Gashausanschlussleitung - BG ETEM B-EW
Gashausanschlussleitung - BG ETEM B-EW
Gashausanschlussleitung - BG ETEM B-EW
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D 11633 F<br />
Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft<br />
<strong>Gashausanschlussleitung</strong><br />
4 • 2009<br />
Neue BK „Gonarthrose“<br />
Kurzbaustelle bei<br />
Kanalarbeiten<br />
Umgang mit<br />
Blasensetzgeräten<br />
www.bgetem.de
2 • Inhalt<br />
> Inhalt<br />
2 Selbstverwaltung<br />
Editorial zur letzten Ausgabe von<br />
„betrifft sicherheit“<br />
3 Selbstverwaltung<br />
Neue <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro<br />
Medienerzeugnisse<br />
4 Ärztlicher Rat<br />
Bauarbeiten bei Kälte und<br />
Schnee<br />
5 kurz berichtet<br />
8 Leistung<br />
„Gonarthrose“ (BK-Nr. 2112)<br />
10 Sicherheit<br />
Mit W-Fragen Unfälle erforschen<br />
Schwerpunkt<br />
12 Arbeiten an Gasleitungen<br />
14 Sicheres Arbeiten an in<br />
Betrieb befindlichen <strong>Gashausanschlussleitung</strong>en<br />
16 Gesundheit<br />
Betriebliche Pandemie-Notfallplanung<br />
für ein kommunales<br />
Verkehrs- und Versorgungsunternehmen<br />
18 Mitgliedsunternehmen<br />
Rund um die Meldepflicht zum<br />
Beitrag<br />
19 Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
„Jugend will sich-er-leben“<br />
20 Aus den Betrieben<br />
Korrekter Umgang mit<br />
Blasensetzgeräten<br />
22 Sicherheit<br />
Sicherung von Kurzbaustellen<br />
bei Arbeiten in der Kanalisation<br />
23 Fortbildung<br />
Der Experimentalvortrag<br />
Impressum<br />
betrifft sicherheit Informationen der Berufsgenossenschaft<br />
Energie Textil Elektro, Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft,<br />
38. Jahrgang 2009<br />
Herausgeber: <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro, Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft, Postfach<br />
101562, 40006 Düsseldorf, Auf’m Hennekamp 74,<br />
40225 Düsseldorf, Telefon 0211 9335-0.<br />
Verantwortlich: Geschäftsführer Axel Apsel.<br />
Nachdruck mit Quellenangabe und nach vorheriger<br />
Vereinbarung mit dem Herausgeber gestattet.<br />
Verlag und Anzeigen:<br />
Vereinigte Verlagsbetriebe GmbH & Co. KG,<br />
Siemensstraße 6, 61352 Bad Homburg<br />
Gestaltung: Udo Schankat<br />
Druck: Main-Echo, Aschaffenburg. Für Mitglieder und<br />
Versicherte der Berufsgenossenschaft ist der<br />
Bezugspreis im Mitgliederbeitrag bereits enthalten.<br />
Editorial zur letzten Ausgabe<br />
von „betrifft sicherheit“<br />
>Mit dieser Ausgabe 4/2009 erscheint<br />
„betrifft sicherheit“ zum letzten<br />
Mal. Ab dem Jahr 2010 wird eine<br />
neue Ausgabe der Fachzeitschrift „Brücke“<br />
der <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />
(<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>, siehe Seite 3) die<br />
Branche der Energie- und Wasserwirtschaft<br />
mit Informationen versorgen.<br />
Rückblick und Dank<br />
1972 erschien die erste Ausgabe von „betrifft<br />
sicherheit“. Der Name der Zeitschrift<br />
hat sich während der 38 Jahre ihrer Existenz<br />
nicht geändert, ganz im Gegensatz zu dem<br />
der dahinter stehenden Berufsgenossenschaft.<br />
Aus der <strong>BG</strong> der Gas- und Wasserwerke<br />
wurde 1994 die <strong>BG</strong> der Gas-, Fernwärme-<br />
und Wasserwirtschaft. Ab Ausgabe<br />
1/2009 war „betrifft sicherheit“ schließlich<br />
ein Medium der Branchenverwaltung Energie-<br />
und Wasserwirtschaft der <strong>BG</strong> Energie<br />
Textil Elektro.<br />
Auch die äußere Erscheinung hat sich im<br />
Laufe der Jahre mehrmals den modernen<br />
Erfordernissen und dem gemeinsamen Corporate<br />
Design der Berufsgenossenschaften<br />
angepasst. Nicht geändert hat sich allerdings<br />
das Ziel, das die Selbstverwaltung<br />
1972 bei der Erstausgabe gesetzt hatte: „betrifft<br />
sicherheit“ sollte ein gutes und wirksames<br />
Bindeglied sein zwischen der Berufsgenossenschaft<br />
und ihren Versicherten und<br />
Mitgliedern.<br />
Eine Vielzahl von Beiträgen stammte von<br />
Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften,<br />
die als Praktiker ihr Wissen in „betrifft sicherheit“<br />
einbrachten. Erfahrung und Fachkompetenz<br />
garantierten ein konstant hohes<br />
Informationsniveau und eine verständliche<br />
Präsentation der Fortschritte in Prävention<br />
und Rehabilitation. Kommunikationsfachleute<br />
aus den Mitgliedsunternehmen und<br />
der Selbstverwaltung haben „betrifft sicherheit“<br />
während der gesamten Dauer ihres Bestehens<br />
kritisch beratend begleitet. Allen<br />
danke ich herzlich für ihren Einsatz.<br />
Die neue Branchenfachzeitschrift<br />
Die Fachzeitschrift „Brücke“ der bisherigen<br />
<strong>BG</strong> Energie Textil Elektro wird zukünftig<br />
um eine Branchenausgabe Energie- und<br />
Wasserwirtschaft erweitert. Darin werden<br />
die Fachbeiträge fortgesetzt, begleitet von<br />
Themen übergreifender Relevanz. Die erste<br />
Branchenausgabe wird Anfang Februar<br />
2010 ausgeliefert. Sie erscheint in zweimonatigem<br />
Abstand mit sechs Ausgaben<br />
pro Jahr. Das jeweils neueste Infoplakat der<br />
Berufsgenossenschaft gehört als Beilage<br />
dazu.<br />
Abhängig von der Zahl ihrer Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter erhalten die Unternehmen<br />
der Energie- und Wasserwirtschaft<br />
bis zu 150 Exemplare (bei mehr als 3000 Beschäftigten)<br />
der Branchenausgabe Energieund<br />
Wasserwirtschaft der „Brücke“. Der<br />
bisher mit „betrifft sicherheit“ gesondert<br />
belieferte Verteiler bestehend aus Sicherheitsfachkräften,<br />
Sicherheitsbeauftragten<br />
sowie Mitgliedern in Betriebs- und Personalräten<br />
wird daneben in unveränderter<br />
Anzahl versorgt.<br />
Wer im neuen Jahr seine gewohnte Zeitschrift<br />
der Berufsgenossenschaft vermisst,<br />
wendet sich bitte an die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>, Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft,<br />
Roger Sobolewski, Telefon 0211<br />
9335-253, Telefax 0211 9335-219, E-Mail<br />
Sobolewski.Roger@bgetem.de.<br />
Die Berufsgenossenschaft gibt zusätzlich<br />
zur „Brücke“ bis zu sechs Mal jährlich besondere<br />
Informationen für Sicherheitsfachkräfte<br />
und Sicherheitsbeauftragte heraus.<br />
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten<br />
erhalten diese zukünftig zusätzlich, selbstverständlich<br />
ebenso kostenfrei wie die<br />
Zeitschrift „Brücke“. Mit zum Serviceangebot<br />
zählt außerdem die vier Seiten umfassende<br />
Versichertenzeitung „Impuls“. Sechs<br />
Mal jährlich informiert sie kurz und leicht<br />
verständlich über Sicherheitsthemen von<br />
allgemeinem Interesse. Sie wird in höherer<br />
Stückzahl als die „Brücke“ produziert und<br />
eignet sich vor allem zur Verteilung oder<br />
Auslage im Betrieb. ●<br />
Ihr<br />
Axel Apsel<br />
Mitglied der Geschäftsführung<br />
der <strong>BG</strong> ETE und<br />
Geschäftsführer der<br />
Branchenverwaltung Energieund<br />
Wasserwirtschaft<br />
betrifftsicherheit 04/09
Fotos: <strong>BG</strong><br />
<strong>BG</strong> Druck und Papierverarbeitung und <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro fusionieren zum 1. Januar 2010<br />
Neue <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro<br />
Medienerzeugnisse<br />
>Mit dem Jahreswechsel entsteht die<br />
Berufsgenossenschaft Energie Textil<br />
Elektro Medienerzeugnisse (<strong>BG</strong><br />
<strong>ETEM</strong>) als Ergebnis der Fusion der <strong>BG</strong><br />
Druck und Papierverarbeitung (<strong>BG</strong>DP) mit<br />
der <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro. Die Vertreterversammlungen<br />
beider Berufsgenossenschaften<br />
beschlossen dies einstimmig<br />
in ihren Sitzungen am 25. November und<br />
3. Dezember 2009.<br />
In dem neuen Unfallversicherungsträger<br />
sind rund 3,7 Millionen Beschäftigte aus<br />
235.000 Betrieben versichert. Hauptsitz der<br />
neuen <strong>BG</strong> ist Köln.<br />
„Mit der dritten Fusion in zwei Jahren<br />
stellen wir einmal mehr unsere Reformbereitschaft<br />
unter Beweis. Wir bündeln unsere<br />
Kräfte, um moderne Prävention und Rehabilitation<br />
zu einem angemessenen Beitrag<br />
leisten zu können“, erklärte Olaf Petermann,<br />
Vorsitzender der Geschäftsführung der <strong>BG</strong><br />
<strong>ETEM</strong> anlässlich des Beschlusses zur Fusion.<br />
„Wir wollen den Betrieben der ehemaligen<br />
<strong>BG</strong>DP auch in der großen Solidargemeinschaft<br />
ein guter Partner sein und sie<br />
betrifftsicherheit 04/09<br />
persönlich, branchenspezifisch und zielgenau<br />
beraten“, betonte Michael Boettcher,<br />
Hauptgeschäftsführer der ehemaligen <strong>BG</strong><br />
Druck und Papierverarbeitung und Mitglied<br />
der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>-Geschäftsführung. Zu<br />
diesem Zweck wurde in Wiesbaden eine<br />
Branchenverwaltung für die Druck- und<br />
Papierverarbeitungsbetriebe eingerichtet.<br />
Dasselbe Ziel verfolgt die Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft in<br />
Düsseldorf für ihre Mitgliedsunternehmen.<br />
Sie ging am 1. April 2009 aus der Fusion der<br />
<strong>BG</strong> der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft<br />
mit der <strong>BG</strong> Elektro Textil Feinmechanik<br />
hervor. Diese wiederum war am 1. Januar<br />
2008 aus dem Zusammenschluss der <strong>BG</strong><br />
Feinmechanik und Elektrotechnik mit der<br />
Textil- und Bekleidungs-<strong>BG</strong> entstanden.<br />
Grund für das Fusionsgeschehen: Der<br />
Gesetzgeber hat im Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz<br />
festgelegt, dass die Zahl<br />
der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
bis 2010 auf neun Träger reduziert wird. Zur<br />
Zeit befinden sich die Träger auf der Zielgeraden<br />
zu dieser Vorgabe. Die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>, die<br />
Selbstverwaltung • 3<br />
Die Vertreterversammlung der <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro stimmt über die Fusion ab. Die Vorsitzenden der Vertreterversammlungen beider Berufsgenossenschaften<br />
unterzeichnen den Fusionsvertrag (v.l.n.r. Walter Eßbauer, Vorsitzender<br />
der Vertreterversammlung der <strong>BG</strong>DP, Michael Böttcher, Hauptgeschäftsführer<br />
<strong>BG</strong>DP, Olaf Petermann, Vorsitzender der Geschäftsführung<br />
<strong>BG</strong> ETE, Klaus Otte, Vorsitzender der Vertreterversammlung der <strong>BG</strong> ETE)<br />
aus ursprünglich vier Berufsgenossenschaften<br />
besteht, hat ihren Anteil beigetragen.<br />
Das, was noch fehlt, ist nun auf den Weg<br />
zu bringen. Die gesetzliche Unfallversicherung<br />
ist es den Versicherten, den Arbeitgebern<br />
und nicht zuletzt sich selbst schuldig,<br />
entschlossen den eingeschlagenen Weg<br />
weiterzugehen. Wichtig ist, der politischen<br />
Entwicklung möglichst einen Schritt voraus<br />
zu sein, um die Entscheidungsfreiheit der<br />
Selbstverwaltung zu erhalten.<br />
Das zeigen auch die Passagen des Koalitionsvertrages<br />
zwischen Union und FDP, die<br />
zum Thema „Gesetzliche Unfallversicherung“<br />
nur vage Aussagen enthalten. Das<br />
Leistungsrecht soll überprüft, die Wirtschaftlichkeit<br />
verbessert und die Unfallversicherung<br />
entbürokratisiert werden.<br />
Konkreter wurden die Koalitionäre nicht.<br />
Damit die Vorfahrt für die Selbstverwaltung<br />
politische Priorität behält, ist die weitere<br />
Entwicklung intensiv zu begleiten und auf<br />
system- und interessengerechte Lösungen<br />
ebenso wie auf deren Praktikabilität zu<br />
achten. ●
4 • Ärztlicher Rat<br />
Gegen Unfälle und Krankheiten vorbeugen<br />
Bauarbeiten bei Kälte und Schnee<br />
>Nasskaltes Wetter, eisiger Wind,<br />
Schnee oder Hagel: In der kalten Jahreszeit<br />
geht die Arbeit inzwischen<br />
dank moderner technischer Verfahren auf<br />
vielen Baustellen weiter. Selbst Bauarbeiten<br />
bei Minustemperaturen sind keine Ausnahme<br />
mehr. Beschäftigte und Unternehmen<br />
sollten in der kalten und feuchten<br />
Jahreszeit für persönlichen Kälteschutz und<br />
ein sicheres Arbeitsumfeld sorgen, um die<br />
Gesundheit zu schonen.<br />
In den Wintermonaten geschehen auf<br />
Deutschlands Baustellen viele Arbeitsunfälle.<br />
Über 24.000, zum Teil schwere Unfälle,<br />
waren es nach einer vorläufigen Auswertung<br />
der <strong>BG</strong> BAU im letzten Winter<br />
(Dezember 2007 bis Januar, Februar 2008).<br />
Zahlreiche dieser Unfälle ereigneten sich<br />
wegen rutschiger Böden auf den Wegen der<br />
Baustellen, durch Regen, Schnee und Glatteis<br />
oder durch unzureichende Beleuchtung.<br />
Das zeigt: Vorbeugen ist wichtig. So sind<br />
die Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, vor<br />
Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung<br />
durchzuführen. Ist zum Beispiel<br />
ein Baugerüst vereist, dürfen dort<br />
keine Arbeiten ausgeführt werden. Außerdem<br />
müssen die Arbeitgeber Persönliche<br />
Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. So<br />
helfen etwa geeignete Sicherheitsschuhe<br />
gegen Rutschunfälle im Winter.<br />
Eine weitere Gefahrenquelle ist zu leichte<br />
oder falsche Bekleidung. Gerade im Winter<br />
können hartnäckige Erkältungen und<br />
chronische Erkrankungen der Atemwege<br />
die Folge sein. Darüber hinaus verschlimmern<br />
sich oft Rücken- und Gelenkbeschwerden.<br />
Der Krankenstand im Winter ist<br />
höher als im Sommer. Eine der Ursachen<br />
sind Erkältungen. Insgesamt liegt der Krankenstand<br />
am Bau um 1,2 Tage höher als im<br />
Durchschnitt aller Branchen, so der AOK-<br />
Fehlzeitenreport 2008.<br />
Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind vor<br />
allem für Klein- und Mittelbetriebe ein<br />
schwerwiegender Kostenfaktor. Pro Arbeitsunfähigkeitstag<br />
wird von durchschnittlich<br />
400 Euro tatsächlicher Kosten ausgegangen.<br />
Dazu gehören direkte Kosten wie<br />
die Fortzahlung von Lohn- und Lohnnebenkosten,<br />
aber auch indirekte Kosten, wie<br />
Produktionsausfälle und der Einsatz von<br />
Aushilfskräften.<br />
Wer körperlich schwer arbeitet, kommt ins<br />
Schwitzen. Ohne Winterschutzkleidung ist<br />
auf den oft zugigen Baustellen eine<br />
Erkältung vorprogrammiert.<br />
Atmungsaktivität<br />
Die Arbeitskleidung muss auftretende<br />
Feuchtigkeit nach außen ableiten können,<br />
damit der Körper nicht auskühlt. Hier hat<br />
sich Wetterschutzkleidung aus Mikrofasern<br />
bewährt, die die Temperaturregelung durch<br />
optimalen Luft- und Wärmeaustausch zwischen<br />
Körper und Kleidung unterstützt .<br />
Die Poren in einer Gore-Tex-Membran<br />
sind etwa 20.000-mal so klein wie ein<br />
Wassertropfen. Deswegen ist die Membran<br />
sehr dicht gegen Wasser und Wind. Körperfeuchtigkeit<br />
wird jedoch als Wasserdampf<br />
durchgelassen; deshalb ist die Gore-Tex-<br />
Membran atmungsaktiv. Gore-Tex-Textilien<br />
waren bei ihrer Markteinführung 1976<br />
die ersten wasser- und winddichten Textilien,<br />
die atmungsaktiv waren, und damit<br />
den Abtransport (Diffusion) des verdunsteten<br />
Schweißes zuließen, was für die<br />
Temperaturregulierung des Körpers enorm<br />
wichtig ist.<br />
Bei zeitweise extrem niedrigen Temperaturen<br />
im Winter hat es der Körper schwer,<br />
sich anzupassen. Um der Kälte zu trotzen,<br />
ist einerseits die passende Kleidung, andererseits<br />
die richtige Feuchtigkeitspflege der<br />
Haut entscheidend. Nicht nur, um sich wohler<br />
zu fühlen, sondern auch, um gesund zu<br />
bleiben. Eine Erkältung bekommt man zwar<br />
nicht, weil es kalt ist, doch Viren und Bakterien<br />
haben auf abgekühlten und trockenen<br />
Schleimhäuten leichteres Spiel.<br />
Kleiden wie eine Zwiebel<br />
Die wichtigste Regel: Nie ohne Mütze aus<br />
dem Haus. Über den Kopf verliert der<br />
Mensch schon bei minus vier Grad die<br />
Hälfte seiner Wärmeenergie. Bei der Kleidung<br />
gilt, am besten mehrere Schichten<br />
übereinander tragen, etwa Shirt, Hemd,<br />
Pulli, Weste und Jacke. Dieser so genannte<br />
Zwiebel-Look bietet den Vorteil, dass zwischen<br />
den Schichten Luft zirkulieren kann,<br />
die sich erwärmt. Deshalb auch Winterstiefel<br />
etwas größer kaufen, damit auch hier<br />
die Luft zirkulieren kann. Besser als Baumwolle<br />
ist Funktionswäsche aus atmungsaktiver<br />
Mikrofaser, die Schweiß nach außen<br />
abgibt. Baumwolle hingegen hält Feuchtigkeit<br />
fest und kühlt die Haut dadurch ab.<br />
Ebenso wichtig: warme Handschuhe, die <strong>BG</strong><br />
den Puls bedecken. ● Foto:<br />
betrifftsicherheit 04/09
Foto: <strong>BG</strong><br />
Wenn das Auto brennt, gilt es kühlen Kopf zu bewahren<br />
Brandgefährlich: Feuer im Auto<br />
Es ist ein Horrorszenario für jeden Autofahrer:<br />
Während der Fahrt beginnt der<br />
Motor zu qualmen, schwarzer Rauch deutet<br />
auf einen Fahrzeugbrand hin. Panik erfasst<br />
die Passagiere und den Fahrer, nur noch<br />
ein Gedanke bestimmt das Handeln:<br />
„Anhalten und schnell raus hier!“ Doch<br />
genau diese Kurzschlussreaktion ist oft<br />
gefährlicher als der Brand selbst. Denn wer<br />
in seiner Aufregung das Auto auf der Fahrbahn<br />
oder einem schwer einsehbaren Platz<br />
abstellt, gefährdet nicht nur sich selbst,<br />
sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer.<br />
„Das Wichtigste ist, ruhig zu bleiben“, rät<br />
der Deutsche Verkehrssicherheitsrat<br />
(DVR). Die eigene Unversehrtheit stehe<br />
dabei im Vordergrund. Erst wenn das Auto<br />
sicher und mit Rücksicht auf den fließenden<br />
Verkehr gestoppt sei und sich alle<br />
Personen außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereichs<br />
befänden, sollten weitere<br />
Maßnahmen erfolgen. Als erstes müsse<br />
man die Unfallstelle absichern und dann<br />
die Feuerwehr rufen. Verkehrsteilnehmer<br />
sollten immer einen Feuerlöscher und<br />
feuerfeste Handschuhe für den Notfall<br />
bereit halten. Ein Feuerlöscher sei nicht nur<br />
betrifftsicherheit 04/09<br />
für die eigene Sicherheit wichtig, sondern<br />
auch für den Fall, dass man an einem<br />
Unfallort als Ersthelfer tätig werden müsse.<br />
Die geläufige und in Fernsehkrimis immer<br />
wieder gezeigte Vorstellung, ein Brand im<br />
Motorraum führe zur raschen Explosion<br />
des Fahrzeugs, entkräftet der DVR. „Viele<br />
Menschen haben Angst, die Insassen eines<br />
brennenden Fahrzeugs zu retten, weil sie<br />
glauben, das Auto könne gleich in die Luft<br />
fliegen – das passiert aber nur im Fernsehen.<br />
Personen in einem brennenden<br />
Fahrzeug können und müssen gerettet werden.“<br />
Eine schnelle Verbreitung des Feuers<br />
im Fahrzeug ist wirklich unwahrscheinlich:<br />
Untersuchungen des Gesamtverbandes der<br />
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)<br />
haben ergeben, dass ein Feuer im Motorraum<br />
zwischen fünf und zehn Minuten benötigt,<br />
um in die Fahrgastzelle einzudringen<br />
– genug Zeit, um selbst verletzte Insassen<br />
in Ruhe zu bergen.<br />
Feuerlöscher können in einer solch kritischen<br />
Situation für die Ersthelfer vor Ort<br />
eine wertvolle Unterstützung sein – allerdings<br />
nur dann, wenn richtig gehandelt<br />
wird. Wenn der Motor brennt, muss die<br />
Motorhaube vorsichtig entriegelt und einen<br />
Spalt geöffnet werden. Dann muss der<br />
Löschstrahl durchgehend, nicht ruckweise,<br />
in den Motorraum hineingesprüht werden.<br />
Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die<br />
Sprühdauer normaler Auto-Feuerlöscher<br />
aufgrund des geringen Fassungsvolumens<br />
lediglich wenige Sekunden beträgt und daher<br />
ein gemeinsames Vorgehen mehrerer<br />
Helfer deutlich effektiver ist.<br />
Dabei gilt die Regel: Gelöscht wird immer<br />
in Windrichtung. Ist das Feuer bereits zu<br />
groß und ein Löschversuch aussichtslos,<br />
bleibt nichts anderes übrig, als das Fahrzeug<br />
aus sicherer Distanz ausbrennen zu<br />
lassen und auf die Feuerwehr zu warten. ●<br />
Druckfehler in Heft 3/2009<br />
Seite 18<br />
In der Tabelle, rechte Spalte, wurde<br />
fälschlicherweise die „Äußere Grenze<br />
der Gefahrenzone DL“ in Metern statt<br />
in Millimetern angegeben. ●<br />
Anzeige<br />
kurz berichtet • 5<br />
Anzeige
6 • kurz berichtet<br />
>><br />
Neuveröffentlichungen<br />
Film: Retten eines Kollegen<br />
aus der Kanalisation<br />
Bei Notfällen in umschlossenen Räumen<br />
abwassertechnischer Anlagen<br />
müssen in Not geratene oder durch<br />
Unfall verletzte Kollegen schnell und<br />
sicher gerettet werden. So wird es in<br />
den <strong>BG</strong>-Regeln gefordert.<br />
Kann dies ein Mitarbeiter ohne Hilfe<br />
der Feuerwehr schaffen? Bringt er<br />
sich nicht dabei selber in Gefahr?<br />
Auf diese Fragen wird in diesem Film<br />
eingegangen. Der Film soll Unterweisungen<br />
im Unternehmen unterstützen.<br />
Er kann aber nicht eine Rettungsübung<br />
ersetzen.<br />
Zahl der Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2009 stark gesunken<br />
Die Zahl der Arbeitsunfälle ist im ersten<br />
Halbjahr 2009 stark gesunken. Das geht aus<br />
vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften<br />
und Unfallkassen hervor, die der<br />
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(DGUV) vorliegen. Danach ging die Zahl<br />
der meldepflichtigen Arbeitsunfälle auf<br />
rund 430.000 zurück - ein Minus von über<br />
10 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr<br />
2008. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle<br />
sank um 43 auf 198. Insgesamt 7.823 Versicherte<br />
erhielten erstmals eine Rente aufgrund<br />
eines Arbeitsunfalls – 380 weniger<br />
als im Vorjahreszeitraum.<br />
Die Unfallzahlen spiegeln unter anderem<br />
den massiven Anstieg der Kurzarbeit in<br />
kurz berichtet<br />
Download: www.bgetem.de �<br />
Branchenverwaltung Energie- und<br />
Wasserwirtschaft<br />
Webcode: 1827<br />
<strong>BG</strong>-Informationen<br />
Fernwärme<br />
<strong>BG</strong>I 5066 „Frosten von Fernwärmeleitungen“,<br />
April 2009<br />
<strong>BG</strong>I 5067 „Anbohren von Fernwärmeleitungen“,<br />
April 2009<br />
Die Informationen enthalten konkretisierende<br />
Hinweise zum Frosten und<br />
Anbohren von Fernwärmeleitungen,<br />
die den Arbeitsblättern FW 434 und<br />
FW 432 des AGFW, der Energieeffizienzverband<br />
für Wärme, Kälte und<br />
KWK e. V. entsprechen.<br />
Die <strong>BG</strong>I’s stellen keine Alternativlösung<br />
zu den entsprechenden<br />
Arbeitsblättern des AGFW dar.<br />
Sie sollen dazu dienen, einer breiten<br />
Öffentlichkeit im Fernwärmebereich,<br />
inbesondere den Fernwärmeversorgungsunternehmen(Unternehmervertretern<br />
und Versicherten), eine<br />
qualitätsgesicherte Handlungsanlei-<br />
Deutschland. Kürzere Arbeitszeiten bedeuten<br />
weniger Zeit, in der man einen Unfall<br />
haben kann. Nachdem die absolute Zahl<br />
der Arbeitsunfälle in den Boomjahren 2007<br />
und 2008 gestiegen war, wird man für<br />
2009 daher mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
wieder einen Rückgang der Arbeitsunfälle<br />
verzeichnen.<br />
Auf dem Weg von und zur Arbeit ereigneten<br />
sich dagegen mehr Unfälle als im<br />
Vorjahreszeitraum. 93.146 Versicherte<br />
wurden durch einen Wegeunfall verletzt,<br />
was einem Anstieg um rund 5.000 entspricht.<br />
Die Zahl der neuen Wegeunfallrenten<br />
blieb mit 2.762 nahezu konstant.<br />
152 Versicherte verloren bei einem<br />
tung, die eine Mindestanforderung<br />
darstellt, zur Verfügung zu stellen, um<br />
ohne Gefährdungen einen ausreichenden<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
zu gewährleisten.<br />
Film und Informationen bestellen:<br />
Christiane Bönsch<br />
Telefon: 0211 9335 - 239<br />
Fax: 0211 9335 - 219<br />
E-Mail: Boensch.Christiane@bgetem.de<br />
Download: www.bgetem.de � Branchenverwaltung<br />
Energie- und<br />
Wasserwirtschaft<br />
Webcode: 1825<br />
TRGS 528 „Schweißtechnische<br />
Arbeiten“<br />
Im März 2009 wurde die neue TRGS<br />
528 „Schweißtechnische Arbeiten“<br />
veröffentlicht. Mit dieser Technischen<br />
Regel für Gefahrstoffe (TRGS) gibt der<br />
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) konkrete<br />
Hinweise, wie die Anforderungen<br />
der Gefahrstoffverordnung für<br />
Schweißen, Schneiden und verwandte<br />
Verfahren erfüllt werden können.<br />
Webcode: 1830<br />
Wegeunfall ihr Leben, 59 weniger als im<br />
ersten Halbjahr 2008.<br />
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen<br />
erhielten zudem 31.516 Anzeigen auf<br />
Verdacht einer Berufskrankheit – rund<br />
1.200 weniger als im Vorjahreszeitraum.<br />
Die Zahl der neuen BK-Renten stieg dagegen<br />
um rund 35 Prozent auf 2.676. Dieser<br />
außerordentlichen Zunahme liegt eine<br />
Änderung der Rechtslage zugrunde. Diese<br />
hat es ermöglicht, unter anderem mehr<br />
Fälle der BK 4111 (Chronische Bronchitis/Emphysem)<br />
anzuerkennen. ●<br />
betrifftsicherheit 04/09
Stressabbau macht das „Kreuz“ widerstandsfähiger<br />
Das Prozedere wiederholt sich in den Büros<br />
täglich tausendfach: Bedächtiges Erheben<br />
vom Schreibtischstuhl, vorsichtiges Durchdrücken<br />
des Rückens und eine kurze<br />
Lockerungsübung in der Hoffnung, dass<br />
das „Kreuz“ aufhört zu schmerzen. Zwar<br />
können Rückenschmerzen vor allem bei<br />
einseitiger schwerer körperlicher Arbeit<br />
zugrunde liegen – doch die Psyche, so die<br />
Mediziner der B·A·D Gesundheitsvorsorge<br />
und Sicherheitstechnik GmbH, ist weitaus<br />
öfter der Auslöser von Rückenschmerzen.<br />
Zunehmende Arbeitsverdichtung führt zu<br />
immer mehr Stress, und der schlägt sich<br />
eben nicht nur sprichwörtlich auf den<br />
Magen, sondern wird zum „Kreuz für das<br />
Kreuz“. Ein Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />
(<strong>BG</strong>M), das Unternehmen ihr<br />
wichtigstes Kapital – nämlich ihre gesunden<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter –<br />
bewahrt, hilft bei der Stressreduktion und<br />
baut Erkrankungen wie Rückenschmerzen<br />
vor.<br />
Rückengymnastik oder Entspannungs-<br />
und Lockerungsübungen, die sich auch<br />
zwischendurch im Büro machen lassen,<br />
sind nach den langjährigen Erfahrungen<br />
der B·A·D-Experten wichtige Verbündete<br />
im Kampf gegen die Volkskrankheit<br />
Rückenschmerz. Im Vorfeld ist die Abklärung<br />
einer Arthrose oder etwa Osteoporose<br />
(Knochenschwund), die sich im Anfangsstadium<br />
ebenfalls durch Schmerzen im<br />
Rücken bemerkbar machen kann, notwendig.<br />
Gleichzeitig, so die Mediziner, wird<br />
im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements<br />
die Wechselwirkung zwischen<br />
Schmerz und Psyche analysiert, um<br />
mögliche Stressfaktoren am Arbeitsplatz<br />
als Verursacher der Rückenschmerzen ausschließen<br />
zu können.<br />
„Viel Bewegung steigert das allgemeine<br />
Wohlbefinden, hilft bei der Bewältigung<br />
und Abbau von Stress und macht den Rücken<br />
so widerstandsfähiger gegen Schmerzen“,<br />
resümieren die Fachleute der B·A·D.<br />
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kurz berichtet • 7<br />
Und für Bewegung lässt sich nicht allein in<br />
der Freizeit, sondern auch im Büro sorgen:<br />
Treppensteigen, statt mit dem Aufzug zu<br />
fahren, den Kollegen bei Gesprächsbedarf<br />
an seinem Schreibtisch besuchen statt ihn<br />
anzurufen und in der Mittagspause einige<br />
Minuten an der frischen Luft laufen. ●<br />
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8 • Leistung<br />
Neu in der Berufskrankheiten-Verordnung<br />
„Gonarthrose“ (BK-Nr. 2112)<br />
>Mit Wirkung zum 1. Juli 2009 ist eine<br />
neue Berufskrankheit (BK) in die<br />
Liste der Berufskrankheiten aufgenommen<br />
worden:<br />
„Gonarthrose durch eine Tätigkeit im<br />
Knien oder vergleichbare Kniebelastung<br />
mit einer kumulativen Einwirkungsdauer<br />
während des Arbeitslebens von mindestens<br />
13.000 Stunden und einer<br />
Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt<br />
einer Stunde pro Schicht“ (BK 2112).<br />
Damit ist der Weg frei für die Unfallversicherungsträger<br />
(UV-Träger), einschlägige<br />
Krankheiten als Berufskrankheit anzuerkennen.<br />
Das BK-Recht in Deutschland sieht vor,<br />
dass nur solche Krankheiten als BK anerkannt<br />
werden können, die nach gesicherten<br />
medizinischen Erkenntnissen durch berufliche<br />
Tätigkeiten verursacht werden. Um<br />
welche Tätigkeiten und Erkrankungen<br />
es sich dabei handelt, legen nicht die UV-<br />
Träger fest. Die Bundesregierung gibt es<br />
per Verordnung vor. Sie muss abgrenzen,<br />
welche Personengruppen in erheblich<br />
höherem Grade als die übrige Bevölkerung<br />
Belastungen oder Einwirkungen ausgesetzt<br />
sind, die geeignet sind, eine spezielle Erkrankung<br />
zu verursachen. Der Prozess, in<br />
dem die Voraussetzungen für die Anerkennung<br />
einer BK festgelegt werden, dauert<br />
vom ersten vagen Verdacht eines Zusammenhanges<br />
bis zur gesicherten medizinischen<br />
Erkenntnis mehrere Jahre bis Jahr-<br />
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Arbeiten im Knien, Hocken und Fersensitz sowie Kriechen<br />
Hocken Knien ohne<br />
abgestützten Oberkörper<br />
Knien mit abgestützten Oberkörper Kriechen „Vierfüßlergang<br />
zehnte. Solange sich die Erkenntnisse<br />
nicht zur BK-Reife verdichtet haben, soll<br />
eine Anerkennung im Regelfall nicht möglich<br />
sein.<br />
Deshalb kann ein Stichtag festgelegt<br />
werden, vor dem eine Anerkennung durch<br />
die UV-Träger nicht erfolgen darf.<br />
Stichtag<br />
Bei der Gonarthrose ist das der Fall: Die BK<br />
2112 darf nur anerkannt werden, wenn der<br />
Versicherungsfall (meist der Beginn der<br />
Behandlungsbedürftigkeit) nach dem 30.<br />
September 2002 eingetreten ist (§ 6 Abs.1<br />
Berufskrankheitenverordnung -BKV-). War<br />
der Versicherte wegen gonarthrotischer Er-<br />
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Fersensitz<br />
krankungen schon vor diesem Tag in Behandlung,<br />
scheitert eine Anerkennung als BK<br />
bereits an dieser Rückwirkungsregelung.<br />
Zur Feststellung der weiteren Voraussetzungen<br />
steht der Bundesregierung der Ärztliche<br />
Sachverständigenbeirat zur Seite, der<br />
die erzielten medizinisch-wissenschaftlichen<br />
Erkenntnisse in der wissenschaftlichen<br />
Begründung für die jeweilige BK formuliert.<br />
Gefahrenquellen<br />
Zu den Gefahrenquellen für eine BK Gonarthrose<br />
heißt es dort: „Unter einer Tätigkeit<br />
im Knien (…) wird eine Arbeit verstanden,<br />
bei der der Körper durch das Knie und die<br />
Vorderseite des Unterschenkels abgestützt<br />
betrifftsicherheit 04/09
wird und der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel etwa<br />
90° beträgt. (…)“ Zur Verdeutlichung wird auf Piktogramme<br />
verwiesen (s. Abbildung).<br />
Diese Tätigkeiten im Knien, Hocken, im Fersensitz oder<br />
im Kriechen kommen besonders in Arbeitsbereichen und in<br />
Berufsgruppen vor, in denen Bodenbeläge aufgebracht<br />
werden, wie bei Pflasterern, Estrich- und Fliesenlegern,<br />
Teppichboden- und Parkettlegern.<br />
Das Kniegelenk ist gefährdet, wenn eine tägliche Mindesteinwirkungsdauer<br />
von einer Stunde pro Schicht vorliegt.<br />
Viele Berufe erfordern nur gelegentliche oder wiederkehrende<br />
Tätigkeiten im Knien, ohne dass die Knie in der<br />
Summe eine Stunde pro Arbeitsschicht belastet werden.<br />
Außerdem muss sich bei Zusammenrechnung aller im<br />
Berufsleben ausgeübten knienden Tätigkeiten insgesamt<br />
eine Summe von mindestens 13.000 Stunden ergeben.<br />
Hierbei werden wiederum nur die Schichten berücksichtigt,<br />
in denen die beschriebene Mindesteinwirkungsdauer von<br />
einer Stunde tatsächlich überschritten war.<br />
Krankheitsbild<br />
In der wissenschaftlichen Begründung zur BK 2112 wird das<br />
Krankheitsbild beschrieben: „Die Arthrose des Kniegelenks<br />
(Gonarthrose) ist gekennzeichnet durch Knorpelabbau,<br />
subchondralen Knochenumbau (…) im Bereich der beteiligten<br />
Knochen, Bewegungseinschränkungen im Bereich<br />
der Beugung und Streckung des Kniegelenkes sowie<br />
Schmerzen im Kniegelenk.“ Die Gonarthrose kann sowohl<br />
ein als auch beide Knie betreffen.<br />
Auf Grund der Komplexität des Kniegelenkes kann der<br />
von Schmerzen Betroffene selbst nicht unterscheiden, ob<br />
nun arthrotische Veränderungen die Ursache sind oder<br />
andere Abnutzungserscheinungen wie Meniskusschädigungen,<br />
Zystenbildungen oder Kniescheibenschäden.<br />
Nur die ursächlich durch Knorpelabbau und Knochenumbau<br />
entstandenen Abnutzungen sind als primäre, also<br />
unmittelbar entstandene Gonarthrose anzusehen. Aus anderer<br />
Ursache entstandene Kniearthrosen sind nicht als BK<br />
anerkennungsfähig.<br />
Arthrosen können zum Beispiel auch durch X- oder O-<br />
Beine entstehen, als Folge von Meniskus- oder Kreuzbandschäden<br />
(chronisch oder traumatisch), aber auch durch<br />
Entzündungen oder erblich bedingt.<br />
Daher ist zur Unterscheidung von beruflich verursachten<br />
Arthrosen und tätigkeitsunabhängigen Krankheitsbildern<br />
die Vorgeschichte des Antragstellers sorgfältig zu klären.<br />
Lassen sich die Ursachen nicht eindeutig abgrenzen, ist<br />
eine gründliche Untersuchung und ein Gutachten erforderlich.<br />
Was theoretisch einfach klingt, ist in der Praxis oft recht<br />
schwierig. Deshalb sind auch nach Einführung einer neuen<br />
BK die medizinisch-wissenschaftliche und die juristische<br />
Diskussion längst nicht abgeschlossen. Einheitliche Bewertungsmaßstäbe<br />
für die BK-Sachbearbeiter der UV-Träger<br />
und für Gutachter und Gerichte sind zu finden und festzulegen.<br />
Schließlich sollen alle Betroffenen in gleicher Weise<br />
Recht erhalten. ●<br />
betrifftsicherheit 04/09<br />
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10 • Sicherheit<br />
Mit W-Fragen Unfälle erforschen<br />
Bei einem Unfall auf einer Baustelle oder Betriebsanlage wird ganz natürlich und fast<br />
automatisch sofort die Frage gestellt: Wie konnte es zu dem Unfall kommen?<br />
>Auf diese einfache Frage ist aber fast<br />
nie eine einfache Antwort möglich.<br />
Meistens sind eine Vielzahl von Arbeitsvorgängen,<br />
zumeist auch verschiedener<br />
Mitarbeiter vorgenommen worden, unterschiedliche<br />
Gerätschaften und Materialien<br />
waren im Einsatz. Nicht immer lässt sich bei<br />
einem Unfall daher die Ursache sofort feststellen<br />
und nicht immer ist sie erkennbar<br />
nur durch ein einziges falsches Handeln<br />
oder Unterlassen hervorgerufen.<br />
Die genaue Unfallanalyse ist in diesen<br />
Fällen selbst für Fachleute kompliziert. Sie<br />
unterbleibt deshalb häufig, wenn der Unfall<br />
nicht besonders schwere Folgen hatte. Damit<br />
gleichartige oder deutlich schwerere<br />
Unfälle künftig vermieden werden, ist aus<br />
Präventionsgründen eine sorgfältige Unfallanalyse<br />
aber stets notwendig. Mit deren<br />
Ergebnissen können dann die bisherigen<br />
Handlungsanweisungen und Arbeitsabläufe<br />
geändert werden.<br />
Die richtige Frage zur richtigen Zeit und<br />
am richtigen Ort kann Fehler im Arbeitsablauf<br />
zuverlässig aufdecken und Änderungswege<br />
aufzeigen. Hierzu eignen sich die sogenannten<br />
W-Fragen (siehe Kasten).<br />
Am Beispiel eines Unfalls aus dem Rohrleitungsbau<br />
lässt sich die Unfallursachenermittlung<br />
mit W-Fragen darstellen.<br />
Welche Arbeitsabläufe lagen dem Unfall<br />
zu Grunde?<br />
Bei Neubaumaßnahmen musste eine neue<br />
Gasleitung an eine bestehende Gasleitung<br />
(DN 150) angebunden werden. Die Erdarbeiten<br />
einschließlich Grabensicherung<br />
>><br />
Was sind W-Fragen?<br />
Was war zu tun ?<br />
Was wurde getan ?<br />
Wann wurde was getan ?<br />
Warum wurde dies getan ?<br />
Warum wurde etwas Gebotenes nicht getan ?<br />
Wer ...war beteiligt?,<br />
...hatte welche Funktion?<br />
...hat welche Anweisungen gegeben?<br />
...war zur Unfallzeit vor Ort?<br />
waren vom Energieversorgungsunternehmen<br />
(EVU) an ein Bauunternehmen vergeben<br />
worden. Am Ende des Grabens für die<br />
neue Gasleitung war ein Kopfloch ausgehoben<br />
worden, in dem die Anbindungsarbeiten<br />
durchgeführt werden sollten. Quer<br />
durch dieses Kopfloch (ca. 2 m x 3,5 m) liefen<br />
die bestehende Gasleitung und eine<br />
Wasserhauptleitung. Das Kopfloch war in<br />
Höhe der Gasleitung ca. 1,70 m und in<br />
Höhe der Wasserleitung ca. 2 m tief.<br />
Nachdem das Kopfloch fertig gestellt<br />
war, fuhr die aus zwei Beschäftigten bestehende<br />
Schweißerkolonne des EVU zur<br />
Baustelle, wo die Mitarbeiter des Bauunternehmens<br />
noch tätig waren. Da der Verbau<br />
der Baugrube für die neue Gasleitung<br />
leicht in das Kopfloch hineinragte und die<br />
Anbindungsarbeiten deshalb nicht komplett<br />
durchzuführen waren, musste der<br />
Verbau an dieser Stelle entfernt werden.<br />
Dabei bemerkten die Schweißer, dass an<br />
einer Ecke des Kopfloches durch Unterhöhlung<br />
der Oberflächenaufbau abzukippen<br />
drohte.<br />
betrifftsicherheit 04/09<br />
Foto: <strong>BG</strong>
Wer gab welche Anweisung?<br />
Die Schweißer baten den Baggerfahrer des<br />
Bauunternehmens, die Ecke des Kopfloches<br />
abzubrechen.<br />
Wer hat was getan?<br />
Die Schweißer begaben sich an die gegenüberliegende<br />
Längsseite des Kopfloches, wo<br />
sie durch die Baggerarbeiten ihrer Meinung<br />
nach nicht gefährdet werden konnten.<br />
Noch bevor der Bagger die Abbrucharbeiten<br />
fertig stellen konnte, rutschte unterhalb<br />
des Straßenaufbaus an der Längsseite<br />
des Kopfloches ca. ein halber Kubikmeter<br />
Erdreich ab und drückte einen der Beschäftigen<br />
der Schweißerkolonne gegen die dort<br />
befindliche Wasserleitung. Dieser verlor<br />
das Gleichgewicht und stürzte über die<br />
Wasserleitung auf die noch heiße Gasleitung.<br />
Dabei zog er sich Prellungen und<br />
erhebliche Brandverletzungen zu.<br />
Was wurde nicht getan?<br />
Das für die Baugrubensicherung zuständige<br />
Bauunternehmen hatte das Kopfloch zum<br />
betrifftsicherheit 04/09<br />
Unfallzeitpunkt noch nicht durch Verbau<br />
oder Abböschen gesichert. Warum erfolgte<br />
dies nicht? Weil im Bereich der Wasserleitung<br />
die Baugrube noch weiter ausgehoben<br />
werden musste und der Verbau dann<br />
nach endgültiger Fertigstellung eingebracht<br />
werden sollte. Auf Grund der Größe des<br />
Kopfloches hatte das Bauunternehmen jedoch<br />
für die Einbindearbeiten der Gasleitung<br />
den Teil der Baugrube freigegeben,<br />
der bei einem möglichen Einsturz der Grabenwand<br />
ungefährdet war, da hereinbrechende<br />
Massen diesen Bereich nicht erreichen<br />
konnten.<br />
Die Teilfreigabe einer Baugrube ist in der<br />
maßgeblichen Unfallverhütungsvorschrift<br />
<strong>BG</strong>V C 22 „Bauarbeiten“, § 6 Abs. 3 sowie<br />
§ 28 Abs. 2 nicht geregelt, damit auch nicht<br />
ausdrücklich verboten. Es ist auch<br />
zulässig, bei vorübergehend standfesten<br />
Baugrubenwänden die Baugrubensicherung<br />
erst nach Fertigstellung der kompletten<br />
Baugrube einzubringen.<br />
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Sicherheit • 11<br />
Warum kam es dann zu dem Unfall?<br />
Der Mitarbeiter der Schweißerkolonne hat<br />
sich selbständig in dem gefährdeten Bereich<br />
unmittelbar neben die ungesicherte, ca. 2 m<br />
hohe Grabenwand begeben. Anstatt die Baugrube<br />
während der Baggerarbeiten zu verlassen,<br />
suchte er den ungesicherten Bereich<br />
der Baugrube auf, womit die Mitarbeiter des<br />
Bauunternehmens nicht rechnen konnten.<br />
Diese haben nachweislich dem später<br />
Verletzten noch zugerufen, er solle den<br />
Bereich verlassen, als sie entdeckten, dass<br />
er sich im Gefahrenbereich befand. Dies<br />
wurde jedoch wegen des hohen Lärmpegels<br />
von den Mitarbeitern der Schweißerkolonne<br />
nicht wahrgenommen.<br />
Welche Maßnahmen wurden als Konsequenzen<br />
aus dem Unfall ergriffen?<br />
Künftig sind Baugruben erst dann freizugeben,<br />
wenn sie komplett gegen Einsturz gesichert<br />
sind. Eine Teilfreigabe vermeintlich<br />
sicherer Arbeitsbereiche soll nicht mehr erfolgen.<br />
●<br />
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12 • Schwerpunkt<br />
Arbeiten an <strong>Gashausanschlussleitung</strong>en<br />
1<br />
3<br />
2<br />
4<br />
5<br />
6<br />
betrifftsicherheit 04/09
Fotos: <strong>BG</strong><br />
7<br />
8<br />
betrifftsicherheit 04/09<br />
Schwerpunkt • 13<br />
Bild 1 + 2: Schleusenanbohrgeräte ermöglichen das sichere Anbohren<br />
einer in Betrieb befindlichen <strong>Gashausanschlussleitung</strong> mit<br />
„geringer Gefährdung“. Über die Gasschleuse kann nach erfolgter<br />
Anbohrung eine Absperrung vorgenommen werden.<br />
Bild 3: Mittels Anbohrarmatur für PE-/Kunststoffleitungen können<br />
Hausanschlussleitungen ohne Gasaustritt installiert werden.<br />
Anschließend ist eine Dichtheitsprüfung, z. B. mit Hilfe Schaum<br />
bildender Mittel durchzuführen.<br />
Bild 4: Vor dem Anschluss einer neu verlegten <strong>Gashausanschlussleitung</strong><br />
an die Hausinstallation und der anschließenden<br />
Inbetriebnahme muss eine Druck- und Dichtheitsprüfung der<br />
Hausanschlussleitung erfolgen.<br />
Bild 5: Beim Entspannen und Spülen in Betrieb befindlicher<br />
Leitungen sowie bei der Wiederinbetriebnahme von Leitungen ist<br />
das in der Leitung befindliche Erdgas gefahrlos abzuführen. Dabei<br />
ist mittels Gasmessgerät zu überprüfen, ob die Zusammensetzung<br />
des Gases in der Leitung unterhalb oder oberhalb der Explosionsgrenze<br />
liegt.<br />
Bild 6: Bei fehlender Medienkartierung oder hoher Mediendichte<br />
ist gegebenenfalls eine Schachtung von Hand erforderlich.<br />
Bild 7: Baustellen müssen mit geeigneten Absperrungen versehen<br />
werden. Darüber hinaus sind Leitern einzusetzen, die ein<br />
gefahrloses Betreten und Verlassen der Baugrube ermöglichen.<br />
Diese müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein (abhängig<br />
von der Anzahl der im Rohrgraben tätigen Mitarbeiter). Sie<br />
sind zugleich Flucht- und Rettungsweg.<br />
Als Schutzmaßnahme gegen einstürzende Grabenwände muss –<br />
abhängig von der Grubentiefe und der Beschaffenheit des<br />
Erdreiches – ein geeigneter Verbau (nach DIN 4124) eingesetzt<br />
werden.<br />
Bild 8: Ist mit einer Gefährdung durch Schweißrauche und -gase<br />
zu rechnen, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie<br />
z. B. ein Schweißerschutzhelm mit gebläseunterstütztem<br />
Atemschutz. Auch der Einsatz einer mobilen Absaugung kann<br />
eine Gefährdung beim Schweißen von Stahlleitungen wirksam<br />
verhindern.
14 • Schwerpunkt<br />
Sicheres Arbeiten an in Betrieb befindlichen<br />
<strong>Gashausanschlussleitung</strong>en<br />
Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist ein wichtiger Grund, warum Arbeiten<br />
an <strong>Gashausanschlussleitung</strong>en in der Regel unter Gasdruck und nicht an entspannten<br />
gasfreien Leitungen ausgeführt werden. Der Gasdruck der Leitung birgt stets die Gefahr,<br />
dass Erdgas austritt und mit dem Luftsauerstoff ein zündfähiges Gemisch bildet. Beim<br />
Vorhandensein einer geeigneten Zündquelle können unkontrollierte Reaktionen die<br />
Mitarbeiter im Arbeitsbereich innerhalb kürzester Zeit stark gefährden. Bei Arbeiten an<br />
in Betrieb befindlichen <strong>Gashausanschlussleitung</strong>en wird diese Gefahr aufgrund der<br />
geringen Leitungsdimensionen oftmals unterschätzt. Kommen Arbeitsverfahren zum<br />
Einsatz, bei denen der Gasaustritt vermieden oder auf ein Minimum reduziert wird,<br />
spricht man von einer geringen Gefährdung im Arbeitsbereich. Findet dagegen ein<br />
kontrollierter Gasaustritt statt, ist eine erhöhte Gefährdung gegeben.<br />
>Im Hausanschlussbereich waren und<br />
sind die in der <strong>BG</strong>R 500 Kapitel 2.31<br />
„Arbeiten an Gasleitungen“ genannten<br />
Rahmenbedingungen gegeben (Bohrungs-<br />
oder Leitungsdurchmesser ≤ 65 mm<br />
und Betriebsdruck ≤ 100 mbar), bei denen<br />
Arbeiten mit erhöhter Gefährdung ausnahmsweise<br />
ausgeführt werden können.<br />
Waren es in der Vergangenheit fehlende<br />
Arbeitsverfahren als „bessere“ Alternative<br />
zur kontrollierten Gasausströmung, so ist<br />
heute oftmals das unterschätzte Risiko der<br />
Grund dafür, dass mit erhöhter Gefährdung<br />
an <strong>Gashausanschlussleitung</strong>en gearbeitet<br />
wird. Heute gehören die Arbeitsverfahren,<br />
mit denen mit geringer Gefährdung – auch<br />
an Gashausanschlüssen – gearbeitet werden<br />
kann, zum Stand der Technik. Nach dem<br />
Arbeitsschutzgesetz (§ 4 „Allgemeine<br />
Grundsätze“) ist dieser bei den zu treffenden<br />
Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.<br />
Arbeitsverfahren im Hausanschlussbereich<br />
mit geringer Gefährdung<br />
sind insbesondere das (Mini-)Blasensetzen,<br />
Abquetschen, Presskolben- oder Stopfensetzen<br />
und Schleusensperrverfahren. Diese<br />
sind mittlerweile unter fast allen Bedingungen,<br />
die sich aus der Arbeitsaufgabe<br />
und -umgebung ergeben, einsetzbar. Daher<br />
ist das Arbeiten mit erhöhter Gefährdung<br />
heutzutage kaum noch zu rechtfertigen und<br />
sollte die absolute Ausnahme sein.<br />
Abgesehen vom Havariefall werden Arbeiten<br />
an in Betrieb befindlichen Gashaus-<br />
anschlüssen erforderlich, wenn bestehende<br />
Leitungen, z. B. infolge Undichtheit oder<br />
bei Stahlleitungen zum Zweck des Korrosionsschutzes,<br />
stillgelegt und gegen neue<br />
Rohrleitungen ausgetauscht werden oder eine<br />
Stilllegung ohne Austausch erfolgen<br />
soll. Kritisch ist dabei das Stilllegen des<br />
„alten“ Gashausanschlusses. Dieser muss<br />
von der Versorgungsleitung getrennt werden,<br />
wodurch die Gefahr besteht, dass Gas<br />
austritt und sich so ein zündfähiges<br />
Gemisch im Arbeitsbereich bildet. Der Einsatz<br />
technischer Verfahren, bei denen an<br />
Gas-Hausanschlüssen mit geringer Gefährdung<br />
gearbeitet werden kann, ist die wichtigste<br />
Maßnahme zur Minimierung der<br />
Brand- und Explosionsgefahr. Die Möglich-<br />
keit eines Erdgasaustrittes und damit<br />
verbunden das Auftreten von Brand- und<br />
Explosionsgefahr im Arbeitsbereich ist jedoch<br />
nicht gänzlich ausgeschlossen. Ursache<br />
dafür können z. B. Versagen installierter<br />
Absperrungen und Dichtungen oder<br />
menschliches Fehlverhalten sein. Es handelt<br />
sich daher immer um gefährliche Arbeiten<br />
im Sinne von § 8 <strong>BG</strong>V A1. Um Beschäftigte<br />
wirksam zu schützen, sind eine Reihe weiterer<br />
technischer, organisatorischer und<br />
personenbezogener Maßnahmen gemäß<br />
<strong>BG</strong>R 500 Kapitel 2.31 zu treffen. Als Grundlage<br />
hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung<br />
durchzuführen, zu dokumentieren<br />
und aktuell zu halten.<br />
Technische Maßnahmen<br />
Beim Entspannen und Spülen der „alten“<br />
Hausanschlussleitung ist eine gefahrlose<br />
Abführung des austretenden Gases mittels<br />
elektrisch ableitfähiger Schlauchleitung<br />
(DN > 30 Millimeter) oder ausreichend<br />
geerdetem Ausblaserohr vorzunehmen. Mit<br />
dem Einsatz pressluftbetriebener Werkzeuge<br />
in den gefährdeten Bereichen werden<br />
elektrische Betriebsmittel als potentielle<br />
Zündquelle ausgeschlossen. Zur Vermeidung<br />
von Zündquellen in Form elektrischer<br />
Potentialunterschiede muss beim Trennen<br />
metallischer Hausanschlussleitungen eine<br />
elektrische Überbrückung vorgenommen<br />
werden. Einsetzbar sind flexible isolierte<br />
Kupferseile nach DIN 46440, wobei die<br />
betrifftsicherheit 04/09<br />
Foto: <strong>BG</strong>
Kontaktflächen der Gasrohrleitung vor der<br />
Montage metallisch blank zu bürsten sind.<br />
Organisatorische Maßnahmen<br />
Als wichtigste organisatorische Maßnahme<br />
zum Schutz der Beschäftigten ist eine geeignete<br />
und für diese Aufgabe besonders<br />
unterwiesene Person mit der Aufsicht und<br />
Kontrolle der Arbeiten schriftlich zu betrauen.<br />
Sie muss auf Grund ihrer fachlichen<br />
Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen<br />
sowie Kenntnis des einschlägigen Vorschriften-<br />
und Regelwerkes die ihr übertragenen<br />
Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren<br />
erkennen können. Ihr muss Weisungsbefugnis<br />
erteilt werden. Geeignet ist beispielsweise<br />
ein mit den Arbeiten vertrauter<br />
Meister oder Techniker. Aufgrund des<br />
Arbeitens im öffentlichen Bereich ist die<br />
Kontroll- und Aufsichtsfunktion vorrangig<br />
auszuführen. Die Aufsicht führende Person<br />
sollte organisieren, dass sich nur so viele<br />
Personen wie nötig in dem gefährdeten<br />
Bereich aufhalten. Darüber hinaus hat der<br />
Unternehmer sicherzustellen, dass nur<br />
Mitarbeiter Arbeiten an Gasleitungen ausführen,<br />
die zuverlässig und körperlich wie<br />
geistig für die übertragene Arbeit geeignet<br />
sind.<br />
Als weitere wichtige organisatorische<br />
Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten<br />
vor Brand- und Explosionsgefahr ist der<br />
Arbeitsbereich kontinuierlich mittels Gaswarngerät<br />
auf Gasfreiheit zu überprüfen.<br />
Das Gaswarngerät sollte auf 20 % der unteren<br />
Explosionsgrenze von Methan als<br />
Grenzwert eingestellt sein. Nach Abschluss<br />
der Arbeiten an Gashausanschlüssen ist<br />
eine Dichtheitsprüfung unter Betriebsbedingungen,<br />
z. B. mittels Schaum bildender<br />
Benetzungsmittel (DIN 30657) erforderlich.<br />
Zur Vermeidung von Zündquellen dürfen<br />
nicht explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel<br />
nur dann eingesetzt werden,<br />
wenn keine Brand- und Explosionsgefahr<br />
besteht. Ist das nicht realisierbar, sind<br />
elektrische Betriebsmittel, z. B. Ersatzstromerzeuger,<br />
Leitungsroller, außerhalb<br />
des gefährdeten Bereiches aufzustellen.<br />
Ebenso sind offene Flammen, z. B.<br />
Schweißflammen erst einzusetzen, wenn<br />
Gas im Arbeitsbereich ausgeschlossen ist.<br />
Der Baustellenbereich ist darüber hinaus<br />
ausreichend abzugrenzen und kenntlich zu<br />
machen. Damit wird erreicht, dass externe<br />
Zündquellen, z. B. vorbeifahrende Fahrzeuge<br />
oder nicht explosionsgeschützte Baumaschinen,<br />
nicht zu einer Gefährdung füh-<br />
betrifftsicherheit 04/09<br />
ren können. Zudem werden damit Dritte<br />
auf die bestehende Brand- und Explosionsgefahr<br />
und erforderliche Verhaltensregeln<br />
hingewiesen. Außerdem muss organisiert<br />
sein, dass der Arbeitsbereich schnell und<br />
gefahrlos verlassen werden kann. Bewährt<br />
ist die Verwendung von zwei Leitern. Außerdem<br />
müssen geeignete Brandbekämpfungsmittel<br />
in ausreichender Anzahl bereitstehen<br />
und schnell erreichbar positioniert<br />
werden (Pulver-Feuerlöscher, z. B. zwei<br />
PG 12). Die eingesetzten Arbeitsmittel<br />
(z. B. Absperrblasen) sind regelmäßig von<br />
einer befähigten Person zu prüfen. Unabhängig<br />
davon ist arbeitstäglich eine Sichtund<br />
Funktionsprüfung durchzuführen.<br />
(PSA) Persönliche Schutzausrüstung<br />
Mitarbeiter, die in brand- oder explosionsgefährdeten<br />
Bereichen arbeiten, müssen<br />
Flammschutzkleidung (Hose und Jacke!)<br />
nach DIN EN 531 tragen. Diese schützt<br />
kurzzeitig (ca. 3 - 5 Sekunden) vor Flammen<br />
und konvektiver Hitze. Bei Schweißarbeiten<br />
müssen, neben spezieller Schweißerschutzkleidung<br />
(DIN EN 470-1), auch geeignete<br />
Schweißerhandschuhe getragen werden.<br />
Schwerpunkt • 15<br />
Unter der Flamm- und Schweißerschutzkleidung<br />
sollte schmelzbeständige Kleidung<br />
getragen werden, z. B. Baumwolle. Außerdem<br />
ist die Schutzkleidung immer geschlossen<br />
zu halten und vor Verunreinigungen<br />
durch Öle oder Fette zu schützen.<br />
Geeignete Anweisungen<br />
Mitarbeiter eines Gasversorgungsunternehmens<br />
müssen in geeigneter Form über die<br />
Arbeit, die damit verbundenen Gefährdungen<br />
und die zu treffenden Schutzmaßnahmen<br />
informiert werden. Sinnvoll in diesem<br />
Zusammenhang sind Unterweisungen und<br />
Betriebsanweisungen. Unterweisungen sind<br />
vom Unternehmer zu organisieren und<br />
zu dokumentieren. Betriebsanweisungen<br />
müssen den Beschäftigten an geeigneter<br />
Stelle zugänglich gemacht werden. Unterweisungen<br />
müssen vor dem erstmaligen<br />
Ausführen der jeweiligen Arbeiten und<br />
dann in regelmäßigen Abständen – mindestens<br />
jedoch einmal jährlich – erfolgen. Auch<br />
die regelmäßige Durchführung von Übungen<br />
mit entsprechenden Übungsgeräten,<br />
wie z. B. das Löschen von Gasbränden, sind<br />
zu organisieren. ●<br />
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16 • Aus den Betrieben<br />
Betriebliche Pandemie-Notfallplanung für<br />
ein kommunales Verkehrs- und Versorgungsunternehmen<br />
>Auf Basis des Nationalen Pandemieplans<br />
(Stand Mai 2007), der eine Verpflichtung<br />
zur Vorsorge für essentielle<br />
Dienstleister wie z. B. Ver- und Entsorgungsunternehmen<br />
enthält, wurde bei<br />
den Wuppertaler Stadtwerken (WSW) auf<br />
Beschluss der Geschäftsführung ein Projekt<br />
zur betrieblichen Pandemie-Notfallplanung<br />
initiiert. Aufgrund der von der WHO ausgerufenen<br />
Pandemiestufe 6 wurde im Projekt<br />
mit höchster Priorität ein Maßnahmenplan<br />
entwickelt.<br />
Die Vorgehensweise im Projekt orientiert<br />
sich am Handbuch „Betriebliche<br />
Pandemieplanung“ des Bundesamtes für<br />
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
(www.bbk.bund.de). Das Handbuch stellt<br />
keine Pandemieplanung dar, sondern dient<br />
als Ratgeber für die Erstellung des betrieblichen<br />
Pandemie-Notfallplans.<br />
Im Folgenden werden die wesentlichen<br />
Anforderungen, Ergebnisse und wichtigsten<br />
Erkenntnisse kurz dargestellt:<br />
Zielsetzung des Projektes ist eine einheitliche<br />
und klar strukturierte Vorgehensweise<br />
in der WSW-Unternehmensgruppe mit insgesamt<br />
ca. 3.300 Beschäftigten in den Sparten<br />
Verkehr, Strom, Gas, Wasser, Fernwärme<br />
und Stadtentwässerung. Die wichtigsten<br />
Anforderungen sind:<br />
>> Die Aufrechterhaltung der Energie- und<br />
Wasserversorgung sowie der Entsorgung<br />
sicherzustellen,<br />
>> die Reaktionsfähigkeit bezüglich der<br />
Netzinfrastruktur bei Störungen zu<br />
gewährleisten,<br />
>> die Verkehrsbedienung durch die WSW<br />
Mobil GmbH im WSW-Bedienungsgebiet<br />
nach Möglichkeit aufrecht zu<br />
erhalten,<br />
>> das Ansteckungsrisiko innerhalb des<br />
WSW-Konzerns zu verringern (Mitarbeiterschutz),<br />
>> Sicherstellung der finanziellen Überlebensfähigkeit,<br />
>> Anwendbarkeit des Maßnahmeplans<br />
auch für zukünftige Influenza-Pandemien<br />
Prämissen<br />
Für die Festlegung von Maßnahmen, wie<br />
z. B. zur Beschaffung der erforderlichen<br />
Mengen der PSA (Persönliche Schutzausrüstung),<br />
sind Annahmen getroffen<br />
worden.<br />
In Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt<br />
wurde der Zeitraum für die<br />
Notfallplanung (12 Wochen), eine Erkrankungsrate<br />
ohne prophylaktische Gabe von<br />
Medikamenten, der Prozentsatz und die<br />
Dauer von gleichzeitig erkrankten Personen<br />
festgelegt. Zusätzlich sind der normale<br />
Krankenstand des Unternehmens sowie die<br />
wegen der Betreuung von Familienangehörigen<br />
fehlenden Mitarbeiter zu berücksichtigen.<br />
Bildung eines Krisenstabes<br />
Der Krisenstab ist das zentrale Steuerungselement<br />
für den Pandemiefall und ergänzt<br />
die operativen Stäbe, die für Störungs- und<br />
Notfallmanagement bereits existieren. Für<br />
die Bildung des Stabes wurden Strukturund<br />
Personal-Festlegungen getroffen, eine<br />
Geschäftsordnung mit Festlegung der<br />
Entscheidungsbefugnisse fixiert und die<br />
Zusammenarbeit mit den operativen Ein-<br />
heiten festgelegt. Des Weiteren wurde ein<br />
Alarmierungs-, Ausbildungs- und Übungskonzept<br />
für den Stab erstellt.<br />
Handbuch Betriebliche Pandemie-Notfallplanung<br />
Alle Arbeitsergebnisse wurden in einem<br />
„Elektronischen Handbuch“ zusammengeführt.<br />
Basis für die weitere Festlegung von<br />
Maßnahmen sind die „Funktionsmodelle“<br />
aller Organisationseinheiten mit selbst vergebenen<br />
Prioritäten, den hierfür benötigten<br />
Dienstleistern (intern/extern) und Materialien.<br />
Zur Sicherstellung der einzelnen Funktionen<br />
wurde das erforderliche „Schlüsselpersonal“<br />
ermittelt. Diese Vorgehensweise<br />
ermöglicht im Rahmen knapper werdender<br />
Personalressourcen sukzessiv Funktionen<br />
mit niedriger Priorität einzustellen und<br />
höher prioritäre Funktionen aufrecht zu<br />
erhalten.<br />
Betriebliche Alarmierungsstufen<br />
Da die WHO-Alarmstufen für die Festlegung<br />
von Maßnahmen im Betrieb ungeeignet<br />
sind, wurden betriebliche Alarmstufen<br />
mit fest zugeordneten Maßnahmenpaketen<br />
eingeführt.<br />
betrifftsicherheit 04/09<br />
Fotos: <strong>BG</strong>
PSA-Konzept<br />
Das PSA-Konzept beinhaltet die Festlegung der erforderlichen<br />
Schutzausrüstung, z. B. der Atemschutzmasken FFP1<br />
und bei direktem Kundenkontakt FFP2. Entgegen der Empfehlung<br />
zur Beschaffung von Mund-Nasen-Schutz (MNS)<br />
wurde als Standard die FFP1-Maske festgelegt, da die MNS-<br />
Masken keine Zertifizierung für diesen Einsatzfall besitzen.<br />
Auf Basis der unterschiedlichen Gefährdungen erfolgte die<br />
Aufstellung eines Mengengerüstes, eine Kostenermittlung<br />
sowie die Klärung der Verfügbarkeit am Markt. Wichtig ist<br />
die Klärung der Logistikdaten mit einer Prüfung der vorhandenen<br />
Lagermöglichkeiten und der Transportkapazitäten<br />
für die Verteilung der PSA.<br />
>> Medizinische Vorbereitung<br />
Die medizinische Vorbereitung für den Pandemiefall umfasst<br />
die gesamte Bandbreite der medizinischen Beratung<br />
und Hilfestellung:<br />
>> Festlegung von Hygienemaßnahmen, wie z. B. Anleitung<br />
zum Händewaschen, keine Desinfektionsmittel,<br />
Verhaltensregeln (Empfehlungen RKI, www.rki.de)<br />
>> Umgang mit Verdachtsfällen<br />
>> Vorhaltung von Medikamenten<br />
>> Durchführung von Schutzimpfungen<br />
>> Reinigungskonzepte<br />
Für Gebäude, Busse und Bahnen wurden abgestufte Konzepte<br />
für die Reinigung erstellt. Eine häufige Reinigung von<br />
Kontaktflächen dient zwar der Reduzierung des Infektionsrisikos,<br />
der Infektionsschutz ist aber nur durch konsequente<br />
Einhaltung der persönlichen Hygiene gewährleistet.<br />
>> Kommunikationskonzept<br />
Das Kommunikationskonzept ist ein zentrales Element der<br />
betrieblichen Pandemie-Notfallplanung und bildet eine<br />
Klammer um sämtliche Maßnahmen. Es beinhaltet folgende<br />
Themen:<br />
>> Interne/externe Kommunikation,<br />
>> Festlegung der Kommunikationskanäle,<br />
>> Schaffung einer Informationsplattform im Intranet,<br />
>> vorbereitete Inhalte von Informationen für Mitarbeiter<br />
und Kunden,<br />
>> Rückkehrkonzept und Aufhebung der betrieblichen<br />
Alarmierungsstufen.<br />
>> Betriebsvereinbarung<br />
Durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung wurden<br />
beispielsweise Regelungen zur Mitbestimmung im Rahmen<br />
der Einberufung des Krisenstabes sowie bezahlte/ unbezahlte<br />
Freistellungen von Personal geregelt. ●<br />
Dipl.-Ingenieur Wolfgang Seckelmann,<br />
Leitung Arbeits-/Umweltschutz<br />
betrifftsicherheit 04/09<br />
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18 • Mitgliedsunternehmen<br />
Rund um die Meldepflicht zum Beitrag<br />
Ohne Daten zur Unfallversicherung keine DEÜV-Meldung möglich<br />
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung wurde die<br />
Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung<br />
in das Datenerfassungs- und Über-<br />
Die Daten lauten für die Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft:<br />
>> Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers<br />
(BBNR-UV) 343 642 94<br />
>> Mitgliedsnummer des Unternehmers<br />
(Unter „Unser Zeichen“)<br />
>> Gefahrtarifstellen (Strukturschlüssel) –<br />
siehe Veranlagungsbescheid oder Entgeltnachweis<br />
>> Arbeitsstunden – der Vollarbeiterrichtwert<br />
beträgt zur Zeit 1.610 Stunden<br />
jährlich<br />
>> Unfallversicherungspflichtiges Entgelt<br />
– bis zu maximal 84.000 Euro Entgelt<br />
pro Person.<br />
mittlungsverordnungs-Meldeverfahren zur<br />
Sozialversicherung (DEÜV) integriert. Der<br />
Entgeltnachweis, mit dem Berufsgenossenschaften<br />
und Unfallkassen bisher die für<br />
den Beitrag erforderlichen Daten einholten,<br />
soll ab 2012 entfallen. Die Parallelmeldung<br />
ist derzeit erforderlich, um den Sozialversicherungsträgern<br />
den Einstieg in das neue<br />
Verfahren und eine Qualitätssicherung zu<br />
ermöglichen<br />
Bereits seit Jahresanfang muss die DEÜV-<br />
Meldung Angaben zur Unfallversicherung<br />
enthalten. Der Arbeitgeber trägt hier für jeden<br />
seiner Beschäftigten die Betriebsnummer<br />
seines Unfallversicherungsträgers, die<br />
Mitgliedsnummer seines Unternehmens,<br />
die Gefahrtarifstelle, die geleisteten Arbeitsstunden<br />
und das unfallversicherungspflichtige<br />
Entgelt ein. In der Umstellungsphase<br />
wurden teilweise auch fehlerhafte Eingaben<br />
akzeptiert, so dass die Meldung insgesamt<br />
trotzdem abgesetzt werden konnte. Dies ist<br />
Wertguthaben bei der Meldung zur gesetzlichen<br />
Unfallversicherung richtig angeben<br />
Wertguthaben geben Arbeitnehmern und Arbeitgebern Freiheit,<br />
Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Sie werden gebildet, wenn ein Arbeitnehmer<br />
sich einen Teil seines Arbeitsentgelts nicht auszahlen lässt,<br />
sondern im Rahmen einer so genannten Wertguthabenvereinbarung<br />
nach § 7b SGB IV anspart. Das Arbeitsentgelt wird dann zu einem späteren<br />
Zeitpunkt während einer Freistellung von der Arbeitleistung oder<br />
einer Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit entnommen. Beispiele<br />
sind die Altersteilzeit im Blockmodell oder das sogenannte Sabbatical.<br />
Zum Jahresbeginn 2009 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />
für Wertguthabenvereinbarungen verändert.<br />
Die bisherige Praxis orientierte sich an den anderen Sozialversicherungszweigen.<br />
Danach waren Arbeitsentgelte, die in ein Wertguthaben<br />
eingebracht werden, erst im Jahr der Auszahlung in den Entgeltnachweis<br />
aufzunehmen. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass Arbeitsentgelte in der<br />
Unfallversicherung bereits in dem Zeitpunkt zu melden sind, in dem sie<br />
erarbeitet wurden. Der Grund hierfür ist, dass die Beiträge für den<br />
Zeitraum gezahlt werden sollen, in dem das Risiko eines Arbeitsunfalls<br />
besteht. In Absprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und<br />
Soziales wird daher die bisherige Praxis zum 1. Januar 2010 an die gesetzliche<br />
Vorgabe angepasst. Für bis dahin aufgebaute und noch nicht<br />
verbeitragte Wertguthaben gilt ein Bestandsschutz. Ein Merkblatt mit<br />
weiteren Informationen findet sich auf der Internetsiete<br />
www.bgetem.de � Branchenverwaltung Energie- und<br />
Wasserwirtschaft,<br />
Webcode: 9502 ●<br />
ab Anfang Dezember nicht mehr der Fall.<br />
Insbesondere bei der Erfassung der Mitgliedsnummer<br />
müssen Arbeitgeber Sorgfalt<br />
walten lassen.<br />
Die aktuellen Daten für jedes Mitgliedsunternehmen<br />
sind auch zu erhalten unter der<br />
Servicenummer der Mitgliederbetreuung, Telefon<br />
0211 9335-470, FAX -479 oder per E-<br />
Mail: mitglieder.energie-wasser@bgetem.de.<br />
Arbeitgeber, die ihr Unternehmen noch<br />
nicht zur gesetzlichen Unfallversicherung<br />
angemeldet haben, sollten mit diesem<br />
Schritt nicht lange warten. In den bevorstehenden<br />
DEÜV-Jahresmeldungen muss der<br />
Datenbaustein zur gesetzlichen Unfallversicherung<br />
zwingend ausgefüllt werden - ohne<br />
ihn kann der Arbeitgeber die gesamte DE-<br />
ÜV-Meldung zur Sozialversicherung nicht<br />
abschicken. ●<br />
Der Entgeltnachweis –<br />
weiterhin erforderlich<br />
Spätestens bis zum 11. Februar 2010 muss<br />
der Entgeltnachweis für das abgelaufene Jahr<br />
2009 an die Branchenverwaltung Energieund<br />
Wasserwirtschaft übermittelt werden.<br />
Auf Wunsch kann er statt per Post oder<br />
Fax bequem und einfach als E-Mail versandt<br />
werden.<br />
Der ausfüllbare PDF-Entgeltnachweis<br />
2009 ist zu finden auf der Internetseite<br />
www.bgetem.de � Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft,<br />
Webcode: 9501.<br />
Helfen Sie uns, die umfangreichen Vorarbeiten<br />
für die Beitragsberechnung termingerecht<br />
abzuschließen und benutzen Sie den<br />
PDF-Entgeltnachweis. Sie erhalten eine<br />
Bestätigungs-E-Mail, wenn Ihre Daten eingetroffen<br />
sind und verarbeitet wurden. ●<br />
betrifftsicherheit 04/09
Aktion 2009/2010<br />
„Jugend will sich-er-leben“<br />
>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />
sind wichtig, damit die tägliche<br />
Arbeit den Menschen nicht unnötig<br />
belastet. Wichtig ist, über die möglichen<br />
Gefahren bei der Arbeit Bescheid zu wissen,<br />
und wie man sich dagegen schützen kann.<br />
Das aktuelle Aktionsthema, dem sich die<br />
Landesverbände der DGUV gewidmet<br />
haben, steht unter dem Motto: „Fit im<br />
Beruf – Gestalte Deine Pause“. Es geht dabei<br />
nicht darum, jungen Auszubildenen und<br />
Berufseinsteigern vorzuschreiben, wie sie<br />
ihre Freizeit zu gestalten haben. Vielmehr<br />
soll den Jugendlichen vermittelt werden,<br />
welchen enormen Einfluss die Art und<br />
Weise der Pausengestaltung auf die eigene<br />
Gesundheit und die Arbeitssicherheit hat.<br />
Viele Faktoren spielen bei der Pausengestaltung<br />
eine Rolle. Hierbei geht es unter<br />
anderem um den zeitlichen Rahmen der<br />
Pause, die Kunst, auch mal für ein paar<br />
Minuten zu entspannen bis hin zu einer abwechslungsreichen<br />
gesunden Ernährung.<br />
Jeder muss für sich selbst die „richtige“<br />
Gestaltung seiner Pause herausfinden, das<br />
heißt überlegen, was einem gut tut.<br />
betrifftsicherheit 04/09<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutz • 19<br />
Frühzeitige Motivation zu sicherheits- und gesundheitsbewusstem Verhalten in Beruf<br />
und Freizeit ist auch bei der aktuellen Berufsschulaktion das Hauptanliegen der Landesverbände<br />
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Jungen Menschen,<br />
die gerade in den Berufsalltag einsteigen, soll vermittelt werden, wie wichtig eine<br />
ausgewogene, gesunde Pausengestaltung für den gesamten Arbeitsprozess ist.<br />
So kann ein Spaziergang nach dem Essen,<br />
ein Gespräch mit Freunden oder Kollegen,<br />
aber auch einfach mal das Gar-nichts-<br />
Machen zu Ruhe und Entspannung führen.<br />
Bei dem einen kann die „ruhige Pause“<br />
mit dem so genannten Kurzschlaf (Power-<br />
Anzeige<br />
napping) und beim anderen die „aktive<br />
Pause“ mit sportlichen Aktivitäten zum gewünschten<br />
Erholungseffekt führen.<br />
Wichtig ist zu erkennen, dass jeder selbst<br />
es in der Hand hat, seine Pausen sinnvoll zu<br />
nutzen. Nur wer sich körperlich fit fühlt,<br />
kann die betrieblichen Situationen wie zum<br />
Beispiel Stress oder hohe Anforderungen an<br />
die Konzentrationsfähigkeit besser meistern<br />
und damit das Risiko einen Arbeitsunfall zu<br />
erleiden verringern.<br />
Auch zur aktuellen Berufsschulaktion<br />
gibt es, wie in den vergangenen Jahren, eine<br />
Kombination von Plakaten, eine DVD mit<br />
dem Film [auto]Pause sowie Interviews und<br />
Arbeitsblätter.<br />
Hauptakteur in dem Film ist Kevin, Auszubildender<br />
in einer Kfz-Werkstatt. Unterschiedliche<br />
Situationen in seinem Arbeitsalltag<br />
bieten eine Basis für Diskussionen in<br />
den Berufsschulen. ●<br />
Umfangreiche Informationen und auch<br />
den Aktionsfilm zum oben genannten,<br />
aber auch zu anderen Themen, finden Sie<br />
unter: www.jwsl.de<br />
Anzeige
20 • Sicherheit<br />
Korrekter Umgang mit Blasensetzgeräten<br />
>Zu den Arbeitsverfahren mit geringer<br />
Gefährdung, die gemäß <strong>BG</strong>R 500<br />
Kapitel 2.31 „Arbeiten an Gasleitungen“<br />
bei Arbeiten an diesen Leitungen zum<br />
Einsatz gelangen sollten, zählt das provisorische<br />
Absperren mit Blasen. Die Blasen<br />
werden dabei durch ein Blasensetzgerät in<br />
das Rohr eingebracht und auf gleichem<br />
Wege wieder entfernt.<br />
Blasensetzgerät und zugehörige Absperrblasen<br />
bilden ein Rohrsperrsystem. Derartige<br />
Rohrsperrsysteme können zum vorübergehenden<br />
Sperren von Gasleitungen,<br />
unabhängig vom Rohrwerkstoff Stahl oder<br />
Polyethylen, in Nieder- und Mitteldrucknetzen<br />
verwendet werden. Absperrblasen<br />
gibt es für Rohrnennweiten ab DN 60.<br />
Abhängig vom Blasendurchmesser können<br />
Blasen zur Sperrung bis zu einem Betriebsdruck<br />
von 1 bar eingesetzt werden.<br />
Nach Möglichkeit sollten zertifizierte<br />
Absperrblasen und Blasensetzgeräte zum<br />
Einsatz gelangen. Sie entsprechen den Anforderungen<br />
der DVGW-Prüfgrundlagen<br />
VP 620-1 „Blasensetzgeräte für die Gasverteilung<br />
– Typ A“, VP 621-1 „Absperrblasen<br />
– Typ A“ sowie VP 621-2 „Absperrblasen<br />
– Typ B“ und sind danach gekennzeichnet.<br />
Anzeige<br />
Wesentliche Anforderungen an Blasensetzgeräte<br />
sind z. B.:<br />
>> Blasensetzgeräte dürfen keine scharfen<br />
Ecken und Kanten aufweisen,<br />
>> Wartung und Betrieb müssen mit<br />
handelsüblichen Werkzeugen möglich<br />
sein,<br />
>> eine wirksame Spanentfernung muss<br />
möglich sein,<br />
>> die maximal zulässigen Schleichgasmengen<br />
müssen gefahrlos abgeführt<br />
werden können:<br />
>> DN 80 bis DN 150: 15 ltr./min<br />
>> DN 200 bis DN 400: 30 ltr./min<br />
Anzeige<br />
>> eine dauerhafte, gut sichtbare Kennzeichnung<br />
über Einsatzgrenzen des<br />
Blasensetzgerätes und einsetzbare<br />
Absperrblasen muss vorhanden sein.<br />
Die Einsatzgrenzen der Blasensetzgeräte<br />
und der Absperrblasen geben die Hersteller<br />
vor. Ihre Bedienungsanleitungen enthalten<br />
die erforderlichen Angaben. Darüber<br />
hinaus kann man ihnen wichtige Hinweise<br />
zur Montage und Bedienung entnehmen.<br />
Außerdem geben sie Auskunft darüber,<br />
welche Absperrblasen mit dem Blasensetzgerät<br />
zum Einsatz kommen dürfen.<br />
So ist z. B. beim Blasensetzgerät Typ V<strong>EW</strong><br />
der Einsatz sowohl von MDS- als auch von<br />
betrifftsicherheit 04/09
Fotos: <strong>BG</strong><br />
Textil-Blasen möglich. Es muss allerdings<br />
sichergestellt werden, dass vor dem Einsatz<br />
von Silikon als Gleitmittel die Talkumreste<br />
vorher eingesetzter Textil-Blasen entfernt<br />
werden.<br />
Die Kenntnis und die Beachtung der<br />
Betriebsanleitungen sind wesentliche Voraussetzungen<br />
für einen sicheren Umgang<br />
mit den Arbeitsmitteln Blasensetzgerät und<br />
Absperrblase. Deshalb sind die Betriebsanleitungen<br />
unverzichtbar für die Vorbereitung<br />
von Unterweisungen, Einweisungen<br />
und Gefährdungsbeurteilungen. Die Gerätehersteller<br />
bieten zusätzlich über ihre Außendienste<br />
Schulungen an, bei denen auf<br />
Besonderheiten der Arbeitsmittel und auf<br />
Neuerungen bzw. Veränderungen eingegangen<br />
wird. Insbesondere sind Vorgaben für<br />
Pflege und Wartung, Lagerung und Handhabung<br />
von Bedeutung.<br />
Unterweisungen und Schulungen des<br />
Personals sind vor allem dann notwendig,<br />
wenn bei Arbeitsmitteln ein Wechsel vorgenommen<br />
wird. Das kann der Einsatz von<br />
Doppel- oder Zweifachblasensetzgeräten<br />
anstelle von bisher Einzelblasensetzgeräten<br />
sein, aber auch die Verwendung von MDS-<br />
Blasen statt Textilblasen. Wichtig in der<br />
Anwendung ist die Kenntnis und Einhaltung<br />
der Blaseninnendrücke sowie der Kontroll-<br />
und Gestängemaße der Setzrohre.<br />
Gerade beim Einsatz von Absperrblasen<br />
bei höheren Drücken muss beachtet werden,<br />
dass vor dem Herausziehen der Blasen<br />
ein beidseitiger Druckausgleich herzustellen<br />
ist, um die auf die Blasen wirkenden<br />
Druckkräfte auszugleichen. Wird dies unterlassen,<br />
ist eine Zerstörung der Absperrblase<br />
die Folge.<br />
betrifftsicherheit 04/09<br />
Eine grundsätzliche Forderung der <strong>BG</strong>R<br />
500 Kap. 2.31 lautet:<br />
Es dürfen nur Blasensetzgeräte und Absperrblasen<br />
zum Einsatz gelangen, die sich<br />
in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.<br />
Dies setzt voraus, dass Blasensetzgeräte<br />
und Absperrblasen regelmäßig auf ihren sicheren<br />
Zustand hin geprüft werden. Im<br />
Regelwerk wird dazu lediglich gefordert,<br />
dass sie vor ihrem Einsatz auf der Baustelle<br />
vom Benutzer zu überprüfen sind. Für die<br />
Blasensetzgeräte bedeutet das eine Sichtprüfung,<br />
für Absperrblasen zusätzlich eine<br />
Prüfung auf Dichtheit und Unversehrtheit.<br />
Als Arbeitsmittel, die bei ihrem Gebrauch<br />
Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt<br />
sind, müssen Blasensetzgeräte und<br />
Absperrblasen wiederkehrenden Prüfungen<br />
unterzogen werden. Dies hat durch befähigte<br />
Personen zu geschehen. Deren Auswahl<br />
Sicherheit • 21<br />
sowie die Festlegung von Umfang, Inhalt<br />
und Fristen der Prüfungen obliegt dem<br />
Arbeitgeber. Bei seiner Entscheidung sollten<br />
die Informationen der Hersteller in der<br />
Betriebsanleitung sowie die Einsatzbedingungen<br />
und die Einsatzhäufigkeit im Unternehmen<br />
Berücksichtigung finden.<br />
In vielen Versorgungsunternehmen werden<br />
deshalb sowohl die Blasensetzgeräte als<br />
auch die Absperrblasen nach jedem Einsatz<br />
durch fachlich versiertes Personal geprüft.<br />
Bei den Blasensetzgeräten wird auf Vollständigkeit<br />
der Ausrüstung, Wirksamkeit<br />
der Dichtungen, Leichtgängigkeit der Bedienelemente,<br />
Sauberkeit und ordnungsgemäße<br />
Lagerung geachtet. Die durchgeführten<br />
Wartungsmaßnahmen werden dokumentiert;<br />
notwendige Reparaturen lässt<br />
man am besten beim Hersteller durchführen.<br />
●<br />
Anzeige<br />
Anzeige
22 • Sicherheit<br />
Sicherung von Kurzbaustellen bei<br />
Arbeiten in der Kanalisation<br />
>Für die Durchführung von Kanalsanierungsarbeiten<br />
ist der Zugang zur<br />
Rohrleitung erforderlich. In der Regel<br />
nutzt man hierfür vorhandene Schachtbauwerke,<br />
von denen aus die erforderlichen<br />
Materialien, z. B. Inliner, in die Leitung eingebracht<br />
werden. Meist befinden sich diese<br />
Schächte im öffentlichen oder privaten Verkehrsraum<br />
(Straße, Geh- und Radweg, Betriebshof).<br />
Durch eine Baustelle im Bereich des<br />
Straßen- oder Werksverkehrs können<br />
Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.<br />
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine<br />
Arbeitsstelle von Fahrzeugführern nicht<br />
rechtzeitig erkannt wird und das Fahrzeug<br />
in den Arbeitsbereich, etwa einen geöffneten<br />
Schacht, gerät. Auf der Baustelle tätige<br />
Personen wiederum können durch Fahrzeuge<br />
des Straßenverkehrs gefährdet werden.<br />
Sie können von PKW und LKW erfasst oder<br />
angefahren werden.<br />
Gefährdungen<br />
In diesem Zusammenhang ereignen sich<br />
immer wieder Unfälle, deren Folgen von<br />
leichteren Verletzungen bis hin zum Tod<br />
von Beschäftigten reichen. Um solche<br />
Unfälle zu vermeiden, ist es erforderlich,<br />
Baustellen gegenüber dem Verkehr abzusichern.<br />
Verkehrsrechtliche Anordnung<br />
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt<br />
fest, dass vor Beginn von Arbeiten, die sich<br />
auf den Straßenverkehr auswirken, eine Anordnung<br />
der zuständigen Behörde (in der<br />
Regel Straßenverkehrsbehörde) vorliegen<br />
muss. Dies gilt auch für Baustellen kürzerer<br />
Dauer. Der Unternehmer, der die Arbeiten<br />
ausführt oder ausführen lässt, ist für deren<br />
rechtzeitige Einholung zuständig. Bauunternehmer<br />
müssen hierfür einen Verkehrszeichenplan<br />
vorlegen. Die in den<br />
„Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen<br />
an Straßen“ (RSA) enthaltenen<br />
Regelpläne können verwendet werden.<br />
Absicherung der Arbeitsstelle<br />
Verantwortlich für die zu treffenden Vorkehrungen<br />
ist derjenige, der eine Gefahren-<br />
stelle eröffnet oder andauern lässt, wie<br />
beispielsweise der Bauunternehmer.<br />
Die zur Sicherung der Arbeitsstelle verwendeten<br />
Verkehrszeichen, (z. B. Zeichen<br />
123 „Baustelle“) und -einrichtungen, (z. B.<br />
Leitbake, Leitkegel) müssen den Vorgaben<br />
der Anordnung entsprechen. Es dürfen nur<br />
Zeichen der StVO oder aus dem Katalog<br />
der Verkehrszeichen (VzKat) verwendet<br />
werden. Sie sind gemäß der Anordnung zu<br />
positionieren.<br />
Für innerörtliche Baustellen von kürzerer<br />
Dauer ergibt sich meistens ein geringerer<br />
Absperr- und Beschilderungsaufwand.<br />
Liegt eine Arbeitsstelle im Bereich der Fahrbahn<br />
und richten sich die Vorgaben nach<br />
Regelplan B IV/1, sind bei Tageslicht<br />
Leitkegel mit einer Höhe von mindestens<br />
500 mm zur Sicherung ausreichend. Für<br />
die Querabsperrung sind mindestens drei<br />
Leitkegel erforderlich. Der Abstand zueinander<br />
beträgt in Querrichtung maximal<br />
1 m und in Längsrichtung 1 bis 2 m. Die<br />
Längsabsperrung wird durch Leitkegel im<br />
Abstand von höchstens 5 m gebildet, wobei<br />
die Gesamtlänge der Engstelle auf 20 m<br />
begrenzt ist. Die stationäre Arbeitsstelle ist<br />
durch das Zeichen 123 „Baustelle“ anzukündigen.<br />
Zu beachten ist, dass Verkehrsschilder<br />
grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand<br />
aufzustellen sind und der Seitenabstand zur<br />
Fahrbahn innerorts 50 cm (mindestens<br />
jedoch 30 cm) betragen sollte. Die Mindestaufstellhöhe<br />
beträgt bei Arbeitsstellen kürzerer<br />
Dauer 60 cm. Grundsätzlich muss<br />
immer sichergestellt sein, dass das Verkehrszeichen<br />
für die Verkehrsteilnehmer<br />
gut sichtbar ist.<br />
Warnkleidung<br />
Werden Personen außerhalb von Gehwegen<br />
und Absperrungen im Straßenverkehr<br />
eingesetzt oder sind sie im Verkehrsbereich<br />
tätig und befinden sich nicht innerhalb<br />
einer geschlossenen Absperrung (z. B. Absperrschranken)<br />
müssen sie Warnkleidung<br />
tragen. Diese muss den Anforderungsmerkmale<br />
der DIN EN 471 „Warnkleidung;<br />
Prüfverfahren und Anforderungen“<br />
erfüllen. So sind beispielsweise Warnwesten<br />
(entsprechend Klasse 2 der DIN EN 471) in<br />
den Farben floureszierendes Orange-Rot<br />
oder Gelb bei Einhaltung der Mindestrückstrahlwerte<br />
des retroreflektierenden Materials<br />
zulässig. Besonders wichtig ist, dass<br />
verschmutztes oder gealtertes Material, dessen<br />
Leuchtkraft nicht mehr ausreicht, nicht<br />
mehr verwendet werden darf. Der Unternehmer<br />
hat den Beschäftigten rechtzeitig<br />
neue Warnkleidung zur Verfügung zu<br />
stellen. ●<br />
betrifftsicherheit 04/09
Der Experimentalvortrag<br />
gegenwärtig. Kaum jemand macht<br />
sich bewusst, dass bereits kleinste<br />
Mengen fatale Auswirkungen haben können.<br />
Häufig haben die schon so oft gesehenen<br />
Gefahrensymbole ihre Signalwirkung<br />
verloren oder werden gar nicht mehr<br />
wahrgenommen. Die Bedeutung der Symbole<br />
ist teilweise nicht bekannt. Wer weiß<br />
genau, was das Symbol mit der Flamme auf<br />
Gebinden von Flüssigkeiten bedeutet?<br />
Die Branchenverwaltung Energie- und<br />
Wasserwirtschaft der Berufsgenossenschaft<br />
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />
(<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>) führt in einigen Seminaren<br />
einen Experimentalvortrag „Brände und<br />
Explosionen“ vor. In Laborversuchen wird<br />
z. B. demonstriert, wie einfach die Atmosphäre<br />
nach dem Verschütten von kennzeichnungspflichtigen<br />
Flüssigkeiten zünden<br />
kann.<br />
In diesen Vorträgen werden die Mitarbeiter<br />
für die Fragen des Brand- und Explosionsschutzes<br />
sensibilisiert. Durch die<br />
Fotos: <strong>BG</strong> >Brennbare Stoffe sind im Betrieb all-<br />
betrifftsicherheit 04/09<br />
Verknüpfung von einzelnen Experimenten<br />
mit Schadensereignissen wird ein unmittelbarer<br />
Praxisbezug hergestellt. Der informative<br />
und unterhaltende Experimentalvortrag<br />
zeigt äußerst anschaulich, welche<br />
Gefahren im Betrieb tagtäglich drohen.<br />
Die Kenntnis über die Zusammenhänge<br />
des Gefahrendreiecks (brennbarer Stoff,<br />
Luft, Zündquelle) kann helfen, Brände und<br />
Explosionen zu vermeiden. Außerdem<br />
Fortbildung • 23<br />
Brände und Explosionen führen im industriellen, aber auch im privaten Bereich immer<br />
wieder zu schweren Schadensereignissen und fordern Menschenleben. Deshalb müssen<br />
die Mitarbeiter über die Gefahren der Entstehung eines Brandes oder einer Explosion<br />
informiert werden.<br />
Neue Kennzeichnung für entzündbare Stoffe.<br />
Anzeige<br />
leiten sich daraus direkte Schutzmaßnahmen<br />
zur Vermeidung von Bränden und<br />
Explosionen ab. Zusätzlich informiert der<br />
Vortrag durch den theoretischen Hintergrund<br />
über wichtige Kennzahlen wie z. B.<br />
den Flammpunkt und die Zündtemperatur.<br />
Wer mit eigenen Augen live erlebt hat,<br />
welche Folgen unsachgemäßer Umgang<br />
mit brennbaren Stoffen haben kann, vergisst<br />
dies nicht so schnell. ●<br />
Anzeige
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro, Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft, Postfach 101562, 40006 Düsseldorf<br />
Postvertriebsstück Gebühr bezahlt<br />
Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft<br />
www.bgetem.de<br />
38 Jahre betrifftsicherheit<br />
Jahresbericht 1965<br />
Sonderausgabe 1987<br />
4/02<br />
1/72<br />
4/74<br />
2/82<br />
2/85<br />
3/77<br />
3/87<br />
1/90<br />
3/92<br />
1/96