Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“
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Bebauungsplan „Nord-West“, Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />
B e g r ü n d u n g Seite 16<br />
Nebenanlagen sind allgemein nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und den<br />
seitlichen Abstandsflächen, an die keine öffentlichen Flächen anschließen, zulässig.<br />
Abweichend hierzu sind untergeordnete Nebenanlagen wie Pergolen, Rankgerüste, Mülltonnenplätze,<br />
Gartenhäuser u.a. bis zu einer versiegelten Gesamtfläche von 20 m 2 auch außerhalb<br />
der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />
Untergeordnete Nebengebäude sind nur mit geneigtem Dach (Dachneigung >15°) zulässig.<br />
Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster), den seitlichen<br />
Abstandsflächen und in den Bereichen zwischen vorderer Baugrenze und Straßenbegrenzungslinie<br />
zulässig.<br />
Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) und den seitlichen<br />
Abstandsflächen zulässig. Zu öffentlichen Flächen müssen Garagen einen Mindestabstand<br />
von einem Meter einhalten.<br />
Begründung:<br />
Durch diese Festsetzungen soll insbesondere die Versiegelung begrenzt werden. Der Bereich<br />
entlang der Erschließungsstraßen und der Bereich entlang der hinteren Grundstücksgrenzen<br />
wird von Überbauung freigehalten, so dass diese Flächen gestalterische und ökologische Funktionen<br />
übernehmen können. Die Baufenster für die Baugrundstücke sind so großzügig dimensioniert,<br />
dass diese Regelungen den Bauherrn in seiner Baufreiheit nicht unverhältnismäßig<br />
einschränken.<br />
4.6 Grünflächen<br />
Im Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K2, sind schwerpunktmäßig innergebietlich - aber<br />
auch entlang der Bahnlinie - öffentliche Grünflächen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 15 i.V.m. § 9<br />
Abs. 1 Nr. 25 BauGB festgesetzt.<br />
Begründung:<br />
Eine Grünachse verläuft in Nord-Süd Richtung. Sie endet im Norden in einem großzügigen<br />
Raum, der sowohl naturnah gestaltete Spielflächen aufnehmen soll, als auch in geringerem<br />
Umfang als Rückhaltebecken für Oberflächenwasser vorgesehen ist. Die zentrale Grünfläche<br />
innerhalb des Plangebiets dient außerdem der Auflockerung des Gebietes. Ferner gliedert der<br />
innergebietliche Grünzug das Baugebiet und trägt wesentlich zur hohen Wohnqualität innerhalb<br />
des Gebietes bei.<br />
Der innerhalb dieser Grünfläche vorgesehene Fußweg kann zur Naherholung und als Kommunikationsraum<br />
genutzt werden. Die Randbereiche der Grünflächen sollen wie bereits erwähnt<br />
zur Rückhaltung von Oberflächenwasser in naturnah gestalteten Mulden genutzt werden.<br />
Gleichzeitig wird durch eine naturnahe Gestaltung dieser Flächen der mit der Baugebietsrealisierung<br />
verbundene Eingriff in die Natur teilweise kompensiert.<br />
Ökologische, erschließungstechnische und Bewohneransprüche werden hierdurch zusammengeführt<br />
und geben dem Gebiet einen besonderen Charakter.<br />
Der Grünstreifen entlang der Bahnlinie dient im Wesentlichen dem Lärmschutz.<br />
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