16.01.2013 Aufrufe

Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“

Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“

Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bebauungsplan „Nord-West“, Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />

B e g r ü n d u n g Seite 22<br />

Die genannten Maßnahmen tragen ebenfalls zur Vermeidung und Minderung<br />

vorhabensbedingter Beeinträchtigungen im Hinblick auf den Naturhaushalt und das Landschafts-/<br />

<strong>Stadt</strong>bild bei.<br />

Öffentliche Verkehrsflächen<br />

Die Festsetzung zur Pflanzung von mindestens 98 hochstämmigen Laubbäumen im Bereich der<br />

öffentlichen Verkehrsflächen (Ortsrandstraße, Verlängerung der Hubstraße sowie Ringstraße<br />

inkl. Verbindung) dient vor allem der Durchgrünung und optischen Gliederung des Straßenraums<br />

(optische Raumwirksamkeit, Identifikation, Charakterisierung eines Raums) sowie der<br />

Beschattung und Luftbefeuchtung.<br />

Um einen Alleecharakter im Bereich der Ortsrandstraße und der Verlängerung der Hubstraße<br />

zu prägen, sollen bestimmte Abstände zwischen den Baumstandorten nicht überschritten werden,<br />

nur bestimmte Gehölzarten Verwendung finden sowie häufige Wechsel der Artenauswahl<br />

vermieden werden. Zusammen mit der im Bereich der Fläche „Ö2“ zu pflanzenden Baumreihe<br />

entsteht eine ± geschlossene, beidseitige, städtebaulich prägende Bepflanzung entlang der<br />

Ortsrandstraße.<br />

In der ringförmigen Erschließungsstraße wird eine optische Gliederung des Straßenraums<br />

durch Bäume (von jedem Abschnitt aus soll mindestens ein Baum sichtbar sein) für ausreichend<br />

erachtet, so dass - im Gegensatz zur Ortsrandstraße/ Verlängerung der Hubstraße - kein<br />

regelmäßiges Pflanzraster erforderlich ist. Die Baumstandorte werden teilweise als ca. 4 qm<br />

große Drei-/ Vierecke von den privaten Baugrundstücken abgegrenzt und dem öffentlichen<br />

Straßenverkehrsraum zugeordnet (Verkehrsbegleitgrün). Durch die Zuordnung zum öffentlichen<br />

Verkehrsraum sind die Realisierung sowie die einheitliche Gestaltung der Pflanzmaßnahmen<br />

gesichert.<br />

Im Bereich der Verlängerung der Hubstraße zur Ortsrandstraße kann die Eingrünung/ Gliederung<br />

des Straßenraums auch durch Gehölzpflanzungen im Bereich der angrenzenden öffentlichen<br />

Grünflächen ergänzt bzw. gefördert werden.<br />

Die festgesetzten Abstände zwischen den Stellplätzen bzw. Zufahrten und den Baumstandorten<br />

sowie die festgesetzte Mindestgröße der Pflanzflächen sollen mögliche Schäden im Bereich<br />

der anzupflanzenden Bäume verhindern.<br />

Insbesondere die Einsaat einer standortgerechten Wiesensaatgutmischung im Bereich der<br />

Baumscheiben sowie der verbleibenden Grünflächen entlang der Verkehrswege ermöglicht<br />

deren extensive, boden- und grundwasserschonende Pflege.<br />

Öffentliche Grünflächen<br />

Als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ wird im Wesentlichen der<br />

zentrale, der südliche und der südöstliche Grünbereich des Plangebiets ausgewiesen. Ihm<br />

kommt aufgrund seiner Lage und Erschließung eine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe<br />

Erholungsfunktion zu. Teilweise sind bereits heute Wegebeziehungen vorhanden (z. B.<br />

über zentralen Hohlweg, Weg entlang der Bahntrasse), die aufgegriffen und zu einem Rundweg<br />

weiterentwickelt werden können (siehe Gestaltungsvorschlag in Plan 2.1).<br />

Die Festsetzung zur Pflanzung von standortheimischen Laubgehölzen im Bereich der „Spielplätze“<br />

/ „Parkanlagen“ dient vorrangig der optischen Einbindung und Durchgrünung der Grünflächen.<br />

Die Verwendung duftender oder aromatischer Gehölze im Bereich der Kinderspielplätze<br />

fördert den Geruchssinn der Kinder. Eine extensive Nutzung des Offenlandes begünstigt die<br />

Entwicklung arten- und blütenreicher Wiesenbestände. Grünflächen können eine Verbesserung<br />

aller Naturhaushaltsbereiche bewirken. Ihre Bedeutung steigt mit der Gesamtgröße der Grünfläche<br />

sowie dem Anteil an naturnahen, extensiv genutzten Teilen. Um die Trittsteinfunktion<br />

WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!