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- 19 -<br />

len und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugs-<br />

rechte aus diesem Bedingten Kapital zu bedienen.<br />

Die Ausgabe <strong>de</strong>r Aktien erfolgt gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Ermächtigungsbe-<br />

schlusses unter Tagesordnungspunkt 7, d.h. insbeson<strong>de</strong>re zu min<strong>de</strong>stens 80 %<br />

<strong>de</strong>s durchschnittlichen Börsenkurses <strong>de</strong>r Aktie <strong>de</strong>r Gesellschaft in <strong>de</strong>r Eröff-<br />

nungsauktion im XETRA ® -Han<strong>de</strong>l (o<strong>de</strong>r einem Nachfolgesystem) an <strong>de</strong>n letzten<br />

zehn Börsenhan<strong>de</strong>lstagen vor <strong>de</strong>r Beschlussfassung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s über die<br />

Ausgabe <strong>de</strong>r jeweiligen Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung von An-<br />

passungen gemäß <strong>de</strong>r im Beschluss <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 16. Februar<br />

2010 unter Tagesordnungspunkt 7 g) bestimmten Verwässerungsschutzregeln.<br />

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 Abs. 1 und 2 sowie <strong>de</strong>n gemäß nachfolgend<br />

lit. c) einzufügen<strong>de</strong>n § 4 Abs. 6 <strong>de</strong>r Satzung entsprechend <strong>de</strong>r jeweiligen Ausnut-<br />

zung <strong>de</strong>s bedingten Kapitals und nach Ablauf <strong>de</strong>r Ermächtigungsfrist zu än<strong>de</strong>rn.<br />

c) In die Satzung wird folgen<strong>de</strong>r § 4 Abs. 6 neu eingefügt:<br />

"Das Grundkapital ist um bis zu 3.239.770,00 EUR durch Ausgabe von bis zu<br />

3.239.770 neuen, auf <strong>de</strong>n Inhaber lauten<strong>de</strong>n Stückaktien mit Gewinnberechti-<br />

gung ab Beginn <strong>de</strong>s Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes<br />

Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie<br />

(i) die Inhaber von Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Optionsschuldverschreibungen<br />

und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten mit Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrechten, die<br />

von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r ihr nachgeordneten Konzernunternehmen<br />

aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom 16. Februar 2010 gefass-<br />

ten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 15. Februar 2015 ausgegeben<br />

wur<strong>de</strong>n, von ihrem Umtausch- o<strong>de</strong>r Bezugsrecht Gebrauch machen und<br />

die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus<br />

diesem Bedingten Kapital zu bedienen, o<strong>de</strong>r<br />

(ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wan<strong>de</strong>l- und/o<strong>de</strong>r Options-<br />

schuldverschreibungen und/o<strong>de</strong>r von Genussrechten mit Umtausch- o-<br />

<strong>de</strong>r Bezugsrechten, die von <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r ihren nachgeordneten<br />

Konzernunternehmen aufgrund <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Hauptversammlung vom<br />

16. Februar 2010 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum<br />

15. Februar 2015 ausgegeben wur<strong>de</strong>n, ihre Pflicht zum Umtausch erfül-<br />

len und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugs-<br />

rechte aus diesem Bedingten Kapital zu bedienen.

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