Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“
Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“
Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bebauungsplan „Nord-West“, Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />
B e g r ü n d u n g Seite 26<br />
Durch die getroffenen örtlichen Bauvorschriften soll bewirkt werden, dass die gestalterischen<br />
Werte des <strong>Stadt</strong>bildes weiterhin erhalten bleiben und bei Neubauten eine harmonische Anpassung<br />
an die Gestaltungsmerkmale und Proportionen der vorhandenen Bebauung erfolgt.<br />
Gestalterisch unpassende Einfriedungen können das Erscheinungsbild des Straßenraumes negativ<br />
prägen. Aus diesem Grunde wurden Regelungen in die örtlichen Bauvorschriften aufgenommen,<br />
die zum einen die Höhe und zum anderen die Materialien der Einfriedungen beschränken.<br />
Neben den gestalterischen Festsetzungen zu baulichen Anlagen beinhaltet dieser Bebauungsplan<br />
Festsetzungen zur Gestaltung von Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen. Danach<br />
dürfen Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen eine maximale Höhe von 1,50 m<br />
aufweisen sowie eine Böschungsneigung von max. 1 : 1,5 zulässig. Mehrere Böschungen oder<br />
Stützmauern innerhalb des Baugrundstückes müssen einen Abstand von mindestens 2,5 m<br />
untereinander einhalten.<br />
Stützmauern sind vorzugsweise aus Natursteinmauerwerk herzustellen. Stützmauern aus anderen<br />
Materialien sind mit Naturstein oder Holz zu verblenden oder mindestens zu 70 % dauerhaft<br />
flächig zu begrünen. Die Verwendung von Hangflorsteinen und sonstigen Pflanzsteinen ist<br />
nicht zulässig.<br />
Diese Festsetzung wurde ebenfalls aus gestalterischen Gründen in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />
Aufgrund der Topographie in dem Gelände ist damit zu rechnen, dass Stützmauern<br />
insbesondere auf den Baugrundstücken im Süden hergestellt werden. Diese Festsetzung soll<br />
verhindern, dass übermannshohe, monoton gestaltete Stützmauern entstehen, die auch entsprechend<br />
fernwirksam sein können. Die Stützmauern sollen sich gestalterisch in das Baugebiet<br />
einfügen.<br />
Gestaltungsvorgaben für die Vorgartenbereiche tragen zur inneren Gestaltung des Neubaugebiets<br />
sowie zur Schaffung von harmonischen Übergängen zwischen dem öffentlichen<br />
Straßenraum und der privaten Grundstücksfläche bei.<br />
Die nächtliche Beleuchtung von Gebäuden, entlang von Straßen oder von Wegen im Bereich<br />
öffentlicher Grünflächen zieht bei gewissen Lichtspektren eine Vielzahl nachtaktiver Insekten<br />
an und wirkt dadurch als tödliche Falle. Dies kann durch eine entsprechende Wahl des Lichtspektrums<br />
verhindert werden<br />
Für das Baugebiet wird zusätzlich eine eigenständige Gestaltungsfibel erstellt, um den Bauherren<br />
über sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren.<br />
WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200