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Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG<br />

Das Grundkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r Einberufung <strong>de</strong>r<br />

Hauptversammlung im elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger 8.099.427,00 EUR und ist eingeteilt in<br />

8.099.427 auf <strong>de</strong>n Inhaber lauten<strong>de</strong> Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von<br />

je 1,00 EUR und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl <strong>de</strong>r Aktien und Stimmrechte im<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r Einberufung <strong>de</strong>r Hauptversammlung im elektronischen Bun-<br />

<strong>de</strong>sanzeiger beträgt <strong>de</strong>mentsprechend 8.099.427. Aus von <strong>de</strong>r Gesellschaft gehaltenen eigenen<br />

Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt wer<strong>de</strong>n. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen<br />

Aktien.<br />

Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung<br />

Zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung und zur Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts ist eine Anmeldung<br />

<strong>de</strong>r Aktionäre erfor<strong>de</strong>rlich. Die Anmeldung muss <strong>de</strong>r Gesellschaft unter <strong>de</strong>r Adresse<br />

bis spätestens am<br />

ESTAVIS AG<br />

c/o UBJ. GmbH<br />

Haus <strong>de</strong>r Wirtschaft<br />

Kapstadtring 10<br />

22297 Hamburg<br />

Telefax: 040-6378-5423<br />

E-Mail: hv@ubj.<strong>de</strong><br />

9. Februar 2010 (24:00 Uhr MEZ)<br />

in Textform (§ 126b BGB) in <strong>de</strong>utscher o<strong>de</strong>r englischer Sprache zugehen.<br />

Zur Teilnahme an <strong>de</strong>r Hauptversammlung und zur Ausübung <strong>de</strong>s Stimmrechts ist darüber hinaus<br />

<strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>s Anteilsbesitzes durch eine von <strong>de</strong>m <strong>de</strong>potführen<strong>de</strong>n Kredit- o<strong>de</strong>r Finanzdienst-<br />

leistungsinstitut in Textform (§ 126b BGB) in <strong>de</strong>utscher o<strong>de</strong>r englischer Sprache erstellte Bestäti-<br />

gung erfor<strong>de</strong>rlich. Der Nachweis <strong>de</strong>s Anteilsbesitzes hat sich auf <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>s 21. Tages vor<br />

<strong>de</strong>r Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf <strong>de</strong>n<br />

26. Januar 2010 (0:00 Uhr MEZ),

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