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schrift beifügen. Der/Die Prokurist(-in) zeichnet in <strong>de</strong>r<br />

Weise, dass er/sie <strong>de</strong>r Firma seinen Namen mit einem<br />

die Prokura an<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Zusatz ppa. beifügt.<br />

4. Ist eine Willenserklärung gegenüber <strong>de</strong>r Genossenschaft<br />

abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber<br />

einem Vorstandsmitglied o<strong>de</strong>r einem(r) Prokuristen(in).<br />

5. Zur Gesamtvertretung befugte Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r<br />

können einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter<br />

Geschäfte o<strong>de</strong>r bestimmter Arten von Geschäften<br />

ermächtigen. Das gilt sinngemäß für Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r,<br />

die in Gemeinschaft mit einem(r) Prokuristen(-in)<br />

die Genossenschaft vertreten.<br />

6. Der Vorstand führt die Geschäfte <strong>de</strong>r Genossen-<br />

schaft aufgrund seiner Beschlüsse, die mit <strong>de</strong>r Mehrheit<br />

<strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen zu fassen sind. Der<br />

Vorstand ist mit zwei seiner Mitglie<strong>de</strong>r beschlussfähig.<br />

Nie<strong>de</strong>rschriften über Beschlüsse sind von <strong>de</strong>n anwesen<strong>de</strong>n<br />

Vorstandsmitglie<strong>de</strong>rn zu unterschreiben. Die<br />

Vollständigkeit und Verfügbarkeit <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschriften<br />

sind sicherzustellen.<br />

16<br />

7. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die<br />

auch eine Geschäftsverteilung regeln sollte. Sie ist<br />

von je<strong>de</strong>m Mitglied <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s zu unterschreiben.<br />

8. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s sind berechtigt, an<br />

<strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Aufsichtsrates teilnehmen, wenn<br />

nicht durch beson<strong>de</strong>ren Beschluss <strong>de</strong>s Aufsichtsrates<br />

die Teilnahme ausgeschlossen wird. In <strong>de</strong>n Sitzungen<br />

<strong>de</strong>s Aufsichtsrates hat <strong>de</strong>r Vorstand die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Auskünfte über geschäftliche Angelegenheiten zu<br />

erteilen. Bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung <strong>de</strong>s Aufsichtsrates<br />

haben die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s kein Stimmrecht.<br />

§ 23<br />

Aufgaben und Pflichten <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />

1. Die Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r haben bei ihrer Geschäftsführung<br />

die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen und gewissenhaften<br />

Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse<br />

<strong>de</strong>r Genossenschaft, namentlich Betriebs- o<strong>de</strong>r<br />

Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Tätigkeit<br />

im Vorstand bekannt gewor<strong>de</strong>n sind, haben sie auch<br />

nach ihrem Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Amt Stillschweigen<br />

zu wahren.

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