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ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2003<br />

I. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN<br />

Der Jahresabschluss des ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH zum 31. Dezember 2003 wurde – gemäß der<br />

Norm des § 45 Abs. 1 iVm § 47 Abs. 1 AMSG (BGBl 1994/313 idgF) – nach den Bestimmungen des<br />

Handelsgesetzbuches erstellt.<br />

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen<br />

Die planmäßige Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt linear über einen Zeitraum von<br />

fünf Jahren, die der Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund, über einen Zeitraum von fünf bis<br />

fünfzig Jahren. Die Betriebs- und <strong>Gesch</strong>äftsausstattung wird linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im <strong>Gesch</strong>äftsjahr nicht vorgenommen.<br />

Bei der Bewertung des Postens „Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremdem Grund“ wurde<br />

von der auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethode insofern abgewichen, als<br />

bei der Ermittlung des den unter diesem Posten erfassten Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegenden<br />

Wertes auf die Einbeziehung fiktiver Veräußerungs- bzw Vermietungsgesichtspunkte im vorliegenden<br />

Jahresabschluss erstmals verzichtet wurde. Diese Änderung der Bewertungsmethode des gegenständlichen<br />

Bilanzpostens begründet sich daraus, dass die unternehmenspolitische Konzeption des ARBEITSMARKTSERVICE<br />

ÖSTERREICH dahin geht, das ihm derzeit gehörende Liegenschaftsvermögen längerfristig für die Erfüllung seiner<br />

gesetzlichen Aufgaben iSv §§ 29 ff AMSG zu nutzen und sohin dieses Liegenschaftsvermögen langfristig weder zu<br />

veräußern noch zu vermieten; daher konnten die in der Vergangenheit bei der Bedachtnahme auf die Nutzungsmöglichkeit<br />

des Liegenschaftsvermögens des ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH im Unternehmen iSv § 204<br />

Abs. 2 erster Satz HGB berücksichtigten absatzmarktorientierten Beurteilungskomponenten im vorliegenden<br />

Jahresabschluss außer Betracht bleiben. Diese Abweichung von einer auf den vorhergehenden Jahresabschluss<br />

angewendeten Bewertungsmethode hat das vom vorliegenden Jahresabschluss vermittelte Bild der Vermögensund<br />

Ertragslage des ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH insofern beeinflusst, als solcherart außerplanmäßige<br />

Abschreibungen in Höhe von € 2,7 Mio. nicht vorgenommen worden sind.<br />

Finanzanlagen<br />

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Eine dauernde Wertminderung, die eine außerplanmäßige<br />

Abschreibung erforderlich machen würde, liegt nicht vor.<br />

Vorräte<br />

Die Vorräte wurden gemäß § 209 Abs. 1 HGB mit einem Festwert angesetzt, weil sie regelmäßig ersetzt werden<br />

und ihr Gesamtwert von untergeordneter Bedeutung ist.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare<br />

Risken wurden durch individuelle Abwertungen berücksichtigt; dies war jedoch ausschließlich im Bereich des<br />

Postens „Sonstige Forderungen“ mit geringfügigen Beträgen erforderlich.<br />

<strong>Gesch</strong>äftsbericht 2003 65

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