Ausgabe 11 / 2008 - BankPraktiker
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HerauSgeber<br />
Werner Böhnke, Vorstandsvorsitzender, WGZ Bank<br />
Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH, Bankrechtssenat<br />
Dr. Peter Hanker, Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eG<br />
Wolfgang Hartmann, Mitglied des Vorstands und Chief Risk Officer,<br />
Commerzbank aG<br />
Prof. Dr. Thomas a. Lange, Sprecher des Vorstands, national-Bank aG<br />
Dr. Hans Richter, Oberstaatsanwalt, Leiter abteilung Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht,<br />
Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftsstrafrecht, Stuttgart<br />
karl Matthäus Schmidt, Vorstandssprecher, quirin bank aG<br />
Werner Severin, stv. Vorsitzender des Vorstands, SaarLB<br />
Prof. Dr. Franz-Christoph Zeitler, Vize-Präsident der Deutschen Bundesbank<br />
FacHbeirat<br />
Jürgen Becker, Bundeszentralamt für Steuern<br />
Markus Dauber, Vorstand, Volksbank Offenburg eG<br />
Markus Dokter, Leiter Unternehmenssteuerung, Volksbank Mittelhessen eG<br />
Volker Fentz, Vertriebsdirektor und Leiter Firmenkunden, niederlassung Rhein-<br />
Main, HypoVereinsbank, Member of UniCredit Group<br />
Dr. karsten Füser, Head of advisory Services / Global Financial Services,<br />
Ernst & Young aG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,<br />
Stuttgart<br />
Dr. Ralf Hannemann, Direktor, Bereichsleiter Risikomanagement und<br />
Controlling, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB<br />
Ralf Josten, LL. M. oec, Rechtsanwalt, Direktor Zentralbereich kommunen/<br />
Recht und Chefsyndikus kreissparkasse köln<br />
Dr. Jörg Lauer, Generalbevollmächtigter, Ressortleiter Immobilienkunden<br />
International, Landesbank Rheinland Pfalz (LRP)<br />
Hans-Peter Lorenz, Bankenaufsicht, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung<br />
Frankfurt<br />
Marcus Michel, Bereichsdirektor Personal, Recht und Marketing, Volksbank<br />
Baden-Baden-Rastatt eG<br />
Mathias nittel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und kapitalmarktrecht,<br />
Witt nittel Rechtsanwälte, Heidelberg<br />
Burkhard Reitermann, Unternehmensbereichsleiter Marktfolge, kredit,<br />
Risikomanagement, Privat- und Geschäftskunden, Dresdner Bank aG,<br />
Frankfurt am Main<br />
Helmut Schneider, Direktor, Steuerabteilung, Bayern LB<br />
Elmar Scholz, abteilungsleiter Marktfolge Passiv / Dienstleistungen,<br />
Sparkasse am niederrhein<br />
anja Steinmeyer, Leiterin Handelskontrolle, HSH nordbank aG<br />
Walter Ullrich, Direktor, Leiter Interne Revision, Hamburger Sparkasse aG<br />
Christoph Wengler, Syndikus, European association of Public Banks (EaPB)<br />
Dr. Maximilian a. Werkmüller, LL.M., Syndikus & Leiter Family Office, HSBC<br />
Trinkaus & Burkhardt kGaa<br />
Dr. Stefan Zeranski, Leiter Treasury, kölner Bank eG<br />
redaktion<br />
Heidelberg<br />
Dr. Patrick Rösler, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Finanz Colloquium Heidelberg<br />
(V.i.S.d.P.)<br />
Dr. Christian Göbes, Geschäftsführer Finanz Colloquium Heidelberg<br />
Corinna van der Eerden<br />
SponSoren<br />
abit.de de.ey.com bankon.de<br />
protiviti.de handelsblatt.com<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
Editorial<br />
ich wünsche Ihnen ein herzliches Willkommen<br />
zur Lektüre der November-<strong>Ausgabe</strong> Ihres Bank-<br />
Praktiker! Das Jahr neigt sich dem Ende zu und<br />
macht es uns als Banker nicht gerade einfach.<br />
Wankende Banken und Finanzsysteme, die hohe<br />
Volatilität an den Märkten, verunsicherte Kunden<br />
und eine oft an Schadenfreude grenzende<br />
Berichterstattung mancher Medien stellen uns<br />
vor große Herausforderungen. Neben diesen sehr Christoph Wengler<br />
aktuellen und allgegenwärtigen Herausforderungen gibt es jedoch<br />
noch diverse weitere Themen, auf die wir unser Augenmerk richten<br />
sollten. Einige dieser Themen werden Sie auch in diesem Heft wieder<br />
finden, welches ich Ihnen heute vorstellen darf.<br />
Mein Name ist Christoph Wengler. Ich bin seit 2002 Syndikus bei der<br />
European Association of Public Banks (EAPB). EAPB vertritt die Interessen<br />
von öffentlichen Finanzinstituten und Verbänden öffentlicher Banken<br />
aus ganz Europa, die mit einer Gesamtbilanzsumme von 3,5 Mrd. €<br />
einen Marktanteil von etwa 15% haben. Beim EAPB beschäftige ich<br />
mich überwiegend mit Fragen des Verbraucherschutzes und Retail<br />
Bankings, Zivilrechts, Zahlungsverkehrs und Steuerrechts. Schwerpunkte<br />
meiner Tätigkeit waren bzw. sind die Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie,<br />
die Integration der Privatkundenmärkte, der<br />
Hypothekarkredit und die Zahlungsverkehrsrichtlinie. Ich bin Mitglied<br />
in mehreren Arbeitsgruppen des European Banking Industry Committee<br />
(EBIC), das die Interessen der europäischen Kreditwirtschaft<br />
gegenüber den EU-Institutionen vertritt. Nach meiner Banklehre<br />
bei der Dresdner Bank AG habe ich an den Universitäten Bonn und<br />
Lausanne (Schweiz) Rechtswissenschaften studiert. Während meines<br />
juristischen Referendariats habe ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter<br />
bei einem Bundestagsabgeordneten im Deutschen Bundestag gearbeitet.<br />
Nach dem 2. Staatsexamen war ich bei der Dresdner Bank AG<br />
in Frankfurt im Bereich Private Banking für die Beratung in Erb- und<br />
Stiftungsangelegenheiten zuständig. Anschließend war ich im EU-<br />
Verbindungsbüro der Commerzbank AG Brüssel tätig.<br />
In der aktuellen <strong>Ausgabe</strong> des <strong>BankPraktiker</strong> beschäftigt sich Peter Zawilla<br />
mit einem brisanten Thema. In Zeiten des zunehmenden Erfolgs- bzw.<br />
Margendrucks versuchen Banken, über zusätzliche Vertriebskanäle<br />
neue Marktpotenziale zu aktivieren, auch durch die Zusammenarbeit<br />
mit externen Partnern. Dabei handeln diese in der Wahl ihrer Mittel<br />
zur Steigerung der Erträge oftmals am Rande der Legalität.<br />
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre!<br />
Ihr<br />
Christoph Wengler<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
481
Inhalt<br />
482<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
481-493<br />
AKTUELL / NEUE STUDIEN<br />
484 Broschüre zur Besteuerung<br />
von Alterseinkünften<br />
Kollektivverträge oder Verschaffung<br />
von Versicherungsschutz –<br />
statt Vermittlung<br />
Bank des Jahres Konferenz<br />
und Gala <strong>2008</strong><br />
485 Jugendkampagne der Deutschen<br />
Rentenversicherung<br />
Finanzkrise:<br />
Umfrage macht Hoffnung<br />
Referentenentwurf für ein<br />
Schuldverschreibungsgesetz<br />
486 Studie: Industrialisierung<br />
des Kreditgeschäfts<br />
487 Kreditinstitute befürchten Konkurrenz<br />
durch unabhängige Internetplattformen<br />
488 Neue Studien: Bedeutung und<br />
Management von Financial<br />
Covenants<br />
490 Neue Studien: Ist Web-2.0 relevant<br />
für den Bankvertrieb?<br />
BEITRÄGE<br />
BEITRÄGE<br />
494 Erfolgsfaktor:<br />
Sanierungsgutachten<br />
Prof. Dr. Wolfgang Portisch, Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven<br />
| Angelika Ifftner, WGZ Bank in Düsseldorf |<br />
Dr. Carsten Düerkop, WGZ Bank in Düsseldorf.<br />
w Das Sanierungsgutachten ist ein wichtiger<br />
Baustein im Sanierungsprozess und einer der zentralen<br />
Kernfaktoren für den späteren Turn around.<br />
Die Qualität eines Konzepts und die Umsetzung<br />
der empfohlenen Maßnahmen bestimmen den<br />
Sanierungserfolg maßgeblich. Daher soll mit diesem<br />
Beitrag die Güte von Sanierungsgutachten<br />
in das Blickfeld gerückt werden.<br />
502 Moderne Vertriebskanäle:<br />
Neue Manipulationspraktiken<br />
Peter Zawilla, FMS Fraud Management and Services GmbH, Bielefeld<br />
w In Zeiten des zunehmenden Erfolgs- bzw. Margendrucks<br />
und der Öffnung des europäischen<br />
Bankenmarkts versuchen Kreditinstitute, über<br />
zusätzliche Vertriebskanäle neue Marktpotenziale<br />
zu aktivieren. Ein wichtiger Faktor ist in diesem<br />
Zusammenhang die Zusammenarbeit mit externen<br />
Ko operationspartnern. Die größte Gefahr bei<br />
einem Vertrieb durch Dritte besteht grundsätzlich<br />
darin, dass es deren oberste Motivation ist,<br />
provisionsträchtige Produkte „an den Kunden zu<br />
bringen“, d. h. zu verkaufen, und die Eignung der<br />
Kunden bzw. der Produkte füreinander oftmals<br />
nur von nachgeordneter Bedeutung ist. Dabei<br />
sind sie in der Wahl ihrer Mittel oftmals am Rande<br />
oder außerhalb der Legalität.<br />
510 Bilanzrechtsmodernisierungs gesetz:<br />
Monitoring der Kundenbonität<br />
Prof. Dr. Kurt Göllert, Fachhochschule Worms | Kersten Ukatz,<br />
Landesbank Baden-Württemberg<br />
w Das BilMoG ist die größte Bilanzrechtsreform der<br />
letzten 20 Jahre. Die vorsichtige deutsche Bilanzierung<br />
hat ausgedient; die IFRS halten Einzug in<br />
die HGB-Bilanzierung. Betroffen sind vor allem mittelständische<br />
Unternehmen. Bilanz analyse und<br />
Rating stehen ab dem Geschäftsjahr 2009 vor<br />
großen Herausforderungen.<br />
519 Praxisfall Bankenstrafrecht:<br />
Verstoß gegen Compliance-Richtlinien<br />
und Marktpreismanipulation<br />
Dr. Hans Richter, Schwerpunktstaatsanwaltschaft Stuttgart.<br />
w Der Erwerb von Aktien (durch den Leiter Aktienhandel<br />
einer Bank) in der Absicht, den Kurs dieser<br />
Papiere anschließend durch massive Käufe für<br />
Rechnung eines Dritten künstlich hochzutreiben<br />
und die Papiere dann – bei gestiegenem Kurs –<br />
mit Gewinn wieder zu verkaufen, stellt eine nach<br />
dem Wertpapierhandelsgesetz verbotene Marktpreismanipulation<br />
dar.
494-529<br />
520 Finanzindustrie im Wandel:<br />
Kreditfabriken<br />
<strong>BankPraktiker</strong>:<br />
UnaBHÄnGIG – LÖSUnGSORIEnTIERT – kOMPakT:<br />
FaCHWISSEn FÜR DaS akTIV- UnD PaSSIVGESCHÄFT<br />
Herausgeber Fachmedien<br />
Uwe Hoch<br />
Redaktion Heidelberg<br />
Finanz Colloquium Heidelberg<br />
Dr. Patrick Rösler (V.i.S.d.P.),<br />
Dr. Christian Göbes<br />
Tel.: 0 62 21/60 18 55<br />
E-Mail: bp.redaktion@fachverlag.de<br />
Redaktion Düsseldorf /<br />
Redaktionsassistenz<br />
Corinna van der Eerden / Sylvia Braun<br />
Tel.: 02 <strong>11</strong> / 887-1435<br />
E-Mail: bp.redaktion@fachverlag.de<br />
Produktmanagement<br />
Elke Hartmann<br />
Tel.: 02 <strong>11</strong> / 887-1470<br />
E-Mail: e.hartmann@fachverlag.de<br />
Verlag<br />
Steffen Zimmermann, Chefspezialist Risikocontrolling eines<br />
Kreditinstituts in München<br />
w Wenn bei den Banken die Gewinne einbrechen<br />
und in den Bilanzen massive Abschreibungen zu<br />
verkraften sind, werden traditionell die Kostensenkungsprogramme<br />
aktiviert. Damit schreitet die<br />
Industrialisierung des Bankgewerbes weiter voran.<br />
Die Prozess- und Kostenoptimierung durch Outsourcing<br />
ist daher auch stets eines der Hauptthemen<br />
auf den Vorstandsetagen der Finanzbranche.<br />
526 Professionelles Pricing:<br />
Verminderung der Margenerosion<br />
Jörg Ludewig, Hamburger Sparkasse | Dr. Georg Wübker,<br />
Simon – Kucher & Partners Strategy & Marketing Consultants |<br />
Dr. Jan Engelke, Simon – Kucher & Partners.<br />
w Die Preise von Bankprodukten und -dienstleistungen<br />
geraten unter Druck. Die Ursachen für diesen<br />
Preis- und Angebotsdruck sind vielfältig. Die Branche<br />
hat sich bislang nicht ausreichend dem nach<br />
Philip Kotler vierten Marketingparameter gewidmet.<br />
Die Auseinandersetzung mit der Leistung und dem<br />
fairen Preis wurde bislang insbesondere im Vertrieb<br />
unterdrückt oder umgangen. Wer dagegen die Kunst<br />
der richtigen Preissetzung beherrscht, perfektioniert<br />
die Kunst des Verkaufens, bedient seine Kunden auf<br />
Dauer und in der Gesamtheit fairer und verhindert<br />
die Erosion der Margen im Bankgeschäft.<br />
IMPRESSUM<br />
Geschäftsführung<br />
Johannes Höfer, Dr. Michael Stollarz<br />
Objektleitung<br />
andreas Walter<br />
Gesamtanzeigenleitung<br />
Sandro Cristofoli<br />
Anzeigenleitung<br />
Regina Hamdorf<br />
Ad Sales & Management<br />
Jochen kolb<br />
Tel.: 02 <strong>11</strong> / 8 87-14 93<br />
Fax: 02 <strong>11</strong> / 8 87-15 08<br />
Kontakt<br />
Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH<br />
kasernenstr. 67, 40213 Düsseldorf<br />
Postfach 10 <strong>11</strong> 02, 40002 Düsseldorf<br />
Tel.: 02 <strong>11</strong> / 88 70, Telex 172 <strong>11</strong> 308 hblverl<br />
Redaktion: 02 <strong>11</strong> / 8 87 28 03<br />
Kundenservice<br />
Tel. Inland 0800 / 000 1637 ( gebührenfrei)<br />
Fax Inland 0800 / 000 2959 (gebührenfrei)<br />
Tel. ausland 0049 / 2<strong>11</strong> – 887 – 3670<br />
Fax ausland 0049 / 2<strong>11</strong> – 887 – 3671<br />
Leserservice E-Mail: bp.leserservice@vhb.de<br />
Anschrift<br />
Fachverlag kundenservice<br />
Berner Str. 2<br />
97084 Würzburg<br />
Postfach 92 54, 97092 Würzburg<br />
SERVICE<br />
530 BankPartner<br />
532 Rezensionen<br />
535 Personalia<br />
Bankverbindung<br />
Dresdner Bank aG, Düsseldorf (anzeigen / abo)<br />
BLZ 300 800 00, kto-nr. 212 665 500<br />
Kooperationspartner<br />
Finanz Colloquium Heidelberg GmbH, Plöck 32a<br />
69<strong>11</strong>7 Heidelberg; Tel.: 0 62 21 / 60 18 – 62<br />
Fax: 0 62 21 / 60 18 – 63<br />
E-Mail: info@FC-Heidelberg.de<br />
www.FC-Heidelberg.de<br />
ISSN 1861-4884<br />
Internet<br />
www.bankpraktiker.de<br />
E-Mail: bp.redaktion@fachverlag.de<br />
<strong>BankPraktiker</strong> erscheint monatlich<br />
Bezugspreise<br />
Einzelheft 23 €; zzgl. 0,95 € Versandkosten.<br />
Jahresvorzugspreis Inland 210 € inkl. MwSt.<br />
zzgl. 12 € Versand kosten. abo für Studenten und<br />
Teilnehmer an kursen zur Vorbereitung auf das<br />
Steuerberater- und Wirtschaftsprüferexamen<br />
(gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung)<br />
jährlich <strong>11</strong>1 €; inkl. MwSt. einschl. Versandkosten.<br />
auslandsabonnement jährl. 210 €<br />
(angaben zu MwSt. und Versandkosten im<br />
ausland erhalten Sie im Internet unter:<br />
www.fachverlag.de/bezugspreise).<br />
Im kombi-abo mit der Monatszeitschrift FInanZ<br />
BETRIEB Inland 426 € inkl. MwSt. zzgl. 24 €<br />
530-536<br />
Versandkosten. auslands-kombi-abonnement<br />
mit der Monatszeitschrift FInanZ BETRIEB 426 €<br />
(angaben zu MwSt. und Versandkosten im ausland<br />
unter: www.fachverlag.de/bezugspreise).<br />
abonnementskündigungen sind nur mit einer<br />
Frist von 21 Tagen zum Ende des berechneten<br />
Bezugszeitraums möglich. Im Fall höherer Gewalt<br />
(Streik oder aussperrungen) besteht kein<br />
Be lieferungs- oder Entschädigungsanspruch.<br />
<strong>BankPraktiker</strong> wird sowohl im Print als auch auf<br />
elektronischem Weg (z. B. Datenbank, CD-ROM<br />
etc.) vertrieben. nachdruck und Vervielfältigung<br />
jeder art sind nur mit Genehmigung des Verlags<br />
zulässig.<br />
Layout und Produktion<br />
S3 aDVERTISInG kG<br />
newspaper & magazine experts<br />
Bilker allee 216, 40215 Düsseldorf<br />
E-Mail: experts@s3-advertising.com<br />
Werk 2 Print & Medien konstanz GmbH<br />
Medienhaus Südkurier<br />
Max-Stromeyer-Str. 180<br />
78467 konstanz<br />
Für anzeigen gilt Preisliste nr. 3 vom 01.01.<strong>2008</strong>.<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
483
Aktuell<br />
Anlage<br />
Broschüre zur Besteuerung<br />
von Alterseinkünften<br />
w Seit 2005 ist die Besteuerung von Alterseinkünften<br />
neu geregelt. Umfassende<br />
Informationen zu dem Thema enthält die<br />
Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen<br />
zum Steuerrecht“, die gerade in<br />
einer neuen Auflage erschienen ist. Die<br />
Broschüre gibt einen Überblick über die<br />
aktuellen Regelungen und erläutert die<br />
wesentlichen Auswirkungen.<br />
Die Broschüre ist Teil eines umfassenden<br />
Informationsangebots der Deutschen<br />
Rentenversicherung zur Besteuerung<br />
von Alterseinkünften. £<br />
mehr dazu unter:<br />
www.deutsche-rentenversicherung.de<br />
Anlage, Recht<br />
Kollektivverträge oder<br />
Verschaffung von Versicherungsschutz<br />
– statt Vermittlung<br />
w Versicherungsvermittlung – so die<br />
gesetzliche Norm – ist die Vermittlung<br />
eines Versicherungsvertrags zwischen<br />
einem Vertragsschließenden – dem<br />
sog. Versicherungsnehmer – und dem<br />
Versicherer. Genau gegenüber dem<br />
Versicherungsnehmer bestehen die Informationspflichten<br />
des Vermittlers wie auch<br />
des Versicherers. Wer aber gar nicht Versicherungsnehmer<br />
wird, gegenüber dem<br />
liegt auch keine Versicherungsvermittlung<br />
vor. Damit entfallen alle Voraussetzungen<br />
– gewerberechtliche Erlaubnis, Haftpflichtschutz,<br />
Informationspflichten – die ein<br />
Vermittler erfüllen müsste.<br />
Keine Vermittlung im Sinne der<br />
Gewerbeordnung ist die Arbeitnehmerberatung<br />
in der bAV, die Anwerbung<br />
von zu versichernden Personen zur<br />
Anmeldung für Gruppenversicherungen<br />
sowie die sonstige Verschaffung von<br />
Versicherungsschutz über Dritte, die<br />
Versicherungsnehmer werden, in deren<br />
Auftrag.<br />
484 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vereine, die auf Veranlassung von Versicherern,<br />
Vermittlern, Supermarktketten<br />
oder Banken gegründet werden, um<br />
z. B. die Mitglieder des „Kundenclubs“<br />
zu versichern, bieten die Möglichkeit,<br />
sich ohne Vermittlererlaubnis und außerhalb<br />
der Versicherungsvermittlung zu<br />
bewegen. Durch den Abschluss eines<br />
Kollektivvertrags zwischen dem Verein<br />
und dem staatlich beaufsichtigten<br />
Versicherer – oder einer Vielzahl von<br />
Versicherern – meist nach einem der<br />
Aufsichtsbehörde vorgelegten offiziellen<br />
Kollektivvertragsmuster des<br />
Versicherers – bewegt man sich automatisch<br />
im Rahmen der aufsichts- und<br />
vertragsrechtlichen Zulässigkeit. Die<br />
Prämienzahlungspflicht – normale Einzelversicherungsprämie<br />
abzgl. eines<br />
Gruppenrabatts – kann ausschließlich<br />
den Versicherten treffen.<br />
Wer andere in eigenem Namen versichert<br />
– und dafür ein Entgelt nimmt – ist<br />
ebenfalls kein Vermittler. Dieses Modell<br />
ist z. B. bei Restschuldversicherungen,<br />
die von Banken angeboten werden,<br />
mit der Versicherungsaufsicht ausdiskutiert<br />
– der Begriff heißt „Verschaffung<br />
von Versicherungsschutz“. Meist liegen<br />
hier auch Rahmenverträge mit dem Versicherer<br />
vor, die die Modalitäten genauer<br />
regeln. Auch bei der Verschaffung von<br />
Versicherungsschutz für Ausländer<br />
bzw. Expatriates ist dies ein eingeführtes<br />
Modell. Der Versicherte wird auch<br />
hier kein Vertragspartner des Versicherers,<br />
also kein Versicherungsnehmer.<br />
Vorteil gegenüber der Gruppenversicherung<br />
ist: mit welchen Aufschlägen<br />
zu der von ihm zu bezahlenden Versicherungsprämie<br />
Verein, Bank oder sonstiger<br />
Gewerbetreibender, der die Verschaffung<br />
von Versicherungsschutz anbietet,<br />
sein Entgelt hierfür gegenüber der Originalprämie<br />
kalkuliert, steht in seinem<br />
Ermessen. Und: weder über diese interne<br />
Kalkulation wie über die Kosten in der<br />
Versicherungsprämie ist er zur Auskunft<br />
verpflichtet.<br />
So lässt sich Versicherungsschutz über das<br />
Supermarktregal oder den Bankschalter<br />
verkaufen – ohne je in Konflikt mit Ver-<br />
mittlerpflichten zu geraten. Der Kunde<br />
bezahlt an der Kasse und wird Mitglied<br />
im Kundenclub der Marktkette. Gleichzeitig<br />
meldet er sich beim Kundenclub<br />
zu der beabsichtigten Versicherung an.<br />
Versicherungsnehmer dieser ist der<br />
Kundenclub, der Kunde wird nicht Versicherungsnehmer<br />
und das Ganze ist<br />
nun auch keine Versicherungsvermittlung<br />
mehr. Entsprechende Zulassungen<br />
und Beratungspflichten erübrigen sich –<br />
beraten werden darf zum angebotenen<br />
Versicherungsschutz dennoch.<br />
Für Gewerbetreibende, die eine einfachere<br />
Alternative zu den Pflichten<br />
eines Versicherungsvermittlers suchen<br />
oder sich die Zulassungsvoraussetzungen<br />
samt Verfahren sparen möchten, bietet<br />
sich hier ein Ausweg, der den Kunden<br />
sogar Prämienvorteile geben kann. Im<br />
Massengeschäft kann der Vertrieb von<br />
Versicherungsschutz im Kundeninteresse<br />
ohne Berücksichtigung erschwerender<br />
gesetzlicher Vorschriften vereinfacht, kundenorientiert<br />
und sachgemäß gestaltet<br />
werden. £<br />
Peter Schramm, Aktuar, Dipl.-Mathematiker<br />
und Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt,<br />
MBA<br />
Vorstand<br />
Bank des Jahres<br />
Konferenz und Gala <strong>2008</strong><br />
w Baden bei Wien war am 18.09.<strong>2008</strong><br />
einmal mehr ein Mittelpunkt der Banken-<br />
und Finanzbranche. Denn bereits zum<br />
fünften Mal lud der Consulter emotion<br />
banking® zur glamourösen victor<br />
Gala, auf der 500 Gäste aus dem gesamten<br />
deutschsprachigen Raum unter<br />
dem Motto „orange passion“ hautnah<br />
die spannende Kür der besten Banken<br />
erlebten.<br />
Unter dem markanten Namen victor<br />
hat das auf Banken, Sparkassen und<br />
Finanzdienstleister spezialisierte Consulting-Unternehmen<br />
emotion banking<br />
aus Österreich ein vielfältiges Werkzeug<br />
für Bankprofis etabliert. victor erfüllt drei
Funktionen: Als Standortanalyse liefert er<br />
eine maßgeschneiderte, aussagestarke<br />
Stärken und Potenzialanalyse inklusive<br />
internationaler und sektorunabhängiger<br />
Benchmarks. Darüber hinaus nutzen<br />
zahlreiche Banken victor als Steuerungssystem,<br />
das zeigt, welche Dynamik in der<br />
Bank herrscht und in welchen Bereichen<br />
des Managements Fortschritte erzielt<br />
werden.<br />
<strong>2008</strong> ging die fünfte victor Gala über die<br />
Bühne. Auf dem Weg zum Siegespodest<br />
werden die Banken, die victor nutzen,<br />
einer umfangreichen und profunden<br />
Analyse unterzogen, in deren Rahmen<br />
sie vor allem von detaillierten und ganzheitlichen<br />
Ergebnissen profitieren. Die<br />
Erfolgreichsten unter den Banken werden<br />
im Anschluss durch ein Scoringverfahren<br />
bewertet. Auf Basis des Scorings werden<br />
die zwei besten Banken zur Auszeichnung<br />
nominiert und in anonymisierter Form<br />
von einer namhaften Expertenjury der<br />
jeweilige Sieger gekürt.<br />
Auch <strong>2008</strong> gab es wieder fünf Sieger in<br />
den Hauptkategorien Strategie, Führung,<br />
Mitarbeiter, Kunde und Unternehmenskultur.<br />
Zum ersten Mal in der Geschichte<br />
des victor ging der Gesamtsieger in keiner<br />
der fünf Kategorien als bester hervor,<br />
überzeugte aber durch eine ausgezeichnete<br />
Gesamtperformance. Die Bank<br />
des Jahres <strong>2008</strong>: Volksbank Südburgenland.<br />
Die Sonderkategorie „innovativste<br />
Bank“ entschied die Volksbank Mittweida<br />
für sich.<br />
Über den Preis in der Kategorie „Strategie“<br />
freute sich die Raiffeisenbank<br />
Region Ried im Innkreis. In der Kategorie<br />
„Mitarbeiter“ ging die Sparkasse<br />
Reutte als erste durchs Ziel. Beim Thema<br />
„Führung“ führte kein Weg an der Sparkasse<br />
Kremstal-Pyhrn vorbei. In der<br />
Kategorie „Unternehmenskultur“ konnte<br />
die Sparda-Bank Hessen voll überzeugen<br />
und in der Kategorie „Kunde“ sicherte<br />
sich die Volksbank Tullnerfeld den ersten<br />
Platz. £<br />
mehr dazu unter:<br />
www.victorgala.com, www.bankdesjahres.com<br />
Anlage<br />
Jugendkampagne der<br />
Deutschen Rentenversicherung<br />
w Der Rentenblicker, die Jugendinitiative<br />
der Deutschen Rentenversicherung,<br />
ist in den Schulen angekommen. Seit dem<br />
Start der Initiative vor einem Jahr wurden<br />
insgesamt 320.000 Unterrichtshefte und<br />
Broschüren zum Rentenblicker von Schulen<br />
bestellt. Auch das Jugendportal www.<br />
rentenblicker.de ist eine wichtige Adresse<br />
zur Altersvorsorge geworden: Monatlich<br />
nutzen mehrere Tausend Besucher das<br />
Angebot aus Information, Interaktivität<br />
und Service. Die Zahlen sprechen dafür,<br />
dass es gerade bei Jugendlichen einen<br />
hohen Informationsbedarf zu Fragen der<br />
Alterssicherung gibt.<br />
Der Rentenblicker informiert unabhängig<br />
und neutral über die gesetzliche<br />
Rentenversicherung und Fragen der zusätzlichen<br />
Altersvorsorge. Er zeigt vor allem,<br />
was die gesetzliche Rentenversicherung<br />
jungen Menschen heute schon bieten<br />
kann – etwa Erwerbsminderungsrenten,<br />
Waisenrenten und Rehabilitation. Auch<br />
Fragen der zusätzlichen Altersvorsorge<br />
werden behandelt, um junge Menschen<br />
bei einer eigenverantwortlichen Lebensplanung<br />
zu unterstützen.<br />
Kern der Initiative ist das Internetportal<br />
mit Informationen, die sich an Lebenssituationen<br />
der Jugendlichen wie Schule,<br />
Ausbildung oder Wehr- / Zivildienst orientieren.<br />
Daneben gibt es eine Broschüre,<br />
in der Informationen zur Alterssicherung<br />
jugendgerecht aufbereitet sind, sowie<br />
Unterrichtsmaterialien für Schulen. Umfragen,<br />
E-Cards oder Interviews erleichtern<br />
den Einstieg ins Thema Altersvorsorge.<br />
Der Rentenblicker kommt auch in die<br />
Schulen. Lehrerinnen und Lehrer können<br />
Unterrichtsmaterial kostenlos über das<br />
Internet bestellen. Außerdem stehen für<br />
den Unterricht Fachleute der Deutschen<br />
Rentenversicherung zur Verfügung. £<br />
mehr dazu unter:<br />
www.rentenblicker.de<br />
Anlage<br />
Finanzkrise:<br />
Umfrage macht Hoffnung<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Aktuell<br />
w Viele Deutsche setzen trotz der aktuellen<br />
Finanzkrise weiterhin auf ihre Bank.<br />
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie<br />
der Kölner Unternehmensberatung Grass<br />
Roots Performance GmbH vom 08.10.<strong>2008</strong>.<br />
Ein Großteil der Befragten glaubt weiterhin<br />
an die Beratung ihrer Bank. Lediglich<br />
17 % haben ihr Vertrauen verloren. Knapp<br />
die Hälfte hat bislang darauf verzichtet,<br />
sich aktiv auf die Krise vorzubereiten.<br />
Die Umfrage der Grass Roots Performance<br />
belegt, dass die deutschen Verbraucher<br />
ihr Vertrauen in die Finanzinstitute trotz<br />
täglicher Hiobsbotschaften aus den<br />
Medien nicht verloren haben. Lediglich<br />
ein Viertel der unter 29-Jährigen erwartet<br />
finanzielle Verluste in den kommenden<br />
sechs Monaten. Nur 16% planen, ihren<br />
Konsum einzuschränken. Und das, obwohl<br />
die meisten Verbraucher mit einer lang<br />
anhaltenden Krise rechnen: Über die<br />
Hälfte der Befragten glaubt nicht an eine<br />
Beruhigung der Märkte innerhalb der kommenden<br />
zwei Jahre.<br />
Trotz der Vielzahl an Aspekten geben ca.<br />
drei Viertel der Befragten an, befriedigend<br />
bis ausgezeichnet über die Krise informiert<br />
zu sein. Auch hier kommen die Banken<br />
gut weg: Nur 26% der Befragten sind<br />
der Meinung, ihre Bank müsse für mehr<br />
Transparenz sorgen. Bei den Verbraucherzentralen<br />
(50%) und der Regierung (61%)<br />
sehen die Befragten hingegen erheblich<br />
mehr Informationsbedarf.<br />
Für die Studie wurden 1.626 Personen<br />
im Alter zwischen 18 und 80 Jahren<br />
befragt. £<br />
Anlage, Recht, Handel<br />
Referentenentwurf für ein<br />
Schuldverschreibungsgesetz<br />
w Das Bundesministerium der Justiz hat<br />
kürzlich einen Referentenentwurf für ein<br />
Schuldverschreibungsgesetz veröffentlicht.<br />
485
Aktuell<br />
Dem sind zwei Diskussionsentwürfe aus<br />
den Jahren 2003 und 2004 vorausgegangen.<br />
Hintergrund ist, dass die geltenden<br />
Regelungen in großen Teilen zu eng und<br />
nicht mehr praxisgerecht sind.<br />
Das Schuldverschreibungsgesetz soll<br />
zukünftig auf alle Arten von Schuldverschreibungen<br />
anwendbar sein, die<br />
deutschem Recht unterliegen (§ 1 Abs. 2<br />
SchVG-E). Auf die Art der Verbriefung<br />
kommt es dabei nicht an, sodass<br />
sowohl in einer Globalurkunde verbriefte<br />
Schuldverschreibungen erfasst<br />
sind als auch solche, über die (inhaltsgleiche)<br />
Einzelurkunden ausgestellt<br />
sind. Erfasst sein können damit z. B.<br />
Inhaberschuldverschreibungen, MTN-<br />
Anleihen, Genussscheine oder Zertifikate.<br />
Pfandbriefe sind allerdings<br />
gesetzlich vom Anwendungsbereich<br />
ausgenommen.<br />
Kernregelung des Gesetzentwurfs ist die<br />
umfassende Befugnis der Gläubiger einer<br />
Schuldverschreibung, im Rahmen einer<br />
sog. Gläubigerversammlung nachträglich<br />
einer Änderung der Emissionsbedingungen<br />
mit Wirkung für alle Gläubiger<br />
zustimmen zu können (§ 4 Abs. 1 SchVG-E).<br />
Eine solche Möglichkeit kann in der Praxis<br />
insbesondere in der Krise des Schuldners<br />
wichtig sein. So können die Gläubiger z. B.<br />
die Stundung oder den Verzicht auf vereinbarte<br />
Zinsen oder den teilweisen Verzicht<br />
auf die Hauptforderung mehrheitlich<br />
beschließen (§ 4 Abs. 2 SchVG-E). Damit<br />
können sie die Sanierung des Schuldners<br />
unterstützen und im eigenen Interesse<br />
dazu beitragen, die Insolvenz des Schuldners<br />
zu verhindern.<br />
Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf<br />
begleitende Regelungen zur Reichweite<br />
von Gläubigerbeschlüssen, zur<br />
Einberufung und Durchführung von<br />
Gläubigerversammlungen sowie zum<br />
Rechtschutz gegen Beschlüsse der Gläubigerversammlung.<br />
Offen bleibt im Gesetzentwurf allerdings<br />
die rechtlich umstrittene Frage,<br />
ob Emissionsbedingungen als Allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen einzuordnen sind<br />
486 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
und damit der richterlichen Inhaltskontrolle<br />
gem. den §§ 305 ff. BGB unterliegen.<br />
Diese Rechtsfrage führt in der Emissionspraxis<br />
zu erheblichen Unsicherheiten<br />
und aufwendigen rechtlichen Prüfungen.<br />
Daher sollte das Schuldverschreibungsgesetz,<br />
wie in den Diskussionsentwürfen<br />
aus den Jahren 2003 und 2004 auch<br />
geschehen, hierfür einen eigenständigen<br />
Beurteilungsmaßstab festlegen, der<br />
den Besonderheiten von Emissionsbedingungen<br />
Rechnung trägt. £<br />
Dr. Thomas Preuße, Abteilungsdirektor,<br />
Bereich Kapitalmärkte, Bundesverband<br />
Öffentlicher Banken Deutschlands<br />
Kredit, Controlling<br />
Studie: Industrialisierung<br />
des Kreditgeschäfts<br />
w Die deutschen Banken setzen im traditionell<br />
margenschwachen Kreditgeschäft<br />
auf niedrigere Kosten durch effizientere<br />
Abläufe. Doch trotz aller Bemühungen<br />
sind die meisten Institute noch weit vom<br />
„Kredit von der Stange“ entfernt, wie<br />
aus der Studie „Effizienz der Kreditprozesse<br />
in deutschen Kreditinstituten“ der<br />
Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft<br />
PricewaterhouseCoopers (PwC)<br />
hervor geht. So müssen Firmenkunden bei<br />
jedem zweiten Institut länger als zehn Tage<br />
auf die endgültige Kreditfreigabe warten.<br />
Selbst im vergleichsweise unkomplizierten<br />
Geschäft mit der privaten Immobilienfinanzierung<br />
beträgt die sog. Durchlaufzeit bei<br />
30% der Banken mindestens fünf Tage.<br />
Zwar bemühen sich viele Institute,<br />
die Effizienz durch eine arbeitsteilige<br />
Organisation (Industrialisierung) der<br />
Kreditvergabe und durch Outsourcing<br />
zu erhöhen. Doch etwa jede zweite Bank<br />
erfasst ihre Kosten im Kreditgeschäft<br />
nicht systematisch über Prozesskennzahlen.<br />
Damit könne ein Großteil der<br />
Befragten gar nicht ermitteln, ob sich<br />
durch Outsourcing oder andere Organisationsmodelle<br />
Vorteile erzielen lassen. Die<br />
gewünschte Optimierung von Kreditprozessen<br />
sei dadurch bei vielen Instituten<br />
ein Blindflug, so PwC.<br />
Die Studie basiert auf Interviews mit<br />
Verantwortlichen für das Kreditgeschäft<br />
von 43 deutschen Instituten. Von diesen<br />
zählen 17 zum genossenschaftlichen, 16<br />
zum öffentlich-rechtlichen und zehn zum<br />
privaten Bankensektor.<br />
Die meisten befragten Institute wollen<br />
ihr Kreditgeschäft ausweiten. Allerdings<br />
sind die Akzente unterschiedlich. Während<br />
z. B. die öffentlich-rechtlichen Institute vor<br />
allem bei den Konsumentenkrediten (86%<br />
der Befragten) mit Zuwächsen rechnen,<br />
sagen dies nur 50% der privaten und 44%<br />
der genossenschaftlichen Institute. Demgegenüber<br />
plant in jeder der drei Säulen<br />
eine klare Mehrheit der Banken eine Ausweitung<br />
des Firmenkundengeschäfts.<br />
Um ihre Wachstumsziele zu erreichen,<br />
wollen die Befragten stark in den Vertrieb<br />
investieren. Während die Institute<br />
insgesamt mit einem minimalen Personalzuwachs<br />
in den kommenden drei<br />
Jahren rechnen, zeigen sich im Kreditgeschäft<br />
deutliche Verschiebungen. So<br />
soll der Personalbestand im Bereich Beratung<br />
und Verkauf um 3,9% zulegen, in<br />
der Bestandsverwaltung hingegen um<br />
2,4% sinken.<br />
Um die Kreditvergabe zu beschleunigen<br />
und den Arbeitsaufwand in der Verwaltung<br />
zu verringern, ist eine konsequente<br />
IT-Unterstützung unerlässlich. Doch nach<br />
wie vor setzen nur wenige Institute<br />
durchgängig Standardsoftware ein, die<br />
die Bearbeitung eines Kredits vom Antrag<br />
bis zu einer möglichen Problembearbeitung<br />
(Workout) ermöglicht. Eine sog.<br />
„elektronische Kreditakte“ haben mittlerweile<br />
57% der Befragten, allerdings<br />
planen weitere 25% deren Einführung.<br />
Damit kann ein Kredit jederzeit und an<br />
jedem Ort abgerufen und bearbeitet<br />
werden, Verzögerungen durch Transport-<br />
und Liegezeiten entfallen.<br />
Zur Kostensenkung setzen viele Institute<br />
auf einen effizienteren Personaleinsatz<br />
durch Industrialisierung: Ein Mitarbeiter<br />
ist nicht mehr für die gesamte<br />
Kreditvergabe zuständig, sondern bearbeitet<br />
nur einzelne, genau abgegrenzte
Aufgaben. Wie die Studie zeigt, haben<br />
industrialisierte Banken im Kreditgeschäft<br />
deutliche Vorteile. So bewältigen 25% der<br />
Institute mit einer stark arbeitsteiligen<br />
Organisation die Kreditbearbeitung in<br />
der privaten Baufinanzierung in weniger<br />
als einer Stunde, 75% benötigen eine bis<br />
fünf Stunden.<br />
Ist hingegen ein Mitarbeiter für mehrere<br />
Aufgaben oder sogar den gesamten<br />
Vergabeprozess zuständig, verlängert<br />
sich die Bearbeitungszeit deutlich.<br />
Knapp die Hälfte der Institute mit einer<br />
„generalistischen“ Arbeitsorganisation<br />
braucht fünf bis 24 Stunden für die<br />
Bearbeitung eines privaten Immobilienkredits,<br />
52% benötigen mindestens<br />
eine Stunde. In weniger als einer Stunde<br />
schafft es kein Institut.<br />
Effizienzvorteile für industrialisierte<br />
Banken zeigt auch der Vergleich der von<br />
jedem Mitarbeiter betreuten Kreditengagements.<br />
So bearbeiten bei <strong>11</strong>% der<br />
industrialisierten Institute die Beschäftigten<br />
im Durchschnitt mehr als 1.000<br />
Firmenkundenkredite – eine Quote, die<br />
keine der nicht-industrialisierten Banken<br />
erreicht.<br />
Gut die Hälfte der befragten Institute<br />
(55%) hat im Kreditgeschäft zumindest<br />
Teilprozesse an externe Dienstleister ausgelagert.<br />
Das Outsourcing bringt aber<br />
nicht automatisch Effizienzgewinne. Zwar<br />
verhilft es durchschnittlich zu kürzeren<br />
Bearbeitungszeiten und damit zu einer<br />
Reduktion von Mitarbeiterkapazitäten.<br />
Diese schlagen sich jedoch nicht in<br />
vollem Umfang auf die Durchlaufzeit<br />
nieder. Rd. 82% der Institute, die Teilprozesse<br />
ausgelagert haben, erreichen<br />
in der Baufinanzierung eine Durchlaufzeit<br />
von ein bis fünf Tagen gegenüber<br />
65% der Institute ohne ausgelagerte<br />
Bearbeitungsschritte. Lange Durchlaufzeiten<br />
von mehr als zehn Tagen gibt es<br />
hingegen sowohl mit Outsourcing (9%)<br />
als auch ohne (10%). Obwohl also insgesamt<br />
schnellere Bearbeitungszeiten<br />
durch eine Auslagerung von Teilprozessen<br />
erreicht werden können, zehren<br />
neutralisierende Effekte, wie z. B. die Ver-<br />
längerung der Transportzeiten, diesen<br />
Vorteil bei den Durchlaufzeiten größtenteils<br />
wieder auf.<br />
Die Auslagerung von Arbeitsschritten ist<br />
auch nicht unbedingt mit einer besseren<br />
Auslastung der Stammbelegschaft<br />
verbunden. So erreichen zwar 74% der<br />
Institute, die Prozesse ausgelagert haben,<br />
mehr als 1.000 Engagements je Mitarbeiter<br />
(andere: 32%). Allerdings kehrt sich<br />
die Rangfolge am „unteren Rand“ um: Bei<br />
13% der Banken mit Outsourcing bearbeiten<br />
Beschäftigte im Durchschnitt weniger<br />
als 100 Kreditfälle, jedoch trifft dies nur<br />
auf fünf Prozent der Banken ohne ausgelagerte<br />
Prozesse zu.<br />
Laut PwC würden offenbar viele Institute<br />
den Vorbereitungs- und Kontrollaufwand<br />
bei der Zusammenarbeit mit externen<br />
Dienstleistern unterschätzen. Auffallend<br />
sei in diesem Zusammenhang, dass jedes<br />
fünfte Institut die Arbeit des Dienstleisters<br />
nur im Revisionsfall, nicht aber regelmäßig<br />
überprüft. £<br />
mehr dazu unter:<br />
www.pwc.de/de/financial-services<br />
IT<br />
Kreditinstitute befürchten<br />
Konkurrenz durch unabhängige<br />
Internetplattformen<br />
w Drei Viertel der Entscheider in deutschen<br />
Banken befürchten, dass ihnen<br />
branchenfremde Wettbewerber Marktanteile<br />
abnehmen. Insbesondere das<br />
Geschäftsfeld Services für private<br />
Bankkunden könnte schon bald die<br />
Aufmerksamkeit führender Internetplattformen<br />
auf sich ziehen. Die deutschen<br />
Kreditinstitute tun sich selbst derzeit<br />
schwer, ihre Privatkunden mit neuen<br />
Mehrwertdiensten per Internet oder<br />
Handy zu begeistern. Dabei will jedes<br />
fünfte Institut mit neuen Produkten und<br />
Serviceangeboten wachsen. Das sind die<br />
Ergebnisse der Studie Branchenkompass<br />
<strong>2008</strong> Kreditinstitute von Steria Mummert<br />
Consulting in Zusammenarbeit mit dem<br />
F.A.Z.-Institut.<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Aktuell<br />
Neue Serviceideen bieten sich insbesondere<br />
für Kunden an, die gleichzeitig<br />
mehrere Konten bei verschiedenen<br />
Instituten führen. Der Grund: Immer<br />
häufiger suchen sich Kunden außerhalb<br />
ihrer Hausbank verschiedene<br />
Konten, Geldanlagen und Finanzierungen,<br />
die miteinander koordiniert<br />
werden müssen. Im Schnitt verfügen<br />
die Deutschen bereits über mehr als<br />
1,8 Bankverbindungen – Tendenz steigend.<br />
Die Fähigkeit, verschiedene<br />
Bankverbindungen von Kunden in einer<br />
Plattform zusammenzuführen, eröffnet<br />
Marktnischen für neue Anbieter<br />
außerhalb der traditionellen Finanzwirtschaft.<br />
Innovative Internetplattformen, die<br />
dieses leisten, sind zurzeit in den USA<br />
sehr gefragt: Sie bieten ihren Kunden mit<br />
einem einzigen Online-Passwort jederzeit<br />
institutsübergreifenden Zugang zu<br />
allen Konten und liefern Instrumente für<br />
das Cash Management für Privatkunden<br />
gleich mit. Die Plattformen ermöglichen<br />
den Kunden eine genaue Übersicht über<br />
<strong>Ausgabe</strong>n und Einnahmen, eine entsprechende<br />
Planung und die integrierte<br />
Abwicklung des Zahlungsverkehrs über<br />
unterschiedliche Banken.<br />
Kunden deutscher Banken müssen derzeit<br />
noch Softwareprogramme kaufen<br />
oder herunterladen, um ihre Konten,<br />
Kredite und Geldanlagen zu verwalten.<br />
Dabei wäre der Aufwand für die Institute<br />
vergleichsweise gering, wenn sie einen<br />
derartigen Service direkt online anbieten<br />
würden.<br />
Um auf dem deutschen Bankenmarkt<br />
erfolgreich zu sein, müssen solche<br />
Online-Dienstleistungen neben dem<br />
Bequemlichkeitsaspekt auch dem Thema<br />
Sicherheit Rechnung tragen. Deutsche<br />
Bankkunden legen deutlich mehr Wert<br />
auf Sicherheitsaspekte als z. B. Kontoinhaber<br />
in den USA. Nur wenn sich die<br />
Bankkunden hierzulande durch wirksame<br />
Mechanismen wirklich sicher<br />
fühlen, werden sie Zahlungs- und Cash-<br />
Management- Funktionen im Internet<br />
nutzen. £<br />
487
Neue Studien<br />
Kredit, Recht<br />
Bedeutung und Management<br />
von Financial Covenants<br />
Financial Covenants erleben ein Comeback.<br />
Zu diesem Ergebnis kommt die<br />
Studie „Bedeutung und Management von<br />
Financial Covenants“ von Roland Berger<br />
Strategy Consultants.<br />
Comeback der Financial Covenants<br />
Covenants definieren vertraglich ausgehandelte<br />
Mindestanforderungen an die<br />
wirtschaftliche und finanzielle Situation<br />
bzw. Entwicklung eines Kreditnehmers.<br />
Werden sie nicht eingehalten, hat der<br />
Gläubiger je nach Vertragsausgestaltung<br />
das Recht auf eine Zinsanpassung, Nachbesicherung<br />
oder Kreditkündigung.<br />
Bis vor etwa einem Jahr führten Financial<br />
Covenants angesichts des Booms bei<br />
kreditfinanzierten Firmenübernahmen<br />
(LBOs) sowie des starken Wettbewerbs<br />
um Fremdkapitalfinanzierungen eher ein<br />
Schattendasein: Um gegenüber neuen Mitspielern<br />
bei Kreditfinanzierungen nicht<br />
ins Hintertreffen zu geraten, verzichteten<br />
vor allem in den Vereinigten Staaten<br />
viele Kreditinstitute auf vertragliche Gläubigerschutzmechanismen<br />
in Form von<br />
Covenants oder behandelten diese sehr<br />
lax (Covenant Lite).<br />
Die massiven Verluste der Banken im<br />
Zuge der globalen Kreditkrise hatten<br />
jedoch eine drastische Neubepreisung<br />
von Ausfallrisiken, den verschärften Einsatz<br />
von Gläubigerschutzinstrumenten<br />
und z. T. pauschale Kreditrestriktionen<br />
zur Konsequenz.<br />
Auch die Unternehmensfinanzierung<br />
in Deutschland leidet unter einer zunehmend<br />
restriktiven Vergabe von Krediten.<br />
Prekär macht dies die Lage insofern, als der<br />
(klassische) Bankkredit insbesondere für<br />
mittelständische Unternehmen nach wie vor<br />
die Hauptfinanzierungsquelle darstellt. Der<br />
Risikoscheu von Banken und einer daraus<br />
resultierenden Finanzmittelverknappung<br />
kann jedoch durch den Einsatz von Gläu<br />
488 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Abbildung 1: Aktuelle Bedeutung und Entwicklung von Covenants1) Abbildung 1: Aktuelle Bedeutung und Entwicklung von Covenants1) bigerschutzinstrumenten wie Financial<br />
Covenants entgegengewirkt werden.<br />
Rahmen und wichtigste Ergebnisse<br />
der Studie<br />
Aufgrund dieser aktuellen Situation hat<br />
Roland Berger Strategy Consultants ca. 100<br />
Führungskräfte bei mehr als 20 deutschen<br />
Kreditinstituten zur Rolle von Financial<br />
Covenants im Rahmen der Unternehmensfinanzierung<br />
befragt. Die Studie gibt<br />
Aufschluss u. a. über folgende Fragen:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Wie werden Financial Covenants thematisch<br />
abgegrenzt und welche Arten<br />
kommen zum Einsatz?<br />
Welche Konsequenzen können Covenant-Brüche<br />
haben?<br />
Welche wesentlichen Aspekte sind bei<br />
der Festlegung von Financial Covenants<br />
sowie beim Management von Covenant-<br />
Verletzungen zu beachten?<br />
Die Kernergebnisse der Befragung lassen<br />
sich in acht Punkten zusammenfassen:<br />
1.<br />
2.<br />
Bedeutung von Covenants Trend zu strengeren Covenants<br />
Weniger<br />
wichtig<br />
13%<br />
56%<br />
Wichtig<br />
1) In Prozent der Nennung<br />
31%<br />
Sehr<br />
wichtig<br />
Die Befragten messen Financial Covenants<br />
aktuell eine hohe Bedeutung<br />
bei (Abb. 1). Insbesondere bei LBO-<br />
Transaktionen und bei der Finanzierung<br />
mittelständischer Unternehmen ist<br />
eine Tendenz zu strengeren Varianten<br />
festzustellen.<br />
Die Relevanz von Financial Covenants<br />
in Kreditverträgen steigt mit zunehmendem<br />
Ausfallrisiko.<br />
Allgemein<br />
Bei LBO-Transaktionen<br />
Bei Transaktionen mit (internationalen)<br />
Großunternehmen<br />
Bei Transaktionen mit KMUs<br />
21%<br />
33%<br />
28%<br />
67%<br />
60%<br />
40%<br />
79%<br />
72%<br />
Strengere Covenants Weniger strengere Covenants<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
Quelle: Roland Berger<br />
Covenants werden größtenteils kreditnehmerspezifisch<br />
festgelegt, wobei<br />
insbesondere das Finanzierungsinstrument,<br />
das Geschäftsmodell sowie die<br />
Branche des Unternehmens berücksichtigt<br />
werden.<br />
Es dominieren Covenants zu Ertrags<br />
und CashflowKennzahlen<br />
(insbesondere EBITDA Interest Cover,<br />
Debt Service Cover Ratio) (Abb. 2 auf<br />
S. 489).<br />
Funktionalität, Praktikabilität und Robustheit<br />
der eingesetzten Covenants<br />
sind wichtige Einflussgrößen bei der<br />
Festlegung.<br />
Nach vorherrschender Meinung<br />
schränken Financial Covenants den<br />
strategischen Handlungsspielraum<br />
des Kreditnehmers kaum ein.<br />
Financial Covenants werden mehrheitlich<br />
auf vierteljährlicher Basis<br />
überwacht.<br />
Covenant-Verletzungen führen i. d. R.<br />
zu einer Verteuerung der Kreditkonditionen<br />
sowie zur Einbindung<br />
externer Berater (insbesondere von<br />
Unternehmensberatungen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften)<br />
(Abb. 3<br />
auf S. 489).<br />
Vorgehen bei der Implementierung<br />
von Covenants<br />
Im Rahmen der Studie von Roland Berger<br />
Strategy Consultants wird ein Fünf-<br />
Phasen-Modell zur Implementierung von<br />
Covenants aufgezeigt:
1.<br />
2.<br />
Am Beginn des Prozesses steht die<br />
Analyse der Branchen- und Markt-<br />
besonderheiten des Schuldnerunternehmens.<br />
Auf Basis dieser Erkenntnisse ist im<br />
nächsten Schritt der Business Plan des<br />
Unternehmens – also die integrierte<br />
GuV-, Bilanz- und Cash-flow-Planung des<br />
Managements (Management Case) für<br />
die nächsten drei bis fünf Jahre – detailliert<br />
zu prüfen und ggf. zu revidieren.<br />
Abbildung 2: Relevanz ausgewählter Financial Covenants2) Abbildung 2: Relevanz ausgewählter Financial Covenants2) Relevanz von Financial Covenants<br />
(1 = hoch, 4 = niedrig)<br />
1 2 3 4<br />
7% 0%<br />
EBITDA Interest Cover 61% 32%<br />
Debt Service Cover Ratio 52% 39%<br />
Leverage Ratio 56% 27%<br />
Debt Equity Ratio 32% 39% 25%<br />
0%<br />
<strong>11</strong>%<br />
Andere 56% 33%<br />
Beschreibung<br />
z.B. absolute absolute<br />
Andere =<br />
Eigenkapitalhöhe<br />
Absolute (kumulative)<br />
Capex Limit =<br />
Investitionsobergrenze<br />
2) Anteil der Nennungin Prozent nach Bedeutung je Financial Covenant Quelle: Roland Berger<br />
4%<br />
<strong>11</strong>%<br />
Capex Limit 34% 39% 16%<br />
<strong>11</strong>%<br />
5% 4%<br />
13%<br />
Minimum EBITDA 30% 43% 16%<br />
3.<br />
4.<br />
Für den anvisierten Finanzierungsbedarf<br />
wird ein individueller<br />
Tilgungsplan erstellt, der den zeitlichen<br />
Verlauf der Kapitalrückzahlung<br />
über die gesamte Laufzeit hinweg bis<br />
zur restlosen Tilgung der Darlehensschuld<br />
abbildet.<br />
Danach wird der sog. Downside<br />
Case für den Business Plan ermittelt.<br />
Hierbei handelt es sich um ein<br />
Geschäftsentwicklungsszenario,<br />
4%<br />
Abbildung 3: Konsequenzen von Covenant-Verletzungen3) Abbildung 3: Konsequenzen von Covenant-Verletzungen3) EBITDA/IC = EBITDA<br />
EBITDA/IC =<br />
Zinsaufwand<br />
EBITDA<br />
Zinsaufwand<br />
Free Cash-�ow Cash-�ow<br />
DSCR =<br />
Jährl. Kapitaldienst<br />
Net Debt<br />
LR =<br />
EBITDA<br />
D/E = Fremdkapital<br />
D/E =<br />
Eigenkapital<br />
Fremdkapital<br />
Eigenkapital<br />
Folgen von Covenant-Verletzungen Involvierungsgrad externer Berater<br />
nach Covenant-Verletzung<br />
Kreditzinserhöhung<br />
33%<br />
Einschaltung von<br />
(externen) Beratern<br />
(Re-) Finanzierungsschwierigkeiten<br />
Negative Auswirkung auf 16%<br />
das operative Geschäft<br />
3) In In Prozent Prozent der der Nennung Nennung<br />
53%<br />
47%<br />
45%<br />
55%<br />
Ja Nein<br />
81%<br />
84%<br />
(Rechts-)<br />
Anwaltskanzleien<br />
Steuerberater<br />
20%<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
8%<br />
22%<br />
Unternehmensberatung<br />
50%<br />
Quelle: Roland Berger<br />
5.<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Neue Studien<br />
das auf im Vergleich zum Management<br />
Case ungünstigeren Annahmen<br />
beruht; auch wenn dieses Szenario<br />
eintritt, soll das Unternehmen<br />
in der Lage sein, den vereinbarten<br />
Zins- und Tilgungszahlungen nachzukommen.<br />
Im letzten Schritt werden auf Basis<br />
eines errechneten Headroom die Financial<br />
Covenants im Korridor zwischen<br />
Management Case und Downside Case<br />
festgelegt.<br />
Erfolgsfaktoren beim Management<br />
von Covenants<br />
Die Implementierung von Financial<br />
Covenants und das Verfahren im Fall<br />
eines Covenant-Bruchs sind sehr komplex.<br />
Die Studie schließt mit einer<br />
Auflistung von Erfolgsfaktoren, die im<br />
Zusammenhang mit Financial Covenants<br />
zu beachten sind: Bereits beim Festlegen<br />
von Covenants im Rahmen der Kreditvertragsverhandlungen<br />
ist darauf zu achten,<br />
dass die gewählten Klauseln die Besonderheiten<br />
der Branche, des Marktes und<br />
des Schuldnerunternehmens berücksichtigen.<br />
Zudem ist ein effektives und<br />
regelmäßiges Monitoring (i. d. R. vierteljährlich)<br />
zu installieren; eine drohende<br />
Covenant-Verletzung kann somit frühzeitig<br />
erkannt werden und es lassen sich<br />
rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten.<br />
Trotz regelmäßiger Überwachung kann<br />
es jedoch zu einer Verschlechterung der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
kommen, die ein Einhalten der Covenants<br />
unmöglich macht. Aufgrund der Tragweite<br />
eines Covenant-Bruchs und des<br />
damit einhergehenden Vertrauensverlusts<br />
empfiehlt es sich in diesem Fall,<br />
rechtzeitig den aktiven Dialog mit allen<br />
Beteiligten zu suchen. Beim Festlegen<br />
von Covenants sowie beim Management<br />
von Covenant-Verletzungen hat sich in<br />
der Praxis ein neutraler Moderator, der<br />
das Vertrauen der Banken besitzt, immer<br />
wieder als hilfreich erwiesen.<br />
Dr. Sascha Haghani, sascha_haghani@<br />
de.rolandber-ger.com und Dr. Matthias<br />
Holzamer, matthias_holzamer@de.rolandberger.com<br />
489
Neue Studien<br />
Kredit, Konto, Anlage, IT<br />
Ist Web-2.0 relevant für<br />
den Bankvertrieb?<br />
w Web-2.0 – das neue Internet ist in<br />
Deutschland angekommen. Etwas mehr<br />
als 50% der deutschen Unternehmen setzt<br />
schon heute Blogs, Wikis oder soziale<br />
Netzwerke ein, meldet der Hightech-<br />
Verband BITKOM. Ob dies auch für die<br />
Finanzdienstleister gilt, will die aktuelle<br />
ibi-Studie „Web-2.0 bei Finanzdienstleistern<br />
– Auf halber Strecke Richtung<br />
Zukunft“ auf Basis einer Befragung von<br />
76 Experten klären. Dabei wurden sowohl<br />
der interne Einsatz von Web-2.0-Anwendungen<br />
als auch deren Einsatz an der<br />
Kundenschnittstelle untersucht.<br />
Wie die Befragung ergab, gehen gegenwärtig<br />
die meisten Banken und Sparkasse<br />
sehr zurückhaltend mit dem Einsatz von<br />
Web-2.0-Anwendungen um. Insbesondere<br />
an der Kundenschnittstelle finden<br />
sich nur wenige Beispiele für den Einsatz,<br />
während unternehmensintern bereits häufiger<br />
einige Anwendungen zu finden sind.<br />
Jedoch lassen sich für die Zukunft größere<br />
Veränderungen erwarten, wie die Studie<br />
im Fazit prognostiziert.<br />
Eher RSS-Feeds und Mashups<br />
als Weblogs<br />
Im Rahmen der Umfrage gaben 36% der<br />
befragten Institute an, in ihrer Internetpräsenz<br />
auf den Einsatz von RSS-Feeds<br />
zu setzen, um das Informationsgefälle<br />
zwischen dem Institut und den Internetnutzern<br />
abzubauen und diese über<br />
neueste Entwicklungen bedarfsgerecht<br />
und „push-getrieben“ zu informieren.<br />
Auch die Einbindung von Mashups zur<br />
kundenfreundlichen Aufbereitung und<br />
Darstellung von Informationen ist bei 38%<br />
der teilnehmenden Institute bereits erfolgreich<br />
umgesetzt.<br />
Auffallend ist jedoch, dass vor allem sog.<br />
User-Content-generierende Web-2.0-<br />
Dienste, wie z. B. Communities, Weblogs<br />
etc. aufgrund der damit verbundenen<br />
Reputationsrisiken und hohen regulato-<br />
490 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Abbildung 1: Einsatz von Web-2.0-Anwendungen an der Kundenschnittstelle<br />
Mashups<br />
RSS-Feeds<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
rischen Anforderungen nur vereinzelt zur<br />
Verbesserung der Kundenbindung eingesetzt<br />
werden. So sind bei lediglich 5%<br />
der befragten Institute Weblogs etabliert,<br />
um über diesen Web-2.0-typischen Dienst<br />
eine weitere Plattform zur Kundenkommunikation<br />
anzubieten (s. Abb. 1).<br />
Große Diskrepanz zwischen Potenzialeinschätzung<br />
der Experten und<br />
tatsächlichem Einsatz<br />
Im Vergleich zwischen der Potenzialeinschätzung<br />
der teilnehmenden Experten<br />
und den derzeit installierten Web-2.0-<br />
Anwendungen auf den Webseiten der<br />
Finanzdienstleister lässt sich eine signifikante<br />
Diskrepanz feststellen. So zählen<br />
rd. ein Drittel der Befragten (32%) die<br />
Etablierung von Live-Chats zu den potenzialträchtigsten<br />
Web-2.0-Anwendungen<br />
für die nächsten fünf Jahre. Diese sollen<br />
es dem Kunden beziehungsweise Interessenten<br />
ermöglichen, schnell und<br />
unkompliziert in eine Ad-hoc-Kommunikation<br />
mit dem Institut einzutreten.<br />
Dass diese Einschätzung keinesfalls<br />
auf den derzeitigen Einsatz von Live-<br />
Chats (5%) zurückzuführen ist, zeigt<br />
Abb. 2. Auch bei Communities und Weblogs<br />
weicht die Einschätzung teilweise<br />
erheblich von der Häufigkeit der derzeit<br />
installierten Dienste ab. Dies ist Indiz<br />
dafür, dass sich die Institute der positiven<br />
38% 33% 29%<br />
36% 45% 19%<br />
Community 10% 69% 21%<br />
Tagging/<br />
Bookmarking<br />
10% 43% 48%<br />
Weblog 5% 67% 29%<br />
Livechat 5% 67% 29%<br />
Ja<br />
Nein, wir verzichten bewusst auf den Einsatz<br />
Nein, diese Möglichkeiten waren bisher nicht bekannt<br />
Quelle: ibi research <strong>2008</strong><br />
Außendarstellung derartiger Dienste<br />
durchaus bewusst sind, aber aufgrund<br />
mangelnder Erfahrung im Umgang mit<br />
Web-2.0-Diensten derzeit noch zögern,<br />
diese anzubieten.<br />
Institute investieren vorzugsweise<br />
in die Usability der Webseite<br />
Die <strong>2008</strong> zu erwartenden Investitionen in<br />
Web-2.0-Anwendungen an der Schnittstelle<br />
zum Kunden tragen zudem<br />
nicht dazu bei, die oben beschriebene<br />
Diskrepanz zwischen den Potenzialeinschätzungen<br />
und den tatsächlich<br />
installierten Web-2.0-Diensten zu verringern.<br />
Die Studie zeigt diesbezüglich,<br />
dass die teilnehmenden Institute vor<br />
allem in unkritische Dienste wie RSS-<br />
Feeds (36%), Mashups (29%), sowie<br />
Audio- und Video-Podcasts (21%) investieren,<br />
um die Benutzerfreundlichkeit der<br />
Internetpräsenz zu erweitern. Eine echte<br />
bidirektionale Kommunikation zwischen<br />
der Bank und ihren (potenziellen) Kunden,<br />
wie sie z. B. Weblogs (17%), Communities<br />
(7%) und Experten-Chats ermöglichen,<br />
lässt sich hierdurch nicht etablieren. Die<br />
Skepsis begründen die Experten vor allem<br />
in dem damit verbundenen hohen redaktionellen<br />
Aufwand, den ungeklärten<br />
Reputationsrisiken und dem schwer zu<br />
beziffernden betriebswirtschaftlichen<br />
Nutzen derartiger Angebote.
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Neue Studien<br />
Innerbetriebliche Nutzung der<br />
2.0-Dienste überwiegt<br />
Im organisationsinternen Einsatz hingegen<br />
sind User-Content abhängige Web-2.0-<br />
Anwendungen öfter installiert, um die<br />
Kommunikation und Kollaboration zwischen<br />
den Abteilungen oder einzelnen<br />
Mitarbeitern zu fördern und zu unterstützen.<br />
Bereits jedes vierte der befragten<br />
Institute (24%) baut auf ein innerbetrieblich<br />
installiertes Wiki, um Potenziale in der<br />
Informationsbereitstellung und unter-<br />
492 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
nehmensweiten Wissensarchivierung<br />
auszuschöpfen. Auch der Einsatz von Mitarbeiter-Weblogs<br />
findet zunehmend Einzug in<br />
die innerbetrieblichen Informationssysteme<br />
(14%; siehe Abb. 3).<br />
Diese Entwicklung wird sich, wie die<br />
Investitionsvorhaben für innerbetriebliche<br />
Web-2.0-Anwendungen zeigen,<br />
fortsetzen, da unter anderem 41% der<br />
teilnehmenden Institute planen in Wikis<br />
bzw. 43% in die Erweiterung ihrer internen<br />
Weblog-Plattform zu investieren.<br />
Abbildung 2: Gegenüberstellung von tatsächlichem Einsatz und<br />
Potenzialeinschätzung<br />
35%<br />
30%<br />
25%<br />
20%<br />
15%<br />
10%<br />
5%<br />
0%<br />
+12% +22% +27%<br />
Communities Weblogs Live Chats<br />
Abbildung 3: Innerbetrieblicher Einsatz von Web-2.0-Anwendungen bei den<br />
teilnehmenden Unternehmen<br />
Wikis<br />
Weblogs<br />
Mashups<br />
24% 38% 38%<br />
14% 52% 33%<br />
12% 43% 45%<br />
RSS 7% 64% 29%<br />
Instant<br />
Messaging<br />
5% 60% 36%<br />
Tagging/<br />
Bookmarking<br />
48% 52%<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
Ja<br />
Nein, wir verzichten bewusst auf den Einsatz<br />
Nein, diese Möglichkeiten waren bisher nicht bekannt<br />
tatsächlicher Einsatz<br />
Potenzialeinschätzung<br />
Quelle: ibi research <strong>2008</strong><br />
Quelle: ibi research <strong>2008</strong><br />
Die Belegschaft befürwortet den<br />
innerbetrieblichen Einsatz von<br />
Web-2.0-Diensten<br />
Nach Expertenmeinung begründet sich<br />
die oben beschriebene Entwicklung neben<br />
den geringeren Risiken im internen Einsatz<br />
vor allem durch die hohe Mitarbeiterakzeptanz<br />
dieser Dienste. Mitarbeiter, die<br />
im privaten Umfeld bereits derartige<br />
Angebote nutzen, erhoffen sich auch in<br />
innerbetrieblichen Anwendungsfeldern<br />
Möglichkeiten, die Zusammenarbeit effizienter<br />
zu gestalten (86%). Jedoch gibt die<br />
Hälfte der Experten zu bedenken, dass<br />
es bislang häufig an der notwendigen<br />
Unterstützung durch das Top-Management<br />
fehlt.<br />
Institute sehen den Umgang mit<br />
Web-2.0-Diensten als ausbaufähig<br />
In Bezug auf die vorgestellten Web-<br />
2.0-Dienste sind sich lediglich 28% der<br />
befragten Experten sicher, dass ihr Institut<br />
die Möglichkeiten der Anwendungen<br />
richtig eingeschätzt und umgesetzt hat.<br />
Zudem geben 28% der Befragten an, dass<br />
die Potenziale von Web-2.0-Anwendungen<br />
zu spät erkannt wurden. Probleme in der<br />
Umsetzung von Web-2.0-Diensten traten<br />
jedoch kaum auf (10%). Auch der Einsatz<br />
von unausgereiften Anwendungen konnte<br />
nicht bestätigt werden (5%). Demnach<br />
ist festzustellen, dass sich die einzelnen<br />
Institute zwar keinen unmittelbaren Versäumnissen<br />
bezüglich des Einsatzes von<br />
Web-2.0-Anwendungen bewusst sind,<br />
jedoch durchaus einen Handlungsbedarf<br />
erkannt haben (siehe Abb. 4 auf S. 493).<br />
Erfahrung sammeln vor<br />
dem Einsatz am Kunden<br />
Ein möglicher Weg, um Erfahrung im<br />
Umgang mit Web-2.0-Anwendungen zu<br />
sammeln, bietet sich organisationsintern<br />
an. So zeigt die hohe Mitarbeiterakzeptanz<br />
gegenüber den „neuen“ Anwendungen,<br />
dass die Belegschaft durchaus gewillt ist,<br />
sich mit Web-2.0-Diensten wie Wikis und<br />
Weblogs auseinanderzusetzen. Als Vorreiter<br />
lässt sich für den organisationsinternen<br />
Einsatz von Web-2.0-Anwendungen die
Deutsche Bank aufführen, die es ihren<br />
Mitarbeitern durch die Einführung von<br />
Weblogs, Wikis sowie Social Tagging<br />
und -Bookmarking ermöglicht, über<br />
Dienste der „neuen Web Generation“<br />
zu kommunizieren. Nach erfolgreichem<br />
innerbetrieblichen Einsatz empfiehlt es<br />
sich, die neuen Kommunikationsformen<br />
auch an der Schnittstelle zum Kunden<br />
verfügbar zu machen.<br />
Letztlich ist der Titel der Arbeit „Web-<br />
2.0 bei Finanzdienstleistern – Auf halber<br />
Strecke Richtung Zukunft“ jedoch ambivalent<br />
zu verstehen. Denn die Skepsis und<br />
fehlende Rückendeckung des Top-Managements<br />
im Themenbereich Web-2.0 zeigt,<br />
dass viele Institute bereitwillig „auf halber<br />
Strecke“ verharren und ihren Mitbewerbern<br />
bezüglich Web-2.0-Experimenten<br />
den Vortritt lassen.<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Neue Studien<br />
Abbildung 4: Was würden Sie im Rückblick auf die letzten 5 Jahre ändern, um effektiver in Web-2.0 Technologien zu investieren?<br />
Es ist nichts zu ändern, Anwendungen wurden<br />
richtig eingeschätzt (und umgesetzt)<br />
Wir haben die Potenziale zu spät erkannt<br />
Wir haben Investitionen zur rechten Zeit getätigt,<br />
jedoch traten Probleme in der Umsetzung auf<br />
Wir haben Investitionen zur rechten Zeit getätigt,<br />
jedoch das Potenzial überschätzt<br />
Wir haben Investitionen zu früh getätigt,<br />
Anwendungen sind noch nicht ausgereift<br />
14% 14% 17% 21% 21% 12%<br />
14% 14% 24% 14% 19% 14%<br />
14% 24% 24% 24% 19%<br />
14% 24% 26% 21% 19%<br />
5% 21% 21% 33% 19%<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
stimme vollkommen zu stimme zu neutral stimme nicht zu stimme gar nicht zu keine Angabe<br />
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Quelle: ibi research <strong>2008</strong><br />
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2.0 bei Finanzdienstleistern – Auf halber<br />
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494<br />
Beitrag<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Erfolgsfaktor Sanierungsgutachten<br />
Empirische Untersuchung zur Qualität von Sanierungsgutachten in Anlehnung<br />
an die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Sanierungskonzepte (GoS).<br />
Autoren:<br />
Prof. Dr. Wolfgang Portisch, Professor<br />
für Bank- und Finanzmana gement<br />
am Fachbereich Wirtschaft der FachhochschuleOldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven,<br />
Forschungsschwer punkte:<br />
Risikofrüherkennung und Sanierung.<br />
Angelika Iff tner, Abteilungsdirektorin<br />
und Abteilungsleiterin Restrukturierung,<br />
Marktfolge Kredit bei der<br />
WGZ Bank in Düsseldorf.<br />
Dr. Carsten Düerkop, Direktor und<br />
Bereichsleiter Marktfolge Kredit bei der<br />
WGZ Bank in Düsseldorf.<br />
1 Vgl. IDW, FAR 1/1996 S. 4 ff .<br />
2 Vgl. Bork, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2000<br />
S. 1709 ff .<br />
3 Vgl. Groß/Amen, WPG 2002 S. 225 ff .; /dies./, WPg<br />
2002 S. 433 ff .<br />
4 Vgl. IDW, FAR 1/1991 S. 1 ff .<br />
I. Einleitung<br />
w Das Sanierungsgutachten ist ein wichtiger<br />
Baustein im Sanierungsprozess und einer der<br />
zentralen Kernfaktoren für den späteren Turnaround.<br />
Die Qualität eines Konzepts und die<br />
Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen<br />
bestimmen den Sanierungserfolg maßgeblich.<br />
Daher soll mit dieser vorliegenden Untersuchung<br />
die Güte von Sanierungsgutachten in<br />
das Blickfeld gerückt werden.<br />
II. Darstellung des<br />
theoretischen Rahmens<br />
Sanierungskonzepte haben eine große theoretische<br />
und praktische Bedeutung in der Krise<br />
und Sanierung von Unternehmen. Aus theoretischer<br />
Sicht dienen diese Gutachten neben<br />
der Prüfung der Sanierungsaussichten und<br />
der Festlegung von Umstrukturierungsmaßnahmen<br />
unter anderem dazu, asymmetrische<br />
Informationen zwischen der Geschäftsführung<br />
(Agent) und den Kapitalgebern (Principals) wie<br />
Banken abzubauen. So hat der Agent gerade in<br />
der Krise i. d. R. bessere Informationen über die<br />
wirtschaftliche Lage als der Principal und unter<br />
Umständen das Interesse die Intensität der<br />
Schiefl age zu verschleiern. Dabei besteht eine<br />
Lösungsmöglichkeit zum Abbau dieser Informationsunterschiede<br />
darin, dass eine externe<br />
neutrale Beratung die Informationslage über<br />
ein Gutachten aufhellt und eine Prognose zur<br />
Sanierungsfähigkeit abgibt.<br />
In der Praxis erlaubt eine positive Fortführungsprognose<br />
zum einen das Ansetzen<br />
von Going Concern-Werten bei den Vermögenspositionen<br />
im Rahmen der zweistufi gen<br />
Überschuldungsprüfung gem. § 19 (2) InsO<br />
(rechtliche Lage) 1 . Zum anderen dient das<br />
Gutachten neben der Überprüfung der Sanierungsfähigkeit<br />
und -würdigkeit als Leitfaden<br />
zur Einleitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen<br />
in der Krise (betriebswirtschaftliche<br />
Sicht).<br />
Dabei ist die inhaltliche Ausgestaltung des<br />
schriftlichen Sanierungsdokuments gesetzlich<br />
nicht fi xiert. Gem. den Anforderungen an eine<br />
Fortbestehensprognose im Rahmen der<br />
rechtlichen Überschuldungsprüfung sind ein<br />
Ertrags- und Finanzplan, eine aussagekräftige<br />
Beurteilung des Geschäftsmodells und eine<br />
daraus abgeleitete Fortbestehensprognose<br />
wesentliche Bestandteile des Gutachtens. Das<br />
Sanierungskonzept hat auf die Krisenursachen,<br />
die Gestaltung des künftigen Geschäftsmodells<br />
(Leitbild des Unternehmens) und die fi nanzwirtschaftlichen<br />
und leistungswirtschaftlichen<br />
Maßnahmen zur Erreichung des Turn arounds<br />
einzugehen 2 . Als bedeutend werden Zahlenwerke<br />
wie Finanzpläne eingeschätzt, die zeigen<br />
müssen, dass die Zahlungsfähigkeit über einen<br />
Prognosehorizont von zwölf bis 24 Monaten<br />
gewährleistet ist 3 .<br />
Bei den Anforderungen an Sanierungskonzepte<br />
aus betriebswirtschaftlicher Sicht<br />
sind neben der Prüfung der Zahlungsfähigkeit<br />
weitere Aspekte zu untersuchen. Ziel ist<br />
die Bestimmung der leistungswirtschaftlichen<br />
Sanierungsfähigkeit und die Beschreibung des<br />
Sanierungsprojekts. Im Vordergrund steht die<br />
Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs einer<br />
Sanierung. Jedoch werden konkrete Anforderungen<br />
an Sanierungskonzepte und notwendige<br />
Bestandteile dieses Gutachtens in der<br />
betriebswirtschaftlichen Literatur bislang nur<br />
eher grob defi niert. Konkrete Anhaltspunkte<br />
für die Inhalte und die Strukturierung eines<br />
Sanierungskonzepts lassen sich aus dem Vorschlag<br />
des IDW ableiten 4 . Beschrieben wird in<br />
den FAR 1/1991 ein primär zeitliches Vorgehen<br />
der Analysen, ausgehend vom Ist-Zustand des<br />
Unternehmens über die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen<br />
bis hin zur Erreichung eines
Finanz Colloquium<br />
Heidelberg<br />
������������������������<br />
������������������������������<br />
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Werkmüller (Hrsg.)<br />
Dr. Peter Balzer<br />
Rechtsanwalt & Partner<br />
Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte<br />
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Family Office HSBC Trinkaus & Burkhardt<br />
Dr. Nils Kottke<br />
Business Developer Family Office<br />
HSBC Trinkaus & Burkhardt<br />
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Vorsitzender Richter<br />
Oberlandesgericht Dresden<br />
Dr. Claudisus Arnold<br />
Rechtsanwalt, Dr. Blaich & Partner, Stuttgart<br />
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Rechtsanwalt & Dipl. Rechtspfleger, Münster<br />
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HypoVereinsbank, München<br />
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Mathias Nittel<br />
Rechtsanwalt, Witt, Nittel, Heidelberg<br />
Dr. Hendrik Ott<br />
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Braunschweig<br />
Eine beispiellose Welle an Rechtsstreitigkeiten<br />
hat die in den Medien mit dem<br />
Begriff „Schrottimmobilien“ belegte<br />
Problematik um den Vertrieb meist<br />
kreditfinanzierter Steuerspar-Immobilien<br />
und -Immobilienfonds ausgelöst. Nun<br />
liegt die Zuständigkeit nur noch beim<br />
XI. Zivilsenat des BGH und wir befinden<br />
uns (endlich) auf dem Weg zu einer<br />
Klärung. Der Zeitpunkt ist günstig für<br />
eine auf den neuesten Stand gebrachte<br />
Gesamtdarstellung des sonst nur schwer<br />
zu erschließenden Themas. Das Buch<br />
ermöglicht nicht nur dem mit dem Thema<br />
noch nicht Vertrauten eine profunde<br />
Einarbeitung, sondern auch dem Fachmann,<br />
die Probleme auf dem neuesten<br />
Stand umfassend nachzuschlagen.<br />
Dr. Simon-Alexander Zeidler<br />
Syndikus Geschäftsleitungssekretariat<br />
HSBC Trinkaus & Burkhardt<br />
Das Buch wendet sich zunächst an die<br />
Vermögensinhaber selbst und deren<br />
Berater und möchte diese dabei unterstützen,<br />
die einzelnen Argumente für<br />
und gegen ein familieneigenes Family<br />
Office gegeneinander abzuwägen und<br />
schließlich die richtige Entscheidung<br />
zu treffen. Es gibt darüber hinaus<br />
einen Überblick über die wichtigsten<br />
Leistungen, welche ein Family Office,<br />
intern oder extern, erbringen sollte.<br />
Das Buch wendet sich aber auch an<br />
externe Anbieter von Family Office-<br />
Dienstleistungen, an die sogenannten<br />
»freien« und die sogenannten »bankenabhängigen«.<br />
Objektivität in der Beratung<br />
und Unabhängigkeit im Hinblick auf<br />
die Auswahl bestimmter Instrumente<br />
sind höchste Güter, ohne die ein Family<br />
Office-Geschäft jedenfalls nicht auf Dauer<br />
erfolgreich betrieben werden kann. Es gibt<br />
jedoch keine belastbaren Indizien dafür,<br />
dass die »unabhängigen« besser bzw.<br />
unabhängiger oder objektiver sind als z. B.<br />
Aus dem Inhalt der komplett aktualisierten<br />
und auf den Rechtsstand<br />
1.8.<strong>2008</strong> gebrachten 3. Auflage:<br />
� Gesamtüberblick des Herausgebers<br />
über die Thematik und die Entwicklung<br />
der Rechtsprechung bis<br />
hin zu den ganz aktuellen Fragen.<br />
� Haftung der Bank aus unzureichender<br />
Aufklärung und fehlerhafter Beratung<br />
einschließlich der vom BGH erweiterten<br />
Haftungsfallgruppe („institutionelles<br />
Zusammenwirken“) für Banken.<br />
� Ausstieg des Anlegers über Widerruf<br />
des Darlehensvertrages, des<br />
Fondsbeitritts und von Sicherheitenverträgen<br />
als Haustürgeschäft.<br />
� Schadensersatzverpflichtung der<br />
Bank bei fehlender oder fehlerhafter<br />
Widerrufsbelehrung und vom BGH<br />
aufgestellte Voraussetzungen dafür.<br />
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Schadensersatz bei Bau-/Fondsfinanzierungen<br />
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die Tochtergesellschaften der Privat- und<br />
Geschäftsbanken. Im Gegenteil bieten<br />
oftmals die bankenabhängigen Family<br />
Office-Gesellschaften den größeren Background<br />
und Know-How Transfer, wenn<br />
es darum geht, ein großes Vermögen<br />
international zu diversifizieren. Auf der<br />
anderen Seite drohen hier besondere Interessenkonflikte,<br />
die es idealiter auszuschließen<br />
oder jedenfalls zu überwinden gilt.<br />
Auch aufsichtsrechtliche Vorgaben für<br />
Anbieter von Family Office-Leistungen, insbesondere<br />
vor dem Hintergrund der durch<br />
die MiFID-Richtlinie und das deutsche<br />
Ausführungsgesetz vorgenommenen Verschärfungen,<br />
werden ausführlich erläutert<br />
und Hinweise zur Gestaltung gegeben.<br />
Das Buch versteht sich als Universalwerk,<br />
welches die Beratung im Einzelfall nicht<br />
ersetzen kann. Es nimmt aber für sich<br />
in Anspruch, die relevanten Themen so<br />
aufzubereiten, dass die richtige Entscheidung<br />
getroffen werden kann.<br />
Stand: 15.08.<strong>2008</strong><br />
Erscheinungstermin: 25.09.<strong>2008</strong><br />
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Finanz Colloquium<br />
Freiwerden des Erwerbers gegenüber<br />
der Bank über die Konstruktion<br />
des verbundenen Geschäfts: Einwendungs-<br />
und Rückforderungsdurchgriff.<br />
Ausstieg wegen Verstoß einer<br />
Bevollmächtigung gegen das<br />
Rechtsberatungsgesetz.<br />
Gesellschaftsrechtliche Fragen des<br />
Ausstiegs und der Haftung des<br />
Anlegers bei Immobilien-Fonds.<br />
Steuerliche Konsequenzen des Ausstiegs<br />
für Kreditnehmer und Bank,<br />
Anrechnung von Steuervorteilen.<br />
Behandlung von Krisenengagements,<br />
Vermeiden von Rechtsstreitigkeiten<br />
und Umgang mit bzw.<br />
Anfechtung von Vergleichen.<br />
Verjährungsproblematik:<br />
Kenntnis, Beginn etc.<br />
Stand: 25.08.<strong>2008</strong><br />
Erscheinungstermin: 30.09.<strong>2008</strong><br />
Umfang: ca. 500 Seiten<br />
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Beitrag<br />
» Grundhypothese<br />
der Untersuchung<br />
ist, dass die Einhaltung<br />
der GoS den<br />
Sanierungserfolg<br />
Sanierungserfolg<br />
positiv beeinflusst. «<br />
5 Vgl. Groß, Zeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und<br />
Insolvenzberatung 2007 S. 49; Groß, Zeitschrift<br />
für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung<br />
<strong>2008</strong> S. 49.<br />
6 Vgl. Reiner/Portisch/Schuppener, <strong>BankPraktiker</strong><br />
2007 S. 468 ff.<br />
7 Vgl. Portisch, Sanierung aus Bankensicht, 2006,<br />
S. 137 ff.<br />
8 Vgl. Reiner/Portisch/Schuppener, <strong>BankPraktiker</strong><br />
2007 S. 468 ff.<br />
9 Abgrenzung des Mittelstands nach quantitativen<br />
und qualitativen Kriterien durch das Institut<br />
für Mittelstandsforschung (IfM).<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Soll-Zustands auf Grundlage eines strategischen<br />
Leitbilds. Der Standard FAR 1/1991 wird<br />
derzeit überarbeitet und auf die aktuellen Erfordernisse<br />
der Sanierungspraxis eingestellt 5 .<br />
Eine weitere Alternative für die Normierung<br />
der Qualität von Sanierungskonzepten, auf<br />
Grundlage der FAR 1/1991, ist die Aufstellung<br />
von Grundsätzen als flexibel anpassbares Rahmenkonzept.<br />
Auf diese Weise kann eine Sanierungsanalyse<br />
mit der Einhaltung von Regeln<br />
an die Komplexität eines Krisenfalls angepasst<br />
werden. Diese Normen können aus der praktischen<br />
Übung, der Rechtsordnung oder der<br />
wissenschaftlichen Diskussion resultieren und<br />
deduktiv oder induktiv abgeleitet werden.<br />
Im Rahmen dieser Untersuchung wird die Einhaltung<br />
der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Sanierungskonzepte (GoS) bei der Unternehmensanalyse<br />
überprüft, um die Qualität<br />
der Sanierungskonzepte festzustellen 6 . In<br />
den GoS werden zum einen Kriterien zur Aufstellung<br />
von Sanierungskonzepten festlegt.<br />
Zum anderen gehen diese Grundsätze weiter,<br />
indem sie Anforderungen an den umfassenden<br />
Sanierungsprozess benennen. Dieser beginnt<br />
bereits bei der Auswahl eines geeigneten<br />
Gutachters und geht mit der Umsetzung der<br />
empfohlenen Maßnahmen weiter als die reine<br />
Erstellung eines schriftlichen Konzepts 7 . Demnach<br />
umfassen die GoS neben Bestimmungen<br />
an die Inhalte auch Maßstäbe an die Qualifikationen<br />
der Gutachter und die Sicherstellung<br />
der Umsetzung des Vorhabens. Die Analyse<br />
schließt an einen Beitrag im <strong>BankPraktiker</strong><br />
an. Gem. der GoS-Struktur sind folgende neun<br />
Grundsätze zu beachten, um eine umfassende<br />
Sanierungsberatung auf hohem Qualitätsniveau<br />
sicherzustellen 8 :<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Neutralität und Qualifikation des Gut-<br />
achters<br />
Grundsatz der Vollständigkeit und Aktu-<br />
alität<br />
Grundsatz der Wesentlichkeit<br />
Grundsatz der Angemessenheit<br />
Grundsatz der Klarheit<br />
Grundsatz der Folgerichtigkeit<br />
Grundsatz der Flexibilität<br />
Grundsatz der Sicherstellung des Sanie-<br />
rungsmanagements<br />
Grundsatz der Dokumentation<br />
Bei der Beachtung dieser Grundsätze wird der<br />
Sanierungsprozess umfassend begleitet von der<br />
Auswahl eines qualitativ geeigneten Gutachters<br />
über die Struktur und Inhalte der Konzepte bis hin<br />
zur Umsetzung der Sanierung, wie Abb. 1 zeigt.<br />
III. Beschreibung des<br />
Untersuchungsdesigns<br />
Grundhypothese dieser Untersuchung ist,<br />
dass die Einhaltung der GoS den Sanierungserfolg<br />
positiv beeinflusst. Analysiert wurden die<br />
Sanierungskonzepte und der Erfolg der Sanierungsprozesse<br />
bei mittleren Unternehmensgrößen<br />
gem. IfM-Definition 9 . Dabei wurden<br />
in Anlehnung an die GoS die Qualifikationen<br />
der Gutachter untersucht, der Aufbau und die<br />
Inhalte der Sanierungskonzepte analysiert und<br />
geprüft, ob die Umsetzung der empfohlenen<br />
Maßnahmen mit anschließendem Sanierungserfolg<br />
gewährleistet war.<br />
1. Darstellung der Krisenfälle<br />
Untersucht wurden die Sanierungsgutachten<br />
bei 15 Krisenfällen. Die begutachteten<br />
Abbildung 1: GoS zur Gestaltung des gesamten Sanierungsprozesses<br />
1. Auswahl Sanie-<br />
rungsgutachter<br />
FAR 1/1991<br />
2. Inhalte/Struktur<br />
Konzepte<br />
Grundsätze ordnungsgemäßer Sanierungskonzepte (GoS)<br />
3. Umsetzung<br />
Sanierungsvorhaben
Unternehmen befinden sich teilweise noch<br />
in der Sanierungsbetreuung. Einige Engagements<br />
konnten nach erfolgreichem Turnaround<br />
bereits in die Normalbearbeitung<br />
zurückgegeben werden, bei anderen wurde<br />
Insolvenzantrag gestellt. Insgesamt konnte in<br />
neun Fällen ein wirtschaftlicher Sanierungserfolg<br />
erreicht werden. Trotz des geringen<br />
Umfangs der Stichprobe können aus Sicht der<br />
Autoren bestimmte Kernaussagen eine Allgemeingültigkeit<br />
aufweisen und damit die aufgestellte<br />
Hypothese unterstützen. So können<br />
interessante Erkenntnisse des Sanierungsverlaufs<br />
in Abhängigkeit von der Qualität der<br />
eingesetzten Berater, der Güte der erstellten<br />
Sanierungskonzepte und der Umsetzung in<br />
Anlehnung an die Einhaltung der GoS gezogen<br />
werden.<br />
2. Beschreibung der mandatierten<br />
Beratungen<br />
Grundsätzlich existieren verschiedene Akteure,<br />
die in der Lage sein können, eine umfassende<br />
Sanierungsberatung mit der Erstellung eines<br />
Gutachtens und der Umsetzung von Maßnahmen<br />
durchzuführen. Zu nennen sind hier im<br />
Besonderen:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Sanierungsberater, die sich auf Krisenfälle<br />
konzentriert haben,<br />
Unternehmensberater, ohne erkennbare<br />
Spezialisierung auf Sanierungen,<br />
Wirtschaftsprüfer, ohne fachlich spezialisierte<br />
Sanierungsabteilung.<br />
Dabei wurden Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer<br />
mit überwiegender Spezialisierung<br />
auf Sanierungen als Sanierungsberater<br />
klassifiziert. Im Untersuchungssample wurden<br />
neun auf Sanierungen spezialisierte Berater<br />
(SB), drei klassische Unternehmensberater (UB)<br />
und drei Wirtschaftsprüfer (WP) in den Krisenfällen<br />
eingesetzt. Die Berater und Wirtschaftsprüfer<br />
waren überwiegend mittlerer Größe.<br />
IV. Ergebnisse der<br />
Sanierungsanalyse<br />
Die Darstellung der Resultate erfolgt gem. dem<br />
Ablauf eines typischen Sanierungsprozesses<br />
und dem Aufbau der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Sanierungskonzepte.<br />
1. Neutralität und Qualifikation<br />
des Gutachters<br />
Ausnahmslos konnten alle beauftragten Gutachter<br />
im Untersuchungssample als neutral und<br />
von den Auftraggebern nicht abhängig angesehen<br />
werden. Jedoch wurden in nur sieben<br />
Fällen spezialisierte Sanierungsberater beauftragt.<br />
Bei diesen sieben ausgewiesenen Gutachtern<br />
konnte eine Konzentration auf Sanierungsfälle<br />
und Erfahrungen in der Erstellung<br />
von Sanierungskonzepten, bzw. deren Umsetzung,<br />
eruiert werden. Die Qualität der eingeschalteten<br />
Berater in Bezug auf Krisenfälle fiel<br />
damit sehr differenziert aus.<br />
Die Qualifikationen der Berater wurden durchweg<br />
nicht im Sanierungsgutachten verdeutlicht.<br />
Auch eine präzise Formulierung des<br />
Auftragsumfangs war nur in fünf Gutachten<br />
festzustellen. Externe können sich somit über<br />
die Qualifikationen der eingeschalteten Berater<br />
und den Umfang des Sanierungsauftrags<br />
anhand des Konzepts oft nur unvollständig<br />
informieren. Aus Sicht der Autoren besteht<br />
damit Handlungsbedarf bei einer profunden<br />
Auswahl der Berater und der Dokumentation<br />
von Umfang, Intensität und Vorgehensweise<br />
der Untersuchungen im Gutachten. Auf diese<br />
Weise können die Entscheidungen einer weiteren<br />
Begleitung aus externer Sicht auf einer<br />
fundierten Grundlage getroffen werden.<br />
2. Grundsatz der Vollständigkeit<br />
und Aktualität<br />
Dieser Leitsatz bezieht sich auf die umfassende<br />
Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen<br />
Situation im Unternehmen und seinem relevanten<br />
Umfeld. Festzustellen sind die wesentlichen<br />
Krisenursachen und der potenzielle<br />
Sanierungserfolg, unter ganzheitlicher Begutachtung<br />
der Stärken-Schwächen und Chancen-<br />
Risiken. Dabei soll die Analyse auf aktuellen<br />
und vollständigen leistungs- und finanzwirtschaftlichen<br />
Daten beruhen und für fachkundige<br />
Dritte eine sachgerechte, objektive<br />
und nachvollziehbare Beurteilung der Sanierungschancen<br />
ermöglichen.<br />
In der Untersuchung wurden die Gutachten auf<br />
notwendige Bausteine der Bestandsaufnahme im<br />
Unternehmen und seinem Umfeld, der Betrachtung<br />
der finanziellen Lage und empfohlene leis-<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Aus Sicht der<br />
Autoren besteht<br />
Handlungsbedarf<br />
Handlungsbedarf<br />
bei einer profunden<br />
Auswahl der Berater<br />
und der Dokumentation<br />
von Umfang,<br />
Intensität und Vorgehensweise<br />
der<br />
Untersuchungen<br />
im Gutachten. «<br />
497
498<br />
Beitrag<br />
» Es war auch<br />
zu erkennen,<br />
dass bei einigen<br />
Sanierungskonzepten<br />
komplette Inhaltsblöcke<br />
fehlten, … «<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
tungs- und finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen<br />
hin untersucht. Die Vollständigkeit<br />
bei einem Gutachten geht immer mit der Aktualität<br />
der herangezogenen Datenlage einher. In<br />
dem Sample zeigte sich bei der Erfüllung dieses<br />
Grundsatzes ein sehr heterogenes Bild. Bei den<br />
abgeleiteten Planzahlen fehlten häufig wichtige<br />
Bestandteile, sodass ein vollständiges und<br />
integratives Planungssystem mit einer in sich<br />
abgestimmten Bilanz-, GuV- und Liquiditätsplanung<br />
und der Prognose verschiedenen Szenarien<br />
nur in acht von 15 Fällen vorlag. In einigen<br />
Fällen waren besonders die leistungswirtschaftlichen<br />
Untersuchungen unzureichend.<br />
So wurden Analysen zur Produkt-, Markt-, Lieferanten-<br />
und Kundenstruktur nicht durchgeführt<br />
und betriebswirtschaftliche Methoden bei den<br />
Prüfungen und Empfehlungen nicht eingesetzt.<br />
Dies erschien umso bedenklicher, da sich zeigte,<br />
dass eine intensive Analyse und Gestaltung des<br />
leistungswirtschaftlichen Programms für den<br />
späteren Sanierungserfolg von entscheidender<br />
Bedeutung war. Wir sehen hier durchaus einen<br />
positiven Zusammenhang bestätigt.<br />
In sieben Fällen wurde bei einer detaillierten<br />
Begutachtung des Geschäftsmodells mit empfohlenen<br />
Neugestaltungen auch ein Sanierungserfolg<br />
erreicht. Auch statistische Verfahren<br />
zeigen einen Unterschied zwischen den<br />
Gruppen, die den GoS 2 eingehalten bzw. nicht<br />
eingehalten haben und dem erzielten Sanierungserfolg<br />
oder -misserfolg.<br />
Nach Beratertypen wurde der Grundsatz der<br />
Vollständigkeit und Aktualität von den SB i. d. R.<br />
besonders gut eingehalten. Einschränkungen<br />
bei den leistungswirtschaftlichen Komponenten<br />
lagen bei den WP vor, die sich verstärkt auf<br />
das Zahlenmaterial mit einer Darstellung der<br />
Ist-Situation konzentriert haben.<br />
3. Grundsätze der Wesentlichkeit<br />
und der Angemessenheit<br />
Mit der Erfüllung des Grundsatzes der Wesentlichkeit<br />
wird die vorige Regel zur Vollständigkeit<br />
auf ein zweckmäßiges Datenvolumen eingeschränkt.<br />
Dies meint, dass sich das Gutachten<br />
auf wesentliche Risikotreiber und -segmente<br />
beschränken soll. Wichtige Inhalte sind hervorzuheben,<br />
damit sich ein fachkundiger Dritter<br />
anhand der Strukturierung des Konzepts<br />
einen schnellen Überblick über die Sanierungs-<br />
fähigkeit verschaffen kann. Dazu gehört auch<br />
ein komprimiertes Management Summary, das<br />
die wesentlichen Inhalte zusammenfasst.<br />
Bis auf drei Gutachten waren alle gut strukturiert<br />
und übersichtlich. Wiederum war jedoch<br />
zu erkennen, dass bei einigen Sanierungskonzepten<br />
komplette Inhaltsblöcke fehlten,<br />
insbesondere die leistungswirtschaftlichen<br />
Ist-Analysen und die dazugehörigen Sanierungsmaßnahmen<br />
wurden in diesen Fällen vermisst.<br />
Zudem fehlte z. T. eine intensive Aufarbeitung<br />
der Krisenursachen. Auch Planzahlen<br />
und Zusammenfassungen, die die Ergebnisse<br />
der Sanierungsanalyse zahlenmäßig abbilden<br />
und verdichten waren bei einigen Sanierungsgutachten<br />
nicht vorhanden.<br />
Eng im Zusammenhang mit den wesentlichen<br />
Untersuchungsmerkmalen steht der Detaillierungs-<br />
und Genauigkeitsgrad der Untersuchung.<br />
Dieser ist gem. dem Grundsatz der<br />
Angemessenheit an die Komplexität des Einzelfalls<br />
anzupassen. In drei Fällen wurden<br />
wesentliche Komponenten der Sanierungsanalyse<br />
nicht dem Komplexitätsgrad des Krisenfalls<br />
angemessen untersucht. Dieses Ergebnis<br />
wurde durch eine spätere Befragung der<br />
Analysten der Bank bestätigt.<br />
4. Grundsätze der Klarheit,<br />
Folgerichtigkeit und Flexibilität<br />
Die Grundsätze der Klarheit, Folgerichtigkeit<br />
und Flexibilität betreffen die Darlegung der<br />
Vorgehensweise bei der Sanierungsprüfung,<br />
die Argumentationskette bis hin zur endgültigen<br />
Sanierungsaussage und die Individualität<br />
des erarbeiteten Lösungskonzepts.<br />
Der Grundsatz der Klarheit wurde in den überwiegenden<br />
Fällen eingehalten. So wurden die<br />
Ausgangsprämissen dargelegt und die zugrundeliegenden<br />
Informationsquellen benannt.<br />
Problematisch war, dass in vier Fällen keine<br />
eindeutige Aussage zur Sanierungsfähigkeit<br />
in das Gutachten integriert wurde und diese<br />
abschließende Beurteilung erst nachgefordert<br />
werden musste. In drei dieser vier Fälle<br />
war eine Sanierung später nicht erfolgreich,<br />
sodass die Vermutung nahe liegt, dass eine<br />
klare negative Aussage zur Einschätzung<br />
der Sanierungsfähigkeit durch diese Berater<br />
vermieden wurde.
Die Folgerung der Sanierungsmaßnahmen aus<br />
den Krisenursachen wurde überwiegend eingehalten.<br />
Auffällig ist, dass Sanierungsberater<br />
ihre Argumentation i. d. R. von der leistungswirtschaftlichen<br />
Lage abgeleitet haben, während<br />
Wirtschaftsprüfer sich bei der Argumentation zur<br />
Herleitung der Sanierungsbeurteilung fast ausschließlich<br />
auf die finanzwirtschaftliche Seite mit<br />
der Sicherung des Eigenkapitals und der Liquidität<br />
stützten. In acht Fällen wurden keine Verfahren<br />
zur Abbildung der Unsicherheit unter<br />
anderem über Szenarioanalysen genutzt, was in<br />
der Situation einer Sanierung mit einem hohem<br />
Risikograd als nicht angemessen erschien. Eine<br />
Kapitaldienstrechnung wurde nur in einem Fall<br />
erstellt, obwohl dieses Instrumentarium gerade<br />
bei Banken als wichtiger Beurteilungsmaßstab<br />
gilt und ausschlaggebend für die Weiterbegleitung<br />
des Engagements sein kann.<br />
In der überwiegenden Zahl der Fälle wurde ein<br />
individuelles Lösungskonzept erarbeitet und<br />
es wurde auf den speziellen Krisenverlauf eingegangen.<br />
Die finanziellen Beiträge der Stakeholder<br />
und die rechtlichen und wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen wurden berücksichtigt.<br />
Bedeutsam erscheint jedoch, dass in acht Fällen<br />
verschiedene Profit Center nicht separat analysiert<br />
wurden und auch keine differenzierte<br />
Geschäftsfeldstrategie vorgeschlagen wurde. Es<br />
belegt, dass in den Untersuchungen der – gewiss<br />
oft prioritären – finanzwirtschaftlichen Komponente<br />
gegenüber der leistungswirtschaftlichen<br />
Analyse häufig ein zu hohes Gewicht beigemessen<br />
wurde. Dies wurde ebenfalls bei der Umsetzung<br />
der Sanierungsmaßnahmen deutlich.<br />
5. Grundsätze der Sicherstellung des<br />
Sanierungsmanagements und der<br />
Dokumentation<br />
Die Bestimmungen zur Sicherstellung des<br />
Sanierungsmanagements umfassen sowohl<br />
die Beschreibung des Umsetzungsprozesses<br />
mit der Einhaltung von Meilensteinen im Konzept<br />
als auch die spätere Realisierung der<br />
Maßnahmen durch verantwortliche interne<br />
oder externe Sanierer, inklusive der Gestaltung<br />
einer Sanierungsorganisation im Krisenunternehmen.<br />
Auch die Überwachung in der<br />
Sanierungsphase mit der Feststellung von Planabweichungen<br />
und ggf. der Einleitung von<br />
Maßnahmen zur Gegensteuerung sind wesentliche<br />
Bestandteile dieses Leitsatzes.<br />
Die Bedeutung der Einhaltung dieses Grundsatzes<br />
zeigt die Auswirkung auf den Sanierungserfolg.<br />
In allen sechs Fällen, in denen kein<br />
Sanierungserfolg zu verzeichnen war, wurde der<br />
Grundsatz der Sicherstellung des Sanierungsmanagements<br />
(GoS 8) nicht eingehalten. So wurden<br />
die Umsetzungen von Umstrukturierungen<br />
und Prozessneugestaltungen im Konzept nicht<br />
erläutert. Zudem wurden keine Vorschläge zur<br />
personellen Besetzung des Sanierungsteams<br />
gemacht und die Realisierungen der vorgeschlagenen<br />
Sanierungsmaßnahmen im Unternehmen<br />
nicht begleitet. Lenkungsausschüsse wurden<br />
bei diesen Krisenengagements ebenfalls nicht<br />
gebildet. In sechs anderen Fällen erfolgte dagegen<br />
eine (alleinige) Umsetzung durch den Berater,<br />
mit vollem Sanierungserfolg.<br />
Insgesamt zeigt sich abgeleitet aus dem Untersuchungssample<br />
ein Handlungsbedarf bei der<br />
Umsetzung der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen.<br />
So sollten die eingesetzten Berater<br />
in die Realisierung ihrer empfohlenen Maßnahmen<br />
zumindest in einem intern/extern besetzten<br />
Sanierungsteam eingebunden werden, damit<br />
sich die Chancen einer erfolgreichen Restrukturierung<br />
erhöhen. Dabei kann in Abhängigkeit<br />
von den Führungsstrukturen im Sanierungsfall<br />
die alleinige Umsetzung oder zumindest die<br />
Begleitung des Managements durch einen Chief<br />
Restrukturing Officer (CRO) erfolgen. Bereits bei<br />
der Auswahl der Unternehmensberatung sollte<br />
auf diese Umsetzungseignung geachtet werden.<br />
Dazu zählen sowohl die fachlichen Qualifikationen<br />
als auch die persönlich-sozialen Kompetenzen<br />
und kommunikativen Fähigkeiten des<br />
eingesetzten Beraters.<br />
Auffällig war, dass in sieben von 15 Fällen das<br />
Beratungsunternehmen im Verlauf der eingeleiteten<br />
Sanierung ausgewechselt wurde.<br />
Die Erstberater wurden regelmäßig auf speziellen<br />
Kundenwunsch eingesetzt. Gründe für die<br />
später notwendigen Neubesetzungen waren ausnahmslos<br />
fachliche Defizite oder fehlende Realisierungen<br />
von Sanierungsmaßnahmen. In vier der<br />
sieben Krisenfälle wurde letztendlich Insolvenzantrag<br />
gestellt. Bei den restlichen drei Engagements<br />
hat sich die Krise in der Zwischenzeit deutlich<br />
verschärft und freie Mittel wurden vernichtet.<br />
Nur in einem Fall konnte durch eine Neubesetzung<br />
des Beraters die Sanierung letztendlich<br />
noch aufgefangen und zu einem Erfolg geführt<br />
werden. Somit wird deutlich, dass die Auswahl<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» In allen sechs<br />
Fällen, in denen kein<br />
Sanierungserfolg<br />
zu verzeichnen war,<br />
wurde der Grundsatz<br />
der Sicherstellung<br />
des Sanierungsmanagements<br />
(GoS 8)<br />
nicht eingehalten. «<br />
499
500<br />
Beitrag<br />
» Die Beachtung<br />
der Grundsätze<br />
ordnungsgemäßer<br />
Sanierungskonzepte<br />
(GoS) sorgt dafür,<br />
dass eine Sanierung<br />
umfassend und auf<br />
hohem Niveau sichergestellt<br />
wird. «<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
des Beraters durch die Empfehlungen sanierungserfahrener<br />
Partner unterstützt werden sollte. Der<br />
Grundsatz der Dokumentation beschreibt die<br />
strukturierte Erfassung des Arbeitsergebnisses in<br />
Form eines schriftlichen Gutachtens und wurde<br />
im Wesentlichen eingehalten.<br />
V. Zusammenfassung<br />
Grundhypothese dieser Analyse war, dass die<br />
Einhaltung der GoS den Sanierungserfolg positiv<br />
beeinflusst. Sanierungskonzepte dienen aus<br />
agency-theoretischer Sicht zur Aufhellung der<br />
Datenlage in einer verstärkt durch Informationsasymmetrien<br />
geprägten Situation der Krise.<br />
Diese Gutachten versuchen auf objektiver Basis<br />
die Sanierungsfähigkeit und eines Unternehmens<br />
einzuschätzen. Bei dieser Beurteilung ist<br />
eine hohe Qualität der Prüfung unter Einhaltung<br />
bestimmter Grundsätze sicherzustellen.<br />
Auch wenn damit noch keine grundsätzliche<br />
Tendenz abgeleitet werden kann, so lässt sich<br />
jedoch aus der Deskription der untersuchten<br />
Fälle eine Abhängigkeit zwischen der Einhaltung<br />
der GoS insgesamt und dem Sanierungserfolg<br />
bzw. der guten Einhaltung der<br />
GoS durch spezialisierte Sanierungsberater<br />
erkennen, wie Abb. 2 zeigt. Diese Strukturen<br />
würden sich bei größeren Fallzahlen vermutlich<br />
noch intensiver herausbilden.<br />
Im Ergebnis wurden die GoS insgesamt bei<br />
sieben Beratungen durchgängig eingehalten. In<br />
sechs Fällen konnte damit ein nachhaltiger wirtschaftlicher<br />
Erfolg erzielt werden. Weiter zeigte<br />
sich aus der Deskription, dass sich die Einhaltung<br />
des GoS 2 „Grundsatz der Vollständigkeit<br />
Abbildung 2: Sanierungserfolg/<br />
-misserfolg und GoS-Einhaltung<br />
insgesamt<br />
Anzahl<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
1<br />
6<br />
GoS Einhaltung<br />
trifft gut zu<br />
ja nein<br />
Eingehalten durch<br />
Sanierungsberater<br />
1<br />
GoS Einhaltung<br />
trifft mittelmäßig zu<br />
5<br />
2<br />
GoS Einhaltung<br />
trifft schlecht zu<br />
und Aktualität“ und des GoS 8 „Grundsatz der<br />
Sicherstellung des Sanierungsmanagements“ als<br />
erfolgskritisch für den Turnaround erwiesen.<br />
Es lassen sich damit drei wesentliche Faktoren<br />
für die positive Einflussnahme auf den Erfolg<br />
einer Sanierung aus der empirischen Analyse<br />
erkennen:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Die Qualität des eingesetzten Sanierers<br />
weist eine hohe Korrelation zum Erreichen<br />
des wirtschaftlichen Turnaround eines Unternehmens<br />
auf. Bei der Auswahl sollten Krisenunternehmen<br />
die Erfahrungen von spezialisierten<br />
Beratungen nutzen. Damit kann<br />
i. d. R. ein späterer Beraterwechsel vermieden<br />
werden. Es sollten nur auf Sanierungen<br />
spezialisierte Coaches beauftragt werden.<br />
Eine durchgeführte hierarchische Clusteranalyse<br />
aufgrund ähnlicher Variablenausprägungen<br />
bestätigte, dass zwei Gruppen im<br />
Sample existieren, die sich voneinander im<br />
Hinblick auf die Spezialisierung auf Sanierungen<br />
deutlich unterschieden. Die spezialisierten<br />
Berater konnten im Ergebnis höhere<br />
Erfolge erzielen als die nicht primär auf<br />
Sanierungsfälle eingestellten Akteure.<br />
Im Rahmen der Beurteilung von Sanierungsgutachten<br />
ist aus Bankensicht insbesondere<br />
auf eine detaillierte Analyse der leistungswirtschaftlichen<br />
Unternehmenslage und<br />
der abgeleiteten empfohlenen Maßnahmen<br />
zu achten, denn diese bestimmen den<br />
Sanierungserfolg erheblich (GoS 2). Dabei<br />
kann das Branchenwissen der Berater helfen,<br />
um das Geschäftsmodell schnell und detailliert<br />
zu erfassen. Die finanzwirtschaftliche<br />
Seite und das künftige Reporting sind weitere<br />
wesentliche Rahmenbedingungen, die<br />
begleitend zu erfüllen sind.<br />
Insbesondere die Umsetzung der Maßnahmen<br />
aus dem Konzept ist erfolgsbestimmend.<br />
Aus diesem Grund sollte schon bei der Beauftragung<br />
eines Beraters auf die Umsetzungseignung<br />
geachtet werden und der Sanierungsauftrag<br />
die personelle Besetzung der<br />
Realisierung mit umfassen. Selbst wenn das<br />
Management krisenfest erscheint, so ist das<br />
operative Geschäft weiterzuführen und darf<br />
durch die vielen neuen Sanierungsaufgaben<br />
nicht belastet werden. Um eine hohe Turnaround-Chance<br />
zu wahren, sollte im Unternehmen<br />
eine (zeitlich begrenzte) Sanierungsorganisation<br />
installiert werden (GoS 8).
Die Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Sanierungskonzepte (GoS) sorgt<br />
dafür, dass eine Sanierung umfassend und<br />
auf hohem Niveau sichergestellt wird. Auf<br />
diese Weise kann letztendlich ein optimales<br />
Sanierungsergebnis erreicht werden.<br />
Das Sanierungsgutachten ist ein insgesamt<br />
PRAXISTIPPS<br />
•<br />
•<br />
•<br />
ein wichtiger Baustein im Sanierungsprozess.<br />
Von Bedeutung für den Turnaround ist<br />
besonders, dass die Analysen im Sanierungskonzept<br />
vollständig erfolgen und die empfohlenen<br />
leistungswirtschaftlichen Maßnahmen<br />
auch durch ein Sanierungsteam in die Praxis<br />
umgesetzt werden. £<br />
The Value Company<br />
Kai Pfersich<br />
www.TheValueCompany.de<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
Auswahl einer qualifizierten Sanierungsberatung durch die Krisenfirma. Ein späterer Beraterwechsel erschwert die Sanierung<br />
eminent.<br />
Wichtig ist die leistungswirtschaftliche Analyse, die neben der finanzwirtschaftlichen Gestaltung einen großen Stellenwert<br />
im Sanierungskonzept einnehmen sollte.<br />
Die Umsetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen durch die involvierten Personen sollte bereits im Vorfeld eruiert und die<br />
personelle Besetzung des Sanierungsteams frühzeitig festgelegt werden.<br />
Die Zeit ist reif.<br />
Reif für ein Buch über<br />
die Zukunft ...<br />
Kunden sind oft unzufrieden, Bankmitarbeiter häufig<br />
frustriert und in den Medien wird die Arbeit der Banken<br />
pauschal und negativ beurteilt. Die traditionelle Kunde-<br />
Bank-Beziehung ist dabei, sich aufzulösen; jeden Tag<br />
ein wenig mehr. Aus allen Perspektiven ist zu erkennen:<br />
Banken und Kunden können nur dann zu einer Partnerschaft<br />
finden, wenn Banken radikal umdenken – ihre<br />
Kunden auch. Schritt für Schritt entwickelt der Autor das<br />
Modell . Er erläutert Voraussetzungen<br />
und Erfolgsfaktoren für dessen Umsetzung in der<br />
Bank. Dieses Buch ist eine Provokation, eine Aufforderung<br />
zur Diskussion, es ist ein Anfang. In der Perspektive<br />
entsteht eine gewinnbringende Beziehung für alle Beteiligten:<br />
die Zukunft der Banken.<br />
ISBN 978-3-86556-182-4<br />
220 Seiten<br />
€ 44,00<br />
Erhältlich im<br />
Buchhandel<br />
Kapitel 3.1<br />
zum kostenlosen<br />
Download:<br />
www.TheValue<br />
Company.de<br />
501
502<br />
Beitrag<br />
» Erfolgs/Margen<br />
druck sowie ambitionierte<br />
Vertriebsziele<br />
lassen Vertriebsmitarbeiter<br />
„erfi nderisch“<br />
werden. «<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Neue Manipulationspraktiken in<br />
modernen Vertriebskanälen<br />
Diversifi zierte Vertriebsaktivitäten verursachen vielfach (noch) verkannte<br />
Manipulationsgefahren.<br />
Autor:<br />
Peter Zawilla, Geschäftsführer der FMS<br />
Fraud Management and Services GmbH,<br />
Bielefeld, Mitglied im Arbeitskreis<br />
„Abwehr wirtschaftskrimineller<br />
Handlungen in Unternehmen“ des<br />
Deutschen Institutes für Interne<br />
Revision e. V. sowie der Revisionsleiter<br />
einer deutschen Genossenschaftsbank.<br />
1 Die gesetzliche Grundlage eines Handelsvertreters<br />
ist in den §§ 84 ff . Handelsgesetzbuch (HGB)<br />
geregelt.<br />
2 Für den Vertrieb von Produkten aus dem Passivbereich<br />
durch freie Vermittler besteht das Risiko<br />
im Wesentlichen in der Haftung für eine ggf.<br />
nicht anleger- und objektgerechten Beratung.<br />
I. Einleitung<br />
w In Zeiten des zunehmenden Erfolgs- bzw.<br />
Margendrucks und der Öff nung des europäischen<br />
Bankenmarkts versuchen Kredit ins titute,<br />
über neue / zusätzliche Vertriebs kanäle bisher<br />
nicht erschlossene Marktpotenziale für Finanzdienstleistungsprodukte<br />
zu aktivieren.<br />
Ein wichtiger Faktor ist in diesem Zusammenhang<br />
die Zusammenarbeit mit externen<br />
Kooperationspartnern. Zumeist handelt es<br />
sich hierbei um Unternehmen, die ebenfalls<br />
im Finanzdienstleistungssektor tätig sind, insbesondere<br />
Versicherungen sowie Bausparkassen.<br />
Allerdings gehen manche Banken mittlerweile<br />
zunehmend dazu über, mit anderen<br />
Dienstleistungspartnern bankfremder Branchen<br />
(z. B. Reisebüros, Mineralölkonzerne oder<br />
Fast-Food-Ketten) Kooperationen einzugehen.<br />
Vornehmliches Ziel dieser zusätzlichen bzw.<br />
ergänzenden Vertriebskanäle ist dabei immer,<br />
den eigenen (Provisions-)Ertrag zu steigern,<br />
neue Plattformen zur Neukundengewinnung<br />
zu generieren sowie gleichzeitig die Kosten<br />
des internen Personalaufwands durch Verlagerung<br />
von Vertriebsaktivitäten auch auf externe<br />
Stellen zu optimieren. Bei zahlreichen Finanzdienstleistern<br />
ist es mittlerweile gelebte Praxis,<br />
Teile des eigenen Produktvertriebs in die Hände<br />
von i. d. R. freiberufl ich tätigen Handelsvertretern<br />
1 zu legen. Inwieweit diese sog. freien<br />
Handelsvertreter dann auch wirklich „frei“ sind,<br />
bzw. unabhängig agieren können, wird im Verlauf<br />
dieses Beitrags noch näher beleuchtet.<br />
Die größte Gefahr bei einem Vertrieb durch<br />
Dritte besteht grundsätzlich darin, dass es<br />
deren oberste Motivation ist, provisionsträchtige<br />
Produkte „an den Kunden zu bringen“, d. h.<br />
zu verkaufen, und die Eignung der Kunden<br />
bzw. der Produkte füreinander oftmals nur von<br />
nachgeordneter Bedeutung ist. Dies stellt insbesondere<br />
bei der Vermittlung von Krediten<br />
ein großes Risiko dar, da die Vermittler der<br />
Bank lediglich die relevanten Unterlagen für<br />
den Finanzierungswunsch des Kunden zuführen,<br />
die eigentliche Entscheidung über die Kreditgewährung<br />
aber letztlich von einem Bankmitarbeiter<br />
getroff en wird, der sich in vielen<br />
Fällen zu unkritisch auf die Aussagen über den<br />
Kunden und die Vorauswahl/-prüfung des Vermittlers<br />
verlässt 2 . Zudem handelt es sich bei<br />
den als freie Handelsvertreter tätigen Vermittlern<br />
teilweise um ehemalige Mitarbeiter ggf.<br />
sogar um ehemalige unmittelbare Kollegen des<br />
Entscheidungsträgers. Dies kann dazu führen,<br />
dass der Entscheidungsträger „aus alter Verbundenheit“<br />
eine positive Begleitung des Kreditwunschs<br />
des Kunden durch den Vermittler<br />
impliziert und den Kredit ohne die erforderliche<br />
eigene kritische Kreditwürdigkeitsprüfung<br />
genehmigt.<br />
Angesichts der o. g. Rahmenbedingungen ist<br />
nicht immer auszuschließen, dass seitens der<br />
Verantwortungsträger innerhalb von Kreditinstituten<br />
sowie von deren Kooperationspartner<br />
mind. bis zu einem gewissen Punkt<br />
der Einsatz von „fragwürdigen“ (freien) Vertriebsmitarbeitern<br />
/ Vermittlern sowie deren<br />
„grenzwertige“ Vorgehensweise im Vertrieb<br />
toleriert wird. Dies geschieht off enbar mit der<br />
Absicht, sowohl ambitionierte Unternehmens-<br />
als auch persönliche Ziele zu erreichen bzw. zu<br />
übertreff en.<br />
Vor diesem Hintergrund stehen die Internen<br />
Revisionen und abhängig von Größe<br />
bzw. Branche auch interne Kontrollinstanzen<br />
der Kooperationspartner vor einer in diesem<br />
Umfang bisher nicht gekannten Herausforderung.<br />
Nach Maßgabe der Mindestanforderungen<br />
an das Risikomanagement (MaRisk),
AT 4.4 Rdn. 3, der BaFin hat die Interne Revision<br />
„risikoorientiert und prozessunabhängig<br />
die Wirksamkeit und Angemessenheit<br />
des Risikomanagements im Allgemeinen,<br />
des internen Kontrollsystems im Besonderen<br />
sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich<br />
aller Aktivitäten und Prozesse zu<br />
prüfen und zu beurteilen, unabhängig davon,<br />
ob diese ausgelagert sind oder nicht“. Dabei<br />
bleibt der Absatz BT 2.1 Rdn. 3 der MaRisk<br />
(wesentliche Auslagerungen) hiervon unberührt.<br />
Ob die Nutzung eines modernen, externen<br />
Vertriebskanals eine wesentliche Auslagerung<br />
darstellt, muss jedes Kreditinstitut mittels<br />
einer institutsspezifischen Risikoanalyse selbst<br />
bestimmen.<br />
Eine wesentliche Herausforderung für die<br />
Interne Revision besteht in einer risikoorientiert<br />
und prozessunabhängigen Prüfung dieser<br />
modernen Vertriebsstrukturen. Dies gilt insbesondere,<br />
wenn die Geschäftsleitung die Vertriebskanäle<br />
als nicht wesentlich einstuft. Da es<br />
sich bei Kooperationspartnern i. d. R. um externe<br />
Mitarbeiter handelt, müssen neue Wege gefunden<br />
werden, um eine möglichst effiziente, risikoorientierte<br />
und ressourcenschonende Prüfung<br />
in diesem Bereich durchführen und ihrer<br />
Verpflichtung 3 gerecht zu werden. Als wesentliche<br />
Voraussetzung müssen bereits in den Rahmenverträgen<br />
entsprechende Informations<br />
und Prüfungsrechte vereinbart sein 4 .<br />
II. Überblick über die verschiedenen<br />
Vertriebskanäle/-strukturen<br />
In den letzten Jahren haben Kreditinstitute<br />
nicht nur zahlreiche neue Produkte für ihre<br />
Direktvertrieb<br />
über das eigene<br />
Geschäftsstellennetz<br />
Telefonvertrieb<br />
(„Directbanking“)<br />
Kunden entwickelt, sondern gleichzeitig<br />
auch immer diversifiziertere Vertriebswege<br />
erschlossen. Dabei tragen die Banken sowohl<br />
ihrer kontinuierlich gewachsenen Vertriebsorientierung<br />
insgesamt als auch dem Umstand<br />
Rechnung, dass die Kunden im Zeitalter des<br />
Internets auch zunehmend bereit sind, Bankgeschäfte<br />
direkt mittels Online-Banking abzuwickeln<br />
und sich auch außerhalb der Bankräume<br />
beraten zu lassen. Abb. 1 zeigt die<br />
verschiedenen Kanäle/Plattformen, über die<br />
Kreditinstitute mittlerweile ihre Vertriebsaktivitäten<br />
vornehmen.<br />
Auf die einzelnen Formen und Besonderheiten<br />
sowie auf mögliche Risiko-/Gefährdungspotenziale<br />
für Manipulationen und dolose<br />
Handlungen der dargestellten Vertriebskanäle<br />
/ -plattformen wird im Folgenden näher<br />
eingegangen.<br />
1. Direktvertrieb über das<br />
eigenen Geschäftsstellennetz<br />
des Kreditinstituts<br />
Hierbei handelt es sich um den klassischen<br />
Vertriebsweg eines Kreditinstituts mit einem<br />
Geschäftsstellennetz. Beim Direktvertrieb sind<br />
grundsätzlich nur eigene Mitarbeiter und<br />
interne Vertriebsstrukturen involviert, die durch<br />
geeignete Prüfungsmaßnahmen und -routinen<br />
angemessen abgedeckt werden können.<br />
Dennoch sollte das Interne Kontrollsystem<br />
(IKS) in den Geschäftsstellen durch die Interne<br />
Revision risikoorientiert, regelmäßig und sorgfältig<br />
geprüft werden (z. B. durch System- und<br />
Prozessprüfungen). Gerade im Zeitalter des<br />
Profitcenterdenkens auf Geschäftsstellenebene<br />
gehen manche Geschäftsstellen bzw.<br />
Abbildung 1: Übersicht über die einzelnen Vertriebskanäle/-plattformen<br />
Vertriebskanäle/-plattformen von Kreditinstituten/Finanzdienstleistern<br />
„Mobiler Vertrieb“<br />
Vertrieb<br />
über/mit<br />
Kooperationspartner(n)<br />
Vertrieb über<br />
„freie“ Finanzberater/Vermittler(Handelsvertreter)<br />
» Teilweise<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
nutzen ehemalige<br />
Mitarbeiter „alte<br />
Verbundenheit“ aus,<br />
und /oder EntscheiEntscheidungsträgertolerieren „grenzwertige“<br />
Vorgehensweisen. Vorgehensweisen. «<br />
3 Vgl. hierzu ausführlich Helfer, Banken-Times<br />
4 / <strong>2008</strong> S. 13 f.<br />
4 Entsprechende Auskunfts- und Prüfungsrechte<br />
sowie Kontrollmöglichkeiten sind gesetzlich<br />
vorgeschrieben, sofern es sich um eine Auslagerung<br />
von Aktivitäten und Prozesse i. S. des § 25 a<br />
Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG) handelt.<br />
Vertrieb von<br />
Bankprodukten<br />
über die<br />
VertriebsplattformenbranchenfremderUnternehmen<br />
Vertrieb von<br />
„Nicht-Bankprodukten“<br />
über<br />
bankeigene<br />
Vertriebskanäle<br />
oder Servicegesellschaften<br />
503
504<br />
Beitrag<br />
» Eine wesentliche<br />
Herausforderung<br />
für die Interne Revision<br />
besteht in einer<br />
risikoorientierten<br />
und prozessunabhängigen<br />
Prüfung<br />
der modernen Vertriebsstrukturen.<br />
«<br />
5 Vgl. hierzu ausführlich Altenseuer/Zawilla,<br />
Banken-Times 2 / <strong>2008</strong> S. 6 ff.<br />
6 Vgl. hierzu ausführlich Zawilla, Banken-Times<br />
6/2007 S. 21 ff.<br />
7 I. d. R. erfolgt in diesem Zusammenhang keine<br />
Rückforderung des hierfür dem verantwortlichen<br />
Vertriebsmitarbeiter zuvor bereits gewährten<br />
variablen Gehaltsbestandteils.<br />
8 Vgl. BaFin-Jahresbericht 2007, S. 145.<br />
9 Vgl. BaFin-Jahresbericht 2007, S. 145 f.<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
deren Mitarbeiter dazu über, im Provisions-<br />
bzw. volumen-/margengesteuerten Geschäft<br />
Zielwerte 5 bzw. Zielwerterreichungen 6 zu<br />
manipulieren sowie Finanzdienstleistungsprodukte<br />
an Kunden zu verkaufen, die nicht<br />
deren Anlagementalität entsprechen (nicht<br />
anleger- und objektgerechte Beratung). Die<br />
Erträge der eigenen Vertriebseinheit werden<br />
hierdurch zwar zunächst gesteigert und die<br />
eigene Position im innerbetrieblichen Vertriebswettbewerb<br />
sowie in Einzelfällen auch<br />
die leistungsabhängige Gehaltskomponente<br />
verbessert. Im weiteren Zeitverlauf führt dies<br />
allerdings nahezu zwangsläufig dazu, dass<br />
die Risikokosten durch Rückabwicklung von<br />
Geschäften aufgrund von Kundenbeschwerden<br />
ansteigen 7 .<br />
2. Telefonvertrieb („Directbanking“)<br />
Viele Kreditinstitute sind in den letzten Jahren<br />
dazu übergegangen, neben ihrem Geschäftsstellennetz<br />
auch einen Telefon-Direktvertrieb<br />
als zusätzliches Vertriebsstandbein aufzubauen.<br />
Die meisten Banken bedienen sich<br />
dabei sog. Callcenter. Manche Banken haben<br />
diesen Bereich in eigene Servicegesellschaften<br />
bzw. am Markt ausgelagert. Einige Kreditinstitute<br />
betreiben das Telefonbanking-Geschäft<br />
aber auch in Eigenregie im Haus.<br />
Unabhängig davon, welche Variante einzeln<br />
oder in Kombination gewählt wurde, hat die<br />
Interne Revision auch diesen Vertriebsweg<br />
risikoorientiert zu prüfen. Hierbei kommt<br />
es vor allem darauf an, dass unter Beachtung<br />
datenschutzrechtlicher Vorgaben alle telefonisch<br />
mit den Kunden getroffenen Vereinbarungen<br />
nachvollziehbar dokumentiert bzw.<br />
aufgezeichnet werden. Für die Interne Revision<br />
grenzt es oft an einen Spagat, hier aussagekräftige<br />
Prüfungen durchzuführen.<br />
Analog zum klassischen Geschäftsstellenvertrieb<br />
hat auch beim Telefonvertrieb die<br />
Wirtschaftlichkeit (Profitcenter) oberste Priorität.<br />
Die Mitarbeiter eines Callcenters (sog.<br />
„Call Center Agents“) werden bei geringer<br />
Grundvergütung zumeist nach Vertriebserfolg<br />
entlohnt. Gleichzeitig kann die „Taktzahl“<br />
(d. h. die Zahl der geführten Pflichtgespräche<br />
pro Tag) sehr hoch angesetzt sein. Das Zeitfenster<br />
für erfolgreiche Abschlüsse ist dann<br />
entsprechend klein. In der Folge kann es zu<br />
fragwürdigen Abschlusspraktiken kommen,<br />
um schnelle Abschlusserfolge und damit<br />
Provisionserträge zu generieren. Diese Praxis<br />
ist oft erst zeitversetzt durch eine erhöhte<br />
Reklamationsquote seitens der Kunden<br />
erkennbar. Die Interne Revision steht hier vor<br />
der ambitionierten Aufgabe, Prüfroutinen zu<br />
entwickeln, welche ein möglichst frühzeitiges<br />
Erkennen derartiger unzulässiger Praktiken<br />
ermöglicht.<br />
Die BaFin betrachtet das sog. Cold Calling als<br />
„unzumutbare Beeinträchtigung der Privatsphäre<br />
und Entscheidungsfreiheit des Anlegers“<br />
8 . Sie hat in 2007 im Rahmen der jährlichen<br />
Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz<br />
(WpHG) durch die Wirtschaftsprüfer entsprechende<br />
Schwerpunktprüfungen durchführen<br />
lassen und beabsichtigt, dies auch in <strong>2008</strong><br />
beizubehalten 9 .<br />
3. „Mobiler Vertrieb“<br />
Eine weitere Vertriebsvariante ist der Einsatz<br />
von Bankmitarbeitern im Außendienst.<br />
Dabei werden Kunden bewusst außerhalb<br />
der Geschäftsräume der Bank bei sich zu<br />
Hause oder in ihrem Unternehmen aufgesucht.<br />
Dies lohnt sich allerdings zumeist nur<br />
im Firmenkundengeschäft sowie bei vermögenden<br />
Privatkunden. Ausschlaggebend hierfür<br />
ist der prognostizierte Umsatz bzw. Ertrag<br />
pro Kunde. Kreditinstitute sind bereit, diesen<br />
„außer Haus-Service“ ab einer bestimmten<br />
Benchmark anzubieten. Das Ertragspotenzial,<br />
resp. Gefährdungspotenzial für Manipulationen,<br />
ist bei diesem Vertriebsweg als hoch<br />
einzustufen, insbesondere weil im Marktsegment<br />
Private Banking / Private Wealth Management<br />
das (Vertrauens-)Verhältnis zwischen<br />
Vertriebsmitarbeiter und Kunde oftmals<br />
langjährig gewachsen und sehr persönlich<br />
ist. Gerade deswegen sollte die Interne Revision<br />
auf diesen Vertriebskanal ein besonderes<br />
Augenmerk richten. In Abhängigkeit von<br />
Intensität und Ausprägung mobiler Vertriebsaktivitäten<br />
ist es wichtig, eine gesunde Balance<br />
zwischen Risikoorientierung und Ressourcenausschöpfung<br />
zu finden.<br />
4. Vertrieb mit Kooperationspartnern<br />
Dieser Vertriebszweig wird von den Banken<br />
als hoch profitabel angesehen, da hierdurch
ohne eigene, hohe Personalkosten (Neu-)<br />
Kunden, Einlagen, Provisionserträge usw.<br />
generiert werden können. Ebenso interessant<br />
sollte dieser Bereich aber auch für die<br />
Interne Revision sein. Gerade im Umfeld von<br />
Kooperationspartnern und deren Abschlüssen<br />
im Namen des Kreditinstituts bestehen<br />
keine/kaum Prüfungsmöglichkeiten der<br />
Internen Revisionen, sofern diese nicht<br />
in Kooperationsverträgen / Vertriebsvereinbarungen<br />
ausdrücklich verankert wurden. Der<br />
bereits in der Einleitung dieses Artikels zitierte<br />
MaRisk Absatz AT 4.4 Rdn. 3 trifft aber gerade<br />
auf solche Konstellationen zu. Dies stellt eine<br />
besondere Herausforderung und nicht selten<br />
auch ein Spannungsfeld für die Internen Revisionen<br />
dar. Einerseits sollte diesen Geschäften<br />
sinnvoller Weise besondere Beachtung<br />
geschenkt werden, andererseits ist der Handlungsspielraum<br />
oftmals sehr eingeschränkt,<br />
da es sich bei den Vertriebsmitarbeitern der<br />
Kooperationspartner nicht um bankeigene<br />
Mitarbeiter mit entsprechenden direkten<br />
(arbeits-)rechtlichen Disziplinarmöglichkeiten<br />
seitens der Bank handelt.<br />
5. Vertrieb über „freie Finanzberater“/<br />
Handelsvertreter<br />
Immer häufiger gehen Kreditinstitute dazu<br />
über, zusätzlich zu den o. g. klassischen Vertriebskanälen<br />
auch sog. „freie Finanzberater“<br />
für ihren Vertrieb einzusetzen. Diese Variante<br />
wird vorzugsweise bei der Neukundengewinnung<br />
sowie bei der Aktivierung von bisher<br />
wenig Ertrag bringenden Bestandskunden<br />
eingesetzt 10 . Bei diesen freien Finanzberatern<br />
handelt es sich um Handelsvertreter<br />
gem. HGB <strong>11</strong> , sodass diese kein arbeitsrechtliches<br />
Vertragsverhältnis mit der Bank besitzen<br />
und kein direktes Gehalt beziehen.<br />
Vielmehr schließen diese Berater einen Vermittler-<br />
oder Handelsvertretervertrag mit der<br />
Bank und werden ausschließlich auf Provisionsbasis,<br />
bezahlt. Diese freien Finanzberater<br />
erhalten in unterschiedlichem Maße auch<br />
(eingeschränkten) Zugriff auf die EDV-Systeme<br />
sowie relevante Kundendaten des Kreditinstituts<br />
12 . Ein wesentliches Problemfeld stellt<br />
die Auswahl dieser Personen dar, die i. d. R.<br />
nicht den (strengen) Einstellungskriterien für<br />
eigene Mitarbeiter unterliegen. In der Praxis<br />
kam es sogar schon vor, dass ein Kreditinstitut<br />
einen freien Finanzberater beschäftigt, der<br />
zuvor wegen Unregelmäßigkeiten bei einem<br />
anderen Konzernunternehmen außerordentlich<br />
gekündigt worden war.<br />
6. Nutzung von Vertriebsplattformen<br />
branchenfremder Unternehmen<br />
Eine weitere Variante stellt der Vertrieb von<br />
Bankprodukten über die Vertriebsplattformen<br />
branchchenfremder Unternehmen / Kooperationspartner<br />
(z. B. Reisebüros) bzw. die Neukundengewinnung<br />
in Zusammenarbeit mit<br />
branchenfremden Partnern (z. B. Fast-Food-<br />
Ketten) dar, wobei in diesen Fällen die zuvor<br />
geschilderten Herausforderungen für die<br />
Interne Revision der Bank ähnlich gelagert<br />
sind wie bei Kooperationspartnern aus der<br />
Finanzdienstleistungsbranche.<br />
7. Vertrieb von „Nicht-Bankprodukten“<br />
über bankeigene Vertriebskanäle<br />
Einige Finanzdienstleistungsunternehmen<br />
gehen mittlerweile sogar noch über den Vertrieb<br />
sog. Allfinanzprodukte hinaus und verkaufen<br />
über ihre eigenen Vertriebskanäle<br />
– teilweise auch in Verbindung mit eigenen<br />
Produkten – branchenfremde Produkte (z. B.<br />
Reisedienstleistungen) bzw. gründen hierfür<br />
eigene Servicegesellschaften. Eine deutsche<br />
Großbank betreibt z. B. in Berlin als Pilotprojekt<br />
eine „Bankfiliale der Zukunft“, in der testweise<br />
neue / innovative Bankprodukte und<br />
zudem in einem Teilbereich der Bankräumlichkeiten<br />
neben der geschäftlichen Tätigkeit einer<br />
Bankfiliale auch andere Produkte des täglichen<br />
Gebrauchs (Trendshop) zum Verkauf angeboten<br />
werden. Zusätzliche Risiken liegen hierbei<br />
in den klassischen Problemfeldern des<br />
Einzelhandels (insbesondere Diebstahl, Unterschlagung)<br />
sowie im Einsatz von bankseitig<br />
nicht ausreichend geschultem Personal für den<br />
Vertrieb von Bankprodukten, wodurch auch ein<br />
Reputationsproblem entstehen kann.<br />
III. Typische Betrugs- und<br />
Manipulationsmuster<br />
Die dargestellten zusätzlichen Vertriebskanäle<br />
/plattformen und zahlreiche Schnittstellen<br />
zwischen dem Kreditinstitut und<br />
den Kooperationspartnern bieten nahezu<br />
zwangsläufig auch „Einfallstore“ bzw. beson<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» TelefonDirekt<br />
vertrieb mit fragwürdigenAbschlusspraktiken<br />
führt zu<br />
erhöhten Reklamationsquoten<br />
– sog.<br />
Cold Calling ist<br />
Prüfungsschwerpunkt<br />
der BaFin. «<br />
10 I. d. R. handelt es sich dabei um Einprodukt-<br />
nutzer.<br />
<strong>11</strong> Vgl. §§ 84 ff. HGB.<br />
12 Die Einwilligung des Kunden ist erforderlich.<br />
505
506<br />
Beitrag<br />
» Den Manipulations,<br />
Betrugs<br />
und Unterschla<br />
gungsfantasien von<br />
Bankmitarbeitern<br />
und Kooperations<br />
partnern/Vermitt lern sind keine<br />
Grenzen gesetzt. «<br />
13 Entweder erhält er ohnehin eine Zugriffsberechtigung<br />
auf die kundenbezogenen Systeme der<br />
Bank oder er erschleicht sich diese ungerechtfertigt<br />
durch die missbräuchliche Nutzung einer<br />
Benutzerberechtigung eines Bankmitarbeiters.<br />
14 Weitere Manipulationsmuster und Schadensfälle<br />
im vermittelten Kreditgeschäft vgl. Zawilla,<br />
in: Kaup / Schäfer-Band / Zawilla (Hrsg.), Unregelmäßigkeiten<br />
im Kreditgeschäft, 2005, S. 230 ff.<br />
(293 ff.).<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
dere Gefährdungspotenziale für Manipulationen/Unregelmäßigkeiten<br />
sowie dolose<br />
Handlungen durch bankinterne und /oder<br />
externe Täter. Diese ergeben sich aus der<br />
besonderen Dreieckskonstellation Bank<br />
– Kooperationspartner/freier Vertriebsmitarbeiter<br />
– Kunde.<br />
Als mögliche Ansatzpunkte für Manipulationen<br />
und Unregelmäßigkeiten kommen<br />
dabei besonders folgende Aspekte in Betracht:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Provisionsabsprachen zwischen Bankmitarbeitern<br />
und Kooperationspartner bzw.<br />
freien Vermittlern. Z. B. wird ein Geschäft,<br />
für das ein Bankmitarbeiter selbst keine<br />
Abschlussprovision erhält, an den Mitarbeiter<br />
des Kooperationspartners weitergegeben;<br />
dieser erhält für das eingereichte<br />
Geschäft eine Vermittlungs-/Abschlussprovision,<br />
die er mit dem Bankmitarbeiter<br />
teilt.<br />
Provisionsabrechnungsbetrug durch<br />
Mitarbeiter und /oder Vertreter von Kooperationspartnern<br />
bzw. freien Vermitt-<br />
lern / Finanzberatern.<br />
Unterschlagung von zur Weiterleitung<br />
und Vermögenslage an die Bank angenommenen<br />
Kundengeldern, häufig<br />
einhergehend mit der Fälschung von<br />
Anlagebestätigungen für die Kunden<br />
auf Briefpapier oder Formularen des<br />
Finanzdienstleistungsunternehmens.<br />
Durch Vermittler (Kooperationspartner)<br />
angebahnte Geschäfte, bei denen der Vermittler<br />
die Legitimationsprüfung des<br />
Kunden selbst vornimmt und kein direkter<br />
Kontakt zwischen der Bank und dem Kunden<br />
besteht.<br />
Bankmitarbeiter oder Vermittler setzen<br />
sich selbst oder eigene nahestehende Dritte<br />
als Begünstigte von Kapitallebensversicherungen<br />
bzw. Bausparverträgen von<br />
Kunden ein.<br />
Vermittlung des Verkaufs und der Finanzierung<br />
von „Schrottimmobilien“ durch Kooperationspartner<br />
und /oder freie Vermittler.<br />
Einreichung vollständig oder teilweise<br />
gefälschter Legitimations, Bonitäts<br />
und/oder Objektunterlagen durch Dritt-<br />
bzw. Untervermittler, Übergabe der Unterlagen<br />
an Kooperationspartner, Abruf der<br />
Geldmittel via Internetbanking durch eine<br />
zentrale Stelle (u. a. durch Übergabe der<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Internetbankingunterlagen vom Kunden<br />
an den Vermittler).<br />
Missbrauch bestimmter Bankprodukte<br />
zum Kredit- bzw. Provisionsbetrug (z. B.<br />
Spezialkredite).<br />
Missbräuchliche Verwendung der Daten<br />
von Bankkunden, auf die der Mitarbeiter<br />
eines Kooperationspartners z. B. aufgrund<br />
seines Arbeitsplatzes innerhalb der<br />
Geschäftsräume der Bank Zugriff hat 13 .<br />
Besondere bzw. auffällige Beziehungen<br />
(Freundschafts-, Verwandtschafts- und/oder<br />
wirtschaftliches /gesellschaftliches Abhängigkeitsverhältnis)<br />
zwischen Bankmitarbeitern<br />
und Mitarbeitern von Kooperationspartnern<br />
bzw. freien Vermittlern, die die<br />
Integrität bzw. Neutralität beinträchtigen.<br />
Die folgenden Praxisfälle 14 resultieren aus den<br />
o. g. oder ähnlichen Konstellationen:<br />
Praxisfall 1 „Manipulation der Zielwerterreichung<br />
und Provisionsabsprachen zwischen<br />
Bankmitarbeiter und einem Mitarbeiter<br />
eines Kooperationspartners“:<br />
In einem Kreditinstitut werden vorab Volumenzahlen<br />
/ Zielvereinbarungen mit dem<br />
Kooperationspartner – in diesem Fall eine<br />
Bausparkasse – geschlossen. Alle beauftragten<br />
Mitarbeiter der Bausparkasse (hier:<br />
freie Handelsvertreter nach HGB) arbeiten<br />
gemeinsam an der Erreichung dieser Ziele.<br />
Bei Zielerreichung oder sogar Übererfüllung<br />
werden vom Kreditinstitut am Jahresende<br />
zusätzliche Prämien (Superprovisionen)<br />
zu den vereinbarten Provisionen pro Einzelgeschäft<br />
ausgeschüttet. Die Vertreter / Vermittler<br />
des Kooperationspartners reichen<br />
ihr akquiriertes Baudarlehensgeschäft über<br />
das Geschäftsstellennetz des Kreditinstituts<br />
ein. Die eingereichten Anträge werden von<br />
Darlehensberatern der Bank direkt in den<br />
Geschäftstellen geprüft und in die EDV-Systeme<br />
der Bank eingegeben.<br />
Daneben haben auch die Geschäftsstellen<br />
eigene Volumenziele im Bereich Baufinanzierungen.<br />
Diese müssen durch eigene<br />
Abschlüsse erreicht werden. Die Baufinanzierungsberater<br />
des Kreditinstituts sind angehalten,<br />
nicht von ihnen selbst erzielte Kreditabschlüsse<br />
bei der systemseitigen Eingabe als<br />
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Bundesbankdirektor & Abteilungsleiter<br />
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Banken und Finanzaufsicht, Frankfurt<br />
Leiter des Fachgremiums Offenlegung<br />
Ullrich Hartmann WP/StB (Hrsg.)<br />
Senior Manager im Bereich Bankenaufsichtsrecht,<br />
PricewaterhouseCoopers AG, Hannover<br />
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Michael Brinkmann<br />
Leiter Vorstandsbereich,Volksbank Münster<br />
Dr. Henning Gebauer<br />
Abteilungsleiter Gesamtbank-Risikocontrolling,<br />
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In der nationalen Umsetzung der dritten<br />
Säule des Basel II-Regelwerkes verlangt<br />
die Solvabilitätsverordnung zukünftig eine<br />
umfangreiche Offenlegung. Mit Blick auf<br />
die hierfür notwendige Zusammenarbeit<br />
zahlreicher „betroffener“ Fachbereiche in<br />
den Banken und Sparkassen überrascht<br />
zum einen das vielfach großzügige „zurück<br />
stellen“ dieses Themenkreises im Rahmen<br />
der Basel II-Umsetzungsprojekte. Zum anderen<br />
widmet sich die Fachliteratur nur sehr<br />
zögerlich diesem wichtigen Praxisthema.<br />
In diese Bresche springt die vorliegende<br />
Elisabeth Hecker<br />
Referatsleiterin Meldewesen und Beratung der<br />
Geschäftsbereiche,Dresdner Bank AG, Frankfurt<br />
Stefan Kühn<br />
Projektleiter Basel II/MaRisk und IRBA-Abnahme,<br />
Leiter Risikocontrolling, Frankfurter Sparkasse<br />
Friedemann Loch<br />
Senior Manager im Bereich Bankenaufsichtsrecht,<br />
PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt<br />
Dr. Brigitte Loewenich<br />
Freiberufliche Beraterin zum<br />
Risikocontrolling/Bankaufsichtsrecht<br />
Martin Neisen<br />
Bereich Bankenaufsichtsrecht,<br />
PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt<br />
Dr. Clifford Tjiok<br />
Leiter Kreditrisikosteuerung,<br />
Landesbank Hessen-Thüringen<br />
umfangreiche Neuerscheinung – ein hochkarätiges<br />
Autorenteam, darunter der Leiter<br />
des Fachgremiums Offenlegung (zukünftig<br />
FG Meldewesen), erörtern praxisnah die für<br />
die praktische Umsetzung sehr hilfreichen<br />
Ergebnisse aus dem Fachgremium, verbleibende<br />
Auslegungsfragen sowie Erkenntnisse<br />
aus den konkreten Umsetzungsprojekten<br />
der Autoren. Ergänzend zu den an die Risikoarten<br />
angelehnten Offenlegungsbereiche<br />
der SolvV erhält der Leser wertvolle Informationen<br />
zu den Themen Offenlegungsstrategien,<br />
Medien der Offenlegung, Status<br />
Bankenhaftung bei<br />
Immobilienanlagen<br />
17. aktualisierte Auflage <strong>2008</strong><br />
Dr. Ekkehardt von Heymann<br />
Rechtsanwalt und Banksyndikus<br />
in Frankfurt/M.<br />
Dieses seit Jahren sehr erfolgreich verlegte<br />
Standardwerk zur Haftung der Kreditinstitute<br />
bei fehlgeschlagenen Immobilienkapitalanlagen<br />
erscheint in der 17.Auflage zum<br />
ersten Mal im Verlag der Finanz Colloquium<br />
Heidelberg GmbH.<br />
Die ersten Auflagen des Buches hat der<br />
Autor von Heymann bereits zu einer Zeit<br />
herausgegeben, als von den zahlreichen<br />
fehlgeschlagenen Immobilienkapitalanlageprojekten<br />
der 90er-Jahre noch keine Rede<br />
war. Die bewährte Struktur und der übersichtliche<br />
Aufbau des Buches wurden beibehalten,<br />
durch die neue, komplett elektronische<br />
Produktion konnten jedoch einige<br />
für die Arbeit mit dem Buch sinnvolle<br />
Neuerungen eingeführt werden.<br />
Inhaltlich ist das Werk auf dem Stand<br />
1.1.<strong>2008</strong> und bereitet die umfangreiche<br />
Rechtsprechung der Instanzgerichte und<br />
Christian Merz<br />
Rechtsanwalt und Banksyndikus<br />
in Frankfurt/M.<br />
vor allem die des BGH (allen voran des<br />
XI. Zivilsenates) geordnet nach Problemund<br />
Themenkomplexen so umfassend<br />
auf, dass sich das Buch sowohl als Nachschlagewerk<br />
für den Kenner der komplexen<br />
Materie eignet als auch für den Anwender,<br />
der sich in einzelne Themen oder das gesamte<br />
Rechtsgebiet einarbeiten möchte.<br />
So werden die Aufklärungspflichten der<br />
Banken und Sparkassen, je nach dem, in<br />
welcher Rolle sie im Immobilienkapitalanlagenprojekt<br />
beteiligt waren, genau<br />
so beschrieben wie Probleme rund um<br />
die Themen Prospekthaftung, Haustürgeschäfte,Verbraucherdarlehensrecht,<br />
Rechtsberatungsgesetz etc.<br />
Die Autoren sind beide als Rechtsanwälte<br />
zugelassen und haben Erfahrungen aus<br />
jahrelanger Tätigkeit in der Rechtsabteilung<br />
einer deutschen Großbank.<br />
Stand: 01.05.<strong>2008</strong><br />
Erscheinungstermin: 19.06.<strong>2008</strong><br />
Umfang: ca. 300 Seiten<br />
Preis: € 83,–<br />
ISBN: 978-3-936974-78-2<br />
Durchgängiges Offenlegungs-<br />
Beispiel und übersichtliche<br />
Symbole zur Hervorhebung<br />
wichtiger Ausführungen an<br />
den Seitenrändern.<br />
quo-Datenabgleich, Möglichkeiten und<br />
Grenzen eines Offenlegungsverzichts bestimmter<br />
Informationen sowie zu technischen<br />
Fragen und Fallstricken bei der konkreten<br />
Umsetzung und der fortlfd. Qualitätssicherung<br />
der neuen Anforderungen. Die<br />
sehr praxis-/projektnahen Ausführungen<br />
werden ergänzt durch ein instruktives<br />
durchgängiges Beispiel am Ende zentraler<br />
Kapitel sowie Symbolen zur Hervorhebung<br />
von Auslegungen respektive Umsetzungsalternativen/-spielräumen<br />
an den Seitenrändern.<br />
Stand: 01.02.<strong>2008</strong><br />
Erscheinungstermin: 13.03.<strong>2008</strong><br />
Umfang: ca. 480 Seiten<br />
Preis: EUR 49,–<br />
ISBN: 978-3-936974-76-8<br />
FOTO: PIXELQUELLE.DE
508<br />
Beitrag<br />
» Für das IKS<br />
bestehen besondere<br />
Herausforderungen<br />
außerhalb des<br />
herkömmlichen<br />
Einflussbereichs der<br />
Internen Revision. «<br />
15 Unter kollusivem Handeln werden geheime<br />
Absprachen zur Täuschung Dritter verstanden.<br />
16 Diese hatte zuvor mit der Bank einen Vermittlervertrag<br />
abgeschlossen.<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
bleibt diese Kennzeichnung, so werden die<br />
Darlehen in das jeweilige Zielvolumen der<br />
kontoführenden Geschäftsstelle als Eigenabschlüsse<br />
eingerechnet. Dies hat für die Volumenziele<br />
der Bausparkasse keine negativen<br />
Auswirkungen, da die Zielwertermittlung systemseitig<br />
nicht im Kreditdatensystem erfolgt,<br />
sondern an einer Stelle in der Bank angesiedelt<br />
ist, welche die Provisionsanträge der<br />
Vermittler separat bearbeitet. Diese separate<br />
Bearbeitung erfolgt zentral in der Hauptstelle<br />
auf Datenbasis der eingereichten Provisionsanträge<br />
der Vermittler durch einen hierfür<br />
zuständigen Provisionssachbearbeiter. Wird<br />
bei der Bearbeitung eines Provisionsantrags<br />
für ein zugeführtes Darlehen festgestellt,<br />
dass der Kredit systemseitig nicht als Vermittlerkredit<br />
gekennzeichnet ist, muss der Sachbearbeiter<br />
diesen Vorgang bei dem Mitarbeiter<br />
in der Geschäftsstelle, der die Kreditdaten<br />
vor Ort ins System eingegeben hat, hinterfragen.<br />
Dieser wird ihm dann wahrheitsgemäß<br />
bestätigen, dass es sich um einen Vermittlerkredit<br />
handelt. Allerdings nimmt der Filialmitarbeiter<br />
keine nachträglich Änderung der<br />
systemseitigen Kennzeichnung dieses Kredits<br />
als Vermittlerkredit vor. Der für die Provisionszahlungen<br />
zuständige Mitarbeiter veranlasst<br />
die Provisionszahlung, kümmert sich aber<br />
ebenfalls nicht um die richtige Kennzeichnung<br />
/ Einschlüsselung, da dies für die Provisionsabrechnung<br />
keine Relevanz hat und das<br />
zugeführte Gesamtkreditvolumen am Jahresende<br />
auf Basis der tatsächlich gezahlten Provisionszahlungen<br />
errechnet wird.<br />
Im Ergebnis haben von dieser Vorgehensweise<br />
alle beteiligten Parteien zulasten des Kreditinstituts<br />
profitiert:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Der Vermittler bekommt seine Provision, da<br />
der Mitarbeiter aus der Geschäftsstelle des<br />
Kreditinstituts den Kredit als Vermittlergeschäft<br />
bestätigt hat.<br />
Die Geschäftsstelle selbst hat erreicht, dass<br />
das Kreditvolumen in der Eigenproduktionsquote<br />
verbleibt.<br />
Der Kooperationspartner erreicht seine Zielvereinbarungsquote<br />
und erhält zur normalen<br />
Provision bei (Über-)Erfüllung seiner Vorgaben<br />
auch noch die vereinbarte Superprovision<br />
zum vereinbarten Zeitpunkt.<br />
Die involvierte Vertriebseinheit des Kreditinstituts<br />
erreicht ebenfalls ihre eigene Ziel-<br />
jahresproduktionsquote und erhält hierfür<br />
ebenso einen höheren Bonus als variablen<br />
Gehaltsbestandteil.<br />
Praxisfall 2 „Provisionsbetrug durch kollusives<br />
Handeln 15 zwischen Bankmitarbeiter<br />
und seiner als freie Vermittlerin tätigen<br />
Ehefrau“:<br />
In seiner Funktion als Firmenkundenbetreuer<br />
für das Segment kommunaler Wohnungsbau<br />
betreute ein Mitarbeiter eines Kreditinstituts<br />
insbesondere Wohnungsbaugesellschaften.<br />
Im Rahmen seiner Betreuungszuständigkeit<br />
schloss der Mitarbeiter u. a. auch Bausparverträge<br />
in Millionenhöhe ab, für die er selbst allerdings<br />
keine Abschluss- und /oder Bestandsprovision<br />
erhalten konnte, da es sich bei der<br />
Bausparkasse um ein Tochterunternehmen<br />
seines Arbeitgebers handelte.<br />
Der Mitarbeiter umging dies allerdings, indem<br />
er mit seiner als freie Vermittlerin für die Bank<br />
tätigen Ehefrau 16 vereinbarte, ihn zu seinen<br />
Kundenterminen zu begleiten und anschließend<br />
die von ihrem Ehemann als Bankmitarbeiter<br />
allein akquirierten und abgeschlossenen<br />
Bausparverträge bei der Bank als durch<br />
sie selbst als Vermittlerin abgeschlossenen<br />
Verträge deklarierte und einreichte. Die Vermittlungsprovisionen<br />
wurden anschließend<br />
zwischen dem Mitarbeiter und seiner Ehefrau<br />
geteilt.<br />
Diese langjährig zu Lasten des Ertrages praktizierte<br />
Vorgehensweise fiel erst nach einigen<br />
Jahren durch eine auffällige Häufung von vorzeitigen<br />
Kündigungen von Bausparverträgen<br />
auf. Bei einer daraufhin durchgeführten<br />
Kundenbefragung durch eine andere Stelle<br />
der Bank wurde offensichtlich, dass der Bankmitarbeiter<br />
der alleinige Ansprechpartner der<br />
Kunden war. Seine Ehefrau als freie Vermittlerin<br />
war hingegen – wenn überhaupt – lediglich<br />
bei den Vertragsabschlussgesprächen als „stille<br />
Beobachterin“ mit anwesend.<br />
Ergänzend ist hinzuzufügen, dass die Aufdeckung<br />
derartiger Manipulationen und<br />
dolosen Handlungen noch schwieriger ist,<br />
sobald zusätzlich auch Kunden in die kollusiv<br />
von Bankmitarbeiter und externem Vermittler<br />
vorgenommenen betrügerischen Handlungen<br />
involviert werden und aktiv mitwirken.
IV. Zusammenfassung<br />
Die zunehmende Erschließung neuer Vertriebskanäle/plattformen<br />
zur Neukundengewinnung<br />
sowie Produktvertrieb haben<br />
nicht nur zusätzliche Ertragsquellen, sondern<br />
gleichzeitig zusätzliche Risiko- und Gefährdungspotenziale<br />
für vielgestaltige Manipulations/Betrugspraktiken<br />
gebracht. Diesen<br />
Risiken und Gefahren gilt es, angemessen entgegen<br />
zu wirken, was vor dem Hintergrund der<br />
MaRisk neue Herausforderungen sowohl für<br />
PRAXISTIPPS<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
das IKS als auch für die Interne Revision der<br />
beteiligten Unternehmen mit sich bringt. Dabei<br />
werden zunehmend auch risikoorientierte Prüfungshandlungen<br />
außerhalb des unmittelbaren<br />
Einflussbereichs des eigenen Unternehmens<br />
erforderlich. Die Herausforderungen und<br />
Grenzen für die Interne Revision bei der Prüfung<br />
und Informationsbeschaffung beim Auftreten<br />
von Unregelmäßigkeiten bzw. Schadensfällen<br />
sowie entsprechende Präventions- und<br />
Lösungsansätze werden in der nächsten Bank-<br />
Praktiker-<strong>Ausgabe</strong> näher beschrieben. £<br />
Beitrag<br />
Identifizierung der Gefahren und Risiken aufgrund moderner Vertriebskanäle im Rahmen der institutsinternen Gefährdungsanalyse<br />
und Implementierung angemessener Präventionsmaßnahmen.<br />
Regelmäßiger bankinterner Erfahrungsaustausch zwischen der Internen Revision und den Vertriebsverantwortlichen,<br />
um präventiv ggf. vorhandene Gefahrenpotenziale im Vertrieb zu erörtern.<br />
(Konsequente) Ausrichtung des Internen Kontrollsystems auch auf die aus den modernen Vertriebskanälen resultierenden<br />
zusätzlichen Gefährdungs- und Risikopotenziale.<br />
Permanente interne und externe Weiterbildung der Mitarbeiter der Internen Revision z. B. durch Informationsaufenthalte<br />
in Vertriebseinheiten sowie der Vertriebssteuerung sowie ggf. Teilnahme an Vertriebsseminaren zum Kennenlernen<br />
neuer Vertriebsansätze/-möglichkeiten.<br />
Durchführung von entsprechenden regelmäßigen (Vertriebs-)Prüfungen durch die Interne Revision der Kooperationspartner<br />
unter besonderer Berücksichtigung sowohl der Schnittstellen- als auch der Provisionsabrechnungsthematik.<br />
AR_25_BP_210x145_RZ:AR_BP_210x95_RZ 24.04.2007 10:35 Uhr Seite 1<br />
„IchtrageVerantwortung.”<br />
Deshalb’DerAufsichtsrat’.<br />
Deutschlands erste Fachzeitschrift für Aufsichtsräte, Beiräte und<br />
Verwaltungsräte wählt jeden Monat aus, was für Ihre verantwortungsvolle Arbeit<br />
als Mandatsträger entscheidend ist.<br />
’Der Aufsichtsrat’ ist eine Fachzeitschrift aus der Verlagsgruppe Handelsblatt<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong> 509<br />
Zunächst 2 <strong>Ausgabe</strong>n kostenlos lesen und dann entscheiden: Telefon 0 800 . 000 16 38 (gebührenfrei) oder www.aufsichtsrat.de
510<br />
Beitrag<br />
» Das BilMoG stellt<br />
die größte Bilanzreform<br />
der letzten<br />
20 Jahre dar und<br />
stellt nicht zuletzt<br />
durch die Hinwendung<br />
zu den IFRS<br />
die existierenden<br />
Analyse systeme<br />
vor neue Heraus<br />
forderungen. »<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
(BilMoG) und Monitoring<br />
der Kundenbonität<br />
Reformbedarf für Bilanzanalyse und Rating.<br />
Autoren:<br />
Prof. Dr. Kurt Göllert, Fachhochschule<br />
Worms, Professur für Finanz- und<br />
Rechnungswesen.<br />
Kersten Ukatz, Landesbank Baden-<br />
Württemberg, Kreditanalyst.<br />
1 BMJ, RegE Gesetz zur Modernisierung des<br />
Bilanzrechts, www.bmj.de<br />
2 Vgl. Leker/Mahlstedt/Kehrel, KOR <strong>2008</strong> S. 384 .<br />
I. Einleitung<br />
w Am 21.05.<strong>2008</strong> wurde der Regierungsentwurf<br />
des BilMoG 1 veröff entlicht. Es handelt sich<br />
dabei um die größte Bilanzreform der letzten<br />
20 Jahre. In diese Zeitspanne fällt die Internationalisierung<br />
der Bilanzierung (IFRS / US-GAAP).<br />
Vor diesem Hintergrund sah sich der deutsche<br />
Gesetzgeber genötigt, die Entwicklung selbst<br />
in die Hand zu nehmen. Ziel des BilMoG ist es,<br />
den Unternehmen eine – im Verhältnis zu den<br />
IFRS – gleichwertige, aber einfachere und kostengünstige<br />
Alternative zu bieten. Mit einer<br />
maßvollen Annäherung an die IFRS wird das<br />
Informationsniveau des handelsrechtlichen<br />
Jahresabschlusses angehoben.<br />
Der Gesetzgeber verspricht sich davon auch<br />
eine Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten<br />
der Unternehmen. Abweichend<br />
von den IFRS soll jedoch die Funktion des handelsrechtlichen<br />
Jahresabschlusses als Grundlage<br />
der Gewinnausschüttung und Besteuerung<br />
gewahrt bleiben. Dieser Spagat erfordert<br />
komplizierte Regelungen und kann nicht verhindern,<br />
dass zukünftig Handels- und Steuerbilanz<br />
deutlich voneinander abweichen. Betroffen<br />
von der Reform sind alle Kaufl eute, d. h. vor<br />
allem die mittelständischen Unternehmen. Die<br />
neue Bilanzierung soll ab Geschäftsjahr 2009<br />
angewendet werden.<br />
Jahresabschlüsse bilden die wesentliche<br />
Informationsgrundlage für Bonitätsbeurteilung<br />
und Rating. Bilanzreformen stellen die<br />
existierenden Analysesysteme vor grundlegend<br />
neue Herausforderungen. Erfahrungen<br />
aus der Umstellung auf die IFRS-Bilanzierung<br />
zeigen, dass die Umstellungseff ekte enorm<br />
sind und generelle Aussagen über den Einfl uss<br />
auf die Kennzahlen nur schwer möglich sind.<br />
So zeigt eine aktuelle Untersuchung 2 über die<br />
IFRS-Umstellung einen Anstieg des Eigenkapitals<br />
um durchschnittlich 25 %; die Spannweite<br />
liegt jedoch zwischen – 22 % und +251 %. Im<br />
Folgenden werden die wesentlichen Reformmaßnahmen<br />
des BilMoG dargestellt und mit<br />
ihren Auswirkungen auf Bilanzanalyse und<br />
Rating diskutiert.<br />
II. Kernpunkte der Reform<br />
1. Bilanzierung selbst erstellter immaterielle<br />
Vermögensgegenstände<br />
Die Bilanzierung selbst erstellter immaterieller<br />
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />
war bislang vom Vorsichtsprinzip geprägt.<br />
Wegen der spezifi schen Werthaltigkeitsproblematik<br />
durften nur von Dritten erworbene immaterielle<br />
Werte aktiviert werden. Diese Bilanzierung<br />
ist nicht mehr zeitgemäß. In der modernen<br />
Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft sind<br />
nicht mehr die materiellen, sondern die immateriellen<br />
Vermögensgegenstände die zentralen<br />
Wertetreiber. Das BilMoG bringt mit der Aktivierungspfl<br />
icht für die selbst erstellten immateriellen<br />
Anlagewerte einen Paradigmenwechsel<br />
und die Angleichung an die IFRS.<br />
Die Aktivierungspfl icht schließt auch die Entwicklungskosten<br />
ein. Voraussetzung ist eine<br />
Prognose, die mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
erwarten lässt, dass ein einzeln verwertbarer<br />
immaterieller Vermögensgegenstand entstehen<br />
wird. Diese Regelung schließt die Aktivierung<br />
von Hoff nungswerten nicht aus. Forschungskosten<br />
sowie selbst geschaff ene<br />
Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten<br />
dürfen jedoch nicht aktiviert werden.<br />
Die selbst erstellten immateriellen Anlagewerte<br />
müssen in der Bilanz separat ausgewiesen<br />
werden. Mit der Aktivierungspfl icht soll
Wir sind als Branchenspezialist für den Finanzdienstleistungssektor fokussiert auf das<br />
Management komplexer Themenstellungen, die gleichermaßen bankfachliche und technische<br />
Expertise erfordern. Mit dem Anspruch eines Qualitätsführers, der aufgrund der<br />
besonderen Kompetenzprofile der Berater auch bezüglich der Effizienz bei der Projektdurchführung<br />
Maßstäbe setzt, umfasst das Beratungsspektrum sämtliche Bankfunktionalitäten.<br />
Unsere Kunden sind ausnahmslos renommierte Häuser, die in ihren Märkten eine führende<br />
Position innehaben.<br />
bankon hat sich aktuell als der führende Berater im Umfeld der Migrationen von Sparkassen<br />
und Landesbanken auf das Kernsystem OSPlus tief in der Sparkassen-Finanzgruppe<br />
etabliert. Die für unsere Mandanten resultierenden Mehrwerte ergeben sich durch die:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Bereitstellung eines FI-kompatiblen und praxiserprobten Methodentoolsets zur<br />
Steuerung von OSPlus-Migrationsprojekten<br />
Kenntnis der FI-Vorgehensweisen und handelnder Personen sowie der erforderlichen<br />
Anpassungen an das FI-Standardvorgehen<br />
Kenntnis der Leistungsfähigkeit von OSPlus im Hinblick auf potenzielle Outsourcing-<br />
Vorhaben von Landesbanken<br />
Erfahrung in der erfolgreichen Durchführung komplexer OSPlus-Migrationen<br />
Für Fragen und weitere Informationen zu komplexen Migrationsprojekten stehen Ihnen<br />
vorab unsere beiden Geschäftsführer Herr Michael Rother und Herr Dr. Benedikt Haas-<br />
Deppe gerne zur Verfügung (Tel.: 089 - 99 90 97 90, E-mail: info@bankon.de).<br />
Zur Fortsetzung unserer erfolgreichen Entwicklung insbesondere bei der Durchführung<br />
von OSPlus-Migrationsprojekten suchen wir daher laufend:<br />
Senior Consultants, Manager und<br />
Senior Manager (m / w)<br />
Wenn Sie unser Team verstärken wollen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf unter:<br />
bankon Management Consulting GmbH & Co. KG<br />
Herrn Achim Fischer<br />
Max-Planck-Straße 8<br />
85609 Dornach / München<br />
oder per E-mail an: personal@bankon.de<br />
oder telefonisch unter 089 - 99 90 97 90
512<br />
Beitrag<br />
» Eine aktuelle<br />
Untersuchung zur<br />
IFRSUmstellung<br />
zeigt Eigenkapitalveränderungen<br />
zwischen – 22 %<br />
und + 251 %. »<br />
3 Neben einer Verbesserung der Information<br />
schafft die Aktivierungspflicht jedoch auch<br />
neue bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten.<br />
So zeigt sich bei VW und BMW, dass die<br />
Aktivierung von Entwicklungskosten flexibel zur<br />
Verbesserung des Ergebnisses eingesetzt wird.<br />
Bei schlechter Ertragslage steigt der Anteil der<br />
aktivierten Entwicklungskosten, bei einer Verbesserung<br />
sinkt er. Auch außerplanmäßige Abschreibungen<br />
auf kurz zuvor aktivierte Entwicklungskosten<br />
waren zu beobachten. Vgl.<br />
Baetge/Maresch/Schulz, DB <strong>2008</strong> S. 418 f.<br />
4 Eine Nichtbilanzierung würde dem Sanierungsbereich<br />
der finanzierenden Bank/Sparkasse<br />
förmlich signalisieren, dass der Kreditkunde<br />
selbst nicht an den Turnaround glaubt.<br />
5 So dürfen zukünftige Gehalts- und Karrieretrends<br />
sowie erwartete Dynamisierungen der Pensionszahlungen<br />
nicht berücksichtigt werden. Völlig<br />
unrealistisch ist der seit Jahrzehnten unveränderte<br />
Abzinsungssatz von 6 %.<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
die Eigenkapitalbasis innovativer Unternehmen<br />
gestärkt und deren Kreditwürdigkeit verbessert<br />
werden. Für Kapitalgesellschaften ist<br />
die Bilanzierung mit einer Ausschüttungssperre<br />
gekoppelt. In der Steuerbilanz bleibt es beim<br />
Aktivierungsverbot 3 .<br />
2. Entgeltlich erworbene Geschäfts<br />
und Firmenwerte<br />
Der derivative Geschäfts- und Firmenwert wird<br />
durch das BilMoG zum zeitlich begrenzt nutzbaren<br />
Vermögensgegenstand erhoben und<br />
damit aktivierungspflichtig. Im Unterschied zu<br />
den IFRS/US-GAAP muss er jedoch planmäßig<br />
(sowie ggf. außerplanmäßig) abgeschrieben<br />
werden. Die Nutzungsdauer soll im Normalfall<br />
fünf Jahre betragen. In Einzelabschlüssen<br />
finden sich Goodwillpositionen eher selten, da<br />
die meisten Akquisitionen im Wege eines share<br />
deals erfolgen. Im Konzernabschluss werden<br />
jedoch im Rahmen der Kapitalkonsolidierung<br />
die bezahlten Geschäfts- und Firmenwerte<br />
aufgedeckt. Problem aus Sicht der Analyse ist<br />
die Werthaltigkeit dieser Positionen. Häufig<br />
werden zu hohe Kaufpreise bezahlt und/oder<br />
die im Kaufpreis vergüteten Ertragserwartungen<br />
– einschließlich Synergien – lassen sich<br />
nicht realisieren.<br />
3. Latente Steuern<br />
Die neuen Vorschriften über die latenten Steuern<br />
gelten – wegen ihrer enormen Komplexität<br />
– nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.<br />
Da zukünftig aber Handels- und<br />
Steuerbilanz deutlich voneinander abweichen<br />
werden, nimmt die Bedeutung der latenten<br />
Steuern stark zu. Künftig gilt für aktive latente<br />
Steuern eine Aktivierungspflicht. Diese Regelung<br />
schließt auch die potenziellen Vorteile<br />
aus der künftigen Nutzung von Verlustvorträgen<br />
ein. Mit dieser Regelung wird ein<br />
problematisches bilanzpolitisches de facto-<br />
Wahlrecht geschaffen. Unternehmen, die<br />
sich in der Verlustzone befinden, werden in<br />
die Versuchung geführt, Hoffnungswerte zu<br />
bilanzieren 4 .<br />
Auch die Begrenzung des Verrechnungszeitraums<br />
auf die nächsten fünf Jahre entschärft<br />
das Problem nur zum Teil. Zudem wird die<br />
Saldierung von aktiven und passiven Steuerlatenzen<br />
abgeschafft. Aktive und passive Steu-<br />
erlatenzen gelten als „Sonderposten eigener<br />
Art“ und müssen separat in der Bilanz nach<br />
den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen<br />
werden.<br />
4. Rückstellungen /<br />
Pensionsrückstellungen<br />
Der Rückstellungskatalog wird an die IFRS<br />
angepasst und verkürzt. Künftig sind nur<br />
noch Rückstellungen mit tatsächlichem Verpflichtungscharakter<br />
gegenüber Dritten zulässig.<br />
Aufwandsrückstellungen dürfen als reine<br />
Innenverpflichtungen nicht mehr gebildet<br />
werden. Bei der Bewertung von Rückstellungen<br />
wird das Stichtagsprinzip zugunsten einer<br />
besseren Risikotransparenz aufgegeben. Rückstellungen<br />
sind mit dem zukünftigen Erfüllungsbetrag<br />
zu bewerten. Dieser schließt zu<br />
erwartende Preis- und Kostensteigerungen<br />
ein. Langfristige Rückstellungen müssen<br />
zukünftig auch in der Handelsbilanz abgezinst<br />
werden. Zur Glättung von Zinsänderungseffekten<br />
wird dabei der Durchschnitt der letzten<br />
sieben Jahre zugrunde gelegt. Die deutsche<br />
Bundesbank soll die maßgeblichen Zinssätze<br />
monatlich ermitteln und bekannt geben.<br />
Enorme Bedeutung hat die geänderte Rückstellungsbilanzierung<br />
vor allem für die Pensionsverpflichtungen.<br />
Es ist bekannt, dass<br />
deutsche Unternehmen hier erhebliche stille<br />
Lasten (ca. 30 %) aufweisen. Der Grund dafür<br />
ist § 6 a EStG. Diese fiskalisch geprägte Norm<br />
wurde in Ermanglung einer eigenen handelsrechtlichen<br />
Vorschrift bislang der Bilanzierung<br />
zugrunde gelegt und führte zu unrealistisch<br />
niedrigen Wertansätzen 5 . Für die notwendige<br />
Nachholung der Fehlbeträge wird aufgrund<br />
der erwarteten Größenordnungen eine großzügige<br />
Anpassungsfrist bis zum 31.12.2023<br />
eingeräumt.<br />
Solange Fehlbeträge existieren, müssen diese<br />
im Anhang angegeben werden. Die handelsrechtliche<br />
Neubewertung wird nicht auf die<br />
Steuerbilanz übertragen. Hier bleibt es bei der<br />
unzureichenden Regelung des § 6 a EStG. Insgesamt<br />
bringt die Neuregelung mehr Transparenz<br />
über die tatsächlichen Risiken der<br />
Pensionsverpflichtungen. Die Aufdeckung<br />
dieser z. T. erheblichen Risiken wird in vielen<br />
Fällen eine schlechtere Bonitätseinschätzung<br />
respektive Rating zur Folge haben müssen.
„Es geht nicht nur darum,<br />
dass man die richtigen Dinge tut,<br />
sondern man muss die Dinge<br />
auch richtig tun.“<br />
(Peter Drucker, US-Ökonom)<br />
Stichwort Subprime...<br />
Protiviti ist ein globales Beratungsunternehmen, das über anerkannte Expertise in den Themen Business Operations<br />
Management, unternehmensweites Risikomanagement, Controlling & Finanzen sowie Interne Revision verfügt.<br />
Wir sind überzeugt, nur ein hoher Grad an Spezialisierung baut einen Kenntnisstand auf, aus dem sich greifbare<br />
Lösungen für unsere Mandanten entwickeln lassen. Um uns dem Konflikt zwischen Beratung und Wirtschaftsprüfung<br />
bewusst nicht auszusetzen, sind wir nicht im Bereich Jahresabschlussprüfung tätig. Seit unserer Gründung ist<br />
diese Unabhängigkeit Basis unseres unternehmerischen Handelns. Telefon 069-96 37 68 100, contact@protiviti.de,<br />
www.protiviti.de<br />
Know Risk. Know Reward. TM
514<br />
Beitrag<br />
» Analysten, die<br />
bislang nur mit vom<br />
Vorsichtsprinzip<br />
geprägten HGB<br />
Bilanzen zu tun<br />
hatten, zwingt das<br />
BilMoG, sich umzustellen:<br />
Es kann zu<br />
erheblichen Änderungen<br />
der Kennzahlen<br />
kommen, und<br />
Knowhow aus der<br />
IFRSBilanzierung<br />
wird benötigt. »<br />
6 Vgl. Christmann/Bucher in <strong>BankPraktiker</strong> <strong>2008</strong>,<br />
erscheint demnächst.<br />
7 Vgl. sehr umfasend Lüdenbach/Hoffmann, IFRS-<br />
Komm., 5. Aufl. 2007, sowie mit Fokus auf die<br />
Kreditanalyse Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel,<br />
Bilanzanalyse-Komm. nach IFRS, 2006.<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
5. Bewertungseinheiten /<br />
Fair Value-Bewertung<br />
Die Absicherung von Zins- und Währungsrisiken<br />
gehört auch im Mittelstand inzwischen zum Alltagsgeschäft<br />
6 . Bislang existierte im Handelsrecht<br />
jedoch keine Vorschrift zur Abbildung von Sicherungstransaktionen.<br />
Zukünftig wird das Hedge<br />
Accounting möglich. Vermögensgegenstände,<br />
Schulden, schwebende Geschäfte oder mit<br />
hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehene Transaktionen<br />
können mit Finanzinstrumenten zur<br />
Absicherung von Risiken gebündelt werden. Einzelbewertungsgrundsatz<br />
und Imparitätsprinzip<br />
sind für Sicherungsgeschäfte damit außer Kraft<br />
gesetzt. Vor dem Erfüllungszeitpunkt werden<br />
kompensatorische Wertänderungen weder in<br />
der Bilanz noch in der GuV erfasst.<br />
Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente<br />
müssen künftig mit dem Zeitwert<br />
(Fair Value) bewertet werden. Diese Durchbrechung<br />
des Realisationsprinzips erfolgt in Anlehnung<br />
an die IFRS. Aus Gläubigerschutzgründen<br />
sind noch nicht realisierte Gewinne bei Kapitalgesellschaften<br />
ausschüttungsgesperrt. In der<br />
Praxis sind von dieser Regelung jedoch weniger<br />
die Kunden als die Banken selbst betroffen.<br />
6. Abschaffung der steuerlichen<br />
Umkehrmaßgeblichkeit<br />
Steuerliche Sonderabschreibungen oder<br />
Sonderposten verfälschen im Jahresabschluss<br />
die Information über die tatsächliche Vermögens-<br />
und Ertragslage. Bislang war Voraussetzung<br />
für die steuerliche Anerkennung, dass<br />
diese Ansätze auch in die Handelsbilanz übernommen<br />
wurden (Grundsatz der umgekehrten<br />
Maßgeblichkeit). In Anlehnung an die IFRS<br />
wird dieser nicht mehr zeitgemäße Grundsatz<br />
abgeschafft. Steuerliche Konsequenzen resultieren<br />
daraus nicht; allerdings driften Handels-<br />
und Steuerbilanz künftig in diesen Punkten<br />
auseinander. Aus bilanzanalytischer Sicht ist<br />
diese Maßnahme zu begrüßen, weil sie Informationsverzerrungen<br />
vermeidet.<br />
7. Sonstige Neuerungen<br />
Bei den Bewertungsvorschriften gibt es zahlreiche<br />
Änderungen. Nicht mehr zeitgemäße<br />
Wahlrechte werden beseitigt, so z. B. die Möglichkeit<br />
bei den Herstellungskosten nur die<br />
Einzelkosten zu aktivieren und die Wahlrechte<br />
für außerplanmäßige Abschreibungen. Bei<br />
den Verbrauchsfolgeverfahren sind nur noch<br />
die Lifo- und die Fifo-Methode erlaubt. Fremdwährungspositionen<br />
werden künftig mit dem<br />
Stichtagskurs umgerechnet. Die Aktivierungsmöglichkeit<br />
für Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten<br />
entfällt.<br />
Beim Konsolidierungskreis wird das Konzept der<br />
einheitlichen Leitung nicht mehr mit dem Beteiligungskriterium<br />
verknüpft, sodass in Zukunft<br />
auch Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss<br />
einzubeziehen sind. Dies schafft mehr<br />
Transparenz bei OffBalanceRisiken. Die Kapitalkonsolidierung<br />
darf künftig nur noch nach<br />
der Neubewertungsmethode erfolgen (Wegfall<br />
des Wahlrechts für die Buchwertmethode). Für<br />
die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen<br />
ist die modifizierte Stichtagsmethode vorgeschrieben<br />
und nicht die IFRS-Version der funktionalen<br />
Währungsumrechnung.<br />
III. Analytische Auswirkungen<br />
1. Nutzung der neuen<br />
Informationsinhalte<br />
Mit den Jahresabschlüssen nach BilMoG kommt<br />
eine Fülle neuer Informationen auf die Kreditanalyse<br />
zu. Analysten, die bislang nur mit vom<br />
Vorsichtsprinzip geprägten HGB-Bilanzen zu<br />
tun hatten, müssen sich umstellen. Die Bilanzierung<br />
ist zukünftig weniger konservativ. Es<br />
wird Know-how aus dem Bereich der IFRS-<br />
Bilanzierung benötigt 7 . Die Erfahrungen aus<br />
der Bilanzierung der kapitalmarktorientierten<br />
Konzerne zeigen, dass die Umstellung der<br />
Bilanzierung auf internationale Standards teilweise<br />
erhebliche Änderungen bei Eigenkapital<br />
und Ergebnis bewirkt. Dies hat entsprechende<br />
Auswirkungen auf die Kennzahlen und deren<br />
Vergleichbarkeit in der Zeitreihe.<br />
Die Analyse steht in gewisser Weise an einem<br />
Scheideweg: Sie kann auf diese Herausforderungen<br />
reagieren, indem sie versucht, die Änderungen<br />
durch das BilMoG – soweit wie möglich<br />
– durch Bereinigungsmaßnahmen wieder<br />
zu eliminieren, um die bestehenden Systeme<br />
unverändert nutzen zu können (konservativer<br />
Ansatz). Oder aber sie stellt sich den Herausforderungen<br />
durch neue Analysetechniken und
nutzt den Informationsgewinn für eine qualitative<br />
Verbesserung der Bonitätsbeurteilung.<br />
2. Entobjektivierung der Bilanz<br />
Die traditionell am Gläubigerschutz orientierte<br />
HGB-Bilanz basiert auf vorsichtigen und<br />
objektivierten Wertansätzen. Aus diesen Gründen<br />
bildeten in der Vergangenheit die historischen<br />
Anschaff ungskosten die Wertobergrenze<br />
der Bewertung von Aktiva und selbst<br />
erstellte immaterielle Anlagewerte durften<br />
nicht aktiviert werden. Unter diesen Bewertungsprinzipien<br />
leidet jedoch die Informationsfunktion<br />
des Jahresabschlusses. Historische<br />
Werte sind nicht entscheidungsrelevant.<br />
Deshalb forscht die Bilanzanalyse auch immer<br />
wieder nach Indizien für das Vorliegen stiller<br />
Reserven (Fair Value). Durch das BilMoG wird<br />
die Objektivierung der Bilanz zumindest partiell<br />
zugunsten einer höheren Entscheidungsrelevanz<br />
der Informationen aufgeweicht. An die<br />
Stelle historischer Werte treten verstärkt Prognosewerte<br />
und aktuelle Zeitwerte (Fair Value).<br />
Wie kann die Analyse darauf reagieren?<br />
Bilanzanalyse ist traditionell ebenfalls sehr vorsichtig<br />
geprägt. Dies wird sehr deutlich bei der<br />
Analyse des Eigenkapitals. Zur Ermittlung<br />
der Eigenkapitalquote wird nicht das bilanzielle<br />
Eigenkapital herangezogen, sondern es<br />
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<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
Die Handelsbilanz wird revolutioniert! Ziel ist es, Aussagekraft, Vergleichbarkeit und<br />
Transparenz des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu verbessern. Daneben sind<br />
Erleichterungen und Entlastungen für Unternehmen vorgesehen.<br />
Verschaff en Sie sich einen Überblick über die neue Rechtslage!<br />
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ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
werden zuvor zahlreiche Bereinigungen durchgeführt<br />
8 . Im Rahmen einer worst caseBetrachtung<br />
werden nicht insolvenzfeste Positionen<br />
bzw. bilanzpolitische Gestaltungen eliminiert.<br />
Beispiele für solche Kürzungspositionen<br />
sind Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten,<br />
Geschäfts- und Firmenwerte sowie aktive<br />
latente Steuern. Das verbleibende Eigenkapital<br />
ist der Puff er für (Wert-)Verluste im Rahmen des<br />
laufenden Geschäfts bzw. bei Liquidation der<br />
Vermögenswerte im Rahmen einer Insolvenz<br />
wegen Zahlungsunfähigkeit.<br />
Für eine solche worst case-Betrachtung liefern<br />
BilMoG-Bilanzen neue Ansatzpunkte. Primär ist<br />
hier an folgende Bereinigungspositionen zu<br />
denken:<br />
ß Selbst erstellte immaterielle Anlagewerte<br />
und aktivierte Entwicklungskosten sollen<br />
die Kreditwürdigkeit verbessern. Fraglich ist<br />
jedoch, ob überhaupt ein selbstständig verkehrsfähiger<br />
Vermögensgegenstand vorliegt<br />
und ob die Bewertung mit „Herstellungskosten“<br />
realistisch ist. Zudem können diese<br />
Positionen für eine ergebnisverbessernde<br />
Bilanzpolitik genutzt werden.<br />
ß Die Aktivierungspflicht für latente Steuern<br />
einschließlich der Vorteile aus noch<br />
nicht genutzten Verlustvorträgen führt<br />
zum Ausweis fiktiver Vermögenspositionen.<br />
welche Änderungen der Handelsbilanz geplant sind<br />
wie Sie die neue Bilanz erstellen<br />
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8 Vgl. z. B. Küting/Weber, Die Bilanzanalyse, 8. Aufl .<br />
2006, S. 84 ff .<br />
515
516<br />
Beitrag<br />
» Die Analyse kann<br />
versuchen, die<br />
Änderungen durch<br />
das BilMoG durch<br />
Bereinigungsmaßnahmen<br />
zu eliminieren<br />
oder aber sie<br />
nutzt den Informationsgewinn<br />
und<br />
neue Analysetechniken<br />
für<br />
eine qualitative<br />
Verbesserung<br />
der Bonitätsbeurteilung.<br />
»<br />
9 Ein solches Konzept hat der DSGV für die Analyse<br />
von IFRS-Abschlüssen entwickelt. Die Auswertungen<br />
zeigen, dass branchentypische Bilanzierungsprofile<br />
existieren, mit deren Hilfe<br />
Ausreißer identifiziert werden können. Vgl.<br />
Hüttche/Int-Veen/Dicke-Wentrup, Betriebswirtschaftliche<br />
Blätter 2007 S.43 ff.<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
ß<br />
Per Bilanzstichtag existieren keine Ansprüche<br />
gegenüber dem Fiskus.<br />
Die Neubewertung der Pensionsverpflichtungen<br />
deckt die stillen Lasten auf (im<br />
Durchschnitt 30 % Unterdeckung). So lange<br />
noch Fehlbeträge existieren, müssen diese<br />
im Anhang angegeben werden. Unterdeckungen<br />
sind am Eigenkapital zu kürzen,<br />
denn Pensionsverpflichtungen sind (langfristige)<br />
Schulden des Unternehmens.<br />
Bilanzanalyse ist eine Gratwanderung zwischen<br />
der realistischen Einschätzung von<br />
Risiken und dem Erkennen von Chancen im<br />
Kreditgeschäft. Auf diesem Wege sollen die<br />
Eigenkapitalbereinigungen die Trittsicherheit<br />
erhöhen und die Sturzgefahr in den Abgrund<br />
der Wertberichtigungen mindern. Es droht<br />
jedoch die Gefahr von Übertreibungen. Dies<br />
gilt vor allem für die selbst erstellten immateriellen<br />
Vermögensgegenstände/aktivierten<br />
Entwicklungskosten. Gegenüber nicht greifbaren<br />
Werten dominiert im Kreditgeschäft<br />
traditionell die Skepsis. Dabei basiert in einer<br />
modernen Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft<br />
der Unternehmenserfolg gerade<br />
auf den (selbst erstellten) immateriellen<br />
Vermögenswerten.<br />
Das BilMoG versetzt die Unternehmen erstmals<br />
in die Situation, ihre immateriellen Investitionen<br />
auch in der Bilanz und damit im Eigenkapital<br />
zu dokumentieren und ihre Kreditwürdigkeit zu<br />
verbessern. Auch das vom BMWi initiierte Projekt<br />
„Zukunftscheck Mittelstand“ zielt darauf,<br />
verstärkt immaterielle Werte in die Kreditvergabeentscheidungen<br />
zu integrieren. Eine pauschale<br />
Kürzung der entscheidenden Wertetreiber<br />
würde diese Bemühungen konterkarieren.<br />
3. Typologische Bilanzanalyse<br />
Durch die neuen Bilanzierungsvorschriften<br />
des BilMoG verändert sich der Bewertungshintergrund<br />
und schafft neue bilanzpolitische<br />
Gestaltungsmöglichkeiten. Ein wichtiger<br />
Grundsatz der Bilanzanalyse lautet: Zahlen<br />
können nur vor dem Hintergrund der angewendeten<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
beurteilt werden. Eigenkapital und Ergebnis<br />
sind unterschiedlich zu werten, je nachdem<br />
ob vergleichsweise vorsichtig oder unvorsichtig<br />
bilanziert wurde. Die typologische Bilanzanalyse<br />
untersucht die bilanzpolitische Stra-<br />
tegie des Unternehmens und vergleicht sie<br />
mit der Branche. Die Frage lautet: Verhält<br />
sich das Unternehmen bei der Ausübung der<br />
Bewertungsspielräume konform zur Vergleichsgruppe<br />
oder weicht es davon ab?<br />
Für diesen Zweck katalogisiert man zunächst<br />
die zentralen bilanzpolitischen Parameter.<br />
Dann wird die unternehmensindividuelle Ausübung<br />
von Wahlrechten und Ermessensspielräumen<br />
anhand der Anhangerläuterungen zu<br />
den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
untersucht und gerastert. Anschließend wird<br />
das bilanzpolitische Profil des Unternehmens<br />
mit dem der Branche verglichen, um Auffälligkeiten<br />
beim Bilanzierungsverhalten zu<br />
ermitteln. Hilfreich sind dabei grafische Auswertungen<br />
in Form von Polaritätenprofilen 9 .<br />
Liegt das Bilanzierungsverhalten im Normbereich,<br />
bestehen keine zwingenden Notwendigkeiten<br />
für bilanzanalytische Korrekturen von<br />
Ergebnis und Eigenkapital. Erst bei sehr auffälligem<br />
Verhalten sind Bereinigungen angebracht.<br />
Dies könnte z. B. dann der Fall sein, wenn<br />
im Vergleich zur Branche ein unverhältnismäßig<br />
hoher Anteil der Entwicklungskosten aktiviert<br />
würde und dies auch nicht durch Besonderheiten<br />
des Unternehmens erklärbar wäre.<br />
4. Vergebliche Suche nach dem<br />
„richtigen“ Gewinn<br />
Profit is an opinion, cash is a fact. Unter dem<br />
Schlagwort „nur Bares ist Wahres“ ist diese<br />
Erkenntnis bei den Kreditinstituten bekannt.<br />
Bereits in der Vergangenheit war es wichtig,<br />
sich auf Kennzahlen zu konzentrieren, die unabhängig<br />
von Bilanzierungsstandard und Bilanzpolitik<br />
sind. Dies gilt ganz besonders, wenn sich<br />
durch eine Bilanzreform das gesamte Bilanzierungsspektrum<br />
verschiebt. Bewertungsneutral<br />
und immun gegen Bilanzpolitik ist das Instrumentarium<br />
der modernen liquiditätsbasierten<br />
CashflowAnalyse.<br />
Der liquide Cash-flow basiert auf den realen<br />
Zahlungsvorgängen im Unternehmen. Im<br />
Unterschied zu den GuV-Größen „Aufwand<br />
und Ertrag“ sind die Ein- und Auszahlungen<br />
des Unternehmens nicht durch Änderungen<br />
der Bilanzierung / Bilanzpolitik beeinflussbar<br />
(„das Kontokorrent lügt nie“). Auch belastbare<br />
Aussagen über die Kapitaldienstfähigkeit und<br />
die Verschuldungskapazität können nur auf
Basis der vom Unternehmen erwirtschafteten<br />
Zahlungsüberschüsse getroffen werden.<br />
In der Praxis existiert jedoch eine Vielfalt von<br />
CashflowDefinitionen mit sehr unterschiedlicher<br />
Aussagefähigkeit. Die traditionelle Cashflow-Kennzahl<br />
(Gewinn vor Abschreibungen<br />
und Rückstellungsveränderungen) erfüllt die<br />
genannten Anforderungen nicht.<br />
Zutreffende Aussagen über den liquiden<br />
Cash-flow liefern nur die modernen Instrumente<br />
einer mehrstufigen Cashflow<br />
Ermittlung bzw. Kapitalflussrechnung 10 .<br />
Liquiditätsorientierte mehrstufige Konzepte<br />
der Cash-flow-Analyse orientieren sich an<br />
der Struktur der Kapitalflussrechnung nach<br />
IFRS. Dabei handelt es sich um eine Analyse<br />
der Mittelentstehung und Mittelverwendung<br />
im Unternehmen. Das Schema ist in die Segmente<br />
laufende Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit<br />
und Finanzierungstätigkeit<br />
unterteilt.<br />
Der Cashflow aus Geschäfttätigkeit <strong>11</strong> zeigt,<br />
wie viel Geld ein Unternehmen im operativen<br />
Geschäft erwirtschaftet / verliert. Dieser<br />
Cash-flow ist für das Unternehmen von der<br />
gleichen Bedeutung wie das Jahresnettogehalt<br />
für einen Arbeitnehmer. Der Cash-flow<br />
aus Geschäftstätigkeit muss langfristig ausreichen,<br />
um Ersatzinvestitionen, Kredittilgungen<br />
und Ausschüttungen alimentieren zu können.<br />
Der Cash-flow aus Investitionstätigkeit informiert<br />
über die Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen.<br />
Wenn künftig Entwicklungskosten<br />
aktiviert werden, sind diese in den Investitionen<br />
enthalten. Der operative Cash-flow<br />
verbessert sich um die aktivierten Beträge.<br />
Nach Investitionen ergibt sich eine Unter- oder<br />
Überdeckung. Der Ausgleich vollzieht sich über<br />
die Finanzierung (und den Bestand der liquiden<br />
Mittel). Der Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit<br />
informiert über die Zu- und Abflüsse<br />
aus Eigen- und Fremdfinanzierung.<br />
Das Cash-flow-Stufenkonzept liefert zugleich<br />
die Basis für die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit<br />
und der Verschuldungsgrenze. Zur<br />
Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit wird<br />
der Free Cashflow herangezogen. Der Free<br />
Cash-flow basiert auf dem operativen Cashflow,<br />
erweitert um die Zinsaufwendungen<br />
und vermindert um Ersatzinvestitionen und<br />
Ausschüttungen. Der verbleibende Betrag<br />
steht für Zins und Tilgung zur Verfügung und<br />
bildet die Grundlage für die Ermittlung der<br />
maximalen Verschuldungskapazität.<br />
5. Nutzung der neuen<br />
Anhanginformationen<br />
Kapitalgesellschaften müssen ab 01.01.2009<br />
im Anhang zahlreiche neue Informationen<br />
bereitstellen, die unmittelbar für die Analyse<br />
genutzt werden können. Beispielhaft sind zu<br />
nennen:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile<br />
von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften,<br />
soweit dies für die Beurteilung der<br />
Finanzlage notwendig ist,<br />
Art und Umfang von nicht zum Zeitwert<br />
bilanzierten Derivaten sowie deren Buch-<br />
und Zeitwert,<br />
der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten<br />
sowie die als Entwicklungskosten<br />
aktivierten Beträge,<br />
Informationen über die Bildung von Bewertungseinheiten<br />
und Angaben zur Effektivität<br />
der Absicherung,<br />
für unter der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten<br />
und Haftungsverhältnisse die<br />
Gründe der Einschätzung des Risikos der<br />
Inanspruchnahme.<br />
IV. Fazit<br />
Bilanzanalyse und Rating sollten den Herausforderungen<br />
des BilMoG offensiv begegnen<br />
und nicht versuchen, mit (unzureichenden)<br />
Bereinigungsmaßnahmen den Zustand vor<br />
der Reform wieder herzustellen. Die neue<br />
Bilanzierung und Bewertung kann mithilfe<br />
der typologischen Bilanzanalyse sinnvoll<br />
beurteilt werden.<br />
Die zentralen Fragen nach Kapitaldienstfähigkeit<br />
und Verschuldungskapazität lassen sich<br />
völlig unabhängig vom Bilanzierungsstandard<br />
mit dem modernen Instrumentarium der liquiditätsbasierten<br />
Cash-flow-Analyse beantworten.<br />
Werden die neuen Informationsinhalte des<br />
BilMoG-Jahresabschlusses sinnvoll ausgewertet,<br />
wird sich die Qualität der Bonitätsbeurteilung<br />
zukünftig noch ein Stück verbessern. £<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Verschiebt sich<br />
durch eine Bilanzreform<br />
das gesamte<br />
Bilanzierungsspektrum,<br />
rückt die<br />
liquiditätsbasierte<br />
CashflowAnalyse<br />
mit ihrer Immunität<br />
gegen Bilanzpolitik<br />
in den Fokus. »<br />
10 Vgl. Göllert, Bank Praktiker 2007, S. 420 ff.<br />
<strong>11</strong> Bei der Berechnung dieses Cash-flow werden –<br />
im Unterschied zum traditionellen Cash-flow<br />
– auch die Veränderungen im Betriebsmittelbereich<br />
(Working Capital) einbezogen. Die Umsätze<br />
der GuV repräsentieren lediglich den Rechnungsausgang,<br />
für den Cash-flow sind jedoch<br />
die Zahlungseingänge relevant. Die Veränderungen<br />
der Debitoren zeigen an, welcher Teil<br />
des fakturierten Umsatzes auch wirklich zugeflossen<br />
ist. Ähnliches gilt für Veränderungen der<br />
Kreditoren und der Vorräte.<br />
517
518<br />
Beitrag<br />
» Zahlreiche neue<br />
Anhanginforma<br />
tionen können<br />
ab 01.01.2009<br />
unmittelbar für<br />
die Analyse genutzt<br />
werden – die<br />
Analysesysteme<br />
sind an den verän<br />
derten Dateninput<br />
anzupassen. »<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
PRAXISTIPPS<br />
KoR_25_BP_210x145_06_RZ 31.05.2006 9:31 Uhr Seite 1<br />
•<br />
•<br />
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•<br />
Sich rechtzeitig und gründlich über die Inhalte des BilMoG informieren!<br />
Die Analysesysteme an den veränderten Dateninput anpassen!<br />
Mitarbeiter rechtzeitig schulen und Kompetenz gegenüber den Firmenkunden<br />
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Praxisfall Bankenstrafrecht:<br />
Verstoß gegen Compliance-Richtlinien<br />
und Marktpreis manipulation<br />
Strafrechtliche Sanktionen bei „Pumping and Dumping“.<br />
I. Der Fall<br />
w Der Leiter der Abteilung Aktienhandel einer<br />
Stuttgarter Bank mit umfassender Verantwortung<br />
für den Eigenhandel der Bank wurde mit<br />
Urteil des Landgerichts Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe<br />
verurteilt. Im Rahmen der Rückgewinnhilfe<br />
wurde durch die Staatsanwaltschaft<br />
der überwiegende Teil der Tatbeute für die Bank<br />
gesichert. Der Angeklagte erwarb zunächst<br />
privat marktenge Aktien zu günstigen Kursen<br />
im Rahmen gegenläufi ger Geschäfte zu dem<br />
von ihm disponierbaren Handelsbestand der<br />
Bank. Durch zeitnahe Käufe größerer Stückzahlen<br />
für Rechnung der Bank pushte er die Kurse<br />
dieser Aktien nach oben, um dann die privat<br />
erworbenen Aktien nach dem Kursanstieg mit<br />
Gewinn wieder zu veräußern. Durch die Transaktionen<br />
erzielte der Angeklagte einen Bruttogewinn<br />
von nahezu 1 Mio. €.<br />
II. Würdigung der Kursgeschäfte in<br />
Anklage und Urteil<br />
Festgestellt sind gravierende Verletzungen der<br />
bankinternen ComplianceLeitsätze: Weder die<br />
Depot- bzw. Kontoverbindungen noch die über<br />
dieses Depot getätigten Geschäfte wurden der<br />
Bank angezeigt. Der Angeklagte hat durch die<br />
kurssteigernden Käufe für Rechnung der Bank<br />
PRAXISTIPPS<br />
•<br />
•<br />
sukzessive überbewertete Bestände in deren<br />
Handelsbestand aufgebaut, wobei die - künstlich<br />
hochgepushten – Kurse nach dem Wegfall<br />
der manipulativen Eingriff e und Normalisierung<br />
der gehandelten Stückzahlen wieder auf das<br />
Ausgangsniveau fi elen, so dass das Vermögen<br />
der Bank in Höhe des durch den Angeklagten<br />
erzielten Gewinns (spiegelbildlich) geschädigt<br />
wurde – strafbar als Untreue gem. § 266 StGB.<br />
Der Erwerb von Aktien in der Absicht, den<br />
Kurs dieser Papiere anschließend durch massive<br />
Käufe für Rechnung eines Dritten künstlich<br />
hochzutreiben und die Papiere dann – bei<br />
gestiegenen Kurs – mit Gewinn wieder zu verkaufen<br />
(„Pumping and Dumping“), stellt eine<br />
nach dem Wertpapierhandelsgesetz verbotene<br />
Marktpreismanipulation dar – strafbar als verbotene<br />
Marktmanipulation gem. §§ 38 Abs. 2,<br />
39 Abs. 1 Nr. 1, 20 a Abs. 1 Nr. 2 WpHG.<br />
III. Risikohinweise<br />
Das bankinterne Kontrollsystem kann verstärkte<br />
Käufe zu Gunsten des Handelsbestands<br />
der Bank nicht stets als marktmanipulative<br />
Geschäfte erkennen, weil die Käufe dem ersten<br />
Anschein nach zum Ausgleich sinkender Kursbewegungen<br />
dienen könnten und so als zulässige<br />
Stabilisierungsmaßnahmen erscheinen. £<br />
Autor:<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
Dr. Hans Richter,<br />
Oberstaatsanwalt, Leiter Abteilung<br />
Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht,<br />
Schwerpunktstaatsanwaltschaft<br />
Stuttgart.<br />
Hohes Entgelt für die verantwortlichen Mitarbeiter sichert erfahrungsgemäß nicht vor kriminellem Zugriff und ersetzt<br />
damit keinesfalls notwendige Kontrollmechanismen.<br />
Im Rahmen der Rückgewinnungshilfe sichert die Staatsanwaltschaft für die geschädigte Bank im ersten Zugriff Vermögenswerte<br />
des Täters. Dies setzt deren rasche Einschaltung bei Verdacht krimineller Handlungen voraus.<br />
519
520<br />
Beitrag<br />
» Zu den nicht<br />
auslagerbaren<br />
Leitungsaufgaben<br />
der Geschäftsleit<br />
ung gehören<br />
die Unternehmensplanung,koordination,<br />
kontrolle und<br />
die Besetzung der<br />
Führungskräfte. «<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Finanzindustrie im Wandel:<br />
Kreditfabriken<br />
Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten beim Outsourcing.<br />
Autor:<br />
Steffen Zimmermann,<br />
Chefspezialist Risikocontrolling<br />
eines Kreditinstituts in München.<br />
1 Vgl. Tölle, <strong>BankPraktiker</strong> 2007 S. 600 f.<br />
2 Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente<br />
(Markets in Financial Instruments Directive-MiFID).<br />
3 Vgl. Achtelik, <strong>BankPraktiker</strong> <strong>2008</strong> S. 14 f.<br />
4 VGl. BAFin, Modernisierung der Outsourcing-<br />
Regelungen und Integration in die MaRisk/Veröff<br />
entlichung des Rundschreibens 5/2007, S. 2.<br />
5 Vgl. BAFin, Rundschreiben 5/2007, S. 12, AT 9<br />
Ziff er 4.<br />
6 Vgl. BAFin, Erläuterungen zum Rundschreiben<br />
5/2007, S. 18, AT 9 Ziff er 4.<br />
I. Einleitung<br />
w Die negativen Auswirkungen der Subprime-<br />
Krise führen die Finanzindustrie wieder zurück<br />
zu mehr Kostenbewusstsein, da die Ertragsseite<br />
off ensichtlich nicht risikolos beliebig skalierbar<br />
ist. Die Industrialisierung des Bankgewerbes<br />
schreitet damit weiter voran, auch Bankenfusionen<br />
1 , z. B. unter den öff entlich-rechtlichen Landesbanken,<br />
sind längst kein Tabuthema mehr,<br />
auch wenn die Motivation der Landespolitiker<br />
erst medienspürbar steigt, wenn ihre „Babys<br />
volle Windeln“ haben. Wenn die Gewinne einbrechen<br />
und massive Abschreibungen zu verkraften<br />
sind, werden daher traditionell die<br />
Kostensenkungsprogramme aktiviert, womit<br />
die Zunft der Berater in diesen Zeiten wieder<br />
Hochkonjunktur haben wird. Die Prozess- und<br />
Kostenoptimierung ist daher stets eines der<br />
Hauptthemen auf den Vorstands etagen der<br />
Finanzbranche. Dabei geht es zentral um die<br />
Fragestellungen der Arrondierung der eigenen<br />
Leistungskraft und um die Senkung der<br />
bankspezifi schen Fertigungstiefen, u. a. durch<br />
gezieltes Outsourcing von Aufgaben.<br />
Die Beurteilung der bankaufsichtsrechtlichen<br />
Behandlung von Auslagerungsprozessen in<br />
der Kreditwirtschaft stellt eine große Herausforderung<br />
dar, der sich die nachfolgenden Ausführungen,<br />
mit dem Schwerpunkt der Beurteilung<br />
der Gestaltungsmöglichkeiten des Outsourcings<br />
der Kreditbearbeitung (Kreditfabrik), widmen.<br />
II. Regulatorische<br />
Rahmenbedingungen<br />
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BAFin) hat im Oktober 2007 ihre neu<br />
gefassten Mindestanforderungen an das Risikomanagement<br />
(MaRisk) veröff entlicht. Die BAFin<br />
hatte bei der Entwicklung der neuen MaRisk-Fassung<br />
auch Anforderungen der Finanzmarktricht-<br />
linie (MiFID 2 ) zu berücksichtigen. Die neuen<br />
Outsourcing-Regelungen wurden somit schwerpunktmäßig<br />
in das Modul AT 9 der MaRisk überführt.<br />
Von Relevanz sind aber auch Ergänzungen<br />
in einigen anderen Modulen, wie etwa z. B. AT 3,<br />
Rdn. 1 oder AT 4.2, Rdn. 1. Die Vorgaben der<br />
Finanzmarktrichtlinie machten darüber hinaus<br />
zusätzliche Anpassungen erforderlich, die nicht<br />
unmittelbar mit dem Themenkomplex Outsourcing<br />
zusammenhängen, z. B. AT 1 Rdn. 3 und AT<br />
2 Rdn. 1 3 . Das alte Rundschreiben des BAKred<br />
<strong>11</strong>/2001 wurde zwar grundsätzlich aufgehoben,<br />
gilt jedoch hilfsweise weiter, wie sich der<br />
off enen Klausel „soweit nicht unter inhaltlichen<br />
Gesichtspunkten weiter an sinnvollen Grundgedanken<br />
der alten Regelungen festgehalten<br />
wird“ 4 , entnehmen lässt.<br />
1. Allgemeines<br />
Grundsätzlich sind alle Aktivitäten und Prozesse<br />
auslagerbar, solange dadurch die Ordnungsmäßigkeit<br />
der Geschäftsorganisation gem.<br />
§ 25 a Abs. 1 KWG nicht beeinträchtigt wird.<br />
Die Auslagerung darf nicht zu einer Delegation<br />
der Verantwortung der Geschäftsleitung an das<br />
Auslagerungsunternehmen führen. Die Leitungsaufgaben<br />
der Geschäftsleitung sind daher<br />
nicht auslagerbar. Besondere Maßstäbe für Auslagerungsmaßnahmen<br />
können sich ferner aus<br />
spezialgesetzlichen Regelungen ergeben, wie<br />
z. B. bei Bausparkassen hinsichtlich der Kollektivsteuerung<br />
5 . Im Erläuterungsschreiben 6 zum<br />
Rundschreiben 5/2007 normiert die BAFin negative<br />
Abgrenzungskriterien. Zu den nicht auslagerbaren<br />
Leitungsaufgaben der Geschäftsleitung<br />
gehören die Unternehmensplanung,<br />
koor dination, kontrolle und die Besetzung<br />
der Führungskräfte. Hierzu gehören auch diejenigen<br />
Aufgaben, die der Geschäftsleitung<br />
durch den Gesetzgeber oder durch sonstige<br />
Regelungen explizit zugewiesen sind, z. B. die<br />
Entscheidung über Großkredite nach §§ 13 bis<br />
13 b KWG oder die Festlegung der Strategien.
Positiv formuliert ist somit alles im Erläuterungsschreiben<br />
nicht Genannte grundsätzlich<br />
auslagerbar. Von den Leitungsaufgaben<br />
abzugrenzen sind damit diejenigen Funktionen<br />
oder Organisationseinheiten, deren sich die<br />
Geschäftsleitung bei der Ausübung ihrer Leitungsaufgaben<br />
bedient. Diese können sowohl<br />
nach innen als auch durch Auslagerung nach<br />
außen delegiert werden. Damit wäre auch die<br />
Übertragung von Vertretungsbefugnissen auf<br />
externe Dienstleister, als sog. offene Stellvertretung,<br />
zulässig, soweit dies nicht gegen Gesetz<br />
oder die Satzung des Instituts verstößt. Die Verlagerung<br />
von Entscheidungen über die Begründung<br />
neuer oder die Veränderung bestehender<br />
bankspezifischer Risiken ist insoweit nur<br />
zulässig, wenn hierdurch die Fähigkeit der<br />
Geschäftsleitung zur angemessenen Risikosteuerung<br />
nicht unterlaufen wird.<br />
2. Angemessenes Risikomanagement<br />
§ 25 a Abs. 2 Satz 3 KWG normiert als Voraussetzung<br />
„… insbesondere muss ein angemessenes<br />
und wirksames Risikomanagement durch das<br />
Institut gewährleistet bleiben, welches die ausgelagerten<br />
Aktivitäten und Prozesse einbezieht“.<br />
Das auslagernde Institut hat damit eine Auslagerung<br />
in seiner Organisation und in seinem<br />
Risikomanagement zu reflektieren.<br />
Dies bedeutet im Einzelnen:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
In der Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation<br />
sind Aufgaben, Kompetenzen,<br />
Verantwortlichkeiten, Kontrollen sowie Kommunikationswege<br />
bezüglich Schnittstellen<br />
zu ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen<br />
klar zu bestimmen und aufeinander<br />
abzustimmen.<br />
Die Organisationsrichtlinien des Instituts<br />
haben Verfahrensweisen bei wesentlichen<br />
Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen<br />
vorzusehen.<br />
In Umsetzung der Strategien und zur<br />
Gewährleistung der Risikotragfähigkeit sind<br />
die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse<br />
in Bezug auf Auslagerungen so auszugestalten,<br />
dass Risiken im Zusammenhang<br />
mit der Auslagerung frühzeitig erkannt, vollständig<br />
erfasst und in angemessener Weise<br />
dargestellt werden können.<br />
Die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse<br />
sind in das institutseigene Interne Kontroll-<br />
ß<br />
ß<br />
system (IKS), bestehend aus Risikomanagement<br />
und -controllingprozessen, einschließlich<br />
der Internen Revision, einzubeziehen.<br />
Der Risikosteuerung und Überwachung dient<br />
auch die regelmäßige Beurteilung der Leistungen<br />
des Auslagerungsunternehmens<br />
durch das auslagernde Institut anhand „vorgehaltener<br />
Kriterien“ und die Pflicht zur Benennung<br />
einer Person oder Organisationseinheit<br />
zur Steuerung und Überwachung der ausgelagerten<br />
Aktivitäten und Prozesse.<br />
Ein Notfallkonzept bildet die Basis, um Vorkehrungen<br />
vorzusehen, die zur Aufrechterhaltung<br />
der Tätigkeitserbringung im Fall<br />
schwerwiegender Störungen dienen.<br />
III. Unzulässige Gestaltungsmöglichkeit<br />
– virtuelle Bank<br />
Begonnen werden soll mit der vielleicht etwas<br />
kühnen Überlegung von Investoren, ob es mit<br />
den neuen Rahmenbedingungen vereinbar<br />
wäre, eine „virtuelle“ Bank zu gründen, ausgestattet<br />
mit einer Geschäftsleitung, angemessenen<br />
Eigenmitteln, und einer § 32 KWG-Lizenz,<br />
in einem Konzerngebilde von outgesourcten<br />
Fabriken für die Kreditvergabe, Bilanzwesen,<br />
Controlling (Ertrag/Risiko), IT, Revision, Organisation,<br />
Personalverwaltung, Rechtsbereich etc.<br />
Die materiellen Voraussetzungen, § 25 a Abs. 2<br />
Sätze 1 und 2, § 20 Satz 3 AnzV, gebieten es, dass<br />
keine Beeinträchtigung der Ordnungsmäßigkeit<br />
der Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen<br />
erfolgen darf. Diese Rechtnormen „erfüllen<br />
lediglich eine dienende 7 Funktion gegenüber<br />
den organisatorischen Vorgaben des § 25 a Abs. 1<br />
KWG, die ihrerseits durch die bereits in anderem<br />
Zusammenhang erwähnten Verwaltungsvorschriften<br />
des BAKred 8 konkretisiert werden. Anforderungen<br />
und Grenzen der Auslagerung sind deshalb<br />
an diesen Organisationsregeln und den mit<br />
ihnen verfolgten aufsichtsrechtlichen Zwecken<br />
zu messen. Zielsetzung des § 25 a Abs. 2 Satz 1<br />
KWG ist es, bank- und finanzdienstleistungsspezifische<br />
Risiken auf der Ebene des auslagernden<br />
Instituts zu begrenzen“. Konsequenz der Regelung<br />
des 25 a Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 KWG ist, dass das<br />
Auslagerungsunternehmen seinerseits all diese<br />
Regelungen einhalten muss und dabei den gleichen<br />
Sorgfaltsanforderungen unterliegt wie das<br />
auslagernde Institut. Da das Auslagerungsunternehmen<br />
nicht notwendigerweise selbst Adressat<br />
7 Vgl. Eyles, WM 2000 S. 1230.<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
8 Nunmehr BAFin. (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).<br />
521
522<br />
Beitrag<br />
» Die Verfahren<br />
müssen so aus<br />
gestaltet sein, dass<br />
das Auslagerungs<br />
unternehmenfak tisch keine eigene<br />
Entscheidungs<br />
kompetenz für<br />
grundlegende Ent<br />
scheidungen in<br />
Kernbereichen Kernbereichen hat. «<br />
9 Vgl. Eyles, WM 2000 S. 1231; Zerwas/Hanten, WM<br />
1998 S. <strong>11</strong>10 (<strong>11</strong>14).<br />
10 Vgl. Eyles, WM 2000 S. 1232.<br />
<strong>11</strong> Vgl. Eyles, WM 2000 S. 1233.<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
der Bankenaufsicht ist, ist die Geschäftsleitung<br />
des auslagernden Instituts dafür verantwortlich,<br />
dass das Auslagerungsunternehmen diese Anforderungen<br />
erfüllt. Vor diesem Hintergrund muss<br />
sich das auslagernde Institut über die gewerbeaufsichtsrechtliche<br />
Zuverlässigkeit und die fachliche<br />
Eignung des Auslagerungsunternehmens<br />
– mithin wesentliche Bedingungen für die Ordnungsmäßigkeit<br />
der Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen<br />
bzw. der Wertpapierdienstleistungen<br />
und Wertpapiernebendienstleistungen<br />
– Gewissheit verschaffen. Damit gehört es mit<br />
zum Pflichtenkreis, dass sich das auslagernde Institut<br />
seine erforderlichen Weisungsrechte gegenüber<br />
dem Auslagerungsunternehmen vertraglich<br />
sichert, § 25 a Abs. 2 KWG. Die Erfüllung dieser<br />
Voraussetzung ist gegenüber der BAFin und der<br />
örtlich zuständigen Landeszentralbank durch<br />
Vorlage des betreffenden Auslagerungsvertrags<br />
nachzuweisen, § 20 Satz 3 Nr. 1 Alt. 1 AnzV 9 .<br />
Über den Gesetzeswortlaut des § 25 a Abs. 2<br />
Satz 2 KWG hinaus ist der Gegenstand des Auslagerungsvertrags<br />
nicht auf die Sicherung der<br />
Weisungsrechte des auslagernden Instituts zu<br />
beschränken, sondern muss Regelungen zur<br />
Sicherstellung aller materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen<br />
des § 25 a Abs. 2 Satz 1 KWG enthalten,<br />
weil das Wirtschaftsverwaltungsrecht des<br />
KWG allein die Auslagerungsunternehmen nicht<br />
hinreichend bindet. Auch die Einbeziehung der<br />
ausgelagerten Bereiche in die internen Kontrollverfahren<br />
des auslagernden Instituts ist<br />
vertraglich sicherzustellen. Insoweit hat sich<br />
das auslagernde Institut auch die zur Wahrnehmung<br />
seiner Kontrollfunktion notwendigen Auskunfts-,<br />
Einsichts-, Zutritts- und Zugangsrechte<br />
(auch zu Datenbanken) vertraglich einräumen<br />
zu lassen 10 . Zu einer effizienten Steuerung und<br />
Kontrolle gehört hierbei auch die Möglichkeit,<br />
sich zeitnah aus dem Auslagerungsvertrag zu<br />
lösen und den ausgelagerten Bereich auf ein<br />
anderes Unternehmen zu übertragen oder<br />
wieder in das Institut einzugliedern.<br />
Zielrichtung der Anforderung, dass die Prüfungs-<br />
und Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden<br />
jederzeit gewährleistet ist, ist in erster Linie<br />
die vollständige vertragliche Einbeziehung des<br />
ausgelagerten Bereichs in den von der BAFin<br />
nach § 44 Abs. 1 KWG angeordneten Auskünften<br />
und Prüfungen. Da die gesetzlichen Befugnisse<br />
zur Anordnung von Auskünften und Prüfungen<br />
auf die ausdrücklich in § 44 Abs. 2 und<br />
Abs. 3 und § 44 b KWG genannten Unternehmen<br />
beschränkt sind und Auslagerungsunternehmen,<br />
die selbst keine Institute sind, nicht<br />
Adressat der Anordnung von Sonderprüfungen<br />
und von damit im Zusammenhang stehenden<br />
Zwangsmaßnahmen sein können, müssen die<br />
aufsichtlichen Befugnisse insoweit auf vertragsrechtlicher<br />
Grundlage sichergestellt werden. Eine<br />
Prüfung des ausgelagerten Bereichs im Rahmen<br />
von Sonderprüfungen setzt eine Prüfung in den<br />
Geschäftsräumen des Auslagerungsunternehmens<br />
voraus, mit der Folge, dass das Auslagerungsunternehmen<br />
auch verpflichtet ist, die<br />
Betretung seiner Geschäftsräume durch die vom<br />
BAKred mit der Vornahme von Sonderprüfungen<br />
beauftragten Prüfer zu dulden. Duldet ein Auslagerungsunternehmen<br />
diese Prüfungen des ausgelagerten<br />
Bereichs nicht oder nur eingeschränkt<br />
oder ist es nicht kooperationsbereit, so ergeben<br />
sich hieraus berechtigte Zweifel an seiner Zuverlässigkeit<br />
im gewerbeaufsichtsrechtlichem Sinne,<br />
was seine Eignung zur Übernahme der ausgelagerten<br />
Bereiche generell ausschließt.<br />
Bei Weiterverlagerungen ausgelagerter Bereiche<br />
durch das Auslagerungsunternehmen auf dessen<br />
Subunternehmer sieht die Verwaltungspraxis<br />
des BAFin vor, dass neben den Voraussetzungen<br />
für eine Erstverlagerung zusätzliche Voraussetzungen<br />
erfüllt sind. Eine Weiterverlagerung<br />
ist danach nur zulässig, wenn sie in Absprache<br />
und mit ausdrücklicher Zustimmung des auslagernden<br />
Instituts erfolgt und das Unternehmen,<br />
auf das Funktionen weiterverlagert werden,<br />
die Einhaltung der zwischen dem auslagernden<br />
Institut und dem Auslagerungsunternehmen<br />
getroffenen vertraglichen Regelungen über Weisungs,<br />
Kontroll und Prüfungsrechte gewährleistet.<br />
Im Ergebnis läuft dies darauf hinaus, dass<br />
das auslagernde Institut bei jeder Weiterverlagerung<br />
Vertragspartei des Vertrags zwischen den<br />
beiden Auslagerungsunternehmen werden oder<br />
darauf hinwirken muss, dass dieser Vertrag als<br />
echter Vertrag zu Gunsten Dritter, § 328 Abs. 1<br />
BGB, ausgestaltet wird <strong>11</strong> .<br />
IV. Zulässige Gestaltungsmöglichkeit<br />
– Kreditfabrik<br />
§ 25 a Abs. 2 Satz 4 fordert, dass die Auslagerung<br />
nicht zu einer Delegation der Verantwortung<br />
der in § 1 Abs. 2 Satz 1 KWG bezeichneten<br />
Personen an das Auslagerungsunternehmen
führen darf. Damit findet die Verlagerung auf<br />
den offenen Stellvertreter darin ihre Grenze<br />
insoweit, als es aus der Sicht des Auslagerungsunternehmens<br />
um die Verlagerung von Entscheidungen<br />
auf den externen Dienstleister<br />
geht. Nun ist zunächst kein Kreditprozess vorstellbar,<br />
der ohne Entscheidungen abläuft. Die<br />
Entscheidungen müssen also aus der Sicht des<br />
Auslagerungsunternehmens gedanklich einem<br />
unterschiedlichen Wertmaßstab zugeordnet<br />
werden. Abzugrenzen sind die rein vorbereitenden<br />
Entscheidungen, die Vollzugshandlungen<br />
zu bereits getroffenen Entscheidungen<br />
bis hin zu Grundlagenentscheidungen. Innerhalb<br />
dieser Kategorisierung finden im Kreditvergabeprozess<br />
Entscheidungen unterschiedlicher<br />
Granularität und unterschiedlicher Risikobedeutung<br />
für das Auslagerungsunternehmen statt.<br />
1. Offene Stellvertretung<br />
Die Übertragung von Vertretungsbefugnissen<br />
auf Dritte als sog. offene Stellvertretung, ist<br />
grundsätzlich zulässig, soweit dies nicht gegen<br />
das Gesetz, den jeweiligen Gesellschaftsvertrag<br />
oder die jeweilige Satzung verstößt. Erbringt<br />
das Auslagerungsunternehmen in diesem Kontext<br />
Leistungen für das lizenzierte Institut, benötigt<br />
der Dienstleister nicht einmal eine Erlaubnis<br />
nach § 32 KWG 12 . Etwas anderes gilt, wenn<br />
das Auslagerungsunternehmen Bankleistungen<br />
i. S. von § 1 KWG erbringt, dann ist die Erlaubnis<br />
nach § 32 KWG erforderlich, nur die Anlage- und<br />
Abschlussvermittler unter der Haftung des Instituts<br />
benötigen keine KWG-Erlaubnis. Die Verlagerung<br />
von Entscheidungen über die Begründung<br />
neuer oder die Veränderung bestehender<br />
bankspezifischer Risiken auf den offenen Stellvertreter<br />
ist damit zulässig, wenn hierdurch die<br />
Fähigkeit der Geschäftsleitung zur angemessenen<br />
Risikosteuerung nicht unterlaufen wird.<br />
Bezieht man diese Vorgaben auf den Untersuchungsgegenstand<br />
der „Kreditfabrik“ kommt<br />
man zu dem Ergebnis, dass die auf das Auslagerungsunternehmen<br />
verlagerten Rechte<br />
zur Begründung oder Veränderung bankspezifischer<br />
Risiken nur als zulässig angenommen<br />
werden können, soweit der Entscheidungsspielraum<br />
des Auslagerungsunternehmens<br />
durch exakt vorher bestimmbare und nachprüfbare,<br />
objektive, Beurteilungs und Entscheidungskriterien<br />
vorgegeben ist. Diese<br />
Kriterien müssen grundsätzlich dem Vergleich<br />
mit den institutsinternen Kriterien in vergleichbaren<br />
Entscheidungsfällen genügen. Die Verfahren<br />
müssen so ausgestaltet sein, dass das Auslagerungsunternehmen<br />
faktisch keine eigene<br />
Entscheidungskompetenz für grundlegende<br />
Entscheidungen in Kernbereichen hat. Kernbereiche<br />
sind diejenigen Arbeitsschritte, in<br />
denen Grundlagenentscheidungen des Instituts<br />
zu fällen sind, wie insbesondere individuelle<br />
Kreditentscheidungen, Stundungsvereinbarungen,<br />
Geschäfts- und Risikostrategien. Die<br />
Grundlagenentscheidungen in Kernbereichen<br />
müssen durch vom Institut fest vorgegebene<br />
Kriterien und objektiv nicht vom Dienstleister<br />
beeinflussbare Tatsachen vorgegeben sein 13 .<br />
Reine Vorbereitungshandlungen, z. B. eines<br />
Kreditsekretariats, für Grundlagenentscheidungen<br />
sind damit auch auslagerungsfähig.<br />
2. Standardisierbares Mengengeschäft<br />
Als zulässiger Auslagerungstatbestand im Kreditgeschäft<br />
i. S. einer externen „Kreditfabrik“<br />
verbleibt damit letztlich als Schwerpunkt nur<br />
standardisierbares Retail-Mengengeschäft, auf<br />
der Basis von scoring-basierten Ratingverfahren,<br />
das „maschinengleich“ auf der Basis von<br />
vorher durch das Institut bestimmten Entscheidungsmustern<br />
durch den Dienstleister abgewickelt<br />
werden kann.<br />
Das grundsätzlich leicht standardisierbare<br />
Retailgeschäft bietet sich dann für ein Outsourcing<br />
an, wenn die folgenden Elemente im<br />
Wesentlichen bereits im Vorfeld der Auslagerung<br />
vorhanden sind:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Standardisierung: Sind die einzelnen Bearbeitungs-Cluster<br />
bereits stark standardisiert,<br />
so besteht ein hoher Reifegrad für ein mögliches<br />
Outsourcing.<br />
Zentralisierung: Werden die Leistungen<br />
eines standardisierten Clusters bereits<br />
durch eine zentrale Instanz im Unternehmen<br />
gesteuert, liegt ein hoher Reifegrad vor.<br />
Werden die Leistungen eines Clusters hingegen<br />
noch von vielen dezentralen Abteilungen<br />
geführt, ist der Reifegrad der Organisation<br />
für das Outsourcing eher gering.<br />
Prozessverzahnung: Hierbei muss die Durchdringung<br />
der kernkompetenznahen Prozesse<br />
des Unternehmens durch die Leistungen<br />
des zuständigen Bereichs beurteilt werden.<br />
Je höher die individuelle Verzahnung der<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Als zulässiger<br />
Auslagerungstatbestand<br />
im Kreditgeschäft<br />
verbleibt<br />
als Schwerpunkt nur<br />
standardisierbares<br />
RetailMengengeRetailMengengeschäft<br />
auf Basis von<br />
scoringbasierten<br />
scoringbasierten<br />
Ratingverfahren. «<br />
12 Vgl. Boos/Fischer/Schulte-Mattler, § 25 a KWG,<br />
2. Aufl. 2004, Rdn. 580.<br />
13 Vgl. Boos/Fischer/Schulte-Mattler, § 25 a KWG,<br />
Rdn. 583.<br />
523
524<br />
Beitrag<br />
» Die Steuerungsund<br />
damit die<br />
Ergebnis/Risikoverantwortung<br />
müssen<br />
in regulatorischer<br />
Hinsicht beim<br />
Kreditinstitut bzw.<br />
der Geschäftsleitung<br />
verbleiben. «<br />
14 Vgl. Theewen, WM 2004 S. <strong>11</strong>0.<br />
PRAXISTIPPS<br />
•<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Prozesse des Unternehmens, desto geringer<br />
ist der Reifegrad für die Fremdvergabe.<br />
Der Standard-Bearbeitungsprozess am Outsourcing-Beispiel<br />
„Retailgeschäft“ macht die grundsätzlichen<br />
Schnittstellen und die Aufgabenverteilung<br />
zwischen auftraggebender Bank und<br />
Dienstleister deutlich. Die Arbeit beim Dienstleister<br />
kann mit der Kredit- bzw. Bonitätsanalyse<br />
beginnen. Handelt es sich darüber hinaus<br />
um eine gewerbliche Finanzierung, so umfasst<br />
die Analyse die Bilanzauswertung, die Ermittlung<br />
der Kapitaldienstfähigkeit, die Ermittlung,<br />
Überprüfung und Festsetzung der Rating-Note<br />
sowie die Bewertung der Sicherheiten.<br />
3. Risikorelevantes Geschäft<br />
Ist der Kredit dem risikorelevanten Kreditgeschäft<br />
i. S. der MaRisk zuzurechnen, nimmt der<br />
Dienstleister ggf. auch ausführlich Stellung zum<br />
Finanzierungswunsch (Votum). Auf der Basis<br />
dieser Beschlussvorlage trifft die Bank, mit der<br />
ihr verbliebenen Kernkompetenz, ihre Kreditentscheidung.<br />
Daraufhin fertigt der Dienstleister<br />
die Kredit- und die Sicherheitenverträge und<br />
leitet sie zwecks Vertragsunterzeichnung an die<br />
Bank. Wenn die Verträge des Dienstleisters vollständig<br />
vorliegen und die Sicherheiten bestellt<br />
sind, prüft der Dienstleister die Auszahlungsvoraussetzungen<br />
und zahlt den Kreditbetrag im<br />
Namen der Bank aus bzw. räumt dem Kunden<br />
eine Kreditlinie ein. Während der Kreditlaufzeit<br />
kann der Dienstleister u. a. die laufende Überprüfung<br />
gem. § 18 KWG übernehmen, regelmäßig<br />
die Sicherheiten überprüfen und sich um die<br />
Freigabe von Sicherheiten kümmern.<br />
Müssen hingegen vertragliche Vereinbarungen<br />
individuell, d. h. außerhalb der standardisierten<br />
Rahmenvorgaben, geändert werden, infor-<br />
miert der Dienstleister die Bank. Diese fertigt<br />
im Rahmen der Spezialfälle eine qualifizierte<br />
Stellungnahme mit Beschlussvorlage.<br />
4. Problemkreditbearbeitung<br />
Als weiteres Beispiel kann die Problemkreditbearbeitung<br />
durch externe Spezialisten dienen.<br />
Solche Tätigkeiten können u. a. die Sicherheitenbewertung,<br />
die Erstellung eines Sanierungsgutachtens,<br />
die Erstellung einer Fortführungsprognose<br />
oder eines Sanierungskonzepts sowie<br />
dessen Umsetzung und Überwachung umfassen.<br />
Das Kreditinstitut kann ergänzend zum<br />
eigenen Workout oder sogar ausschließlich<br />
einen externen Spezialisten beauftragen, der<br />
den Sanierungsprozess im Zusammenwirken<br />
mit der institutsinternen Stelle beratend begleitet.<br />
In diesem Fall führt das Kreditinstitut das<br />
Problemengagement strategisch und organisatorisch<br />
selbst weiter und beschränkt die externe<br />
Unterstützung auf Beratungsleistungen 14 .<br />
V. Fazit<br />
Die Steuerungs und damit die Ergebnis/Risikoverantwortung<br />
müssen in regulatorischer<br />
Hinsicht beim Kreditinstitut bzw. der Geschäftsleitung<br />
verbleiben. Jegliche Kreditentscheidungen<br />
durch den externen Dienstleister, die<br />
auf individuellen Ermessensspielräumen beruhen,<br />
die der Spezialität und Besonderheit von<br />
strukturierten Kreditfällen entsprechen, sind<br />
damit nicht auslagerungsfähig. Der externe<br />
Dienstleister darf als offener Stellvertreter des<br />
Instituts keine eigene Entscheidungskompetenz<br />
außerhalb des standardisierten Prozesses<br />
ausüben, denn er könnte sonst Kreditrisiken<br />
eingehen, die die Geschäftsleitung des Instituts<br />
erst im Nachhinein zur Kenntnis bekäme. £<br />
Verbleibende Kernbereiche: Die Gesamtheit der ausgesourcten Bereiche darf die im Institut verbleibenden Bereiche<br />
an Umfang und Bedeutung nicht übertreffen. Ein nicht ausbalanciertes Missverhältnis wird i. d. R. dann angenommen,<br />
wenn das Institut über keine nennenswerten eigenen sachlichen und personell hinreichend ausgestatteten Unternehmenseinheiten<br />
verfügt oder sämtliche die Erlaubnispflicht begründenden Aktivitäten durch Dritte durchführen und<br />
abwickeln lässt. Das Outsourcing standardisierbarer operativer Tätigkeiten ist zulässig, solange das Institut letztendlich<br />
doch noch die Fäden in der Hand behält. Kernbereiche, einschließlich der sog. Grundlagenentscheidungen, und strategische<br />
Entscheidungen müssen immer beim Institut verbleiben.
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
Betriebsrisiken: I. d. R. geht institutsinternes Know-how des auslagernden Instituts verloren oder wird zumindest nicht<br />
mehr in gleichem Umfang weiterentwickelt. Das Auslagerungsunternehmen erhält Zugriff auf das Know-how des auslagernden<br />
Instituts und Einblick in dessen interne Betriebsabläufe. Eine zusätzliche Gefahr besteht auch darin, dass sich<br />
das auslagernde Institut in eine Abhängigkeit des Insourcers begibt, da es nach der Auslagerung keine eigenen Personalressourcen<br />
und i. d. R. auch keine eigenen Betriebseinrichtungen mehr im ursprünglichen Umfang hat, um die ausgelagerten<br />
Funktionen ohne Weiteres wieder übernehmen zu können. Dies zeigt sich insbesondere dann, weil das auslagernde<br />
Institut gegen wirtschaftliche Instabilität und qualitative Leistungsdefizite auf Seiten des Auslagerungsunternehmens<br />
besonders anfällig wird.<br />
Reifegrad: Eine Auslagerung ist dann erfolgreich, wenn im Vorfeld der Outsourcing Entscheidung die erforderlichen<br />
Aufbau – und Ablauforganisationsentscheidungen zur Standardisierung vollzogen wurden.<br />
Risikomanagement: Die Gewährleistung eines angemessenen Risikomanagements durch das Institut ist erforderlich, welches<br />
die auf den Dienstleister ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse in das Interne Kontrollsystem (IKS) einbezieht.<br />
Aufsicht: Frühzeitiger, auch informeller Kontakt mit der Aufsicht (BAFin) wird empfohlen, um Vorkehrungen zu treffen, die<br />
„die Kontinuität und Qualität der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse auch nach Beendigung zu gewährleisten“.<br />
Ich interessiere mich für das Tagungsprogramm. Bitte senden Sie mir unverbindlich Ihr Detailprogramm zu:<br />
Titel, Vor- und Nachname:<br />
Firma, Funktion:<br />
Adresse:<br />
Telefon:<br />
E-Mail:<br />
Business Circle, Andreasgasse 6, 1070 Wien Fax: 01/522 58 20-18<br />
Sabina Gaitzenauer, Tel.: 01/522 58 20-62 E-Mail: gaitzenauer@businesscircle.at<br />
Business Circle, Österreichs größtes Konferenzunternehmen<br />
präsentiert das<br />
Wertpapierforum<br />
Der Treff punkt für Wertpapierprofi s aus Deutschland, Österreich und der Schweiz<br />
Business Circle Jahresforum, 1./2. Dezember <strong>2008</strong>, Wien<br />
Wählen Sie aus 2 parallelen Streams :<br />
› Investment Forum<br />
Weltwirtschaftliche Perspektiven 2009, Innovative Total<br />
Return Konzepte, SRI, Nachhaltigkeit, Klimawandel<br />
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TARGET2-Securities (T2S),<br />
Zukunftsweisende Fondsmanagement Plattformen,<br />
Multilateral Trading Facilities (MFTs)<br />
Plenarreferenten<br />
Norbert Walter<br />
Chefvolkswirt,<br />
Deutsche Bank<br />
Heiko Thieme<br />
Chairman, American<br />
Heritage, Management<br />
Corp.New York<br />
525
526<br />
Beitrag<br />
» Die Angst vieler<br />
Institute vor zunehmender<br />
Transparenz<br />
entsteht dadurch,<br />
dass viele Manager<br />
und Kundenbetreuer<br />
es bislang nicht<br />
gewohnt waren, dass<br />
Kunden hart um<br />
Preise feilschen. «<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Margenerosion durch<br />
profes sionelles Pricing stoppen<br />
Richtige Preissetzung, transparente Preisstellung, professionelle Preisverhandlung<br />
und gute Preisdurchsetzung.<br />
Autoren:<br />
Jörg Ludewig, Generalbevollmächtigter<br />
und Leiter des Anlagemanagements der<br />
Hamburger Sparkasse.<br />
Dr. Georg Wübker, Leiter der welt weiten<br />
Financial Services-Aktivitäten und<br />
Geschäftsführer des Zürcher Büros von<br />
Simon – Kucher & Partners Strategy &<br />
Marketing Consultants.<br />
Dr. Jan Engelke, Managing Director bei<br />
Simon – Kucher & Partners.<br />
I. These 1:<br />
Bei richtiger Preissetz ung und<br />
trans parenter Preisstellung<br />
werden Unternehmen stärker<br />
im Preiswettbewerb.<br />
w Neue EU-Richtlinien wie SEPA oder MiFID<br />
(Markets in Financial Instruments Directive)<br />
verstärken die Preis- und Margentransparenz<br />
vieler Banken gegen deren Willen. Die MiFID<br />
verlangt, dem Kunden die Kosten, die bei einer<br />
Transaktion anfallen, transparent zu machen.<br />
Dazu gehören auch Preise, die bisher nicht<br />
aktiv kommuniziert wurden sowie Vermittlungsprovisionen.<br />
Aus „verborgenen“ werden<br />
off ene Preise. Der Kunde wird damit konfrontiert<br />
und schlafende Hunde werden geweckt.<br />
Neue Verhandlungen und Verträge mit dem<br />
Kunden sind oft die Folge. Wie gehen die Kundenberater<br />
und Betreuer damit um? Wie argumentiert<br />
man dem Kunden gegenüber? Wie<br />
verhält man sich in Preisverhandlungen? Die<br />
Angst vieler Institute vor zunehmender Transparenz<br />
entsteht dadurch, dass viele Manager<br />
und Kundenbetreuer es bislang nicht gewohnt<br />
waren, dass Kunden hart um Preise feilschen.<br />
Diese Einstellung der Banken ist aus unserer<br />
Sicht allerdings falsch.<br />
Unsere These besagt: Ein richtig kalkulierter<br />
Preis muss der kritischen Überprüfung durch<br />
den Kunden standhalten. Dieses hat sowohl<br />
einen externen Eff ekt (Thema „richtiger Preis“)<br />
als auch einen internen Eff ekt (Thema „richtige<br />
Preisbegründung“). Wenn die Bank von ihrer<br />
eigenen Preiskalkulation überzeugt ist, kann<br />
sie einen „besser begründeten“, nachvollziehbareren<br />
Preis stellen. Ihre eigenen Mitarbeiter<br />
sind für die preisliche Auseinandersetzung<br />
mit dem Kunden besser gerüstet, als wenn<br />
die Bank die Preise der Konkurrenz übernimmt<br />
und versucht, nur durch optimierte Verhandlungsmethoden<br />
Preise hochzuhalten. Ohne<br />
solche Vorüberlegungen und entsprechend<br />
aufbereitete Argumentationsleitfäden ist es für<br />
den Kundenberater in seinen Verhandlungsgesprächen<br />
ungleich schwerer, zu entscheiden, ob<br />
ein Preis noch gerechtfertigt ist oder nicht.<br />
Zugegeben: Preiskalkulationen in Banken sind<br />
mal einfacher (z. B. im Zahlungsverkehr oder<br />
im Kreditgeschäft) und mal schwieriger (z. B. im<br />
Wertpapiergeschäft). In einigen Fällen gibt es<br />
objektive Kalkulationsgrundlagen, in anderen<br />
Fällen eher „gewohnte“ Preise. Im letzteren Fall<br />
ist es wichtig, den Wert der eigenen Leistung<br />
aus Sicht des Kunden zu betrachten und zu<br />
quantifi zieren. Welchen Wert haben volkswirtschaftliche<br />
Analysen? Welchen Aktienanalysen?<br />
Und das 90-minütige Strategiegespräch über<br />
die richtige Aufstellung des Depots? Fragen,<br />
die nicht schnell beantwortet, aber wichtig<br />
sind, um den Wert der eigenen Leistung der<br />
Produktkostenkalkulation gegenüberzustellen.<br />
In einigen Banken mangelt es sogar an Letzterer<br />
– wohl der schlechteste Start, um „korrekte“<br />
Preissetzungen anzugehen.<br />
II. These 2:<br />
Bereiten Sie Ihre Kundenberater<br />
professionell auf Preisverhandlungen<br />
vor und schließen Sie<br />
damit eine der Quellen für<br />
Margenerosion.<br />
Manche Bankinstitute haben sich nie die Frage<br />
nach der Kalkulation und dem Wert der eigenen<br />
Leistung gestellt, sondern einfach versucht,<br />
sich im Konkurrenzgefüge u. a. durch intransparente<br />
Preisstellungen möglichst gut zu behaupten.<br />
Für sie sind Entwicklungen, die mehr<br />
Transparenz erzwingen, fatal. Schließlich<br />
kommt bei einem Großteil der praktischen Banktransaktionen<br />
der endgültig-tatsächliche Preis<br />
nicht durch einseitige Festsetzung seitens der
Banken sondern durch Aushandlung zustande.<br />
Insbesondere bei Geschäften zwischen Instituten<br />
(B2B) sowie in Verhandlungen mit vermögenden<br />
Privatkunden oder Firmenkunden<br />
werden Preise häufig individuell festgelegt.<br />
Hier werden häufig unsystematisch und<br />
leichtfertig hohe Rabatte auf Listenpreise<br />
gewährt, was eine enorme Margenerosion<br />
zur Folge hat. Das Verbesserungspotenzial bei<br />
solchen Preisverhandlungen ist enorm.<br />
Was ist zu tun? Der Erfolg in Preisverhandlungen<br />
hängt zum einen vom theoretischen<br />
Verständnis der Zusammenhänge und zum<br />
anderen vom taktischpsychologischen Verhandlungsgeschick<br />
ab. Beide Aspekte haben<br />
für die Umsetzung gleichermaßen Bedeutung.<br />
Häufig werden bei der Preiskalkulation nicht<br />
genügend hohe Anforderungen an die Analyse<br />
gestellt. Hinzu kommt, dass der theoretischen<br />
Schulung der Mitarbeiter nicht genügend Aufmerksamkeit<br />
gewidmet wird. So wissen viele<br />
Mitarbeiter nicht, welche Auswirkungen Preis-<br />
änderungen auf den Gewinn haben, insbesondere<br />
wenn Preise bereits auf Basis konkreter<br />
Wertanalysen hart kalkuliert und dementsprechend<br />
die Gewinne sensitiv sind. Diese<br />
Grundkenntnis ist jedoch eine wichtige Voraussetzung<br />
für erfolgreiche Verhandlungen.<br />
Hilfreich kann z. B. auch die Auseinandersetzung<br />
mit der Spieltheorie sein, die sich intensiv<br />
mit Preisverhandlungen beschäftigt hat. Sie<br />
fördert das allgemeine Verständnis, stellt aber<br />
keine einfachen Patentrezepte für das Vorgehen<br />
in Preisverhandlungen bereit.<br />
Neben den objektiven Gegebenheiten hängt die<br />
Durchsetzung des Preises auch vom psychologisch-taktischen<br />
Verhandlungsgeschick und dem<br />
Vorgehen der Geschäftspartner ab. Hierbei spielen<br />
die persönliche Interaktion und situationsspezifische<br />
Aspekte eine herausragende Rolle. Viele<br />
Bankberater sind häufig schlecht vorbereitet für<br />
Preisverhandlungen. In Tab. 1 haben wir einige<br />
Ratschläge für Preisverhandlungen zusammengestellt,<br />
mit denen wir in der täglichen Praxis<br />
gute Erfahrungen gemacht haben.<br />
Tabelle 1: Ratschläge für Preisverhandlungen aus Sicht des Bankbetreuers<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Ein richtig<br />
kalkulierter Preis<br />
muss der kritischen<br />
Überprüfung<br />
durch den Kunden<br />
standhalten. «<br />
1. Die Preisbereitschaft der Kunden hängt immer vom wahrgenommenen Wert der Leistungen ab (Betreuungsqualität,<br />
Rendite, Produktqualität usw.). Stellen Sie deshalb den Wert (und nicht den Preis) in den Mittelpunkt der Preisfindung und des<br />
Verhandlungsgesprächs.<br />
2. Überlegen Sie sich „MostFavouredNation“Klauseln, auch „BestAbrechnungs“Klauseln „BestAbrechnungs“Klauseln genannt, die einem bestimmten<br />
Kunden (z. B. am Einlagevolumen orientiert) die „Sicherheit“ geben, dass kein Kunde in seiner Größen-Gruppe besser behandelt<br />
wird als er selbst bzw. dass er auf jeden Fall den günstigeren Preis bekäme, sollten Sie sich mit einem vergleichbaren Kunden<br />
auf einen anderen Preis einigen. Häufig resultiert Unzufriedenheit nämlich aus dem subjektiven Empfinden, einen schlechteren<br />
„Deal“ als der Nachbar abgeschlossen zu haben.<br />
3. Reduzieren Sie die oberflächliche Vergleichbarkeit mit Konkurrenzprodukten durch intelligente, kundennutzenorientierte<br />
Preisstrukturen, Zusatzleistungen etc.<br />
4. Machen Sie eher Zugeständnisse auf „Nebenkriegsschauplätzen“ wie Zugaben, Services etc. als beim absoluten Preis. Das<br />
Bewusstsein der Kunden, dass ihnen auch diese Dienstleistungen nützen, ist leider oftmals nicht ausgeprägt („das ist doch<br />
eine Selbstverständlichkeit Selbstverständlichkeit …“).<br />
5. Verlangen Sie für Rabatte oder Zugeständnisse Gegenleistungen (sog. Leistungsrabatte), wie z. B. höheres Volumen (mehr<br />
Kreditvolumen, höhere Einlagen /Assets), längere Vertragsdauer, Verkauf anderer Produkte etc.<br />
6. Spalten Sie Zugeständnisse beim Preis in Schritte auf. Statt 30 % Rabatt in einem Schritt, sollte man Rabatte nur scheibchenweise<br />
geben.<br />
7. Das Preisgespräch ist grundsätzlich nicht vermeidbar. Versuchen Sie aber, es so lange herauszuzögern, bis Sie ausreichend<br />
Wert kommuniziert haben.<br />
8. Bedenken Sie, dass es bei einer Preisverhandlung nie nur um Preis und Produkt, sondern immer auch um die Person geht.<br />
Bauen Sie deshalb eine persönliche Schiene zum Kunden auf.<br />
9. 9. Lassen Sie sich bei Preisverhandlungen nicht unter Zeitdruck setzen. Unter Zeitdruck werden meist große Konzessionen gemacht.<br />
10. Falls es nicht anders geht, reduzieren Sie notfalls die Leistung, um einen für den Kunden akzeptablen Preis zu erreichen.<br />
Dieses ist nur billig und recht, wenn Sie Ihre Preise vorher gewissenhaft kalkuliert haben.<br />
527
528<br />
Beitrag<br />
» Eine zentrale<br />
Rolle für die Preisdurchsetzung<br />
kommt der richtigen<br />
Incentivierung des<br />
Vertriebs Vertriebs zu. «<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Abbildung 1: Vorgehen einer zielkonformen Vertriebsincentivierung<br />
Unternehmensziele Variable Vergütung Anreize<br />
• Wachstum<br />
• Gewinn<br />
• Neukundengewinnung<br />
Prämie<br />
Ziele sollen als Bemessungsgrundlage<br />
für die variable<br />
Vergütung herangezogen werden.<br />
III. These 3:<br />
Belohnen Sie die Kundenberater<br />
für ihre gute Preisdurchsetzung,<br />
indem Sie strategiekonforme<br />
Incentivierungssysteme<br />
verwenden.<br />
Eine zentrale Rolle für die Preisdurchsetzung<br />
kommt der richtigen Incentivierung des Vertriebs<br />
zu. „Richtig“ bedeutet dabei, dass die Incentivierung<br />
– also die Struktur des Anreizsystems<br />
bis hin zur optimalen Ausgestaltung der verschiedenen<br />
Incentivehöhen – konsequent auf<br />
die strategischen Ziele der Bank ausgerichtet<br />
werden muss. Konkret heißt dies: Will das Top-<br />
Management z. B. nicht nur reines Volumen- bzw.<br />
Marktanteilswachstum erreichen, sondern dabei<br />
auch den Gewinn und die Neukundengewin-<br />
Bemessungsgrundlage<br />
Abbildung 2: Beispiel einer Preisdurchsetzungsprämie<br />
Prämie %<br />
Umsatzprämie<br />
Min.-Umsatz<br />
(Sol)<br />
TOP Umsatz<br />
Prämie %<br />
Vertriebsleistung<br />
unter<br />
Zielpreisniveau<br />
Anteil an variabler Entlohnung<br />
Preisprämie<br />
Die Aussicht auf eine<br />
Prämie stellt einen<br />
Anreiz dar, bestimmte<br />
Dinge zu tun<br />
und andere zu<br />
unterlassen.<br />
Der Wert der Prämie sollte<br />
ausreichend groß sein, um als Anreiz<br />
für den Verkäufer zu dienen.<br />
nung nachhaltig steigern, so müssen sich folglich<br />
alle strategischen Ziele in der Incentivierung der<br />
Vertriebsmannschaft wieder finden. Das Vorgehen<br />
einer zielkonformen Vertriebsincentivierung<br />
ist in Abb. 1 dargestellt.<br />
Dieses stringente Vorgehen wird jedoch bei<br />
vielen Finanzdienstleistern bisher zu wenig<br />
berücksichtigt – insbesondere im Hinblick auf die<br />
Ziele Gewinnsteigerung und Preisdurchsetzung.<br />
Wie das folgende Beispiel aus einem Bankinstitut<br />
zeigt, kann dies mithilfe einer „PreisdurchsetzungsPrämie“<br />
in das Incentivesystem des<br />
Vertriebs explizit mit eingebaut werden – auch<br />
wenn die Banken von einer derartigen Systematik<br />
meist noch weit entfernt sind (vgl. Abb. 2).<br />
Basis der variablen Vergütung des einzelnen<br />
Kundenbetreuers ist auch in diesem System<br />
Vertriebsleistung<br />
über<br />
Zielpreisniveau<br />
98%<br />
Ziel:<br />
102% 104%<br />
100% Durchschnittlich<br />
realisierter Preis<br />
67% 33%<br />
Korrekturfaktor:<br />
Marktpreisniveau<br />
Marktpreisniveau<br />
alt neu<br />
Das gesunkene Marktpreisniveau<br />
kann bei der<br />
Zielvereinbarung<br />
berücksichtigt werden.
weiterhin der generierte Umsatz (also das<br />
Handelsvolumen). Die zusätzliche „Preisprämie“<br />
bildet nun aber die Preisdisziplin des einzelnen<br />
Beraters mit ab, indem sie das eigene<br />
durchschnittlich durchgesetzte Preisniveau ins<br />
Verhältnis zum Zielpreisniveau setzt. Derjenige,<br />
der seinen Erlös unter Einhaltung einer<br />
hohen Preisdisziplin generieren konnte,<br />
wird somit gegenüber einem „notorischen<br />
Rabattgewährer“ deutlich besser gestellt.<br />
PRAXISTIPPS<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Die relative Orientierung an der besten Vertriebsleistung<br />
sichert dabei die Dynamik des<br />
Systems und bietet so einen konstanten Anreiz<br />
zur Leistungsverbesserung. Als Korrekturfaktor<br />
kann dabei zudem die unterjährige Änderung<br />
des Marktpreisniveaus berücksichtigt werden.<br />
Solche Systeme wurden bei einigen Banken<br />
bereits erfolgreich implementiert und haben<br />
dort nachhaltig zu einer verbesserten Preisdurchsetzung<br />
beigetragen. £<br />
Banken sollten professioneller in der Preissetzung und der Preisdurchsetzung<br />
werden.<br />
Dies bedeutet, dass Banken die Preissetzung nicht dem Wettbewerber überlassen und<br />
dessen Preise adaptieren sollten, sondern vielmehr eine nachvollziehbare Kalkulation<br />
anstreben, die sich an Kosten und an Kundennutzen orientiert.<br />
Bei der Preisdurchsetzung ist ein höherer Professionalisierungsgrad als heute anzustreben,<br />
indem Kundenberater professionell für Preisverhandlungen ausgebildet<br />
und für die Durchsetzung höherer Preise belohnt werden.<br />
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Beitrag<br />
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529<br />
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B E R AT U N G<br />
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aBIT aG<br />
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530 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Michael Rother<br />
Geschäftsführer<br />
Tel.: 089/99 90 97 90<br />
Mobil: 0172/675 20 21<br />
Fax: 089/99 90 97 99<br />
Mail: info@bankon.de<br />
www.bankon.de<br />
Dr. Michael knapp<br />
Tel: 0941/89 96 64-31<br />
Fax: 0941/89 96 64-99<br />
Mail: info@risk-research.de<br />
www.risk-research.de<br />
Helge Lautenbach<br />
Managing Director<br />
Tel: 069/9 63 76 81 52<br />
Fax: 069/24 70 67 54<br />
Mail: helge.lautenbach@protiviti.de<br />
www.protiviti.de<br />
Michael Mekelburger<br />
Geschäftsführer<br />
Tel.: 02<strong>11</strong>/15 97 76-0<br />
Fax: 02<strong>11</strong>/15 97 76-10<br />
Mail: m.mekelburger@industriewert.de<br />
www.industriewert.de<br />
Jürgen Däumler<br />
Leiter kundenbetreuung<br />
Tel. 0 21 50/9153 888<br />
Fax: 0 21 50/9153 299<br />
Mail: vertrieb@abit.de<br />
www.abit.de<br />
bankon Management Consulting ist als Branchenspezialist für den Finanzdienstleistungssektor<br />
fokussiert auf das Management komplexer Themenstellungen, die gleichermaßen bankfachliche<br />
und technische Expertise erfordern. Mit dem anspruch eines Qualitätsführers, der aufgrund der<br />
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Hamerle) an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg internationale<br />
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und IT Governance, unternehmensweites Risikomanagement, Controlling & Finanzwesen sowie<br />
Interne Revision verfügt. Im Gegensatz zu vielen anderen anbietern in diesem Umfeld sind wir<br />
unabhängig in unserer Meinungsbildung und Beratungsdienstleistung, da wir keine Jahresabschlussprüfungen<br />
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P R O D U K T L Ö S U N G<br />
S T E U E R B E R AT U N G /<br />
W I R T S C H A F T S P R Ü F U N G<br />
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Steuerberatungsgesellschaft<br />
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Tel. 0 30/2647 45 77 77<br />
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Tel.: (0031) 77-3217-244<br />
Fax: (0031) 77-3217-179<br />
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Dr. karsten Füser<br />
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advisory Services / Global Financial<br />
Services<br />
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<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
BankPartner<br />
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das angebot ab. Weiterhin bietet SUBITO ein umfassendes Migrationsangebot. Gegenstand<br />
ist die gesamtheitliche Betreuung der Migration, von der Betrachtung der Geschäftsprozesse bis<br />
zur Softwaremigration.<br />
Credit Life International – So fl exibel wie das Leben Ihrer kunden.<br />
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kredit- und Leasingnehmer. Zudem werden neue, innovative Produktideen entwickelt. So sichert<br />
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und Immobilienberatung an und liefert somit ein einzigartiges fachübergreifendes<br />
Serviceangebot. Der Bereich advisory Services / Global Financial Services hat sich vor allem auf<br />
Fragen von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen spezialisiert und<br />
berät z.B. sowohl im Rahmen regulatorischer Themenstellungen rund um „Basel II“, bei der Bewertung<br />
strukturierter Finanzprodukte oder aber in Fragen der Optimierung betrieblicher abläufe.<br />
531
Rezensionen<br />
01<br />
02<br />
03<br />
532 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand, Anlage, Recht<br />
01 Kapitalmarktstrafrecht<br />
Tido Park: Kapitalmarktstrafrecht. Nomos Verlag, Baden-<br />
Baden, 2. Aufl. <strong>2008</strong>. 885 S., 158 €.<br />
w Die Neuauflage liefert eine umfassende und<br />
nach Anwendungsfällen typisierende Darstellung<br />
des stark zerklüfteten Rechtsgebiets mit folgender<br />
Gliederung: Praktische Bedeutung des Kapitalmarktstrafrechts,<br />
Aufgaben der BaFin, Straftaten typisiert nach<br />
Deliktsgruppen (z. B. Betrugs-, Untreue-, Insider- und<br />
Börsendelikte), Ordnungswidrigkeiten aufgeteilt nach<br />
den Fallgruppen im WpHG. Neu in der zweiten Auflage:<br />
Es sind alle Änderungen durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz<br />
eingearbeitet, die Regelungen zur<br />
Marktmanipulation integriert, das Transparenzrichtlinie-<br />
Umsetzungsgesetz (TUG) und seine Folgen für das HGB<br />
berücksichtigt sowie alle kapitalmarktstrafrechtlichen<br />
Auswirkungen des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes<br />
(FRUG / MiFID) erfasst. Der Kommentar eignet<br />
sich aufgrund der weitgehend nach Gesetzesnormen<br />
aufgebauten Struktur nur für Banker, die sich bereits<br />
intensiv mit dem Thema beschäftigt haben, ist aber<br />
natürlich für alle Juristen zwingend, die sich mit Kapitalmarktrecht<br />
– und damit zwangsläufig auch mit den<br />
strafrechtlichen Grenzen – befassen. £<br />
Konto, Recht, Revision<br />
02 Praxishandbuch Erbrecht und Banken<br />
Michael Ott-Eulberg / Michael Schebesta / Herbert Bartsch:<br />
Praxishandbuch Erbrecht und Banken. Bank-Verlag,<br />
Köln, 2. Aufl. <strong>2008</strong>. 576 S., 78 €.<br />
w Das im zerb-Verlag erschienene und von Bankverlag<br />
in Lizenz vertriebene Buch stellt die wichtigsten Handlungsbezüge<br />
im Erbfall unter dem Blickwinkel Kunde<br />
– Bank dar und bietet, insbesondere durch seine vielfältigen<br />
und praxisnahen Mustertexte, grundlegende<br />
Informationen zum Umgang mit dem Erbfall in der Bank-<br />
Praxis. Systematisch setzt sich das Praktikerhandbuch mit<br />
nachlass- und bankspezifi schen Fragestellungen auseinander,<br />
angefangen bei der erbrechtlichen Legitimation<br />
gegenüber der Bank über den Umgang mit verschiedenen<br />
Konten, Kreditverhältnissen und Lebensversicherungen<br />
bis hin zur Zwangsvollstreckung und Nachlassinsolvenz.<br />
Die Autoren sind auf Fragen des Erbrechts spezialisierte<br />
Praktiker aus der Bank- und Rechtsberatung. Das umfassende<br />
Buch eignet sich für alle Mitarbeiter aus Banken<br />
und Sparkassen, die mit Nachlässen ihrer Kunden in der<br />
Praxis zu tun haben. £<br />
Recht, Konto, Revision<br />
03 Kontoführung & Zahlungsverkehr<br />
Matthias Artzt / Christian Barleon / Manfred Beyer /<br />
Michael Böhm / Peter Burghardt / Roger Dippel / Markus<br />
Engel / Jürgen Eskes / Peter Frey / Arndt Kalkbrenner / Volker<br />
Lang / Netta-Katrina Schulz / Christian Wagemann / Christian<br />
Walz / Maximilian A. Werkmüler: Kontoführung &<br />
Zahlungsverkehr. Finanz Colloquium Heidelberg, Heidelberg,<br />
3. Aufl age <strong>2008</strong>. 691 S., 78 €.<br />
w Nachdem die zweite Auflage dieses Praxisklassikers<br />
bereits nach kurzer Zeit vergriffen war, haben<br />
Verlag und Autoren nunmehr die dritte und wesentlich<br />
ergänzte Auflage des Nachschlagewerks „Kontoführung<br />
& Zahlungsverkehr“ vorgelegt. In die vorliegende dritten<br />
Auflage wurden zahlreiche neue Entscheidungen<br />
und gesetzliche Regelungen eingearbeitet und somit<br />
den Anforderungen der Praxis Rechnung getragen,<br />
die sich einem ständigen bankrechtlichen Veränderungsprozess<br />
ausgesetzt sieht. Zunächst überzeugen<br />
erneut die bereits aus den Vorauflagen bekannten<br />
Darstellungen zentraler Fragen zur Kontoeröffnung<br />
und Kontoführung durch den Privat- und Firmenkunden,<br />
des Kundenverhältnisses zum betreuten<br />
Kunden im Nachlassfall, im Fall der Kontenpfändung<br />
sowie die Auskunftsersuchen. Darüber hinaus wird<br />
umfassend der Zahlungsverkehr der Banken von der<br />
Überweisung über Lastschrift, Zahlungskarten, Scheck,<br />
Auslandszahlungsverkehr bis hin zu dem durch eine<br />
Kundeninsolvenz beeinträchtigten Zahlungsverkehr<br />
dargelegt. In einem wesentlich neuen Kapitel erläutert<br />
zunächst Barleon detailliert die zunehmenden<br />
Risiken des Online-Bankings, was insbesondere für den<br />
Bankjuristen ein hilfreicher Fundus zur Unterlegung<br />
seiner Entscheidungen ist. Ebenso erwähnenswert<br />
ist darüber die umfassende Darstellung von Dippel<br />
/ Frey / Walz zu den europäischen Entwicklungen<br />
zum Zahlungsverkehrsrecht und zu dem Ziel der Single<br />
European Payment Area (SEPA). Die ausgewiesenen<br />
Kenner der Materie erläutern auf rd. 50 S. den Stand der<br />
Überlegungen zu den neuen europäische Zahlungsverkehrsinstrumenten<br />
und kommende Entwicklungen auf<br />
eine nachvollziehbare und praxisnahe Weise. Wieder<br />
überzeugt die Aktualität und Praxisrelevanz des Kompendiums,<br />
welches ausschließlich von langjährigen<br />
wissenschaftlich wie rechtspraktisch erprobten Bankjuristen<br />
und Rechtsanwälten erstellt wurde. £<br />
Dr. Katja Gabius, Professorin für Wirtschaftsrecht,<br />
insbesondere Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und<br />
Bankrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt<br />
Nürtingen-Geislingen
Mit Abendveranstaltung<br />
„60 Jahre DER BETRIEB“<br />
Unternehmensnachfolge<br />
Gestaltungen nach den Reformen<br />
Referenten:<br />
�� Thomas Wachter, Notar, München<br />
�� Prof. Dr. Georg Crezelius, Lehr stuhl für Steuerrecht,<br />
Otto-Friedrich-Universität, Bamberg<br />
�� Prof. Dr. Detlev J. Piltz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für<br />
Steuerrecht, Flick Gocke Schaumburg, Bonn<br />
Termin: 20.<strong>11</strong>.<strong>2008</strong><br />
Veranstaltungsort: Maritim Hotel Düsseldorf<br />
Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf<br />
Telefon: (02<strong>11</strong>) 5209-0<br />
Telefax: (02<strong>11</strong>) 5209-1000<br />
Jubiläumstagung <strong>2008</strong><br />
Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechtsreform,<br />
GmbH-Reform, Erbrechtsreform<br />
Einführung und Moderation Podiumsdiskussion:<br />
�� Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Lehr stuhl für Unterneh mensrecht,<br />
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf<br />
Schriftliche Anmeldung an: Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt<br />
GmbH » WSF Wirtschaftsseminare «, Eschersheimer Landstraße 50,<br />
D-60322 Frankfurt am Main. Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn<br />
fallen € 50,– Bearbeitungs gebühr an. Bis zwei Wochen<br />
vor Veranstaltungsbeginn sind 30% der Gesamtkosten zu zahlen. Nach<br />
Ablauf dieser Frist wird der volle Betrag, jedoch ohne Umsatzsteuerbelastung,<br />
fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann einmalig kostenfrei gestellt werden.<br />
Sollten Sie die Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung bis zwei<br />
Wochen vor Veranstaltungsbeginn stornieren, haben Sie einmalig die<br />
Möglichkeit, mit der Stornierung eine andere Veranstaltung verbindlich<br />
zu buchen, sofern die ursprüngliche Rechnung beglichen wurde. Hierfür<br />
erheben wir anstelle der Stornierungsgebühr eine Umbuchungsgebühr<br />
von € 50,– zzgl. MwSt. Storniert WSF eine Veranstaltung, werden bereits<br />
gezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber<br />
WSF bestehen nicht.<br />
Zimmerbuchungen nehmen Sie bitte unter dem Stichwort »Jubiläumstagung«<br />
als Selbstzahler vor. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung von<br />
Sonderkonditionen zeitlich begrenzt ist und i.d.R. bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn<br />
Gültigkeit hat.<br />
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Themen:*<br />
�� Einführung: Nachfolgeplanung im Reformjahr <strong>2008</strong><br />
�� GmbH-Reform – Auswirkungen auf die Praxis der<br />
Unternehmensnachfolge<br />
�� Gestaltungsmöglichkeiten bei Unter nehmensnachfolge nach<br />
der Erbschaftsteuer- und der Erbrechtsreform<br />
�� Unternehmensbewertung nach der Erbschaftsteuerreform<br />
�� Podiumsdiskussion: Zivilrechtliche und steuerrechtliche<br />
Aspekte der Nachfolgeplanung<br />
Teilnahmegebühr: € 295,– zzgl. MwSt. (inkl. Abendveranstaltung)<br />
(Inkl. Veranstaltungsunterlagen, Mittagessen, Kaffeepausen, Erfrischungs getränken und AbendAbendveranstaltung. Sollte mehr als ein Vertreter eines Unternehmens an derselben Veranstaltung teilnehmen,<br />
so erhält jeder weitere Teilnehmer 15% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.)<br />
Anmeldung » Jubiläumstagung <strong>2008</strong> – Unternehmensnachfolge<br />
Ich melde mich für die Jubiläumstagung <strong>2008</strong> „Unternehmensnachfolge – Gestaltungen nach den Reformen“<br />
am 20. November <strong>2008</strong> im Maritim Hotel Düsseldorf an<br />
Ich nehme an der Abendveranstaltung „60 Jahre DER BETRIEB“ teil.<br />
Ich nehme nicht an der Abendveranstaltung „60 Jahre DER BETRIEB“ teil.<br />
Teilnehmer 1: Name / Vorname Abteilung / Position<br />
Teilnehmer 2: Name / Vorname Abteilung / Position<br />
Firma<br />
Straße/Postfach<br />
Telefon / Telefax E-Mail<br />
Datum/Unterschrift<br />
PLZ/Ort<br />
* Ausführliche Themenbeschreibung unter<br />
www.der-betrieb.de/jubilaeumstagung<br />
FAX 0 69 / 24 24 - 47 69 FON 0 69 / 24 24 - 47 50<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
www.der-betrieb.de/jubilaeumstagung<br />
DStR
Rezensionen<br />
04<br />
05<br />
06<br />
534 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Anlage, Recht<br />
04 Die Testamentsvollstreckung<br />
Walter Zimmermann: Die Testamentsvollstreckung. Handbuch<br />
für die gerichtliche, anwaltliche und notarielle<br />
Praxis. Erich Schmidt Verlag, Berlin, <strong>2008</strong>. 608 S., 98 €.<br />
w In Deutschland wird immer mehr vererbt. Und so<br />
ist es nicht verwunderlich, dass sich immer häufiger<br />
der Erblasser Gedanken macht, wie er das Schicksal<br />
seines Nachlasses noch über den Tod hinaus beeinflussen<br />
kann. Die Testamentsvollstreckung dient dem<br />
Inte resse des Erblassers, auch nach seinem Tode Einfluss<br />
zu nehmen auf die Verteilung des Nachlasses<br />
unter den Erben, die Ausführung angeordneter Vermächtnisse,<br />
die Erfüllung der den Erben erteilten<br />
Auflagen und die Verwaltung bzw. Abwicklung des<br />
Nachlasses. Neben der Stiftung bietet die Testamentsvollstreckung<br />
oft die einzige sinnvolle Möglichkeit, einer<br />
Zerschlagung des Erblasservermögens vorzubeugen.<br />
Das vorliegende, aktualisierte Buch behandelt sehr<br />
ausführlich und verständlich die wichtigsten Fragen<br />
der Testamentsvollstreckung und hilft damit, Rechtssicherheit<br />
zu schaffen. Es setzt sich mit den Vor- und<br />
Nachteilen der Testamentsvollstreckung auseinander,<br />
zeigt die Rechtsstellung der Beteiligten auf und<br />
enthält detaillierte Formulierungshinweise für den Erblasser.<br />
Ebenso behandelt werden Kosten und steuerliche<br />
Fragen. Durch die Einbindung und Kommentierung der<br />
aktuellen Rechtsprechung zu diesem Thema eignet<br />
sich dieses Buch für alle mit diesem Geschäft befassten<br />
Berufsgruppen, einmal als Nachschlagewerk für<br />
den Rechtsanwalt, wie auch für den Einsteiger (z. B. in<br />
Banken und Sparkassen) in dieses Geschäftsfeld und<br />
deren Berater und Prüfer. £<br />
Karlheinz Pütz, Bankprokurist, Generationenberater,<br />
Volksbank Ettlingen<br />
Vorstand, Recht, Controlling, Revision<br />
05 Erfolgreiche Auslagerung<br />
von Geschäftsprozessen<br />
Prof. Dr. Wolfgang Büchner / Dr. Josef Kokert / Dr. Joachim<br />
Schmalzl: Erfolgreiche Auslagerung von Geschäftsprozessen.<br />
Finanz Colloquium Heidelberg, Heidelberg,<br />
<strong>2008</strong>. 554 S., 86 €.<br />
w Outsourcing ist längst keine Modeerscheinung<br />
mehr. Die unbedingte Notwendigkeit Kostenpotenziale<br />
zu heben und dabei gleichzeitig die notwendigen<br />
hohen Qualitätsstandards nachhaltig zu sichern, ist die<br />
Herausforderung, die jede Auslagerungsmaßnahme<br />
erfüllen muss. Die zahlreichen Autoren gehen in ihrem<br />
umfassenden Werk aus allen relevanten Blickwinkeln<br />
durchaus kritisch mit diesem komplexen Thema um.<br />
Dabei wird deutlich, dass es nicht die eine Lösung<br />
für jede denkbare Outsourcingmaßnahme gibt. Vielmehr<br />
ist auf der Grundlage einer sorgfältigen Analyse<br />
zu definieren, was die konkreten, mit der Auslagerung<br />
verbundenen Ziele sind. In dem jetzt vorgelegten<br />
Werk wird sehr anschaulich dargestellt wie wichtig es<br />
ist, im Rahmen des Auslagerungsprozesses alle relevanten<br />
Bereiche des auslagernden Unternehmens zu<br />
beteiligen. Die Beantwortung von Fragen rund um<br />
die Themen „aufsichtsrechtliche und rechtliche Rahmenbedingungen“,<br />
„betriebswirtschaftliche Zwänge<br />
versus ordnungsgemäße Geschäftsprozesse“ werden<br />
ebenso ausführlich behandelt wie Fragen der „Prozessharmonisierung<br />
als Erfolgsfaktor für erfolgreiches<br />
Outsourcing“ und „Steuerungsmöglichkeiten von ausgelagerten<br />
Bereichen“. Abgerundet wird das Thema<br />
durch Beispiele aus der Praxis; auch die wichtigen<br />
Aspekte der internen und externen Revision werden<br />
kompetent auf den Punkt gebracht. Dieses Buch stellt<br />
für alle die sich mit Outsourcingmaßnahmen beschäftigen<br />
ein gut strukturiertes und umfassendes sowie<br />
fundiertes Werk dar. £<br />
Heinz-Willi Laeven, Leiter Zentralbereich Revision,<br />
Sparkasse Aachen, Aachen<br />
Kredit, Recht, Revision<br />
06 Kreditsicherung durch Grundschulden<br />
Dr. Heinz Gaberdiel / Martin Gladenbeck: Kreditsicherung<br />
durch Grundschulden. Erich Schmidt Verlag, Berlin,<br />
8. Auflage, <strong>2008</strong>. 664 S., 68 €.<br />
w Dieses Standardwerk informiert nun bereits in achter<br />
Aufl age umfassend über die Grundschuld, die gesicherten<br />
Forderungen und über die Verwertung der Sicherungsgrundschuld.<br />
Insbesondere der Rück gewähranspruch<br />
wird besonders ausführlich beleuchtet. Außerdem fi nden<br />
sich in dem Werk Ausführungen zum im KWG geregelten<br />
Refi nanzierungsregister, das eine insolvenzfeste Treuhand<br />
insbesondere für True-Sale-Transaktionen ermöglicht<br />
sowie die praktischen Auswirkungen der Novelle des<br />
Wohnungseigentumsrechts, die für den Grundschuldgläubiger<br />
von wesentlicher Bedeutung sind. Zusätzlich bietet<br />
ein Formularteil zahlreiche in der BankPraxis bekannte<br />
Vordrucke u. a. zur Bestellung, Abtretung und Verwertung<br />
der Grundschuld. Das Buch kann ohne Übertreibung<br />
als einer der Klassiker innerhalb der Literatur zur Grundschuld<br />
bezeichnet werden. £
Vorstand<br />
Blank, Rainer<br />
Volkswagen Bank<br />
w Rainer Blank wurde mit Wirkung zum<br />
15.09.<strong>2008</strong> zum Sprecher der Geschäftsführung<br />
der Volkswagen Bank GmbH berufen.<br />
Blank folgt auf Klaus-Dieter Schürmann, der<br />
als Finanzvorstand zu Volkswagen Nutzfahrzeuge<br />
wechselt.<br />
Die Sprecherfunktion übernimmt Blank<br />
ergänzend zu seinen Positionen als<br />
Ge neralbevollmächtigter der Volkswagen<br />
Financial Services AG, als Geschäftsführer<br />
der Volkswagen Versicherungsdienst<br />
GmbH und als Geschäftsführer der Volkswagen<br />
Insurance Brokers GmbH.<br />
Blank trat 1994 als Mitglied der Geschäftsführung<br />
der Volkswagen Bank in das<br />
Unternehmen ein und zeigte sich fortan<br />
verantwortlich für das Einlagen- und<br />
Provisionsgeschäft sowie das Personalwesen.<br />
£<br />
Anlage<br />
Gallert, Alexander<br />
Börse Düsseldorf<br />
w Alexander Gallert (29) hat am 01.07.<strong>2008</strong><br />
die Leitung der Abteilung Kommunikation<br />
der Börse Düsseldorf übernommen.<br />
In dieser Funktion ist er auch Pressesprecher<br />
der Börse Düsseldorf und berichtet<br />
direkt an den Vorstand. In seinem Bereich<br />
sind sowohl die klassischen Presseaufgaben,<br />
als auch die Themen Veranstaltungen<br />
und Internet sowie TV angesiedelt.<br />
Gallert ist Diplom Kaufmann und verfügt<br />
über langjährige Erfahrungen im<br />
Bankenbereich. Zuletzt war er bei einem<br />
regionalen Kreditinstitut im Bereich der<br />
Unternehmenskommunikation tätig. £<br />
Vorstand<br />
Grzesiek, Artur<br />
Sparkasse KölnBonn<br />
w Duisburgs Sparkassenchef Artur<br />
Grzesiek ist zum neuen Vorstandsvorsitzenden<br />
der Sparkasse Köln-Bonn<br />
gewählt worden. Die Empfehlung des<br />
erweiterten Strategieausschusses, der<br />
Vertreter der Ratsparteien der beiden<br />
Städte angehörten, fiel einstimmig aus<br />
und wurde vom Verwaltungsrat der Sparkasse<br />
bestätigt. £<br />
Kredit<br />
Hagemann, Friedhelm<br />
Volksbank Neumünsterland<br />
w Wechsel in der Firmenkundenbank<br />
der Volksbank Nordmünsterland: Zum<br />
01.10.<strong>2008</strong> hat Diplom-Bankbetriebswirt<br />
Friedhelm Hagemann die Leitung dieses<br />
Bereiches von Hubert Overesch übernommen.<br />
Overesch ist zum Vorstandsmitglied<br />
der Volksbank Tecklenburger Land<br />
bestellt worden. £<br />
Vorstand<br />
Hoffmann, Werner<br />
LBS Hessen-Thüringen<br />
w Werner Hoffmann (51) hat zum<br />
01.09.<strong>2008</strong> die Geschäftsleitung der<br />
LBS Hessen-Thüringen angetreten. Die<br />
Bausparkasse der Sparkassen ist ein<br />
Geschäftsbereich der Helaba Landesbank<br />
Hessen-Thüringen. Hoffmann übernimmt<br />
die Verantwortung für das Vertrags- und<br />
Kreditgeschäft, die Kundenbuchhaltung<br />
und die Problemkreditbearbeitung. Der<br />
Volljurist und Diplom-Volkswirt kommt<br />
von der Wüstenrot Bausparkasse AG. Er<br />
zeichnete dort zuletzt als Direktor für<br />
das Neugeschäft Kredit der Wüstenrot<br />
Bausparkasse und der Wüstenrot<br />
Bank in Ludwigsburg verantwortlich.<br />
Die Geschäftsleitung der LBS Hessen-<br />
Thüringen wird damit vom 01.09.<strong>2008</strong><br />
von Peter Marc Stober (Sprecher), Werner<br />
Hoffmann und Werner Spies gebildet. £<br />
Vorstand<br />
Hölscheidt, Ralf<br />
Volksbank Laer-Horstmar-Leer<br />
w Die Volksbank Laer-Horstmar-Leer<br />
hat ein neues Vorstandsmitglied. Der<br />
42- jährige Ralf Hölscheidt ist mit Wirkung<br />
zum 01.<strong>11</strong>.<strong>2008</strong> in die Leitung<br />
der Kreditgenossenschaft eingetreten<br />
und ist somit Nachfolger des langjährigen<br />
Bankvorstands Arnim Vossenberg.<br />
Schröder, Dr. Ulrich<br />
KfW Bankengruppe<br />
<strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Personalia<br />
Dr. Ulrich Schröder hat hat das das Amt Amt des<br />
des<br />
Vorsitzenden des Vorstands der<br />
KfW Bankengruppe angetreten. Er<br />
hat damit Wolfgang Wolfgang Kroh Kroh als als SpreSprecher<br />
des Vorstands abgelöst, der<br />
diese Funktion im April <strong>2008</strong> nach<br />
dem Niederlegen des Amts durch durch durch<br />
Ingrid Matthäus-Maier sowie sowie ihrem<br />
ihrem<br />
angekündigten Eintritt in den Ruhestand<br />
interimistisch wahrgenommen<br />
hatte.<br />
Er war bislang Vorstandsvorsitzender<br />
der NRW. Bank Düsseldorf und<br />
Münster. Am 25.06.<strong>2008</strong> bestellte ihn<br />
der Verwaltungsrat der KfW Bankengruppe<br />
zum Mitglied des Vorstands<br />
und bestimmte ihn für das neu<br />
geschaff ene Amt als Vorstandsvorsitzenden<br />
der KfW Bankengruppe.<br />
Schröder wurde wurde am am 19.03.1952 19.03.1952 in<br />
in<br />
Melle bei Osnabrück geboren. Nach<br />
dem Studium der Rechtswissenschaft<br />
und der Betriebswirtschaft<br />
mit anschließender Promotion<br />
trat er 1983 in die Westdeutsche<br />
Landesbank Girozentrale ein. Nach<br />
verschiedenen leitenden Positionen,<br />
unter anderem im Firmenkundengeschäft,<br />
als Niederlassungsleiter<br />
und Vorstandsmitglied der WestLB<br />
France sowie als Leiter des Kundengeschäftsbereichs<br />
Chemie / Life<br />
Science, gehörte er dem Vorstand<br />
an. Im August 2002 wechselte er<br />
in den Vorstand Vorstand Vorstand der neu errichteerrichteerrichteten NRW.BANK und übernahm 2006<br />
den Vorstandsvorsitz. £<br />
535
Personalia<br />
Dieser ist nach 48 Jahren im Dienst der<br />
Volksbank, darunter 30-jähriger erfolgreicher<br />
Vorstandstätigkeit, auf eigenen<br />
Wunsch aus gesundheitlichen Überlegungen<br />
zum 31.10.<strong>2008</strong> in den Ruhestand<br />
gegangen. £<br />
Vorstand<br />
Kistner, Ulrich<br />
Sparkasse Rastatt-Gernsbach<br />
w Ulrich Kistner, 42, ist neuer Vor-<br />
standsvorsitzender der Sparkasse Rastatt-Gernsbach.<br />
Er folgt Martin Zoller,<br />
der in den Ruhestand geht. £<br />
Kredit, Revision<br />
Molthan, Renè<br />
Kreissparkarkasse Peine<br />
w Neuer Abteilungsleiter Kreditrevision<br />
ist Renè Molthan, Nachfolger von Uta Wolff,<br />
die aus der Kreissparkasse Peine ausgeschieden<br />
ist. £<br />
536 <strong>11</strong> / <strong>2008</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand<br />
Oetker, Ferdinand<br />
Bankhaus Lampe<br />
w Ferdinand Oetker (35) wurde am<br />
01.10.<strong>2008</strong> zum Generalbevollmächtigten<br />
der Bankhaus Lampe KG berufen. Oetker<br />
ist bereits seit 2004 in verschiedenen Funktionen<br />
für das Traditionsinstitut tätig und<br />
derzeit als Bereichsleiter der Region Nord<br />
für die Niederlassungen Berlin, Dresden und<br />
Hamburg zuständig. Zukünftig wird er sich<br />
auf die exklusive Betreuung ausgewählter<br />
Unternehmerfamilien konzentrieren. £<br />
Anlage<br />
Rathmanner, Claudia<br />
Crédit Agricole Asset Management<br />
w Zum 01.09.<strong>2008</strong> hat Crédit Agricole<br />
Asset Management (CAAM) sein Vertriebsteam<br />
für Österreich mit Mag. Claudia<br />
Rathmanner um eine ausgewiesene Asset-<br />
Management-Expertin erweitert. £<br />
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Kredit<br />
Schlangenotto, Jürgen<br />
BNP Paribas<br />
w BNP Paribas verstärkt in Deutschland<br />
das Corporate- und Investmentbanking<br />
und hat einen Managing Director für<br />
den Bereich Coverage Large Corporates<br />
ernannt. Jürgen Schlangenotto (38) ist in<br />
dieser Funktion für die Betreuung von ausgewählten<br />
Kunden im industriellen Bereich<br />
verantwortlich. Er berichtet direkt an Joachim<br />
von Schorlemer, Country Head von<br />
BNP Paribas in Deutschland. £<br />
Vorstand<br />
Vogel, Peter<br />
Stadtsparkasse Haan<br />
w Der Verwaltungsrat der Stadt-Sparkasse<br />
Haan hat Vorstandsmitglied Peter Vogel zum<br />
01.04.2009 als Vorstandsvorsitzenden bestellt.<br />
Der 40-jährige Diplom-Kaufmann arbeitet dann<br />
genau vier Jahre bei der Stadtsparkasse. £