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Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“

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Bebauungsplan Nordwest Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />

Textliche Festsetzungen Seite 13<br />

1.14.2 Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche/ gärtnerisch anzulegenden Freiflächen(gemäß<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB bzw. §§ 10 Abs. 4 bzw. 88 Abs. 1 LBauO)<br />

Im Allgemeinen Wohngebiet dürfen die gärtnerisch anzulegenden Freiflächen 40 %<br />

der Baulandfläche nicht unterschreiten. Sie dürfen nicht bebaut oder befestigt werden.<br />

Die gärtnerisch anzulegenden Freiflächen der Baugrundstücke im Allgemeinen Wohngebiet<br />

sowie der Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung „Kindergarten“)<br />

sind zu mind. 20 % mit freiwachsenden, standortheimischen Gehölzen (siehe Pflanzenliste<br />

Anhang A.1) zu bepflanzen. Je Baugrundstück/ Grundstück ist dabei mindestens<br />

ein hochstämmiger Laubbaum (Hochstamm oder Stammbusch) oder ein Obstbaum<br />

(Hoch- oder Halbstamm) zu pflanzen.<br />

1.14.3 Bereich von baulichen Anlagen sowie von Nebenanlagen und Flächen für Stellplätze<br />

und Garagen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)<br />

Offene Stellplatzanlagen auf den privaten Grundstücksflächen sind durch Reihen bzw.<br />

Pflanzinseln (Mindestgröße 4 qm) groß- oder mittelgroßkroniger Laubbäume (Arten<br />

und Mindestpflanzqualitäten siehe Pflanzenliste Anhang A.2) zu gliedern. Für je 5<br />

Stellplätze ist mindestens ein hochstämmiger Laubbaum zu pflanzen. Die Pflanzflächen<br />

müssen gegen Überfahren geschützt sein.<br />

Wandflächen von fensterlosen, ungegliederten Fassaden und Fassadenteilen von<br />

mehr als 30 qm sowie die öffentlichen Flächen zugewandte Seite der Lärmschutzwand<br />

sind dauerhaft zu begrünen.<br />

Je laufende 5 m Wandfläche ist mindestens eine Pflanze in einem Pflanzbeet von mindestens<br />

1 qm zu setzen. Infrage kommen schlingende oder rankende Pflanzen sowie<br />

Weinreben und Spalier-Obstbäume (siehe Pflanzenliste Anhang A.3).<br />

Die Lärmschutzwand kann alternativ durch Baumpflanzungen auf angrenzenden öffentlichen<br />

Flächen eingegrünt werden (siehe insb. Nr. 2.7).<br />

1.14.4 Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)<br />

Entlang der geplanten Ortsrandstraße sind mindestens 35 hochstämmige Laubbäume,<br />

entlang der Verlängerung der Hubstraße zur Ortsrandstraße sind mindestens 28 hochstämmige<br />

Laubbäume sowie entlang der das Wohngebiet erschließenden Ringstraße<br />

(inkl. Querverbindung) sind mindestens 35 hochstämmige Laubbäume zu pflanzen. Die<br />

in Plan 2.1 im Straßenraum dargestellten Bäume können angerechnet werden. Entlang<br />

der Ortsrandstraße sowie der Verlängerung der Hubstraße ist ein alleeartiger Charakter<br />

der Bepflanzung anzustreben (siehe auch Nr. 3.2).<br />

Zur Auswahl stehen insbesondere die in der Pflanzenliste Anhang A.2 genannten<br />

Baumarten. Ein Wechsel der Artenwahl ist nur an Einmündungen von Querstraßen zulässig.<br />

WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200<br />

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