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- 9 -<br />

Die Aufsichtsratsmitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n für die Zeit bis zur Beendigung <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />

gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr, das auf das Geschäftsjahr<br />

2009/2010 folgt, beschließt.<br />

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebun<strong>de</strong>n. Der Aufsichtsrat setzt sich<br />

gemäß § 96 Abs. 1, 5. Fall AktG nur aus von <strong>de</strong>n Aktionären gewählten Aufsichtsratsmit-<br />

glie<strong>de</strong>rn zusammen.<br />

7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wan<strong>de</strong>lschuldver-<br />

schreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit<br />

o<strong>de</strong>r ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten mit Bezugsrechtsausschluss<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r aktienrechtlichen Vorschriften für die Ausgabe von Wan-<br />

<strong>de</strong>lschuldverschreibungen durch das Gesetz zur Umsetzung <strong>de</strong>r Aktionärsrechterichtlinie<br />

(ARUG), die am 1. September 2009 in Kraft getreten sind, bietet sich einer Gesellschaft<br />

ein größerer Spielraum für die Gestaltung <strong>de</strong>r Ausgabebedingungen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s<br />

Ausgabebetrags bei <strong>de</strong>r Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen gemäß §<br />

221 AktG, die aus bedingtem Kapital bedient wer<strong>de</strong>n sollen. Daher soll die von <strong>de</strong>r letzten<br />

Hauptversammlung beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibun-<br />

gen aufgehoben wer<strong>de</strong>n und eine erneute Ermächtigung mit geän<strong>de</strong>rten Bedingungen<br />

beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgen<strong>de</strong>n Beschluss zu fassen:<br />

a) Volumen<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats bis zum<br />

15. Februar 2015 einmalig o<strong>de</strong>r mehrfach Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldver-<br />

schreibungen o<strong>de</strong>r Genussrechte mit o<strong>de</strong>r ohne Wandlungs- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten<br />

(gemeinsam nachfolgend auch "Schuldverschreibungen" genannt) im Gesamt-<br />

nennbetrag von bis zu 200.000.000,00 EUR zu begeben. Den Inhabern <strong>de</strong>r im vor-<br />

hergehen<strong>de</strong>n Satz genannten Schuldverschreibungen können Wandlungs- o<strong>de</strong>r Be-<br />

zugsrechte auf bis zu 20.000.000 auf <strong>de</strong>n Inhaber lauten<strong>de</strong> Stückaktien <strong>de</strong>r Gesell-<br />

schaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis zu<br />

20.000.000,00 EUR gewährt wer<strong>de</strong>n. Die Wandlungs- und Bezugsrechte können<br />

aus einem in dieser o<strong>de</strong>r künftigen Hauptversammlungen zu beschließen<strong>de</strong>n be-<br />

dingten Kapital, aus bestehen<strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r künftigem genehmigten Kapital und/o<strong>de</strong>r<br />

aus bestehen<strong>de</strong>n Aktien bedient wer<strong>de</strong>n und/o<strong>de</strong>r einen Barausgleich anstelle <strong>de</strong>r<br />

Lieferung von Aktien vorsehen.

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