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Satzungsän<strong>de</strong>rung 2008<br />
VI. Organe <strong>de</strong>r Genossenschaft<br />
…<br />
§ 21<br />
Vorstand<br />
1. Der Vorstand besteht aus drei Personen. Sie müssen Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische<br />
Personen o<strong>de</strong>r Personengesellschaften <strong>de</strong>r Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in <strong>de</strong>n Vorstand<br />
bestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
…<br />
§ 24<br />
Aufsichtsrat<br />
1. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitglie<strong>de</strong>rn. Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung kann eine an<strong>de</strong>re Anzahl festsetzen, wobei drei als<br />
Min<strong>de</strong>stanzahl vorgeschrieben ist. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied <strong>de</strong>r Genossenschaft und natürliche<br />
Personen sein. Gehören juristische Personen o<strong>de</strong>r Personengesellschaften <strong>de</strong>r Genossenschaft an, können die zur Vertretung<br />
befugten Personen in <strong>de</strong>n Aufsichtsrat gewählt wer<strong>de</strong>n.<br />
…<br />
8. Dem Mitglied <strong>de</strong>s Aufsichtsrats steht ein angemessener Auslagenersatz, auch in pauschalierter Form, zu. Darüber hinaus wird<br />
eine Vergütung gewährt. Hierfür wird ein Budget eingerichtet über <strong>de</strong>ssen Höhe die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung beschließt. Das Budget<br />
än<strong>de</strong>rt sich automatisch gemäß <strong>de</strong>n Anpassungen im Tarifvertrag <strong>de</strong>r Wohnungswirtschaft.