Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“
Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“
Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bebauungsplan Nordwest Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />
Textliche Festsetzungen Seite 13<br />
1.14.2 Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche/ gärtnerisch anzulegenden Freiflächen(gemäß<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB bzw. §§ 10 Abs. 4 bzw. 88 Abs. 1 LBauO)<br />
Im Allgemeinen Wohngebiet dürfen die gärtnerisch anzulegenden Freiflächen 40 %<br />
der Baulandfläche nicht unterschreiten. Sie dürfen nicht bebaut oder befestigt werden.<br />
Die gärtnerisch anzulegenden Freiflächen der Baugrundstücke im Allgemeinen Wohngebiet<br />
sowie der Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung „Kindergarten“)<br />
sind zu mind. 20 % mit freiwachsenden, standortheimischen Gehölzen (siehe Pflanzenliste<br />
Anhang A.1) zu bepflanzen. Je Baugrundstück/ Grundstück ist dabei mindestens<br />
ein hochstämmiger Laubbaum (Hochstamm oder Stammbusch) oder ein Obstbaum<br />
(Hoch- oder Halbstamm) zu pflanzen.<br />
1.14.3 Bereich von baulichen Anlagen sowie von Nebenanlagen und Flächen für Stellplätze<br />
und Garagen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)<br />
Offene Stellplatzanlagen auf den privaten Grundstücksflächen sind durch Reihen bzw.<br />
Pflanzinseln (Mindestgröße 4 qm) groß- oder mittelgroßkroniger Laubbäume (Arten<br />
und Mindestpflanzqualitäten siehe Pflanzenliste Anhang A.2) zu gliedern. Für je 5<br />
Stellplätze ist mindestens ein hochstämmiger Laubbaum zu pflanzen. Die Pflanzflächen<br />
müssen gegen Überfahren geschützt sein.<br />
Wandflächen von fensterlosen, ungegliederten Fassaden und Fassadenteilen von<br />
mehr als 30 qm sowie die öffentlichen Flächen zugewandte Seite der Lärmschutzwand<br />
sind dauerhaft zu begrünen.<br />
Je laufende 5 m Wandfläche ist mindestens eine Pflanze in einem Pflanzbeet von mindestens<br />
1 qm zu setzen. Infrage kommen schlingende oder rankende Pflanzen sowie<br />
Weinreben und Spalier-Obstbäume (siehe Pflanzenliste Anhang A.3).<br />
Die Lärmschutzwand kann alternativ durch Baumpflanzungen auf angrenzenden öffentlichen<br />
Flächen eingegrünt werden (siehe insb. Nr. 2.7).<br />
1.14.4 Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)<br />
Entlang der geplanten Ortsrandstraße sind mindestens 35 hochstämmige Laubbäume,<br />
entlang der Verlängerung der Hubstraße zur Ortsrandstraße sind mindestens 28 hochstämmige<br />
Laubbäume sowie entlang der das Wohngebiet erschließenden Ringstraße<br />
(inkl. Querverbindung) sind mindestens 35 hochstämmige Laubbäume zu pflanzen. Die<br />
in Plan 2.1 im Straßenraum dargestellten Bäume können angerechnet werden. Entlang<br />
der Ortsrandstraße sowie der Verlängerung der Hubstraße ist ein alleeartiger Charakter<br />
der Bepflanzung anzustreben (siehe auch Nr. 3.2).<br />
Zur Auswahl stehen insbesondere die in der Pflanzenliste Anhang A.2 genannten<br />
Baumarten. Ein Wechsel der Artenwahl ist nur an Einmündungen von Querstraßen zulässig.<br />
WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200<br />
13