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Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“

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Bebauungsplan „Nord-West“, Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />

B e g r ü n d u n g Seite 16<br />

Nebenanlagen sind allgemein nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und den<br />

seitlichen Abstandsflächen, an die keine öffentlichen Flächen anschließen, zulässig.<br />

Abweichend hierzu sind untergeordnete Nebenanlagen wie Pergolen, Rankgerüste, Mülltonnenplätze,<br />

Gartenhäuser u.a. bis zu einer versiegelten Gesamtfläche von 20 m 2 auch außerhalb<br />

der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />

Untergeordnete Nebengebäude sind nur mit geneigtem Dach (Dachneigung >15°) zulässig.<br />

Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster), den seitlichen<br />

Abstandsflächen und in den Bereichen zwischen vorderer Baugrenze und Straßenbegrenzungslinie<br />

zulässig.<br />

Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) und den seitlichen<br />

Abstandsflächen zulässig. Zu öffentlichen Flächen müssen Garagen einen Mindestabstand<br />

von einem Meter einhalten.<br />

Begründung:<br />

Durch diese Festsetzungen soll insbesondere die Versiegelung begrenzt werden. Der Bereich<br />

entlang der Erschließungsstraßen und der Bereich entlang der hinteren Grundstücksgrenzen<br />

wird von Überbauung freigehalten, so dass diese Flächen gestalterische und ökologische Funktionen<br />

übernehmen können. Die Baufenster für die Baugrundstücke sind so großzügig dimensioniert,<br />

dass diese Regelungen den Bauherrn in seiner Baufreiheit nicht unverhältnismäßig<br />

einschränken.<br />

4.6 Grünflächen<br />

Im Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K2, sind schwerpunktmäßig innergebietlich - aber<br />

auch entlang der Bahnlinie - öffentliche Grünflächen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 15 i.V.m. § 9<br />

Abs. 1 Nr. 25 BauGB festgesetzt.<br />

Begründung:<br />

Eine Grünachse verläuft in Nord-Süd Richtung. Sie endet im Norden in einem großzügigen<br />

Raum, der sowohl naturnah gestaltete Spielflächen aufnehmen soll, als auch in geringerem<br />

Umfang als Rückhaltebecken für Oberflächenwasser vorgesehen ist. Die zentrale Grünfläche<br />

innerhalb des Plangebiets dient außerdem der Auflockerung des Gebietes. Ferner gliedert der<br />

innergebietliche Grünzug das Baugebiet und trägt wesentlich zur hohen Wohnqualität innerhalb<br />

des Gebietes bei.<br />

Der innerhalb dieser Grünfläche vorgesehene Fußweg kann zur Naherholung und als Kommunikationsraum<br />

genutzt werden. Die Randbereiche der Grünflächen sollen wie bereits erwähnt<br />

zur Rückhaltung von Oberflächenwasser in naturnah gestalteten Mulden genutzt werden.<br />

Gleichzeitig wird durch eine naturnahe Gestaltung dieser Flächen der mit der Baugebietsrealisierung<br />

verbundene Eingriff in die Natur teilweise kompensiert.<br />

Ökologische, erschließungstechnische und Bewohneransprüche werden hierdurch zusammengeführt<br />

und geben dem Gebiet einen besonderen Charakter.<br />

Der Grünstreifen entlang der Bahnlinie dient im Wesentlichen dem Lärmschutz.<br />

WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200

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