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Teilnahmebedingungen f

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5. Die Veranstalter behalten sich vor, im Falle von technischen Problemen oder Ausfällen des<br />

Netzbetreibers die Veranstaltung zu verlängern oder die Veranstaltung zu beenden, weiteres<br />

siehe § 10.<br />

§ 5 Form und Ablauf der Veranstaltung<br />

1. Den Zuschlag für das Gold im Gegenwert von 250.000 Euro erhält derjenige Bieter, dessen<br />

Gebot nach Ablauf der Veranstaltungslaufzeit das niedrigste, einmalig abgegebene Gebot ist,<br />

der innerhalb der Frist nach § 5 Ziff. 2+3 ermittelt werden kann und der im Übrigen die<br />

Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, insbesondere teilnahmeberechtigt ist und den<br />

Veranstaltern zur Berichterstattung zur Verfügung steht.<br />

2. Dem ermittelten Bieter wird der Zuschlag per SMS oder per Telefon an die von ihm bekannt<br />

gegebene Mobil- bzw. Telefonnummer mitgeteilt. Erfolgt die Mitteilung per SMS, ist damit die<br />

Aufforderung verbunden, sich innerhalb von 6 Stunden bei RTL interactive unter der in der<br />

SMS genannten Telefonnummer zu melden.<br />

3. Kann der Bieter innerhalb von 6 Stunden nicht zweifelsfrei ermittelt werden, verfällt die Option<br />

das Gold im Gegenwert von 250.000 Euro zu dem gebotenen Preis zu erwerben ersatzlos. In<br />

einem solchen Fall wird dem nächstmöglichen Bieter die Option eingeräumt, das Gold zu dem<br />

von diesem gebotenen Preis zu erwerben. Dieses Verfahren wird solange durchgeführt, bis<br />

ein Bieter ermittelt wird, der die Option annimmt – ggf. bei nur mehrmaligen weiteren<br />

niedrigsten Geboten unter Verwendung eines Losverfahrens.<br />

4. RTL interactive ist nicht verpflichtet, weitere Ermittlungen anzustellen, um in Kontakt mit dem<br />

betreffenden Teilnehmer zu treten. Jedwede Verzögerung, die durch eine mangelnde<br />

Erreichbarkeit des betreffenden Teilnehmers eintritt, geht zu dessen Lasten.<br />

5. Der ermittelte Bieter hat zudem die Möglichkeit statt des Goldes im Wert von 250.000.-<br />

Euro eine ersatzweise Barauszahlung des Gegenwertes in Höhe von 250.000 Euro zu<br />

verlangen. RTL interactive wird den Bieter hierauf gesondert hinweisen und ihm zur<br />

Entscheidung eine angemessene Frist von zehn Werktagen einräumen und ihn darauf<br />

hinweisen, dass bei Verstreichen der Frist eine ersatzweise Barauszahlung nicht<br />

möglich ist. Entscheidet sich der Bieter für eine Barauszahlung findet das unten unter<br />

Ziffer 7 ff definierte Verfahren mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass der<br />

Gewinner zur Bekanntgabe seiner korrekten und vollständigen Bankverbindung<br />

verpflichtet ist, Unrichtigkeiten gehen zu seinen Lasten . Unabhängig davon gilt immer<br />

der gemäß § 1 fixierte Goldkurs, d.h. nach dem Fixing eingetretene Kursschwankungen<br />

bleiben unberücksichtigt.<br />

6. Verstreicht eine von RTL interactive nach § 5 Ziff.3 gesetzte Frist, verfällt die Option, also das<br />

Recht, das Gold zu dem gebotenen Preis zu erwerben bzw. sich den Gegenwert von<br />

€ 250.000.- in bar auszahlen zu lassen. In diesem Fall findet im weiteren § 5 Ziff. 3 Satz 2+3<br />

Anwendung.<br />

7. Vertragspartner des ermittelten Bieters wird RTL interactive.<br />

8. Die Option auf den Erwerb des Goldes bzw. die Barauszahlung ist nicht übertragbar.<br />

Sämtliche mit der Veranstaltung einhergehende Folgekosten, insbesondere solche, die nicht<br />

von RTL interactive getragen werden, sind vom ermittelten Bieter zu tragen.<br />

9. Mit dem Zuschlag verpflichtet sich RTL interactive gegenüber dem ermittelten Bieter,<br />

innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach der Bekanntgabe des Zuschlags, das Gold oder<br />

das Geld zu übergeben. Innerhalb dieser Frist kann der ermittelte Bieter auf dieses Recht<br />

verzichten. Damit verfällt seine Option insgesamt, es findet dann § 5 Ziffer 3 Satz 2+3<br />

Anwendung.<br />

10. Das von RTL interactive ausgesprochene Angebot an den Bieter über die Übergabe des<br />

Goldes oder des Geldes, ist für den Bieter auf 14 Tage befristet (Annahmefrist). Die<br />

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