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- 20 -<br />

Die Ausgabe <strong>de</strong>r Aktien erfolgt gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Ermächtigungsbe-<br />

schlusses <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 16. Februar 2010, d. h. insbeson<strong>de</strong>re zu<br />

min<strong>de</strong>stens 80 % <strong>de</strong>s durchschnittlichen Börsenkurses <strong>de</strong>r Aktie <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

in <strong>de</strong>r Eröffnungsauktion im XETRA ® -Han<strong>de</strong>l (o<strong>de</strong>r einem Nachfolgesystem) an<br />

<strong>de</strong>n letzten zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>r Beschlussfassung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />

über die Ausgabe <strong>de</strong>r jeweiligen Schuldverschreibungen, unter Berücksichtigung<br />

von Anpassungen gemäß <strong>de</strong>r im Beschluss <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom<br />

16. Februar 2010 unter Tagesordnungspunkt 7 g) bestimmten Verwässerungs-<br />

schutzregeln."<br />

9. Beschlussfassung über eine Satzungsän<strong>de</strong>rung aufgrund <strong>de</strong>s Gesetzes zur Umset-<br />

zung <strong>de</strong>r Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r aktienrechtlichen Vorschriften hinsichtlich <strong>de</strong>r Einberufung<br />

und Durchführung einer Hauptversammlung durch das Gesetz zur Umsetzung <strong>de</strong>r Aktio-<br />

närsrechterichtlinie (ARUG), die am 1. September 2009 in Kraft getreten sind, soll die in<br />

<strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r Gesellschaft vorgesehene Einberufungsfrist an die geän<strong>de</strong>rte Gesetzes-<br />

lage angepasst wer<strong>de</strong>n. Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die folgen<strong>de</strong> Sat-<br />

zungsän<strong>de</strong>rung zu beschließen:<br />

§ 12 Abs. 2 <strong>de</strong>r Satzung wird wie folgt neu gefasst:<br />

"2. Die Hauptversammlung ist innerhalb <strong>de</strong>r gesetzlichen Frist durch Bekanntma-<br />

chung im elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger einzuberufen."

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