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Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“

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Bebauungsplan „Nord-West“, Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />

B e g r ü n d u n g Seite 12<br />

der Abstände und der Trennwirkung von Ortsentlastungstraße und angrenzender Lärmschutzmaßnahmen<br />

(Wall bzw. Wände) mit der angrenzenden Wohnnutzung verträglich. Die sonstigen<br />

östlich des Gebietes liegenden Anwesen werden überwiegend noch als landwirtschaftliche<br />

Maschinenhallen genutzt. Mit der Gebietsausweisung unvereinbare landwirtschaftliche Geruchs-,<br />

Staub- oder sonstige Emissionen sind nicht zu erwarten.<br />

Um die Immissionsauswirkungen einer Veränderung der Verkehrsströme durch die Fertigstellung<br />

der gesamten Ortsentlastungsstraße - wie bereits geschildert - abzuschätzen, beauftragte<br />

der Plangeber die Erarbeitung einer Verkehrsprognose auf Basis der nachfolgenden Rahmenbedingungen:<br />

• Die derzeit vorliegenden Belastungszahlen wurden um die durchschnittliche jährliche Steigerung<br />

hochgerechnet.<br />

• Anhand dieser Eingangsdaten wurden verbal-argumentativ Umverteilungsprognosen über<br />

die neue Entlastungs-Verkehrsführung unter Berücksichtigung des durch die Realisierung<br />

der neuen Baugebiete entstehenden Ziel- und Quellverkehrs erarbeitet.<br />

Diese neuen Verkehrsbelastungen dienen als Eingangsdaten für eine Verkehrslärmprognose<br />

eines Beratungsbüros für Immissionsschutz im Städtebau.<br />

Die Verkehrsbelastung der Ortsrandstraße Nord-West wurde mit 2.300 bis 4.100 Kfz/24 h, davon<br />

rd. 50 Lkw/24 h prognostiziert. Mit Fertigstellung der Ortsrandstraße können innerörtliche<br />

Straßenabschnitte um bis zu 1.700 KFZ/d entlastet werden.<br />

Auf Grundlage der im Verkehrsgutachten festgestellten Verkehrsmengen wurde eine schalltechnische<br />

Untersuchung beauftragt. Nach den Ergebnissen der Berechnungen sind als aktive<br />

Schallschutzmaßnahmen Lärmschutzwände (z.B. Steingabionen) im Bebauungsplan mit einer<br />

Höhe von 2,50 m über Straßenniveau ausreichend um die Freibereiche und die Erdgeschosse in<br />

gebotenem Maße vor Verkehrslärmemissionen zu schützen.<br />

Für die Obergeschosse wird passiver Lärmschutz empfohlen.<br />

WSW & Partner GmbH, Hertelsbrunnenring 20, 67657 Kaiserslautern - Tel. 0631/34230 / Fax 0631/3423-200

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