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Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“

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Bebauungsplan Nordwest Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />

Textliche Festsetzungen Seite 22<br />

3 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />

1.Dachformen und Dachneigung<br />

Innerhalb des Baugebietes sind Hauptgebäude nur mit den nachfolgenden Dachformen<br />

zulässig.<br />

Satteldach Krüppelwalmdach Versetztes Pultdach<br />

Die allgemein zulässige Dachneigung beträgt zwischen 30° und 45°. Bei Dachaufbauten<br />

darf die Dachneigung von 20° nicht unterschritten werden. Der Höhenversatz zwischen<br />

versetzten Pultdächern darf max. 1,50 m betragen.<br />

2. Dachaufbauten / Dachraumbelichtung<br />

Die Länge der Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster dürfen in ihrer<br />

Gesamtheit die Breite von max. 1/2 der zugeordneten Trauflänge nicht überschreiten.<br />

Zwerchhäuser dürfen die Breite von max. 1/3 der zugeordneten Trauflänge nicht<br />

überschreiten. Die Höhe des Nebenfirstes des Zwerchhauses darf maximal 70 cm unterhalb<br />

der Höhe des Hauptfirstes liegen.<br />

3. Dachmaterial und Dachfarbe<br />

Zur Dacheindeckung sind unglasierte, rote bis rotbraune Ton- oder Betondachsteine<br />

zu verwenden. Solaranlagen sind zugelassen.<br />

4. Einfriedungen<br />

Einfriedungen entlang der Grenzen zu den öffentlichen Verkehrsflächen sind einzeln<br />

oder in Kombination in folgenden Ausführungen zulässig:<br />

a) lebende Hecken,<br />

b) Holzzäune bis 1,25 m Höhe,<br />

c) Mauern aus Naturstein, Ziegelstein bzw. verputztem Beton oder verputztem<br />

Mauerwerk bis 1,25 m Höhe,<br />

d) Mauerpfeiler von nicht mehr als 0,6 m Breite und bis zu 1,8 m Höhe.<br />

Entlang der übrigen Grenzen sind Einfriedungen in Form von lebenden Hecken sowie<br />

in transparenter Ausführung (Holz, Drahtgeflecht, Stab-Gitter) und bis zu einer Höhe<br />

von 1,25 m zulässig. Bei Angrenzen der Schallschutzwand sind auf der der Schall-<br />

WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200<br />

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