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Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“

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Bebauungsplan „Nord-West“, Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />

B e g r ü n d u n g Seite 24<br />

Für zahlreiche Einrichtungen <strong>Kandel</strong>s selbst ergibt sich der Vorteil eines häufig höheren Auslastungsgrades.<br />

Dies gilt vor allem bezüglich der Kultur- Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Aber<br />

auch Handel, Dienstleistung und Gastronomie können von den Neubürgern profitieren.<br />

Temporäre nachteilige Auswirkungen in Form von Baulärm, Staub etc. sind vor allem während<br />

der Bauphase in den angrenzenden Gebieten zu erwarten.<br />

Auch erfahren insbesondere die direkten Angrenzer zum Plangebiet den subjektiven Nachteil,<br />

nicht länger in Ortsrandlage sondern verhältnismäßig zentral zu leben. Dabei ist jedoch zu beachten,<br />

dass die besondere Lage eines Hauses zum Außenbereich hin mit "Blick in die freie Natur"<br />

nach geltender Rechtsmeinung im Regelfall lediglich einen Lagevorteil darstellt, „aus dem<br />

sich kein Schutz vor einer Verschlechterung der freien Aussicht oder vor Einsichtsmöglichkeiten<br />

von später genehmigten Gebäuden herleiten lässt.“ 5<br />

Um diesen Nachteilen, soweit im Rahmen der Abwägung mit den sonstigen zu berücksichtigenden<br />

städtebaulichen Belangen vereinbar, zu entsprechen, wurden die Dichtewerte und<br />

baulichen Maße sowie die überbaubaren Grundstücksflächen dem angrenzenden Bestand angepasst<br />

und störende Nutzungen ausgeschlossen.<br />

In diesem Zusammenhang bleibt festzustellen, dass die Entwicklung des Baugebietes aufgrund<br />

der seit langem bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes für die Anlieger absehbar<br />

war. Insofern konnte nicht von einer Unveränderlichkeit der Ortsrandsituation seitens der<br />

angrenzenden Eigentümer ausgegangen werden.<br />

Nach Realisierung der Bebauung wird auf den Zufahrtsstraßen in das Plangebiet, hauptsächlich<br />

der Hubstraße und Stresemannstraße während der Bauphase potenziell der motorisierte Individualverkehr<br />

zunehmen.<br />

Durch ordnungsrechtliche Maßnahmen kann gewährleistet werden, dass die Hubstraße nicht<br />

durch Schwerlastverkehr (Baufahrzeuge) zusätzlich belastet wird.<br />

Bei Fertigstellung der gesamten Ortsrandstraße kommt es zu einer Reduzierung der Fahrbewegungen<br />

im Bereich der Hubstraße von teilweise über 1.000 KfZ/d. Mit diesen Verkehrsmengen<br />

sind jedoch keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der Anwohner durch verkehrsbedingte<br />

Immissionen verbunden.<br />

Im Zuge der Bebauung des Gebietes gehen Flächen verloren, die bislang auch der Wohnbevölkerung<br />

teilweise als Naherholungsbereich zur Verfügung standen. Die starke Durchgrünung des<br />

Baugebietes über öffentlich zugängliche Grünachsen, über die auch die freie Landschaft im<br />

Westen erreichbar ist, sowie die Erhaltung der wesentlichen Fußwegebeziehungen können den<br />

Verlust in Teilen ausgleichen. Außerdem sind zusätzlich Naherholungsmöglichkeiten in direkter<br />

Nähe ausreichend vorhanden.<br />

Es ist insgesamt nicht zu erwarten, dass die Verwirklichung der Planung sich in unzulässiger<br />

Weise nachteilig auf die persönlichen Lebensumstände der in diesem Gebiet bzw. angrenzend<br />

wohnenden Menschen auswirken wird.<br />

Die Auswirkungen auf Landschaftsbild und Naturhaushalt ergeben sich hauptsächlich aus der<br />

Überbauung von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Umweltprüfung bzw. der<br />

Umweltbericht geht jedoch bei Einhaltung der vorgegebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

mittel- bis langfristig nicht von erheblichen negativen Folgen für das Artenspektrum, das<br />

Kleinklima oder das Orts- und Landschaftsbild aus.<br />

5 So z.B. Urteil vom OVG Saarlouis7.11.2006 AZ 2 W 13/06<br />

WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200

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