschusses, der<br />

Vertreter der Ratsparteien der beiden<br />

Städte angehörten, fiel einstimmig aus<br />

und wurde vom Verwaltungsrat der Sparkasse<br />

bestätigt. £<br />

Kredit<br />

Hagemann, Friedhelm<br />

Volksbank Neumünsterland<br />

w Wechsel in der Firmenkundenbank<br />

der Volksbank Nordmünsterland: Zum<br />

01.10.<strong>2008</strong> hat Diplom-Bankbetriebswirt<br />

Friedhelm Hagemann die Leitung dieses<br />

Bereiches von Hubert Overesch übernommen.<br />

Overesch ist zum Vorstandsmitglied<br />

der Volksbank Tecklenburger Land<br />

bestellt worden. £<br />

Vorstand<br />

Hoffmann, Werner<br />

LBS Hessen-Thüringen<br />

w Werner Hoffmann (51) hat zum<br />

01.09.<strong>2008</strong> die Geschäftsleitung der<br />

LBS Hessen-Thüringen angetreten. Die<br />

Bausparkasse der Sparkassen ist ein<br />

Geschäftsbereich der Helaba Landesbank<br />

Hessen-Thüringen. Hoffmann übernimmt<br />

die Verantwortung für das Vertrags- und<br />

Kreditgeschäft, die Kundenbuchhaltung<br />

und die Problemkreditbearbeitung. Der<br />

Volljurist und Diplom-Volkswirt kommt<br />

von der Wüstenrot Bausparkasse AG. Er<br />

zeichnete dort zuletzt als Direktor für<br />

das Neugeschäft Kredit der Wüstenrot<br />

Bausparkasse und der Wüstenrot<br />

Bank in Ludwigsburg verantwortlich.<br />

Die Geschäftsleitung der LBS Hessen-<br />

Thüringen wird damit vom 01.09.<strong>2008</strong><br />

von Peter Marc Stober (Sprecher), Werner<br />

Hoffmann und Werner Spies gebildet. £<br />

Vorstand<br />

Hölscheidt, Ralf<br />

Volksbank Laer-Horstmar-Leer<br />

w Die Volksbank Laer-Horstmar-Leer<br />

hat ein neues Vorstandsmitglied. Der<br />

42- jährige Ralf Hölscheidt ist mit Wirkung<br />

zum 01.<strong>11</strong>.<strong>2008</strong> in die Leitung<br />

der Kreditgenossenschaft eingetreten<br />

und ist somit Nachfolger des langjährigen<br />

Bankvorstands Arnim Vossenberg.<br />

Schröder, Dr. Ulrich<br />

KfW Bankengruppe<br />

<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Personalia<br />

Dr. Ulrich Schröder hat hat das das Amt Amt des<br />

des<br />

Vorsitzenden des Vorstands der<br />

KfW Bankengruppe angetreten. Er<br />

hat damit Wolfgang Wolfgang Kroh Kroh als als SpreSprecher<br />

des Vorstands abgelöst, der<br />

diese Funktion im April <strong>2008</strong> nach<br />

dem Niederlegen des Amts durch durch durch<br />

Ingrid Matthäus-Maier sowie sowie ihrem<br />

ihrem<br />

angekündigten Eintritt in den Ruhestand<br />

interimistisch wahrgenommen<br />

hatte.<br />

Er war bislang Vorstandsvorsitzender<br />

der NRW. Bank Düsseldorf und<br />

Münster. Am 25.06.<strong>2008</strong> bestellte ihn<br />

der Verwaltungsrat der KfW Bankengruppe<br />

zum Mitglied des Vorstands<br />

und bestimmte ihn für das neu<br />

geschaff ene Amt als Vorstandsvorsitzenden<br />

der KfW Bankengruppe.<br />

Schröder wurde wurde am am 19.03.1952 19.03.1952 in<br />

in<br />

Melle bei Osnabrück geboren. Nach<br />

dem Studium der Rechtswissenschaft<br />

und der Betriebswirtschaft<br />

mit anschließender Promotion<br />

trat er 1983 in die Westdeutsche<br />

Landesbank Girozentrale ein. Nach<br />

verschiedenen leitenden Positionen,<br />

unter anderem im Firmenkundengeschäft,<br />

als Niederlassungsleiter<br />

und Vorstandsmitglied der WestLB<br />

France sowie als Leiter des Kundengeschäftsbereichs<br />

Chemie / Life<br />

Science, gehörte er dem Vorstand<br />

an. Im August 2002 wechselte er<br />

in den Vorstand Vorstand Vorstand der neu errichteerrichteerrichteten NRW.BANK und übernahm 2006<br />

den Vorstandsvorsitz. £<br />

535


Personalia<br />

Dieser ist nach 48 Jahren im Dienst der<br />

Volksbank, darunter 30-jähriger erfolgreicher<br />

Vorstandstätigkeit, auf eigenen<br />

Wunsch aus gesundheitlichen Überlegungen<br />

zum 31.10.<strong>2008</strong> in den Ruhestand<br />

gegangen. £<br />

Vorstand<br />

Kistner, Ulrich<br />

Sparkasse Rastatt-Gernsbach<br />

w Ulrich Kistner, 42, ist neuer Vor-<br />

standsvorsitzender der Sparkasse Rastatt-Gernsbach.<br />

Er folgt Martin Zoller,<br />

der in den Ruhestand geht. £<br />

Kredit, Revision<br />

Molthan, Renè<br />

Kreissparkarkasse Peine<br />

w Neuer Abteilungsleiter Kreditrevision<br />

ist Renè Molthan, Nachfolger von Uta Wolff,<br />

die aus der Kreissparkasse Peine ausgeschieden<br />

ist. £<br />

536 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand<br />

Oetker, Ferdinand<br />

Bankhaus Lampe<br />

w Ferdinand Oetker (35) wurde am<br />

01.10.<strong>2008</strong> zum Generalbevollmächtigten<br />

der Bankhaus Lampe KG berufen. Oetker<br />

ist bereits seit 2004 in verschiedenen Funktionen<br />

für das Traditionsinstitut tätig und<br />

derzeit als Bereichsleiter der Region Nord<br />

für die Niederlassungen Berlin, Dresden und<br />

Hamburg zuständig. Zukünftig wird er sich<br />

auf die exklusive Betreuung ausgewählter<br />

Unternehmerfamilien konzentrieren. £<br />

Anlage<br />

Rathmanner, Claudia<br />

Crédit Agricole Asset Management<br />

w Zum 01.09.<strong>2008</strong> hat Crédit Agricole<br />

Asset Management (CAAM) sein Vertriebsteam<br />

für Österreich mit Mag. Claudia<br />

Rathmanner um eine ausgewiesene Asset-<br />

Management-Expertin erweitert. £<br />

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Kredit<br />

Schlangenotto, Jürgen<br />

BNP Paribas<br />

w BNP Paribas verstärkt in Deutschland<br />

das Corporate- und Investmentbanking<br />

und hat einen Managing Director für<br />

den Bereich Coverage Large Corporates<br />

ernannt. Jürgen Schlangenotto (38) ist in<br />

dieser Funktion für die Betreuung von ausgewählten<br />

Kunden im industriellen Bereich<br />

verantwortlich. Er berichtet direkt an Joachim<br />

von Schorlemer, Country Head von<br />

BNP Paribas in Deutschland. £<br />

Vorstand<br />

Vogel, Peter<br />

Stadtsparkasse Haan<br />

w Der Verwaltungsrat der Stadt-Sparkasse<br />

Haan hat Vorstandsmitglied Peter Vogel zum<br />

01.04.2009 als Vorstandsvorsitzenden bestellt.<br />

Der 40-jährige Diplom-Kaufmann arbeitet dann<br />

genau vier Jahre bei der Stadtsparkasse. £

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