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Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“

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Bebauungsplan „Nord-West“, Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />

B e g r ü n d u n g Seite 15<br />

4.3 Maß der baulichen Nutzung – Höhe der baulichen Anlagen<br />

Aufgrund der in Teilen fernwirksamen Lage des Plangebietes wird die Höhenentwicklung der<br />

Baukörper durch die Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen geregelt.<br />

Für die Wohngebäude innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes werden differenzierte<br />

Höhenfestsetzungen getroffen.<br />

Dabei werden zwei unterschiedliche Strukturbereiche differenziert:<br />

Im topographisch stark bewegten südlichen Teil des Plangebietes werden Höhenfestsetzungen<br />

mittels Trauf- und Firsthöhen getroffen, die eine zweigeschossige Bebauung ermöglichen. Für<br />

den nördlichen Teil des Gebietes werden Höhenfestsetzungen getroffen, die eine „1,5“geschossige<br />

Bebauung ermöglichen.<br />

Insgesamt gesehen wurde kein Spielraum für eine größere Höhe zugelassen, so dass gemäß der<br />

städtebaulichen Konzeption für das Gebiet gestaffelte, an die Topographie bzw. das Geländerelief<br />

angepasste Gebäudehöhen entstehen.<br />

Begründung:<br />

Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen entsprechen der Forderung des § 16 Abs. 3 BauNVO,<br />

wonach die Höhe baulicher Anlagen stets festzusetzen ist, wenn ansonsten öffentliche Belange,<br />

insbesondere das Orts- und Landschaftsbild, beeinträchtigt werden können. Die Geländeneigung<br />

macht eine Begrenzung der Gebäudehöhen erforderlich. Die Höhenfestsetzung und<br />

die Wahl des Bezugspunktes am tiefst-gelegenen Punkt des Gebäudes gewährleisten eine maßstäbliche<br />

landschaftsbildverträgliche Architektur.<br />

4.4 Bauweisen, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen-Begrenzung der<br />

Grundstücksgrößen<br />

Innerhalb des Plangebietes gilt die offene Bauweise. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden per Baugrenze vorgegeben.<br />

Zusätzlich wird bestimmt, dass innerhalb des Baugebietes eine Grundstücksgröße von 650 qm<br />

nicht überschritten werden darf.<br />

Begründung:<br />

Der Teilbereich „<strong>K2“</strong> des Baugebietes Nordwest ist für das Familienwohnen in Form von Einzel-<br />

und Doppelhäusern vorgesehen. Um eine am städtebaulichen Konzept orientierte räumliche<br />

Gebäudestellung auf den Baugrundstücken zu gewährleisten, werden die Baugrenzen mit entsprechendem<br />

Gestaltungsspielraum in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Die Begrenzung der Grundstücksgrößen soll zu einem flächensparenden Umgang mit Grund<br />

und Boden beitragen.<br />

4.5 Nebenanlagen und Flächen für Garagen und Stellplätze<br />

WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200

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