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AusländerInnenbeschäftigung 1994–2003:<br />

Konsolidierung und Integration<br />

Für die AusländerInnenbeschäftigungspolitik des AMS war die Zeit von 1994 bis 2003 die Phase der Konsolidierung<br />

und Integration: Im gesamten Jahrzehnt stieg die Zahl des ausländischen Arbeitskräftepotentials (unselbständig<br />

Beschäftigte, einschließlich der Nichtbewilligungspflichtigen, und vorgemerkte Arbeitslose aus EWR- und Nicht-<br />

EWR-Staaten) von 316.463 (Jahresdurchschnitt 1994) auf 388.570 (Jahresdurchschnitt 2003) an.<br />

Zur Orientierung sei festgehalten, dass das ausländische Arbeitskräftepotenzial im Zusammenhang mit der<br />

Ostöffnung der Jahre 1989 bis 1993 weitaus stärker zugenommen hat, nämlich von 160.899 Personen im Jahr<br />

1988 auf 304.596 im Jahr 1993: Die Gründe für dieses hohe Ansteigen lagen einerseits in den Fluchtbewegungen<br />

im Zuge des Krieges auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, andererseits aber auch in einem konjunkturbedingten<br />

Ansteigen der Nachfrage nach zusätzlichen Arbeitskräften in Österreich, insbesondere im Fremdenverkehr.<br />

Vor diesem Hintergrund war es umso notwendiger, die Zuwanderung nicht mehr – wie zuvor – nur über die<br />

Zulassung zur Beschäftigung zu steuern, sondern auch Regulative für den Familiennachzug vorzusehen.<br />

Dies geschah im Wesentlichen durch die Einführung von Quoten für den Familiennachzug im Rahmen des<br />

Aufenthaltsgesetzes 1993, deren Ausmaß sich an der potenziellen Aufnahmefähigkeit des österreichischen<br />

Arbeitsmarktes orientierte.<br />

Für das AMS haben sich daher ab dem Jahr 1994 auch die Aufgaben im Bereich der AusländerInnenbeschäftigungspolitik<br />

grundlegend geändert: Es wurden keine Neuanwerbungen mehr zugelassen, sondern vielmehr<br />

Schwerpunkte auf Integrationsbemühungen gelegt und Beschäftigungsbewilligungen selektiv nur mehr für solche<br />

AusländerInnen ausgestellt, die bereits einen Bezug zu Österreich hatten. Von 1998 bis zum vergangenen Jahr<br />

konnten rund 25.000 Jugendliche und mehrjährig aufhältige AusländerInnen auf dem österreichschen Arbeitsmarkt<br />

integriert werden. Hauptbeschäftigungsträger waren dabei die Gastgewerbe- bzw. die Reinigungsbranche.<br />

In den Saisonbranchen Fremdenverkehr und Landwirtschaft werden unter Berücksichtigung der Bedarfsanforderungen<br />

der Landesdirektorien des AMS durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit auch heute noch<br />

Kontingente zur kurzfristigen Beschäftigung vergeben. Für den Baubereich wurden im Gegensatz zum Jahrzehnt<br />

davor keine Saisonverordnungen mehr erlassen.<br />

Seit Februar 1998 stehen zwei Abkommen mit Ungarn über den Austausch von PraktikantInnen und über die<br />

Beschäftigung von GrenzgängerInnen in Geltung.<br />

Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union führte kaum zu Wanderungsbewegungen. Der – im Übrigen von<br />

Experten nie befürchtete – Zustrom aus Ländern wie Portugal, Spanien oder Griechenland blieb aus, da sich in<br />

diesen Ländern vor allem seit ihrem eigenen Beitritt zur Europäischen Union die Wirtschaft und die Beschäftigung<br />

stabilisiert haben.<br />

<strong>Gesch</strong>äftsbericht 2003 49

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