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Gashausanschlussleitung - BG ETEM B-EW

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D 11633 F<br />

Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft<br />

<strong>Gashausanschlussleitung</strong><br />

4 • 2009<br />

Neue BK „Gonarthrose“<br />

Kurzbaustelle bei<br />

Kanalarbeiten<br />

Umgang mit<br />

Blasensetzgeräten<br />

www.bgetem.de


2 • Inhalt<br />

> Inhalt<br />

2 Selbstverwaltung<br />

Editorial zur letzten Ausgabe von<br />

„betrifft sicherheit“<br />

3 Selbstverwaltung<br />

Neue <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro<br />

Medienerzeugnisse<br />

4 Ärztlicher Rat<br />

Bauarbeiten bei Kälte und<br />

Schnee<br />

5 kurz berichtet<br />

8 Leistung<br />

„Gonarthrose“ (BK-Nr. 2112)<br />

10 Sicherheit<br />

Mit W-Fragen Unfälle erforschen<br />

Schwerpunkt<br />

12 Arbeiten an Gasleitungen<br />

14 Sicheres Arbeiten an in<br />

Betrieb befindlichen <strong>Gashausanschlussleitung</strong>en<br />

16 Gesundheit<br />

Betriebliche Pandemie-Notfallplanung<br />

für ein kommunales<br />

Verkehrs- und Versorgungsunternehmen<br />

18 Mitgliedsunternehmen<br />

Rund um die Meldepflicht zum<br />

Beitrag<br />

19 Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

„Jugend will sich-er-leben“<br />

20 Aus den Betrieben<br />

Korrekter Umgang mit<br />

Blasensetzgeräten<br />

22 Sicherheit<br />

Sicherung von Kurzbaustellen<br />

bei Arbeiten in der Kanalisation<br />

23 Fortbildung<br />

Der Experimentalvortrag<br />

Impressum<br />

betrifft sicherheit Informationen der Berufsgenossenschaft<br />

Energie Textil Elektro, Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft,<br />

38. Jahrgang 2009<br />

Herausgeber: <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro, Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft, Postfach<br />

101562, 40006 Düsseldorf, Auf’m Hennekamp 74,<br />

40225 Düsseldorf, Telefon 0211 9335-0.<br />

Verantwortlich: Geschäftsführer Axel Apsel.<br />

Nachdruck mit Quellenangabe und nach vorheriger<br />

Vereinbarung mit dem Herausgeber gestattet.<br />

Verlag und Anzeigen:<br />

Vereinigte Verlagsbetriebe GmbH & Co. KG,<br />

Siemensstraße 6, 61352 Bad Homburg<br />

Gestaltung: Udo Schankat<br />

Druck: Main-Echo, Aschaffenburg. Für Mitglieder und<br />

Versicherte der Berufsgenossenschaft ist der<br />

Bezugspreis im Mitgliederbeitrag bereits enthalten.<br />

Editorial zur letzten Ausgabe<br />

von „betrifft sicherheit“<br />

>Mit dieser Ausgabe 4/2009 erscheint<br />

„betrifft sicherheit“ zum letzten<br />

Mal. Ab dem Jahr 2010 wird eine<br />

neue Ausgabe der Fachzeitschrift „Brücke“<br />

der <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />

(<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>, siehe Seite 3) die<br />

Branche der Energie- und Wasserwirtschaft<br />

mit Informationen versorgen.<br />

Rückblick und Dank<br />

1972 erschien die erste Ausgabe von „betrifft<br />

sicherheit“. Der Name der Zeitschrift<br />

hat sich während der 38 Jahre ihrer Existenz<br />

nicht geändert, ganz im Gegensatz zu dem<br />

der dahinter stehenden Berufsgenossenschaft.<br />

Aus der <strong>BG</strong> der Gas- und Wasserwerke<br />

wurde 1994 die <strong>BG</strong> der Gas-, Fernwärme-<br />

und Wasserwirtschaft. Ab Ausgabe<br />

1/2009 war „betrifft sicherheit“ schließlich<br />

ein Medium der Branchenverwaltung Energie-<br />

und Wasserwirtschaft der <strong>BG</strong> Energie<br />

Textil Elektro.<br />

Auch die äußere Erscheinung hat sich im<br />

Laufe der Jahre mehrmals den modernen<br />

Erfordernissen und dem gemeinsamen Corporate<br />

Design der Berufsgenossenschaften<br />

angepasst. Nicht geändert hat sich allerdings<br />

das Ziel, das die Selbstverwaltung<br />

1972 bei der Erstausgabe gesetzt hatte: „betrifft<br />

sicherheit“ sollte ein gutes und wirksames<br />

Bindeglied sein zwischen der Berufsgenossenschaft<br />

und ihren Versicherten und<br />

Mitgliedern.<br />

Eine Vielzahl von Beiträgen stammte von<br />

Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften,<br />

die als Praktiker ihr Wissen in „betrifft sicherheit“<br />

einbrachten. Erfahrung und Fachkompetenz<br />

garantierten ein konstant hohes<br />

Informationsniveau und eine verständliche<br />

Präsentation der Fortschritte in Prävention<br />

und Rehabilitation. Kommunikationsfachleute<br />

aus den Mitgliedsunternehmen und<br />

der Selbstverwaltung haben „betrifft sicherheit“<br />

während der gesamten Dauer ihres Bestehens<br />

kritisch beratend begleitet. Allen<br />

danke ich herzlich für ihren Einsatz.<br />

Die neue Branchenfachzeitschrift<br />

Die Fachzeitschrift „Brücke“ der bisherigen<br />

<strong>BG</strong> Energie Textil Elektro wird zukünftig<br />

um eine Branchenausgabe Energie- und<br />

Wasserwirtschaft erweitert. Darin werden<br />

die Fachbeiträge fortgesetzt, begleitet von<br />

Themen übergreifender Relevanz. Die erste<br />

Branchenausgabe wird Anfang Februar<br />

2010 ausgeliefert. Sie erscheint in zweimonatigem<br />

Abstand mit sechs Ausgaben<br />

pro Jahr. Das jeweils neueste Infoplakat der<br />

Berufsgenossenschaft gehört als Beilage<br />

dazu.<br />

Abhängig von der Zahl ihrer Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter erhalten die Unternehmen<br />

der Energie- und Wasserwirtschaft<br />

bis zu 150 Exemplare (bei mehr als 3000 Beschäftigten)<br />

der Branchenausgabe Energieund<br />

Wasserwirtschaft der „Brücke“. Der<br />

bisher mit „betrifft sicherheit“ gesondert<br />

belieferte Verteiler bestehend aus Sicherheitsfachkräften,<br />

Sicherheitsbeauftragten<br />

sowie Mitgliedern in Betriebs- und Personalräten<br />

wird daneben in unveränderter<br />

Anzahl versorgt.<br />

Wer im neuen Jahr seine gewohnte Zeitschrift<br />

der Berufsgenossenschaft vermisst,<br />

wendet sich bitte an die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>, Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft,<br />

Roger Sobolewski, Telefon 0211<br />

9335-253, Telefax 0211 9335-219, E-Mail<br />

Sobolewski.Roger@bgetem.de.<br />

Die Berufsgenossenschaft gibt zusätzlich<br />

zur „Brücke“ bis zu sechs Mal jährlich besondere<br />

Informationen für Sicherheitsfachkräfte<br />

und Sicherheitsbeauftragte heraus.<br />

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten<br />

erhalten diese zukünftig zusätzlich, selbstverständlich<br />

ebenso kostenfrei wie die<br />

Zeitschrift „Brücke“. Mit zum Serviceangebot<br />

zählt außerdem die vier Seiten umfassende<br />

Versichertenzeitung „Impuls“. Sechs<br />

Mal jährlich informiert sie kurz und leicht<br />

verständlich über Sicherheitsthemen von<br />

allgemeinem Interesse. Sie wird in höherer<br />

Stückzahl als die „Brücke“ produziert und<br />

eignet sich vor allem zur Verteilung oder<br />

Auslage im Betrieb. ●<br />

Ihr<br />

Axel Apsel<br />

Mitglied der Geschäftsführung<br />

der <strong>BG</strong> ETE und<br />

Geschäftsführer der<br />

Branchenverwaltung Energieund<br />

Wasserwirtschaft<br />

betrifftsicherheit 04/09


Fotos: <strong>BG</strong><br />

<strong>BG</strong> Druck und Papierverarbeitung und <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro fusionieren zum 1. Januar 2010<br />

Neue <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro<br />

Medienerzeugnisse<br />

>Mit dem Jahreswechsel entsteht die<br />

Berufsgenossenschaft Energie Textil<br />

Elektro Medienerzeugnisse (<strong>BG</strong><br />

<strong>ETEM</strong>) als Ergebnis der Fusion der <strong>BG</strong><br />

Druck und Papierverarbeitung (<strong>BG</strong>DP) mit<br />

der <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro. Die Vertreterversammlungen<br />

beider Berufsgenossenschaften<br />

beschlossen dies einstimmig<br />

in ihren Sitzungen am 25. November und<br />

3. Dezember 2009.<br />

In dem neuen Unfallversicherungsträger<br />

sind rund 3,7 Millionen Beschäftigte aus<br />

235.000 Betrieben versichert. Hauptsitz der<br />

neuen <strong>BG</strong> ist Köln.<br />

„Mit der dritten Fusion in zwei Jahren<br />

stellen wir einmal mehr unsere Reformbereitschaft<br />

unter Beweis. Wir bündeln unsere<br />

Kräfte, um moderne Prävention und Rehabilitation<br />

zu einem angemessenen Beitrag<br />

leisten zu können“, erklärte Olaf Petermann,<br />

Vorsitzender der Geschäftsführung der <strong>BG</strong><br />

<strong>ETEM</strong> anlässlich des Beschlusses zur Fusion.<br />

„Wir wollen den Betrieben der ehemaligen<br />

<strong>BG</strong>DP auch in der großen Solidargemeinschaft<br />

ein guter Partner sein und sie<br />

betrifftsicherheit 04/09<br />

persönlich, branchenspezifisch und zielgenau<br />

beraten“, betonte Michael Boettcher,<br />

Hauptgeschäftsführer der ehemaligen <strong>BG</strong><br />

Druck und Papierverarbeitung und Mitglied<br />

der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>-Geschäftsführung. Zu<br />

diesem Zweck wurde in Wiesbaden eine<br />

Branchenverwaltung für die Druck- und<br />

Papierverarbeitungsbetriebe eingerichtet.<br />

Dasselbe Ziel verfolgt die Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft in<br />

Düsseldorf für ihre Mitgliedsunternehmen.<br />

Sie ging am 1. April 2009 aus der Fusion der<br />

<strong>BG</strong> der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft<br />

mit der <strong>BG</strong> Elektro Textil Feinmechanik<br />

hervor. Diese wiederum war am 1. Januar<br />

2008 aus dem Zusammenschluss der <strong>BG</strong><br />

Feinmechanik und Elektrotechnik mit der<br />

Textil- und Bekleidungs-<strong>BG</strong> entstanden.<br />

Grund für das Fusionsgeschehen: Der<br />

Gesetzgeber hat im Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz<br />

festgelegt, dass die Zahl<br />

der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />

bis 2010 auf neun Träger reduziert wird. Zur<br />

Zeit befinden sich die Träger auf der Zielgeraden<br />

zu dieser Vorgabe. Die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>, die<br />

Selbstverwaltung • 3<br />

Die Vertreterversammlung der <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro stimmt über die Fusion ab. Die Vorsitzenden der Vertreterversammlungen beider Berufsgenossenschaften<br />

unterzeichnen den Fusionsvertrag (v.l.n.r. Walter Eßbauer, Vorsitzender<br />

der Vertreterversammlung der <strong>BG</strong>DP, Michael Böttcher, Hauptgeschäftsführer<br />

<strong>BG</strong>DP, Olaf Petermann, Vorsitzender der Geschäftsführung<br />

<strong>BG</strong> ETE, Klaus Otte, Vorsitzender der Vertreterversammlung der <strong>BG</strong> ETE)<br />

aus ursprünglich vier Berufsgenossenschaften<br />

besteht, hat ihren Anteil beigetragen.<br />

Das, was noch fehlt, ist nun auf den Weg<br />

zu bringen. Die gesetzliche Unfallversicherung<br />

ist es den Versicherten, den Arbeitgebern<br />

und nicht zuletzt sich selbst schuldig,<br />

entschlossen den eingeschlagenen Weg<br />

weiterzugehen. Wichtig ist, der politischen<br />

Entwicklung möglichst einen Schritt voraus<br />

zu sein, um die Entscheidungsfreiheit der<br />

Selbstverwaltung zu erhalten.<br />

Das zeigen auch die Passagen des Koalitionsvertrages<br />

zwischen Union und FDP, die<br />

zum Thema „Gesetzliche Unfallversicherung“<br />

nur vage Aussagen enthalten. Das<br />

Leistungsrecht soll überprüft, die Wirtschaftlichkeit<br />

verbessert und die Unfallversicherung<br />

entbürokratisiert werden.<br />

Konkreter wurden die Koalitionäre nicht.<br />

Damit die Vorfahrt für die Selbstverwaltung<br />

politische Priorität behält, ist die weitere<br />

Entwicklung intensiv zu begleiten und auf<br />

system- und interessengerechte Lösungen<br />

ebenso wie auf deren Praktikabilität zu<br />

achten. ●


4 • Ärztlicher Rat<br />

Gegen Unfälle und Krankheiten vorbeugen<br />

Bauarbeiten bei Kälte und Schnee<br />

>Nasskaltes Wetter, eisiger Wind,<br />

Schnee oder Hagel: In der kalten Jahreszeit<br />

geht die Arbeit inzwischen<br />

dank moderner technischer Verfahren auf<br />

vielen Baustellen weiter. Selbst Bauarbeiten<br />

bei Minustemperaturen sind keine Ausnahme<br />

mehr. Beschäftigte und Unternehmen<br />

sollten in der kalten und feuchten<br />

Jahreszeit für persönlichen Kälteschutz und<br />

ein sicheres Arbeitsumfeld sorgen, um die<br />

Gesundheit zu schonen.<br />

In den Wintermonaten geschehen auf<br />

Deutschlands Baustellen viele Arbeitsunfälle.<br />

Über 24.000, zum Teil schwere Unfälle,<br />

waren es nach einer vorläufigen Auswertung<br />

der <strong>BG</strong> BAU im letzten Winter<br />

(Dezember 2007 bis Januar, Februar 2008).<br />

Zahlreiche dieser Unfälle ereigneten sich<br />

wegen rutschiger Böden auf den Wegen der<br />

Baustellen, durch Regen, Schnee und Glatteis<br />

oder durch unzureichende Beleuchtung.<br />

Das zeigt: Vorbeugen ist wichtig. So sind<br />

die Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, vor<br />

Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung<br />

durchzuführen. Ist zum Beispiel<br />

ein Baugerüst vereist, dürfen dort<br />

keine Arbeiten ausgeführt werden. Außerdem<br />

müssen die Arbeitgeber Persönliche<br />

Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. So<br />

helfen etwa geeignete Sicherheitsschuhe<br />

gegen Rutschunfälle im Winter.<br />

Eine weitere Gefahrenquelle ist zu leichte<br />

oder falsche Bekleidung. Gerade im Winter<br />

können hartnäckige Erkältungen und<br />

chronische Erkrankungen der Atemwege<br />

die Folge sein. Darüber hinaus verschlimmern<br />

sich oft Rücken- und Gelenkbeschwerden.<br />

Der Krankenstand im Winter ist<br />

höher als im Sommer. Eine der Ursachen<br />

sind Erkältungen. Insgesamt liegt der Krankenstand<br />

am Bau um 1,2 Tage höher als im<br />

Durchschnitt aller Branchen, so der AOK-<br />

Fehlzeitenreport 2008.<br />

Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind vor<br />

allem für Klein- und Mittelbetriebe ein<br />

schwerwiegender Kostenfaktor. Pro Arbeitsunfähigkeitstag<br />

wird von durchschnittlich<br />

400 Euro tatsächlicher Kosten ausgegangen.<br />

Dazu gehören direkte Kosten wie<br />

die Fortzahlung von Lohn- und Lohnnebenkosten,<br />

aber auch indirekte Kosten, wie<br />

Produktionsausfälle und der Einsatz von<br />

Aushilfskräften.<br />

Wer körperlich schwer arbeitet, kommt ins<br />

Schwitzen. Ohne Winterschutzkleidung ist<br />

auf den oft zugigen Baustellen eine<br />

Erkältung vorprogrammiert.<br />

Atmungsaktivität<br />

Die Arbeitskleidung muss auftretende<br />

Feuchtigkeit nach außen ableiten können,<br />

damit der Körper nicht auskühlt. Hier hat<br />

sich Wetterschutzkleidung aus Mikrofasern<br />

bewährt, die die Temperaturregelung durch<br />

optimalen Luft- und Wärmeaustausch zwischen<br />

Körper und Kleidung unterstützt .<br />

Die Poren in einer Gore-Tex-Membran<br />

sind etwa 20.000-mal so klein wie ein<br />

Wassertropfen. Deswegen ist die Membran<br />

sehr dicht gegen Wasser und Wind. Körperfeuchtigkeit<br />

wird jedoch als Wasserdampf<br />

durchgelassen; deshalb ist die Gore-Tex-<br />

Membran atmungsaktiv. Gore-Tex-Textilien<br />

waren bei ihrer Markteinführung 1976<br />

die ersten wasser- und winddichten Textilien,<br />

die atmungsaktiv waren, und damit<br />

den Abtransport (Diffusion) des verdunsteten<br />

Schweißes zuließen, was für die<br />

Temperaturregulierung des Körpers enorm<br />

wichtig ist.<br />

Bei zeitweise extrem niedrigen Temperaturen<br />

im Winter hat es der Körper schwer,<br />

sich anzupassen. Um der Kälte zu trotzen,<br />

ist einerseits die passende Kleidung, andererseits<br />

die richtige Feuchtigkeitspflege der<br />

Haut entscheidend. Nicht nur, um sich wohler<br />

zu fühlen, sondern auch, um gesund zu<br />

bleiben. Eine Erkältung bekommt man zwar<br />

nicht, weil es kalt ist, doch Viren und Bakterien<br />

haben auf abgekühlten und trockenen<br />

Schleimhäuten leichteres Spiel.<br />

Kleiden wie eine Zwiebel<br />

Die wichtigste Regel: Nie ohne Mütze aus<br />

dem Haus. Über den Kopf verliert der<br />

Mensch schon bei minus vier Grad die<br />

Hälfte seiner Wärmeenergie. Bei der Kleidung<br />

gilt, am besten mehrere Schichten<br />

übereinander tragen, etwa Shirt, Hemd,<br />

Pulli, Weste und Jacke. Dieser so genannte<br />

Zwiebel-Look bietet den Vorteil, dass zwischen<br />

den Schichten Luft zirkulieren kann,<br />

die sich erwärmt. Deshalb auch Winterstiefel<br />

etwas größer kaufen, damit auch hier<br />

die Luft zirkulieren kann. Besser als Baumwolle<br />

ist Funktionswäsche aus atmungsaktiver<br />

Mikrofaser, die Schweiß nach außen<br />

abgibt. Baumwolle hingegen hält Feuchtigkeit<br />

fest und kühlt die Haut dadurch ab.<br />

Ebenso wichtig: warme Handschuhe, die <strong>BG</strong><br />

den Puls bedecken. ● Foto:<br />

betrifftsicherheit 04/09


Foto: <strong>BG</strong><br />

Wenn das Auto brennt, gilt es kühlen Kopf zu bewahren<br />

Brandgefährlich: Feuer im Auto<br />

Es ist ein Horrorszenario für jeden Autofahrer:<br />

Während der Fahrt beginnt der<br />

Motor zu qualmen, schwarzer Rauch deutet<br />

auf einen Fahrzeugbrand hin. Panik erfasst<br />

die Passagiere und den Fahrer, nur noch<br />

ein Gedanke bestimmt das Handeln:<br />

„Anhalten und schnell raus hier!“ Doch<br />

genau diese Kurzschlussreaktion ist oft<br />

gefährlicher als der Brand selbst. Denn wer<br />

in seiner Aufregung das Auto auf der Fahrbahn<br />

oder einem schwer einsehbaren Platz<br />

abstellt, gefährdet nicht nur sich selbst,<br />

sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer.<br />

„Das Wichtigste ist, ruhig zu bleiben“, rät<br />

der Deutsche Verkehrssicherheitsrat<br />

(DVR). Die eigene Unversehrtheit stehe<br />

dabei im Vordergrund. Erst wenn das Auto<br />

sicher und mit Rücksicht auf den fließenden<br />

Verkehr gestoppt sei und sich alle<br />

Personen außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereichs<br />

befänden, sollten weitere<br />

Maßnahmen erfolgen. Als erstes müsse<br />

man die Unfallstelle absichern und dann<br />

die Feuerwehr rufen. Verkehrsteilnehmer<br />

sollten immer einen Feuerlöscher und<br />

feuerfeste Handschuhe für den Notfall<br />

bereit halten. Ein Feuerlöscher sei nicht nur<br />

betrifftsicherheit 04/09<br />

für die eigene Sicherheit wichtig, sondern<br />

auch für den Fall, dass man an einem<br />

Unfallort als Ersthelfer tätig werden müsse.<br />

Die geläufige und in Fernsehkrimis immer<br />

wieder gezeigte Vorstellung, ein Brand im<br />

Motorraum führe zur raschen Explosion<br />

des Fahrzeugs, entkräftet der DVR. „Viele<br />

Menschen haben Angst, die Insassen eines<br />

brennenden Fahrzeugs zu retten, weil sie<br />

glauben, das Auto könne gleich in die Luft<br />

fliegen – das passiert aber nur im Fernsehen.<br />

Personen in einem brennenden<br />

Fahrzeug können und müssen gerettet werden.“<br />

Eine schnelle Verbreitung des Feuers<br />

im Fahrzeug ist wirklich unwahrscheinlich:<br />

Untersuchungen des Gesamtverbandes der<br />

Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)<br />

haben ergeben, dass ein Feuer im Motorraum<br />

zwischen fünf und zehn Minuten benötigt,<br />

um in die Fahrgastzelle einzudringen<br />

– genug Zeit, um selbst verletzte Insassen<br />

in Ruhe zu bergen.<br />

Feuerlöscher können in einer solch kritischen<br />

Situation für die Ersthelfer vor Ort<br />

eine wertvolle Unterstützung sein – allerdings<br />

nur dann, wenn richtig gehandelt<br />

wird. Wenn der Motor brennt, muss die<br />

Motorhaube vorsichtig entriegelt und einen<br />

Spalt geöffnet werden. Dann muss der<br />

Löschstrahl durchgehend, nicht ruckweise,<br />

in den Motorraum hineingesprüht werden.<br />

Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die<br />

Sprühdauer normaler Auto-Feuerlöscher<br />

aufgrund des geringen Fassungsvolumens<br />

lediglich wenige Sekunden beträgt und daher<br />

ein gemeinsames Vorgehen mehrerer<br />

Helfer deutlich effektiver ist.<br />

Dabei gilt die Regel: Gelöscht wird immer<br />

in Windrichtung. Ist das Feuer bereits zu<br />

groß und ein Löschversuch aussichtslos,<br />

bleibt nichts anderes übrig, als das Fahrzeug<br />

aus sicherer Distanz ausbrennen zu<br />

lassen und auf die Feuerwehr zu warten. ●<br />

Druckfehler in Heft 3/2009<br />

Seite 18<br />

In der Tabelle, rechte Spalte, wurde<br />

fälschlicherweise die „Äußere Grenze<br />

der Gefahrenzone DL“ in Metern statt<br />

in Millimetern angegeben. ●<br />

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kurz berichtet • 5<br />

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6 • kurz berichtet<br />

>><br />

Neuveröffentlichungen<br />

Film: Retten eines Kollegen<br />

aus der Kanalisation<br />

Bei Notfällen in umschlossenen Räumen<br />

abwassertechnischer Anlagen<br />

müssen in Not geratene oder durch<br />

Unfall verletzte Kollegen schnell und<br />

sicher gerettet werden. So wird es in<br />

den <strong>BG</strong>-Regeln gefordert.<br />

Kann dies ein Mitarbeiter ohne Hilfe<br />

der Feuerwehr schaffen? Bringt er<br />

sich nicht dabei selber in Gefahr?<br />

Auf diese Fragen wird in diesem Film<br />

eingegangen. Der Film soll Unterweisungen<br />

im Unternehmen unterstützen.<br />

Er kann aber nicht eine Rettungsübung<br />

ersetzen.<br />

Zahl der Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2009 stark gesunken<br />

Die Zahl der Arbeitsunfälle ist im ersten<br />

Halbjahr 2009 stark gesunken. Das geht aus<br />

vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften<br />

und Unfallkassen hervor, die der<br />

Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(DGUV) vorliegen. Danach ging die Zahl<br />

der meldepflichtigen Arbeitsunfälle auf<br />

rund 430.000 zurück - ein Minus von über<br />

10 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr<br />

2008. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle<br />

sank um 43 auf 198. Insgesamt 7.823 Versicherte<br />

erhielten erstmals eine Rente aufgrund<br />

eines Arbeitsunfalls – 380 weniger<br />

als im Vorjahreszeitraum.<br />

Die Unfallzahlen spiegeln unter anderem<br />

den massiven Anstieg der Kurzarbeit in<br />

kurz berichtet<br />

Download: www.bgetem.de �<br />

Branchenverwaltung Energie- und<br />

Wasserwirtschaft<br />

Webcode: 1827<br />

<strong>BG</strong>-Informationen<br />

Fernwärme<br />

<strong>BG</strong>I 5066 „Frosten von Fernwärmeleitungen“,<br />

April 2009<br />

<strong>BG</strong>I 5067 „Anbohren von Fernwärmeleitungen“,<br />

April 2009<br />

Die Informationen enthalten konkretisierende<br />

Hinweise zum Frosten und<br />

Anbohren von Fernwärmeleitungen,<br />

die den Arbeitsblättern FW 434 und<br />

FW 432 des AGFW, der Energieeffizienzverband<br />

für Wärme, Kälte und<br />

KWK e. V. entsprechen.<br />

Die <strong>BG</strong>I’s stellen keine Alternativlösung<br />

zu den entsprechenden<br />

Arbeitsblättern des AGFW dar.<br />

Sie sollen dazu dienen, einer breiten<br />

Öffentlichkeit im Fernwärmebereich,<br />

inbesondere den Fernwärmeversorgungsunternehmen(Unternehmervertretern<br />

und Versicherten), eine<br />

qualitätsgesicherte Handlungsanlei-<br />

Deutschland. Kürzere Arbeitszeiten bedeuten<br />

weniger Zeit, in der man einen Unfall<br />

haben kann. Nachdem die absolute Zahl<br />

der Arbeitsunfälle in den Boomjahren 2007<br />

und 2008 gestiegen war, wird man für<br />

2009 daher mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

wieder einen Rückgang der Arbeitsunfälle<br />

verzeichnen.<br />

Auf dem Weg von und zur Arbeit ereigneten<br />

sich dagegen mehr Unfälle als im<br />

Vorjahreszeitraum. 93.146 Versicherte<br />

wurden durch einen Wegeunfall verletzt,<br />

was einem Anstieg um rund 5.000 entspricht.<br />

Die Zahl der neuen Wegeunfallrenten<br />

blieb mit 2.762 nahezu konstant.<br />

152 Versicherte verloren bei einem<br />

tung, die eine Mindestanforderung<br />

darstellt, zur Verfügung zu stellen, um<br />

ohne Gefährdungen einen ausreichenden<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

zu gewährleisten.<br />

Film und Informationen bestellen:<br />

Christiane Bönsch<br />

Telefon: 0211 9335 - 239<br />

Fax: 0211 9335 - 219<br />

E-Mail: Boensch.Christiane@bgetem.de<br />

Download: www.bgetem.de � Branchenverwaltung<br />

Energie- und<br />

Wasserwirtschaft<br />

Webcode: 1825<br />

TRGS 528 „Schweißtechnische<br />

Arbeiten“<br />

Im März 2009 wurde die neue TRGS<br />

528 „Schweißtechnische Arbeiten“<br />

veröffentlicht. Mit dieser Technischen<br />

Regel für Gefahrstoffe (TRGS) gibt der<br />

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) konkrete<br />

Hinweise, wie die Anforderungen<br />

der Gefahrstoffverordnung für<br />

Schweißen, Schneiden und verwandte<br />

Verfahren erfüllt werden können.<br />

Webcode: 1830<br />

Wegeunfall ihr Leben, 59 weniger als im<br />

ersten Halbjahr 2008.<br />

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen<br />

erhielten zudem 31.516 Anzeigen auf<br />

Verdacht einer Berufskrankheit – rund<br />

1.200 weniger als im Vorjahreszeitraum.<br />

Die Zahl der neuen BK-Renten stieg dagegen<br />

um rund 35 Prozent auf 2.676. Dieser<br />

außerordentlichen Zunahme liegt eine<br />

Änderung der Rechtslage zugrunde. Diese<br />

hat es ermöglicht, unter anderem mehr<br />

Fälle der BK 4111 (Chronische Bronchitis/Emphysem)<br />

anzuerkennen. ●<br />

betrifftsicherheit 04/09


Stressabbau macht das „Kreuz“ widerstandsfähiger<br />

Das Prozedere wiederholt sich in den Büros<br />

täglich tausendfach: Bedächtiges Erheben<br />

vom Schreibtischstuhl, vorsichtiges Durchdrücken<br />

des Rückens und eine kurze<br />

Lockerungsübung in der Hoffnung, dass<br />

das „Kreuz“ aufhört zu schmerzen. Zwar<br />

können Rückenschmerzen vor allem bei<br />

einseitiger schwerer körperlicher Arbeit<br />

zugrunde liegen – doch die Psyche, so die<br />

Mediziner der B·A·D Gesundheitsvorsorge<br />

und Sicherheitstechnik GmbH, ist weitaus<br />

öfter der Auslöser von Rückenschmerzen.<br />

Zunehmende Arbeitsverdichtung führt zu<br />

immer mehr Stress, und der schlägt sich<br />

eben nicht nur sprichwörtlich auf den<br />

Magen, sondern wird zum „Kreuz für das<br />

Kreuz“. Ein Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />

(<strong>BG</strong>M), das Unternehmen ihr<br />

wichtigstes Kapital – nämlich ihre gesunden<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter –<br />

bewahrt, hilft bei der Stressreduktion und<br />

baut Erkrankungen wie Rückenschmerzen<br />

vor.<br />

Rückengymnastik oder Entspannungs-<br />

und Lockerungsübungen, die sich auch<br />

zwischendurch im Büro machen lassen,<br />

sind nach den langjährigen Erfahrungen<br />

der B·A·D-Experten wichtige Verbündete<br />

im Kampf gegen die Volkskrankheit<br />

Rückenschmerz. Im Vorfeld ist die Abklärung<br />

einer Arthrose oder etwa Osteoporose<br />

(Knochenschwund), die sich im Anfangsstadium<br />

ebenfalls durch Schmerzen im<br />

Rücken bemerkbar machen kann, notwendig.<br />

Gleichzeitig, so die Mediziner, wird<br />

im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements<br />

die Wechselwirkung zwischen<br />

Schmerz und Psyche analysiert, um<br />

mögliche Stressfaktoren am Arbeitsplatz<br />

als Verursacher der Rückenschmerzen ausschließen<br />

zu können.<br />

„Viel Bewegung steigert das allgemeine<br />

Wohlbefinden, hilft bei der Bewältigung<br />

und Abbau von Stress und macht den Rücken<br />

so widerstandsfähiger gegen Schmerzen“,<br />

resümieren die Fachleute der B·A·D.<br />

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kurz berichtet • 7<br />

Und für Bewegung lässt sich nicht allein in<br />

der Freizeit, sondern auch im Büro sorgen:<br />

Treppensteigen, statt mit dem Aufzug zu<br />

fahren, den Kollegen bei Gesprächsbedarf<br />

an seinem Schreibtisch besuchen statt ihn<br />

anzurufen und in der Mittagspause einige<br />

Minuten an der frischen Luft laufen. ●<br />

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8 • Leistung<br />

Neu in der Berufskrankheiten-Verordnung<br />

„Gonarthrose“ (BK-Nr. 2112)<br />

>Mit Wirkung zum 1. Juli 2009 ist eine<br />

neue Berufskrankheit (BK) in die<br />

Liste der Berufskrankheiten aufgenommen<br />

worden:<br />

„Gonarthrose durch eine Tätigkeit im<br />

Knien oder vergleichbare Kniebelastung<br />

mit einer kumulativen Einwirkungsdauer<br />

während des Arbeitslebens von mindestens<br />

13.000 Stunden und einer<br />

Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt<br />

einer Stunde pro Schicht“ (BK 2112).<br />

Damit ist der Weg frei für die Unfallversicherungsträger<br />

(UV-Träger), einschlägige<br />

Krankheiten als Berufskrankheit anzuerkennen.<br />

Das BK-Recht in Deutschland sieht vor,<br />

dass nur solche Krankheiten als BK anerkannt<br />

werden können, die nach gesicherten<br />

medizinischen Erkenntnissen durch berufliche<br />

Tätigkeiten verursacht werden. Um<br />

welche Tätigkeiten und Erkrankungen<br />

es sich dabei handelt, legen nicht die UV-<br />

Träger fest. Die Bundesregierung gibt es<br />

per Verordnung vor. Sie muss abgrenzen,<br />

welche Personengruppen in erheblich<br />

höherem Grade als die übrige Bevölkerung<br />

Belastungen oder Einwirkungen ausgesetzt<br />

sind, die geeignet sind, eine spezielle Erkrankung<br />

zu verursachen. Der Prozess, in<br />

dem die Voraussetzungen für die Anerkennung<br />

einer BK festgelegt werden, dauert<br />

vom ersten vagen Verdacht eines Zusammenhanges<br />

bis zur gesicherten medizinischen<br />

Erkenntnis mehrere Jahre bis Jahr-<br />

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Arbeiten im Knien, Hocken und Fersensitz sowie Kriechen<br />

Hocken Knien ohne<br />

abgestützten Oberkörper<br />

Knien mit abgestützten Oberkörper Kriechen „Vierfüßlergang<br />

zehnte. Solange sich die Erkenntnisse<br />

nicht zur BK-Reife verdichtet haben, soll<br />

eine Anerkennung im Regelfall nicht möglich<br />

sein.<br />

Deshalb kann ein Stichtag festgelegt<br />

werden, vor dem eine Anerkennung durch<br />

die UV-Träger nicht erfolgen darf.<br />

Stichtag<br />

Bei der Gonarthrose ist das der Fall: Die BK<br />

2112 darf nur anerkannt werden, wenn der<br />

Versicherungsfall (meist der Beginn der<br />

Behandlungsbedürftigkeit) nach dem 30.<br />

September 2002 eingetreten ist (§ 6 Abs.1<br />

Berufskrankheitenverordnung -BKV-). War<br />

der Versicherte wegen gonarthrotischer Er-<br />

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Fersensitz<br />

krankungen schon vor diesem Tag in Behandlung,<br />

scheitert eine Anerkennung als BK<br />

bereits an dieser Rückwirkungsregelung.<br />

Zur Feststellung der weiteren Voraussetzungen<br />

steht der Bundesregierung der Ärztliche<br />

Sachverständigenbeirat zur Seite, der<br />

die erzielten medizinisch-wissenschaftlichen<br />

Erkenntnisse in der wissenschaftlichen<br />

Begründung für die jeweilige BK formuliert.<br />

Gefahrenquellen<br />

Zu den Gefahrenquellen für eine BK Gonarthrose<br />

heißt es dort: „Unter einer Tätigkeit<br />

im Knien (…) wird eine Arbeit verstanden,<br />

bei der der Körper durch das Knie und die<br />

Vorderseite des Unterschenkels abgestützt<br />

betrifftsicherheit 04/09


wird und der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel etwa<br />

90° beträgt. (…)“ Zur Verdeutlichung wird auf Piktogramme<br />

verwiesen (s. Abbildung).<br />

Diese Tätigkeiten im Knien, Hocken, im Fersensitz oder<br />

im Kriechen kommen besonders in Arbeitsbereichen und in<br />

Berufsgruppen vor, in denen Bodenbeläge aufgebracht<br />

werden, wie bei Pflasterern, Estrich- und Fliesenlegern,<br />

Teppichboden- und Parkettlegern.<br />

Das Kniegelenk ist gefährdet, wenn eine tägliche Mindesteinwirkungsdauer<br />

von einer Stunde pro Schicht vorliegt.<br />

Viele Berufe erfordern nur gelegentliche oder wiederkehrende<br />

Tätigkeiten im Knien, ohne dass die Knie in der<br />

Summe eine Stunde pro Arbeitsschicht belastet werden.<br />

Außerdem muss sich bei Zusammenrechnung aller im<br />

Berufsleben ausgeübten knienden Tätigkeiten insgesamt<br />

eine Summe von mindestens 13.000 Stunden ergeben.<br />

Hierbei werden wiederum nur die Schichten berücksichtigt,<br />

in denen die beschriebene Mindesteinwirkungsdauer von<br />

einer Stunde tatsächlich überschritten war.<br />

Krankheitsbild<br />

In der wissenschaftlichen Begründung zur BK 2112 wird das<br />

Krankheitsbild beschrieben: „Die Arthrose des Kniegelenks<br />

(Gonarthrose) ist gekennzeichnet durch Knorpelabbau,<br />

subchondralen Knochenumbau (…) im Bereich der beteiligten<br />

Knochen, Bewegungseinschränkungen im Bereich<br />

der Beugung und Streckung des Kniegelenkes sowie<br />

Schmerzen im Kniegelenk.“ Die Gonarthrose kann sowohl<br />

ein als auch beide Knie betreffen.<br />

Auf Grund der Komplexität des Kniegelenkes kann der<br />

von Schmerzen Betroffene selbst nicht unterscheiden, ob<br />

nun arthrotische Veränderungen die Ursache sind oder<br />

andere Abnutzungserscheinungen wie Meniskusschädigungen,<br />

Zystenbildungen oder Kniescheibenschäden.<br />

Nur die ursächlich durch Knorpelabbau und Knochenumbau<br />

entstandenen Abnutzungen sind als primäre, also<br />

unmittelbar entstandene Gonarthrose anzusehen. Aus anderer<br />

Ursache entstandene Kniearthrosen sind nicht als BK<br />

anerkennungsfähig.<br />

Arthrosen können zum Beispiel auch durch X- oder O-<br />

Beine entstehen, als Folge von Meniskus- oder Kreuzbandschäden<br />

(chronisch oder traumatisch), aber auch durch<br />

Entzündungen oder erblich bedingt.<br />

Daher ist zur Unterscheidung von beruflich verursachten<br />

Arthrosen und tätigkeitsunabhängigen Krankheitsbildern<br />

die Vorgeschichte des Antragstellers sorgfältig zu klären.<br />

Lassen sich die Ursachen nicht eindeutig abgrenzen, ist<br />

eine gründliche Untersuchung und ein Gutachten erforderlich.<br />

Was theoretisch einfach klingt, ist in der Praxis oft recht<br />

schwierig. Deshalb sind auch nach Einführung einer neuen<br />

BK die medizinisch-wissenschaftliche und die juristische<br />

Diskussion längst nicht abgeschlossen. Einheitliche Bewertungsmaßstäbe<br />

für die BK-Sachbearbeiter der UV-Träger<br />

und für Gutachter und Gerichte sind zu finden und festzulegen.<br />

Schließlich sollen alle Betroffenen in gleicher Weise<br />

Recht erhalten. ●<br />

betrifftsicherheit 04/09<br />

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10 • Sicherheit<br />

Mit W-Fragen Unfälle erforschen<br />

Bei einem Unfall auf einer Baustelle oder Betriebsanlage wird ganz natürlich und fast<br />

automatisch sofort die Frage gestellt: Wie konnte es zu dem Unfall kommen?<br />

>Auf diese einfache Frage ist aber fast<br />

nie eine einfache Antwort möglich.<br />

Meistens sind eine Vielzahl von Arbeitsvorgängen,<br />

zumeist auch verschiedener<br />

Mitarbeiter vorgenommen worden, unterschiedliche<br />

Gerätschaften und Materialien<br />

waren im Einsatz. Nicht immer lässt sich bei<br />

einem Unfall daher die Ursache sofort feststellen<br />

und nicht immer ist sie erkennbar<br />

nur durch ein einziges falsches Handeln<br />

oder Unterlassen hervorgerufen.<br />

Die genaue Unfallanalyse ist in diesen<br />

Fällen selbst für Fachleute kompliziert. Sie<br />

unterbleibt deshalb häufig, wenn der Unfall<br />

nicht besonders schwere Folgen hatte. Damit<br />

gleichartige oder deutlich schwerere<br />

Unfälle künftig vermieden werden, ist aus<br />

Präventionsgründen eine sorgfältige Unfallanalyse<br />

aber stets notwendig. Mit deren<br />

Ergebnissen können dann die bisherigen<br />

Handlungsanweisungen und Arbeitsabläufe<br />

geändert werden.<br />

Die richtige Frage zur richtigen Zeit und<br />

am richtigen Ort kann Fehler im Arbeitsablauf<br />

zuverlässig aufdecken und Änderungswege<br />

aufzeigen. Hierzu eignen sich die sogenannten<br />

W-Fragen (siehe Kasten).<br />

Am Beispiel eines Unfalls aus dem Rohrleitungsbau<br />

lässt sich die Unfallursachenermittlung<br />

mit W-Fragen darstellen.<br />

Welche Arbeitsabläufe lagen dem Unfall<br />

zu Grunde?<br />

Bei Neubaumaßnahmen musste eine neue<br />

Gasleitung an eine bestehende Gasleitung<br />

(DN 150) angebunden werden. Die Erdarbeiten<br />

einschließlich Grabensicherung<br />

>><br />

Was sind W-Fragen?<br />

Was war zu tun ?<br />

Was wurde getan ?<br />

Wann wurde was getan ?<br />

Warum wurde dies getan ?<br />

Warum wurde etwas Gebotenes nicht getan ?<br />

Wer ...war beteiligt?,<br />

...hatte welche Funktion?<br />

...hat welche Anweisungen gegeben?<br />

...war zur Unfallzeit vor Ort?<br />

waren vom Energieversorgungsunternehmen<br />

(EVU) an ein Bauunternehmen vergeben<br />

worden. Am Ende des Grabens für die<br />

neue Gasleitung war ein Kopfloch ausgehoben<br />

worden, in dem die Anbindungsarbeiten<br />

durchgeführt werden sollten. Quer<br />

durch dieses Kopfloch (ca. 2 m x 3,5 m) liefen<br />

die bestehende Gasleitung und eine<br />

Wasserhauptleitung. Das Kopfloch war in<br />

Höhe der Gasleitung ca. 1,70 m und in<br />

Höhe der Wasserleitung ca. 2 m tief.<br />

Nachdem das Kopfloch fertig gestellt<br />

war, fuhr die aus zwei Beschäftigten bestehende<br />

Schweißerkolonne des EVU zur<br />

Baustelle, wo die Mitarbeiter des Bauunternehmens<br />

noch tätig waren. Da der Verbau<br />

der Baugrube für die neue Gasleitung<br />

leicht in das Kopfloch hineinragte und die<br />

Anbindungsarbeiten deshalb nicht komplett<br />

durchzuführen waren, musste der<br />

Verbau an dieser Stelle entfernt werden.<br />

Dabei bemerkten die Schweißer, dass an<br />

einer Ecke des Kopfloches durch Unterhöhlung<br />

der Oberflächenaufbau abzukippen<br />

drohte.<br />

betrifftsicherheit 04/09<br />

Foto: <strong>BG</strong>


Wer gab welche Anweisung?<br />

Die Schweißer baten den Baggerfahrer des<br />

Bauunternehmens, die Ecke des Kopfloches<br />

abzubrechen.<br />

Wer hat was getan?<br />

Die Schweißer begaben sich an die gegenüberliegende<br />

Längsseite des Kopfloches, wo<br />

sie durch die Baggerarbeiten ihrer Meinung<br />

nach nicht gefährdet werden konnten.<br />

Noch bevor der Bagger die Abbrucharbeiten<br />

fertig stellen konnte, rutschte unterhalb<br />

des Straßenaufbaus an der Längsseite<br />

des Kopfloches ca. ein halber Kubikmeter<br />

Erdreich ab und drückte einen der Beschäftigen<br />

der Schweißerkolonne gegen die dort<br />

befindliche Wasserleitung. Dieser verlor<br />

das Gleichgewicht und stürzte über die<br />

Wasserleitung auf die noch heiße Gasleitung.<br />

Dabei zog er sich Prellungen und<br />

erhebliche Brandverletzungen zu.<br />

Was wurde nicht getan?<br />

Das für die Baugrubensicherung zuständige<br />

Bauunternehmen hatte das Kopfloch zum<br />

betrifftsicherheit 04/09<br />

Unfallzeitpunkt noch nicht durch Verbau<br />

oder Abböschen gesichert. Warum erfolgte<br />

dies nicht? Weil im Bereich der Wasserleitung<br />

die Baugrube noch weiter ausgehoben<br />

werden musste und der Verbau dann<br />

nach endgültiger Fertigstellung eingebracht<br />

werden sollte. Auf Grund der Größe des<br />

Kopfloches hatte das Bauunternehmen jedoch<br />

für die Einbindearbeiten der Gasleitung<br />

den Teil der Baugrube freigegeben,<br />

der bei einem möglichen Einsturz der Grabenwand<br />

ungefährdet war, da hereinbrechende<br />

Massen diesen Bereich nicht erreichen<br />

konnten.<br />

Die Teilfreigabe einer Baugrube ist in der<br />

maßgeblichen Unfallverhütungsvorschrift<br />

<strong>BG</strong>V C 22 „Bauarbeiten“, § 6 Abs. 3 sowie<br />

§ 28 Abs. 2 nicht geregelt, damit auch nicht<br />

ausdrücklich verboten. Es ist auch<br />

zulässig, bei vorübergehend standfesten<br />

Baugrubenwänden die Baugrubensicherung<br />

erst nach Fertigstellung der kompletten<br />

Baugrube einzubringen.<br />

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Sicherheit • 11<br />

Warum kam es dann zu dem Unfall?<br />

Der Mitarbeiter der Schweißerkolonne hat<br />

sich selbständig in dem gefährdeten Bereich<br />

unmittelbar neben die ungesicherte, ca. 2 m<br />

hohe Grabenwand begeben. Anstatt die Baugrube<br />

während der Baggerarbeiten zu verlassen,<br />

suchte er den ungesicherten Bereich<br />

der Baugrube auf, womit die Mitarbeiter des<br />

Bauunternehmens nicht rechnen konnten.<br />

Diese haben nachweislich dem später<br />

Verletzten noch zugerufen, er solle den<br />

Bereich verlassen, als sie entdeckten, dass<br />

er sich im Gefahrenbereich befand. Dies<br />

wurde jedoch wegen des hohen Lärmpegels<br />

von den Mitarbeitern der Schweißerkolonne<br />

nicht wahrgenommen.<br />

Welche Maßnahmen wurden als Konsequenzen<br />

aus dem Unfall ergriffen?<br />

Künftig sind Baugruben erst dann freizugeben,<br />

wenn sie komplett gegen Einsturz gesichert<br />

sind. Eine Teilfreigabe vermeintlich<br />

sicherer Arbeitsbereiche soll nicht mehr erfolgen.<br />

●<br />

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12 • Schwerpunkt<br />

Arbeiten an <strong>Gashausanschlussleitung</strong>en<br />

1<br />

3<br />

2<br />

4<br />

5<br />

6<br />

betrifftsicherheit 04/09


Fotos: <strong>BG</strong><br />

7<br />

8<br />

betrifftsicherheit 04/09<br />

Schwerpunkt • 13<br />

Bild 1 + 2: Schleusenanbohrgeräte ermöglichen das sichere Anbohren<br />

einer in Betrieb befindlichen <strong>Gashausanschlussleitung</strong> mit<br />

„geringer Gefährdung“. Über die Gasschleuse kann nach erfolgter<br />

Anbohrung eine Absperrung vorgenommen werden.<br />

Bild 3: Mittels Anbohrarmatur für PE-/Kunststoffleitungen können<br />

Hausanschlussleitungen ohne Gasaustritt installiert werden.<br />

Anschließend ist eine Dichtheitsprüfung, z. B. mit Hilfe Schaum<br />

bildender Mittel durchzuführen.<br />

Bild 4: Vor dem Anschluss einer neu verlegten <strong>Gashausanschlussleitung</strong><br />

an die Hausinstallation und der anschließenden<br />

Inbetriebnahme muss eine Druck- und Dichtheitsprüfung der<br />

Hausanschlussleitung erfolgen.<br />

Bild 5: Beim Entspannen und Spülen in Betrieb befindlicher<br />

Leitungen sowie bei der Wiederinbetriebnahme von Leitungen ist<br />

das in der Leitung befindliche Erdgas gefahrlos abzuführen. Dabei<br />

ist mittels Gasmessgerät zu überprüfen, ob die Zusammensetzung<br />

des Gases in der Leitung unterhalb oder oberhalb der Explosionsgrenze<br />

liegt.<br />

Bild 6: Bei fehlender Medienkartierung oder hoher Mediendichte<br />

ist gegebenenfalls eine Schachtung von Hand erforderlich.<br />

Bild 7: Baustellen müssen mit geeigneten Absperrungen versehen<br />

werden. Darüber hinaus sind Leitern einzusetzen, die ein<br />

gefahrloses Betreten und Verlassen der Baugrube ermöglichen.<br />

Diese müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein (abhängig<br />

von der Anzahl der im Rohrgraben tätigen Mitarbeiter). Sie<br />

sind zugleich Flucht- und Rettungsweg.<br />

Als Schutzmaßnahme gegen einstürzende Grabenwände muss –<br />

abhängig von der Grubentiefe und der Beschaffenheit des<br />

Erdreiches – ein geeigneter Verbau (nach DIN 4124) eingesetzt<br />

werden.<br />

Bild 8: Ist mit einer Gefährdung durch Schweißrauche und -gase<br />

zu rechnen, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie<br />

z. B. ein Schweißerschutzhelm mit gebläseunterstütztem<br />

Atemschutz. Auch der Einsatz einer mobilen Absaugung kann<br />

eine Gefährdung beim Schweißen von Stahlleitungen wirksam<br />

verhindern.


14 • Schwerpunkt<br />

Sicheres Arbeiten an in Betrieb befindlichen<br />

<strong>Gashausanschlussleitung</strong>en<br />

Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist ein wichtiger Grund, warum Arbeiten<br />

an <strong>Gashausanschlussleitung</strong>en in der Regel unter Gasdruck und nicht an entspannten<br />

gasfreien Leitungen ausgeführt werden. Der Gasdruck der Leitung birgt stets die Gefahr,<br />

dass Erdgas austritt und mit dem Luftsauerstoff ein zündfähiges Gemisch bildet. Beim<br />

Vorhandensein einer geeigneten Zündquelle können unkontrollierte Reaktionen die<br />

Mitarbeiter im Arbeitsbereich innerhalb kürzester Zeit stark gefährden. Bei Arbeiten an<br />

in Betrieb befindlichen <strong>Gashausanschlussleitung</strong>en wird diese Gefahr aufgrund der<br />

geringen Leitungsdimensionen oftmals unterschätzt. Kommen Arbeitsverfahren zum<br />

Einsatz, bei denen der Gasaustritt vermieden oder auf ein Minimum reduziert wird,<br />

spricht man von einer geringen Gefährdung im Arbeitsbereich. Findet dagegen ein<br />

kontrollierter Gasaustritt statt, ist eine erhöhte Gefährdung gegeben.<br />

>Im Hausanschlussbereich waren und<br />

sind die in der <strong>BG</strong>R 500 Kapitel 2.31<br />

„Arbeiten an Gasleitungen“ genannten<br />

Rahmenbedingungen gegeben (Bohrungs-<br />

oder Leitungsdurchmesser ≤ 65 mm<br />

und Betriebsdruck ≤ 100 mbar), bei denen<br />

Arbeiten mit erhöhter Gefährdung ausnahmsweise<br />

ausgeführt werden können.<br />

Waren es in der Vergangenheit fehlende<br />

Arbeitsverfahren als „bessere“ Alternative<br />

zur kontrollierten Gasausströmung, so ist<br />

heute oftmals das unterschätzte Risiko der<br />

Grund dafür, dass mit erhöhter Gefährdung<br />

an <strong>Gashausanschlussleitung</strong>en gearbeitet<br />

wird. Heute gehören die Arbeitsverfahren,<br />

mit denen mit geringer Gefährdung – auch<br />

an Gashausanschlüssen – gearbeitet werden<br />

kann, zum Stand der Technik. Nach dem<br />

Arbeitsschutzgesetz (§ 4 „Allgemeine<br />

Grundsätze“) ist dieser bei den zu treffenden<br />

Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.<br />

Arbeitsverfahren im Hausanschlussbereich<br />

mit geringer Gefährdung<br />

sind insbesondere das (Mini-)Blasensetzen,<br />

Abquetschen, Presskolben- oder Stopfensetzen<br />

und Schleusensperrverfahren. Diese<br />

sind mittlerweile unter fast allen Bedingungen,<br />

die sich aus der Arbeitsaufgabe<br />

und -umgebung ergeben, einsetzbar. Daher<br />

ist das Arbeiten mit erhöhter Gefährdung<br />

heutzutage kaum noch zu rechtfertigen und<br />

sollte die absolute Ausnahme sein.<br />

Abgesehen vom Havariefall werden Arbeiten<br />

an in Betrieb befindlichen Gashaus-<br />

anschlüssen erforderlich, wenn bestehende<br />

Leitungen, z. B. infolge Undichtheit oder<br />

bei Stahlleitungen zum Zweck des Korrosionsschutzes,<br />

stillgelegt und gegen neue<br />

Rohrleitungen ausgetauscht werden oder eine<br />

Stilllegung ohne Austausch erfolgen<br />

soll. Kritisch ist dabei das Stilllegen des<br />

„alten“ Gashausanschlusses. Dieser muss<br />

von der Versorgungsleitung getrennt werden,<br />

wodurch die Gefahr besteht, dass Gas<br />

austritt und sich so ein zündfähiges<br />

Gemisch im Arbeitsbereich bildet. Der Einsatz<br />

technischer Verfahren, bei denen an<br />

Gas-Hausanschlüssen mit geringer Gefährdung<br />

gearbeitet werden kann, ist die wichtigste<br />

Maßnahme zur Minimierung der<br />

Brand- und Explosionsgefahr. Die Möglich-<br />

keit eines Erdgasaustrittes und damit<br />

verbunden das Auftreten von Brand- und<br />

Explosionsgefahr im Arbeitsbereich ist jedoch<br />

nicht gänzlich ausgeschlossen. Ursache<br />

dafür können z. B. Versagen installierter<br />

Absperrungen und Dichtungen oder<br />

menschliches Fehlverhalten sein. Es handelt<br />

sich daher immer um gefährliche Arbeiten<br />

im Sinne von § 8 <strong>BG</strong>V A1. Um Beschäftigte<br />

wirksam zu schützen, sind eine Reihe weiterer<br />

technischer, organisatorischer und<br />

personenbezogener Maßnahmen gemäß<br />

<strong>BG</strong>R 500 Kapitel 2.31 zu treffen. Als Grundlage<br />

hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung<br />

durchzuführen, zu dokumentieren<br />

und aktuell zu halten.<br />

Technische Maßnahmen<br />

Beim Entspannen und Spülen der „alten“<br />

Hausanschlussleitung ist eine gefahrlose<br />

Abführung des austretenden Gases mittels<br />

elektrisch ableitfähiger Schlauchleitung<br />

(DN > 30 Millimeter) oder ausreichend<br />

geerdetem Ausblaserohr vorzunehmen. Mit<br />

dem Einsatz pressluftbetriebener Werkzeuge<br />

in den gefährdeten Bereichen werden<br />

elektrische Betriebsmittel als potentielle<br />

Zündquelle ausgeschlossen. Zur Vermeidung<br />

von Zündquellen in Form elektrischer<br />

Potentialunterschiede muss beim Trennen<br />

metallischer Hausanschlussleitungen eine<br />

elektrische Überbrückung vorgenommen<br />

werden. Einsetzbar sind flexible isolierte<br />

Kupferseile nach DIN 46440, wobei die<br />

betrifftsicherheit 04/09<br />

Foto: <strong>BG</strong>


Kontaktflächen der Gasrohrleitung vor der<br />

Montage metallisch blank zu bürsten sind.<br />

Organisatorische Maßnahmen<br />

Als wichtigste organisatorische Maßnahme<br />

zum Schutz der Beschäftigten ist eine geeignete<br />

und für diese Aufgabe besonders<br />

unterwiesene Person mit der Aufsicht und<br />

Kontrolle der Arbeiten schriftlich zu betrauen.<br />

Sie muss auf Grund ihrer fachlichen<br />

Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen<br />

sowie Kenntnis des einschlägigen Vorschriften-<br />

und Regelwerkes die ihr übertragenen<br />

Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren<br />

erkennen können. Ihr muss Weisungsbefugnis<br />

erteilt werden. Geeignet ist beispielsweise<br />

ein mit den Arbeiten vertrauter<br />

Meister oder Techniker. Aufgrund des<br />

Arbeitens im öffentlichen Bereich ist die<br />

Kontroll- und Aufsichtsfunktion vorrangig<br />

auszuführen. Die Aufsicht führende Person<br />

sollte organisieren, dass sich nur so viele<br />

Personen wie nötig in dem gefährdeten<br />

Bereich aufhalten. Darüber hinaus hat der<br />

Unternehmer sicherzustellen, dass nur<br />

Mitarbeiter Arbeiten an Gasleitungen ausführen,<br />

die zuverlässig und körperlich wie<br />

geistig für die übertragene Arbeit geeignet<br />

sind.<br />

Als weitere wichtige organisatorische<br />

Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten<br />

vor Brand- und Explosionsgefahr ist der<br />

Arbeitsbereich kontinuierlich mittels Gaswarngerät<br />

auf Gasfreiheit zu überprüfen.<br />

Das Gaswarngerät sollte auf 20 % der unteren<br />

Explosionsgrenze von Methan als<br />

Grenzwert eingestellt sein. Nach Abschluss<br />

der Arbeiten an Gashausanschlüssen ist<br />

eine Dichtheitsprüfung unter Betriebsbedingungen,<br />

z. B. mittels Schaum bildender<br />

Benetzungsmittel (DIN 30657) erforderlich.<br />

Zur Vermeidung von Zündquellen dürfen<br />

nicht explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel<br />

nur dann eingesetzt werden,<br />

wenn keine Brand- und Explosionsgefahr<br />

besteht. Ist das nicht realisierbar, sind<br />

elektrische Betriebsmittel, z. B. Ersatzstromerzeuger,<br />

Leitungsroller, außerhalb<br />

des gefährdeten Bereiches aufzustellen.<br />

Ebenso sind offene Flammen, z. B.<br />

Schweißflammen erst einzusetzen, wenn<br />

Gas im Arbeitsbereich ausgeschlossen ist.<br />

Der Baustellenbereich ist darüber hinaus<br />

ausreichend abzugrenzen und kenntlich zu<br />

machen. Damit wird erreicht, dass externe<br />

Zündquellen, z. B. vorbeifahrende Fahrzeuge<br />

oder nicht explosionsgeschützte Baumaschinen,<br />

nicht zu einer Gefährdung füh-<br />

betrifftsicherheit 04/09<br />

ren können. Zudem werden damit Dritte<br />

auf die bestehende Brand- und Explosionsgefahr<br />

und erforderliche Verhaltensregeln<br />

hingewiesen. Außerdem muss organisiert<br />

sein, dass der Arbeitsbereich schnell und<br />

gefahrlos verlassen werden kann. Bewährt<br />

ist die Verwendung von zwei Leitern. Außerdem<br />

müssen geeignete Brandbekämpfungsmittel<br />

in ausreichender Anzahl bereitstehen<br />

und schnell erreichbar positioniert<br />

werden (Pulver-Feuerlöscher, z. B. zwei<br />

PG 12). Die eingesetzten Arbeitsmittel<br />

(z. B. Absperrblasen) sind regelmäßig von<br />

einer befähigten Person zu prüfen. Unabhängig<br />

davon ist arbeitstäglich eine Sichtund<br />

Funktionsprüfung durchzuführen.<br />

(PSA) Persönliche Schutzausrüstung<br />

Mitarbeiter, die in brand- oder explosionsgefährdeten<br />

Bereichen arbeiten, müssen<br />

Flammschutzkleidung (Hose und Jacke!)<br />

nach DIN EN 531 tragen. Diese schützt<br />

kurzzeitig (ca. 3 - 5 Sekunden) vor Flammen<br />

und konvektiver Hitze. Bei Schweißarbeiten<br />

müssen, neben spezieller Schweißerschutzkleidung<br />

(DIN EN 470-1), auch geeignete<br />

Schweißerhandschuhe getragen werden.<br />

Schwerpunkt • 15<br />

Unter der Flamm- und Schweißerschutzkleidung<br />

sollte schmelzbeständige Kleidung<br />

getragen werden, z. B. Baumwolle. Außerdem<br />

ist die Schutzkleidung immer geschlossen<br />

zu halten und vor Verunreinigungen<br />

durch Öle oder Fette zu schützen.<br />

Geeignete Anweisungen<br />

Mitarbeiter eines Gasversorgungsunternehmens<br />

müssen in geeigneter Form über die<br />

Arbeit, die damit verbundenen Gefährdungen<br />

und die zu treffenden Schutzmaßnahmen<br />

informiert werden. Sinnvoll in diesem<br />

Zusammenhang sind Unterweisungen und<br />

Betriebsanweisungen. Unterweisungen sind<br />

vom Unternehmer zu organisieren und<br />

zu dokumentieren. Betriebsanweisungen<br />

müssen den Beschäftigten an geeigneter<br />

Stelle zugänglich gemacht werden. Unterweisungen<br />

müssen vor dem erstmaligen<br />

Ausführen der jeweiligen Arbeiten und<br />

dann in regelmäßigen Abständen – mindestens<br />

jedoch einmal jährlich – erfolgen. Auch<br />

die regelmäßige Durchführung von Übungen<br />

mit entsprechenden Übungsgeräten,<br />

wie z. B. das Löschen von Gasbränden, sind<br />

zu organisieren. ●<br />

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16 • Aus den Betrieben<br />

Betriebliche Pandemie-Notfallplanung für<br />

ein kommunales Verkehrs- und Versorgungsunternehmen<br />

>Auf Basis des Nationalen Pandemieplans<br />

(Stand Mai 2007), der eine Verpflichtung<br />

zur Vorsorge für essentielle<br />

Dienstleister wie z. B. Ver- und Entsorgungsunternehmen<br />

enthält, wurde bei<br />

den Wuppertaler Stadtwerken (WSW) auf<br />

Beschluss der Geschäftsführung ein Projekt<br />

zur betrieblichen Pandemie-Notfallplanung<br />

initiiert. Aufgrund der von der WHO ausgerufenen<br />

Pandemiestufe 6 wurde im Projekt<br />

mit höchster Priorität ein Maßnahmenplan<br />

entwickelt.<br />

Die Vorgehensweise im Projekt orientiert<br />

sich am Handbuch „Betriebliche<br />

Pandemieplanung“ des Bundesamtes für<br />

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

(www.bbk.bund.de). Das Handbuch stellt<br />

keine Pandemieplanung dar, sondern dient<br />

als Ratgeber für die Erstellung des betrieblichen<br />

Pandemie-Notfallplans.<br />

Im Folgenden werden die wesentlichen<br />

Anforderungen, Ergebnisse und wichtigsten<br />

Erkenntnisse kurz dargestellt:<br />

Zielsetzung des Projektes ist eine einheitliche<br />

und klar strukturierte Vorgehensweise<br />

in der WSW-Unternehmensgruppe mit insgesamt<br />

ca. 3.300 Beschäftigten in den Sparten<br />

Verkehr, Strom, Gas, Wasser, Fernwärme<br />

und Stadtentwässerung. Die wichtigsten<br />

Anforderungen sind:<br />

>> Die Aufrechterhaltung der Energie- und<br />

Wasserversorgung sowie der Entsorgung<br />

sicherzustellen,<br />

>> die Reaktionsfähigkeit bezüglich der<br />

Netzinfrastruktur bei Störungen zu<br />

gewährleisten,<br />

>> die Verkehrsbedienung durch die WSW<br />

Mobil GmbH im WSW-Bedienungsgebiet<br />

nach Möglichkeit aufrecht zu<br />

erhalten,<br />

>> das Ansteckungsrisiko innerhalb des<br />

WSW-Konzerns zu verringern (Mitarbeiterschutz),<br />

>> Sicherstellung der finanziellen Überlebensfähigkeit,<br />

>> Anwendbarkeit des Maßnahmeplans<br />

auch für zukünftige Influenza-Pandemien<br />

Prämissen<br />

Für die Festlegung von Maßnahmen, wie<br />

z. B. zur Beschaffung der erforderlichen<br />

Mengen der PSA (Persönliche Schutzausrüstung),<br />

sind Annahmen getroffen<br />

worden.<br />

In Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt<br />

wurde der Zeitraum für die<br />

Notfallplanung (12 Wochen), eine Erkrankungsrate<br />

ohne prophylaktische Gabe von<br />

Medikamenten, der Prozentsatz und die<br />

Dauer von gleichzeitig erkrankten Personen<br />

festgelegt. Zusätzlich sind der normale<br />

Krankenstand des Unternehmens sowie die<br />

wegen der Betreuung von Familienangehörigen<br />

fehlenden Mitarbeiter zu berücksichtigen.<br />

Bildung eines Krisenstabes<br />

Der Krisenstab ist das zentrale Steuerungselement<br />

für den Pandemiefall und ergänzt<br />

die operativen Stäbe, die für Störungs- und<br />

Notfallmanagement bereits existieren. Für<br />

die Bildung des Stabes wurden Strukturund<br />

Personal-Festlegungen getroffen, eine<br />

Geschäftsordnung mit Festlegung der<br />

Entscheidungsbefugnisse fixiert und die<br />

Zusammenarbeit mit den operativen Ein-<br />

heiten festgelegt. Des Weiteren wurde ein<br />

Alarmierungs-, Ausbildungs- und Übungskonzept<br />

für den Stab erstellt.<br />

Handbuch Betriebliche Pandemie-Notfallplanung<br />

Alle Arbeitsergebnisse wurden in einem<br />

„Elektronischen Handbuch“ zusammengeführt.<br />

Basis für die weitere Festlegung von<br />

Maßnahmen sind die „Funktionsmodelle“<br />

aller Organisationseinheiten mit selbst vergebenen<br />

Prioritäten, den hierfür benötigten<br />

Dienstleistern (intern/extern) und Materialien.<br />

Zur Sicherstellung der einzelnen Funktionen<br />

wurde das erforderliche „Schlüsselpersonal“<br />

ermittelt. Diese Vorgehensweise<br />

ermöglicht im Rahmen knapper werdender<br />

Personalressourcen sukzessiv Funktionen<br />

mit niedriger Priorität einzustellen und<br />

höher prioritäre Funktionen aufrecht zu<br />

erhalten.<br />

Betriebliche Alarmierungsstufen<br />

Da die WHO-Alarmstufen für die Festlegung<br />

von Maßnahmen im Betrieb ungeeignet<br />

sind, wurden betriebliche Alarmstufen<br />

mit fest zugeordneten Maßnahmenpaketen<br />

eingeführt.<br />

betrifftsicherheit 04/09<br />

Fotos: <strong>BG</strong>


PSA-Konzept<br />

Das PSA-Konzept beinhaltet die Festlegung der erforderlichen<br />

Schutzausrüstung, z. B. der Atemschutzmasken FFP1<br />

und bei direktem Kundenkontakt FFP2. Entgegen der Empfehlung<br />

zur Beschaffung von Mund-Nasen-Schutz (MNS)<br />

wurde als Standard die FFP1-Maske festgelegt, da die MNS-<br />

Masken keine Zertifizierung für diesen Einsatzfall besitzen.<br />

Auf Basis der unterschiedlichen Gefährdungen erfolgte die<br />

Aufstellung eines Mengengerüstes, eine Kostenermittlung<br />

sowie die Klärung der Verfügbarkeit am Markt. Wichtig ist<br />

die Klärung der Logistikdaten mit einer Prüfung der vorhandenen<br />

Lagermöglichkeiten und der Transportkapazitäten<br />

für die Verteilung der PSA.<br />

>> Medizinische Vorbereitung<br />

Die medizinische Vorbereitung für den Pandemiefall umfasst<br />

die gesamte Bandbreite der medizinischen Beratung<br />

und Hilfestellung:<br />

>> Festlegung von Hygienemaßnahmen, wie z. B. Anleitung<br />

zum Händewaschen, keine Desinfektionsmittel,<br />

Verhaltensregeln (Empfehlungen RKI, www.rki.de)<br />

>> Umgang mit Verdachtsfällen<br />

>> Vorhaltung von Medikamenten<br />

>> Durchführung von Schutzimpfungen<br />

>> Reinigungskonzepte<br />

Für Gebäude, Busse und Bahnen wurden abgestufte Konzepte<br />

für die Reinigung erstellt. Eine häufige Reinigung von<br />

Kontaktflächen dient zwar der Reduzierung des Infektionsrisikos,<br />

der Infektionsschutz ist aber nur durch konsequente<br />

Einhaltung der persönlichen Hygiene gewährleistet.<br />

>> Kommunikationskonzept<br />

Das Kommunikationskonzept ist ein zentrales Element der<br />

betrieblichen Pandemie-Notfallplanung und bildet eine<br />

Klammer um sämtliche Maßnahmen. Es beinhaltet folgende<br />

Themen:<br />

>> Interne/externe Kommunikation,<br />

>> Festlegung der Kommunikationskanäle,<br />

>> Schaffung einer Informationsplattform im Intranet,<br />

>> vorbereitete Inhalte von Informationen für Mitarbeiter<br />

und Kunden,<br />

>> Rückkehrkonzept und Aufhebung der betrieblichen<br />

Alarmierungsstufen.<br />

>> Betriebsvereinbarung<br />

Durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung wurden<br />

beispielsweise Regelungen zur Mitbestimmung im Rahmen<br />

der Einberufung des Krisenstabes sowie bezahlte/ unbezahlte<br />

Freistellungen von Personal geregelt. ●<br />

Dipl.-Ingenieur Wolfgang Seckelmann,<br />

Leitung Arbeits-/Umweltschutz<br />

betrifftsicherheit 04/09<br />

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18 • Mitgliedsunternehmen<br />

Rund um die Meldepflicht zum Beitrag<br />

Ohne Daten zur Unfallversicherung keine DEÜV-Meldung möglich<br />

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung wurde die<br />

Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung<br />

in das Datenerfassungs- und Über-<br />

Die Daten lauten für die Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft:<br />

>> Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers<br />

(BBNR-UV) 343 642 94<br />

>> Mitgliedsnummer des Unternehmers<br />

(Unter „Unser Zeichen“)<br />

>> Gefahrtarifstellen (Strukturschlüssel) –<br />

siehe Veranlagungsbescheid oder Entgeltnachweis<br />

>> Arbeitsstunden – der Vollarbeiterrichtwert<br />

beträgt zur Zeit 1.610 Stunden<br />

jährlich<br />

>> Unfallversicherungspflichtiges Entgelt<br />

– bis zu maximal 84.000 Euro Entgelt<br />

pro Person.<br />

mittlungsverordnungs-Meldeverfahren zur<br />

Sozialversicherung (DEÜV) integriert. Der<br />

Entgeltnachweis, mit dem Berufsgenossenschaften<br />

und Unfallkassen bisher die für<br />

den Beitrag erforderlichen Daten einholten,<br />

soll ab 2012 entfallen. Die Parallelmeldung<br />

ist derzeit erforderlich, um den Sozialversicherungsträgern<br />

den Einstieg in das neue<br />

Verfahren und eine Qualitätssicherung zu<br />

ermöglichen<br />

Bereits seit Jahresanfang muss die DEÜV-<br />

Meldung Angaben zur Unfallversicherung<br />

enthalten. Der Arbeitgeber trägt hier für jeden<br />

seiner Beschäftigten die Betriebsnummer<br />

seines Unfallversicherungsträgers, die<br />

Mitgliedsnummer seines Unternehmens,<br />

die Gefahrtarifstelle, die geleisteten Arbeitsstunden<br />

und das unfallversicherungspflichtige<br />

Entgelt ein. In der Umstellungsphase<br />

wurden teilweise auch fehlerhafte Eingaben<br />

akzeptiert, so dass die Meldung insgesamt<br />

trotzdem abgesetzt werden konnte. Dies ist<br />

Wertguthaben bei der Meldung zur gesetzlichen<br />

Unfallversicherung richtig angeben<br />

Wertguthaben geben Arbeitnehmern und Arbeitgebern Freiheit,<br />

Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Sie werden gebildet, wenn ein Arbeitnehmer<br />

sich einen Teil seines Arbeitsentgelts nicht auszahlen lässt,<br />

sondern im Rahmen einer so genannten Wertguthabenvereinbarung<br />

nach § 7b SGB IV anspart. Das Arbeitsentgelt wird dann zu einem späteren<br />

Zeitpunkt während einer Freistellung von der Arbeitleistung oder<br />

einer Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit entnommen. Beispiele<br />

sind die Altersteilzeit im Blockmodell oder das sogenannte Sabbatical.<br />

Zum Jahresbeginn 2009 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

für Wertguthabenvereinbarungen verändert.<br />

Die bisherige Praxis orientierte sich an den anderen Sozialversicherungszweigen.<br />

Danach waren Arbeitsentgelte, die in ein Wertguthaben<br />

eingebracht werden, erst im Jahr der Auszahlung in den Entgeltnachweis<br />

aufzunehmen. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass Arbeitsentgelte in der<br />

Unfallversicherung bereits in dem Zeitpunkt zu melden sind, in dem sie<br />

erarbeitet wurden. Der Grund hierfür ist, dass die Beiträge für den<br />

Zeitraum gezahlt werden sollen, in dem das Risiko eines Arbeitsunfalls<br />

besteht. In Absprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und<br />

Soziales wird daher die bisherige Praxis zum 1. Januar 2010 an die gesetzliche<br />

Vorgabe angepasst. Für bis dahin aufgebaute und noch nicht<br />

verbeitragte Wertguthaben gilt ein Bestandsschutz. Ein Merkblatt mit<br />

weiteren Informationen findet sich auf der Internetsiete<br />

www.bgetem.de � Branchenverwaltung Energie- und<br />

Wasserwirtschaft,<br />

Webcode: 9502 ●<br />

ab Anfang Dezember nicht mehr der Fall.<br />

Insbesondere bei der Erfassung der Mitgliedsnummer<br />

müssen Arbeitgeber Sorgfalt<br />

walten lassen.<br />

Die aktuellen Daten für jedes Mitgliedsunternehmen<br />

sind auch zu erhalten unter der<br />

Servicenummer der Mitgliederbetreuung, Telefon<br />

0211 9335-470, FAX -479 oder per E-<br />

Mail: mitglieder.energie-wasser@bgetem.de.<br />

Arbeitgeber, die ihr Unternehmen noch<br />

nicht zur gesetzlichen Unfallversicherung<br />

angemeldet haben, sollten mit diesem<br />

Schritt nicht lange warten. In den bevorstehenden<br />

DEÜV-Jahresmeldungen muss der<br />

Datenbaustein zur gesetzlichen Unfallversicherung<br />

zwingend ausgefüllt werden - ohne<br />

ihn kann der Arbeitgeber die gesamte DE-<br />

ÜV-Meldung zur Sozialversicherung nicht<br />

abschicken. ●<br />

Der Entgeltnachweis –<br />

weiterhin erforderlich<br />

Spätestens bis zum 11. Februar 2010 muss<br />

der Entgeltnachweis für das abgelaufene Jahr<br />

2009 an die Branchenverwaltung Energieund<br />

Wasserwirtschaft übermittelt werden.<br />

Auf Wunsch kann er statt per Post oder<br />

Fax bequem und einfach als E-Mail versandt<br />

werden.<br />

Der ausfüllbare PDF-Entgeltnachweis<br />

2009 ist zu finden auf der Internetseite<br />

www.bgetem.de � Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft,<br />

Webcode: 9501.<br />

Helfen Sie uns, die umfangreichen Vorarbeiten<br />

für die Beitragsberechnung termingerecht<br />

abzuschließen und benutzen Sie den<br />

PDF-Entgeltnachweis. Sie erhalten eine<br />

Bestätigungs-E-Mail, wenn Ihre Daten eingetroffen<br />

sind und verarbeitet wurden. ●<br />

betrifftsicherheit 04/09


Aktion 2009/2010<br />

„Jugend will sich-er-leben“<br />

>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />

sind wichtig, damit die tägliche<br />

Arbeit den Menschen nicht unnötig<br />

belastet. Wichtig ist, über die möglichen<br />

Gefahren bei der Arbeit Bescheid zu wissen,<br />

und wie man sich dagegen schützen kann.<br />

Das aktuelle Aktionsthema, dem sich die<br />

Landesverbände der DGUV gewidmet<br />

haben, steht unter dem Motto: „Fit im<br />

Beruf – Gestalte Deine Pause“. Es geht dabei<br />

nicht darum, jungen Auszubildenen und<br />

Berufseinsteigern vorzuschreiben, wie sie<br />

ihre Freizeit zu gestalten haben. Vielmehr<br />

soll den Jugendlichen vermittelt werden,<br />

welchen enormen Einfluss die Art und<br />

Weise der Pausengestaltung auf die eigene<br />

Gesundheit und die Arbeitssicherheit hat.<br />

Viele Faktoren spielen bei der Pausengestaltung<br />

eine Rolle. Hierbei geht es unter<br />

anderem um den zeitlichen Rahmen der<br />

Pause, die Kunst, auch mal für ein paar<br />

Minuten zu entspannen bis hin zu einer abwechslungsreichen<br />

gesunden Ernährung.<br />

Jeder muss für sich selbst die „richtige“<br />

Gestaltung seiner Pause herausfinden, das<br />

heißt überlegen, was einem gut tut.<br />

betrifftsicherheit 04/09<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz • 19<br />

Frühzeitige Motivation zu sicherheits- und gesundheitsbewusstem Verhalten in Beruf<br />

und Freizeit ist auch bei der aktuellen Berufsschulaktion das Hauptanliegen der Landesverbände<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Jungen Menschen,<br />

die gerade in den Berufsalltag einsteigen, soll vermittelt werden, wie wichtig eine<br />

ausgewogene, gesunde Pausengestaltung für den gesamten Arbeitsprozess ist.<br />

So kann ein Spaziergang nach dem Essen,<br />

ein Gespräch mit Freunden oder Kollegen,<br />

aber auch einfach mal das Gar-nichts-<br />

Machen zu Ruhe und Entspannung führen.<br />

Bei dem einen kann die „ruhige Pause“<br />

mit dem so genannten Kurzschlaf (Power-<br />

Anzeige<br />

napping) und beim anderen die „aktive<br />

Pause“ mit sportlichen Aktivitäten zum gewünschten<br />

Erholungseffekt führen.<br />

Wichtig ist zu erkennen, dass jeder selbst<br />

es in der Hand hat, seine Pausen sinnvoll zu<br />

nutzen. Nur wer sich körperlich fit fühlt,<br />

kann die betrieblichen Situationen wie zum<br />

Beispiel Stress oder hohe Anforderungen an<br />

die Konzentrationsfähigkeit besser meistern<br />

und damit das Risiko einen Arbeitsunfall zu<br />

erleiden verringern.<br />

Auch zur aktuellen Berufsschulaktion<br />

gibt es, wie in den vergangenen Jahren, eine<br />

Kombination von Plakaten, eine DVD mit<br />

dem Film [auto]Pause sowie Interviews und<br />

Arbeitsblätter.<br />

Hauptakteur in dem Film ist Kevin, Auszubildender<br />

in einer Kfz-Werkstatt. Unterschiedliche<br />

Situationen in seinem Arbeitsalltag<br />

bieten eine Basis für Diskussionen in<br />

den Berufsschulen. ●<br />

Umfangreiche Informationen und auch<br />

den Aktionsfilm zum oben genannten,<br />

aber auch zu anderen Themen, finden Sie<br />

unter: www.jwsl.de<br />

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20 • Sicherheit<br />

Korrekter Umgang mit Blasensetzgeräten<br />

>Zu den Arbeitsverfahren mit geringer<br />

Gefährdung, die gemäß <strong>BG</strong>R 500<br />

Kapitel 2.31 „Arbeiten an Gasleitungen“<br />

bei Arbeiten an diesen Leitungen zum<br />

Einsatz gelangen sollten, zählt das provisorische<br />

Absperren mit Blasen. Die Blasen<br />

werden dabei durch ein Blasensetzgerät in<br />

das Rohr eingebracht und auf gleichem<br />

Wege wieder entfernt.<br />

Blasensetzgerät und zugehörige Absperrblasen<br />

bilden ein Rohrsperrsystem. Derartige<br />

Rohrsperrsysteme können zum vorübergehenden<br />

Sperren von Gasleitungen,<br />

unabhängig vom Rohrwerkstoff Stahl oder<br />

Polyethylen, in Nieder- und Mitteldrucknetzen<br />

verwendet werden. Absperrblasen<br />

gibt es für Rohrnennweiten ab DN 60.<br />

Abhängig vom Blasendurchmesser können<br />

Blasen zur Sperrung bis zu einem Betriebsdruck<br />

von 1 bar eingesetzt werden.<br />

Nach Möglichkeit sollten zertifizierte<br />

Absperrblasen und Blasensetzgeräte zum<br />

Einsatz gelangen. Sie entsprechen den Anforderungen<br />

der DVGW-Prüfgrundlagen<br />

VP 620-1 „Blasensetzgeräte für die Gasverteilung<br />

– Typ A“, VP 621-1 „Absperrblasen<br />

– Typ A“ sowie VP 621-2 „Absperrblasen<br />

– Typ B“ und sind danach gekennzeichnet.<br />

Anzeige<br />

Wesentliche Anforderungen an Blasensetzgeräte<br />

sind z. B.:<br />

>> Blasensetzgeräte dürfen keine scharfen<br />

Ecken und Kanten aufweisen,<br />

>> Wartung und Betrieb müssen mit<br />

handelsüblichen Werkzeugen möglich<br />

sein,<br />

>> eine wirksame Spanentfernung muss<br />

möglich sein,<br />

>> die maximal zulässigen Schleichgasmengen<br />

müssen gefahrlos abgeführt<br />

werden können:<br />

>> DN 80 bis DN 150: 15 ltr./min<br />

>> DN 200 bis DN 400: 30 ltr./min<br />

Anzeige<br />

>> eine dauerhafte, gut sichtbare Kennzeichnung<br />

über Einsatzgrenzen des<br />

Blasensetzgerätes und einsetzbare<br />

Absperrblasen muss vorhanden sein.<br />

Die Einsatzgrenzen der Blasensetzgeräte<br />

und der Absperrblasen geben die Hersteller<br />

vor. Ihre Bedienungsanleitungen enthalten<br />

die erforderlichen Angaben. Darüber<br />

hinaus kann man ihnen wichtige Hinweise<br />

zur Montage und Bedienung entnehmen.<br />

Außerdem geben sie Auskunft darüber,<br />

welche Absperrblasen mit dem Blasensetzgerät<br />

zum Einsatz kommen dürfen.<br />

So ist z. B. beim Blasensetzgerät Typ V<strong>EW</strong><br />

der Einsatz sowohl von MDS- als auch von<br />

betrifftsicherheit 04/09


Fotos: <strong>BG</strong><br />

Textil-Blasen möglich. Es muss allerdings<br />

sichergestellt werden, dass vor dem Einsatz<br />

von Silikon als Gleitmittel die Talkumreste<br />

vorher eingesetzter Textil-Blasen entfernt<br />

werden.<br />

Die Kenntnis und die Beachtung der<br />

Betriebsanleitungen sind wesentliche Voraussetzungen<br />

für einen sicheren Umgang<br />

mit den Arbeitsmitteln Blasensetzgerät und<br />

Absperrblase. Deshalb sind die Betriebsanleitungen<br />

unverzichtbar für die Vorbereitung<br />

von Unterweisungen, Einweisungen<br />

und Gefährdungsbeurteilungen. Die Gerätehersteller<br />

bieten zusätzlich über ihre Außendienste<br />

Schulungen an, bei denen auf<br />

Besonderheiten der Arbeitsmittel und auf<br />

Neuerungen bzw. Veränderungen eingegangen<br />

wird. Insbesondere sind Vorgaben für<br />

Pflege und Wartung, Lagerung und Handhabung<br />

von Bedeutung.<br />

Unterweisungen und Schulungen des<br />

Personals sind vor allem dann notwendig,<br />

wenn bei Arbeitsmitteln ein Wechsel vorgenommen<br />

wird. Das kann der Einsatz von<br />

Doppel- oder Zweifachblasensetzgeräten<br />

anstelle von bisher Einzelblasensetzgeräten<br />

sein, aber auch die Verwendung von MDS-<br />

Blasen statt Textilblasen. Wichtig in der<br />

Anwendung ist die Kenntnis und Einhaltung<br />

der Blaseninnendrücke sowie der Kontroll-<br />

und Gestängemaße der Setzrohre.<br />

Gerade beim Einsatz von Absperrblasen<br />

bei höheren Drücken muss beachtet werden,<br />

dass vor dem Herausziehen der Blasen<br />

ein beidseitiger Druckausgleich herzustellen<br />

ist, um die auf die Blasen wirkenden<br />

Druckkräfte auszugleichen. Wird dies unterlassen,<br />

ist eine Zerstörung der Absperrblase<br />

die Folge.<br />

betrifftsicherheit 04/09<br />

Eine grundsätzliche Forderung der <strong>BG</strong>R<br />

500 Kap. 2.31 lautet:<br />

Es dürfen nur Blasensetzgeräte und Absperrblasen<br />

zum Einsatz gelangen, die sich<br />

in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.<br />

Dies setzt voraus, dass Blasensetzgeräte<br />

und Absperrblasen regelmäßig auf ihren sicheren<br />

Zustand hin geprüft werden. Im<br />

Regelwerk wird dazu lediglich gefordert,<br />

dass sie vor ihrem Einsatz auf der Baustelle<br />

vom Benutzer zu überprüfen sind. Für die<br />

Blasensetzgeräte bedeutet das eine Sichtprüfung,<br />

für Absperrblasen zusätzlich eine<br />

Prüfung auf Dichtheit und Unversehrtheit.<br />

Als Arbeitsmittel, die bei ihrem Gebrauch<br />

Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt<br />

sind, müssen Blasensetzgeräte und<br />

Absperrblasen wiederkehrenden Prüfungen<br />

unterzogen werden. Dies hat durch befähigte<br />

Personen zu geschehen. Deren Auswahl<br />

Sicherheit • 21<br />

sowie die Festlegung von Umfang, Inhalt<br />

und Fristen der Prüfungen obliegt dem<br />

Arbeitgeber. Bei seiner Entscheidung sollten<br />

die Informationen der Hersteller in der<br />

Betriebsanleitung sowie die Einsatzbedingungen<br />

und die Einsatzhäufigkeit im Unternehmen<br />

Berücksichtigung finden.<br />

In vielen Versorgungsunternehmen werden<br />

deshalb sowohl die Blasensetzgeräte als<br />

auch die Absperrblasen nach jedem Einsatz<br />

durch fachlich versiertes Personal geprüft.<br />

Bei den Blasensetzgeräten wird auf Vollständigkeit<br />

der Ausrüstung, Wirksamkeit<br />

der Dichtungen, Leichtgängigkeit der Bedienelemente,<br />

Sauberkeit und ordnungsgemäße<br />

Lagerung geachtet. Die durchgeführten<br />

Wartungsmaßnahmen werden dokumentiert;<br />

notwendige Reparaturen lässt<br />

man am besten beim Hersteller durchführen.<br />

●<br />

Anzeige<br />

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22 • Sicherheit<br />

Sicherung von Kurzbaustellen bei<br />

Arbeiten in der Kanalisation<br />

>Für die Durchführung von Kanalsanierungsarbeiten<br />

ist der Zugang zur<br />

Rohrleitung erforderlich. In der Regel<br />

nutzt man hierfür vorhandene Schachtbauwerke,<br />

von denen aus die erforderlichen<br />

Materialien, z. B. Inliner, in die Leitung eingebracht<br />

werden. Meist befinden sich diese<br />

Schächte im öffentlichen oder privaten Verkehrsraum<br />

(Straße, Geh- und Radweg, Betriebshof).<br />

Durch eine Baustelle im Bereich des<br />

Straßen- oder Werksverkehrs können<br />

Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.<br />

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine<br />

Arbeitsstelle von Fahrzeugführern nicht<br />

rechtzeitig erkannt wird und das Fahrzeug<br />

in den Arbeitsbereich, etwa einen geöffneten<br />

Schacht, gerät. Auf der Baustelle tätige<br />

Personen wiederum können durch Fahrzeuge<br />

des Straßenverkehrs gefährdet werden.<br />

Sie können von PKW und LKW erfasst oder<br />

angefahren werden.<br />

Gefährdungen<br />

In diesem Zusammenhang ereignen sich<br />

immer wieder Unfälle, deren Folgen von<br />

leichteren Verletzungen bis hin zum Tod<br />

von Beschäftigten reichen. Um solche<br />

Unfälle zu vermeiden, ist es erforderlich,<br />

Baustellen gegenüber dem Verkehr abzusichern.<br />

Verkehrsrechtliche Anordnung<br />

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt<br />

fest, dass vor Beginn von Arbeiten, die sich<br />

auf den Straßenverkehr auswirken, eine Anordnung<br />

der zuständigen Behörde (in der<br />

Regel Straßenverkehrsbehörde) vorliegen<br />

muss. Dies gilt auch für Baustellen kürzerer<br />

Dauer. Der Unternehmer, der die Arbeiten<br />

ausführt oder ausführen lässt, ist für deren<br />

rechtzeitige Einholung zuständig. Bauunternehmer<br />

müssen hierfür einen Verkehrszeichenplan<br />

vorlegen. Die in den<br />

„Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen<br />

an Straßen“ (RSA) enthaltenen<br />

Regelpläne können verwendet werden.<br />

Absicherung der Arbeitsstelle<br />

Verantwortlich für die zu treffenden Vorkehrungen<br />

ist derjenige, der eine Gefahren-<br />

stelle eröffnet oder andauern lässt, wie<br />

beispielsweise der Bauunternehmer.<br />

Die zur Sicherung der Arbeitsstelle verwendeten<br />

Verkehrszeichen, (z. B. Zeichen<br />

123 „Baustelle“) und -einrichtungen, (z. B.<br />

Leitbake, Leitkegel) müssen den Vorgaben<br />

der Anordnung entsprechen. Es dürfen nur<br />

Zeichen der StVO oder aus dem Katalog<br />

der Verkehrszeichen (VzKat) verwendet<br />

werden. Sie sind gemäß der Anordnung zu<br />

positionieren.<br />

Für innerörtliche Baustellen von kürzerer<br />

Dauer ergibt sich meistens ein geringerer<br />

Absperr- und Beschilderungsaufwand.<br />

Liegt eine Arbeitsstelle im Bereich der Fahrbahn<br />

und richten sich die Vorgaben nach<br />

Regelplan B IV/1, sind bei Tageslicht<br />

Leitkegel mit einer Höhe von mindestens<br />

500 mm zur Sicherung ausreichend. Für<br />

die Querabsperrung sind mindestens drei<br />

Leitkegel erforderlich. Der Abstand zueinander<br />

beträgt in Querrichtung maximal<br />

1 m und in Längsrichtung 1 bis 2 m. Die<br />

Längsabsperrung wird durch Leitkegel im<br />

Abstand von höchstens 5 m gebildet, wobei<br />

die Gesamtlänge der Engstelle auf 20 m<br />

begrenzt ist. Die stationäre Arbeitsstelle ist<br />

durch das Zeichen 123 „Baustelle“ anzukündigen.<br />

Zu beachten ist, dass Verkehrsschilder<br />

grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand<br />

aufzustellen sind und der Seitenabstand zur<br />

Fahrbahn innerorts 50 cm (mindestens<br />

jedoch 30 cm) betragen sollte. Die Mindestaufstellhöhe<br />

beträgt bei Arbeitsstellen kürzerer<br />

Dauer 60 cm. Grundsätzlich muss<br />

immer sichergestellt sein, dass das Verkehrszeichen<br />

für die Verkehrsteilnehmer<br />

gut sichtbar ist.<br />

Warnkleidung<br />

Werden Personen außerhalb von Gehwegen<br />

und Absperrungen im Straßenverkehr<br />

eingesetzt oder sind sie im Verkehrsbereich<br />

tätig und befinden sich nicht innerhalb<br />

einer geschlossenen Absperrung (z. B. Absperrschranken)<br />

müssen sie Warnkleidung<br />

tragen. Diese muss den Anforderungsmerkmale<br />

der DIN EN 471 „Warnkleidung;<br />

Prüfverfahren und Anforderungen“<br />

erfüllen. So sind beispielsweise Warnwesten<br />

(entsprechend Klasse 2 der DIN EN 471) in<br />

den Farben floureszierendes Orange-Rot<br />

oder Gelb bei Einhaltung der Mindestrückstrahlwerte<br />

des retroreflektierenden Materials<br />

zulässig. Besonders wichtig ist, dass<br />

verschmutztes oder gealtertes Material, dessen<br />

Leuchtkraft nicht mehr ausreicht, nicht<br />

mehr verwendet werden darf. Der Unternehmer<br />

hat den Beschäftigten rechtzeitig<br />

neue Warnkleidung zur Verfügung zu<br />

stellen. ●<br />

betrifftsicherheit 04/09


Der Experimentalvortrag<br />

gegenwärtig. Kaum jemand macht<br />

sich bewusst, dass bereits kleinste<br />

Mengen fatale Auswirkungen haben können.<br />

Häufig haben die schon so oft gesehenen<br />

Gefahrensymbole ihre Signalwirkung<br />

verloren oder werden gar nicht mehr<br />

wahrgenommen. Die Bedeutung der Symbole<br />

ist teilweise nicht bekannt. Wer weiß<br />

genau, was das Symbol mit der Flamme auf<br />

Gebinden von Flüssigkeiten bedeutet?<br />

Die Branchenverwaltung Energie- und<br />

Wasserwirtschaft der Berufsgenossenschaft<br />

Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />

(<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>) führt in einigen Seminaren<br />

einen Experimentalvortrag „Brände und<br />

Explosionen“ vor. In Laborversuchen wird<br />

z. B. demonstriert, wie einfach die Atmosphäre<br />

nach dem Verschütten von kennzeichnungspflichtigen<br />

Flüssigkeiten zünden<br />

kann.<br />

In diesen Vorträgen werden die Mitarbeiter<br />

für die Fragen des Brand- und Explosionsschutzes<br />

sensibilisiert. Durch die<br />

Fotos: <strong>BG</strong> >Brennbare Stoffe sind im Betrieb all-<br />

betrifftsicherheit 04/09<br />

Verknüpfung von einzelnen Experimenten<br />

mit Schadensereignissen wird ein unmittelbarer<br />

Praxisbezug hergestellt. Der informative<br />

und unterhaltende Experimentalvortrag<br />

zeigt äußerst anschaulich, welche<br />

Gefahren im Betrieb tagtäglich drohen.<br />

Die Kenntnis über die Zusammenhänge<br />

des Gefahrendreiecks (brennbarer Stoff,<br />

Luft, Zündquelle) kann helfen, Brände und<br />

Explosionen zu vermeiden. Außerdem<br />

Fortbildung • 23<br />

Brände und Explosionen führen im industriellen, aber auch im privaten Bereich immer<br />

wieder zu schweren Schadensereignissen und fordern Menschenleben. Deshalb müssen<br />

die Mitarbeiter über die Gefahren der Entstehung eines Brandes oder einer Explosion<br />

informiert werden.<br />

Neue Kennzeichnung für entzündbare Stoffe.<br />

Anzeige<br />

leiten sich daraus direkte Schutzmaßnahmen<br />

zur Vermeidung von Bränden und<br />

Explosionen ab. Zusätzlich informiert der<br />

Vortrag durch den theoretischen Hintergrund<br />

über wichtige Kennzahlen wie z. B.<br />

den Flammpunkt und die Zündtemperatur.<br />

Wer mit eigenen Augen live erlebt hat,<br />

welche Folgen unsachgemäßer Umgang<br />

mit brennbaren Stoffen haben kann, vergisst<br />

dies nicht so schnell. ●<br />

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Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro, Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft, Postfach 101562, 40006 Düsseldorf<br />

Postvertriebsstück Gebühr bezahlt<br />

Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft<br />

www.bgetem.de<br />

38 Jahre betrifftsicherheit<br />

Jahresbericht 1965<br />

Sonderausgabe 1987<br />

4/02<br />

1/72<br />

4/74<br />

2/82<br />

2/85<br />

3/77<br />

3/87<br />

1/90<br />

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