Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“
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Bebauungsplan Nordwest Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />
Textliche Festsetzungen Seite 6<br />
1.3 Anzahl der Wohneinheiten (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)<br />
Innerhalb des Bebauungsplanes sind maximal zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude<br />
zulässig.<br />
1.4 Maximale Größe der Baugrundstücke (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)<br />
Die Größe der Baugrundstücke innerhalb des Bebauungsplanes wird auf maximal 650<br />
qm begrenzt.<br />
1.5 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche und Stellung der baulichen<br />
Anlagen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und §§ 22 und 23 BauNVO)<br />
1.5.1 Offene Bauweise (gem. § 22 Abs. 2 BauNVO)<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans gilt die offene Bauweise. Es sind<br />
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.<br />
1.5.2 Nebenanlagen (§ 14 BauNVO)<br />
Nebenanlagen sind allgemein nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen<br />
und den seitlichen Abstandsflächen, an die keine öffentlichen Flächen anschließen, zulässig.<br />
Abweichend hierzu sind untergeordnete Nebenanlagen wie Pergolen, Rankgerüste,<br />
Mülltonnenplätze, Gartenhäuser u.a. bis zu einer versiegelten Gesamtfläche von 20 m 2<br />
auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen auf dem gesamten Baugrundstück<br />
zulässig. Die Bestimmungen der LBauO bleiben hiervon unberührt.<br />
1.5.3 Stellung der Garagen und Stellplätze<br />
Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster), den<br />
seitlichen Abstandsflächen und in den Bereichen zwischen vorderer Baugrenze und<br />
Straßenbegrenzungslinie zulässig.<br />
Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) und<br />
den seitlichen Abstandsflächen zulässig. Zu öffentlichen Flächen müssen Garagen einen<br />
seitlichen Mindestabstand von einem Meter einhalten.<br />
Carports sind zusätzlich im Vorgartenbereich (zwischen vorderer Baugrenze und Straßenbegrenzungslinie)<br />
zulässig.<br />
1.5.4 Stellung der baulichen Anlagen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)<br />
Die in der Planzeichnung festgesetzten Hauptfirstrichtungen sind einzuhalten. Abweichungen<br />
von der festgesetzten Richtung bis maximal 15 °sind zulässig. Nebenfirste mit<br />
WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200<br />
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