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Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“

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Bebauungsplan „Nord-West“, Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />

B e g r ü n d u n g Seite 26<br />

Durch die getroffenen örtlichen Bauvorschriften soll bewirkt werden, dass die gestalterischen<br />

Werte des <strong>Stadt</strong>bildes weiterhin erhalten bleiben und bei Neubauten eine harmonische Anpassung<br />

an die Gestaltungsmerkmale und Proportionen der vorhandenen Bebauung erfolgt.<br />

Gestalterisch unpassende Einfriedungen können das Erscheinungsbild des Straßenraumes negativ<br />

prägen. Aus diesem Grunde wurden Regelungen in die örtlichen Bauvorschriften aufgenommen,<br />

die zum einen die Höhe und zum anderen die Materialien der Einfriedungen beschränken.<br />

Neben den gestalterischen Festsetzungen zu baulichen Anlagen beinhaltet dieser Bebauungsplan<br />

Festsetzungen zur Gestaltung von Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen. Danach<br />

dürfen Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen eine maximale Höhe von 1,50 m<br />

aufweisen sowie eine Böschungsneigung von max. 1 : 1,5 zulässig. Mehrere Böschungen oder<br />

Stützmauern innerhalb des Baugrundstückes müssen einen Abstand von mindestens 2,5 m<br />

untereinander einhalten.<br />

Stützmauern sind vorzugsweise aus Natursteinmauerwerk herzustellen. Stützmauern aus anderen<br />

Materialien sind mit Naturstein oder Holz zu verblenden oder mindestens zu 70 % dauerhaft<br />

flächig zu begrünen. Die Verwendung von Hangflorsteinen und sonstigen Pflanzsteinen ist<br />

nicht zulässig.<br />

Diese Festsetzung wurde ebenfalls aus gestalterischen Gründen in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Aufgrund der Topographie in dem Gelände ist damit zu rechnen, dass Stützmauern<br />

insbesondere auf den Baugrundstücken im Süden hergestellt werden. Diese Festsetzung soll<br />

verhindern, dass übermannshohe, monoton gestaltete Stützmauern entstehen, die auch entsprechend<br />

fernwirksam sein können. Die Stützmauern sollen sich gestalterisch in das Baugebiet<br />

einfügen.<br />

Gestaltungsvorgaben für die Vorgartenbereiche tragen zur inneren Gestaltung des Neubaugebiets<br />

sowie zur Schaffung von harmonischen Übergängen zwischen dem öffentlichen<br />

Straßenraum und der privaten Grundstücksfläche bei.<br />

Die nächtliche Beleuchtung von Gebäuden, entlang von Straßen oder von Wegen im Bereich<br />

öffentlicher Grünflächen zieht bei gewissen Lichtspektren eine Vielzahl nachtaktiver Insekten<br />

an und wirkt dadurch als tödliche Falle. Dies kann durch eine entsprechende Wahl des Lichtspektrums<br />

verhindert werden<br />

Für das Baugebiet wird zusätzlich eine eigenständige Gestaltungsfibel erstellt, um den Bauherren<br />

über sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren.<br />

WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200

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