Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“
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Bebauungsplan „Nord-West“, Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />
B e g r ü n d u n g Seite 12<br />
der Abstände und der Trennwirkung von Ortsentlastungstraße und angrenzender Lärmschutzmaßnahmen<br />
(Wall bzw. Wände) mit der angrenzenden Wohnnutzung verträglich. Die sonstigen<br />
östlich des Gebietes liegenden Anwesen werden überwiegend noch als landwirtschaftliche<br />
Maschinenhallen genutzt. Mit der Gebietsausweisung unvereinbare landwirtschaftliche Geruchs-,<br />
Staub- oder sonstige Emissionen sind nicht zu erwarten.<br />
Um die Immissionsauswirkungen einer Veränderung der Verkehrsströme durch die Fertigstellung<br />
der gesamten Ortsentlastungsstraße - wie bereits geschildert - abzuschätzen, beauftragte<br />
der Plangeber die Erarbeitung einer Verkehrsprognose auf Basis der nachfolgenden Rahmenbedingungen:<br />
• Die derzeit vorliegenden Belastungszahlen wurden um die durchschnittliche jährliche Steigerung<br />
hochgerechnet.<br />
• Anhand dieser Eingangsdaten wurden verbal-argumentativ Umverteilungsprognosen über<br />
die neue Entlastungs-Verkehrsführung unter Berücksichtigung des durch die Realisierung<br />
der neuen Baugebiete entstehenden Ziel- und Quellverkehrs erarbeitet.<br />
Diese neuen Verkehrsbelastungen dienen als Eingangsdaten für eine Verkehrslärmprognose<br />
eines Beratungsbüros für Immissionsschutz im Städtebau.<br />
Die Verkehrsbelastung der Ortsrandstraße Nord-West wurde mit 2.300 bis 4.100 Kfz/24 h, davon<br />
rd. 50 Lkw/24 h prognostiziert. Mit Fertigstellung der Ortsrandstraße können innerörtliche<br />
Straßenabschnitte um bis zu 1.700 KFZ/d entlastet werden.<br />
Auf Grundlage der im Verkehrsgutachten festgestellten Verkehrsmengen wurde eine schalltechnische<br />
Untersuchung beauftragt. Nach den Ergebnissen der Berechnungen sind als aktive<br />
Schallschutzmaßnahmen Lärmschutzwände (z.B. Steingabionen) im Bebauungsplan mit einer<br />
Höhe von 2,50 m über Straßenniveau ausreichend um die Freibereiche und die Erdgeschosse in<br />
gebotenem Maße vor Verkehrslärmemissionen zu schützen.<br />
Für die Obergeschosse wird passiver Lärmschutz empfohlen.<br />
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