Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“
Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“
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Bebauungsplan „Nord-West“, Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />
B e g r ü n d u n g Seite 24<br />
Für zahlreiche Einrichtungen <strong>Kandel</strong>s selbst ergibt sich der Vorteil eines häufig höheren Auslastungsgrades.<br />
Dies gilt vor allem bezüglich der Kultur- Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Aber<br />
auch Handel, Dienstleistung und Gastronomie können von den Neubürgern profitieren.<br />
Temporäre nachteilige Auswirkungen in Form von Baulärm, Staub etc. sind vor allem während<br />
der Bauphase in den angrenzenden Gebieten zu erwarten.<br />
Auch erfahren insbesondere die direkten Angrenzer zum Plangebiet den subjektiven Nachteil,<br />
nicht länger in Ortsrandlage sondern verhältnismäßig zentral zu leben. Dabei ist jedoch zu beachten,<br />
dass die besondere Lage eines Hauses zum Außenbereich hin mit "Blick in die freie Natur"<br />
nach geltender Rechtsmeinung im Regelfall lediglich einen Lagevorteil darstellt, „aus dem<br />
sich kein Schutz vor einer Verschlechterung der freien Aussicht oder vor Einsichtsmöglichkeiten<br />
von später genehmigten Gebäuden herleiten lässt.“ 5<br />
Um diesen Nachteilen, soweit im Rahmen der Abwägung mit den sonstigen zu berücksichtigenden<br />
städtebaulichen Belangen vereinbar, zu entsprechen, wurden die Dichtewerte und<br />
baulichen Maße sowie die überbaubaren Grundstücksflächen dem angrenzenden Bestand angepasst<br />
und störende Nutzungen ausgeschlossen.<br />
In diesem Zusammenhang bleibt festzustellen, dass die Entwicklung des Baugebietes aufgrund<br />
der seit langem bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes für die Anlieger absehbar<br />
war. Insofern konnte nicht von einer Unveränderlichkeit der Ortsrandsituation seitens der<br />
angrenzenden Eigentümer ausgegangen werden.<br />
Nach Realisierung der Bebauung wird auf den Zufahrtsstraßen in das Plangebiet, hauptsächlich<br />
der Hubstraße und Stresemannstraße während der Bauphase potenziell der motorisierte Individualverkehr<br />
zunehmen.<br />
Durch ordnungsrechtliche Maßnahmen kann gewährleistet werden, dass die Hubstraße nicht<br />
durch Schwerlastverkehr (Baufahrzeuge) zusätzlich belastet wird.<br />
Bei Fertigstellung der gesamten Ortsrandstraße kommt es zu einer Reduzierung der Fahrbewegungen<br />
im Bereich der Hubstraße von teilweise über 1.000 KfZ/d. Mit diesen Verkehrsmengen<br />
sind jedoch keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der Anwohner durch verkehrsbedingte<br />
Immissionen verbunden.<br />
Im Zuge der Bebauung des Gebietes gehen Flächen verloren, die bislang auch der Wohnbevölkerung<br />
teilweise als Naherholungsbereich zur Verfügung standen. Die starke Durchgrünung des<br />
Baugebietes über öffentlich zugängliche Grünachsen, über die auch die freie Landschaft im<br />
Westen erreichbar ist, sowie die Erhaltung der wesentlichen Fußwegebeziehungen können den<br />
Verlust in Teilen ausgleichen. Außerdem sind zusätzlich Naherholungsmöglichkeiten in direkter<br />
Nähe ausreichend vorhanden.<br />
Es ist insgesamt nicht zu erwarten, dass die Verwirklichung der Planung sich in unzulässiger<br />
Weise nachteilig auf die persönlichen Lebensumstände der in diesem Gebiet bzw. angrenzend<br />
wohnenden Menschen auswirken wird.<br />
Die Auswirkungen auf Landschaftsbild und Naturhaushalt ergeben sich hauptsächlich aus der<br />
Überbauung von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Umweltprüfung bzw. der<br />
Umweltbericht geht jedoch bei Einhaltung der vorgegebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
mittel- bis langfristig nicht von erheblichen negativen Folgen für das Artenspektrum, das<br />
Kleinklima oder das Orts- und Landschaftsbild aus.<br />
5 So z.B. Urteil vom OVG Saarlouis7.11.2006 AZ 2 W 13/06<br />
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