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Das ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH ist bei der Erstellung seines vorliegenden Jahresabschlusses zum<br />

31. Dezember 2003 von der Prämisse ausgegangen, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die<br />

Auflösung der Arbeitsmarktrücklage in Zukunft nicht mit einem höheren Betrag als € 27.763.000,00 (gemäß dem<br />

Beschluss des Verwaltungsrates des ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH in seiner Sitzung vom<br />

16. Dezember 2003) für den in § 42 AMSG umschriebenen Wirkungsbereich (Bedeckung der Ausgaben für finanzielle<br />

Leistungen im Namen und auf Rechnung des Bundes) beauftragen wird. Sollte sich diese Prämisse als unzutreffend<br />

erweisen, so könnten sich daraus insbesondere folgende weitreichenden Konsequenzen für die<br />

Vermögens- und Finanzlage des ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH ergeben:<br />

Einerseits ist zu beachten, dass der Bund die Investitionsausgaben des ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH<br />

seit mehreren Jahren in restriktiver Interpretation des § 41 Abs. 2 AMSG nur mehr höchstens teilweise – im<br />

<strong>Gesch</strong>äftsjahr 2003 mit einem Teilbetrag von € 5.496.528,06 der gesamten Investitionsausgaben von<br />

€ 15.401.834,53 – ersetzt. Steht angesichts dieses Umstandes – neben den geringfügigen anderen (freien)<br />

Gewinnrücklagen – nicht zumindest die Arbeitsmarktrücklage bzw. die ihr korrespondierende Liquidität zur<br />

Bedeckung der Investitionsausgaben des ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH zur Verfügung, so hat dies zur<br />

Konsequenz, dass die Finanzierung der Investitionsausgaben nicht mehr sichergestellt ist.<br />

Wird andererseits die Arbeitsmarktrücklage vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Finanzierung von<br />

Leistungen des „übertragenen Wirkungsbereichs“ des ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH iSv § 42 AMSG<br />

herangezogen, so birgt dies die Gefahr in sich, dass das buchmäßige Eigenkapital des ARBEITSMARKTSERVICE<br />

ÖSTERREICH den Buchwert des abnutzbaren Anlagevermögens unterschreitet. In diesem Fall erscheint die künftige<br />

erfolgsmäßige Bedeckung der Abschreibungen auf das Anlagevermögen deshalb nicht mehr gewährleistet, weil<br />

diesen Abschreibungen beim ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH ja aufgrund seiner spezifischen Finanzierungssituation<br />

keine entsprechenden Erträge korrespondieren.<br />

Aufgliederung des Postens „Sonstige Rückstellungen“<br />

Rückstellungen für Jubiläumsgeldzahlungen € 8.614.541,79<br />

Rückstellungen für noch nicht konsumierte Urlaube € 6.607.785,60<br />

Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen € 1.446.461,03<br />

Rückstellungen für Gleitzeitguthaben € 1.149.776,50<br />

Rückstellungen für Wiener Dienstgeberabgabe € 189.706,31<br />

Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten € 147.549,52<br />

Rückstellungen für Prozesskosten € 22.891,92<br />

Summe € 18.178.712,67<br />

Aufgliederung des Postens „Sonstige Verbindlichkeiten“<br />

Gebietskrankenkasse Dezember 2003 € 2.809.487,87<br />

Lohnsteuer Dezember 2003 € 1.213.024,90<br />

FLD-Verrechnung (Gebühren und Verwaltungsabgaben) 4. Quartal € 976.939,24<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern € 338.434,25<br />

Dienstgeberbeitrag Dezember 2003 € 274.609,30<br />

Andere € 30.641,68<br />

Summe € 5.643.137,24<br />

<strong>Gesch</strong>äftsbericht 2003 68

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