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- 5 -<br />

Fall mit Zustimmung <strong>de</strong>s Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge aus-<br />

schließen.<br />

h) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung <strong>de</strong>s<br />

Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Ein-<br />

ziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon<br />

bestimmen, dass das Grundkapital bei <strong>de</strong>r Einziehung unverän<strong>de</strong>rt bleibt und<br />

sich statt<strong>de</strong>ssen durch die Einziehung <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r übrigen Stückaktien am<br />

Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht (vereinfachtes Einziehungsverfahren<br />

gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung<br />

<strong>de</strong>r Angabe <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Stückaktien in <strong>de</strong>r Satzung ermächtigt.<br />

i) Die Ermächtigungen unter lit. a) bis h) können ganz o<strong>de</strong>r in Teilbeträgen, einmal<br />

o<strong>de</strong>r mehrmals, einzeln o<strong>de</strong>r gemeinsam durch die Gesellschaft, aber auch durch<br />

ihre Konzernunternehmen o<strong>de</strong>r für ihre o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Rechnung durch Dritte aus-<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bericht <strong>de</strong>s Vorstands über <strong>de</strong>n Ausschluss <strong>de</strong>s Bezugsrechts im Rahmen <strong>de</strong>r Ermächti-<br />

gung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5,<br />

Halbsatz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 5<br />

a) Einleitung<br />

Der Vorstand hat zu Punkt 5 <strong>de</strong>r Tagesordnung gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8<br />

Satz 5, Halbsatz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die<br />

Grün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Bezugsrechtsausschluss erstattet. Der Bericht liegt vom Tage <strong>de</strong>r<br />

Einberufung <strong>de</strong>r Hauptversammlung an in <strong>de</strong>n Geschäftsräumen <strong>de</strong>r Gesell-<br />

schaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird dieser Be-<br />

richt je<strong>de</strong>m Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht wird wie<br />

folgt bekannt gemacht:<br />

b) Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG<br />

Deutsche Unternehmen dürfen eigene Aktien in begrenztem Umfang auf Grund<br />

einer beson<strong>de</strong>ren Ermächtigung durch die Hauptversammlung erwerben. Die<br />

Laufzeit <strong>de</strong>r Ermächtigung ist nicht mehr wie früher auf 18 Monate, son<strong>de</strong>rn auf<br />

fünf Jahre begrenzt. Damit soll <strong>de</strong>r Vorstand in die Lage versetzt wer<strong>de</strong>n, im Inte-<br />

resse <strong>de</strong>r Gesellschaft und ihrer Aktionäre eigene Aktien bis zu einer Höhe von

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