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Die Entwicklung in der Arbeitslosenversicherung seit 1994<br />
Seit der Übertragung der Aufgaben der Arbeitslosenversicherung auf das Arbeitsmarktservice ist dieser Bereich<br />
ständigen Veränderungen unterworfen. Dies betrifft sowohl das Leistungsspektrum, das den KundInnen angeboten<br />
werden kann, als auch zahlreiche Verbesserungen und Vereinfachungen in der Abwicklung, die nicht zuletzt auf die<br />
flächendeckende Einführung eines leistungsfähigen EDV-Systems zurückzuführen sind.<br />
Insbesondere unterliegen die gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung laufenden Novellierungen.<br />
Diese führten einerseits dazu, dass verschiedene Aufgaben an andere Träger abgegeben wurden (z. B. die<br />
Durchführung des Insolvenz-Ausfallgeldes, der Sonderunterstützung Bergbau und des Karenzurlaubsgeldes),<br />
andererseits werden nunmehr Leistungen angeboten, durch die eine verstärkte Nutzung der Mittel aus der<br />
Arbeitslosenversicherung für eine aktive Arbeitsmarktpolitik ermöglicht wird.<br />
Durch neue Rahmenbedingungen wird dabei der Aspekt der Beschäftigungssicherung sowie Aus- und<br />
Weiterbildung stärker betont. Hier sind vor allem die Einführung des Weiterbildungsgeldes und des<br />
Altersteilzeitgeldes zu nennen.<br />
Neu hinzugekommen sind ebenfalls die Abwicklung der Sicherstellung des Versicherungsschutzes für Personen, die<br />
eine Familienhospiz im Zusammenhang mit der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen oder bei Begleitung<br />
von schwersterkrankten Kindern in Anspruch nehmen, sowie die existenzsichernde Absicherung älterer Personen<br />
im Rahmen des Übergangsgeldes.<br />
Deutliche Verwaltungsvereinfachungen im Bereich Service Versicherungsleistungen konnten 1998 mit der<br />
Einführung einer bundeseinheitlichen EDV-Applikation bewirkt werden. Im Zeitraum von sechs Monaten wurden<br />
dabei mehr als 1,7 Mio. Einzeldatensätze mit fast 11 Mio. Bewegungen erstellt bzw. übernommen.<br />
Die verstärkte Zusammenarbeit mit intensiverer Einbindung von <strong>Gesch</strong>äftspartnerInnen (Sozialversicherungsträger,<br />
Bundesrechenzentrum, Zentrales Melderegister) ermöglicht in weiterer Folge entscheidende Schritte für eine automationsunterstützte<br />
<strong>Gesch</strong>äftsfallbearbeitung.<br />
Die dadurch erzielten Verbesserungen im Bereich der KundInnenorientierung sind z. B. auch daran erkennbar, dass<br />
die durchschnittliche Erledigungsdauer von eingebrachten Leistungsanträgen (gemessen von der Antragsausgabe<br />
bis zur Erledigung) von 17,9 Tagen im Jahr 1999 auf 13,3 Tage im Jahr 2003 verkürzt werden konnte.<br />
Eine der größten Herausforderungen im Kontakt mit den KundInnen stellt die Bereitstellung einer elektronischen<br />
Kommunikationsplattform unter Einbindung des Internets dar. Der Beginn wurde mit einem Berechnungsprogramm<br />
gesetzt, das es den KundInnen ermöglicht, sich über die genaue Höhe des Arbeitslosengeldanspruches online zu<br />
informieren. Ebenfalls können bereits Krankenscheine oder Bezugsbestätigungen über Internet angefordert werden.<br />
Auch eine Reihe von Formularen wird den KundInnen bereits jetzt auf diesem Wege zur Verfügung gestellt.<br />
<strong>Gesch</strong>äftsbericht 2003 45