Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“
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Bebauungsplan „Nord-West“, Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />
B e g r ü n d u n g Seite 15<br />
4.3 Maß der baulichen Nutzung – Höhe der baulichen Anlagen<br />
Aufgrund der in Teilen fernwirksamen Lage des Plangebietes wird die Höhenentwicklung der<br />
Baukörper durch die Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen geregelt.<br />
Für die Wohngebäude innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes werden differenzierte<br />
Höhenfestsetzungen getroffen.<br />
Dabei werden zwei unterschiedliche Strukturbereiche differenziert:<br />
Im topographisch stark bewegten südlichen Teil des Plangebietes werden Höhenfestsetzungen<br />
mittels Trauf- und Firsthöhen getroffen, die eine zweigeschossige Bebauung ermöglichen. Für<br />
den nördlichen Teil des Gebietes werden Höhenfestsetzungen getroffen, die eine „1,5“geschossige<br />
Bebauung ermöglichen.<br />
Insgesamt gesehen wurde kein Spielraum für eine größere Höhe zugelassen, so dass gemäß der<br />
städtebaulichen Konzeption für das Gebiet gestaffelte, an die Topographie bzw. das Geländerelief<br />
angepasste Gebäudehöhen entstehen.<br />
Begründung:<br />
Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen entsprechen der Forderung des § 16 Abs. 3 BauNVO,<br />
wonach die Höhe baulicher Anlagen stets festzusetzen ist, wenn ansonsten öffentliche Belange,<br />
insbesondere das Orts- und Landschaftsbild, beeinträchtigt werden können. Die Geländeneigung<br />
macht eine Begrenzung der Gebäudehöhen erforderlich. Die Höhenfestsetzung und<br />
die Wahl des Bezugspunktes am tiefst-gelegenen Punkt des Gebäudes gewährleisten eine maßstäbliche<br />
landschaftsbildverträgliche Architektur.<br />
4.4 Bauweisen, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen-Begrenzung der<br />
Grundstücksgrößen<br />
Innerhalb des Plangebietes gilt die offene Bauweise. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden per Baugrenze vorgegeben.<br />
Zusätzlich wird bestimmt, dass innerhalb des Baugebietes eine Grundstücksgröße von 650 qm<br />
nicht überschritten werden darf.<br />
Begründung:<br />
Der Teilbereich „<strong>K2“</strong> des Baugebietes Nordwest ist für das Familienwohnen in Form von Einzel-<br />
und Doppelhäusern vorgesehen. Um eine am städtebaulichen Konzept orientierte räumliche<br />
Gebäudestellung auf den Baugrundstücken zu gewährleisten, werden die Baugrenzen mit entsprechendem<br />
Gestaltungsspielraum in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />
Die Begrenzung der Grundstücksgrößen soll zu einem flächensparenden Umgang mit Grund<br />
und Boden beitragen.<br />
4.5 Nebenanlagen und Flächen für Garagen und Stellplätze<br />
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