Solide Finanzpolitik ist vorausschauend - Wirtschaftsjournal
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Recht<br />
Anlegerrecht gestärkt<br />
Gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2013 (eine Auswahl)<br />
Nicht nur die Abschaffung der Praxisgebühr, die<br />
Erhöhung der Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten<br />
und die Einführung des EU-Führerscheins<br />
erwarten uns im kommenden Jahr. Für<br />
Unternehmer von Interesse <strong>ist</strong> die Steuerbefreiung<br />
von der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge für<br />
nunmehr 10 Jahre und die Einführung des Rundfunkbeitrages.<br />
Wir haben einige wirtschaftliche Aspekte zusam -<br />
mengestellt, die im Jahr 2013 beachtet werden<br />
müssen.<br />
Kapitalmarktrecht<br />
Erlaubnis gemäß § 34f GewO<br />
Zur Stärkung des Anlegerschutzes trat am 01.06.2012 das<br />
Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und<br />
Vermögensanlagerechts in Kraft. Mit diesem Gesetz soll<br />
der so genannte „graue Kapitalmarkt“, also Anlagemodelle,<br />
die nicht der staatlichen Finanzaufsicht unterliegen, reguliert<br />
und die Prospekthaftung partiell verschärft werden. Ab<br />
01.01.2013 werden die daraus resultierenden Änderungen<br />
der Gewerbeordnung wirksam. Der § 34c GewO <strong>ist</strong> nur<br />
noch für Makler, Bauträger und Baubetreuer anwendbar,<br />
die Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Kapitalanlagen<br />
und Beratung regelt der neue § 34f GewO. Neben den bisherigen<br />
Voraussetzungen des § 34c GewO <strong>ist</strong> künftig eine<br />
Sachkundeprüfung bei der IHK abzulegen und eine Berufshaftpflichtversicherung<br />
nachzuweisen. Es erfolgt eine Eintragung<br />
im Vermittlerreg<strong>ist</strong>er bei der IHK (§ 11a GewO).<br />
Angestellte Personen, welche bei der Beratung bzw. Vermittlung<br />
mitwirken, haben ebenfalls eine Sachkundeprüfung<br />
abzulegen und ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen.<br />
Damit soll gewährle<strong>ist</strong>et werden, dass Anleger keine finanziellen<br />
Schäden erleiden durch unseriöse Anbieter oder den<br />
von diesen angebotenen Finanzprodukten sowie durch unse -<br />
riöse oder unzureichend qualifizierte Produktvertreiber und<br />
deren nicht anlegergerechte Vermittlung oder Beratung.<br />
Steuerrecht<br />
Die Löhne und Gehälter sind aufgrund der guten Konjunktur<br />
in Deutschland gestiegen. Aufgrund dieser Entwicklung<br />
werden auch 2013 die Beitragsbemessungsgrenzen für die<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung und die Krankenund<br />
Pflegeversicherung per Rechtsverordnung von der<br />
Bundesregierung angepasst.<br />
38 <strong>Wirtschaftsjournal</strong> | Dezember 2012<br />
Senkung der Beiträge zur gesetzlichen<br />
Rentenversicherung<br />
Im Jahr 2013 sinkt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />
auf 18,9 % (von 19,6 % im Jahr 2012).<br />
Beitragsbemessungsgrenze 2013<br />
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung<br />
(West) steigt auf monatlich 5.800 Euro<br />
(von 5.600 Euro im Jahr 2012). Die Beitragsbemessungsgrenze<br />
(Ost) steigt auf monatlich 4.900 Euro. In der knappschaftlichen<br />
Rentenversicherung gelten folgende monatliche<br />
Beträge: 7.100 Euro (West), 6.050 Euro (Ost).<br />
Versicherungspflichtgrenze 2013<br />
Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf jährlich<br />
52.200 Euro (von 50.850 Euro im Jahr 2012).<br />
Steueranmeldungen nur noch mit<br />
Zertifikat<br />
Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen<br />
müssen ab dem Jahr 2013 zwingend authentifiziert<br />
übermittelt werden. Das erforderliche Zertifikat erhalten<br />
Unternehmen und Arbeitgeber im ELSTER-Online-Portal.<br />
Sachbezugswerte steigen<br />
Im Jahr 2013 beträgt der Wert für verbilligte oder unentgeltliche<br />
Mahlzeiten 1,60 Euro (2012: 1,57 Euro) für ein<br />
Frühstück. Für ein Mittag- oder Abendessen wird der Wert<br />
voraussichtlich angehoben. Bis zum 31.12.2012 galten 2,87<br />
Euro, im Jahr 2013 sind voraussichtlich 2,93 Euro anzusetzen.<br />
Für die Verpflegung wird der Monatswert für 2013<br />
von 219 Euro auf 224 Euro angehoben.<br />
Unterkunft und Mieten<br />
Voraussichtlich wird der Wert für Unterkunft oder Mieten<br />
von 212 Euro auf 216 Euro angehoben. 2013 gelten bezogen<br />
auf den Quadratmeter damit 3,80 Euro (bisher 3,70<br />
Euro). Bei einfacher Ausstattung gelten 2013 voraussichtlich<br />
3,10 Euro je Quadratmeter (bis 31.12.2012 noch 3,00<br />
Euro). Die Regelung, dass der Wert der Unterkunft mit dem<br />
ortsüblichen Mietpreis bewertet werden kann, wenn der<br />
Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2<br />
Abs. 3 der SvEV), gilt jedoch weiterhin. Der ortsübliche Mietpreis<br />
<strong>ist</strong> unverändert entscheidend für den Wert einer freien<br />
Wohnung (auch 2013 <strong>ist</strong> dafür kein amtlicher Sachbezugswert<br />
festgesetzt worden).<br />
E X P E R T E N<br />
TIPP<br />
von Rechtsanwalt<br />
Albert Schlichter<br />
Albert Schlichter <strong>ist</strong> Rechtsanwalt und<br />
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.<br />
Gleichzeitig <strong>ist</strong> er Mitglied des<br />
Ptüfungsausschusses für Bank- und<br />
Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer<br />
Sachsen.<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.kwra-schlichter.de<br />
wirtschaftsjournal.de/id12123801