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AusländerInnenbeschäftigung 1994–2003:<br />
Konsolidierung und Integration<br />
Für die AusländerInnenbeschäftigungspolitik des AMS war die Zeit von 1994 bis 2003 die Phase der Konsolidierung<br />
und Integration: Im gesamten Jahrzehnt stieg die Zahl des ausländischen Arbeitskräftepotentials (unselbständig<br />
Beschäftigte, einschließlich der Nichtbewilligungspflichtigen, und vorgemerkte Arbeitslose aus EWR- und Nicht-<br />
EWR-Staaten) von 316.463 (Jahresdurchschnitt 1994) auf 388.570 (Jahresdurchschnitt 2003) an.<br />
Zur Orientierung sei festgehalten, dass das ausländische Arbeitskräftepotenzial im Zusammenhang mit der<br />
Ostöffnung der Jahre 1989 bis 1993 weitaus stärker zugenommen hat, nämlich von 160.899 Personen im Jahr<br />
1988 auf 304.596 im Jahr 1993: Die Gründe für dieses hohe Ansteigen lagen einerseits in den Fluchtbewegungen<br />
im Zuge des Krieges auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, andererseits aber auch in einem konjunkturbedingten<br />
Ansteigen der Nachfrage nach zusätzlichen Arbeitskräften in Österreich, insbesondere im Fremdenverkehr.<br />
Vor diesem Hintergrund war es umso notwendiger, die Zuwanderung nicht mehr – wie zuvor – nur über die<br />
Zulassung zur Beschäftigung zu steuern, sondern auch Regulative für den Familiennachzug vorzusehen.<br />
Dies geschah im Wesentlichen durch die Einführung von Quoten für den Familiennachzug im Rahmen des<br />
Aufenthaltsgesetzes 1993, deren Ausmaß sich an der potenziellen Aufnahmefähigkeit des österreichischen<br />
Arbeitsmarktes orientierte.<br />
Für das AMS haben sich daher ab dem Jahr 1994 auch die Aufgaben im Bereich der AusländerInnenbeschäftigungspolitik<br />
grundlegend geändert: Es wurden keine Neuanwerbungen mehr zugelassen, sondern vielmehr<br />
Schwerpunkte auf Integrationsbemühungen gelegt und Beschäftigungsbewilligungen selektiv nur mehr für solche<br />
AusländerInnen ausgestellt, die bereits einen Bezug zu Österreich hatten. Von 1998 bis zum vergangenen Jahr<br />
konnten rund 25.000 Jugendliche und mehrjährig aufhältige AusländerInnen auf dem österreichschen Arbeitsmarkt<br />
integriert werden. Hauptbeschäftigungsträger waren dabei die Gastgewerbe- bzw. die Reinigungsbranche.<br />
In den Saisonbranchen Fremdenverkehr und Landwirtschaft werden unter Berücksichtigung der Bedarfsanforderungen<br />
der Landesdirektorien des AMS durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit auch heute noch<br />
Kontingente zur kurzfristigen Beschäftigung vergeben. Für den Baubereich wurden im Gegensatz zum Jahrzehnt<br />
davor keine Saisonverordnungen mehr erlassen.<br />
Seit Februar 1998 stehen zwei Abkommen mit Ungarn über den Austausch von PraktikantInnen und über die<br />
Beschäftigung von GrenzgängerInnen in Geltung.<br />
Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union führte kaum zu Wanderungsbewegungen. Der – im Übrigen von<br />
Experten nie befürchtete – Zustrom aus Ländern wie Portugal, Spanien oder Griechenland blieb aus, da sich in<br />
diesen Ländern vor allem seit ihrem eigenen Beitritt zur Europäischen Union die Wirtschaft und die Beschäftigung<br />
stabilisiert haben.<br />
<strong>Gesch</strong>äftsbericht 2003 49