16.01.2013 Aufrufe

Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“

Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“

Stadt Kandel BEBAUUNGSPLAN „NORDWEST , TEILBEREICH K2“

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bebauungsplan Nordwest Teilbereich „<strong>K2“</strong>, <strong>Stadt</strong> <strong>Kandel</strong><br />

Textliche Festsetzungen Seite 10<br />

randstraße) zu errichten. Eine Anböschung der Fläche innerhalb der Baugrundstücke ist zulässig.<br />

1.13 Festsetzungen für Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) in Verbin<br />

dung mit Festsetzungen für Maßnahmen für die Erhaltung sowie zum Anpflanzen<br />

von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25<br />

BauGB)<br />

1.13.1 Hohlweg mit Lößsteilwand („Ö1“):<br />

Auf der Westseite des Hohlwegs ist auf einer Länge von ca. 120 m eine offene Lößsteilwand<br />

anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Der Abschnitt mit Standort der Hainbuche<br />

(in Plan 2.1 mit Erhaltungsbindung gekennzeichnet) ist zu belassen. Die Gehölze<br />

auf der Böschungsoberkante sind zu erhalten.<br />

Auf der Ostseite des Hohlwegs sind die Gehölze auf der Böschungsoberkante aufzulichten<br />

(ca. 60 - 70 % des Gehölzbestands), wobei ältere Bäume (insb. Esche, Walnuss)<br />

größtenteils zu erhalten sind. Der lückige, stark lichtdurchlässige Charakter der<br />

Gehölzbestände ist dauerhaft zu erhalten.<br />

Die Sohle des Hohlwegs ist einerseits zur Bewirtschaftung des im Gebiet anfallenden<br />

Niederschlagswassers zu nutzen (vorzugsweise Graben/ Kaskade auf der Ostseite) und<br />

andererseits in das Fußwegesystem des Gebiets einzubinden. Befestigungen sind auf<br />

das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren.<br />

1.13.2 Baumreihe auf der Westseite der Ortsrandstraße („Ö2"):<br />

Auf der Westseite der geplanten Ortsrandstraße sind mindestens 16 hochstämmige<br />

Laubbäume zu pflanzen. Die in Plan 2.1 auf der Fläche „Ö2“ dargestellten Bäume können<br />

angerechnet werden. Entlang der Ortsrandstraße ist ein alleeartiger Charakter der<br />

Bepflanzung anzustreben (siehe auch Nr. 2.7).<br />

Zur Auswahl stehen insbesondere die in der Pflanzenliste Anhang A.2 genannten<br />

Baumarten.<br />

Als Unterkultur ist Grünland vorzusehen, hierzu ist eine artenreiche, standortgerechte<br />

Wiesensaatgutmischung anzusäen. Die Fläche ist dauerhaft extensiv zu pflegen (nach<br />

Möglichkeit zwei- bis dreimalige Mahd/ Jahr).<br />

1.13.3 Extensiv genutzte Streuobstwiese („Ö3“):<br />

Die in Plan 2.1 entsprechend gekennzeichnete Fläche ist flächig als Streuobstwiese zu<br />

entwickeln und dauerhaft extensiv zu unterhalten.<br />

Auf der Fläche sind mindestens 40, größtenteils starkwüchsige, breitkronige Hochstamm-Obstbäume<br />

mit einer Stammlänge von mind. 1,6 m bis zum untersten Astansatz<br />

zu pflanzen. Die Pflanzabstände dürfen 10 m nicht unterschreiten. Es sind regio-<br />

WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!