Teilnahmebedingungen f
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5. Die Veranstalter behalten sich vor, im Falle von technischen Problemen oder Ausfällen des<br />
Netzbetreibers die Veranstaltung zu verlängern oder die Veranstaltung zu beenden, weiteres<br />
siehe § 10.<br />
§ 5 Form und Ablauf der Veranstaltung<br />
1. Den Zuschlag für das Gold im Gegenwert von 250.000 Euro erhält derjenige Bieter, dessen<br />
Gebot nach Ablauf der Veranstaltungslaufzeit das niedrigste, einmalig abgegebene Gebot ist,<br />
der innerhalb der Frist nach § 5 Ziff. 2+3 ermittelt werden kann und der im Übrigen die<br />
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, insbesondere teilnahmeberechtigt ist und den<br />
Veranstaltern zur Berichterstattung zur Verfügung steht.<br />
2. Dem ermittelten Bieter wird der Zuschlag per SMS oder per Telefon an die von ihm bekannt<br />
gegebene Mobil- bzw. Telefonnummer mitgeteilt. Erfolgt die Mitteilung per SMS, ist damit die<br />
Aufforderung verbunden, sich innerhalb von 6 Stunden bei RTL interactive unter der in der<br />
SMS genannten Telefonnummer zu melden.<br />
3. Kann der Bieter innerhalb von 6 Stunden nicht zweifelsfrei ermittelt werden, verfällt die Option<br />
das Gold im Gegenwert von 250.000 Euro zu dem gebotenen Preis zu erwerben ersatzlos. In<br />
einem solchen Fall wird dem nächstmöglichen Bieter die Option eingeräumt, das Gold zu dem<br />
von diesem gebotenen Preis zu erwerben. Dieses Verfahren wird solange durchgeführt, bis<br />
ein Bieter ermittelt wird, der die Option annimmt – ggf. bei nur mehrmaligen weiteren<br />
niedrigsten Geboten unter Verwendung eines Losverfahrens.<br />
4. RTL interactive ist nicht verpflichtet, weitere Ermittlungen anzustellen, um in Kontakt mit dem<br />
betreffenden Teilnehmer zu treten. Jedwede Verzögerung, die durch eine mangelnde<br />
Erreichbarkeit des betreffenden Teilnehmers eintritt, geht zu dessen Lasten.<br />
5. Der ermittelte Bieter hat zudem die Möglichkeit statt des Goldes im Wert von 250.000.-<br />
Euro eine ersatzweise Barauszahlung des Gegenwertes in Höhe von 250.000 Euro zu<br />
verlangen. RTL interactive wird den Bieter hierauf gesondert hinweisen und ihm zur<br />
Entscheidung eine angemessene Frist von zehn Werktagen einräumen und ihn darauf<br />
hinweisen, dass bei Verstreichen der Frist eine ersatzweise Barauszahlung nicht<br />
möglich ist. Entscheidet sich der Bieter für eine Barauszahlung findet das unten unter<br />
Ziffer 7 ff definierte Verfahren mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass der<br />
Gewinner zur Bekanntgabe seiner korrekten und vollständigen Bankverbindung<br />
verpflichtet ist, Unrichtigkeiten gehen zu seinen Lasten . Unabhängig davon gilt immer<br />
der gemäß § 1 fixierte Goldkurs, d.h. nach dem Fixing eingetretene Kursschwankungen<br />
bleiben unberücksichtigt.<br />
6. Verstreicht eine von RTL interactive nach § 5 Ziff.3 gesetzte Frist, verfällt die Option, also das<br />
Recht, das Gold zu dem gebotenen Preis zu erwerben bzw. sich den Gegenwert von<br />
€ 250.000.- in bar auszahlen zu lassen. In diesem Fall findet im weiteren § 5 Ziff. 3 Satz 2+3<br />
Anwendung.<br />
7. Vertragspartner des ermittelten Bieters wird RTL interactive.<br />
8. Die Option auf den Erwerb des Goldes bzw. die Barauszahlung ist nicht übertragbar.<br />
Sämtliche mit der Veranstaltung einhergehende Folgekosten, insbesondere solche, die nicht<br />
von RTL interactive getragen werden, sind vom ermittelten Bieter zu tragen.<br />
9. Mit dem Zuschlag verpflichtet sich RTL interactive gegenüber dem ermittelten Bieter,<br />
innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach der Bekanntgabe des Zuschlags, das Gold oder<br />
das Geld zu übergeben. Innerhalb dieser Frist kann der ermittelte Bieter auf dieses Recht<br />
verzichten. Damit verfällt seine Option insgesamt, es findet dann § 5 Ziffer 3 Satz 2+3<br />
Anwendung.<br />
10. Das von RTL interactive ausgesprochene Angebot an den Bieter über die Übergabe des<br />
Goldes oder des Geldes, ist für den Bieter auf 14 Tage befristet (Annahmefrist). Die<br />
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