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Bemerkungen <strong>de</strong>s Aufsichtsrates vorzulegen.<br />
Der Aufsichtsrat hat <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung über<br />
seine Tätigkeit zu berichten.<br />
3. Außeror<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>rversammlungen sind,<br />
abgesehen von <strong>de</strong>n im Genossenschaftsgesetz o<strong>de</strong>r<br />
in dieser Satzung ausdrücklich bestimmten Fällen, einzuberufen,<br />
wenn es im Interesse <strong>de</strong>r Genossenschaft<br />
erfor<strong>de</strong>rlich ist. Dies ist beson<strong>de</strong>rs dann anzunehmen,<br />
wenn <strong>de</strong>r Prüfungsverband die Einberufung zur Besprechung<br />
<strong>de</strong>s Prüfungsergebnisses o<strong>de</strong>r zur Erörterung<br />
<strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>r Genossenschaft für notwendig hält.<br />
§ 33<br />
Einberufung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />
1. Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung wird in <strong>de</strong>r Regel vom/<br />
von <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Aufsichtsrates einberufen.<br />
Das gesetzliche Recht <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s auf Einberufung<br />
<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung wird dadurch nicht<br />
berührt.<br />
2. Die Einladung zur Mitglie<strong>de</strong>rversammlung erfolgt<br />
unter Angabe <strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Tagesordnung<br />
durch eine <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn zugegangene schriftliche<br />
Mitteilung o<strong>de</strong>r durch einmalige Bekanntmachung in<br />
24<br />
<strong>de</strong>m in § 43 Abs. 2 vorgesehenen Blatt. Die Einladung<br />
ergeht vom/von <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Aufsichtsrates<br />
o<strong>de</strong>r vom Vorstand, falls dieser die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />
einberuft. Zwischen <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />
und <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>s Zuganges <strong>de</strong>r<br />
schriftlichen Mitteilung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Datum <strong>de</strong>s die<br />
Bekanntmachung enthalten<strong>de</strong>n Blattes muss ein Zeitraum<br />
von min<strong>de</strong>stens zwei Wochen liegen.<br />
3. Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung muss unverzüglich einberufen<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r zehnte Teil <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r<br />
dies in einer in Textform abgegebenen Eingabe unter<br />
Aufführung <strong>de</strong>s Zweckes und <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> verlangt.<br />
For<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r zehnte Teil <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r in gleicher<br />
Weise die Beschlussfassung über bestimmte, zur<br />
Zuständigkeit <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung gehören<strong>de</strong><br />
Gegenstän<strong>de</strong>, so müssen diese auf die Tagesordnung<br />
gesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
4. Beschlüsse können nur über Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />
Tagesordnung gefasst wer<strong>de</strong>n. Nachträglich können<br />
Anträge auf Beschlussfassung, soweit sie zur Zuständigkeit<br />
<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung gehören, aufgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n.