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Teilnahmebedingungen f

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I. Allgemeines<br />

<strong>Teilnahmebedingungen</strong> für die Veranstaltung:<br />

„Der große Goldrausch – Wer bietet weniger?“<br />

Diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong> gelten für die von der RTL interactive GmbH veranstaltete Aktion „Der<br />

große Goldrausch – Wer bietet weniger?“ („Aktion“). RTL interactive wird die Aktion in<br />

Zusammenarbeit mit der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co.KG als Co-Veranstalter sowie in Kooperation<br />

mit der rtv media group GmbH, der Prisma Verlag GmbH & Co.KG sowie der wer-kennt-wen.de GmbH<br />

(„Co-Veranstalter“; Kooperationspartner; und RTL interactive nachfolgend „Veranstalter“) durchführen.<br />

Die Aktion wird in dem Zeitraum 20.10.2010 (Start in der Punkt12 Sendung bei RTL Television) bis<br />

26.10.2010 (voraussichtlich 13.20 Uhr) veranstaltet. Auf die Aktion wird durch RTL interactive im TV-<br />

Programm von RTL Television, dem RTL Teletext sowie im Internet unter www.rtl.de hingewiesen.<br />

Weiterhin wird eine Bewerbung der Aktion durch RTL interactive auch auf anderen zur Mediengruppe<br />

RTL Deutschland zählenden Sendern, zunächst Super RTL und ggfl. weiteren Angeboten erfolgen.<br />

Die Co-Veranstalter werden auf die Aktion im Rahmen der von ihnen betriebenen Medien bzw.<br />

Angebote hinweisen und dort insbesondere Verweise auf diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong>, den RTL<br />

Teletext und eine von den Veranstaltern jeweils bereitgehaltene Internetseite zur Verfügung stellen.<br />

Es wird somit klargestellt, dass in Bezug auf die Aktion diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong> alleine<br />

Anwendung finden. Unabhängig vom Ort der Ausstrahlung von Hinweisen oder sonstiger Werbung für<br />

diese Aktion, in der auf die Teilnahme an der Aktion hingewiesen wird, handelt es sich um eine<br />

einheitliche Aktion. Die Teilnehmer nehmen insoweit zur Kenntnis, dass lediglich aus technischen<br />

Gründen für die Teilnahme über die Angebote bzw. Medien der Co-Veranstalter und RTL Television /<br />

RTL interactive unterschiedliche Kennwörter verwendet werden. Zudem weisen die Veranstalter<br />

darauf hin, dass eine Bewerbung der Aktion auch auf anderen zur Mediengruppe RTL Deutschland<br />

zählenden Sendern, voraussichtlich Super RTL erfolgen kann. Auch insoweit ist aus technischen<br />

Gründen die Verwendung eines unterschiedlichen Kennworts erforderlich. Alle Gebote werden jedoch<br />

zusammengeführt, so dass die Einheitlichkeit der Veranstaltung gewahrt bleibt.<br />

Inhalt der Aktion ist die Ermittlung des niedrigsten und einmalig abgegebenen Gebotes für Gold im<br />

Wert von 250.000 Euro.<br />

Neben dem nachfolgend noch näher konkretisierten Ablauf der gesamten Aktion werden die<br />

Veranstalter in den von ihnen betreuten Medien nähere Einzelheiten darstellen und sind weiterhin<br />

berechtigt, den Teilnehmern unterschiedliche Tipps zur Verfügung zu stellen. Diese Tipps beinhalten<br />

voraussichtlich Aussagen,<br />

o darüber, innerhalb welcher Bandbreite das niedrigste, einmalige Angebot liegt. Beispiel:<br />

„Das zur Zeit gültige niedrigste Gebot liegt zwischen 10 und 40 Euro.“ Die Veranstalter sind<br />

berechtigt, in ihren Medien auf eine solche Bandbreite hinzuweisen. Damit ist keine Aussage<br />

darüber verknüpft, dass es unter Umständen noch ein niedrigeres Gebot gibt, das noch nicht<br />

geboten wurde!<br />

o darüber, welche Gebote „seit Start der Aktion“ besonders häufig abgegeben wurden.<br />

Beispiel: „Es sind folgende 10 Gebote am häufigsten abgegeben worden…“<br />

II. Die Aktion<br />

§ 1 Veranstalter und Veranstaltungsgegenstand<br />

Die Veranstaltung erfolgt durch die RTL interactive GmbH in Kooperation mit den Co-Veranstaltern.<br />

Gegenstand der Aktion ist Gold im Gegenwert von 250.000 Euro. Wie viel Gold den Gegenwert von<br />

250.000 Euro darstellt, bemisst sich in der Währung Euro in Frankfurt am Main, Fixing der<br />

Commerzbank AG. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Fixing ist der Schlusskurs des Tages vor dem der<br />

der Gewinner das Gold bei einer Filiale der Commerzbank AG einlöst.<br />

§ 2 Teilnahme<br />

Den Bietern stehen folgende Teilnahmemöglichkeiten zur Verfügung<br />

1


1. Teilnahme per SMS an 44644 (Kosten: 0,50 EUR/SMS)<br />

a. Die Teilnehmer können ihr Gebot per SMS an die Kurzwahl 44644 senden. Dabei<br />

muss das Kennwort z.B. "Gold“ für die Teilnahme bei RTL und der Betrag des<br />

jeweiligen Angebots (in der Syntax EURO,CENTCENT), eingegeben werden, z.B.:<br />

Gold und dann folgend die Eingabe: 6,81 (für 6 Euro und 81 Cent) - d.h. Gold 6,81.<br />

Das maximal gültige Gebot liegt bei 250.000,00€.<br />

Bitte beachten: Auf Grund von technischen Gründen, ist für die anderen<br />

Medien, in denen auf die Aktion hingewiesen wird, ein unterschiedliches<br />

Kennwort relevant. Demnach lauten die Kennwörter wie folgt:<br />

Bei RTL Television lautet das Kennwort: Gold<br />

Bei RTL.de lautet das Kennwort: RTL<br />

Bei E-Plus lautet das Kennwort: Schatz<br />

Bei RTV lautet das Kennwort: RTV<br />

Bei Prisma lautet das Kennwort: Prisma<br />

Bei SuperRTL lautet das Kennwort: Auktion<br />

Bei Wer kennt Wen? Lautet das Kennwort: Gebot<br />

Trotz der unterschiedlichen Kennwörter nehmen alle Gebote an der einen<br />

Aktion teil, es handelt sich also nicht um unterschiedliche Aktionen!<br />

Darüber hinaus weisen wir auf folgendes hin:<br />

Wie können die SMS-Gebote aussehen?<br />

Gebote sind nur in Euro,Cent gültig, beispielsweise: Schatz 1,54<br />

Folgende Schreibweisen des Gebots werden akzeptiert – hier beispielhaft anhand des<br />

Kennwortes von E-Plus. Worte der anderen Medien sind entsprechend austauschbar:<br />

Schatz999999,CentCent Euro<br />

Schatz999999,CentCent Euro<br />

Schatz 99 (entspricht 99 Euro)<br />

Schatz 999999,CentCent<br />

Groß- und Kleinschreibung möglich<br />

Gebote, die ohne Angabe von Kommastellen eingehen, werden automatisch als<br />

Euro-Gebote gewertet, nicht als Cent.<br />

Es werden lediglich die ersten beiden Ziffern hinter dem Komma berücksichtigt, bei<br />

entsprechend mehr Nachkomma-Stellen wird kaufmännisch auf 2-Nachkomma-<br />

Stellen gerundet.<br />

Die Euro-Gebote können mit maximal 6 Stellen vor dem Komma abgegeben<br />

werden. Alles andere macht auch keinen Sinn, da der Gesamtwert der Auktion bei<br />

250.000 Euro liegt.<br />

Kann ich auch weniger als 1 Euro bieten?<br />

Ja, aber der Cent-Betrag muss immer als Euro-Betrag angegeben werden, z.B. für 88<br />

Cent: 0,88 €, ein Gebot ´88´ würde automatisch als 88 Euro gewertet.<br />

Nach dem Kennwort (SCHATZ oder den anderen Kennwörtern) und dem Gebot<br />

kann in der SMS ein beliebiger Text geschrieben werden, es gibt keine Probleme bei<br />

der Zuordnung.<br />

2


Beispiel: „Schatz 9,99 Euro und ich will das Gold unbedingt und heiße Erna Müller<br />

aus Essen“ Hier werden die 9,99 Euro als Gebot gewertet.<br />

Muss ich in der SMS meine Adresse angeben?<br />

Nein, die Angabe der Adresse ist nicht nötig. Der Gewinner der Aktion wird nach der<br />

Ermittlung über die Handy-Telefonnummer per SMS oder per Telefon kontaktiert.<br />

b. Alle Gebote werden inklusive der Mobilfunknummern gespeichert.<br />

c. Bei SMS-Teilnahme ist grundsätzlich derjenige der Teilnehmer der Veranstaltung, der<br />

Inhaber des Mobilfunkanschlusses ist, über dessen Kennung das Gebot abgegeben<br />

wurde.<br />

d. Der Bieter wird von RTL interactive bzw. dessen technischem Dienstleister der<br />

digame mobile GmbH im Rahmen der technischen Möglichkeiten und Verfügbarkeiten<br />

über etwaige Fehler bei seiner Gebotsabgabe informiert. Weiterhin werden im<br />

Rahmen des Vorgesagten automatisiert folgende Informationen per SMS an den<br />

Bieter gesandt:<br />

aa. ob es sein gerade abgegebenes Gebot schon einmal gibt;<br />

bb. ob sein gerade abgegebenes Gebot z. Zt. einmalig ist;<br />

cc. ob sein gerade abgegebenes Gebot einmalig aber nicht das niedrigste ist.<br />

e. Darüber hinaus wird der Teilnehmer jeweils dann informiert, wenn das bereits von ihm<br />

abgegebene Gebot nicht mehr einmalig ist.<br />

f. RTL interactive kann aus technischen Gründen nicht gewährleisten, dass alle Bieter<br />

die unter § 2 Ziffer 1 d und e aufgeführten SMS erhalten oder diese rechtzeitig beim<br />

Bieter eingehen.<br />

2. Teilnahme per Postkarte<br />

a. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihre Gebote per Postkarte abzugeben. Bitte<br />

beachten Sie, dass nur die Abgabe eines Gebotes auf jeweils einer frankierten<br />

Postkarte möglich ist. Zusammengefasste Postkarten, etwa der Versand mehrerer<br />

Postkarten in einem Umschlag oder Paket, können leider nicht berücksichtigt werden.<br />

Die Postkarte ist zu adressieren an:<br />

RTL interactive GmbH, Kennwort: Goldrausch, Postfach: 301426, 50784 Köln<br />

Hier muss neben den persönlichen Daten (insbesondere Name und Adresse sowie<br />

Telefonnummer/Mobilnummer) und dem Gebot in der Syntax. EURO,CENTCENT,<br />

d.h. z.B. 6,81 auch das Kennwort „Goldrausch“ angegeben sein. Bitte beachten Sie,<br />

dass die Angabe der persönlichen Daten zwingend ist und nur Postkarten mit<br />

vollständiger Angabe bearbeitet werden können.<br />

b. RTL interactive weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Teilnahme über Postkarte<br />

die Angabe nur eines Gebotes je Postkarte gestattet ist. Werden auf einer Postkarte<br />

mehrere Gebote angegeben, wird die gesamte Teilnahme ungültig!<br />

c. Der Teilnehmer ermächtigt RTL interactive seine Angaben auf der ausgefüllten<br />

Postkarte in seinem Namen in die Datenbank des technischen Dienstleisters im<br />

Zusammenhang mit der Veranstaltung einzupflegen.<br />

d. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es bei der Übertragung der Daten von der<br />

Postkarte in die Datenbank zu Fehlern kommen kann, oder die Dateneingabe<br />

3


nicht korrekt erfolgen kann, z.B. wegen undeutlicher Schreibweise auf der<br />

Postkarte.<br />

e. RTL interactive übernimmt für die Richtigkeit der Dateneinpflegung keine Gewähr. Sie<br />

übernimmt auch keine Gewähr für die im Postweg oder In-Haus-Weg verloren<br />

gegangenen, unbrauchbar gewordenen oder verspätet eingegangenen Postkarten.<br />

f. Die Laufzeit der Teilnahmemöglichkeit per Postkarte unterliegt auf Grund des<br />

verlängerten Bearbeitungszeitraums im Vergleich zu den übrigen<br />

Teilnahmemöglichkeiten einer stärkeren zeitlichen Beschränkung. Einsendeschluss<br />

ist der 22.10.2010. Entscheidend ist der Posteingang bei RTL interactive.<br />

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen<br />

1. Jeder Teilnehmer an der Aktion akzeptiert die nachfolgenden <strong>Teilnahmebedingungen</strong>. Das<br />

Spiel wird dergestalt durchgeführt, dass der Teilnehmer die Option erhält, das Gold zu dem<br />

von ihm gebotenen Preis zu erwerben.<br />

2. Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen entweder voll geschäftsfähig sind oder die<br />

zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben und im Fall des<br />

Gewinns schriftlich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen<br />

Vertreter nachweisen.<br />

3. Mitarbeiter der digame mobile GmbH, der Mediengruppe RTL Deutschland, der Co-<br />

Veranstalter, sowie deren Verbund- und Tochterunternehmen, soweit sie an der Umsetzung<br />

beteiligt sind, dürfen nicht an der Aktion teilnehmen. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind<br />

ebenfalls Partner und Familienangehörige von Mitarbeitern der vorgenannten Unternehmen.<br />

4. Die Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Namens im TV Programm von<br />

RTL Television und den Co-Veranstaltern einschließlich der jeweiligen Internetangebote<br />

einverstanden.<br />

5. Darüber hinaus erklären sie sich damit einverstanden, der RTL interactive, der RTL Television<br />

GmbH und den Co-Veranstaltern, für Promotionzwecke (z.B. die Veröffentlichung der Namen<br />

im Internet unter www.RTL.de, www.base.de/gold, www.eplus.de/gold für den Co-Veranstalter<br />

E-Plus, www.rtv.de für den Co-Veranstalter rtv media group sowie unter www.prisma.de für<br />

den Co-Veranstalter Prisma Verlag GmbH & Co.KG), Interviews mit RTL Television, RTL<br />

interactive, der E-Plus und ggfl. der rtv media group und der Prisma Verlag GmbH & Co.KG<br />

unentgeltlich zur Verfügung zu stehen.<br />

§ 4 Laufzeit der Aktion<br />

1. Die Aktion wird am 20. Oktober 2010 im Rahmen der Sendung Punkt 12 bei RTL Television<br />

gestartet.<br />

2. Wählt der Bieter die Teilnahmemöglichkeit zu § 2 Ziff. 1 (SMS), so kann er seine Gebote in<br />

der Zeit vom 20. Oktober 2010 nach Start der Aktion bei Punkt 12 bis 26. Oktober 2010 um<br />

ca. 13.20 Uhr abgeben („Veranstaltungsende“). Das endgültige Ende der Aktion wird bei RTL<br />

Television in der Sendung Punkt 12 vom 26.10.2010 bekanntgegeben. Für die Rechtzeitigkeit<br />

des Eingangs des Gebots bei Teilnahme via SMS gilt die Uhrzeit des Eingangs bei dem, von<br />

RTL interactive beauftragten, Dienstleister, der digame mobile GmbH.<br />

3. Einsendeschluss für die Teilnahmemöglichkeit zu § 2 Ziff. 2 (Postkarte) ist der 22. Oktober<br />

2010. Entscheidend ist der Eingang der Postkarte bei RTL interactive.<br />

4. Gebote, die erst nach Ende der Laufzeit der Veranstaltung eintreffen, können nicht<br />

berücksichtigt werden. Es finden keine Rückerstattungen der Kosten für verspätet<br />

eingegangene Gebote statt.<br />

4


5. Die Veranstalter behalten sich vor, im Falle von technischen Problemen oder Ausfällen des<br />

Netzbetreibers die Veranstaltung zu verlängern oder die Veranstaltung zu beenden, weiteres<br />

siehe § 10.<br />

§ 5 Form und Ablauf der Veranstaltung<br />

1. Den Zuschlag für das Gold im Gegenwert von 250.000 Euro erhält derjenige Bieter, dessen<br />

Gebot nach Ablauf der Veranstaltungslaufzeit das niedrigste, einmalig abgegebene Gebot ist,<br />

der innerhalb der Frist nach § 5 Ziff. 2+3 ermittelt werden kann und der im Übrigen die<br />

Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, insbesondere teilnahmeberechtigt ist und den<br />

Veranstaltern zur Berichterstattung zur Verfügung steht.<br />

2. Dem ermittelten Bieter wird der Zuschlag per SMS oder per Telefon an die von ihm bekannt<br />

gegebene Mobil- bzw. Telefonnummer mitgeteilt. Erfolgt die Mitteilung per SMS, ist damit die<br />

Aufforderung verbunden, sich innerhalb von 6 Stunden bei RTL interactive unter der in der<br />

SMS genannten Telefonnummer zu melden.<br />

3. Kann der Bieter innerhalb von 6 Stunden nicht zweifelsfrei ermittelt werden, verfällt die Option<br />

das Gold im Gegenwert von 250.000 Euro zu dem gebotenen Preis zu erwerben ersatzlos. In<br />

einem solchen Fall wird dem nächstmöglichen Bieter die Option eingeräumt, das Gold zu dem<br />

von diesem gebotenen Preis zu erwerben. Dieses Verfahren wird solange durchgeführt, bis<br />

ein Bieter ermittelt wird, der die Option annimmt – ggf. bei nur mehrmaligen weiteren<br />

niedrigsten Geboten unter Verwendung eines Losverfahrens.<br />

4. RTL interactive ist nicht verpflichtet, weitere Ermittlungen anzustellen, um in Kontakt mit dem<br />

betreffenden Teilnehmer zu treten. Jedwede Verzögerung, die durch eine mangelnde<br />

Erreichbarkeit des betreffenden Teilnehmers eintritt, geht zu dessen Lasten.<br />

5. Der ermittelte Bieter hat zudem die Möglichkeit statt des Goldes im Wert von 250.000.-<br />

Euro eine ersatzweise Barauszahlung des Gegenwertes in Höhe von 250.000 Euro zu<br />

verlangen. RTL interactive wird den Bieter hierauf gesondert hinweisen und ihm zur<br />

Entscheidung eine angemessene Frist von zehn Werktagen einräumen und ihn darauf<br />

hinweisen, dass bei Verstreichen der Frist eine ersatzweise Barauszahlung nicht<br />

möglich ist. Entscheidet sich der Bieter für eine Barauszahlung findet das unten unter<br />

Ziffer 7 ff definierte Verfahren mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass der<br />

Gewinner zur Bekanntgabe seiner korrekten und vollständigen Bankverbindung<br />

verpflichtet ist, Unrichtigkeiten gehen zu seinen Lasten . Unabhängig davon gilt immer<br />

der gemäß § 1 fixierte Goldkurs, d.h. nach dem Fixing eingetretene Kursschwankungen<br />

bleiben unberücksichtigt.<br />

6. Verstreicht eine von RTL interactive nach § 5 Ziff.3 gesetzte Frist, verfällt die Option, also das<br />

Recht, das Gold zu dem gebotenen Preis zu erwerben bzw. sich den Gegenwert von<br />

€ 250.000.- in bar auszahlen zu lassen. In diesem Fall findet im weiteren § 5 Ziff. 3 Satz 2+3<br />

Anwendung.<br />

7. Vertragspartner des ermittelten Bieters wird RTL interactive.<br />

8. Die Option auf den Erwerb des Goldes bzw. die Barauszahlung ist nicht übertragbar.<br />

Sämtliche mit der Veranstaltung einhergehende Folgekosten, insbesondere solche, die nicht<br />

von RTL interactive getragen werden, sind vom ermittelten Bieter zu tragen.<br />

9. Mit dem Zuschlag verpflichtet sich RTL interactive gegenüber dem ermittelten Bieter,<br />

innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach der Bekanntgabe des Zuschlags, das Gold oder<br />

das Geld zu übergeben. Innerhalb dieser Frist kann der ermittelte Bieter auf dieses Recht<br />

verzichten. Damit verfällt seine Option insgesamt, es findet dann § 5 Ziffer 3 Satz 2+3<br />

Anwendung.<br />

10. Das von RTL interactive ausgesprochene Angebot an den Bieter über die Übergabe des<br />

Goldes oder des Geldes, ist für den Bieter auf 14 Tage befristet (Annahmefrist). Die<br />

5


Annahmefrist beginnt mit Zugang des Angebotes beim ermittelten Bieter, das per<br />

Einschreiben/Rückschein zugestellt wird. Bei Übergabe des Goldes hat der ermittelte Bieter<br />

der RTL interactive den gebotenen Preis zu zahlen, die Einzelheiten werden dem Bieter<br />

bekanntgegeben. Der ermittelte Bieter bleibt innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist, die mit<br />

der Annahme des Angebots durch RTL interactive beginnt, berechtigt, ohne Angabe von<br />

Gründen von dem Vertrag zurück zu treten.<br />

11. Der Bieter ist nicht verpflichtet, den Zuschlag anzunehmen. Eine Annahme kann jedoch nur<br />

innerhalb der Annahmefrist erfolgen. Die Annahme muss schriftlich erfolgen. Maßgebend ist<br />

der Tag des Zugangs des Annahmeschreibens bei RTL interactive, zur Wahrung der Frist<br />

genügt die Übersendung des unterzeichneten Annahmeschreibens per Fax an die von RTL<br />

interactive bekanntzugebende Faxnummer. Der ermittelte Bieter hat für den Fall der<br />

Fristversäumnis keinen Anspruch auf ein erneutes Angebot.<br />

§ 6 Haftung<br />

1. Alle Angaben seitens RTL interactive und der Co-Veranstalter, insbesondere im<br />

Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Namens des ermittelten Bieters, der erfolgten<br />

Hinweise etc., erfolgen ohne Gewähr.<br />

2. Die RTL interactive und die Co-Veranstalter haften grundsätzlich nicht für technische Ausfälle,<br />

Störungen technischer Art oder die Verfügbarkeit des Angebots, es sei denn, ihnen fällt<br />

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt insbesondere für technische Ausfälle,<br />

Verzögerungen oder sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung<br />

und/oder Verarbeitung der Teilnehmerdaten bzw. der Einsendungen. Die Teilnehmer nehmen<br />

zur Kenntnis, dass es bei den angebotenen Teilnahmemöglichkeiten zu<br />

Übermittlungsverzögerungen und/oder – ausfällen kommen kann, die von den Veranstaltern<br />

nicht beeinflusst werden können. Dies umfasst auch den Fall, dass die in § 2 Ziff. 1 + 2<br />

aufgeführten Informationen nicht rechtzeitig auf dem Empfängergerät des Teilnehmers<br />

eintreffen.<br />

3. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist auf die Höhe des in der Veranstaltung ausgelobten<br />

Hauptgewinns beschränkt, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die<br />

Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit vor.<br />

4. Eine Haftung der Veranstalter für gemäß § 7 dieser <strong>Teilnahmebedingungen</strong> ausgeschlossene<br />

oder nicht berücksichtigte Teilnehmer besteht nicht.<br />

III. Sonstiges<br />

§ 7 Ausschluss, Nichtberücksichtigung<br />

1. Die Veranstalter sind berechtigt, Teilnehmer, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen<br />

diese <strong>Teilnahmebedingungen</strong> oder die Spielregeln verstoßen, von der Teilnahme an der<br />

Veranstaltung auszuschließen.<br />

2. Die Veranstalter sind berechtigt, Teilnehmer bei einer Manipulation gleich welcher Art und<br />

welchen Umfangs und ohne nähere Angabe von Gründen von der Teilnahme an der<br />

Veranstaltung auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich den<br />

Veranstaltungsgegenstand abzuerkennen und zurückzufordern.<br />

§ 8 Beschwerden<br />

Beschwerden von Teilnehmern werden nur bearbeitet, wenn diese schriftlich unter Angabe der<br />

Veranstaltung an folgende Adresse erfolgen:<br />

RTL interactive GmbH<br />

Media Services<br />

6


Beschwerdemanagement<br />

Kennwort: Goldrausch<br />

Am Coloneum 1<br />

50829 Köln<br />

§ 9 Datenschutz<br />

1. Die Datenerhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung erfolgt unter Einhaltung der<br />

gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Alle personenbezogenen Daten werden<br />

grundsätzlich vertraulich behandelt.<br />

2. Die für die Abwicklung der Veranstaltung vom Teilnehmer angegebenen Daten werden<br />

gespeichert und für die Ermittlung des Gewinners genutzt. Im Rahmen der Regelung in § 3<br />

Ziffer 5 (Promotionzwecke) können die Daten des ermittelten Bieters an die Co-Veranstalter<br />

weitergegeben werden. Der Teilnehmer stimmt dem zu.<br />

§ 10 Abbruch der Veranstaltung<br />

Die Veranstalter sind berechtigt, die Veranstaltung jederzeit und ohne Angabe von Gründen<br />

einzustellen. In diesem Fall erfolgt die Ermittlung des Bieters nach den hier beschriebenen<br />

Bedingungen, insofern, als dass das bis zu diesem Zeitpunkt niedrigste, einmalig abgegebene Gebot<br />

den Zuschlag erhält.<br />

§ 11 Sonstiges<br />

1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bestimmungen nicht.<br />

3. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die <strong>Teilnahmebedingungen</strong> und die Spielregeln<br />

in Abstimmung mit den Partnern jederzeit zu ändern oder zu korrigieren.<br />

Köln, den 11.10.2010<br />

7

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