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len und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugs-<br />
rechte aus diesem Bedingten Kapital zu bedienen.<br />
Die Ausgabe <strong>de</strong>r Aktien erfolgt gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Ermächtigungsbe-<br />
schlusses unter Tagesordnungspunkt 7, d.h. insbeson<strong>de</strong>re zu min<strong>de</strong>stens 80 %<br />
<strong>de</strong>s durchschnittlichen Börsenkurses <strong>de</strong>r Aktie <strong>de</strong>r Gesellschaft in <strong>de</strong>r Eröff-<br />
nungsauktion im XETRA ® -Han<strong>de</strong>l (o<strong>de</strong>r einem Nachfolgesystem) an <strong>de</strong>n letzten<br />
zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>r Beschlussfassung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s über die<br />
Ausgabe <strong>de</strong>r jeweiligen Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung von An-<br />
passungen gemäß <strong>de</strong>r im Beschluss <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 16. Februar<br />
2010 unter Tagesordnungspunkt 7 g) bestimmten Verwässerungsschutzregeln.<br />
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 Abs. 1 und 2 sowie <strong>de</strong>n gemäß nachfolgend<br />
lit. c) einzufügen<strong>de</strong>n § 4 Abs. 6 <strong>de</strong>r Satzung entsprechend <strong>de</strong>r jeweiligen Ausnut-<br />
zung <strong>de</strong>s bedingten Kapitals und nach Ablauf <strong>de</strong>r Ermächtigungsfrist zu än<strong>de</strong>rn.<br />
c) In die Satzung wird folgen<strong>de</strong>r § 4 Abs. 6 neu eingefügt:<br />
"Das Grundkapital ist um bis zu 3.239.770,00 EUR durch Ausgabe von bis zu<br />
3.239.770 neuen, auf <strong>de</strong>n Inhaber lauten<strong>de</strong>n Stückaktien mit Gewinnberechti-<br />
gung ab Beginn <strong>de</strong>s Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes<br />
Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie<br />
(i) die Inhaber von Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldverschreibungen<br />
und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten mit Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten, die<br />
von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r ihr nachgeordneten Konzernunternehmen<br />
aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 16. Februar 2010 gefass-<br />
ten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 15. Februar 2015 ausgegeben<br />
wur<strong>de</strong>n, von ihrem Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht Gebrauch machen und<br />
die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus<br />
diesem Bedingten Kapital zu bedienen, o<strong>de</strong>r<br />
(ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Options-<br />
schuldverschreibungen und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten mit Umtausch- o-<br />
<strong>de</strong>r Bezugsrechten, die von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r ihren nachgeordneten<br />
Konzernunternehmen aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom<br />
16. Februar 2010 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum<br />
15. Februar 2015 ausgegeben wur<strong>de</strong>n, ihre Pflicht zum Umtausch erfül-<br />
len und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugs-<br />
rechte aus diesem Bedingten Kapital zu bedienen.